Siegfried Borgwardt
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Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt. Wenn dieser die Mehrheit findet, ist eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE obsolet. Das ist doch völlig klar. Wir würden also beantragen, jetzt über den Alternativantrag abzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser ganzes Land debattiert, und das zu Recht: Was in Köln passiert ist, hätte nicht passieren dürfen.
In Köln und anderen deutschen Städten durchliefen Frauen im öffentlichen Raum ein Martyrium, mussten im wahrsten Sinne des Wortes Spießruten laufen, wurden wie Freiwild behandelt. Die Zahl der Anzeigen steigt weiter und das Ausmaß der Taten wird immer deutlicher.
Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens spricht von einem Polizeiversagen und wälzt Verantwortlichkeiten nach unten ab. Es steht aber bereits jetzt fest: In Köln hat in der Silvesternacht die innere Sicherheit versagt; durch Untätigkeit, Falschmeldungen und zurückgehaltene Täterinformationen wurde das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert. Hier sind Aufklärung und Aufarbeitung geboten - das ist der einzige Punkt, bei dem ich mit Ihnen mitgehe, Herr Gallert -, die nunmehr durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss - das finde ich gut - auch erfolgen.
Für unser Bundesland ist es wichtig, dass wir aus dem Versagen Nordrhein-Westfalens die richtigen Schlüsse ziehen und unser sicheres Bundesland noch sicherer machen. Meine Damen und Herren! Ich sage es ganz deutlich: Die Landes- und die Bundespolitik sind nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht gefordert, nicht nur
ihrer Empörung und Entrüstung Ausdruck zu verleihen, sondern alles dafür zu tun, dass keine Räume entstehen, in denen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau keine Gültigkeit besitzt. Die Ministerin hat es ebenfalls in ihrer Rede betont.
Auf der Bundesebene lässt man den Ankündigungen auch Taten folgen. Es kommt endlich zu umfangreichen notwendigen Änderungen im Ausländer- und Asylrechtsverfahren, die bereits seit vielen Jahren Kernforderungen der Union sind. Das ist ein klares Signal an die zu uns kommenden Menschen, dass sie sich rechtstreu zu verhalten und die Grundlagen unseres Zusammenlebens zu achten haben.
Wer dies nicht tut, der muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Opfer sexueller Gewalt besser geschützt werden. Der Opferschutzbericht unseres Landes, über den wir im Dezember 2015 eingehend debattiert haben, hat uns gezeigt, dass wir im Land ein engmaschiges und gutes Netz an Beratungs- und Hilfsangeboten, wie Opferberatung, Gewaltschutzambulanzen, Zeugenbetreuung bei Gerichtsprozessen, vorhalten. Auch in diesem Bereich sind wir in SachsenAnhalt gut aufgestellt.
Handlungsbedarf besteht aber im repressiven Bereich, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch bei Übergriffen im öffentlichen Raum. Es ist eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts geboten; Frau Ministerin sagte es und wir unterstützen dies als Fraktion ganz deutlich.
Ich bin Frau Dr. Kolb-Janssen ganz besonders dankbar dafür, dass sie sich zu den Vorschlägen der Bundesregierung für unser Bundesland positioniert hat. Schutzlücken bei strafwürdigen Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen zügig geschlossen werden. Ich bin auch froh, dass die Politik, insbesondere auf der Bundesebene, über alle Parteigrenzen hinweg klare und deutliche Worte in der Debatte dazu gefunden hat, ob Frauen etwas an ihrem Verhalten ändern müssen, um das Risiko, Opfer eines Sexualdelikts zu werden, verringern zu können. Ich finde die Bemerkung des Kölner Imams unerträglich, dass die Frauen durch aufreizende Kleidung und Parfüm eine Mitschuld an diesen Übergriffen in Köln getragen haben.
Das ist ein Skandal, Herr Gallert. Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört.
Keine Frage: Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die aktuelle gesellschaftliche Debatte darf nicht dazu führen, sexualisierte Gewalt verkürzt und ausschließlich nur im Zusammenhang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen zu thematisieren. Denken wir nur an die häusliche Gewalt, der der Landtag in vielfältiger Form wirkungsvoll begegnet.
Aber eines sage ich auch ganz deutlich: Das, was in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten geschehen ist, ist kein gesamtgesellschaftliches Problem, sondern ein importiertes. Ich kann mich nicht entsinnen, dass es in Deutschland jemals zuvor - Sie sind einmal auf einen Fall beim Fußball eingegangen, das war aber keinesfalls vergleichbar - in einem solchen Ausmaß zu Gewalt und sexuellen Übergriffen auf Frauen im öffentlichen Raum gekommen ist.
Die Bilder erinnern mich sehr an die systematischen sexuellen Übergriffe auf dem Tahrir-Platz in Kairo in der Vergangenheit. Zur Ehrlichkeit gehört auch, meine Damen und Herren, die Herkunft der bisher ermittelten und in Rede stehenden Straftäter zu nennen. Sie kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen Raum.
Auch in einem weiteren Punkt stimme ich nicht mit der antragstellenden Fraktion überein. Diejenigen Ausländer - egal woher sie kommen -, die mit solchen kriminellen Handlungen, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, auffallen und die Grundlagen unseres Zusammenlebens mit Füßen treten, verwirken ihr Gastrecht und sind abzuschieben.
Das unterscheidet uns eben. Und ich finde, das ist gut so. Das ist auch eine klare Wähleransprache. Sie bezeichnen die Abschiebung krimineller Ausländer als unrechtmäßige Doppelbestrafung. Ich möchte nicht näher darauf eingehen; die Frau Ministerin hat erläutert, dass es nicht so ist. Wir hingegen sorgen für notwendige Gesetzesänderungen im Ausländer-, im Aufenthalts- und im Sexualstrafrecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Diesmal ist die Problematik überhaupt nicht thematisiert worden; denn jeder erkennt, dass das tatsächlich ein Alternativantrag ist. Wenn man sich zum Beispiel Punkt 2 ansieht, Herr Gallert, so unterscheiden wir uns darin elementar. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, herzlichen Dank. - Ich glaube, ich kann es relativ kurz machen. Die Konzentration war damals richtig. Es war richtig, die Verfahren in Magdeburg zusammenzufassen, weil es um eine Spezialmaterie geht. Ich glaube auch, dass die damit vertrauten Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sich insbesondere im Hinblick auf die Vorhaltung umfangreicher Dokumentatio
nen über die Herkunftsländer der Asylsuchenden sehr gut vorbereitet haben.
Wir haben aber eine grundlegende Veränderung; meine Vorredner gingen darauf ein. Herr Herbst nannte die prozentualen Zahlen. Ich möchte Ihnen einmal die absoluten Zahlen nennen. Während im gesamten Jahr 2011 635 Hauptsache- und Eilverfahren anhängig waren, waren es zum Ende des ersten Halbjahres bereits 1 665. Man kann also schon von drastisch gestiegenen Eingangszahlen sprechen.
Unser Ziel ist es, meine Damen und Herren, eine Beschleunigung der Verfahren und eine gleichmäßige Auslastung der beiden Gerichte zu erreichen und den Reiseaufwand - Herr Herbst und Frau Hampel gingen darauf ein - für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen für die verfahrensbeteiligten Rechtsanwälte und Kläger aus dem südlichen Teil des Landes zu verringern.
Meine Damen und Herren! Wir halten die Entscheidung für richtig und angemessen. Demzufolge glauben wir, dass es auch ein wichtiger und notwendiger Schritt ist. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Weihnachtszeit ist es vielleicht angeraten, mit den Gemeinsamkeiten zu beginnen. Die sehr geehrte Frau von Angern hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Tenor aus Leipzig und der katholische Pastor über Jahrzehnte eine bemerkenswerte und hervorragende Arbeit machen. Wir haben als Arbeitsgruppe und als Partei das genauso gesehen und die beiden für die Verdienstmedaille vorgeschlagen. Die Entscheidung steht noch aus. Ich will nur sagen, wir wollten das auch honorieren. Insofern sehen wir hierbei genauso die Gemeinsamkeiten.
Ich fange einmal mit Unterschieden an. Sie haben dankenswerterweise, Frau Kollegin, auf unsere Ausschussreisen abgehoben. Das Primat lag hierbei vor dem Hintergrund der Justizvollzugsgesetze und anderer Gesetzgebungsverfahren, die wir in diesem Hause hatten, darauf, uns einmal schlauzumachen und über den Tellerrand zu schauen, um zu sehen, was andere Länder machen. In der Tat haben wir Vorzeigeanstalten und wenig Erquickliches gesehen.
Dass Sie die Täter als Erstes in den Fokus stellen, wenn es um Opferschutz geht, habe ich zur Kenntnis genommen, wobei wir sehr wohl Wert darauf legen, dass bei uns der Opferschutz vor dem Täterschutz kommt. Das ist möglicherweise eine kleine Nuance, die anders ist.
Ich persönlich glaube, dass wir als Partei CDU den Bereich der konsequenten Strafverfolgung und den Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ als tra
gende Säule in der Programmatik haben. Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Anerkennung, Unterstützung und Schutz. Das ist unser zentrales Anliegen. Daher sind wir dankbar, dass die Ministerin das zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode zum Thema ihrer Regierungserklärung gemacht hat.
In diesem Sinne haben die Koalitionspartner der CDU und der SPD im Koalitionsvertrag - die Ministerin ging vorhin kurz darauf ein - für die noch laufende sechste Wahlperiode festgehalten, dass die bereits vorhandenen Instrumente des Zeugen- und Opferschutzes konsequent angewandt und weiter ausgebaut werden und dass die verschiedenen Institutionen, Behörden und Träger der Opferberatung besser vernetzt und in ihrer Tätigkeit gestärkt werden sollen. Genau das haben wir getan. Das hat die Frau Ministerin auch eindrücklich dargestellt.
Darüber hinaus haben wir uns darauf verständigt, den Opferschutzbericht der Justiz als interministeriellen Bericht fortzuschreiben.
Frau Ministerin Kolb hat nunmehr diesem Hohen Haus und der Öffentlichkeit nach zahlreichen Fach- und Informationsveranstaltungen sowie
Foren im Rahmen der bundesweiten Reihe „Justiz im Dialog“ den interministeriellen Opferschutzbericht der Landesregierung vorgelegt. Die Kabinettsvorlage gibt einen umfassenden Rahmen für Maßnahmen, Projekte und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt vor, wie Opfer von Straftaten in Sachsen-Anhalt unterstützt werden können.
Meine Damen und Herren! Dieser Bericht der Landesregierung baut hierbei auf dem bereits vorliegenden Bericht des Jahres 2010 auf, nimmt aber nunmehr alle Politikbereiche in den Blick, beteiligt sich also auch an dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und des Sozialministeriums sowie des Kultusministeriums.
Nach der Entwicklung der Kriminalitätslage wird die Unterstützung des Opfers bei der Durchsetzung von Ansprüchen, Maßnahmen und Opferschutz in den Bereichen Polizei, Justiz, Soziales, Bildung und Medien ausführlich dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Opferschutzberichtes ist die Darstellung der Zusammenarbeit von Opferschutzverbänden, Opferschutzberatungsstellen, sonstigen Opferschutzorganisationen sowie ehrenamtlich Tätigen.
Gut ist auch die Intensivierung der Beteiligung aller Akteure auf Arbeitsebene. Es hat sich dabei positiv ausgewirkt, dass das Ressort Justiz auch für Frauen und Gleichstellung zuständig ist, da es einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Bereich Antigewalt und dem Referat Strafverfahrensrecht bedarf. Dies gilt insbesondere für die Beratungsstellen für Opfer von Sexualdelikten
und häuslicher Gewalt, von Frauenhäusern und Schutzräumen.
Weiterhin funktionieren in Sachsen-Anhalt die polizeiliche Prävention und der polizeiliche Opferschutz sehr gut. Opfer von Straftaten werden mit dem Ziel beraten, Tatfolgen zu mindern, ein wiederholtes Opferwerden zu verhindern und professionelle Opferhilfeangebote zu vermitteln. Zeugen und Geschädigte in einem Strafverfahren werden so offensiv besser geschützt.
Meine Damen und Herren! Durch die erfolgte Fortschreibung des interministeriellen Opferschutzberichtes wurde damit neben dem Strafvollzugsgesetz, dem Sicherungsverwahrungsvollzugs
gesetz und den Justizvollzugsstrukturreformen ein weiterer Schwerpunkt der Koalitionsvereinbarung für den Bereich der Justiz in dieser Wahlperiode abgearbeitet. Sachsen-Anhalt hat das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt und geht damit bildlich gesprochen hervorragend voran.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion möchte sich ausdrücklich bei der Landesregierung dafür bedanken, dass jede Bürgerin und jeder Bürger im Internet unter dem Stichwort „Opferschutz-Opferhilfe-Opferrechte-Sachsen-Anhalt“ sofort wesentliche Informationen zu diesen Schlagwörtern erhalten kann.
Auf der hierfür von der Landesregierung geschalteten Internetseite unter „www.opferschutz.sachsenanhalt.de“ werden Flyer, Broschüren, Internetangebote, Merkblätter und nützliche Hinweise zu den Themen Opferschutz, Opferberatung und Zeugenberatung des sozialen Dienstes, zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und vor Gewalt gegen Frauen bereitgestellt.
Ganz wichtig ist jedoch auch das Aufzeigen der Rechtsgrundlagen, welche Rechte Verletzte und Geschädigte im Strafverfahren haben und welche Voraussetzungen an eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen. - Ein wirklich gelungener Auftritt.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin ist in der Regierungserklärung bereits detailliert auf die Bilanz der Landesregierung im Bereich Opferschutz eingegangen. Ich möchte nunmehr die Möglichkeiten nutzen, auf das zu sprechen zu kommen, was wir hier gemeinsam im Landtag beim Thema Opferschutz in dieser Wahlperiode erreicht haben.
Denken wir zunächst an die Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt. Zur effektiven Durchsetzung von Ersatzansprüchen werden
durch das neue Strafvollzugsgesetz Opfern bzw. Verletzten Auskunftsansprüche gewährt. Es wird auch über den Vollzugsverlauf und über die Opferrechte umfassend informiert. Die Gedanken des
Opferschutzes finden auch bei der Gewährung von Lockerungen, bei Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung und bei der Nachsorge Berücksichtigung.
Denken wir bitte aber auch an die Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im neuen Strafvollzugsgesetz. Im Rahmen der Ausschussberatung wurde auf Anregung meiner Fraktion von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag beschlossen, wonach die bereits in der Führungsaufsicht mögliche Weisung zum Führen einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel, zukünftig auch bei der Gewährung von Lockerungen für einen Strafgefangenen oder Jugendstrafgefangenen anwendbar ist.
Wir haben diese teuren Geräte angeschafft. Leider mussten wir feststellen, dass diese durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht - -
- Das ist so, Frau von Angern. Das haben wir doch im Ausschuss hoch und runter diskutiert. Es ist nicht unser Argument, dass sie verwandt werden müssen, nur weil sie jetzt da sind.
- Nein. Das stimmt nicht.
Vielmehr wissen wir, dass wir mit der richterlichen Unabhängigkeit in diesem Land ein hohes Gut haben und wir den Richtern natürlich nicht vorschreiben können, dass die Strafvollstreckungskammern diese anwenden sollen. Es gibt aber natürlich die Möglichkeit, dass wir bei der Lockerung des Vollzuges als weitere Maßnahme zum Schutz und zur Erleichterung des Aussprechens dieser Maßnahme einen Weg gefunden haben. Dies liegt nun beim Anstaltsleiter. Das will ich jetzt gar nicht näher ausführen. Das wissen alle, die Mitglied im Rechtsausschuss sind. Wir haben das im Ausschuss hoch und runter diskutiert und glücklicherweise als Koalition auch so beschlossen.
Außerdem ist uns die wissenschaftliche Studie zur Poliklinik Halle ein wichtiges Anliegen. Die geschlossene Abteilung für Geschlechtskrankheiten in dieser Poliklinik war zu DDR-Zeiten ein Gefängnis - anders kann man das nicht bezeichnen -, in dem psychische und körperliche Folter auf der Tagesordnung standen. Leider muss man das so sagen.
Frauen, die dem DDR-System widersprachen, wurden dort mit Gewalt und Medikamenten gefügig gemacht. Die Medien haben in den letzten Jahren mehrfach über diese Schicksale und Opfer und darüber berichtet, wie diese in der vom Volksmund „Tripperburg“ genannten Abteilung behandelt und ungerechtfertigt festgehalten wurden. Berichtet wurde über brutale Untersuchungsmethoden, kahl geschorene Köpfe und vom
Schlafen auf einem Hocker als eine von vielen Strafen. Sogar Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren wurden dort misshandelt. Berichtet wurde auch über die Verabreichung von Fieberspritzen und brutale Untersuchungen im Intimbereich der Insassen.
Viele Frauen und Mädchen, die durch medizinisch nicht notwendige Zwangsbehandlungen Opfer krimineller Handlungen geworden sind, beginnen erst jetzt mit der auf Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit. Es ist dabei völlig unklar, wie viele Frauen heute noch aufgrund dieser Zwangsbehandlung traumatisiert sind. Viele der Betroffenen hätten möglicherweise einen anderen Lebensweg beschritten als den, der ihnen durch diese ungerechte Behandlung vorgegeben wurde.
Die Studie, die uns alle im Rechtsausschuss erschüttert hat, war ein ganz wesentlicher Beitrag zur Aufarbeitung in unserem Bundesland. Dem Rechtsausschuss ging es über die Ausarbeitung hinaus jedoch auch immer darum, den Betroffenen Anerkennung und Wiedergutmachung zu verschaffen, indem insbesondere ihre Entschädigungssituation geklärt wird. Hierbei sehen wir auch über die noch laufende Wahlperiode hinaus erheblichen Handlungsbedarf.
Nicht zuletzt wollen wir an die Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 erinnern. Die Justizpolitiker in diesem Hohen Hause haben sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam für eine Stärkung der Opferberatung und der Opferhilfe eingesetzt. Im parlamentarischen Beratungsverfahren wurde der von der Landesregierung vorgeschlagene Haushaltsansatz für die Opferberatung und die Opferhilfe wesentlich erhöht.
Konkret wurde das Angebot der psychosozialen Beratung - Frau von Angern ging kurz darauf ein -, der Hilfeleistungen im Umgang mit Behörden, Institutionen sowie bei der Begleitung bei Terminen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht sowie bei der Vermittlung anderweitiger Hilfen sowie menschlichem Beistand verbessert.
Weiterhin wurden zahlreiche Haushaltsmittel für die Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen auch für Opfer sexualisierter Gewalt, die Interventionsstellen und Frauenzentren bereitgestellt. Die im Land errichteten Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen, die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt in den Frauenzentren, haben sich als unverzichtbare Hilfseinrichtungen bewährt. Um die erreichte Qualität dieser Beratung und Hilfe zu gewährleisten, ist die Unterstützung des Landes unabdingbar. Ebenso haben wir eine Budgeterhöhung für die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt, eine unverzichtbare und bewährte Hilfseinrichtung im Land, durchgesetzt.
Meine Damen und Herren! Das Land SachsenAnhalt ist auf dem Gebiet des Opferschutzes auf einem guten Weg. Der Landtag und die Landesregierung haben diese Wahlperiode genutzt, um die Anstrengungen beim Opferschutz zu verstärken und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Meine Fraktion sieht die Notwendigkeit, dass der interministerielle Opferschutzbericht auch in der nächsten Wahlperiode konsequent fortgeschrieben wird.
Wir sollten aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass wir noch erhebliche Baustellen haben, die uns nicht zuletzt durch die Beratungen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mehrfach aufgezeigt wurden und in der nächsten Wahlperiode von uns abgearbeitet werden müssen.
Erstens. Meine Fraktion tritt für die Forderung der Opferschutzverbände ein, die personenbezogenen Daten von Tatopfern und Zeugen besser zu schützen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Opfer von Gewalt oder ein Zeuge grundsätzlich seinen Wohnort nennen muss. In bestimmten Verfahren sollte meiner Auffassung nach generell darauf verzichtet werden, dass ein Zeuge Angaben zur Person, zur Adresse oder zum Beruf machen muss.
Überlegenswert ist natürlich auch die Gründung einer Opferschutzstiftung des Landes mit dem Ziel, dass Opfer von Straftaten noch schneller und effizienter Hilfe bekommen.
Zweitens. Eine Baustelle, die im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen schnellstmöglich angegangen werden muss, ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sowie der Beratungs- und Interventionsstellen. Vielleicht sollte dies bereits im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens geschehen, damit die notwendige Korrektur nicht erst im Haushaltsberatungsverfahren durch uns Abgeordnete vorgenommen werden muss.
Frau Ministerin hat soeben in der Regierungserklärung ausgeführt, dass einige Träger die finanziellen Mittel, die der Landtag für die weitere Anpassung der Vergütung ihrer Beschäftigten im Haushaltsplan verankert hat - Sie entsinnen sich, dass unser Hauptbestreben der Einstieg in die tarifliche Entlohnung war -, für das Jahr 2015 nicht abgerufen haben, sodass im Ergebnis nicht allen dortigen Mitarbeitern eine Tarifanpassung gewährt wird. Frau Ministerin hat das zwar gesagt, wir sind aber nicht auf die Gründe eingegangen.
Ich glaube, dass wir uns in der nächsten Ausschusssitzung erneut mit der Frage befassen sollten, welche konkreten Umstände dazu geführt ha
ben, dass der Wille des Haushaltsgesetzgebers nicht dazu geführt hat, dass diese Mittel tatsächlich abgeflossen sind.
Drittens. Man kann nur wiederholt die Bitte an die Gerichte und Staatsanwaltschaften aussprechen - mehr können wir leider nicht -, die Opferarbeit und damit beschäftigte Einrichtungen durch im Ermittlungs- und Strafverfahren verhängte Geldauflagen besser zu berücksichtigen und zu unterstützen. Frau Ministerin hat in der Regierungserklärung angekündigt, dass unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit konkrete Vorschläge zu erarbeiten sind, wie diese finanzielle Unterstützung der Opferarbeit durch Geldauflagen gestärkt werden kann.
Viertens. Es war bei der Erarbeitung des Opferschutzberichts zeitlich nicht mehr möglich, die Aspekte des Opferschutzes im Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl der Flüchtlinge zu berücksichtigen. Auch an dieser Stelle besteht Handlungsbedarf für die Zukunft.
Fünftens. Wir brauchen im Rahmen der Gesamtkonzeption der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt - auch Frau Kollegin von Angern ging darauf ein - eine auf Dauer sichergestellte Finanzierung der für die Strafopfer kostenlosen Untersuchung in den Opferambulanzen an den Standorten Halle und Magdeburg.
- Herr Lange, hätten Sie doch einmal zugehört oder Frau von Angern gefragt. Dann hätten Sie gewusst, wie viel wir in diesem Bereich bewegt haben. Wir hätten möglicherweise noch mehr machen können. Das stelle ich gar nicht in Abrede.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dies weiter zu stärken. Das werden wir auch einfordern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich es nicht versäumen, mich herzlich - dabei schließe ich mich meinen Vorrednern an - bei den vielen Ehrenamtlichen zu bedanken, die eine hervorragende Arbeit leisten, aber nicht erst seitdem wir darüber hinaus auch noch Flüchtlinge zu bedenken haben, sondern schon seit Jahrzehnten. Auch meine Fraktion möchte einen ganz herzlichen Dank aussprechen.
Wir haben in dieser Wahlperiode im Bereich der Justizpolitik gemeinsam viel erreicht und bei vielen Punkten einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden. Wir werden im Rechtsausschuss auch in der nächsten Wahlperiode gemeinsam daran arbeiten, Opfer von Straftaten zu schützen, indem ihre Rechte verbessert und die Instrumente des
Zeugen- und Opferschutzes konsequent ausgebaut und angewandt werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als letzter Redner möchte ich vermeiden, dass ich zu viel doppele. Daher möchte ich nur auf einige wesentliche Punkte aus der Sicht unserer Fraktion und auf das Problem, das Sie, Frau Dirlich, beschäftigt, eingehen.
Ein Eckpunkt war für uns immer die Einzelunterbringung von Gefangenen. Die Einzelunterbrin
gung als Regelunterbringung dient dem Schutz des Privat- und der Intimsphäre von Gefangenen. Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Unterbringung. Deswegen haben wir darauf großen Wert gelegt.
Bereits in den Einrichtungen vor 1990 ist damit begonnen worden, dass abweichend vom Grundsatz der Einzelunterbringung bis Ende 2024 während der Einschlusszeiten bis zu zwei Gefangene untergebracht werden dürfen, solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern.
Es freut uns als CDU-Fraktion besonders, dass unser Koalitionspartner und natürlich auch Frau Ministerin Kolb die Forderung der Rechtspolitiker meiner Fraktion umgesetzt haben, abweichend vom Musterentwurf den zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen Langzeitausgang nicht bereits nach fünf, sondern frühestens nach zehn Jahren im Vollzug zu gewähren.
Weiterhin werden wir entgegen dem Musterentwurf an der Mitwirkungs-, Beschäftigungs- und Arbeitspflicht von Gefangenen festhalten.
Herr Herbst, meine Vorredner haben das bereits ausgeführt. Ich will vielleicht nur so viel sagen: Ob diese Menschen eine Arbeitspflicht haben oder eine freiwillige Arbeitsmöglichkeit haben, ist unerheblich; denn in beiden Fällen können sie sich rentenversichern. Bei dem einen wäre es ein Alleingang - -
- Natürlich ist es auch möglich, dass Abgaben übernommen werden. Das Problem dabei ist, dass - das wissen Sie, Frau Dirlich, möglicherweise auch - wir keine Möglichkeit haben, jedem Gefangenen Arbeit anzubieten. Das ist auch ein Problem.
Deswegen sage ich zur Arbeitspflicht: Die Argumente, die die Ministerin, Herr Dr. Brachmann und Herr Herbst vorgetragen haben, stimmen. Diese teile ich. Es ist aber nicht so, dass alle zur Arbeit gezwungen werden. Wir wollen nur von der Pflicht nicht abrücken, nur in Ausnahmefällen. Der Regelfall ist aber - das wissen Sie selbst -, dass wir einfach nicht genügend Angebote von Firmen, die Arbeitsmöglichkeiten schaffen, haben. Das Land kann das allein nicht schaffen. Daher werden wir das weiter beobachten. Ihre Grundintentionen kann ich verstehen.
Wir wollen weiterhin die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung als mögliches Mittel des Anstaltsleiters haben. Hierzu gab es bereits umfangreiche Ausführungen, auch in meiner Einbringungsrede.
Ferner haben wir einen Punkt übernommen, der insbesondere auf Anregung des Ministeriums und der Fachleute des Strafvollzuges gekommen ist, nämlich die Problematik des Überfliegens durch Drohnen. Das haben wir aufgenommen. Es geht sowohl um die fotografische Aufzeichnung als auch um das Abwerfen von BtM und anderem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich habe versucht darzulegen, warum wir den Änderungsantrag ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Wir hatten einen ähnlichen Fall bereits. Wenn uns das Ansinnen im Ausschuss bereits bekannt gewesen wäre, dann hätten wir schon im Ausschuss für eine Nichterledigung gestimmt. Das ist also möglich. Nun meine Frage: Könnten wir die Beschlussempfehlung zurücküberweisen? Wenn das möglich wäre, würden wir diesen Antrag stellen.
Ja, Herr Präsident, guten Morgen. In diesem Punkt sind sich die PGF einmal - ich sage das, weil sie vorhin Prozente eingeführt haben - 100-prozentig einig. Wir wollen gern die Tagesordnungspunkte 34 und 30 tauschen.
Die Einlassungen meiner Kollegen basieren auf Vermutungen.
- Darf ich vielleicht auch ausreden. Das gebietet zumindest die Höflichkeit. Ich verstehe ja, dass das alles anders gewollt ist, aber es ist nun einmal so. - Herr Präsident, gehe ich richtig in der Annahme, dass es ein klares Verfahren gibt, wie Mehrheiten festgestellt werden?
Das geschieht durch Auszählen und nicht durch Schätzen, wie es meine Kollegen hier geäußert haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit sind gerichtliche Asylverfahren auf der Grundlage der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren vom 7. Juni 1994 am Verwaltungsgericht Magdeburg konzentriert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist also landesweit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreffende Maßnahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig.
Diese Regelung beruht im Wesentlichen auf einer Maßgabe des Einigungsvertrages, die den neuen Bundesländern in der ersten Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung im Interesse eines möglichst rationellen und flexiblen Einsatzes der knappen Ressourcen die Möglichkeit einräumte, durch Rechtsverordnung Zuständigkeitskonzentrationen anzuordnen.
Die Konzentration war damals auch richtig, um die mit der Spezialmarterie des Asylrechts vertrauten Verwaltungsrichterinnen und -richter unseres Landes einsetzen zu können, insbesondere im Hinblick auf die Vorhaltung umfangreicher Dokumentationen über die Herkunftsländer der Asylsuchenden.
Meine Damen und Herren! Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Derzeit sind wir in einer besonderen Situation. Der Bundesinnenminister hat im Sommer bekanntgegeben, dass Deutschland bis zum Ende dieses Jahres mit insgesamt 800 000 aufzunehmenden Flüchtlingen zu rechnen hat. Herr Gabriel, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat eine Million Flüchtlinge genannt.
Gemäß dem Königsteiner Schlüssel muss Sachsen-Anhalt somit mit einer Aufnahme von vielleicht mehr als 23 000 Flüchtlingen rechnen. Die letzte Prognose vom Mai dieses Jahres sah für Sachsen-Anhalt 11 400 Antragsteller vor. Allein im Monat Juli sind fast 83 000 Asylbegehrende nach Deutschland eingereist. Entsprechend der auf das Land entfallenden Aufnahmequote von rund 2,85 % waren etwa 2 350 Personen in Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Im Monat August stieg die Zahl auf fast 2 500 Personen an.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Abschwächung dieser Entwicklung nicht absehbar. Vielmehr muss auch weiterhin mit anhaltend hohen und möglicherweise auch mit weiter steigenden Zahlen gerechnet werden. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass sich die derzeit sehr hohen Zugangszahlen auch im nächsten Jahr fort
setzen und möglicherweise weiter erhöhen werden.
Mit der in jüngster Zeit drastisch angestiegenen Zahl von asylsuchenden Flüchtlingen ist auch die Zahl der entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren weiter stark angestiegen. Während die Asylkammern beim Verwaltungsgericht Magdeburg im Jahr 2011 insgesamt 635 Verfahrenseingänge, und zwar Hauptsachen- und Eilverfahren, verzeichneten, waren es im Jahr 2014 bereits 2 834 und allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 1 665 Verfahren.
Diese enorme Verfahrenslast soll nicht nur durch die bereits erfolgte Einstellung neuer Richterinnen und Richter auf Probe bewältigt werden, sondern ihr muss auch durch eine Verteilung der Arbeit auf beide Verwaltungsgerichte im Land Rechnung getragen werden.
Wir wollen daher die bisher bestehende Zuständigkeitskonzentration für erstinstanzliche asylrechtliche Streitigkeiten beim Verwaltungsgericht Magdeburg aufheben. Zukünftig wird sich dadurch die gerichtliche Zuständigkeit im Asylverfahren nach den allgemeinen Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung richten.
Für Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Asylbewerber nach dem Ausländerverfahrensgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat, also entweder Halle oder Magdeburg. Damit wird auch das zweite Verwaltungsgericht in SachsenAnhalt in die Bearbeitung solcher Verfahren einbezogen.
Meine Damen und Herren! Unsere Ziele liegen auf der Hand. Wir wollen eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine gleichmäßige Auslastung der Gerichte erreichen und den Reiseaufwand und die entsprechenden Kosten für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen für Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwälte aus dem südlichen Teil unseres Bundeslandes verringern.
Zur Verfahrensdauer nur so viel: Zum Stichtag 31. März 2015 betrug die Verfahrensdauer bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren, also bei Eilverfahren, durchschnittlich 1,5 Monate, bei Hauptsacheverfahren 10,1 Monate. Wir hoffen sehr, dass sich die Aufhebung der Konzentration auch spürbar auf die Verfahrensdauer auswirkt.
Ich komme zur gleichmäßigen Verteilung der Verfahren an den Gerichtsstandorten Magdeburg und Halle. In den ersten vier Monaten dieses Jahres hätte sich, vorausgesetzt diese gesetzliche Neuregelung wäre bereits im Januar dieses Jahres in Kraft getreten, eine annähernd gleichmäßige Verteilung der Verfahren auf die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg ergeben. Genau das wollen wir mit dem Gesetzesvorschlag erreichen.
An beiden Verwaltungsgerichten im Land sind in großer Zahl erfahrene Verwaltungsrichterinnen und -richter tätig und elektronische Datenbanken erleichtern den Zugriff auf die entscheidenden Informationen. Zudem hat die Zuständigkeitskonzentration für asylrechtliche Verfahren inzwischen zu einer erheblichen Ungleichbelastung der beiden Verwaltungsgerichte geführt. Während das derzeit allein für asylrechtliche Verfahren zuständige Verwaltungsgericht Magdeburg nach den aktuellen Personalbedarfberechnungen einen erheblichen personellen Fehlbedarf aufweist, sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Dienst, besteht beim Verwaltungsgericht Halle zumindest statistisch in beiden Bereichen ein - wenn auch geringer - Personalüberhang.
Dieser Gesetzentwurf ist damit nicht nur ein richtiger, sondern auch ein notwendiger Schritt.
Meine Damen und Herren! Für Verfahren, die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Zuständigkeitsverordnung bereits beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig sind, bleibt dieses Gericht auch weiterhin zuständig, auch wenn die Klägerin bzw. der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Bezirk des Verwaltungsgerichts Halle untergebracht war.
Grund hierfür ist, dass nach Rechtsanhängigkeit einer Sache eintretende Veränderungen der die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Umstände unbeachtlich bleiben.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich bei unserem Koalitionspartner dafür bedanken, dass wir den Gesetzentwurf so kurzfristig auf den Weg bringen konnten. Insbesondere bedanke ich mich auch beim Justizministerium für die sehr konstruktive Zusammenarbeit.
Zum Abschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch einige Gedanken äußern. Die CDU-Fraktion verfolgt für die Zukunft das Ziel, dass ein Großteil der ablehnenden Bescheide noch während der zentralen Unterbringung der Flüchtlinge in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung ergeht.
Dies würde zu einer stärkeren Belastung des Verwaltungsgerichts führen, in dessen Bezirk sich die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Wenn uns dies wünschenswert zukünftig gelingen wird, dann werden sich aufgrund der sich verändernden Verwaltungspraxis andere Belastungsschwankungen zwischen den Gerichten ergeben. Diese müssten dann im Rahmen der Möglichkeiten durch entsprechende personalwirtschaftliche und weitere organisatorische Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies ist aber eine Aufgabe für die Zukunft.
Gestatten Sie bitte abschließend noch einige Worte zu der Frage, warum wir die Verordnung per Gesetz aufheben. Die Maßgabe des Einigungsver
trages - ich ging bereits eingangs darauf ein -, worauf die bereits angesprochene Verordnung beruht, ist inzwischen vom Bundesgesetzgeber durch das BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz für nicht mehr anwendbar erklärt worden.
Die auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen gelten aber fort, können jedoch aufgehoben werden. Daher ist der Gesetzentwurf auch die richtige Herangehensweise, wenn wir die Verordnung aufheben wollen.
Die von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Februar 2016 gibt der Justizverwaltung und den angrenzenden Bereichen der betroffenen Gerichte die Möglichkeit, die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen für einen reibungslosen Übergang zu treffen. Auch die Rechtsuchenden und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich auf die neue Zustandsregelung einstellen.
Bitte stimmen Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Ich will es ganz kurz machen. Ich bin sehr erfreut - ich glaube, so etwas darf man auch einmal sagen -, dass nicht die übliche Populismusschlacht geführt wird in der Frage, wer hier
mehr bieten kann, sondern dass Sie einige Nuancen ansprechen, die wir sicherlich im Ausschuss besprechen können, und dass wir zumindest in dieser Frage eine Lösungsmöglichkeit aufzeigen, die in einem Konvolut von Lösungsmöglichkeiten besteht, die die Menschen von uns erwarten; das ist eine von ihnen. Dass wir nicht auf Populismus in der Frage machen, finde ich sehr gut. Vielleicht ist das ein Zeichen für unseren Ausschuss. Daher danke ich Ihnen. Zumindest Ihre drei Hauptverwaltungsbeamten erwarten, dass wir hier schnell eine Lösung finden.
Deshalb freue ich mich, dass wir uns hier auf den Weg gemacht haben, gemeinsam ein Problem anzugehen. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich möchte eine Vorbemerkung machen und habe dann eine Verständnisfrage. Wir haben gedacht, dass wir von Ihrer Fraktion Argumente zu dem angeblichen Geheimnisverrat des Ministers hören. Also ich habe jetzt davon in Ihrer Rede relativ wenig Konkretes gehört. Das stelle ich fest.
Jetzt eine konkrete Frage: Habe ich Sie richtig verstanden - Sie haben das in einen direkten Zusammenhang gesetzt -, dass es Ihrer Meinung nach die rechten extremistischen Straftäter in Thüringen gibt, weil es den Verfassungsschutz gibt?
Danke, Frau Präsidentin, auch für die sachliche Richtigstellung. Dann brauche ich das nicht zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es jetzt relativ kurz machen, aber auch bei uns hat das natürlich eine große Diskussion ausgelöst. Ich könnte einfach sagen: Uns fehlt Personal und wir haben weniger Gefangene. Punkt.
Ich glaube, so einfach kann man es sich möglicherweise doch nicht machen, liebe Kollegen. Auch ihr habt ebenfalls andere Gründe bemüht; das möchte ich ebenfalls tun.
Liebe Kollegen! Die Landesregierung hatte sich bereits im Jahr 2012 - darauf gingen meine Vorredner bereits ein - auf die Konzentration von drei Standorten, nämlich Halle, Raßnitz und Burg, festgelegt und sich dafür ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen sollen 152 Millionen € betragen.
Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, DessauRoßlau, Volkstedt usw. sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau - die Frau Ministerin ging ebenfalls darauf ein - 400 Haftplätze nicht mehr genutzt, die durch die Schließung dieser Anstalt abgebaut werden sollen.
Da die Gliederung der Justizvollzugsanstalten unter Parlamentsvorbehalt steht, liegt also heute dieser Gesetzentwurf vor.
Die große Eile, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheint hierbei seitens des Justizministeriums - zumindest sehen wir das so - nicht mehr zu bestehen; denn anders können wir uns nicht erklären, warum Sie, Frau Ministerin, entgegen anderen Auffassungen in Ihrem Hause die Neuregelung erst zum 1. Oktober in Kraft treten lassen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat durch Kabinettsbeschluss zugesagt, dass bei der Schließung der Anstalt DessauRoßlau das so freigesetzte Personal den Personalmehrbedarf der übrigen Anstalten des Landes deckt und es somit nicht einer über das PEK hinausgehenden Neueinstellung bedarf.
Das hoffen wir. Dieses Hohe Haus hat kein Interesse daran, gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode erneut eine Diskussion darüber führen zu müssen, dass wir aufgrund von Personalmangel unsere Justizvollzugsstrukturen wieder komplett neu überdenken müssen.
Weiterhin wird von der Landesregierung zugesagt, dass die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau nicht einfach dichtgemacht wird - die Kollegen gingen darauf ein -, sondern weiterhin etabliert wird. - Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was meine Vorredner bereits gesagt haben.
Uns hat etwas verwundert, dass entgegen der Kabinettsvorlage und dem ersten Entwurf genau dieses jetzt nicht mehr dabei war. Deswegen haben wir die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet, in der wir das nachträglich festschreiben.
Ich komme langsam zum Ende. Ich darf auch für unsere Fraktion klar erklären, dass wir uns natürlich eine größere Kompensation gewünscht hätten. Das war immer klar, aber offensichtlich leider nicht machbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend erlaube ich mir noch einige Bemerkungen darüber, was meine Fraktion bei der weiteren Planung und Umsetzung der Justizvollzugstrukturreform vom Justizministerium erwartet.
Wie die Anhörung zu diesem Entwurf erneut gezeigt hat, bestehen bei den Gewerkschaften und Personalvertretungen größere Vorbehalte und Bedenken zu dem gesamten Reformvorhaben, insbesondere auch im Hinblick auf den angegebenen Investitions- und Sanierungsbedarf in den Altanstalten.
Weiterhin wurde im Rechtsausschuss durch das Justizministerium noch nicht nachgewiesen, ob die Prognose über die zukünftigen Gefangenenzahlen so weit belastbar ist, um dies zu rechtfertigen. Frau von Angern hat dies, glaube ich, auch leicht angedeutet. Wir müssen aber auch sichergehen, dass die Prognose realistisch ist. Eine erneute Fehleinschätzung halten wir zumindest für fatal.
Das Strafvollzugsgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption der Justizvollzugstrukturreform. Wir haben nun in der Anhörung auch zu diesem Gesetzentwurf von vielen Anzuhörenden gehört, dass erhebliche Bedenken dahin gehend bestehen, dass moderne Anforderungen mit erheblichen Mehrpersonalstrukturen zu bewäl
tigen sind. In diesem Punkt stimmen wir ebenfalls zu.
Abschließend bitte ich ebenfalls darum, den beiden Punkten der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist das, Frau Dr. Paschke, manchmal
ziehen Argumente und dann hat man auch Mehrheiten.
Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsregimes ist insbesondere aus der Sicht der Opfer längst nicht abgeschlossen. Die Landesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Sachsen-Anhalt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Landesbeauftragten an der Spitze leistet seit zwei Jahrzehnten eine enorm wichtige Arbeit für die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur und der Arbeit der Staatssicherheit. Sie ist ein verlässlicher Partner für alle, die unter der DDR-Diktatur und der Staatssicherheit gelitten haben. Sie hat für sehr viele Menschen auch persönlich wichtige Beratungshilfe geleistet und für viele Betroffene Wege der Rehabilitation aufgezeigt.
Im vergangenen Jahr hat diese Behörde 2 500 Menschen beraten. Dazu kamen 2 000 telefonische Anfragen. Bei 15 % der Befragten haben Menschenrechtsverletzungen in der Zeit der DDRDiktatur vorgelegen. Etwa 650 der zu beratenden Personen leiden heute noch unter weitgehenden Diktaturfolgen.
Um dieses Aufgabenfeld der Landesbeauftragten thematisch besser zu umreißen und die Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten thematisch neu auszurichten, haben die Koalitionsfraktionen im März dieses Jahres einen Antrag in das Plenum eingebracht. Dieser mündet nach einer intensiven Ausschussbefassung und der im Rechtsausschuss durchgeführten großen Anhörung in den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, den wir in seinen Grundzügen bereits im Rechtsausschuss vorgestellt und besprochen haben.
Durch diesen Entwurf eines Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes möchten die Koalitionsfraktionen das Aufgabenprofil und die Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ändern und das Amt institutionell an den Landtag anbinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Zielrichtung des Gesetzentwurfes, das Gesamtsystem staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik zu erfassen. Die Beschränkung der Aufarbeitung auf die Behörden der Staatssicherheit wird den vielen Einzelschicksalen mit anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht. Diese Unrechtserfahrungen, die weit über die Staatssicherheit hinausgehen, gilt es gleichermaßen aufzuarbeiten. Daher wollen wir die Aufarbeitung von Unrechtserfahrungen aus der Zeit der DDR und aus der Zeit der sowjetischen Besatzungszone nach dem 8. Mai 1945 ergänzen.
25 Jahre nach dem Ende der Diktatur verschieben sich auch die Aufgabenschwerpunkte von der Begutachtung der Unterlagen, der Beratung und Einsicht in die Akten und der Rehabilitation hin zu ganz neuen Aufgaben im Bereich der Aufarbeitung und Vermittlung der 45-jährigen Geschichte der sowjetischen Besatzungszone und der DDR.
Je mehr die Aufgaben im Bereich der Opferberatung zurückgehen, umso größer wird die Bedeutung der Aufgaben auf dem Gebiet der Aufarbeitung und Vermittlung werden.
Als weiteres Gesetzesziel wird neben der Zusammenarbeit mit der Stiftung Gedenkstätten und der Landeszentrale für politische Bildung festgelegt, dass der Landesbeauftragten die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wirkmechanismen und die bis heute anhaltenden Folgen der SED-Diktatur und der sowjetischen Militäradministration obliegt. Hierzu sollen Forschung und politische Bildung gefördert und unterstützt werden.
Meine Damen und Herren! Insbesondere die Nachfrage nach Bildungsangeboten ist erfreulicherweise gestiegen. Dies wird nicht zuletzt durch die Studie „Disziplinierung durch Medizin“ über die venerologische Station der Poliklinik in Halle der Autoren Steger und Schochow bestätigt, mit der wir uns auf Antrag meiner Fraktion im Rechtsausschuss eingehend befasst haben.
Letztlich hat auch diese wissenschaftliche Studie belegt, dass sich das Wirken des Repressionssystems nicht allein mit der Fokussierung auf die Stasi und die Stasi-Unterlagen vermitteln lässt. Man muss auch dem Irrglauben vorbeugen, dass die DDR ohne das MfS ein ganz normaler Rechtsstaat gewesen wäre. Die Geschichte der DDR und der sowjetischen Besatzungszone muss in ihren Zusammenhängen analysiert und es müssen Unterschiede zu einem Rechtsstaat herausgearbeitet werden, zum Beispiel im Bereich der Justiz, der Polizei, aber auch - das sage ich ganz deutlich - der damals bestehenden Parteienlandschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Landesbeauftragten werden in § 3 des Gesetzentwurfes hinreichend dargestellt. Den Aufgabenschwerpunkt bildet die Opferberatung, die nach wie vor nicht abgeschlossen ist. Die Unrechtserfahrungen wirken auch 25 Jahre nach dem Ende der DDR fort.
In jüngster Zeit sind auch immer wieder neue Fälle von Unrecht bekannt geworden, die in der DDR mit Billigung oder sogar auf Anweisung staatlicher Organe geschehen sind. Denke wir an die ehemaligen Heimkinder, von denen heute viele unter den Spätfolgen von Misshandlungen und Arbeitszwang leiden.
Denken wir bitte auch an die von mir bereits angesprochene wissenschaftliche Studie zur Poliklinik
Halle, in der die Frauen durch medizinisch nicht notwendige Zwangsbehandlungen Opfer krimineller Handlungen geworden sind. Viele Betroffene der Abteilung für Geschlechtskrankheiten beginnen erst jetzt mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit. Es ist dabei völlig unklar, wie viele Frauen heute noch aufgrund dieser Zwangsbehandlung traumatisiert sind. Eines ist auch klar: Viele der Betroffenen haben heute ein anderes Leben als diejenigen, die nicht durch diese Untersuchungen diszipliniert worden sind.
Diese Studie, die uns im Rechtsausschuss erschüttert hat, war ein ganz wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung in unserem Bundesland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterhin wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass die psychosoziale Betreuung auch weiterhin zu den gesetzlichen Aufgaben der Landesbeauftragten gehört. Beraten werden auch weiterhin die gemäß dem Stasi-Unterlagengesetz Anspruchsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe der Unterlagen. Diese Aufgabe muss fortgeschrieben werden; denn die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht steigt nach dem Einbruch im Jahr 2014 wieder stetig an.
Ich komme zur Neuregelung der Rechtstellung der Landesbeauftragten. Die Landesbeauftragte ist derzeit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung unterstellt. Künftig wird das Amt der Landesbeauftragten zu einer Einrichtung des Landtags, über die der Landtagspräsident die Dienst- und Rechtsaufsicht führt. Dies ist richtig so und stärkt damit auch die inhaltliche Autonomie und Unabhängigkeit von staatlichen und politischen Weisungen für die Landesbeauftragte.
Um zu vermeiden, dass die Stelle nach Ablauf der Amtszeit unbesetzt bleibt - Sie entsinnen sich an das Problem -, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Amtszeit für längstens sechs Monate als verlängert gilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die neue Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten ist auch den Aufgabenschwerpunkten geschuldet. Dass der Begriff „SED-Diktatur“ historisch und politisch zutreffend ist, verdeutlicht uns nicht zuletzt die große Anhörung im Rechtsausschuss im vergangenen Jahr auf Initiative der Koalitionsfraktionen. Der Bundesbeauftragte Roland Jahn hat die Formulierung „Landesbeauftragte zur Aufhebung der SEDDiktatur“ vorgeschlagen.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Anfang 2017 vorgesehen, da insbesondere für die Veränderung bei der institutionellen Zuordnung ein Vorlauf zur verwaltungstechnischen Umsetzung benötigt wird.
Budgeterhöhungen für die Landesbeauftragte sind in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Die aufgabenbezogene Verbesserung der personellen
und finanziellen Ausstattung der Landesbeauftragten ist aber bei den nächsten Haushaltsberatungen zu prüfen.
Vor allem im Schulunterricht zeichnet sich ein neuer Bedarf an der Finanzierung von Bildungsprojekten ab. Schüler müssen über die Wirkmechanismen und Folgen von Diktatur und sowjetischer Militäradministration unterrichtet werden, sowohl durch Zeitzeugenberichte als auch durch Opfergedenken, kritische Erinnerung und geschichtswissenschaftlich fundierte Bildung.
Diesen Bedarf müssen wir künftig auch haushalterisch abbilden. Auch fehlt in unserem Land ein landesgeschichtlicher Lehrstuhl, der sich mit der Aufarbeitung der Diktatur der DDR befasst. Wir sind also allein mit dem neuen Aufgabenprofil, der Veränderung der Amtsbezeichnung und der institutionellen Zuordnung des Amtes noch nicht am Ziel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, wurde über den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss breit diskutiert. Dem Rechtsausschuss lag bereits vor dieser Einbringung ein Arbeitsentwurf zur Meinungsbildung und Diskussion vor.
Abschließend bitte ich um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Eigentlich wollte ich gar nicht noch einmal an das Pult treten, weil ich dachte, dass alles gesagt sei. Aber drei Punkte, die Herr Herbst gesagt hat, zwingen mich nun doch dazu. Ich kenne niemanden, der die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daran gehindert hätte, selbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir waren es jedenfalls nicht. Sie hätten es tun können. Insofern finde ich es immer spannend, zu sehen, wer die Urheberschaft für sich reklamiert.
Ein zweiter Punkt. Wenn Sie die Gesetzesbegründung gelesen haben - das war für uns wichtig, weil wir natürlich wussten, wie die Diskussion angeschoben wird -, müssten sie gesehen haben, dass wir sowohl die Massenorganisationen als auch die sogenannte allgemeine Parteienlandschaft, also auch die Blockparteien, bewusst einbezogen haben. Das war uns wichtig. Insofern empfehle ich, die Begründung zu lesen. Trotzdem habe ich ver
nommen, dass wir das alle zügig voranbringen wollen. Deswegen bitte ich um zügige Beratungen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, in der letzten Sitzung des Ältestenrates hatten wir gesagt, dass wir, wenn es nicht mehr als neun Fragen gibt - und es gibt nicht mehr als neun Fragen -, die Fragestunde unmittelbar nach den beiden Aktuellen Debatten durchführen; das war der einvernehmliche Wunsch.
Der sehr geehrte Redner der SPD hat gesagt: Wir hätten gern eine gehabt. Aber das ging zeitlich nicht, und da habe ich zugerufen: alternativ, wo er Änderungsantrag meinte, und daraufhin bleibt den Koalitionsfraktionen nur Überweisung, Frau Präsidentin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Gesetzentwurf mitgebracht; ich glaube, es ist einer der kürzesten in meinen 14 Jahren hier. Er umfasst eine halbe Seite, wenn man das Vorblatt und die Begründung einmal außer Acht lässt, und enthält einen Paragrafen - wenn man das Inkrafttreten als zweiten Paragrafen ansieht, sind es zwei. Dennoch waren wir im Ältestenrat gut beraten, dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vorzusehen. Somit kann nun wirklich jeder noch einmal seine Probleme, die er damit hat, hier ausbreiten - auch wir.
Frau Ministerin, vielleicht gleich am Anfang: In der Kabinettsvorlage stand das, was wir erreicht haben; im Gesetzentwurf steht es nicht. Wir werden im Beratungsgang natürlich Wert darauf legen, dass das auch im Gesetz steht. Das ist logisch. Auf diese Dinge werde ich nachher noch eingehen.
Die Landesregierung hat auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung konkrete Pläne für einen zukunftsfähigen Justizvollzug erarbeiten lassen. Dafür ist insbesondere der Investitions- und Personalbedarf in den Gefängnissen untersucht worden. Das Kabinett hat sich bereits im Februar 2012 - meine Vorredner gingen darauf ein - für die Konzentration des Justizvollzuges an drei Standorten, nämlich Halle, Raßnitz und Burg, ausgesprochen und sich darauf festgelegt.
Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Plätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sollen ca. 152 Millionen € betragen.
Übrigens: Dank der „Mitteldeutschen Zeitung" wissen wir seit gestern, dass das Justizministerium am Dienstag dieser Woche die modifizierten Pläne für den Erweiterungsbau interessierten Hallenser Bürgern vorgestellt hat. Wir finden das gut. Wir hätten es natürlich auch gut gefunden, wenn wir es im Ausschuss schon gehabt hätten. Das möchte ich klar sagen.
Wir werden darauf in den Ausschussberatungen noch eingehen.
Die Justizvollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt,
Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden.
Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau - darauf wurde bereits eingegangen - 400 Haftplätze nicht genutzt, die - das ist die Aussage - schnellstmöglich durch eine vorzeitige Schließung dieser Altanstalt abgebaut werden sollen.
Da eine Neugliederung der JVA unter Parlamentsvorbehalt steht, möchte die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun das Einvernehmen mit dem Hohen Haus herstellen, um die Anstalt Dessau zu schließen. Im Gegenzug wird vom Justizministerium zugesagt, dass das bei der sofortigen Schließung dieser Anstalt freigesetzte Personal den Personalmehrbedarf in den übrigen Anstalten des Landes, der offensichtlich unbestritten ist, decken könnte und dass es damit keiner über das PEK hinausgehenden Neueinstellung bedarf. Diese Aussage, Frau Ministerin Kolb, ist für die CDU-Fraktion maßgeblich.
- Frau Kolb, ich hoffe, Sie haben jetzt zugehört. - Herr Gallert, Sie stören gerade meine Rede; ich habe nämlich versucht, die Ministerin anzusprechen.
- Ja, das merke ich. Ihr bildet gelegentlich auch schon jetzt Koalitionen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion befürwortet, dass die Landesregierung den Standort Dessau nicht einfach dichtmachen wird, sondern ihn weiterhin etablieren wird
- wir gingen darauf ein; das muss dann noch im Gesetz verankert werden -, nämlich die zentralen Dienstleistungen und den offenen Vollzug.
Ich mache relativ wenig Hehl daraus, dass unsere Fraktion in den Ausschussberatungen auch versuchen wird, weitere Dienstleistungseinrichtungen an diesem Standort zu etablieren. Wir könnten uns beispielsweise vorstellen, die Transportabteilung dort zu integrieren. Wir kennen die Argumente Ihres Hauses, Frau Ministerin Kolb, glauben aber, dass wir darüber im Ausschuss noch einmal intensiv sprechen müssen.
Frau Ministerin, ich gehe fest davon aus, dass mein Kollege Wunschinski - teilweise war das heute schon die Reaktion - auf seine schriftlich gestellte Frage, wie hoch die Umzugs- und Bauinves
titionskosten für eine zusätzliche Verlegung der zentralen Transportabteilung nach Dessau-Roßlau wären, schnellstmöglich eine Antwort bekommt. Die Frist zur Beantwortung ist jedenfalls am Dienstag abgelaufen, haben mir meine Referenten zugearbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur geplanten Strukturreform hat meine Fraktion mehrfach öffentlich erklärt, dass wir den Justizvollzug langfristig optimieren wollen, damit ein zukunftsfähiger Strafvollzug in wirtschaftlicher und personeller Hinsicht gewährleistet werden kann.
Unsere Haftanstalten in Sachsen-Anhalt sind zuletzt zum 1. März 2010 umfassend organisiert worden. Das war die bisher umfassendste Reform des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt überhaupt.
Wir möchten vermeiden, dass wir gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode erneut eine Diskussion darüber führen müssen, dass wir zu viele oder zu wenige Haftplätze in Sachsen-Anhalt haben.
In unser Reformvorhaben sind selbstverständlich auch die Gewerkschaften und Personalvertretungen umfassend einzubeziehen. Wie die Ausschussbefassung bereits gezeigt hat, bestehen bei diesen Vertretungen die größten Vorbehalte und Bedenken insbesondere im Hinblick auf die vom Ministerium angegebenen Investitions- und Sanierungskosten in den Altanstalten.
Aus der Sicht meiner Fraktion sind im Rahmen der Ausschussbefassung folgende Beratungsschwerpunkte abzuarbeiten:
Erstens. Wie werden sich die Gefangenenzahlen zukünftig entwickeln?
Richtig ist, dass die Anzahl der Gefangenen seit 2003 stetig rückläufig ist. Im Jahr 2002 waren es noch 2 833 Gefangene; im Jahr 2014 waren es nur noch 1 767 Gefangene. Das Justizministerium prognostiziert aufgrund des anhaltenden Rückgangs der Bevölkerungszahlen einen Bedarf von 1 650 Haftplätzen für das Jahr 2025.
Ich erlaube mir einmal die Kritik, dass vor drei Jahren noch mit ganz anderen Zahlen gerechnet wurde und daher ein Neubau einer JVA in Halle mit 900 Haftplätzen geplant war. Erst die Korrektur des Haftplatzbedarfes führte zu einer Überarbeitung der Pläne. Wir müssen sichergehen, dass die Prognosen realistisch sind; eine Fehleinschätzung wäre fatal.