Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Wir gehen jetzt mit dem Antrag in den Landtag, damit wir auf dem Verfahren dahin über die Dinge reden können, über die wir uns am Ende in den Ausschüssen verständigen müssen. Ich glaube, wir sind mit diesem Antrag dann auf einem ordentlichen Weg. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kurze, auch für die geschenkten fünf Minuten. - Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Robra. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird die Ausführungen des Abgeordneten Kurze und den Antrag selbst im Rah

men der verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Einflussnahme beherzigen und berücksichtigen.

Im Übrigen möchte ich im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit meine Rede zu Protokoll geben.

(Beifall im ganzen Hause)

Am weitestgehend breit gefächerten Zuspruch erkennen Sie Dankbarkeit. - Wir nehmen die Rede zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD nimmt aus Anlass der Reform der Rundfunkfinanzierung Stellung zu einer Strukturreform der Rundfunkanstalten.

Ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Angebotsqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seit jeher politisches Ziel aller 16 Länder. Gesetzlich findet dieses Ziel seinen Ausdruck in den Regelungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, in dessen Mittelpunkt das bekannte Verfahren der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten steht.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat nach § 3 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich auf die Frage, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.

Die KEF-Berichte sind im zweijährigen Abstand Gegenstand von Landtagsdebatten. Deswegen wissen Sie, dass die Länder nur begrenzte Möglichkeiten haben, auf die Feststellung des Finanzbedarfs Einfluss zu nehmen. Mit dem sogenannten Gebührenurteil vom 11. September 2007 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Feststellung der KEF von den Ländern im Nachhinein praktisch nicht mehr korrigiert werden darf.

Derzeit liegt dem Landtag von Sachsen-Anhalt der 18. KEF-Bericht vor. Dieser Bericht fällt in die Zeit des Umbruchs von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Auch deswegen kommt die KEF zu dem Ergebnis, dass die derzeit geltende monatliche Rundfunkgebührenhöhe von 17,98 € ab dem 1. Januar 2013 beibehalten werden kann. Ob eine Erhöhung des neuen Rundfunkbeitrags zu einem

späteren Zeitpunkt notwendig ist, wird zu entscheiden sein, wenn wir wissen, ob das neue Rundfunkbeitragsrecht zu den erwarteten Einnahmen führt.

Für den jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedenfalls festhalten, dass die Länder das Ziel der Beitragsstabilität, das sich 2010 und 2011 wie ein roter Faden durch die Verhandlungen um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zog, erreicht haben. Zu diesem Ergebnis haben die Rundfunkanstalten erkennbar einen Beitrag geleistet, indem sie - wie etwa der MDR - Sparprogramme auflegten und den Finanzbedarf bei der KEF entsprechend maßvoll anmeldeten. Gleichwohl nahm die KEF im Interesse noch höherer Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch im 18. KEF-Bericht erhebliche Kürzungen vor.

Der Antrag fordert in Ziffer 2, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, auf der Grundlage der erfolgten Reform der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch strukturelle Einsparpotenziale kritisch zu prüfen. Dieser Aufgabe stellt sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern bereits in der sogenannten AG Beitragsstabilität. Dass der Rundfunkbeitrag ab 2013 tatsächlich in der bisherigen Höhe stabil bleiben kann, führe ich auch auf die heilsame Signalwirkung zurück, die die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe der Länder auf die Rundfunkanstalten hatte und weiter haben wird.

Bei dem Stichwort der „strukturellen Einsparungen“, deren Prüfung der Antrag fordert, wird es ganz wesentlich bei den Rundfunkanstalten liegen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. In keiner Großorganisation lässt sich vollständig verhindern, dass es Bereiche gibt, die nicht hinreichend effizient arbeiten. Bei der Prüfung der Rundfunkanstalten haben Landesrechnungshöfe und KEF immer wieder dazu beigetragen, dass solche Bereiche aufgedeckt und Veränderungen angestoßen wurden. An dieser Stelle müssen die Rundfunkanstalten aber noch mehr Eigeninitiative ergreifen.

Besonders bei der ARD gehe ich davon aus, dass durch anstaltsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltungen und der Produktion noch einige Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen werden könnten. Dadurch erreichte Einsparungen müssen dem Ziel der Beitragsstabilität dienen. Besonders die beiden kleinen Anstalten im Saarland und in Bremen haben schon bewiesen, dass Kooperationen mit leistungsstärkeren Anstalten funktionieren können. Nur deswegen konnten sie bis heute überhaupt auf Sendung bleiben und jeweils ein Stück Landesidentität sichern. Daran sollten sich die größeren ARD-Anstalten ein Beispiel nehmen.

Selbstverständlich gilt dies auch für die im Antrag angesprochenen Themen programmlicher Überlagerungen oder von Doppelübertragungen der bei

den großen öffentlich-rechtlichen Systeme. Wie Sie wissen, hat ZDF-Intendant Bellut zu diesem Thema schon angekündigt, Absprachen mit der ARD treffen zu wollen und er will erreichen, dass das traditionelle Sylvesterkonzert jährlich im Wechsel von ARD und ZDF stattfindet. Das wäre eine vernünftige Lösung und würde ein immer wieder kritisiertes Ärgernis beseitigen, ganz im Sinne des vorliegenden Antrags.

Hinsichtlich der jeweils drei digitalen Fernsehspartenprogramme des ZDF und der ARD, die durch die Schaffung des § 11b des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ausdrücklich beauftragt wurden, zielt der Antrag der beiden Fraktionen auf eine Zusammenlegung unter Wahrung der „inhaltlich hochwertigen Errungenschaften“.

Insoweit ist zunächst festzustellen, dass in den letzten Monaten bereits eine medienpolitische Diskussion über den Erfolg oder Misserfolg dieser Programme zu beobachten ist. Zumeist wird dabei kritisch auf die geringen Einschaltquoten im unteren „Null-Komma-Prozentbereich“ hingewiesen und daraus abgeleitet, dass diese neuen Programme die in sie gesetzten Erwartungen nicht ausreichend erfüllt hätten. Ich gehe davon aus, dass sich die begonnene Diskussion um die Digitalprogramme in diesem Jahr fortsetzen wird. Ich werde den Antrag zum Anlass nehmen, das Thema für eine der nächsten Sitzungen der Rundunkkommission der Länder anzumelden.

Inhaltlich möchte ich in diesem Zusammenhang zunächst darauf hinweisen, dass die Programme erst ab dem 1. Juni 2009 von den Ländern staatsvertraglich beauftragt wurden, also bisher nicht sehr viel Zeit zur Etablierung hatten. Außerdem sollte grundsätzlich differenziert werden zwischen der Situation des ZDF als bisherigem „Einkanalsender“

und der Situation der ARD, die neun dritte Fernsehprogramme, „Das Erste“ als bundesweites Fernsehprogramm und daneben 57 Hörfunkprogramme aufweist.

Zumindest mit dem Programm „ZDFneo“ hat das ZDF gezeigt, dass sich ein neues, jüngeres Fernsehprogramm mit öffentlich-rechtlichem Anspruch durchaus erfolgreich aufbauen lässt. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der vorliegende Antrag Wert darauf legt, positive Errungenschaften der Digitalprogramme zu erhalten und sich nicht in Bausch und Bogen für eine Abschaffung der Programme ausspricht.

Sollte es in absehbarer Zeit zu einem thematischen Umbau der Digitalprogramme kommen, hielte ich ein trimediales Jugendangebot, das Radio, Fernsehen und Internet von vornherein integriert, für eine sinnvolle Option. Nach dem Vorbild von Phoenix und KiKa könnte dies auch ein gemeinsames Angebot von ARD und ZDF sein. Ein solches trimediales Jugendangebot muss offen sein für Experimente und es muss die Chance bekom

men, in die beiden Hauptprogramme hineinzuwirken. Das Risiko, dass sich die Zuschauer der ARD- und ZDF-Hauptprogramme noch mehr im Bereich der Senioren finden, besteht schon heute.

Zur möglichen verfahrenstechnischen Umsetzung des Antrags möchte ich auf Folgendes hinweisen. Bei Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags haben die Länder mehrere Protokollerklärungen abgegeben. Zusätzlich haben fast alle Landesparlamente (bis auf Bremen und Hamburg) aus Anlass der Ratifikation des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages teilweise umfangreiche Entschließungen gefasst. Im Mittelpunkt der Protokollerklärungen und vieler Entschließungen stehen insbesondere die Ziele Beitragsstabilität, sparsamerer Mitteleinsatz, Erhöhung der Programmqualität und Fokussierung auf den Kernauftrag. Mit der Protokollerklärung aller Länder wurde auch bereits die Ausweitung der barrierefreien Angebote der Rundfunkanstalten gefordert.

Die Rundfunkanstalten sind bereits darüber informiert, dass diese Forderungen an sie erhoben werden. Die Staats- und Senatskanzleien verhandeln mit den Rundunkanstalten derzeit über einen praktikablen Weg, die Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags umfassend, zeitgerecht und effektiv durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass sich insoweit bis zum Herbst 2012 über einen neuen Verfahrensstand berichten lässt.

Ich bitte aber zu bedenken, dass es für die Rundfunkanstalten und begleitend auch für die Länder schon eine Herausforderung darstellt, pünktlich zum 1. Januar 2013 die beschlossene Reform des neuen Rundfunkbeitragsrechts in der praktischen Einführung sicherzustellen. Die Erwartung, dass grundlegende Programmreformen quasi nebenher erledigt werden könnten, möchte ich deswegen dämpfen.

Ein zusätzlicher Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt kann das Interesse unseres Landes an der Gesamtthematik eines inhaltlich leistungsfähigen und wirtschaftlich effizienten öffentlich rechtlichen Rundfunks allerdings erneut dokumentieren.

Wir treten damit in die Fünfminutendebatte ein. Die Fraktionen sprechen in der folgenden Reihenfolge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und CDU. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Herbst. Bitte, Herr Herbst.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rezeption von Medien wird sich weiter radikal wandeln. Im Hinblick auf die Wahl des Anbieters wird es für die Nutzerinnen und Nutzer immer entscheidender sein, in welcher Weise sie den Zugang zu den Inhalten erhalten.

Bei den 16- bis 24-Jährigen nutzen bereits 45 % Radio- und Fernsehangebote über das Internet. Sie würden sich übrigens auch über schnelle Anschlüsse freuen, kann ich nur noch hinzufügen.

Die Frage, welches Verständnis ein Medienanbieter vom Zugang zu seinen Angeboten hat und auf sich selbst anwendet, wird künftig für viele Menschen eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein. Daher geht das triomediale Redaktionskonzept von Frau MDR-Intendantin Wille schon in eine ganz gute Richtung.

Aber ist dies wirklich wichtiger als die Qualität? - Ich denke nicht.

Die Bedeutung eines leistungsfähigen und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist für uns grundlegend und sie ist auch grundgesetzlich festgehalten. Die Situation in anderen Ländern, wie Ungarn und Italien in Europa, sollte uns daran erinnern, was wir auch an diesem System Gutes haben.

Die Medienkonvergenz schreitet voran. Die Grenzen zwischen einzelnen Medien lösen sich weiter auf. Aber auch die Qualität und die Vielfalt der Inhalte bleiben weiter sehr wichtig.

(Zuruf: Ja!)

Ein stabiler Rundfunkbeitrag ist aber durchaus wünschenswert. Aber den zukünftigen Bedarf empfiehlt uns eben die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Das können wir mit einem Antrag nicht vorwegnehmen. Das kann man im Landtag nicht beschließen.

Es kommt dabei nicht auf die Anzahl der digitalen Kanäle an, sondern darauf, wie die Anstalten diese programmplanerisch umsetzen. Da gibt es Potenzial; da müssen die Rundfunkmacher noch rangehen.

Aber eben diesen Zugang über die Qualität sucht der Antrag der Koalitionsfraktionen nicht. Sie sprechen stattdessen von Einsparpotenzialen, von Zusammenlegungen, von Doppelstrukturen.

Diese Sicht auf die Dinge teilen wir so pauschal nicht, Herr Kurze. Und was haben Sie eigentlich gegen Rolf Seelmann-Eggebert? Das kann ich gar nicht verstehen.

(Zuruf von Herrn Weigelt, CDU)

Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen und insbesondere der MDR noch stark an ihren Angeboten zu arbeiten haben, waren die Digitalkanäle als Spartensender ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Konzept geht eigentlich auch auf.

Natürlich gibt es einige, die weniger gut laufen, und andere, die besser laufen. Aber der Digitalsender „ZDFneo“ zum Beispiel liegt im Jahr 2012 im Gesamtmarkt vor Sendern wie „Comedy Central“,

„Viva“, „Sixx“ oder „Das Vierte“. „ZDFneo“ und „Einsfestival“ gewinnen zurzeit mehr junge Zuschauer hinzu, als im öffentlich-rechtlichen Hauptprogramm verloren werden. Das ist doch eine gute Bilanz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch das Grundgesetz eine Entwicklungsgarantie.

Auch wir fordern die Rundfunkanstalten auf zu überprüfen, wie sie ihren Auftrag noch besser als bisher und ökonomisch effizienter erfüllen können. Ebenso wie sie sich um Sparmöglichkeiten bemühen sollten, müssen sie aber auch mit neuen Medienentwicklungen mitgehen können.

Zusätzliche Spartenprogramme neben ARD und ZDF ermöglichen es den Anstalten, verschiedenste Alters- und Nutzergruppen effizienter anzusprechen. Kultur etwa bei „Einsfestival“ erreicht eben nicht die „Phoenix“-Zuschauer und erst recht nicht die Klientel des „Kinderkanals“. Dort sitzen aber die Beitragszahler von morgen vor dem Bildschirm. Bei den Digitalsendern stabilisiert das ÖffentlichRechtliche seine Zuschauerzahlen bei jungen Nutzerinnen ganz positiv.

Es gehört zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag, alle Bevölkerungsgruppen mit vielfältigen Angeboten zu erreichen. Insbesondere der MDR verliert aber die Jugendlichen zunehmend aus dem Blick.