Markus Kurze

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fördermittel sind keine Wahlkampfmittel. Das sagt schon der Name. Es sind Fördermittel. Sie fördern Investitionen. Und das ist auch gut so in unserem Land. Wenn ich mich richtig erinnere, dann haben die Vorredner schon deutlich gemacht, dass diese nach rechtsstaatlichem Verfahren organisiert und vergeben werden.
Je näher der Wahltermin rückt, desto zurückhaltender hat die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zu sein. Das wissen Sie, das wissen wir und das weiß natürlich auch unsere Landesregierung.
Darum geht es Ihnen in dem Antrag aber nicht. Ihr Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN, hat nur eine Funktion: Sie wollen mit dem Antrag den Anschein erwecken, als stünde das Gebot der staatlichen Neutralität zur Wahrung der Chancengleichheit aller politischen Wettbewerber irgendwie infrage, als bedürfe es trotz höchstrichterlicher Urteile doch noch eines gesonderten Beschlusses im Landtag, um die Landesregierung an ihre parteipolitische Neutralität zu erinnern.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Fraktion DIE LINKE aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das schon zitiert wurde? - Laut Abschnitt II Punkt 1 möge die Landesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit in dem Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl auf informierende und neutrale Maßnahmen beschränken, soweit diese aus akuten Veränderungen von Rechtslagen erforderlich sein sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist geradezu die Aufgabe der Regierungszentrale, die Arbeit einer Landesregierung zu bilanzieren. Das erfolgt mit einer Regierungsbilanz, an deren Zustandekommen die gesamte Landesregierung beteiligt ist.
Ich denke, wir müssen genau unterscheiden zwischen Pressearbeit der Landesregierung, beispielsweise in Pressekonferenzen und Presseerklärungen, und der Öffentlichkeitsarbeit, die sich direkt an die Öffentlichkeit richtet. Denn die öffentliche Vermittlung dessen, was die Landesregierung in einer Bilanzkonferenz zu Protokoll gibt, obliegt nicht der Landesregierung selbst, sondern der Vermittlung durch die Medien.
Schauen wir uns dazu ein Beispiel aus Brandenburg etwas näher an. Die Partei DIE LINKE war auch in der Wahlperiode 2009 bis 2014 an der Regierung beteiligt und der Wahltermin in Brandenburg war im letzten Jahr der 14. September. Auf der Webseite der Staatskanzlei Brandenburg findet sich unter der Rubrik Publikationen die Bilanz der Landesregierung der fünften Legislaturperiode, datiert auf den 8. Juli 2014, also gut zwei Monate vor der Wahl.
An diesem Tage zog die Landesregierung vor der Presse Bilanz über ihrer Meinung nach fünf erfolgreiche Jahre für Brandenburg und stellte eine schriftliche Bilanz ins Internet. Die Bilanz wurde von der Presse vorgestellt und der interessierte Bürger war auf die Information aus der Presse angewiesen oder musste aus eigenem Antrieb auf das Internet zurückgreifen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrages. Dieser zielt darauf ab, dass die öffentlichkeitswirksame Übergabe von
Bescheiden durch Minister und Staatssekretäre sowie leitende Beamte im Beisein von Landtagsabgeordneten und Bewerbern fünf Monate vor der Wahl einzustellen ist.
Eine Landesregierung ist für volle fünf Jahre im Amt. So ist es das gute Recht und der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, dass die Landesregierung auch volle fünf Jahre in der Öffentlichkeit über ihr Regierungshandeln informiert. Einem pauschalen Stubenarrest für Landesminister, Staatssekretäre und leitende Beamte können wir daher nicht zustimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Klar ist - das will ich schon sagen -, die Landesregierung hat vor Wahlen eine besondere Verantwortung, der sie sich in jedem Einzelfall auch bewusst werden muss.
In der Begründung zu Ihrem Antrag ist dazu ein Verweis auf ein Gutachten des GBD aus Brandenburg. Deswegen noch einmal ein kleiner Blick zu den Nachbarn.
Dem Vernehmen nach gibt es dieses Gutachten des GBD in Brandenburg aus folgendem Grund: Der dortige Finanzminister Herr Görke war vor der Landtagswahl am 14. September auf einer Sommertour, schaute sich in diesem Zusammenhang Wahlkampfveranstaltungen seiner Partei an, Parteikollegen wurden eingespannt und auch fotografisch mit verarbeitet.
Schenkt man nun der brandenburgischen Berichterstattung aus der Presse Glauben, hat Herr Görke laut der Auffassung des GBD im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen in zentralen Punkten den vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Maßstäben in der Vorwahlzeit zulässiger regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit widersprochen. - Ein Beispiel, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie es nicht geht.
Herr Görke war und ist nicht nur Finanzminister in Brandenburg, Herr Görke war auch Spitzenkandidat der Partei DIE LINKE. Ich gehe davon aus, dass unsere Landesregierung die Fehler der LINKEN in Brandenburg nicht wiederholt.
Zum Punkt 3 Ihres Antrages haben wir bereits in der September-Sitzung im Rahmen der Aktuellen Debatte ausführlich Stellung genommen. Ich wiederhole es für meine Fraktion noch einmal: Es muss dem Leser und dem Hörer klar sein, ob er einen redaktionellen Beitrag oder einen bezahlten Beitrag zu einem Thema hört. Wenn es sich de facto um Werbung handelt, muss darauf in geeigneter Form hingewiesen werden. Die Beiträge von Ministern der SPD in SAW sind zurzeit in der Prüfung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufsicht funktioniert. Dazu wird es sicherlich auch Ergebnisse geben.
Abschließend noch ein kleines Zitat. Ein Politiker hat gesagt: Wähler lassen sich von der Übergabe von Zuwendungsbescheiden allein ohnehin nicht überzeugen.
Was meinen Sie, wer hat das gesagt? - Es war Herr Görke. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich unsere Landesregierung ihrer besonderen Verantwortung bewusst ist und dass sie dieser vollauf gerecht wird. - Vielen Dank.
Danke schön.
Ich war vorhin auch ganz Ohr, als Herr Thiel seine Rede vortrug und am Ende darüber informierte. Ich denke, das muss man sich anschauen. Dann können wir an entsprechender Stelle darüber reden.
Liebe Kollegin Quade, ich glaube, die meisten Abgeordneten hier im Parlament sind bemüht, gemeinsam mit den Vertretern der Landesregierung und am Ende auch der Exekutive denjenigen, die in unserem Land beratend tätig sind, die Arbeitsplätze schaffen und in Hilfsorganisationen arbeiten usw., zur Seite zu stehen.
Ich gehe auch davon aus, dass es uns in unseren Beratungen, die wir in unseren unterschiedlichen Ausschüssen bisher meist engagiert durchgeführt haben, immer darum ging, denjenigen, die auf Fördermittel angewiesen sind, entsprechend Planungssicherheit zu geben, soweit es im rechtlichen Rahmen möglich ist. Wir stoßen dabei insgesamt oft an Grenzen. Natürlich könnte man manchmal sagen: Wir würden euch am liebsten für fünf Jahre Fördermittel ausreichen, damit ihr im Hinblick auf die befristeten Arbeitsplätze für fünf Jahre planen könnt. Aber das geht leider nicht immer, weil es andere rechtliche Vorgaben gibt, die uns in dieser Frage beschneiden.
Ich denke, es ist nicht der richtige Weg, das jetzt auseinanderzudividieren. Unsere Bemühungen
sollte man anerkennen. Dass es Ihnen manchmal schwerfällt, sich darüber zu freuen, ist einer Opposition geschuldet. Aber manchmal sollte man in kleinen Dingen großzügig und in großen Dingen nicht kleinlich sein. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Das bedeutet für uns vor allem eines: enorme Verbesserung der Lebensqualität.
Wir buchen Züge und Flüge in Sekunden, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit und von überall. Wir sind, auch wenn das der eine oder andere Betriebs- oder Personalrat vielleicht nicht gern hört, immer erreichbar.
Wir kommunizieren in Sekunden mit der ganzen Welt. Die Funktionen von Fernseher, Radio, CDPlayer, Telefon, Fotoapparat, Spielekonsole sind in einem winzigen Gerät namens Smartphone vereint.
Die Digitalisierung ist ein Fakt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem man sich nicht entziehen kann und dem sich die meisten auch gar nicht entziehen wollen. Deswegen muss man sie aktiv und kreativ gestalten.
Heute ist die Digitalisierung bereits so weit vorangeschritten, dass man auf schnelles Internet nicht mehr nur stationär angewiesen ist, sondern überall. Flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsstarkem Internet kann sich also nicht allein auf kabelgebundene Systeme verlassen. Denn wir wol
len die Vorzüge der Digitalisierung mit größtmöglicher Mobilität verbinden.
Dazu gibt es zum einen mobile Übertragungsstandards, wie 3G oder LTE; zum anderen gibt es das WLAN, das wir alle aus unseren Haushalten kennen. Schnelles mobiles Hochgeschwindigkeitsinternet ohne Datenbeschränkung ist für die meisten Menschen schlicht und einfach noch nicht erschwinglich. Darüber hinaus ist die Nutzung mobiler Datenübertragungen im Ausland mit erheblichen Kosten verbunden.
Danke schön, Herr Präsident. - Kurzum: Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung steigt das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach öffentlichem Internetzugang.
Öffentliche WLAN-Systeme sind daher - mein Kollege Uli Thomas hat das bei der Einbringung zu Recht schon angesprochen - eine hervorragende Ergänzung, um schnelles Internet verfügbar zu machen. Wer im Ausland unterwegs ist, der weiß, dieser Ansatz ist dort bereits deutlich weiter vorangeschritten als in Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Grund dafür, dass die Installation von offenen WLAN-Systemen in Deutschland bisher eher schleppend vorankam, war und ist: Potenzielle Betreiber von WLAN-Internetzugängen sind aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage oft verunsichert.
Denn die Frage, inwieweit ein Betreiber von WLAN-Internetzugängen für Rechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss, ist bislang nicht eindeutig geregelt. Vereinzelte Rechtsprechungen liegen vor. Danach ist auch eine verschuldensunabhängige Inhaftungnahme des Betreibers nach den geltenden Regeln des TMG nicht ausgeschlossen, insbesondere das Abmahnrisiko verbleibt beim WLAN-Anbieter.
Wir alle kennen das Trittbrettfahrerphänomen, wenn a) Risiko und Haftung oder b) Entscheider, Bezahler und Nutznießer keine organisatorische Einheit bilden. Dann stellen sich Gruppen zulasten anderer Gruppen besser. Der Trittbrettfahrer nimmt eine Leistung in Anspruch, bezahlt diese nicht selbst und überlässt anderen die Risiken seiner Leistungsinanspruchnahme.
Am Beispiel freier WLANs würde das schlimmstenfalls bedeuten: Ein Nutzer bewegt sich vor einem Café völlig verantwortungsfrei in einem freien WLAN-Netz, stellt anonym zum Beispiel verfassungsfeindliche Inhalte ins Netz und verweist bei kritischer Nachforschung großzügig auf den jeweiligen Cafébetreiber oder seine Gäste.
Diesen Zustand wollen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich nicht. Wir brauchen klare Regeln auch in einer Digitalisierung. Das heißt für offene WLANSysteme konkrete Rechtssicherheit für beide Seiten, die Nutzer und insbesondere auch die Anbieter von freien WLAN-Systemen.
Mit der Herstellung von Rechtssicherheit auch für private Betreiberinnen und Betreiber offener
WLAN-Netze wird deren Engagement unterstützt und die Dichte offener WLAN-Zugänge kann gesteigert werden. - So steht es im Übrigen auch in der wörtlichen Begründung zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Was Sie hingegen fordern, Herr Kollege Wagner, ist nichts anderes als die kollektive Verantwortungslosigkeit. Ein Betreiber soll ein WLAN komplett ohne Verschlüsselungstechnik zur Verfügung stellen dürfen, keinerlei personenbezogene Erfassung vornehmen müssen und trotzdem von jedem Haftungsrisiko entbunden sein.
Er soll also letztlich schweigend alles dulden dürfen, was in einem WLAN passiert. Damit schaffen Sie nicht mehr Rechtssicherheit, sondern die größte anzunehmende Rechtsunsicherheit für alle. Deswegen ist Ihr Antrag ausdrücklich nicht der richtige Weg.
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers hingegen geht in die richtige Richtung. Gerade das, was Sie in Ihrem Antrag als negativ beschreiben, ist doch ein Beitrag zu mehr Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf kodifiziert, und zwar entwickelt aus der vorliegenden Rechtsprechung, was bisher noch nicht gesetzlich geregelt ist. Er sagt also ganz klar: Dem Anbieter ist es zuzumuten, bestimmte Maßnahmen zur Sicherung seines WLAN zu ergreifen, um sich selbst nicht Haftungsrisiken auszusetzen.
Wir halten es daher für zumutbar, dass ein Anbieter den Zugang zu einem WLAN verschlüsselt und so selbst entscheidet, wem er den Zugang ermöglicht. Im Café kann dies möglicherweise ein Passwort oder eine freiwillige Registrierung sein. Im größeren Rahmen könnte das die Zustimmung zu den RGB sein, unter anderem die Einwilligung, keine Rechtsverletzung zu begehen.
- Herr Präsident, ich weise darauf hin, dass durch die Unterbrechung ein Stück von meiner Zeit ab
gezogen wurde. Es war ja schön, dass Sie alle zur Ruhe gerufen haben, aber ich habe noch drei, vier Sätze, die ich gern vortragen möchte.
Wir halten es daher für einen Fortschritt, dass der Gesetzentwurf klar regelt, wann besondere Vorsicht geboten ist. Der WLAN-Betreiber kann und soll sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn ihm klar ist - und das hätte ihm klar sein müssen -, dass es in seinem WLAN Rechtsverletzungen geben kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Ich denke, wenn solche Bedingungen erfüllt sind, wird sich ein verantwortungsvoller Betreiber eines offenen WLAN auch kritischen Nachfragen stellen können. Es ist zumutbar und letztlich im eigenen Interesse des Anbieters, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aus den genannten Gründen geht der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers in die richtige Richtung; daher hat er im Bundesrat auch die Unterstützung unserer Regierung verdient. - Vielen Dank.
Danke schön, ich möchte die Zeit nicht überstrapazieren. Das ist ein sehr diffiziles Thema und die Zeit ist weit vorangeschritten. Den Rest können wir dann im Ausschuss besprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte gibt Anlass, für das Thema politische Information und staatliche Öffentlichkeitsarbeit insgesamt zu sensibilisieren. Das betrifft sowohl uns Politiker, die ihre Politik den Menschen gern vermitteln und erklären möchten, aber auch die Medienmacher, die jedenfalls im privaten Bereich mit ihrem Programm Geld verdienen müssen, um Mitarbeiter zu beschäftigen und ordentlich zu bezahlen.
In diesem Spannungsfeld gibt es viele offene Fragen und unterschiedlichste Regelungen für Rundfunk, Presse und Internet. Ich bin sicher, dass wir alle am Ende der Aufarbeitung des Themas nicht nur sensibler, sondern auch schlauer sein werden.
Natürlich ist es wichtig und richtig, dass die Medien als „vierte Gewalt“ nicht nur Politik und Verwaltung kontrollieren, sondern auch gegenseitig auf die Einhaltung des Rechtsrahmens achten. Insofern sind die Recherchen und kritischen Berichte der „Volksstimme“ allemal Anlass zur Prüfung.
Ich bin der „Volksstimme“ auch sehr dankbar, dass sie immer wieder - wie auch die anderen Tageszeitungen „Mitteldeutsche Zeitung“, „Altmark Zeitung“ oder „Bild“ - wichtige Themen auf die Agenda setzen, investigativ recherchieren und ihrem Auftrag als unabhängiges Medium somit gerecht werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Jetzt aber stehen wir erst am Anfang dieser Prüfung. Da sind manchmal zu schnell politische und mediale Bewertungen abgegeben worden. Entscheidend ist aber grundsätzlich die in einem rechtsstaatlichen Verfahren vorzunehmende rechtliche Bewertung der Geschehnisse. Dazu gehört neben der Unschuldsvermutung unter anderem auch das Gebot des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens.
Radio SAW hat seit 1992 mit seinem Programm eine sehr hohe Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen und Bürgern und trägt wesentlich zur Identitätsstiftung unseres Landes bei. SAW ist der meistgehörte Sender im Land und zeichnet sich, wie unsere anderen privaten Anbieter Radio Brocken und RTL 89,0, durch eine ordentliche Qualität und Bürgernähe aus.
Bisher sind keine schwerwiegenden Programmverstöße vorgefallen. Dies sollte bei der Debatte über die hier in Rede stehende Sendung nicht ganz außer acht bleiben. Denn von der Debatte sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SAW betroffen, die bemüht sind, jeden Tag ein gutes Programm zu machen.
Was ist eigentlich passiert? - Am vergangenen Samstag, dem 12. September war in der „Volksstimme“ der Titel zu lesen: Bullerjahn zahlt für freundlichen Radiobeitrag. Darin wurde berichtet, dass am 7. September eine Sondersendung beim privaten Hörfunkveranstalter Radio SAW mit Finanzminister Bullerjahn als prominentem Gast lief. 10 000 € flossen aus Steuermitteln von der IB an den Veranstalter. Die IB, so die Volksstimme am 12. und am 15. September, habe zudem eingeräumt, ein Interview mit dem Finanzminister zur Vorgabe für dessen Teilnahme erklärt zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar ist, die Landesregierung darf über ihre Arbeit in sämtlichen Medien informieren. Entsprechende Beiträge müssen aber deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Das gehört - darin sind wir uns einig - zu den anerkannten journalistischen Grundsätzen, zu denen auch der private Rundfunk verpflichtet ist.
Klar ist auch, gesponserte Sendungen sind nach § 8 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags zulässig, wenn darauf am Beginn und am Ende durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen wird. Ausdrücklich nicht beeinflussen darf ein Sponsor nach § 8 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags die redak
tionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters.
Mit der Sendereihe „Radio SAW Spezial“ sollen Themen, die in den üblichen Beitragslängen nicht ausführlich dargestellt werden können, umfassend aufbereitet und diskutiert werden. Das ist gut und richtig; denn wir brauchen den Informationstransport über die Medien an unsere Menschen.
Seit Dienstag dieser Woche ist bekannt, das Format der Sendung vom 7. September war kein Einzelfall. Bereits im Juli 2012 und im Juni sowie im Oktober 2014 wurden ähnliche Produktionen mit der Sozialminister Bischoff und der Justizministerin Kolb ausgestrahlt. Die Produktionen des letzten Jahres wurden durch das Justizministerium bzw. die IB gesponsert und von der Ministerin offen als Teil einer Kampagne bezeichnet.
Seit vorgestern ist auch bekannt, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband als Sponsor einer Sendung agierte. Seit gestern wissen wir, dass die Moderatorin der Sendung eine Interessenvertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Medienrecht in Deutschland und in Sachsen-Anhalt gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, für Abgeordnete, für die Mitglieder der Landesregierung und natürlich auch für die Radioveranstalter. Dass ein privater Radioveranstalter Geld verdienen muss, ist klar und legitim. Es gelten aber dieselben rechtlichen Maßstäbe wie für alle anderen Wettbewerber. Der Veranstalter Radio SAW hat deutlich gemacht, seine redaktionelle Unabhängigkeit zu keinem Zeitpunkt abgegeben zu haben. Insofern steht der Duktus in der Darstellung in der „Volksstimme“ gegen die Darstellung des Sendeveranstalters. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss in der Sache aufgeklärt werden.
Die Vorwürfe in der Sache aufklären kann zunächst nicht der Landtag. In der Sache aufklären kann den Sachverhalt das exekutive Gremium, das dafür zuständig ist. Das ist die Aufsichtsbehörde des privaten Rundfunks und der Telemedien in Sachsen-Anhalt, die Landesmedienanstalt.
Um diese Aufklärung hat auch Radio SAW selbst die Medienanstalt gebeten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesmedienanstalt hat ihren Vorstand bereits am 12. September über die Vorwürfe informiert. In der Zwischenzeit sind die in Rede stehenden Sendemitschnitte vom Veranstalter abgefordert worden.
Der Vorstand der Medienanstalt Sachsen-Anhalt wird sich bei seiner kommenden Sitzung am Montag und bei der Versammlung am Mittwoch nächster Woche mit dem Thema befassen. Ohne der Sitzung vorzugreifen, gehe ich davon aus, dass
der Vorstand den Programm- und Rechtsausschuss mit einer eingehenden Prüfung der Vorgänge betrauen wird. Erst auf dieser Grundlage wird sich erneut der Vorstand mit diesem Thema befassen und dann der Versammlung vorschlagen, eine rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Das ist der richtige Weg, der jetzt eingeschlagen wurde. Die zuständige MSA wird als staatsferne Aufsichtsbehörde die Einhaltung der medienrechtlichen Vorgaben durch Radio SAW prüfen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Vorverurteilungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es von uns nicht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. Juni 2015 hat Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff den Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unterzeichnet. Der Landtag hat nach seiner Vorunterrichtung durch die Landesregierung am 21. Mai 2015 von einer Stellungnahme abgesehen. Die Beschlussfassung der Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, also das Zustimmungsgesetz des Landes zum ZDF-Staatsvertrag, erfolgte am 4. August 2015.
Worum geht es bei dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag? - Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. März 2014 festgestellt, dass a) die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten sind und b) der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Ausdruck des Gebotes der Vielfaltssicherung so organisiert sein muss, dass er dem Gebot der Staatsferne genügt. Hierfür muss der Einfluss staatlicher oder staatsnaher Mitglieder auf maximal ein Drittel gesenkt werden.
Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Gesamtgröße des sogenannten ZDF-Staatsrates von 77 auf 60 Mitglieder beschränkt. Um dem Ein-Drittel-Kriterium des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, dürfen somit höchstens
20 - bisher 34 - dieser 60 Mitglieder dem staatsnahen Bereich zugeordnet werden. Von diesen 20 staatsnahen Mitgliedern sollen die Länder künftig jeweils einen und der Bund sowie die kommunalen Spitzenverbände jeweils zwei stellen, wobei der Deutsche Landkreistag einen ständigen Sitz bekommt und sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund abwechseln.
Darüber hinaus regelt der Staatsvertrag klar, welches Bundesland in Zukunft welche gesellschaftlich bedeutsame Organisation in den ZDF-Fernsehrat entsenden darf, um die gesellschaftliche Pluralität auch bei der Aufsicht über das ZDF abzubilden. Hierbei hat sich - damit verrate ich kein Geheimnis - nach dem Personalwechsel in Berlin und den Landtagswahlen in Thüringen ein interessanter Diskussionsprozess, insbesondere im Kreise der sogenannten A-Länder, vollzogen.
War für das Land Berlin unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ursprünglich der Bereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle vorgesehen, entwickelte die Hauptstadt unter dem neuen amtierenden Bürgermeister Berlins Herrn Müller dem Vernehmen nach eine Präferenz für den Bereich Internet. Der Freistaat Thüringen unter Herrn Ramelow erklärte, den Bereich LSBTI übernehmen zu wollen, wenn das Land Baden-Württemberg unter Herrn Kretschmann wiederum den Bereich Verbraucherschutz übernehme, der ursprünglich beim Freistaat Thüringen verortet war. Dieser Bitte entsprach Herr Kretschmann, weil sich das Land Brandenburg unter Herrn Woidke wiederum bereit erklärte, den Bereich Jugend von Herrn Kretschmann zu übernehmen und diesen bei dem für Brandenburg ursprünglich vorgesehenen Bereich Senioren, Familie und Frauen anzudocken.
Ich komme zu Artikel 2 des Gesetzentwurfes zurück. Das Land Sachsen-Anhalt soll künftig einen Vertreter aus dem Bereich Heimat und Brauchtum in den ZDF-Fernsehrat entsenden. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterscheidet uns von anderen, die hier im Haus sitzen. Für uns als Landesregierung ist es sehr wichtig, dass wir hier in Sachsen-Anhalt leben und dass unsere Heimat und unser Brauchtum auch eine Mitsprache in diesem Aufsichtsgremium bekommen.
Im Kern sind das aus meiner Sicht beispielsweise der Landesschützenverband, der Landeskarnevals
verband oder vielleicht auch der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt.
Ja.
Jawohl. Der letzte Satz.
Ich bitte daher um Überweisung an den für Medienangelegenheiten zuständigen Ausschuss, damit die parlamentarischen Beratungen zügig fortgesetzt werden können. - Vielen Dank.
So ist es, wenn man von attraktiven Frauen abgelenkt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten vier Jahren ist in Sachsen-Anhalt beim
Thema Ausbau von schnellem Breitband viel passiert.
- Sicherlich noch nicht genug, Herr Herbst. Aber die Fortschritte bei der Verfügbarkeit von schnellem Internet sind doch erkennbar, vorausgesetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, man will sie auch erkennen.
Ich möchte das an zwei Zahlen deutlich machen: Ende 2010 verfügten in Sachsen-Anhalt 6 % aller Haushalte über die technische Möglichkeit, einen Breitbandanschluss von 50 MBit/s zu nutzen. Ende 2014 waren es 38,5 % aller Haushalte. Das ist ein Anstieg von über 500 % in dieser Wahlperiode.
Der Fortschritt bei der Breitbandverfügbarkeit ist zu begrüßen, der derzeitige Ausbaustand, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch nicht.
Der Ausbau des schnellen Internets ist eine Aufgabe des Bundes und der Länder. Der Bund hat im August 2014 seine Digitale Agenda 2014 bis 2017 veröffentlicht. Darin heißt es:
„Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s bis 2018 entsteht. Damit schaffen wir zugleich die Voraussetzungen für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land.“
Das Ziel des Bundes muss auch unser Ziel in Sachsen-Anhalt sein. Bis zum Jahr 2018 müssen flächendeckend 50 MBit/s für die Menschen und für die Gewerbetreibenden in unserem Land verfügbar sein. Dabei ist klar, Sachsen-Anhalt muss beim Thema Breitband noch ein paar Hausaufgaben machen. Ein Blick auf den Ausbaustand in den Landkreisen zeigt, insbesondere die ländlichen Räume sind zum Teil noch unterversorgt.
Während im städtischen Raum bereits für 57 % der Haushalte 50 MBit/s zur Verfügung stehen, sind es im ländlichen Raum im Durchschnitt leider nur 16 %. Die Richtung stimmt. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur gilt: Nicht höher, schneller weiter ist das Motto, sondern ein Ausbau mit Vernunft und Augenmaß. Mit dem heutigen Antrag schaffen die Koalitionsfraktionen genau hierfür die Voraussetzungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die operationellen Programmen stellt das Land in der laufenden Förderperiode Mittel in Höhe von 40 Millionen € aus dem EFRE und Mittel in Höhe von 70 Millionen € aus dem ELER zur Verfügung. Mit diesen insgesamt 110 Millionen € wird der Breitbandausbau im Land ganz gezielt finanziell gestärkt.
Klar ist aber auch, die Förderkulisse muss effizient und unbürokratisch funktionieren. Der Einsatz der Mittel muss bedarfsgerecht erfolgen. Nicht jeder Zwei-Personen-Haushalt im ländlichen Raum
braucht morgen 100 MBit/s, viele Unternehmen aber lieber gestern als heute.
Dem müssen wir die Förderkriterien des Landes anpassen und Rechnung tragen; denn die Unterversorgung für viele Unternehmen ist ein Standortnachteil, den wir Stück für Stück abbauen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt das Breitbandengagement der Kommunen in unserem Land. Nach den EUVorgaben liegen die kommunalen Eigenanteile bei 20 %. Wir alle kennen die finanzielle Situation vieler Kommunen. Klar ist, ohne dass das Land einen noch größeren Anteil der kommunalen Eigenanteile als bisher übernimmt, wird es uns nicht gelingen, unser Ziel des Ausbaues umzusetzen.
Daher ist heute die Botschaft ganz klar und deutlich: Was dem Land aus der Versteigerung der 700-MHZ-Frequenzen des DVB-T-Bereichs, also die digitale Dividende II, zufließt, muss zuallererst genutzt werden, um den kommunalen Eigenanteil beim Breitbandausbau zu senken.
Der Bundesanteil muss gezielt in unterversorgte Gebiete gelenkt werden.
Uns geht es darum, sicherzustellen, dass die Kommunen, von denen sich viele in der Haushaltskonsolidierung befinden, die notwendigen Eigenanteile darstellen können. An dieser Stelle ist die Landesregierung gefordert, insbesondere die Staatskanzlei und das Finanzministerium. Sie sollten an dieser Stelle mit den Kommunen nach praktikablen und unbürokratischen Lösungen suchen im Interesse aller, die unser Ausbauziel verwirklichen wollen.
Die finanziellen Mittel, die das Land, der Bund und die EU zur Verfügung stellen, müssen fließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wir unser Ziel auch erreichen.
Wir wollen auch, dass mit bereits geplanten Baumaßnahmen die technischen Voraussetzungen für eine spätere Nutzung geschaffen werden, insbesondere mithilfe von Glasfasertechnologien.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen bildet eine ambitionierte, aber auch realistische Grundlage für den künftigen Breitbandausbau im Land. Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herbst hat es ja doch etwas schwarzer gemalt, als es eigentlich ist, sprang wieder von links nach rechts, mal gut, mal nicht so gut. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Wir haben unsere Ziele konkretisiert. Ich wünsche mir manchmal, dass wir unsere Erfolge, die wir auch haben, stärker anerkennen. Denn am Ende geht es um unser Land, und es hilft uns nicht weiter, wenn wir unser Land immer schlechter darstellen, als es eigentlich ist.
Von daher hat mir Ihre Rede, Herr Herbst, nicht so gut gefallen. Da war Herr Wagner doch näher an uns dran. Das wollte ich einfach unterstreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Dezember 2013 eine Aktuelle Debatte zum Thema, „Bürger und Unternehmen entlasten - Rundfunkbeitrag senken!“, beantragt. Hintergrund dafür sind damals die Medienberichte über die sich abzeichnenden Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Beitragsperiode von 2013 bis 2016 gewesen.
Denn für die Koalitionsfraktionen stand von Beginn an fest, dass die Reform der Rundfunkfinanzierung zum 1. Januar 2013 kein Selbstzweck ist. Die klare Maßgabe war: Stabilisierung der Einnahmen aufgrund der Differenzierung der Möglichkeiten des Rundfunkempfangs, und zwar keine Stabilisierung irgendwo, sondern eine Stabilisierung bei 7,5 Milliarden € im Jahr.
Etwaige Mehreinnahmen, die über diese 7,5 Milliarden € hinausgehen, so der klare Beschluss des Landtages am 10. November 2011, sind für eine Entlastung der Bürger und Unternehmen zu nutzen. Diese Formulierung ist auf Betreiben der CDU-Fraktion in den Beschluss des Landtages aufgenommen worden. Das war uns wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deshalb haben wir heute diesen Antrag gemeinsam mit der SPD in das Parlament eingebracht.
Zum 1. April 2015 ist der Rundfunkbeitrag folgerichtig erstmals, wenn auch nur um 48 Cent, gesunken, nämlich von 17,98 € auf jetzt 17,50 €.
Die Regierungschefs der Länder sind bei ihrem Beschluss über diese Senkung bewusst von der Empfehlung der KEF abgewichen. Die KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag um 73 Cent zu senken. Hintergrund dieser abweichenden Entscheidung war, dass sie sich Spielräume für ein weiteres Nachjustieren lassen wollten.
Klar ist, dass die Spielräume seit den ersten Berichten über Mehreinnahmen in der Beitragsperiode, Herr Staatsminister Robra, zu keinem Zeitpunkt kleiner geworden sind, sondern immer größer. Was läge also näher, als diese Spielräume, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu nutzen?
Die allgemeine Beitragssenkung zum 1. April war der erste Schritt und er war richtig. Genauso richtig ist es jetzt, den zweiten Schritt zu machen. Das heißt für uns als CDU-Fraktion ganz klar, dass erweiterte finanzielle Spielräume zu konkreten Entlastungen führen müssen.
Offenbar gibt es im Kreise der Länder das Bestreben, Kindertagesstätten von der Rundfunkbeitragsveranlagung zu entbinden und Unternehmen durch eine Veranlagung der Mitarbeiter nach Vollzeit
äquivalenten, statt wie bisher nach Köpfen zu entlasten. Dies begrüßen wir ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Experten schätzen laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 27. März dieses Jahres, dass die von mir genannten Maßnahmen 122 Millionen € in Anspruch nehmen würden. Damit bliebe noch immer ein Spielraum zur Entlastung der gewerblichen Wirtschaft, und genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, will diese Koalition nutzen; denn ein beachtlicher Teil der Mehrbelastung für kleine und mittelständische Betriebe geht, wie bereits gehört, auf die Veranlagung von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zurück.
Das war von Anfang umstritten, Herr Gebhardt, darin gebe ich Ihnen vollkommen Recht, aber wir haben es nicht eingeführt, um es wieder abzuschaffen. Es war umstritten. Wir waren uns alle nicht einig. Deshalb rufen wir die Thematik noch einmal auf.
Die Protokollerklärung aller Länder zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag macht die damals vorherrschende Situation noch einmal ganz deutlich. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hat bereits am 10. November 2011 beschlossen, dass die Zusatzveranlagung von nichtprivaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen mittelfristig entfallen sollte. Diesen Grundsatz bekräftigen die Koalitionsfraktionen heute noch einmal.
Wir sind zuversichtlich, dass sich auch andere Länder hiervon überzeugen lassen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt sprechen diesbezüglich mit einer Stimme und senden ein wichtiges Signal an die Länder, beispielsweise an Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Frau Fraktionsvorsitzende Budde, ich würde mich freuen, wenn Sie die Hannelore aus NordrheinWestfalen kraftvoll an die Hand nehmen und dafür werben, dass wir unser Ziel gemeinsam umsetzen können.
Der Ruf nach einem vollständigen Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt natürlich auch gut an, solange man nicht daraufhin weist, dass ein Werbeverzicht jeden Beitragszahler 1,25 € im Monat kosten würde. Wer die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert - das machen einige Länder -, muss dem Beitragszahler natürlich ehrlich sagen, dass der Beitrag dann um diese Summe erhöht werden müsste. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beitragsstabilität muss aber die gemeinsame Verhandlungsgrundlage bleiben.
Es bleibt also dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres dualen Rundfunksystems. Seine Akzeptanz
steht und fällt aber mit der Höhe des Beitrages. 22 öffentlich-rechtliche Fernsehsender und 67 Hörfunksender bei einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 7,5 Milliarden € sind durchaus beachtlich.
Um den Beitrag vor diesem Hintergrund langfristig stabil zu halten, brauchen wir auch in Zukunft Strukturreformen und einen sparsamen Mitteleinsatz. Wenn also Unternehmen - dies sei abschließend gesagt - und Betragszahlern Mehreinnahmen zeitnah zurückgegeben werden, dann wird dieser Grundsatz gestärkt. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Bitte schön, Herr Kollege.
Bei vielen Menschen.
Ich denke, man muss beides im Einklang sehen. Die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine besondere Qualität, die wir in unserem Land haben, und diese möchte ich auch weiterhin beibehalten. Diesbezüglich stimme ich Ihnen vollumfänglich zu.
Aber es gibt natürlich auch Menschen, denen der Inhalt nicht so wichtig ist wie das, was auf der Flimmerscheibe zu sehen ist. Von daher müssen wir auch auf die Höhe des Beitrags achten. Dies ist am Ende auch ein Punkt, der bei vielen über die Akzeptanz entscheidet. Das ist leider so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der MDR-Vision 2017 hat sich der Mitteldeutsche Rundfunk im Jahr 2012 einen eigenen Reformauftrag erteilt. Im Zeitalter der Digitalisierung musste und muss sich auch der MDR modernisieren, trimedial neu aufstellen.
Wir begrüßen diese Bestrebungen des MDR ausdrücklich. Wir begrüßen auch, dass der Standort Halle im Zuge dieses Prozesses ein wichtiger Standort beim MDR bleiben wird. Wir begrüßen aber ausdrücklich nicht, dass der Standort Halle am Ende von MDR 2017 personell womöglich schlechter dasteht als heute.
Für uns ist klar: Ein geschwächter Standort Halle ist keine Zukunftsvision. Das Gegenteil ist richtig. Ein starker MDR setzt einen starken Standort Halle voraus; denn der MDR ist eine Dreiländeranstalt und keine Eins-plus-zwei-Veranstaltung. Eine ausgewogene Beteiligung und Verantwortung aller drei beteiligten Länder ist für uns auch in Zukunft notwendig. Wir wollen keine Verlagerung von Arbeitsplätzen zulasten des Standortes Halle, wir wollen eine Sicherung der Wertschöpfung am Medienstandort Halle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich hat jede Medaille zwei Seiten. Umstrukturierungen bergen immer auch neue Chancen. In Halle sollen die Ressorts Kultur, Wissen, Bildung, Medienkompetenz und Jugend gebündelt werden. Künftig wird nicht nach Verbreitungswegen, Radio und Fernsehen, sondern nach Inhalten und Ressorts gebündelt.
Wenn in der Stadt Halle, dem Sitz der Nationalen Akademie der Wissenschaften, auch die Kultur- und Wissensredaktion des MDR konzentriert wird, dann ist das schlüssig und folgerichtig. Voraussetzung ist aber, dass in ausreichendem Umfang Personal vorhanden ist, das am Programmplatz arbeiten kann.
Für uns als CDU-Fraktion ist auch klar: Beim MDR sind künftig weitere Anstrengungen nötig, um finanziell dauerhaft solide aufgestellt zu sein. Wir hatten die Diskussion vor der Mittagspause. Als Politik haben wir eine Verantwortung für den Beitragszahler. Immer neue Projekte ohne Einsparungen an anderer Stelle sind aus unserer Sicht nicht
vermittelbar. Das Prinzip der Austauschinnovation gilt.
Ich darf aus dem Bericht des Landesrechnungshofes vom 24. September 2014 zitieren, der dem Landtag als Unterrichtung in der Drs. 6/3533 vom 21. Oktober 2014 vorliegt. Dort steht:
„Die gute wirtschaftliche Lage des MDR beruhte in der Vergangenheit insbesondere auf steigenden Gebührenerträgen. Dies hat dazu geführt, dass der MDR ursprünglich geplante Einsparungen für den Zeitraum 2011 bis 2016 in Höhe von 115 Millionen € auf rund 54,7 Millionen € reduziert hat.
Der MDR plante bzw. plant im Zeitraum 2009 bis 2016 in sieben Jahren mit Defiziten, die aus bestehenden Rücklagen bzw. zusätzlichen Erträgen abgedeckt werden sollen. Eine signifikante Verbesserung der Leistungsparameter, insbesondere gemessen an den Erstsendeminuten, ist durch die eingeplanten Aufwendungen bisher nicht eingetreten.“
Auf Seite 4 heißt es weiter:
Die Rechnungshöfe halten es für notwendig, dass der MDR seine strategischen Einsparziele spätestens für den Zeitraum ab 2017 anpasst, das heißt erhöht …“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, das haben wir heute schon mehrmals betont, ist wichtig und notwendig und er ist reformfähig. Das zeigen Veränderungen bei den Doppelübertragungen von Fürstenhochzeiten und Gesellschaftsereignissen des europäischen Hochadels,
das zeigen die Diskussionen über Veränderungen bei den digitalen Spartenkanälen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind daher überzeugt, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dass im Kreise der mitteldeutschen Länder mit dem MDR auch weiterhin ein starker Standort Halle erhalten bleibt. Und wir erwarten, dass im Kreise aller Länder auch weiterhin daran gearbeitet wird, dass wir langfristig tragfähige Strukturen haben und einen finanziell solide aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.
Derzeit finanziert das Land mit ESF-Mitteln Schulsozialarbeiter über das Programm „Schulerfolg sichern“. Daneben werden auch über das Bildungs- und Teilhabeprogramm des Bundes Schulsozialarbeiter bis zum 31. Juli 2015 gefördert. Aus dem auslaufenden Bildungs- und Teilhabepaket sollen die Schulsozialarbeiter in das ESF-Programm überführt werden. Aus den Medien konnte man erfahren, dass die BuT-Mittel in Sachsen-Anhalt noch nicht voll ausgeschöpft werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Schafft es das Landesverwaltungsamt, die bis
Anfang Januar 2015 gestellten Anträge bis zum Schuljahresbeginn zu bescheiden, um eine kontinuierliche Schulsozialarbeit in den Schulen für die Schülerinnen und Schüler ohne Unterbrechung zu gewährleisten?
2. Wenn nicht, ist für die Fachkräfte und die Trä
ger im Rahmen der Planungssicherheit ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich?
Sehr geehrter Herr Minister! Warum gibt es dann die Signale aus dem Landesverwaltungsamt an die Träger, dass sie es nicht pünktlich schaffen werden, alle Anträge zu bearbeiten und rechtzeitig bis zum Schuljahresbeginn zu bescheiden?
Wenn die Träger mit den Fragen an uns herantreten, dann werden sie sich das nicht ausgedacht haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, was momentan passiert. Das Land gibt jährlich 200 Millionen € für die Kinderbetreuung aus und sattelt jetzt noch einmal 60 Millionen € drauf und
es entsteht im Land ein Sturm der Unzufriedenheit und der Entrüstung, wie wir ihn lange nicht mehr erlebt haben.
Vielleicht haben wir einen ähnlichen Sturm im Jahr 2004 erlebt, als das Kinderförderungsgesetz schon einmal novelliert worden ist. Dies geschah mit dem Unterschied, dass wir damals nicht 60 Millionen € drauf gesattelt haben, sondern 80 Millionen DM, also 40 Millionen €, eingespart haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man über dieses Thema redet, dann sind wir in vielen Punkten alle einer Meinung. Es gibt aber auch Unterschiede innerhalb einer Koalition. Es muss erlaubt sein, dass man diese Dinge hier und da benennt. Am Ende sind wir in einer Familie, wenn man eine Regierung trägt, und wir haben dieses Gesetz gemeinsam beschlossen. Dazu stehen wir auch.
Es gehört aber zur Ehrlichkeit dazu, dass wir als Union damals mit Blick auf die Novelle schon gesagt haben, dass es teurer wird und dass wir nicht hoffen, dass uns die Kosten, egal an welcher Stelle, aus dem Ruder laufen.
Sicherlich kann man sagen, dass die Leistungsparameter, die im Gesetz verankert sind, vom Land übernommen werden. Aber eines steht doch wohl fest, meine sehr verehrten Damen und Herren - an dieser Stelle unterscheidet sich unser Ansatz ein wenig -: Wir reden hier im Parlament immer über ganz viele Dinge, über vieles, was bezahlt werden muss, über viele, die Geld brauchen. Aber wir müssen auch über die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen reden, die sich jeden Tag ihren Wecker stellen, zur Arbeit gehen und das alles bezahlen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Unmut der Eltern kann man verstehen, aber wir wollen versuchen, heute mit der Debatte, die die LINKE beantragt hat - - Dies verwundert uns nicht; denn sie sind Meister in der Stimmungs- und Panikmache.
Wir als Union wollen gemeinsam über die Dinge reden, die verändert werden müssen. Wir wollen über Lösungen für die Menschen in unserem Land reden.
- Ja, Herr Lange, das ist für Sie schwer zu ertragen, aber da müssen Sie heute Morgen durch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gründe für die aktuelle Situation sind vielschichtig,
und ich will versuchen, sie der Reihe nach abzuarbeiten. Herr Minister Bischoff hat bereits viele Punkte angesprochen. Ich möchte sie kurz unterstreichen.
Voranstellen möchte ich dabei, dass das Land die Kosten der Leistungsverbesserungen - diese wurden bereits benannt, nämlich die Verbesserung des Personalschlüssels, den Betreuungsanspruch von zehn Stunden, die Elternrechte, die Bildung, also all das, was wir zusätzlich drauf gepackt haben - mit den zusätzlichen 60 Millionen € trägt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielerorts steigen nun einmal die Personal- und Sachkosten. Aufgrund des Mangels an Erziehern und Erzieherinnen sind freie Träger gezwungen, neben den üblichen Gehaltssteigerungen die Gehälter an das Niveau des öffentlichen Dienstes anzupassen. Der Run auf die Erzieherinnen und Erzieher ist nicht nur bei den freien Trägern zu verzeichnen, sondern auch bei den kommunalen Trägern.
Wenn ich allein meine Heimatstadt Burg betrachte, dann hatten wir vor dieser Novelle in den kommunalen Einrichtungen 100 Erzieher im Kindergarten- und Hortbereich, jetzt haben wir 20 mehr. Wir mussten 20 Erzieher neu einstellen und dies bringt natürlich eine Kostensteigerung mit sich.
Die Sachkosten sind natürlich auch eine Position, die gerade durch die Einführung der Doppik erneut schwerer ins Kontor schlagen. Sie sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und sie müssen jetzt aufgrund der Doppik von der Gemeinde real erfasst werden.
Die Unterschiede, die es vor der Novelle gab, dass also freie Träger keine Abschreibung anerkannt bekamen, sind nun ausgeräumt. Jetzt müssen beide Träger diese Kosten mit in die Kalkulation übernehmen.
Hinzu kommt, dass viele Kommunen seit Jahren keine Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen haben, obwohl allein die normalen tariflichen Steigerungen der Personalkosten in den letzten fünf Jahren 10 % betrugen.
Ein weiterer Grund sind die zu groben Staffelungen - darüber haben wir eben auch gesprochen - der Betreuungszeiten in einigen Kommunen. Auch hier gibt es noch entsprechenden Anpassungsbedarf. Es sollte also nicht sein, dass man nur fünf, acht oder zehn Stunden oder gar nur zehn Stunden anbietet. Es muss möglich sein, dass man den Eltern fünf, sechs, sieben, acht, neun oder zehn Stunden anbietet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen Gründen, die nun zu dieser Erhöhung der Kosten der Kinderbetreuung beitragen, müssen wir natür
lich auch betrachten, dass es bei der Umsetzung des Gesetzes auch zu Stolpereien gekommen ist, weswegen wir uns heute das Agieren der kommunalen Spitzenverbände einmal näher anschauen sollten.
Anstatt den Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes Hilfestellungen zu geben, haben sich die kommunalen Spitzenverbände nun einmal leider ausschließlich damit beschäftigt, nicht zu helfen, sondern die Umsetzung des KiFöG in gewissem Maße zum Scheitern zu bringen. Ich erinnere an die vielen Verfassungsbeschwerden und an die hartnäckige Weigerung, an der Erarbeitung des Rahmenvertrages nach § 11a Abs. 5 KiFöG mitzuwirken. Wir hatten bewusst allen Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit eingeräumt. Aber diese Vorbereitungszeit von nunmehr 15 Monaten ist leider verpufft.
Ein derartiges Verhalten von Lobbyverbänden finde ich schon etwas interessant, weil sie eigentlich Lobbyarbeit machen und mithelfen sollen. Aber das ist in diesem Fall leider nicht so umgesetzt worden, wie wir uns das als Parlamentarier gewünscht haben. Das sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun einmal die Gründe für die Steigerung der Kosten in der Kinderbetreuung.
Lassen Sie mich am Ende meiner Rede auch noch einmal auf einen Punkt eingehen. Es geht um die 50%-Regelung in § 12b KiFöG. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Paragrafen eingebaut, um die Eltern ein Stück weit schützen zu können. Wir haben gesagt, die Eltern sind maximal mit 50 % zu beteiligen und die Kommunen mit mindestens 50 %.
Wer sich im Lande einmal umschaut, der weiß, dass es auch Kommunen gab, die die Eltern in der Vergangenheit in vollem Umfang beteiligt haben, aber selbst keinen Euro mit hineingelegt haben. Diese Kommunen soll es geben. Es gab auch Kommunen, die nach dieser Regelung gesagt haben, Menschenskinder, wir haben die Eltern bisher mit 70 % beteiligt. Jetzt müssen wir das umkehren. Warum macht ihr das?
Also: Wenn wir bezahlbare Kita-Gebühren haben wollen und als Land diese große Summe, die ich schon vorgetragen habe, hineingeben, dann muss auch klar sein, dass wir bezahlbare Elternbeiträge haben wollen. Deswegen haben wir das gemacht.
Diese Regelung mit den 50 % haben nun - darüber haben wir auch schon gesprochen - einige Gemeinden genutzt, um unter Verweis auf die Kommunalaufsicht und den Umstand, dass sie sich in der Konsolidierung befinden, den Eltern gegenüber zu behaupten, dass sie aufgrund der Vorgaben des Landes anders als bisher gezwungen seien,
den Eltern 50 % der nicht gedeckten Kosten aufzuerlegen.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren waren wir uns mit dem Innenministerium einig, dass dies im Rahmen seiner Kommunalaufsicht keine Kommune, die sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, anweisen wird - der Minister hat es damals so gesagt -, in Anwendung des § 12b KiFöG maximal 50 % des Kostenbeitrages zu übernehmen. Nachzulesen ist das in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Landtages vom 22. Mai 2013.
Minister Stahlknecht hat in seiner Pressemitteilung vom 24. Februar klipp und klar erklärt, dass weder aus dem Ministerium für Inneres und Sport noch aus dem Landesverwaltungsamt ein Erlass oder eine verbindliche Anweisung ergangen sei, die die im KiFöG genannte Obergrenze für Kita-Beiträge zur Pflicht erhoben hätte.
Er appellierte ausdrücklich an die Kommunen, die Beiträge mit Augenmaß zu erhöhen und vorhandene Spielräume, über die wir eben auch schon gesprochen haben - ich werde vielleicht auch noch zwei nennen -, beispielsweise durch eine Staffelung der Beiträge auszunutzen.
Es gäbe also Vielzahl von Möglichkeiten, um den Haushalt einer Gemeinden zu konsolidieren, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das will das Innenministerium gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund und den Ministerien erörtern, um solche Möglichkeiten einvernehmlich auszuloten; denn eine Verdoppelung der Elternbeiträge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stünde dieser Sozialverträglichkeit im wahrsten Sinne des Wortes entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Pressekonferenz am Mittwoch, dem 25. Februar, erklärte Kollege Gallert unter der Voraussetzung, dass seine Aussage in der Agenturmeldung zutreffend wiedergegeben worden ist, dass der Vorschlag der Landeselternvertretung, die Kostenbeteiligung der Eltern bei 40 % anstatt 50 % zu deckeln, eine Option sei, über die wir ernsthaft diskutieren müssen.
Nun denke ich, dass dieses Argument mit den Ausführungen zum Innenministerium widerlegt worden sein müsste; denn ich glaube, dass wir den Eltern auch ohne eine Änderung des Kinderförderungsgesetzes am Ende weiterhin sozialverträgliche Beiträge auferlegen können.
Wir hätten gern, meine sehr verehrten Damen und Herren, das alte KiFöG behalten. Das können Sie
sich denken. Wenn wir im Jahr 2016 erneut in der Verantwortung stehen sollten, dann werden wir auch dafür sorgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir den Eltern, die jeden Tag früh aufstehen und zur Arbeit gehen, eine Entlastung von ihrer Kita-Gebühr anbieten können, auch wenn wir dafür vielleicht an anderer Stelle wieder beschneiden müssen.
Aber ich denke,
es gehört mit dazu, dass man am Ende darauf hinweist.
Ich hoffe, dass meine Argumente, meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu beitragen, dass es in der Debatte zu einer gewissen Befriedung kommt, dass die hitzige Diskussion jetzt ein wenig abkühlt und dass wir zu Lösungen kommen, um am Ende weiterhin ein gutes und in qualitativer Hinsicht mit das beste Kinderbetreuungsgesetz, das wir in Sachsen-Anhalt und in Deutschland haben, anbieten zu können, das wir auch weiterhin bezahlen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke. - Herzlichen Dank.
Frau Kollegin, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es eine Errungenschaft in Deutschland ist, dass sich mittlerweile jede Familie, egal welche Einkommenssituation vorliegt, einmal in der Woche Fleisch als Hauptmahlzeit leisten kann?
Wenn Sie mit mir darin übereinstimmen, würde ich das so interpretieren: Wenn wir das machen würden, was Sie hier in der Debatte vorgetragen haben,
- die Tierhaltung - dann würden wir versuchen, in der Landwirtschaft die Zeit um 50 Jahre zurück
zudrehen, um zu den Haltungsbedingungen zu gelangen, die Sie hier nennen, dann würden wir - momentan machen Biofleischprodukte einen Marktanteil von 1,5 % aus - eine Preiserhöhung um ca. 30 % auf uns zukommen sehen. Das würde für 40 % der Bevölkerung bedeuten, dass sie sich genau das nicht mehr leisten könnten. Mich würde interessieren, ob Sie das wollen oder nicht. - Ich halte das für unsozial, wenn man das machen würde.
Bleiben Sie beim Thema.
Ich möchte eine Zwischenintervention für das Protokoll machen. Ich habe mich in den letzten 20 Jahren, in denen ich Mitglied der CDU bin, nicht nur mit der Heimatgeschichte beschäftigt, sondern auch mit der Geschichte der CDU insgesamt. Ich habe vor vier Jahren ein Buch mit dem Titel „65 Jahre Christdemokraten in Burg, im Jerichower Land und in Sachsen-Anhalt“ veröffentlicht.
Zu der Blockflötendebatte möchte ich lediglich anmerken - damit das am Ende auch im Protokoll steht -, dass in den ersten 20 Jahren der CDU nach dem Krieg 400 000 Mitglieder im Gefängnis saßen, dass monatlich 2 000 Mitglieder aus der
Partei zur Flucht gedrängt wurden und dass in zweistelliger Zahl Menschen, die sich in der CDU engagiert haben, dafür durch Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR mit ihrem Leben bezahlt haben.
Das sind Fakten, die man hier einmal nennen muss. Nun mag es sicherlich sein, dass führende Köpfe in der damaligen CDU hin und wieder am Tisch der SED gesessen haben.
Aber die vielen Mitglieder - -
Ich würde jedem Abgeordneten hier im Parlament ganz emotionslos empfehlen, in die Bibliothek zu gehen und sich das Volkshandbuch der ersten und der zweiten Legislaturperiode anzuschauen. Daran wird man erkennen, dass die Hälfte der Abgeordneten der CDU-Fraktion in der ersten Legislaturperiode aus dem Amt gedrängt wurde, dass sie verfolgt wurde, dass sie im Gefängnis gelandet ist. Dies betraf nicht nur die Kollegen der CDU, sondern auch die Kollegen der damaligen LDP, also die Liberalen.