Es gehört zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag, alle Bevölkerungsgruppen mit vielfältigen Angeboten zu erreichen. Insbesondere der MDR verliert aber die Jugendlichen zunehmend aus dem Blick.
Ihre Nutzergewohnheiten sind heute vorrangig durch soziale Netzwerke im Online-Bereich und Videoplattformen bestimmt. Diese Nutzer wollen sich ein Programm selbst zusammenstellen können und dabei mehr Interaktion erfahren. Es handelt sich also um einen sehr wichtigen Bereich, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dringend weiterentwickeln muss.
Es kommt, wie gesagt, nicht auf die Anzahl der digitalen Kanäle an, sondern darauf, wie diese Anstalten sie planerisch umsetzen. Diese Angebote weiter einzudämmen, wäre daher der völlig falsche Ansatz.
Die Sieben-Tages-Frist der „Mediathek“, die fast endlose Diskussion um die „Tagesschau“-App und nun der konzertierte bundesländerweite CDU-Vorstoß gegen die Digitalkanäle wahrscheinlich unter dem fahnenvorantragenden Chef der sächsischen Staatskanzlei; er hat sich das ja irgendwie zur besonderen Mission gemacht. Diese Sicht der Dinge ist uns zu kurz gegriffen. Die können wir nicht mittragen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es gibt einen Antrag der Linkspartei, der im Wesentlichen wichtige Kritikpunkte aufnimmt, über die wir uns unterhalten können. Aber Ihren Ursprungsantrag können wir in der Form nicht mittragen mit einer Ausnahme - das muss ich hier noch hinterherschicken; aber auch dem Punkt werden wir so nicht zustimmen, weil er auch nicht ganz richtig ist -: Die Barrierefreiheit ist uns natürlich unheimlich wichtig.
Ich glaube, erstens wurden hierbei wichtige Fortschritte gemacht und zweitens bleibt der Auftrag natürlich bestehen und die Forderung auch an den Öffentlich-Rechtlichen richtig, hierbei mehr zu leisten.
Aber warum nehmen Sie denn die privaten Anbieter nicht auch gleich mit ins Feld? - Auch sie müssen sich doch einer breiten Nutzergruppe und natürlich auch den von Barrieren betroffenen Menschen öffnen.
In diesem Sinne sind das unsere Ausführungen zu dem Punkt. Sollte der Antrag überwiesen werden, werden wir uns in dem betreffenden Ausschuss natürlich der Debatte und der Arbeit stellen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es unstrittig, aber ich denke, es muss noch einmal wiederholt werden: Die SPD steht natürlich zu Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet.
Wir stehen genauso zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seinen Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzausstattung fixiert.
Wir wissen darum, dass wir einerseits die Gebühren- oder zukünftige Beitragshöhe nicht verordnen können, andererseits gegenüber den Wählerinnen und Wählern in der politischen Verantwortung stehen, diese zu rechtfertigen.
Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im dualen System mithalten kann, der sich in diesem Wettbewerb aber seine ureigensten Kompetenzen bewusst macht: der Produktion qualitativ hochwertiger Inhalte.
Trotz all dieser zu beachtenden Rahmenbedingungen denke ich, dass wir eine Diskussion über die Strukturreform hier im Hause führen können und müssen
und dass wir uns nicht, wie es die ersten beiden Punkte des Antrages der Fraktion DIE LINKE implizieren, aus diesem Thema herauszuhalten hätten.
Meine Damen und Herren! Über Qualität lässt sich im Einzelnen immer vortrefflich streiten. Zu bestimmten Programmformaten, auch der Öffentlich
Rechtlichen, hätten wir wahrscheinlich ebenso viele Meinungen, wie Personen sich derzeit hier im Saal befinden.
Eine Definition von Qualitätskriterien durch die Politik dürfte damit schwierig werden. Ein Umgang mit Verstößen gegen diese Kriterien durch Sanktionen scheint kaum vorstellbar.
Allerdings gibt es über die zuständigen Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Instrument der Binnenkontrolle. Beim Drei-StufenTest zum Beispiel hat sich gezeigt, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet wird.
Gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag haben die Rundfunkräte die Interessen der Allgemeinheit und die Vermittlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Allgemeinheit zu berücksichtigen.
Ich denke, dass das der Ansatzpunkt ist, der genutzt werden muss. Eine Frage dabei wäre, inwieweit hierbei Orientierung mit Blick auf einen wirklichen Mehrwert der Programme für die Gesellschaft gegeben werden kann.
Meine Damen und Herren! Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind die Weichen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die nächsten Jahre gestellt. An dem Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung und dem Verfahren, wie es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt ist, hat sich nichts geändert.
Der Konsolidierungs- und Einspardruck auf die Anstalten bleibt. Die KEF hat in ihrem jüngsten Bericht einen ungedeckten Finanzierungsbedarf von 304 Millionen € festgestellt.
An dieser Stelle muss auf die Arbeitsgruppe „Beitragsstabilität“, die unter dem Vorsitz Sachsens bis zur Ministerpräsidentenjahreskonferenz im Jahr 2014 Vorschläge zur Fortentwicklung des Auftrags der öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten erarbeiten soll, hingewiesen werden. Dies wird nicht einfach und auch zu vielen Diskussionen führen; das liegt auf der Hand.
Die Notwendigkeit, zu handeln, um zu mehr Beitragsstabilität zu kommen, dürfte aber unstrittig sein. Einige mögliche Einsparpotenziale hat mein Kollege Kurze bereits erwähnt.
Ergänzen möchte ich die Frage, ob Kooperationen zwischen ARD und ZDF nicht verstärkt bzw. neu belebt werden können. Das Negativbeispiel der nach mehr als 40 Jahren gemeinsamer Arbeit durch das ZDF aufgekündigten Kooperation bei der Nachrichtenschiene im Vormittagsprogramm sollte nicht weiter Schule machen.
In diese Diskussion gehört natürlich auch die um die Zukunft der Digitalkanäle, auch wenn es hierbei um im Vergleich geringe Produktionskosten geht. Die Frage muss aber erlaubt sein, ob es tat
sächlich für alle Zeit, wie einmal beschlossen, bei jeweils drei Kanälen bei ARD und ZDF bleiben muss oder ob nicht auch hier Kooperationen sinnvoll wären.
Wichtig wäre auf jeden Fall, das innovative Potenzial gerade mit Blick auf die junge Generation zu nutzen und zu schauen, was dadurch auch im Hauptprogramm verändert werden kann. So sehe ich den Ansatz in Bezug auf die digitalen Kanäle hinsichtlich dessen, was in die Hauptprogramme rübergezogen werden kann. Ich glaube, das unterscheidet sich ein bisschen von Ihrem Ansatz, Herr Herbst, der Sie es offensichtlich eher als Nischenprogramm verorten.
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden auch Beiträge von Blinden, Sehbehinderten und Hörbehinderten eingefordert. Diese sollen vorrangig für die verbesserte Zugänglichkeit des Programms eingesetzt werden.
Auch wenn wir in den letzten Tagen dazu noch einiges an Infos erhalten haben, was die Beschlüsse der ARD zu barrierefreien Angeboten angeht, müssen wir die Kritik des Blinden- und Sehbehindertenverbandes unseres Landes ernst nehmen. Dieser kritisiert, dass gerade der MDR zu den ARD-Anstalten gehört, die bisher am wenigsten unternommen haben, um ihre Programme für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Meine Damen und Herren! Strukturreformen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen geprüft werden. Dafür brauchen wir eine seriöse Aufgabenkritik und in den Anstalten ein angemessenes Kostenbewusstsein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Felke. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Kollege Herr Gebhardt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir diesen Antrag nicht für zustimmungsfähig halten, haben wir ja dadurch deutlich gemacht, dass wir einen Alternativantrag vorgelegt haben. Ich will in der Kürze der Zeit auf den Ursprungsantrag eingehen und noch einmal begründen, warum wir diese Punkte so nicht mittragen können.
Ich fange mit Punkt 1 an. Dem können wir aus zwei Gründen so nicht zustimmen. Wir haben, wie Sie ja wissen, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt, eben gerade wegen aus unserer Sicht doch erheblicher Gerechtigkeitsdefizite, die der Staatsvertrag aufweist und die auf die Beitragszahlerinnen und -zahler zukommen. Deshalb
Weiterhin wollen Sie die Auffassung beschließen, dass langfristig Stabilität des künftigen Rundfunkbeitrags geschaffen wurde.
Meine Damen und Herren! Wenn wir das so beschließen würden, dann könnten wir im nächsten Satz auch gleich beschließen, die KEF abzuschaffen. Wenn wir jetzt festlegen, der Rundfunkbeitrag bleibt langfristig stabil, dann frage ich mich: Wozu brauchen wir noch eine Kommission, die den Bedarf der Anstalten real ermittelt?
Ich will für die LINKE noch einmal deutlich sagen, dass wir an dem Instrument der KEF uneingeschränkt festhalten wollen und dass es sinnvoll ist, dass weder die Politik noch der Staat die Gebührenhöhe festsetzt oder sich mit Beschlüssen darauf verständigt. Sie wissen, dass das Verfassungsgericht der Politik diesbezüglich mehrmals die Grenzen deutlich aufgezeigt hat.
Zu Punkt 2 Ihres Antrages. Darin geht es darum, Einsparpotenziale beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu prüfen. Sie nennen darin zwei konkrete Aspekte, wohin die Reise gehen soll.
Das eine ist Ihre Kritik an den Doppelübertragungen bei ARD und ZDF; das Zweite sind die digitalen Spartenkanäle.
Dem, was Herr Herbst zu den digitalen Spartenkanälen gesagt hat, habe ich so gut wie nichts hinzuzufügen; das stimmt vollständig.
Ich will noch Folgendes ergänzen: Wissen Sie, ARD und ZDF hatten im Jahr 2010 Gebühreneinnahmen von mehr als 7 Milliarden €. Davon haben sie 700 Millionen € für Sportrechte und 500 Millionen € für Unterhaltung ausgegeben.
Sechs digitale Spartenkanäle, die hauptsächlich auf ein junges Publikum zugeschnitten werden, kosten nicht einmal 100 Millionen €, und Sie reden an der Stelle von Einsparpotenzialen. Vor diesem Hintergrund muss ich doch wirklich noch einmal die Frage nach Aufwand und Nutzen stellen.
Ich glaube, dass es andere Ursachen hat, weshalb Sie jetzt an die digitalen Spartenkanäle heranwollen. Das ist die Tatsache, dass die Digitalkanäle für den kommerziellen Rundfunk immer gefährlicher werden, weil sie nämlich zunehmend ihr Publikum finden. „ZDFneo“ und „ZDFkultur“ machen es gerade vor. Herr Herbst hat die Zahlen genannt.
Meine Damen und Herren! Wir stehen übrigens beim Fernsehen quasi vor dem digitalen Durchbruch. Mit der Abschaltung des analogen Satellitensignals werden alle Satelliten-Kunden nur noch digitale Sender empfangen können. Also sind auch