Stefan Gebhardt

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte zu Beginn der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal ausdrücklich für ihren Antrag danken, weil sie eine sehr wichtige Debatte angestoßen hat, und das zu einer Zeit, wo wir noch nicht wussten, welche Herausforderungen uns beim Thema Integration bevorstehen. Es war im Mai vergangenen Jahres, als dieser Antrag gestellt wurde. Integration ist für die Medien ein wichtiges Thema geworden, selbstverständlich auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei uns den Mitteldeutschen Rundfunk.
Was allerdings jetzt bei der Berichterstattung herausgekommen ist, ist - um es gelinde zu sagen - dünn und dürftig. Man hat sich darauf verständigt, zwei Punkte von insgesamt sechs Punkten herauszugreifen, in denen es allerdings nur darum geht, sich erstens zur Stärkung kultureller Vielfalt in den Medien zu bekennen und zweitens zu begrüßen, was der MDR sowieso schon macht.
Es geht also wenig über das hinaus, was eh schon stattfindet. Ich glaube nicht, dass das die Ursprungsintention des Antrags von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auch nur ansatzweise trifft. Es ist zwar nicht falsch, was hier beschlossen werden soll, aber das entspricht nicht dem, was man mit diesem Antrag erreichen wollte.
Bezeichnend finde ich auch, dass man immer dann einen großen Bogen um die Sache macht, wenn es um klare Aufträge an die Politik geht. Offenbar konnte man sich nicht dazu durchringen, den MDR-Staatsvertrag anzufassen. Ich weiß nicht, wovor man Angst hat. Ich glaube aber schon, dass die Ansätze, die im Ursprungsantrag beschrieben worden sind, die richtigen Ansätze sind.
Für meine Fraktion möchte ich sagen, dass uns insbesondere Punkt 5 am Herzen liegt. Der neue Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat sich erst vor kurzem konstituiert. Wir als Fraktion fänden es äußerst wichtig, dass per Gesetz auch jemand mit Migrationshintergrund Mitglied des Rundfunkrates ist. Aber auch die Mitgliedschaft einer Organisation, die sich um die Interessen von Migrantinnen und Migranten kümmert, wäre sinnvoll. Ich glaube, es ist an der Zeit, diesbezüglich den Staatsvertrag zu öffnen.
Frau Präsidentin, ich bitte, bei der Abstimmung über den Ursprungsantrag separat über Punkt 3 abstimmen zu lassen, weil wir uns dabei der Stimme enthalten wollen. Damit soll der Landtag die Landesregierung auffordern, im Rundfunkrat aktiv zu werden. Das stimmt aus unserer Sicht nicht mit der gebotenen Staatsferne überein. Allen anderen Punkten, über die dann gerne auch insgesamt abgestimmt werden kann, wollen wir gerne aus vollem Herzen zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich am letzten Wochenende zum ersten Mal davon hörte, dass der Vorwurf besteht, Jens Bullerjahn hätte sich zum Thema Stark III Sendezeit bei Radio SAW gekauft, wollte ich das zunächst nicht glauben.
Ich dachte, das kann deshalb schon nicht sein, weil Stark III so ein tolles Förderprogramm ist, dem alle kräftig applaudieren, sodass man nicht noch mit solchen Tricks Überzeugungsarbeiten leisten muss.
Ich dachte, unser Finanzminister hat so etwas nicht nötig. Er überzeugt gerade bei Stark III bei jedem öffentlichen Auftritt.
Außerdem kommt der Jens aus dem Mansfelder Land. Das ist die Heimat der ehrlichen Kumpel.
Nun ja, Letzteres stimmt erst einmal immer. Mittlerweile liegen aber viele bekannte Fakten auf dem Tisch. Natürlich wird sowohl von der Landesregierung als auch von Radio SAW heftig bestritten, dass es sich bei besagter Stark-III-Sendung um ein gekauftes Auftragswerk handelt.
Das Finanzministerium erklärte postwendend, es sei alle mit rechten Dingen zugegangen. SAW verteidigte sich wie folgt - ich zitiere:
„Das Format war und ist gekennzeichnet dadurch, dass keineswegs einseitig berichtet wird, sondern stets auch kritische Stimmen zu Wort kommen. Am Beispiel der Sendung zu Stark III bestätigten uns dies im Nachgang zur Sendung sogar die Gegner des Investitionsprogramms Stark III.“
Um das bewerten zu können, meine Damen und Herren, muss man sich die Sendung einfach einmal anhören.
Wenn man sie gehört hat, dann stellt man fest, nicht ein kritisches Wort, nicht einmal ein halbes ist während der gesamten Sendung zu vernehmen. Schon in der Anmoderation spricht eine nicht ganz unsympathische Stimme - ich zitiere -:
„Energieberater, Planer, Schulleiter, deren Schulen bereits von diesem Programm profitiert haben, sind heute Abend unsere Gäste.“
Wenn ich die Gästeauswahl schon so stricke und ankündige, dass ich nur Gäste einlade, die von dem Programm profitiert haben, dann ist die Richtung der Sendung völlig klar.
Interessant ist auch, wie Radio SAW die Sendung angekündigt hat. Hierzu gab es eine dpa-Meldung - ich zitiere -:
„Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn stellt das Sanierungsprogramm für Schulen und Kitas zusammen mit Experten in einer Live-Sondersendung von Radio SAW
vor. Wie der Sender mitteilte, soll dabei am Montag ab 20 Uhr erläutert werden, wie mit dem Programm Arbeitsplätze geschaffen, die Haushaltskasse entlastet und auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann.“
Das war die Ankündigung von Radio SAW.
Noch einmal zur Sendung selbst. Falls jemand von meinen Kollegen einmal vorhat, in seinem späteren Leben Werbetexter zu werden, kann ich nur empfehlen, sich die Sendung anzuhören. Man findet viele gelungene Beispiele. Ich zitiere:
„Starke Umwelt, starkes Lernen, starker Standort, starker Wirtschaftsmotor. Das alles will Stark III.“
Das sagt nicht etwa der Finanzminister, sondern die Moderatorin der Sendung.
Auch die extra in die Sendung bestellte Schulleiterin durfte sich als Werbetexterin probieren. Zitat:
„Als ich heute früh die Schüler in der Aula begrüßt habe, habe ich in so viele strahlende Gesichter geguckt wie in den letzten 20 Jahren nicht.“
Das Motto der Sendung, der Claim, lautete übrigens: „Stark III - ein starkes Stück für SachsenAnhalt“.
Meine Damen und Herren! Mal ehrlich, hier muss doch jedem klar sein, dass es sich nicht um eine kritische Berichterstattung handelt, sondern um eine völlig unkritische, unreflektierte und wohlwollende Berichterstattung. So ehrlich sollte man schon sein.
Das alles ist aus meiner Sicht unschön. Aber ich sage auch klar, es entspricht zwar nicht den journalistischen Standards, taugt aber noch nicht für einen Skandal.
Der entscheidende Punkt ist nämlich Folgender: Ist für diese wohlwollende Berichterstattung Geld geflossen? Ist im Gegenzug dafür auf die Inhalte der Sendung Einfluss genommen worden?
Meine Damen und Herren! Dass Geld geflossen ist, bestreitet nicht einmal das Finanzministerium. Bleibt also die Frage: Wofür?
SAW selbst sagt, dass es für das Format „Radio SAW Spezial“ die Möglichkeit gibt, Sponsorpartner
der Sendung zu werden. Genau das hat die Landesregierung offenbar gemacht. Sie hat diese Sendung mit einem Betrag von 10 000 € gesponsert und natürlich hatte sie damit auch Einfluss auf die Inhalte der Sendung. Im Übrigen hat das die Investitionsbank auch selbst bestätigt.
Der IB-Sprecher Thomas Kühne sagte der „Volksstimme“ - ich zitiere -:
„Die IB hat entschieden, dass es zu Beginn der Sendung ein Statement vom Richtliniengeber gibt, also von Finanzminister Bullerjahn.“
Das heißt Folgendes: Laut eigener Darstellung hat die landeseigene Investitionsbank einem Radiosender Mittel in Höhe von 10 000 € gegeben, damit der Finanzminister in einer zweistündigen Sondersendung für das Förderprogramm Stark III und für seine Finanzpolitik werben kann.
- Das geht nicht.
Jens, man muss Dir vielleicht sogar vorwerfen, dass für die zehn Minuten zu viel bezahlt hast.
- Entschuldigung, ich habe nur den IB-Sprecher zitiert. Ich behaupte nicht,
dass es ein Auftragswerk war.
Ich sage nur, was die IB selbst gesagt hat.
Wenn Thomas Kühne sich hinstellt und sagt: Wir haben vorgegeben, dass Jens Bullerjahn für das Geld, was wir gegeben haben, ein Interview bekommt, dann ist es logischerweise ein gekauftes Interview. Dann muss man klar sagen: Das ist ein Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit durch den Staat.
Staatsrundfunk hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Ich verstehe nicht, dass sowohl aufseiten der Landesregierung als auch aufseiten von Radio SAW kein Unrechtsbewusstsein besteht, sondern dass das als ein völlig normaler Vorgang beschrieben wird.
Ich will noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen kurz benennen. In § 3 Abs. 6 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt heißt es:
„Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen … zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.“
Wie kann eine Sendung unabhängig sein, wenn derjenige, der für die Sendung im Studio ist, 10 000 € dafür bezahlt hat? Wie kann eine Sendung unabhängig sein, wenn der Geldgeber für eine Sendung vorher den Interviewpartner diktiert hat? - Mir kann niemand erklären, dass das unabhängiger Journalismus ist.
Ein anderer Punkt - dabei gibt es Ausnahmen - ist das Thema „Produktplatzierungen“. Ja, es ist richtig, man kann mittlerweile auch in unserem Rundfunksystem eine Sendung sponsern lassen und sogenanntes Product Placement betreiben.
Aber das greift in dem vorliegenden Fall nicht. Denn zum einen war die Sendung nicht als gesponserte Sendung gekennzeichnet, sondern erweckte den Eindruck, ein unabhängiges journalistisches Format zu sein. Zumindest versuchte sie das. Aber auch wenn die Sendung als gesponsert gekennzeichnet wäre, hätte sie so nicht stattfinden dürfen. Denn in § 7 des Rundfunkstaatsvertrags heißt es klar und deutlich, dass Themenplatzierungen unzulässig sind.
Ganz abgesehen davon, dass Radio SAW mit seiner Lizenz kein Homeshopping-Kanal ist, der stundenlange Dauerwerbesendungen - schon gar nicht für die Landesregierung - abspielen kann.
Aber die Dinge, die Radio SAW betreffen - darin hat Herr Felke Recht -, werden die Landesmedienanstalt beschäftigen. SAW hat jetzt selbst um eine Prüfung gebeten. Ich sage: Das, was die Landesmedienanstalt macht, ist völlig richtig. Dort gehört es auch hin. Die Medienanstalt ist das entsprechende Aufsichtsorgan, welches hierbei einen Prüfauftrag hat.
Wir haben hier das Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung zu bewerten. Wir wissen mittlerweile, dass die Stark-III-Nummer kein Einzelfall war.
Die „Volksstimme“ berichtete, dass zwei weitere Minister ähnliche Sondersendungen bei Radio SAW hatten, und dass es hier ähnliche Geldsummen gab, die geflossen sind. Man könnte also behaupten, das alles hat irgendwie System, ist bereits geübte Praxis, Tradition sozusagen.
Ich will für meine Fraktion klar sagen: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut. Journalistische Unabhängigkeit muss stets gewahrt bleiben. Die Mediengesetze sind nicht nur Rundfunkbetreibern und Rundfunkanstalten bekannt, sondern auch den Mitgliedern unserer Landesregierung.
Deshalb will ich der Ministerin und den Ministern im Namen meiner Fraktion sagen: Die Rundfunk- und Medienlandschaft, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich, ist kein Selbstbedienungsladen, bei dem man sich einfach so einkaufen kann, um seine Politik schönzureden. Überzeugen Sie doch die Bürgerinnen und Bürger im politisch fairen Wettbewerb und nicht, indem Sie mit Steuergeldern Sendezeiten kaufen.
Denn das kann bekanntermaßen deutlich nach hinten losgehen.
Danke, Herr Präsident! - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die Stiftung Bauhaus Dessau am 7. September 2015 das Ergebnis des internationalen Architekturwettbewerbs zum Neubau des Bauhaus-Museums in der Stadt Dessau-Roßlau. Aus über 800 Bewerbungen wurden zunächst 30 vorausgewählt, aus denen die Jury wiederum zwei Siegerentwürfe kürte. In der Presseerklärung der Stiftung Bauhaus Dessau vom 7. September 2015 heißt es - ich zitiere -:
„Die Entwürfe der erstplatzierten Büros aus Barcelona und New York knüpfen beide an die Tradition des Bauhauses an, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Ansätzen. Die Stiftung verhandelt im nächsten Schritt mit beiden Erstplatzierten parallel. Die Verhandlungen werden zeitnah beginnen, sodass im nächsten Quartal fest steht, mit welchem Büro das Bauhaus-Museum gebaut wird.“
Die Jury bemängelt in ihrem von der Stiftung Bauhaus veröffentlichten Urteil bei beiden Entwürfen den Kostenrahmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum war die Jury nicht in der Lage, sich für
einen Entwurf zu entscheiden, und hat stattdessen zwei gegensätzliche Ansätze, die laut Juryurteil beide finanziell so nicht umsetzbar erscheinen, für den ersten Platz prämiert?
2. Wer trifft die Entscheidung mittels welcher Kri
terien zwischen den zwei vorliegenden Siegerentwürfen?
Ich habe einen Teil Ihrer Aussage noch nicht verstanden. Wer entscheidet denn jetzt? Die Jury hat ihren Job gemacht.
Ihnen liegen zwei Entwürfe vor, zwischen denen sie sich nicht entscheiden konnten. Dies will ich
auch überhaupt nicht kritisieren. Sie haben gerade gesagt, diese zwei Entwürfe liegen gleichauf. Sie sagen, es könnte auch Platz 3 oder Platz 4 umgesetzt werden, wenn die anderen Entwürfe beispielsweise den Kostenrahmen nicht einhalten.
Wer trifft im Endeffekt die Entscheidung?
Das heißt, die Aufgabe der Jury ist damit erledigt und der Bauherr, sprich die Stiftung, entscheidet?
Ich bemühe mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem hier heute vorgelegten Staatsvertrag neigt sich ein Kapitel dem Ende zu, das in der Medienpolitik wahrlich kein Ruhmesblatt war. Warum haben wir heute einen neuen ZDF-Staatsvertrag auf dem Tisch? - Der Ursprung des Ganzen geht auf die sogenannte Causa Brender beim ZDF zurück. Wir erinnern uns: Im Jahr 2009 kündigte
der CDU-Freundeskreis in den ZDF-Aufsichtsgremien an, den unbequemen und kritischen Journalisten Nikolaus Brender als Chefredakteur abzulösen. Der CDU-Freundeskreis unter der Führung von Roland Koch hatte die Mehrheit in den ZDFGremien und setzte sich auch entsprechend durch. Brenders Vertrag wurde im Jahr 2010 nicht verlängert.
Meine Damen und Herren! Ich behaupte: Hätten die Herren der CDU seinerzeit geahnt, was ihr Agieren hier nach sich zieht, hätten sie das, glaube ich, gelassen.
Denn ihr damaliger Sieg entpuppte sich als Pyrrhussieg. Die Proteste folgten auf dem Fuß. Ich erinnere daran: Der Moderator des ZDF-„heute-journals“ Claus Kleber kritisierte den Vorgang mit den Worten - ich zitiere -:
„Es darf nicht sein, dass parteipolitische Seilschaften wieder versuchen, nach parteipolitischen Kriterien Journalistenposten im ZDF zu bestimmen.“
Unterstützt wurde er von allen Hauptredaktionsleitern des ZDF, die von einer gefährlichen Einmischung der politischen Parteien in die Souveränität sprachen und einen schwerwiegenden Eingriff in die Rundfunkfreiheit sahen. Was folgte, war eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Das Verfassungsgericht entschied am 24. März 2014, dass der ZDF-Staatsvertrag in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Es stellte fest, dass der Anteil der staatsnahen Personen und Organisationen bei den ZDF-Gremien deutlich zu hoch ist, und forderte eine Reduzierung dieser auf maximal ein Drittel. Dieser Forderung wird der vorliegende Entwurf gerecht. Der Fernsehrat wird, wie es der Minister gesagt hat, von 77 Personen auf 60 verkleinert; hiervon werden dann noch 20 Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik kommen. Das wird von uns erst einmal ausdrücklich begrüßt; wobei es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass Vorgaben des Verfassungsgerichts auch umgesetzt werden.
Warum man allerdings die Regierungsvertreter in den ZDF-Gremien belassen hat und stattdessen die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition im Deutschen Bundestag entfernt hat, ist zumindest erklärungsbedürftig.
Erklärungsbedürftig finden wir auch, dass sich bei den gesellschaftlich relevanten Organisationen, die per Staatsvertrag in den Aufsichtsgremien sitzen, nichts ändern soll. Dabei hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil auch gefordert, in den Gremien die aktuelle zivilgesellschaftliche Realität abzubilden. Die aktuelle zivilgesellschaftliche Rea
lität kann aber niemals die gleiche sein wie vor 30 Jahren.
Meine Fraktion ist deshalb der Thüringer Landesregierung sehr dankbar dafür, dass diese den Lesben- und Schwulenverband für den ZDF-Fernsehrat benannt hat und dieser nun erstmals überhaupt in diesem Gremium vertreten sein wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss daran erinnern, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten soll, auch für den Mitteldeutschen Rundfunk. Denn auch der MDR-Rundfunkrat muss staatsfern besetzt sein. Er erreicht die vorgegebenen zwei Drittel von staatsfernen Personen in seiner aktuellen Besetzung nicht.
Wir wissen, dass es Verhandlungen zwischen den Staatskanzleien von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen gab, einen neuen Staatsvertrag auszuarbeiten. Die Verhandlungen sind aber bekanntermaßen an Sachsen gescheitert. Das ist, würde ich sagen, für uns nicht hinnehmbar. Wir müssen und werden weiter Druck machen, um auch bei den MDR-Gremien die gebotene Staatsferne künftig zu erreichen.
Der Überweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir selbstverständlich zu.
In dem Landtagsbeschluss vom 18. September 2014 spricht sich der Landtag für die Aufbereitung und Neugestaltung der Winckelmann-Ausstellung in Vorbereitung auf die Jubiläen 2017/2018 aus. Ein entsprechender Antrag auf Landesförderung wurde auf der Basis eines Gesamtkonzeptes zur
Vorbereitung auf die Jubiläen für das Jahr 2015 gestellt. Dieser sieht die wissenschaftliche Vorbereitung ab dem Jahr 2015 sowie Modernisierungsarbeiten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ab dem 1. August 2015 vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchem Grund liegt bis heute kein Zu
wendungsbescheid für die wissenschaftliche Vorbereitung der Ausstellung zu den Winckelmann-Jubiläen im Jahr 2015 vor?
2. Wie viele Landesmittel stehen für die Moder
nisierung des Winckelmann-Museums zur Verfügung?
Vielen Dank, Herr Minister. Ich kann jetzt nur auf das Bezug nehmen, was ich akustisch verstanden habe. Ich habe verstanden, dass Sie eine Zusage gemacht oder einen Betrag von - wie Sie es formuliert haben - bis zu 500 000 € in Aussicht gestellt haben. Dazu muss ich sagen: Das halte ich für eine seltsame Formulierung; denn „bis zu 500 000 €“, das kann auch ein Betrag von 3 € sein. Können Sie diese Angabe „bis zu“ konkretisieren?
Die Nachfrage, die ich konkret habe: Sie haben gesagt, dass sie sich in den nächsten Tagen noch einmal mit der Winckelmann-Gesellschaft treffen. Können Sie das konkretisieren in Anbetracht der Tatsache, dass der geplante Maßnahmenbeginn am 1. August 2015 sein soll, laut Antrag, der von der Winckelmann-Gesellschaft gestellt wurde? Könnten Sie Auskunft darüber geben, ob aus Ihrer Sicht oder aus der Sicht Ihres Hauses ein Maßnahmenbeginn am 1. August realistisch ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich in der vergangenen Woche die „Mitteldeutsche Zeitung“ las, und zwar den Gastbeitrag des CDUFraktionsvorsitzenden André Schröder - in dem Beitrag hat er erklärt, dass bei dieser Koalition in Sachsen-Anhalt in der Wirtschaftspolitik nur kleine und keine großen Erfolge zu erwarten sind - las ich auch den Satz:
„Im Landtag fordern wir die Abschaffung des Rundfunkbeitrages für Betriebs-Kfz.“
Und tatsächlich liegt heute ein solcher Antrag zur Beratung im Landtag vor.
Meine Damen und Herren von der Koalition, an dieser Stelle muss ich Ihnen wirklich Respekt zollen; denn es ist schon eine abgefahrene Strategie,
die Sie diesbezüglich verfolgen. Sie führen zu Beginn der Legislaturperiode die Rundfunkbeitragspflicht für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein, um sie dann zum Ende der Legislaturperiode wieder abzuschaffen, und dies verticken Sie dann als Erfolg und als Wohltat. Dazu muss ich sagen: Großes Kompliment an Sie für diese Strategie.
Meine Damen und Herren! Nun ganz im Ernst. Wir haben uns doch mehrfach im Landtag damit beschäftigt und wir als Fraktion haben darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Kraftfahrzeugen grundsätzlich zu Ungerechtigkeiten bei der Rundfunkfinanzierung führt. Erst am Ende des letzten Jahres hatten wir im Landtag eine recht lebhafte Debatte darüber, was nun sinnvoller ist, eine Senkung des Beitrages um 48 Cent oder die Nutzung dieses Spielraums für die Schaffung neuer Befreiungstatbestände.
Wir haben als LINKE seinerzeit sehr entschieden dafür plädiert und sind von Ihnen dafür auch kritisiert worden, den Beitrag stabil zu halten und stattdessen Befreiungstatbestände auch und gerade beim Mittelstand zu schaffen. Der Einzige aus der CDU-Fraktion, der seinerzeit gegen diese Senkung gestimmt hat, war Herr Keindorf, weil er weiß, wovon er spricht.
Die Mehrheit im Landtag hat sich damals anders entschieden und die Forderung nach mehr Befreiungstatbeständen bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgelehnt.
Nun beantragen die Koalitionsfraktionen in dem uns vorliegenden Antrag eine Befreiung der nichtprivaten gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge bei der Rundfunkfinanzierung. Das wollten wir als Fraktion auch schon immer, deshalb finden Sie es auch in unserem Änderungsantrag.
Wir bieten in dem Änderungsantrag auch eine Alternative an, wenn es zu keiner vollständigen Befreiung der gewerblich genutzten Kfz kommen sollte, und zwar eine den Mittelstand entlastende und gerechte Staffelung bei den Beiträgen für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Mir wurde gesagt, dass eine solche neue, gerechtere Staffelung auch bei den Ministerpräsidenten in der Diskussion ist.
Meine Damen und Herren! Uns geht es als Fraktion nicht nur um Autos. Wir wollen insgesamt mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag die vollständige Befreiung von Kindertagesstätten bei der Rundfunkfinanzierung. Niemand konnte mir bisher logisch erklären, weshalb die Kitas seit der Umstellung von Gebühr auf Beitrag in die Beitragspflicht aufgenommen worden sind.
Wir haben momentan eine Debatte um steigende Elternbeiträge im Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre doch ein gutes Signal, sowohl an die Kommunen als auch an die Eltern, wenn wir die Kitas aus der Rundfunkfinanzierung herausnehmen würden.
Dies würde noch dazu zu einer finanziellen Entlastung sowohl der Eltern als auch der Kommunen führen. Bei dieser Forderung blicke ich erwartungsvoll in Richtung Sozialdemokratie, weil ich mir sicher bin, dass Ihnen die Kinderbetreuung am Herzen liegt. Also öffnen Sie Ihr Herz und erwärmen Sie sich für diesen Gedanken. Ich habe der Kollegin Budde sehr genau zugehört und in meiner Fraktion wurden ihre Worte so interpretiert, dass sie gern würde, aber noch nicht darf - aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Es gibt natürlich weitere Befreiungstatbestände, die wir uns als LINKE sehr gut vorstellen können und die auch zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen würden. Dies betrifft die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und natürlich - darüber ist auch schon häufig diskutiert worden - eine Korrektur bei den Besitzern von Gartenlauben, die nicht unter das Kleingartengesetz fallen.
Ich weiß, das sind drei Wünsche auf einmal, das geht nun wirklich nicht. Deshalb haben wir diese Befreiungstatbestände in unserem Änderungsantrag mit einem Prüfauftrag versehen. Gegen eine Prüfung, auch auf Machbarkeit, in den genannten Fällen dürfte sich eigentlich niemand ernsthaft erheben.
Meine Damen und Herren! Ich habe natürlich nicht die Illusion, dass Sie unserem Änderungsantrag einfach zustimmen. Ich habe aber zumindest vonseiten der SPD-Fraktion vernommen, dass sie unseren Änderungsantrag perspektivisch als nachdenkenswert empfindet.
Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir vielleicht beide Anträge in die Ausschüsse überweisen könnten, um vielleicht zu dem einen oder anderen Kompromiss zu kommen, um die Kitas erst einmal in einen Prüfauftrag hineinzunehmen und an dieser Stelle den einen oder anderen Schritt weiterzukommen. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um die Überweisung der Anträge an den Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Staatsminister! Der Dank bei den Gremienmitgliedern ist bei mir durchaus angekommen. Herzlichen Dank für die lobenden Worte. Ich möchte meine Redezeit kurz dazu nutzen, unseren Änderungsantrag zu erläutern.
Wir stimmen, wie Herr Felke schon sagte, in einigen Punkten durchaus mit dem Ursprungsantrag von der Koalition überein. Auch wir sagen klar Ja dazu, dass der MDR sich künftig noch stärker trimedial ausrichten möchte und dass seine Ressourcen nach Themengebieten, nach Inhalten aufgestellt werden und nicht mehr nach Abspielwegen. Um dies zu erreichen, hat der MDR seine Vision 2017 entwickelt, über die jetzt diskutiert wird. Noch in diesem Monat findet hierzu eine Klausur des Rundfunkrates statt.
Klar ist jedoch, dass eine solche Umstellung auch Veränderungen an den jeweiligen MDR-Standorten mit sich bringt. Wenn ich Ressorts zusammenlege, muss ich irgendwo eines wegnehmen und irgendwo eines hingeben. Überall, wo man etwas wegnimmt, wird dann gefragt: Wie kompensiert ihr das? Genau vor dieser Frage, was den Standort Halle betrifft, stehen wir hier in SachsenAnhalt auch.
Für alle Beteiligten muss klar sein - das haben wir in unserem Änderungsantrag versucht zu unterstreichen -, dass der MDR-Staatsvertrag nach wie vor gilt. Herr Felke hat dankenswerterweise noch einmal die entscheidende Passage zitiert. Darauf kann ich hier verzichten. Mit dieser Passage ist alles gesagt; die Sachlage ist eigentlich klar.
Wenn man jetzt aber unterstellt, der MDR würde sich über den Staatsvertrag hinwegsetzen, dann würde ein Antrag hier auch nichts nützen. Denn wenn ein Staatsvertrag nicht relevant ist, was sollte dann ein Landtagsbeschluss an dieser Stelle noch bewirken?
Unser Antrag versucht, den Umwandlungsprozess beim Mitteldeutschen Rundfunk positiv aufzumachen, weil wir hierin vor allem Chancen für
den Standort Halle sehen. Was genau soll passieren? - Herr Felke hat es schon ausgesprochen: Ein Radiosender, nämlich MDR Info, will von Halle nach Leipzig wechseln. Ich möchte sagen: Wenn man sich trimedial ausrichten will, ist es nur logisch und konsequent, dass ein Nachrichtensender zum Bereich MDR Aktuell dann nach Leipzig wechselt und wir eine klare Zentrale unter einem Chefredakteur haben, der den gesamten Nachrichtenbereich verantwortet.
Dieser Weggang soll kompensiert werden durch drei neue Ressorts. Uns gegenüber wurde im Rundfunkrat ausdrücklich betont, dass es wirklich neue Ressorts sind, die in Halle entstehen und wachsen sollen: das Ressort Kultur, das Ressort Bildung, Wissen, Medienkompetenzen und das Ressort Kinder- und Jugend. Ich glaube, dass hierin für die Stadt Halle als Medienstandort, als Wissenschaftsstandort und als Kulturhauptstadt des Landes Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Chance besteht. Ich würde jetzt anregen, dass es im Zuge dieser Umstrukturierung sinnvoll wäre, dass sich der Landtag mit einem Medienkompetenzkonzept für die Region Halle insgesamt beschäftigt.
Ich möchte auch klar sagen, dass es von der Wertigkeit her deutlich höher zu betrachten ist, wenn sich diese drei Ressorts in Halle ansiedeln, wo Bewegtbilder produziert werden, Fernsehen gemacht wird. Das ist, was Wertschöpfung betrifft, deutlich höher zu werten als ein Radiosender.
Hinsichtlich der Arbeitsplätze, die unmittelbar beim Mitteldeutschen Rundfunk entstehen, wollen wir uns - das macht der Änderungsantrag deutlich - konsequent an der Wertschöpfung orientieren und nicht ausschließlich an der Zahl der Köpfe. Man muss - das ist bei Fernsehproduktionen üblich - auch die Subunternehmen, die Zusatzunternehmen, die auch an solchen Produktionen hängen, einbeziehen. Wenn man nur auf die Arbeitsplätze direkt beim Mitteldeutschen Rundfunk schielt, dann könnte man auch sagen, wir holen die GEZ nach Halle, das bringt ein paar Arbeitsplätze. Aber die Wertschöpfung ist gleich null, wenn der Beitragsservice künftig bei uns angesiedelt wäre. Das wäre im Übrigen auch für das Image nicht so gut wie die drei innovativen Ressorts.
Eine letzte Bemerkung. Etwas, das aus unserer Sicht nicht funktioniert, ist auch in dem letzten Satz des Koalitionsantrages enthalten: dass wir uns ausdrücklich für eine langfristige Sicherung der Stabilität des Rundfunkbeitrages einsetzen, während alle drei Länder für ihre Landesstandorte beim Mitteldeutschen Rundfunk möglichst einen Aufwuchs fordern. Das ist dann tatsächlich die Quadratur des Kreises. Dann muss man auch sagen: Wenn wir in einer Region mehr haben wollen und niemand anders soll bei der Dreiländeranstalt weniger haben, dann hat das natürlich auch höhere Kosten zur Folge. So ehrlich muss man dann
auch sein. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Frau Präsidentin! Ich gebe zu, dass es nach der Debatte eben nicht einfach ist, das Thema abrupt zu wechseln. Ich versuche es einfach, indem ich Ihnen in Erinnerung rufe, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass den Mitgliedern des Fachausschusses für Bildung und Kultur und auch den Mitgliedern des Finanzausschusses das Ansinnen dieses Antrages nicht ganz unbekannt sein dürfte.
Die Überarbeitung der Förderrichtlinie für Kunst und Kultur war bereits Thema während der Haushaltsberatungen. Unter dem Strich ging es in diesem Antrag während der Haushaltsberatungen nicht um mehr oder weniger Geld für bestimmte Kultursparten oder für eine explizite, sondern es ging darum, die Förderrichtlinie so anzupassen, dass ein maximaler Fördermittelabfluss gewährleistet werden kann.
Aktueller Anlass war hierbei die Förderung der Museen. Für diese war im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung eine deutliche Kürzung der Landesmittel vorgesehen. Nicht nur bei uns, sondern auch bei den Koalitionsfraktionen war hierzu Widerspruch zu hören. Schließlich war es dann aber so, dass von meiner Fraktion ein Zuwendungsbericht beantragt wurde. Durch diesen Zuwendungsbericht sind alle Mitglieder des Ausschusses schlauer geworden; denn darin war der konkrete Mittelabfluss zu finden.
Die Mittel, die in den letzten Jahren für die Museumsförderung in den Landeshaushalt eingestellt worden sind, flossen - um es salopp zu sagen - schlecht ab. Im Jahr 2013 hatten wir Ausgabereste in Höhe von fast 300 000 €. Die Ausgabereste waren höher als die Kürzung, die die Landesregierung in diesem Bereich bei den Museen vorgesehen hatte.
Die entscheidende Ursache hierfür liegt in der Förderrichtlinie für Kunst und Kultur; denn diese schreibt vor, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts ein Zuschuss in Höhe von maximal 50 % durch das Land gewährt werden kann. Die Einschätzung, dass die Förderrichtlinie die Ursache auch für diese Ausgabereste von 300 000 € ist, ist keine, die DIE LINKE exklusiv hat; der Fachverband, der Museumsverband, teilt diese Einschätzung.
Dass das Problem nicht neu ist, wird offenkundig, wenn man sich den Bericht des Kulturkonvents ansieht. Auch hierin findet man im Kapitel Museen die unzureichende Wirkung der derzeit geltenden Regionalförderung beschrieben.
Wir möchten mit unserem Antrag zum einen erreichen, dass die Förderrichtlinie überarbeitet wird und dass künftig auch die Möglichkeit besteht, einen Landeszuschuss von bis zu 70 % zu beantragen, was übrigens für alle anderen in der Förderrichtlinie genannten Kulturbereiche schon längst möglich ist.
Das gilt im Bereich Kunst und Kultur nicht nur für die Museen, sondern es gilt auch für die Bereiche Musik, für darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Bibliotheken, Traditions- und Heimatpflege und auch für die Projekte im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 und des Bauhausjubiläums 2019.
Meine Damen und Herren! Mir kann man nicht logisch erklären, warum beispielsweise beim Reformationsjubiläum 2017 für sämtliche Projekte eine 70-prozentige Landesförderung möglich ist, für kommunale Museen jedoch eine maximal 50-prozentige Förderung durch das Land gegeben werden kann. Auch der Kultusminister konnte im Ausschuss für Bildung und Kultur nur darlegen, dass der Mittelabfluss eben ein Problem sei und dass gemeinsam mit dem Museumsverband an einer Verbesserung dieser Situation gearbeitet werde.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Die Förderrichtlinie für Kunst und Kultur erfuhr ihre letzte Änderung im Jahr 2008. Die Entwicklungen in der Kulturlandschaft, die sich seitdem zweifelsfrei vollzogen haben, kann also die heute geltende Fassung demnach gar nicht abbilden.
Im Übrigen hört man seit ein paar Jahren aus dem Kultusministerium auch wieder, dass man an einer Veränderung der Förderrichtlinie arbeiten würde. Auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes findet man seit geraumer Zeit einen Hinweis auf die Überarbeitung der Richtlinie.
Herr Minister, insofern müsste Ihnen unser Antrag sehr gelegen kommen, wenn Sie es denn mit der angekündigten Überarbeitung ernst meinen; davon gehe ich jetzt einfach aus. Um einem Missver
ständnis vorzubeugen: Uns geht es keinesfalls darum, allen möglichen Projekten pauschal eine Landesförderung von 70 % zukommen zu lassen. Das Problem besteht aber darin, dass die aktuelle Fassung der Richtlinie diese Möglichkeit für kommunale Museen komplett ausschließt.
Wenn man sich die Haushaltssituation vieler Kommunen ansieht, dann stellt man fest, dass viele überhaupt nicht in der Lage sind, eine Kofinanzierung von 50 % zu leisten. Es gibt mittlerweile leider genügend Beispiele für kommunale Museen, für die die Fördermittel vom Land nicht geflossen sind, weil die Kofinanzierung durch die Kommune schlicht und einfach nicht möglich war. Beispielhaft möchte ich das Deutsche Chemiemuseum in Merseburg und das Museum Schloss Moritzburg in Zeitz nennen. Diese Beispiele wurden uns vom Museumsverband explizit als Beispiele für Fälle genannt, bei denen aufgrund der Förderrichtlinie eine Landesförderung gescheitert ist, obwohl jährlich Landesmittel als Ausgabereste im Haushaltstopf verblieben sind.
Letztlich haben die Fördermodalitäten dazu geführt, dass für das aktuelle Haushaltsjahr nur noch acht Anträge im Bereich der Regionalförderung gestellt wurden. Das geschah nicht aufgrund fehlenden Bedarfs oder aufgrund von fehlenden Landesmitteln, sondern weil eine Antragstellung einfach nicht möglich war.
Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag der Linksfraktion macht noch ein weiteres Feld auf, wo wir Handlungsbedarf im Hinblick auf die Überarbeitung der von mir genannten Richtlinie sehen. Die Richtlinie nennt alle Kulturbereiche, die im besonderen Landesinteresse liegen und deshalb förderfähig sind. Aus unserer Sicht müssen diese um den Bereich Provenienzforschung, also um die Forschung nach der Eigentumsbiografie eines Gegenstandes, ergänzt werden.
Spätestens mit dem Beschluss von Bund, Ländern und Kommunen, ein Deutsches Zentrum Kulturgutverluste als Stiftung bürgerlichen Rechts einzurichten, ist diesem Thema nochmals besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Wir denken, dass es deshalb notwendig ist, das Thema Provenienzforschung in die Richtlinie aufzunehmen, und nicht nur, weil unsere Landeshauptstadt Magdeburg den Zuschlag als Standort für die Stiftung erhalten hat.
Die Kulturstaatsministerin Frau Grütters stellte unlängst völlig zu Recht fest, dass der Weg der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Diesem Thema müssen sich auch die Museen und Sammlungen, Archive und Bibliotheken in Sachsen-Anhalt widmen. Sie benötigen hierfür zweifelsfrei die Unterstützung des Landes. Denn es ist völlig klar, dass insbesondere die
kleineren Museen dazu allein nicht in der Lage sind; sie haben auch nicht die Möglichkeit, von den bereitgestellten Bundesmitteln zu profitieren, wenn das Land nicht mitfinanziert.
Der Forschungsstand und das Bewusstsein für das Thema Provenienzforschung haben durch die öffentlich bekannt gewordenen und zum Teil auch spektakulären Fälle - ich erinnere an den Fall Gurlitt - in den vergangenen Jahren noch einmal eine enorme Entwicklung vollzogen. Im Internet stehen neue Quellen für die Recherche zur Verfügung. Viele Einrichtungen in Sachsen-Anhalt sind jedoch nicht so einfach in der Lage, diesen neuen Herausforderungen auch erfolgreich zu begegnen.
Oftmals sind die hochkarätigen Sammlungen in den kommunalen Museen so groß, dass andere Ländern daraus längst ein Landesmuseum gemacht hätten. Zugleich ist die personelle Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen so unzureichend, dass eine umfangreiche Provenienzforschung
kaum möglich ist. Umso wichtiger ist es, dass die Förderrichtlinie für Kunst und Kultur geändert wird und dass das Land diesem Thema durch die Anerkennung eines besonderen Landesinteresses eine entsprechende Bedeutung verleiht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 21. August 2014 in Drs. 6/3364 sah die Prioritätenliste des Kultusministeriums die Förderung von 22 freien Theatergruppen mit einer Gesamtsumme von 434 000 € im Haushaltsjahr 2014 vor.
Ich frage die Landesregierung:
Haben alle 22 Theatergruppen bzw. Theaterprojekte der Prioritätenliste ihre Zuwendungsbescheide bis zum heutigen Zeitpunkt in voller Planungshöhe erhalten?
Gab es darüber hinaus weitere bescheidfähige Anträge, die im Rahmen des Titels Zuschüsse für Theater in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt werden konnten? Wenn ja, welche?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Hövelmann, ich muss es ehrlich bekennen: Besser hätte man unseren Antrag gar nicht begründen können, als Sie es in Ihrer Rede getan haben. Nur die Konsequenz, die Ausschussüberweisung, ist aus unserer Sicht die falsche.
Ich verstehe - das möchte ich vorwegschicken - auch die Argumentation, dass Sie sagen, ja, Sie seien nun einmal in einer Koalition, dummerweise mit der CDU,
und Sie seien nun einmal dem Koalitionsvertrag verpflichtet. Aber zeigen Sie mir doch einmal die Stelle im Koalitionsvertrag, an der steht, dass die betroffenen Bahnstrecken abbestellt werden sollen. Das kann man im Koalitionsvertrag nicht finden. Insofern ist das natürlich Verhandlungsmasse.
Es ist dann auch die Frage, wer sich in einer Koalition letztlich durchsetzt.
Ich möchte als Abgeordneter aus der betroffenen Region noch einige Dinge sagen, die hauptsächlich die Wipperliese betreffen. Herr Hoffmann hat schon darauf hingewiesen - das ist ein Fakt, an dem auch die CDU-Fraktion nicht vorbei kommt -, dass die Fahrgastzahlen der Wipperliese nicht etwa rückläufig sind, sondern sogar ansteigen.
Wir haben in den Jahren 2013 und 2014 einen Anstieg von 45 000 auf 50 000 Fahrgäste zu verzeichnen. Nun kann es durchaus sein, dass der Anstieg vor allem in diesem Jahr, in den letzten Wochen und Monaten, erfolgt ist und etwas damit zu tun hat, dass die Stilllegung der Strecke angekündigt wurde. Vielleicht haben sich deshalb einige Bürgerinnen und Bürger des Mansfelder Landes gesagt: Wir solidarisieren uns mit der Wipperliese; wer weiß, wie lange die Bahn noch fährt, um quasi ein Jetzt-erst-recht-Zeichen auszusenden.
Aber so sind die Menschen im Mansfelder Land nun einmal. Sie wollen es sich nicht bieten lassen, dass immer mehr in ihrer Region gestrichen und gekürzt wird und dass vom bereits verteilten Kuchen im Land für den Landkreis Mansfeld-Südharz mittlerweile selbst die Krümel knapp werden.
Das bezeugen auch - die Zahl ist auch schon genannt worden - mehr als 13 000 Unterschriften, die innerhalb kürzester Zeit in der Region gesammelt worden sind. Damit hat man entschieden gegen
die Abbestellung der Wipperliese protestiert. Auch das sagt etwas darüber aus, wie sich die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Schmalspurbahn als Kulturgut in der Region identifizieren.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es ein parteiübergreifendes Engagement vor Ort gibt. Die Stadt Mansfeld hat einstimmig eine Resolution verabschiedet. Im Kreistag ist über alle Fraktionen hinweg ebenfalls eine Resolution zustande gekommen, aus der ich gern zitieren möchte.
In der Resolution des Kreistages heißt es gleich zu Beginn: Im gleichen Moment, in dem in Sachsen-Anhalt über steigende Besucherzahlen und die Bedeutung des Tourismus für das Land diskutiert wird, werden in unserer Region die kleinen Pflänzchen des sich entwickelnden Tourismus entlang der Wipperliese und im Wippertal mit der Ankündigung zur Einstellung des Bahnbetriebs auf der Strecke zwischen Klostermansfeld und Wippra zertreten. Die Wipperliese bietet eine spezielle Atmosphäre und ein in sich gestaltetes Fahrerlebnis, welches insbesondere auch für die touristische Erschließung von Bedeutung ist und durch keine Busverbindung ersetzt werden kann. - So weit zu der Resolution des Kreistages Mansfeld-Südharz.
Es dürfte bekannt sein, dass sich im Kreistag Mansfeld-Südharz nicht nur Abgeordnete der LINKEN und der SPD, sondern eben auch CDU-Abgeordnete befinden. Zumindest einer dieser Abgeordneten ist gleichzeitig Landtagsabgeordneter. Meine Damen und Herren! Im Kreistag ein klares Bekenntnis abzugeben, ist nur dann ehrlich und ernst gemeint, wenn man hier im Landtag dann auch das Gleiche tut.
Eine Ausschussüberweisung hilft uns an dieser Stelle nicht weiter. Die Region Mansfeld-Südharz will heute wissen, woran sie ist und wie die Koalition insgesamt zur Wipperliese steht. Denn auch nach der für mich beeindruckenden Rede von Herrn Hövelmann ist dennoch unklar, wie die Koalition dazu steht.
Davon zeugt auch die Berichterstattung in der „Mitteldeutschen Zeitung“. Ich möchte auch daraus zitieren. Herr Hövelmann bezeichnete Mittel November 2014 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ den Ausstieg des Landes als einen unfreundlichen Akt und sagte, dass der Verkehrsminister vorschnell Tatsachen geschaffen habe. Am 20. November 2014 berichtete die „MZ“ nun über die Reaktion von Herrn André Schröder. Herr Schröder sagte wörtlich:
„Wenn einzelne SPD-Abgeordnete vor Ort etwas anderes erzählen, als die Partei in Magdeburg beschließt, kann das nur zwei Gründe haben: Entweder will man den
Menschen etwas vormachen oder man hat sich in den eigenen Reihen nicht durchgesetzt.“
Lieber Herr Hövelmann, lieber Herr Born, liebe Frau Hampel, zeigen Sie doch bitte mit Ihrem Abstimmungsverhalten, dass sich Herr Schröder irrt und dass weder das eine noch das andere stimmt. Das liegt jetzt explizit bei Ihnen.
Noch einmal kurz zum Text unseres Antrages. Ja, auch wir wollen, dass sich die Fahrgastzahlen weiter erhöhen. Wir wissen, dass der Landkreis seine Aufgaben erfüllen und ihnen gerecht werden muss. Und genau das steht auch in unserem Antrag. Wir haben formuliert, dass als Grundlage für die Landesmittel und für einen Weiterbetrieb der Wipperliese ein Konzept des Landkreises erstellt werden soll. Dieses Konzept soll die Einbindung der Wipperliese in den regionalen Tourismus verankern.
Wenn Sie, wie die Mehrheit in der Koalition, meinen, dass die Fahrgastzahlen zu niedrig seien und weiter steigen müssten, dann müssen Sie der Region aber bitte auch die Chance dazu geben. Bei einer Stilllegung der Strecke werden die Fahrgastzahlen definitiv nicht steigen.
Allen, die meinen, dass ein solches Konzept vonseiten des Landkreises überfällig sei und eigentlich auch schon vorliegen müsste, kann ich nur sagen: Stimmen Sie diesem Antrag direkt zu und lassen Sie ihn nicht noch eine Weile im Ausschuss herumliegen. Dadurch wird die Situation nicht besser. Mansfeld-Südharz braucht Klarheit in der Sache. Mansfeld-Südharz braucht ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Wipperliese. - Vielen Dank.
Ich wollte nur sagen, dass ich natürlich anerkenne, dass Sie sich dem Koalitionsvertrag verpflichtet fühlen. Das ist natürlich kein Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD. An der Stelle stelle ich keinen Widerspruch fest. Aber was das mit mir und Herrn Henke als PGF zu tun hat, das müssen Sie erklären.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! So groß kann der Wurf zur Beitragsbefreiung nicht sein; denn wenn ich in das Plenum schaue, dann sehe ich, dass es nicht einmal zur Hälfte gefüllt ist.
Damit bin ich auch bei dem Grund, warum meine Fraktion diesen Staatsvertrag ablehnen wird. Wir halten die Beitragssenkung um 48 Cent wahrlich für keine soziale Wohltat, als die sie zu verkaufen versucht wird.
Mit 48 Cent ist keinem Beitragszahler und keiner Beitragszahlerin wirklich geholfen. Aus unserer Sicht wäre es ein ebenso gutes Signal gewesen zu sagen: Der Beitrag bleibt im nächsten Jahr stabil; es kommt zu keiner Erhöhung.
Die Mehreinnahmen, die durch die Systemumstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwirtschaftet wurden, hätten wir für mehr Befreiungstatbestände und vor allem für eine Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen verwenden können.
Im Ausschuss - der Ausschussvorsitzende hat es bereits erwähnt - hat die Fraktion DIE LINKE durchgesetzt, dass zumindest im schriftlichen Verfahren eine Anhörung stattfindet. Alle Verbände, die kleine und mittelständische Unternehmen vertreten,
sowie Verbände aus dem sozialen Bereich teilen unsere Position, dass man auf eine Beitragssenkung um 48 Cent hätte verzichten und hierfür Befreiungstatbestände vornehmen können. Die Fraktion DIE LINKE befindet sich also mit ihrer Position zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Mehrheit.
So bemängelte beispielsweise der Kinder- und Jugendring, dass bis zum Systemwechsel noch die Möglichkeit bestand, eine Beitragsbefreiung für gemeinnützige Vereine zu beantragen. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr.
Ähnlich äußerten sich der Allgemeine Behindertenverband sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalts. Sie kritisierten, dass für Blinde und Sehbehinderte keine Befreiungen mehr möglich sind, wie es vor der Systemumstellung der Fall war. Seit dem Jahr 2013 ergab sich in diesem Bereich, und zwar nur für Betroffene aus Sachsen-Anhalt, eine jährliche Mehrbelastung von 1,45 Millionen €.
Wie ich eben schon erwähnte, streitet die Fraktion DIE LINKE bei diesem Thema insbesondere für die Entlastung des Mittelstandes und kleinerer Unternehmen. Ich schaue einmal zum Präsidenten der Handwerkskammer Herrn Keindorf. Sie haben ja Ahnung von diesem Thema, und Sie wissen, was der Systemwechsel besonders in diesem Bereich mit sich gebracht hat.
Fakt ist, dass beim Systemwechsel von Gebühr auf Beitrag eine degressive Beitragsstaffelung beschlossen wurde. Sie bewirkt, dass insbesondere kleine Unternehmen in der Relation deutlich stärker belastet werden als größere Unternehmen. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder mit vielen Fahrzeugen zahlen zum Teil achtmal mehr als zuvor.
Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich vertritt auch die Linksfraktion sehr deutlich die Position, dass sich die Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss. Auch der Gesamtansatz der Wirtschaft von etwa 10 % erscheint uns sinnvoll. Die Frage für uns ist nur, wie man die Verteilung innerhalb des Wirtschaftsbereiches regelt. Dabei kritisieren wir ausdrücklich, dass kleine und mittelständische Unternehmen derart stark belastet werden und größere und demzufolge finanzkräftigere Unternehmen verschont bleiben. Das ist für die Linksfraktion nicht hinnehmbar.
Aus all diesen Gründen plädiert die Fraktion DIE LINKE dafür, mehr Befreiungstatbeständen und Entlastungen, vor allem im Handwerksbereich, Vorrang zu geben und auf eine Absenkung um 48 Cent, die keinem wirklich hilft, zu verzichten.
Deshalb lehnen wir den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. - Vielen Dank.
Herr Minister, Kollege Höhn hat es schon angesprochen: Sind die Punkte, die zur Abstimmung stehen, Sache des Ministers, oder, wie in der letzten Legislaturperiode auch passiert, sollen Eckpunkte durch das Parlament beschlossen werden, die dann von der Landesregierung umgesetzt werden? Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie
es als Rückendeckung für Ihr Agieren empfinden würden, wenn das Parlament einen solchen Antrag, der den Kompromiss beinhaltet, beschließt. Wenn ja, würden Sie das dem Parlament auch so empfehlen? Wenn nein, warum haben Sie dem Kompromiss dann offenbar zugestimmt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe in der Vergangenheit mehrere Pressemeldungen gelesen, gerade solche von Ministerpräsidenten und Staatssekretären, aber auch solche von Kolleginnen und Kollegen der CDU, die regelrecht euphorisch verkündet haben, dass es nun erstmals gelungen ist, den Rundfunkbeitrag zu senken.
Wir können diese Euphorie beileibe nicht nachvollziehen, weil unserer Meinung nach mit einer Senkung um 48 Cent - wohlgemerkt, pro Haushalt, nicht einmal pro Person - wirklich niemandem geholfen ist.
Herr Robra hat darauf hingewiesen, dass die KEF ursprünglich 73 Cent vorgeschlagen hatte. Auch dazu wollen wir klar sagen: Ob 73 Cent oder 48 Cent - keine dieser Summen stellt in irgendeiner Weise eine spürweise Entlastung dar.
Ich bin aber Herrn Robra ausdrücklich dankbar, dass er dargestellt hat, dass selbst innerhalb der Runde der Ministerpräsidenten nicht von Anfang an Einmütigkeit geherrscht hat, sondern dass die einen oder anderen dahin tendiert haben, entweder doch den vollen Beitrag der KEF-Empfehlung zu übernehmen oder - worin auch wir als LINKE die Alternative sehen - den Vorschlag aufzugreifen, den auch wir präferieren, nämlich neue und weitere Befreiungstatbestände zu schaffen.
Wir glauben, dass es ein positives Signal gewesen wäre, wenn man gesagt hätte: Wir lassen den Beitrag für die nächsten Jahre stabil - auch das wäre eine gute Aussage für die Beitragszahlerinnen und -zahler gewesen - und es kommt in den nächsten Jahren nicht zu Erhöhungen, aber die Mehreinnahmen, die durch die Umstellung von Gebühr auf Beitragszahlung erwirtschaftet werden, werden dafür genutzt, Befreiungstatbestände zu schaffen und vor allem an den Stellen zu korrigieren, an denen es zu deutlichen Mehrbelastungen im Zuge der Systemumstellung gekommen ist.
Dadurch hätte man aus unserer Sicht durchaus eine Erhöhung der Akzeptanz in diesen Bereichen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und vor allen Dingen seine Finanzierung erreichen können. Wenn man sich jetzt darauf einigt, lieber eine Absenkung des Beitrags um 48 Cent vorzunehmen, wäre diese Chance aus unserer Sicht vertan.
Man könnte die Mehreinnahmen tatsächlich zur Entlastung in einigen Bereichen nutzen. Uns als LINKE schwebt natürlich der soziale Bereich vor; ich denke hierbei an Menschen mit Behinderungen, die seit 2013, seit der Systemumstellung, mehr als vorher bezahlen. Ich denke dabei an Einkommensschwache und auch an gemeinnützige Vereine, die von der Reform negativ betroffen sind.
Wir als LINKE denken aber auch ausdrücklich an das Handwerk und an den Mittelstand, wo Korrekturen dringend notwendig sind. Herr Robra hat dort eine Evaluierung angekündigt, zumindest was die Zahl der Pkws betrifft.
Ich will klar sagen, dass im Handwerksbereich, im Mittelstand zum Teil nicht nur Doppelt- und Dreifachzahlungen, sondern Acht- und Neunfachzahlungen vorherrschen, die doch zu einer spürbaren Mehrbelastung geführt haben. Man hätte die Mehreinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür einsetzen können.
Meine Damen und Herren! Das ändert jedoch nichts daran, dass wir den Gesetzentwurf zum Rundfunkstaatsvertrag selbstverständlich in den Ausschuss überweisen, um auch dort über unsere Vorschläge zu diskutieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt stehen bekanntermaßen in den nächsten Jahren einige kulturpolitische Jubiläen an. Wir alle wissen, die Luther-Dekade, das Reformationsjubiläum stehen unmittelbar vor der Tür. Der 500. Geburtstag von Lucas Cranach, das Bauhaus-Jubiläum 2019, auch wenn die Finanzierung noch nicht ganz klar ist, wie wir lesen mussten.
Es gibt ein mindestens genauso wichtiges Jubiläum, einen kulturpolitischen Höhepunkt, der nach der Auffassung der Fraktion DIE LINKE nicht vernachlässigt werden darf. Wir meinen die Winckelmann-Jubiläen 2017 und 2018. Im Jahr 2017 jährt sich der Geburtstag von Johann Joachim Winckelmann zum 300. Mal. Im Jahr darauf, also im Jahr 2018, ist sein 250. Todestag.
Bisher scheint in der Landespolitik dieses Ereignis noch nicht so präsent zu sein. Zumindest gibt es im Haushalt bislang keinerlei Verpflichtungsermächtigungen oder ähnliche finanzielle Vorkehrungen, mit denen man das Ereignis entsprechend würdigen kann.
Johann Joachim Winckelmann hat jedoch alle Aufmerksamkeit verdient. Sachen-Anhalt kann aus unserer Sicht stolz darauf sein, dass zumindest in Stendal sein Erbe seit Jahren gepflegt wird. Er ist schließlich ein Sohn dieser Stadt und auch ein Sohn unseres Landes.
Für alle, die sich bisher nicht so gut mit dem Wirken Winckelmanns beschäftigt haben, will ich kurz erläutern, wer dieser Johann Joachim Winckelmann denn eigentlich war. Er war Archäologe, Bibliothekar, Antiquar und Kunstschriftsteller der Frühaufklärung. 1717 wurde er, wie ich
schon erwähnte, in Stendal als Sohn eines Schuhmachers geboren. Heute gilt er als der Urheber der deutschen Kunstgeschichte sowie als Begründer der klassischen Archäologie und des deutschen Klassizismus.