Wir müssen aber in letzter Zeit beobachten, dass die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen und die Pachtpreise erheblich ansteigen. Mittlerweile haben die Kaufpreise ein Niveau erreicht, dass sich eine Finanzierung aus der normalen landwirtschaftlichen Produktion an vielen Standorten nicht mehr rechnet. Dafür gibt es verschiedene Ursachen.
Richtig ist, was bereits von Herrn Daldrup ausgeführt worden ist, dass insbesondere außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger, die in der Zeit der Finanzkrise eine sichere Anlage suchen, in Grund und Boden investieren. Diese Anleger kaufen zum Teil direkt Boden oder sie kaufen Anteile an juristischen Personen. Damit sind diese Käufe dem Zugriff des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigungspflicht entzogen. Das heißt: Wenn Meier von Müller 3 ha kauft, ist das genehmigungspflichtig; wenn ein Industrieller Anteile von 50 % an einer Agrargenossenschaft erwirbt, die 1 000 ha umfasst, dann erwirbt er damit 500 ha, die nicht genehmigungspflichtig sind.
Da ist etwas schief und da herrscht Handlungsbedarf, meine Damen und Herren. Denn wenn Externe unseren Boden erwerben - das geschieht in zunehmendem Maße -, dann fließt die Bodenrente nicht mehr in das Dorf und verbleibt nicht mehr im ländlichen Raum, sondern sie geht dorthin, wo die Bodeneigentümer und Anteilseigner wohnen. Das ist in der Regel nicht zwischen Arendsee und Zeitz, sondern das ist in der Regel irgendwo in Frankfurt, Berlin oder Düsseldorf. Das schadet dem ländlichen Raum, meine Damen und Herren.
Eine weitere Thematik ist sicherlich auch die derzeitige Ausgestaltung des EEG. Aufgrund der Ausgestaltung des EEG wird die Produktion von Energie gegenüber Nahrungsmitteln in hohem Maße begünstigt. Wenn das EEG zurzeit derart ausgestaltet ist, dass ich mit der Biogasproduktion signifikant mehr Wertschöpfung je Hektar habe als mit der Erzeugung von Weizen, mit der Erzeugung von Milch oder mit der Haltung von Schweinen, dann ist in den Relationen etwas schief, meine Damen und Herren, und dann haben wir diesbezüglich Handlungsbedarf.
Frau Frederking, ich kann Sie völlig beruhigen. Ich habe das Thema für die AMK in Konstanz angemeldet und habe die Bundesregierung gebeten, ihre Vorstellungen darzulegen, wie sie mit diesem Ungleichgewicht umzugehen gedenkt.
Ich bin auch sehr froh, dass alle Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes - das tun sie nicht jeden Tag - sich in einem Brief an die Bundeskanz
lerin gewandt haben und auf diese Thematik und auf die Probleme, die damit verbunden sind, hingewiesen haben.
Worin liegen letztlich die Ursachen für unsere unzureichende Handhabe? - Sie liegen in erster Linie darin, dass die Gesetze, die im Rahmen des Bodenmarktes greifen - das Reichssiedlungsgesetz, das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz -, im letzten Jahrhundert verabschiedet wurden, vor 50, 60 Jahren, was das Landpachtverkehrsgesetz und das Grundstückverkehrsgesetz angeht. Das Reichssiedlungsgesetz feiert demnächst den 100. Geburtstag.
Das heißt, diese Gesetze wurden in einer Zeit völlig anderer Agrarstrukturen, völlig anderer Fragestellungen konzipiert und verabschiedet. Sie werden den heutigen Problemstellungen in der Landwirtschaft nicht mehr gerecht.
Erfreulicherweise können wir aufgrund der Föderalismusreform als Bundesländer selber handeln. Das ist gut. Ich habe dieses Thema für die Agrarministerkonferenz in Konstanz angemeldet, um mit der Bundesministerin, mit den Kolleginnen und Kollegen aus den übrigen Bundesländern zu diskutieren, ob sie Handlungsbedarf sehen und in welcher Weise sie Handlungsbedarf sehen. Denn es ist immer besser, wenn der Föderalismus nicht zum Auseinanderdriften führt, sondern dazu, dass wir beieinander bleiben.
Aber ich sage auch sehr deutlich, meine Damen und Herren: Letztlich könnte ich auch damit leben, wenn wir in Sachsen-Anhalt zu einer anderen Gesetzgebung kämen, als wir sie im Saarland haben. Die Fragestellungen dort sind anders, als sie es bei uns sind. Wir haben in den neuen Bundesländern gerade aufgrund der größeren Betriebe und der größeren Strukturen ein sehr interessantes Betätigungsfeld für außerlandwirtschaftliches Kapital, sich zu engagieren.
Es liegen uns inzwischen Gutachten vor, die uns weiterhelfen. Das Landwirtschaftsministerium des Bundes hat ein Gutachten beim von-Thünen-Institut bezüglich der Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen Investoren in Auftrag gegeben. Leider ist das Gutachten in der Qualität unzureichend. Wir haben Erweiterungen angemahnt - ich gehe davon aus, dass es zu einem erweiterten Auftrag kommen wird -, um genau dort zu prüfen, wo etwas zu finden ist, und nicht dort, wo man nichts finden kann.
Dankenswerterweise hat auch der Bundesverband der Landgesellschaften ein Gutachten in Auftrag gegeben, und zwar zum Rechtsrahmen und zur Ausgestaltung des Bodenrechts in anderen EULändern. Auch dadurch haben wir wertvolle Hilfe
Es liegt mir deshalb sehr viel daran, meine Damen und Herren, weil die Zukunft des ländlichen Raumes, wie Herr Daldrup völlig richtig ausgeführt hat, wesentlich von der Bodenmarktgestaltung und davon abhängt, wer über Bodeneigentum verfügt. Wenn die Entwicklung so weitergeht - es gibt sogar Fonds, die für Kapitalanleger aufgelegt werden, die Bodeneigentum erwerben, meine Damen und Herren -, denken wir das doch einmal zu Ende. Es gibt auch die ersten Aktiengesellschaften, die in Frankfurt an der Börse notiert sind und die Landwirtschaft betreiben.
Wollen wir eine Landwirtschaft mit Boden im Eigentum von Fonds, in der Bewirtschaftung von Aktiengesellschaften? - Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein! Ich will, dass wir eine Landwirtschaft haben, die in dem Dorf und mit dem Dorf zum Wohle des ländlichen Raumes lebt.
Dazu trägt auch bei, wenn wir es schaffen, die BVVG-Flächen nach unseren Spielregeln zu privatisieren. Es ist ein Unding, meine Damen und Herren, dass wir zwei Organisationen auf derselben Fläche haben, die einen Job machen, nämlich Flächen sukzessive zu verkaufen und zu verpachten. Das ist schon fiskalisch nicht sinnvoll.
Leider lässt der Bundesfinanzminister sich davon nicht überzeugen. Er hält unsere Ankaufsangebote für unzureichend. Ich verstehe es nicht - wir wollen ihn an den Mehrerlösen beteiligen -, bin aber froh, dass wir jetzt wenigstens mit dem Bund über eine Treuhandlösung verhandeln können, um die Flächen dann nach unseren Vorstellungen zu privatisieren.
Ein Thema, auf das Herr Daldrup eingegangen ist, möchte ich noch anschneiden, die Handhabung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes in unserem Bundesland und die Grenze von 2 ha. Über die Grenze kann man sicherlich diskutieren, man muss das aber immer auch unter verwaltungsökonomischen Aspekten betrachten. Aber ich bin für eine Diskussion offen.
Für die Frage der einheitlichen Handhabung habe ich auch einen Lösungsvorschlag parat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die einheitliche Handhabung wäre sehr viel leichter sicherzustellen, wenn wir die Verwaltung zum Grundstückverkehrsgesetz und zum Landpachtverkehrsgesetz in den Ämtern für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung wahrnehmen würden und nicht bei 14 Kommunaleinheiten.
Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden, und ich wäre froh, wenn wir in dieser Legislaturperiode zu einer derartigen Lösung kämen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Thema, das von den Regierungsfraktionen angeschnitten worden ist. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Ich freue mich, dass ich bei den Regierungsfraktionen für die Linie, die ich aufgezeigt habe, Unterstützung habe.
Ich bitte auch die übrigen Mitglieder des Landtages um Unterstützung und werde morgen auf der Agrarministerkonferenz in Konstanz für die Interessen des ländlichen Raumes, was den Bodenmarkt angeht, eintreten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Krause. Bitte schön, Herr Krause.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Daldrup, dieser Antrag überrascht mich sehr, denn im Mai vergangenen Jahres hatten wir einen Antrag zu den Fragen des Grundstückverkehrs, insbesondere zur Verkaufspraxis der BVVG in den Landtag eingebracht.
Von Anfang an haben wir die Privatisierungspraxis der BVVG im Land, diesen Sonderweg, kritisiert und Minister Aeikens mehrfach aufgefordert, auf die BVVG Einfluss zu nehmen, um die eigenwillige Begrenzung des Erwerbs der von den Pachtbetrieben bewirtschafteten Flächen aufzuheben, und nicht nur Schönwetterreden zu halten.
In der Zwischenzeit wissen wir alle - auch Sie, meine Damen und Herren der Koalition -, dass mit dieser Regelung schneller als ursprünglich vorgesehen landwirtschaftliche Nutzflächen auf den Markt geworfen werden und dass die Preisspirale der BVVG noch mehr angeheizt worden ist.
Mit dieser Regelung ist außerdem die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass Nichtlandwirte - nicht die Pächter, die Landwirte selbst - oder nichtlandwirtschaftliche Unternehmen einen leichteren Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen haben. Damit hat die die BVVG einen größeren Spielraum für Bodenspekulationen, indem sie meistbietend - Herr Daldrup hat es gesagt - an fragwürdige Interessenten verkaufen kann.
Im vergangenen Jahr konnten Sie sich unserem Antrag, mit dem der BVVG Einhalt geboten werden sollte, nicht anschließen. Stattdessen zogen Sie einen Alternativantrag vor, mit dem Sie dieses Thema zwar in den Ausschuss holten, es jedoch nur einmal wieder bei einer Berichterstattung der Landesregierung belassen wollten.
Nach zwei veränderungsresistenten Beratungen im Ausschuss haben wir uns auf das angekündigte Gutachten des Verbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften verlassen. Es liegt jetzt vor. Der Ausschussvorsitzenden Frau Brakebusch obliegt es nun, die Behandlung des Gutachtens auf die Tagesordnung zu setzen.
Vor diesem Hintergrund bin ich geneigt zu behaupten, dass Ihr Antrag, meine Damen und Herren der Koalition, eigentlich völlig überflüssig ist.
Meine Damen und Herren! Das Gutachten hat inzwischen einiges offenbart bzw. bestätigt. Bereits bei seiner ersten Vorstellung durch Herrn Dr. Boß, den Präsidenten der Landgesellschaft SachsenAnhalt, gab es erste Schlussfolgerungen und Hinweise an die Politik, die genügend Anlass zur Diskussion geben. Das haben übrigens an diesem Tag alle Sprecher der Fraktionen bestätigt.
Mit diesem Gutachten wird die Anwendung des Grundstückverkehrsrechtes auf Bundes- und Landesebene bereits derart kritisiert, dass ich nur den Kopf schütteln kann, wenn Sie mit Ihrem Antrag wieder einmal nur bei einer Berichterstattung der Landesregierung stehen bleiben wollen. Das hat doch wohl die Landesregierung in der zurückliegenden Zeit zur Genüge getan.
Dabei spricht das Gutachten für sich. Es macht uns klar, dass die Lage nicht länger nur zu interpretieren ist. Vielmehr kommt es darauf an, sie zu ändern.
Das heißt, der bodenpolitische Ordnungsrahmen bedarf keiner umfassenden Erläuterung mehr. Wir müssen ihn vielmehr anwenden und ausschöpfen. Er gibt uns schon jetzt die Möglichkeit, Personen oder Unternehmen, die nicht landwirtschaftlich praktisch tätig sind, vom Erwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen auszuschließen und der Preistreiberei der BVVG Einhalt zu gebieten.
Das müssen Sie t u n , Herr Minister, und es nicht wieder - wie heute auch - einfach nur feststellen und auf veraltete Gesetze verweisen. Mit diesen Gesetzen können wir es tun.
Meine Damen und Herren! Da die Landesregierung und die Koalition in der Vergangenheit die Privatisierung der langfristigen Verpachtung vorzogen, die 100-Hektar-Regelung gemeinsam mit der BVVG initiierten und das Grundstückverkehrsgesetz immer wieder als einen verkrusteten und
veralteten Ordnungsrahmen abtaten, musste Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, Herr Daldrup, dieses Gutachten jetzt eine Ohrfeige sein, die sich gewaschen hat, sind Sie doch bei der Verdrehung der Tatsachen in flagranti erwischt worden.
DIE LINKE dagegen kann sich durch dieses Gutachten in ihrer Auffassung bestätigt sehen. Die BVVG konnte bisher fast das gesamte Bundesvermögen, also die ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, unter Missachtung des bodenpolitischen Ordnungsrahmens des Grundstückverkehrsgesetzes veräußern, und dies - das haben Sie, Herr Daldrup, ebenfalls eingestehen müssen - veranlasst durch die Bundesregierung und im Einvernehmen mit der Landesregierung. Im Gutachten der Landgesellschaft steht eindeutig niedergeschrieben:
„Die bestehenden Vorschriften von Grundstückverkehrsgesetz und Reichssiedlungsgesetz bzw. Agrarstrukturverbesserungsgesetz“