Ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein Vollzugsdefizit im Land haben und dass die Landkreise sehr unterschiedlich damit umgehen.
Ich glaube, es besteht dringender Handlungsbedarf dahin gehend, eine einheitliche Umsetzung des Grundstückverkehrsgesetzes im Land zu organisieren.
Der zweite Punkt. Wir haben vor einiger Zeit beschlossen, dass die nicht genehmigungsfähigen Kaufverträge auf höchstens zwei Hektar Land beschränkt sein sollen. Ich möchte auch das infrage stellen und die Frage aufwerfen, ob das so richtig ist bzw. ob wir darüber nachdenken müssen, das noch einmal anzufassen.
Ein dritter Punkt. Es ist zu verzeichnen, dass die Zahl der Fälle der Ausübung des Vorkaufsrechts immer stärker ansteigt und dadurch beispielsweise zweimal die Grunderwerbsteuer anfällt, und zwar für beide Verkaufsvorgänge, für den Vorkauf und den Kauf. Das macht das Verfahren des Grundstücksverkaufs nicht einfacher.
Wenn wir uns einmal ansehen wollen, wer in Sachsen-Anhalt Grund und Boden erwirbt, dann müssen wir uns die Frage stellen, ob wir nicht auch mehr Transparenz dahin gehend brauchen, wer in welcher Größenordnung Grundeigentümer in Sachsen-Anhalt ist. Denn wenn Menschen durch das Land fahren und in jeder Gemarkung kleinstteilig Grund und Boden kaufen, dann kann auch diese Kleinstteiligkeit insgesamt eine große Fläche ergeben. Das wird aber erst sehr spät offenbar. Weil das aus meiner Sicht nicht ausreichend transparent ist, müssten wir an dieser Stelle über mehr Transparenz nachdenken.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Übergang des Besitzes an Grund und Boden in SachsenAnhalt. Es gibt diesbezüglich zwei Formen. Die eine Form ist der ordentliche Kauf über einen Notar. In diesem Fall weiß man zumindest, wer welchen Grund und Boden gekauft hat. Das fließt auch in die Statistiken ein. Aber über die Frage der Anteilsverkäufe von Gesellschaften wissen wir eigentlich gar nichts.
An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Leiter des Agrar-Banking der NordLB Herr Fuhrmann vor Kurzem in einer Pressemitteilung verkündet hat, dass nach seinen Schätzungen ungefähr 50 % des Grundstückverkehrs, also des Wechsels des Eigentums an Grund und Boden, über Anteilsverkäufe erfolgt.
Sie unterliegen nämlich zum Beispiel nicht der Grunderwerbsteuer. Der Finanzminister müsste sich einmal die Frage stellen, ob das so richtig ist. Ich weiß, dass das Land an dieser Stelle nicht die Gesetzgebungskompetenz hat. Ich glaube aber, dass der Bund auch darüber nachdenken muss.
Weil ich weiß, dass Minister Aeikens das auf der Agrarministerkonferenz heute und morgen thematisieren wird, gebe ich ihm gern die Bitte mit auf den Weg, einmal über diese Frage nachzudenken und den Bund aufzufordern, in dieser Hinsicht aktiv zu werden.
Es gibt also eine Fülle von Fragen, die uns berühren. Aus meiner Sicht geht es aber nicht nur um die Frage, wo Landwirte jetzt in den Besitz von Grund und Boden kommen. Vielmehr ist es aus meiner Sicht eine gesellschaftliche und hochpolitische Frage, wie wir ländliche Räume in Zukunft gestalten, wer dort das Sagen haben soll und wie wir diese Räume langfristig stabilisieren.
Ich möchte noch einige Worte zu der Frage der Preisentwicklung sagen. Es gibt mehrere Ursachen für die Preisentwicklung. Eine nicht zu unterschätzende Ursache findet sich im ErneuerbareEnergien-Gesetz, kurz: EEG. Es geht um das Thema Biogas.
Wir alle wollen die Energiewende, aber eines ist klar, nämlich dass Biogas, was immer wir auch tun, die Energieversorgung in Sachsen-Anhalt nicht nachhaltig sichern wird, dass Biogas aber zumindest einen Beitrag dazu leisten kann.
Wenn wir das aber wissen, dann müssen wir mit dieser Ressource und mit dem Potenzial vernünftig umgehen.
Ich glaube, dass wir im EEG diesbezüglich die falschen Anreize gesetzt haben, insbesondere für große Biogasanlagen und für die punktuell starke Ausdehnung von Biogasanlagen insbesondere zur energetischen Nutzung von Mais. Wir haben nach wie vor eine Versiegelung zu verzeichnen.
Ich bin schon der Meinung, dass wir die Flächen für die Ansiedlung von Wirtschaft zur Verfügung stellen müssen. Zudem müssen wir dringend darüber reden, wie wir Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen an der Stelle anders und besser organisieren.
- Ich könnte an dieser Stelle auch ein paar Vorschläge nennen, zum Beispiel Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nicht auf besonders guten Böden zu organisieren oder
dass wir die Bewertungskriterien für die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ändern, indem wir die Entsiegelung stärker fördern; da gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.
Im Zusammenhang mit der Preisbildung steht im Moment auch die große Frage der Kapitalanleger, weil Grund und Boden in einer Zeit wie der heutigen eine sichere Geldanlage ist. Das ist ein Problem, weil in den neuen Bundesländern Grund und Boden wie festverzinsliche Wertpapiere sind. Sie bringen einmal im Jahr, in der Regel am 30. September 2012, einen Ertrag, einen Zins.
Von allen Belastungen sind die Eigentümer, die Verpächter in der Regel befreit; sie gehen zulasten der Nutzer.
Auch das ist ein Grund dafür, dass Grund und Boden in Sachsen-Anhalt auch für Menschen aus anderen Bundesländern so attraktiv ist. Das ist in anderen Bundesländern durchaus anders.
Weiterhin haben wir die großen Spieler. Das sind die BVVG und die Landgesellschaft. Hier gibt es einen deutlichen Unterschied. Während wir im Land - Gott sei Dank - noch eine agrarstrukturelle Komponente haben, hat die BVVG diese agrarstrukturelle Komponente vernachlässigt.
Das sind Fragen, die wir im Ausschuss diskutieren müssen. Anhand der Gutachten, die von den Landgesellschaften und vom vTI erstellt worden sind, sollten und müssen wir diese Thematik erschließen und Handlungsoptionen für das Land organisieren, die den ländlichen Raum stärken und nachhaltig für ein zukunftssicheres Sachsen-Anhalt sichern. - Vielen Dank.
Im Zusammenhang mit den Gründen für die Entwicklung der Bodenpreise haben Sie auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz angesprochen. Da geht es um die Biogasanlagen.
Die großen Biogasanlagen werden bevorzugt. Ich frage Sie: Warum hat Ihre Partei den grünen Vorschlägen nicht zugestimmt, die darauf abzielten, dass die Vorteile bei den großen Anlagen abgeschmolzen und die kleinen Anlagen gestärkt werden sollten?
Ich weise darauf hin, dass auch die Kleinstanlagen nach der letzten Novelle stärker gefördert worden sind als vorher. Es gibt an dieser Stelle schon eine klare Richtung hin zu den Kleinstanlagen.
Das Problem bei diesen ist nur, dass es sich um Anlagen handelt, die in der Regel Erdgas oder Grüngas einspeisen. Diese will man gerne, weil sie eine Pufferfunktion haben, weil man da speichern kann. Das kann ich in gewisser Weise nachvollziehen.
Aber ich glaube, dass die Verantwortlichen von der irrigen Annahme ausgegangen sind, sie könnten mit diesem Speichern erhebliche Teile des Speicherproblems lösen. Insofern glaube ich, dass wir jetzt noch einmal darüber nachdenken müssen, inwieweit wir tatsächlich hierbei den richtigen Weg gefunden haben. Da ist eine Revision notwendig.
Vielen Dank, Herr Kollege Daldrup. - Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Herr Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße diesen Antrag der Regierungsfraktionen zu einer zukunftsfähigen Gestaltung des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkts ausdrücklich. Der Abgeordnete Daldrup hat dazu viel Richtungweisendes gesagt. Wir haben uns bereits mehrfach im Plenum und auch in den Ausschüssen über dieses Thema unterhalten. Warum? - Weil der Boden neben den Menschen
Wir müssen aber in letzter Zeit beobachten, dass die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen und die Pachtpreise erheblich ansteigen. Mittlerweile haben die Kaufpreise ein Niveau erreicht, dass sich eine Finanzierung aus der normalen landwirtschaftlichen Produktion an vielen Standorten nicht mehr rechnet. Dafür gibt es verschiedene Ursachen.