Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Natürlich wäre es am besten, wenn die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit einem regulären Lkw-Führerschein ausgerüstet werden könnten. Wir wissen aber auch, wie viel das kostet. Und wir wissen auch, dass in den Kommunen, wenn es nicht vom Land bezahlt wird, nach Kassenlage entschieden wird, ob ein Feuerwehrkamerad diesen Führerschein machen kann oder nicht. Das kann letztlich nicht unser Ausgangspunkt sein.

Wenn die Entscheidung so getroffen werden sollte, dann muss ganz klar gesagt werden, dass das Land diesen Feuerwehrführerschein finanziert. Dann müssen wir schauen, wo wir das Geld dafür hernehmen. An uns würde das sicherlich nicht scheitern. Aber ich glaube, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das nicht möglich.

Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass dieser Feuerwehrführerschein, wie er genannt wird, bei

den Bedingungen, die daran geknüpft sind - das heißt, man muss über ausreichend Fahrpraxis verfügen und man muss eine entsprechende Befähigung ablegen -, in der Praxis auch angewendet werden kann und nicht zu einem Gefahrenpotenzial führt.

Zu den Ausführungen des Ministers zu den Jugendbildungseinrichtungen. Ich habe auch gesagt, dass die Schwierigkeiten, die dazu geführt haben, dass die Jugendbildungseinrichtungen in dieser Form nicht mehr weiter existieren, nicht zuletzt dem damaligen Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes zuzurechnen sind.

Ich habe aber die Frage gestellt - darauf gibt es noch keine Antwort -, ob das Institut überhaupt gesetzlich befugt ist, die Juleica abzunehmen. Das Institut ist nach meiner Information kein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Das heißt, das Institut darf gegenwärtig die Juleica nicht abnehmen. Das ist ein Problem. Wo wird die Juleica zwischenzeitlich angeboten? - Das war die Frage, die wir gestellt haben. Dafür muss schnellstmöglich eine Lösung her.

Es ist richtig, der Innenminister hat uns im Innenausschuss bereits informiert. Sie, Herr Kolze, sprachen davon, dass eine größtmögliche Transparenz gegeben sei. Aber so „größtmöglich“ kann sie nicht sein, sonst hätten wir und die vielen Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren nicht so viele Fragen und Probleme.

(Herr Kolze, CDU: Es ist immer sofort und umfassend berichtet worden!)

Sicherlich werden die Innenausschusssitzungen dafür genutzt werden können, diese Fragen und Probleme zu klären. Wir haben dazu in unserem Antrag ganz konkrete Vorschläge unterbreitet. Ich hoffe, dass zumindest ein Großteil unserer Vorschläge letztlich in der Praxis umgesetzt wird, zum Beispiel der Feuerwehrführerschein oder die rentenrechtliche Betrachtung hinsichtlich der Zugehörigkeit zu den Feuerwehren.

Ich freue mich auf spannende Diskussionen im Innenausschuss. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde die Überweisung des Antrages in den Innenausschuss beantragt.

Wer möchte der Überweisung zustimmen? - Das sind die Antragsteller, die Koalitionsfraktionen und einige Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag in den Innenausschuss überwiesen wor

den. Wir können den Tagesordnungspunkt abschließen.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung

Zukunftsfähige Gestaltung des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarktes

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1025

Für die Einbringerin spricht der Abgeordnete Herr Daldrup.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Grund und Boden hat vielfältige Funktionen und ist nicht vermehrbar.

Grund und Boden ist wichtig insbesondere wegen seiner gesellschaftlichen Funktion, im Rahmen der Vermögensverteilung, hinsichtlich der Haltefunktion im ländlichen Raum, für Fragen des Naturschutzes und für Umweltfragen.

Der Boden ist neben Arbeit und Kapital einer der drei grundlegenden Produktionsfaktoren einer jeden Volkswirtschaft. Eine starke Funktion hat der Boden im ländlichen Raum.

Deswegen sind Bodenfragen immer gesellschaftspolitische Fragen. Zudem ist der Boden kein Marktgut wie jedes andere. Deswegen beschäftigen auch wir uns sehr häufig mit Bodenfragen. Die Fraktion der CDU und die Koalition beschäftigen sich damit seit geraumer Zeit.

Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften ein Gutachten erstellt hat, ich glaube, auch aufgrund der Fragen, die hier im Land in diesem Zusammenhang aufgeworfen worden sind, und aufgrund der Tatsache, dass sich Minister Herr Aeikens dieser Frage intensiv angenommen hat.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Jetzt stellen sich natürlich folgende Fragen: Wie gehen wir damit um? Was bedeutet das? Wie sind die Entwicklungen? - Die Entwicklung beim Handel mit Grund und Boden in den neuen Bundesländern unterscheidet sich grundsätzlich von der Entwicklung in den alten Bundesländern.

Während in den alten Bundesländern beispielsweise viele Eigentümer und auch Verpächter noch an dem Ort leben, an dem sich der Grund und Boden befindet, haben wir aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse im Zeitraum von 1945 bis 1989 in den neuen Bundesländern völlig andere Verhältnisse.

Wenn man einmal die Gemarkungen durchgeht, dann stellt man fest, dass etwa nur die Hälfte der Grundeigentümer vor Ort wohnhaft ist. Ein großer Teil der Grundeigentümer wohnt irgendwo anders.

Welche Auswirkungen hat das auf die von mir genannten Funktionen von Grund und Boden? - Die erste Auswirkung ist, dass ein Großteil der Bodenrente nicht in der Region verbleibt.

Die zweite Auswirkung ist, dass die Verbindung der Eigentümer zu ihrem Grund und Boden in den neuen Bundesländern deutlich schwächer ist als in den alten Bundesländern. Demzufolge ist auch die Bereitschaft, sich von Grund und Boden zu trennen, in den neuen Bundesländern größer als in den alten Bundesländern. Dadurch wird die soziale Verantwortung, also die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, stark geschwächt.

Es ist aber nicht nur dieser Grund anzuführen. Ein weiterer Grund ist, dass Abgaben, die auf Grund und Boden erhoben werden, in den neuen Bundesländern in der Regel der Bewirtschafter und nicht der Eigentümer trägt, wie es in den alten Bundesländern der Fall ist.

Ich sage: Gott sei Dank haben wir einen Paradigmenwechsel mit dem Wassergesetz vollzogen, indem wir die Verantwortlichkeit des Eigentümers gestärkt haben. Es ist aber leider dazu gekommen, dass das über die Pachtverträge auf die Bewirtschafter abgewälzt wird.

Ich glaube, dass an vielen Stellen die Funktionen von Grund und Boden, die ich genannt habe, so nicht mehr gegeben sind. Das Land muss aber ein Interesse daran haben, dass möglichst viel Grund und Boden in der Hand derjenigen ist, die vor Ort sind.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Dabei ist entscheidend, wie sich der Bodenmarkt entwickelt. Die großen Akteure auf diesem Markt sind nun einmal die öffentlichen Grundeigentümer, also die BVVG, die Landgesellschaften, die Kirchen, der Bund, die noch immer einen erheblichen Anteil am Bodenmarkt ausmachen.

In dem ursprünglichen Treuhandgesetz stand einmal etwas von einer agrarstrukturellen Komponente. Dies scheint völlig aus dem Blick geraten zu sein. Die BVVG hat offensichtlich und ganz eindeutig den Auftrag, den Grund und Boden so teuer wie möglich zu verkaufen und zu privatisieren.

Das ist keine Kritik an denjenigen, die das ausführen müssen. Es ist eine Kritik an uns, an der Politik, weil wir das so beschlossen bzw. diesen Auftrag so erteilt haben.

(Zurufe von Herrn Lüderitz, DIE LINKE, und von Herrn Krause, Salzwedel, DIE LINKE)

- Ja. Ich habe gesagt: die Politik. - Dass man an der einen oder anderen Stelle auch an dem Umgang und an den nicht ausgeschöpften Möglichkeiten Kritik übt, ist, glaube ich, in Ordnung und gerechtfertigt.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Was?)

Wenn wir weiter so privatisieren, wie wir das jetzt tun, und wenn sich der Bodenmarkt weiter so entwickelt, wie er das derzeit tut, wird das erhebliche Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben.

(Zuruf von der CDU: Eben!)

Der Generalsekretär des Bauernverbandes hat das „Amerikanisierung der Landwirtschaft“ genannt.

(Zuruf von Herrn Lüderitz, DIE LINKE)

Ich nenne das seit Langem „Argentinisierung der Landwirtschaft“. Das heißt nichts anderes, als dass am Ende die Grundeigentümer in den Städten wohnen und die Menschen auf dem Land die Arbeit machen.

(Zuruf von Herrn Lüderitz, DIE LINKE - Frau Dr. Klein, DIE LINKE, schüttelt den Kopf - Zurufe: Stimmt doch gar nicht! - Nö!)

Wenn aber keiner der drei Faktoren Arbeit, Boden und Kapital mehr richtig vorhanden ist, weil Arbeit auf dem Land knapp, Kapital in der Regel noch weniger vorhanden ist und die Bodenrente auch noch aus der Region verschwindet, dann ist auf Dauer keine eigenständige Regionalentwicklung mehr möglich, dann sind keine eigenständigen regionalen Geldkreisläufe mehr zu organisieren.

Dann führen wir das in gewisser Weise ad absurdum, was wir mit viel Geld aus Strukturfonds der Europäischen Union, insbesondere aus dem ELER für den ländlichen Raum, richtigerweise immer mit Blick auf die Haltefunktion und die Intention, eine Infrastruktur zu schaffen, die es Menschen ermöglicht, im ländlichen Raum, also in einem Dorf, zu wohnen, organisieren. Dann bauen wir potemkinsche Dörfer, die nicht mit Leben erfüllt werden können. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns mit dem Thema intensiv beschäftigen.

Wir können das tun, weil uns die Föderalismusreform über das Grundstückverkehrsgesetz bzw. das Landpachtverkehrsgesetz die Möglichkeit dazu gegeben hat. Wir müssen uns genau überlegen, ob das, was im Grundstückverkehrsgesetz steht, in dieser Form für die Zukunft richtig ist. Übrigens betrifft das nicht nur das Grundstückverkehrsgesetz, sondern auch das Reichssiedlungsgesetz.

Ich möchte einige Aspekte nennen. Der erste Punkt. Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Abwicklung und das Verfahren von Grundstücksverkäufen, so wie wir es jetzt organisieren, noch zeitgemäß sind und richtig umgesetzt werden.

Ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein Vollzugsdefizit im Land haben und dass die Landkreise sehr unterschiedlich damit umgehen.