Ich sage in Richtung der Opposition: Wir hätten ausgesprochen gern unseren Gesetzentwurf wesentlich eher vorgelegt und eingebracht. Die Schwierigkeit bestand allein darin, dass die EUKommission längere Zeit dazu gebraucht hat, um sich zu dem Gesetzesvorhaben zu erklären, und wir auf der anderen Seite aber in einer gewissen Fristbedrängnis sind.
Der Bundesrat tagt jetzt aufgrund eines Fristverkürzungsverfahrens, das ich während der Innenministerkonferenz angeregt habe, am 15. Juli. Insofern war Eile geboten. Das ist zwar nicht so gelaufen, wie man sich das gelegentlich gemeinsam wünscht. Aber manchmal liegen die Imponderabilien eben bei der Europäischen Union und weniger bei uns.
Ich bedanke mich gleichwohl dafür, dass diesem Vertrag jetzt zugestimmt wird. Das soll es dann an dieser Stelle von mir gewesen sein.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Grünert das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung soll zum einen in Artikel 1 dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zugestimmt werden. Zum anderen sollen durch Artikel 2 das Glücksspielgesetz, durch Artikel 3 das Spielbankengesetz, durch Artikel 4 das Spielhallengesetz usw., also die landesrechtlichen Bestimmungen, an diesen Staatsvertrag angepasst werden.
Aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Mängel und notwendiger Anpassungen schlug der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Beratung des Innenausschusses am 29. Mai 2012 eine Abkoppelung des Artikels 1 - Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland - von den anderen Bestimmungen der Artikel 2 bis 8 vor. Der Berichterstatter ist bereits auf diesen Vorgang eingegangen. Dies hätte eine sach- und fachgerechte Bearbeitung der Einwände des GBD möglich gemacht sowie einen höheren Grad an Rechtssicherheit ermöglicht.
Nun, die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben diesen Vorschlag abgelehnt, sodass die vorliegende Beschlussempfehlung innerhalb von nur 20 Minuten behandelt und abgestimmt wurde.
- Das war eine Sondersitzung, Herr Kolze. Die Sondersitzung haben wir extra eingeplant, weil Sie natürlich auf den Artikel 1 abgehoben haben, dass der Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli in Kraft tritt.
Aufgrund dieser Art und Weise des Umgangs mit Hinweisen und vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken und der Kürze der vorgesehen Zeit hat sich unsere Fraktion dann entschlossen, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.
Meine Damen und Herren! Wie ich bereits in der Einbringungsrede für meine Fraktion ausgeführt habe, steht auch DIE LINKE den Regelungen des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland prinzipiell positiv gegenüber. Wir haben jedoch erhebliche Zweifel hinsichtlich der Umsetzung dieser Regelungen im Landesrecht.
So weist der Staatsvertrag verfassungsrechtliche Risiken auf, die die Spielhallen und deren Bestandsschutz, die Art und Weise der Bestimmung der Mindestabstände zwischen Spielhallen und
den Umgang mit dem Mindestabstandsgebot betreffen. So ist unklar, wie und nach welchen Kriterien bei der Schließung von Spielhallen vorgegangen werden muss, wenn etwa zwei oder drei Spielhallen in größerer räumlicher Nähe existieren. Diese Art der Beschränkung führt unmittelbar zu einer Wettbewerbsbeschränkung und faktisch zu einer - in Anführungsstrichen - Marktbereinigung. Warum der Bestandsschutz auf noch fünf Jahre beschränkt wird, ist nicht nachvollziehbar.
Des Weiteren ist aus der Sicht meiner Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, die Frage der Gesetzesfolgenabschätzung nicht angemessen berücksichtigt worden. Auf die Kommunen kommen im Zusammenhang mit der Zulassung, der Kontrolle und der Ahndung Mehraufwendungen zu, für die es derzeit im Entwurf keine ausreichende Refinanzierungsregelung gibt. Das Konnexitätsprinzip wird also hierbei nicht eingehalten.
Zudem ist im Zusammenhang mit dem Hinweis, das Spielhallen ein Unterfall der Vergnügungsstätten seien, die bereits in der Baunutzungsverordnung Niederschlag gefunden hätten, darauf aufmerksam zu machen, dass dort lediglich die Befugnis, nicht jedoch Regelungen bezüglich der Ausübung der Befugnis und etwa der Spielhalleneinrichtung verankert sind. Wenn es jedoch tatsächlich darum gehen soll, Suchtgefahren zu kanalisieren, müssten darin eindeutige Regelungen verankert werden, die zur Anwendung kommen.
In Bezug auf das Sozialkonzept ist offen, aufgrund welcher inhaltlicher Kriterien eine Kontrolle bzw. eine Sanktionierung erfolgen sollte. Diesbezüglich besteht ein sehr breites Ermessen für die Ordnungsbehörden, die im kommunalen Bereich sicherlich die Einhaltung kontrollieren müssen.
Meine Damen und Herren! Die EU-Kommission hat in einem Brief vom 20. März 2012 an die Ministerpräsidenten nochmals darauf hingewiesen, dass der vorliegende Entwurf immer noch nicht kohärent sei. Beanstandet wird insbesondere, dass das Pokerspiel im Gegensatz zu den Sportwetten nach wie vor illegalisiert wird. Die Kommission fragt nach Beweisen dafür, ob und dass in diesem Bereich ein besonders hohes Spielsuchtpotenzial liegen soll, und verweist am Ende des Schreibens darauf, dass es nach einer zweijährigen Evaluierung noch einmal geprüft werden könne.
Offenkundig ist, dass das Wetten an der Börse auf zukünftige Kurse von Wertpapieren sowie der Umgang des Landes Schleswig-Holstein mit der Erteilung von Konzessionen nach dem dort geltenden Landesrecht völlig außer Betracht bleiben. Die niedersächsische Landesregierung vertritt zum Beispiel die Auffassung, dass Spieler aus 15 Bundesländern unerlaubt spielen, wenn sie sich in Schleswig-Holstein anmelden, vergleiche Drs. 16/4818 des niedersächsischen Landtages. Ob
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt aus diesen von mir dargestellten Gründen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab und wird dieser Drucksache also nicht zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Grünert. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Krause. Bitte, Herr Krause.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Protokollerklärung zu dem unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalt ausgehandelten Glücksspieländerungsstaatsvertrag haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern ihre Absicht erklärt, erst nach dem Vorliegen einer positiven Stellungnahme der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren den Staatsvertrag den Landtagen zur Ratifizierung zuzuleiten. Der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Brachmann hat darauf schon hingewiesen.
Genau das war das Hauptproblem in den Beratungen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Auf der einen Seite haben wir auf die Beendigung des Notifizierungsverfahrens und damit auf das grüne Licht aus Brüssel gewartet, sodass sich eine Behandlung und Ratifikation in den Landtagen zunächst verzögert hat.
Auf der anderen Seite stehen wir aber unter erheblichem Zeitdruck, da mindestens 13 Ratifikationsurkunden bis zum 30. Juni 2012 in der Staatskanzlei hinterlegt sein müssen, damit der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag am 1. Juli 2012 in Kraft treten kann. Herr Minister Stahlknecht hat darauf bereits hingewiesen.
Wie wir den Beratungen im Innenausschuss entnehmen konnten, gibt es keine Fraktion in diesem Hohen Haus, die kein einheitliches Glücksspielrecht in Deutschland und keinen Glücksspielstaatsvertrag wünscht. Wir brauchen und wollen also verlässliche Rahmenbedingungen. Durch den Staatsvertrag wird meines Erachtens eine ausgewogene Lösung für die unterschiedlichen Interessen getroffen. Dass es hinsichtlich des Glücksspielwesens auch andere Auffassungen gibt, dürfte nach dem Sondervotum des Landes SchleswigHolstein offensichtlich sein.
mentarier in deutschen Landtagen hinsichtlich strittiger Staatsverträge leidgeprüft. Entweder man akzeptiert sie, oder eben nicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag zugestimmt werden. Da wir in diesem Hohen Haus nicht die Möglichkeit haben, Staatsverträge zu ändern, war ein Einstieg in die einzelnen Regelungen im Ausschuss nicht nötig. Es bedarf also unserer grundsätzlichen Entscheidung, ob wir durch unsere Zustimmung ein einheitliches Glücksspielrecht in Deutschland sichern.
Darüber hinaus werden bestehende landesrechtliche Regelungen des Glücksspielgesetzes und des Spielbankengesetzes an den Staatsvertrag angepasst und zweckmäßige Änderungen im Spielbankengesetz vorgenommen. Letztlich soll die landesrechtliche Umsetzung der Vorgaben des Staatsvertrags für Spielhallen in Sachsen-Anhalt durch ein Spielhallengesetz erfolgen.
Im Ausschuss wurde im Hinblick auf die Synopse des GBD der Vorschlag geäußert, zunächst nur zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs eine Beschlussempfehlung zu verabschieden, durch die dem Staatsvertrag zugestimmt wird, und den übrigen Entwurf einer weiteren Beratung zuzuführen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass eine isolierte Zustimmung zum Staatsvertrag rechtlich gefährlich ist. Wenn der Staatsvertrag ratifiziert ist, dann beginnt auch das Wettrennen um die Konzessionen im Sportwettenbereich. Uns würden dann die Ausführungsbestimmungen fehlen, sodass wir in große Schwierigkeiten kommen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherlich ist das Thema hoch komplex. Es wurde bereits mehrfach pauschal von verschiedenen Interessenvertretungen verkündet, dass der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag europarechts- und verfassungswidrig sei. Ich verweise hier zum Beispiel auf die Ausführungen des Deutschen Lottoverbandes im Anhörungsverfahren. Sie können jedoch sicher sein, dass der Glücksspielstaatsvertrag umfassend juristisch geprüft worden ist.
Aber eines sage ich hier ganz offen. Es besteht durchaus ein Risiko, dass Gerichte später zu dem Ergebnis kommen, dass der Staatsvertrag in Teilen europarechts- und verfassungswidrig sein könnte. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat eindeutig darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung zum Staatsvertrag nicht unvertretbar ist, da der Staatsvertrag noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen ist.
Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens ist lediglich deutlich geworden, dass die Kommission noch Fragen hat. Es ist meines Erachtens aber nicht so, dass wir sehenden Auges europarechts- und verfassungswidrige Normen passieren lassen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es im Bereich des Glücksspielwesens immer schwierig sein wird,
Bis dato gehen die Koalitionsfraktionen davon aus, dass wir ein rechtssicheres Vertragswerk und einen rechtssicheren Entwurf eines Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz haben. Ich bitte daher abschließend um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Inneres und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Krause. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Striegel. Bitte schön, Herr Striegel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über den neuen Glücksspielstaatsvertrag und die ihn untersetzenden weiteren landesgesetzlichen Bestimmungen im Glücksspielbereich, kurz das Zweite Glücksspielrechtsänderungsgesetz.
Die Rednerinnen und Redner haben im Rahmen der ersten Lesung des Paketes die gesetzgeberischen Herausforderungen im Bereich des Glücksspiels ausführlich beleuchtet. Als Stichworte seien nur die weitestgehende Zurückdrängung illegaler Angebote, die Suchtprävention und ein wenigstens deutschlandweit einheitliches Gesetzeswerk genannt.
Gerade hinsichtlich des letzten Punktes sind wir nach der Wahl in Schleswig-Holstein ein gutes Stück weiter gekommen. SPD, GRÜNE und SSW haben in Kiel vereinbart, dass auch das nördlichste Bundesland dem Staatsvertrag beitreten soll. Die Partner prüfen die Aufhebung der schwarz-gelben Landesgesetzgebung, und das, meine Damen und Herren, ist auch gut so.
Ich nahm im Bereich des Glücksspiels eigentlich ein relativ großes Maß an Einigkeit in der Sache wahr. Umso erstaunter war die bündnisgrüne Fraktion über die Art und Weise der Behandlung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen. Es ist von allen Fraktionen im Hause, Koalition und Opposition, der Wille gezeigt worden, den Glücksspielstaatsvertrag zügig zu ratifizieren und damit die Voraussetzung für ein so weit wie möglich einheitliches Glücksspielrecht zu schaffen.
Die Oppositionsfraktionen haben sich einem mehr als engen Zeitplan mit dem Ziel eines Inkrafttretens des Staatsvertrages zum 1. Juli 2012 nicht versperrt. Wir haben Zweifel im Detail, die der Staatsvertrag aufwirft - das ist schon zur Sprache gekommen -, hinter das große und gemeinsame
Ziel gestellt. Wir wehren uns aber gegen das dreiste Vorgehen von Koalition und Landesregierung, mit dem sie sämtliche Bedenken - selbst massive verfassungsrechtliche Bedenken, vorgetragen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - vom Tisch gewischt und die anhängende Landesgesetzgebung durchgepeitscht haben.
Meine Damen und Herren! - Herr Krause, das ist unnötig. Einen Monat später. - Verzögerungen wären überhaupt kein Problem gewesen. Sie haben offenbar dem GBD nicht gut genug zugehört. Ansonsten hätte Sie gewusst, dass es verfassungsrechtlich und gesetzgeberisch ohne Probleme möglich ist.
Wir wehren uns dagegen, dass die Landesregierung, konkret das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Fragen von Abgeordneten zum Gesetzgebungspaket und dessen Umsetzung nur unzureichend und ausweichend beantwortet.