Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe keine Anträge auf eine Überweisung vernommen. Zunächst wird über den weitergehenden Änderungsantrag in der Drs. 6/1179 abgestimmt. Sollte dieser eine Mehrheit finden, kann ich den Änderungsantrag in Drs. 6/1180 nicht mehr aufrufen, sondern muss dann über den Ausgangsantrag in der geänderten Fassung abstimmen lassen.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/1179. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat sich die Frage nach den Stimmenthaltungen erledigt. Damit ist der Änderungsantrag in der Drs. 6/1179 angenommen worden.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/1150 mit den soeben beschlossenen Änderungen ab. Wer stimmt diesem geänderten Antrag zu? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich
der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden.
Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt. Wir treten nun in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 14.15 Uhr fort.
Deshalb fahren wir jetzt in der Tagesordnung fort. Ich habe mein Sprechtempo etwas gedrosselt, damit der eine oder andere noch aus seinem Büro herbeieilen kann.
Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 statt. Bevor ich den Berichterstatter aufrufe, begrüßen wir gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Laucha. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat die beiden genannten Gesetzentwürfe mit dem Änderungsantrag in der 24. Sitzung am 26. April dieses Jahres in den Ältestenrat überwiesen. Gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags war der Finanzausschuss mitberatend beteiligt.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sieht im Wesentlichen vor, dem Vorschlag der Unabhängigen Kommission gemäß Artikel 56 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu folgen und die Besoldung eines Richters in der Endstufe der Besoldungsgruppe R 1 als Maßstab für eine angemessene und unabhängigkeitssichernde Entschädigung der Abgeordneten anzusehen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1057 vor, der eine monatliche Entschädigung von 5 193 € vorsieht.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sieht des Weiteren eine Anpassung an das seit September 2006 im Zuge der Föderalismusreform erlassene Landesrecht zu wesentlichen Bereichen des Beamten- und Richterrechts vor.
Zugleich erfolgte eine vor allem redaktionelle Überarbeitung von § 24 des Landesbesoldungsgesetzes, um aufgetretene Auslegungs- und Anwendungsprobleme zu beseitigen.
Daneben wird klarstellend die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde bzw. der obersten Rechtsaufsichtsbehörde für die Überprüfung und Durchsetzung der Regelungen des § 34 des Abgeordnetengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt - Unvereinbare Ämter - festgelegt.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht ebenfalls wie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE eine monatliche Entschädigung von 5 193 € sowie eine Abänderung der Altersentschädigung vor. Beides soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Der Ältestenrat beriet die Gesetzentwürfe in der 15. Sitzung am 16. Mai 2012, wobei er beschloss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD der Beratung zugrunde zu legen. Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den Inhalt der Bestimmungen des Gesetzentwurfs ihrer Fraktion in der Drs. 6/1028 als Änderungsantrag.
Der Gesetzentwurf in Drs. 6/1029 wurde mit 8 : 2 : 1 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung für den Finanzausschuss beschlossen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1057 wurde bei 2 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss für Finanzen hatte sich in der 26. Sitzung am 30. Mai 2012 mit den vorgenannten Gesetzentwürfen befasst und empfahl mit dem Abstimmungsergebnis von 7 : 5 : 0, diese in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/1029 wurde, wie er bereits der vorläufigen Beschlussempfehlung für den Finanzausschuss zugrunde lag, mit dem Ergebnis von 8 : 4 : 1 Stimmen als Empfehlung für den Landtag beschlossen.
Ich freue mich sehr, dass alle vier Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag beschlossen haben. Als Berichterstatter möchte ich jetzt nicht weiter dazu ausführen. Dazu wird Frau GrimmBenne nähere Aussagen treffen.
Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt, für Ihre Berichterstattung aus dem Ältestenrat. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte in der Reihenfolge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und CDU ein. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Striegel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Debatten über die Änderung des Abgeordnetengesetzes können zu Sternstunden der parlamentarischen Demokratie werden. Voraussetzung ist, dass der Blick nicht auf Äußerlichkeiten bei Rednern verweilt und Reformvorhaben nicht auf eine einzige Zahl bzw. einen Eurobetrag reduziert werden.
Angesichts des Lohngefüges und der eingangs geschilderten Beschäftigungssituation in unserem Bundesland hat sich die gesellschaftliche Kontroverse um das Abgeordnetengesetz beinahe ausschließlich um die Frage der angemessenen Entschädigung der Abgeordneten gedreht. Das verwundert angesichts eines auf den ersten Blick eher hohen, aber voll zu versteuernden Einkommens von aktuell 4 797 € und der in Rede stehenden Steigerung auf 5 655 € überhaupt nicht.
Nachdem aber seit einem Jahrzehnt alle Diätenkommissionen die Höhe einer angemessenen Entschädigung an der Höhe der Richterbesoldung orientieren wollten, sich drei von vier Fraktionen hier im Hause zu einer solchen Orientierung als richtig bekannt haben und in der Debatte in der ersten Lesung des Gesetzes auch breit erörtert worden ist, warum eine solche Höhe zu Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten sinnvoll erscheint, möchte ich die Frage der Angemessenheit hier heute nicht noch einmal erörtern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich zu einer angemessenen Entschädigung in Höhe der Richterbesoldung. Wir halten es aber für notwendig, die Erhöhung zeitlich zu staffeln und zeitgleich zur Erhöhung der Diäten auch die Altersversorgung der Abgeordneten an die der Richterinnen und Richter anzugleichen.
Daher, meine Damen und Herren, schlagen wir zum 1. Januar 2013 eine Absenkung der Altersversorgung vor. Da in der vorliegenden Beschlussempfehlung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes auch viele sinnvolle Dinge geregelt werden, haben wir unsere Vorschläge noch einmal als Änderungsantrag formuliert und bitten um Ihre Zustimmung.
Für uns steht fest: Wenn wir die Entschädigung der Abgeordneten an das Niveau von Richterinnen und Richtern angleichen, dann muss das auch für die Altersversorgung gelten.