Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Am 9. Juni 2011 kündigte Innenminister Stahlknecht einen Gesetzentwurf der Landesregierung für eine interkommunale Funktionalreform an und betonte, dass dazu die Landesregierung in ein Abstimmungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden eintreten will.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise gestaltete sich das bisherige Abstimmungsverfahren und welche konkreten Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?

2. Wann wird sie den bereits vor einem Jahr angekündigten Gesetzentwurf einbringen, welche inhaltlichen Schwerpunkte zeichnen sich bisher dafür ab und wann soll das beabsichtigte Gesetz in Kraft treten?

Vielen Dank, Herr Loos. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte schön.

Lieber Kollege Herr Loos, wir hatten die kommunalen Spitzenverbände gebeten, uns Vorschläge zu unterbreiten. Diese Vorschläge haben uns die kommunalen Spitzenverbände vor kurzer Zeit vorgelegt. Diese Verlagerungen, die vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund einvernehmlich vorgeschlagen worden sind, betreffen mehrere Ressorts, sodass wir uns gegenwärtig in den Abstimmungsverfahren mit den unterschiedlichen Häusern befinden. So etwas bedarf in der Regel längerer Gespräche.

Damit gehe ich gleich zur Beantwortung der Frage 2 über. Wir müssen diesen Willensbildungsprozess zwischen den Häusern weiterführen und abschließen. Das wird eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Aus unserer Sicht ist es aus praktischen Erwägungen sinnvoll, dass zwischen dem Beschluss des Gesetzes und dem Inkrafttreten ausreichend Zeit bleibt, um einen ordnungsgemäßen Aufgabenübergang zwischen den Landkreisen und den Gemeinden sicherzustellen. Wir wollen das in zwei Stufen tun. Erstens brauchen wir den übereinstimmenden Willensbildungsprozess mit den Häusern. Das ist nicht ganz leicht - das geht jeder Regierung so -, weil es dabei auch immer um die Verlagerung von Zuständigkeiten geht.

Wenn wir dazu Einigkeit hergestellt haben, werden wir - zweitens - in das Gesetzgebungsverfahren

eintreten. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wann das sein wird. Wir drängen an dieser Stelle auch nicht.

Wenn wir dann gemeinsam ein Gesetz beschließen, dann sollten wir das Inkrafttreten noch ein Stück weit nach hinten verlagern - das ist jedoch Gesetzestechnik -, um den Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit zu geben, die Umstellung vernünftig vorzubereiten. - So weit zur Planung.

Wir sind im Augenblick ohnehin dabei, einen Relaunch der Gemeindeordnung vorzunehmen. Wir haben dazu ein Kommunalsymposium durchgeführt. Diese Sachen laufen parallel dazu. Wir werden irgendwann im nächsten Jahr im Innenausschuss dazu Vorschläge unterbreiten. Das ist der Plan.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Grünert zum Thema fünf Jahre Kreisgebietsreform. Bitte sehr, Herr Grünert.

Nachdem sich vor fünf Jahren die kreislichen Gebietsstrukturen stark veränderten, gab es erhebliche Anstrengungen, die notwendig werdende Binnenmodernisierung voranzubringen und die öffentliche Daseinsvorsorge neu zu strukturieren. Kommunale Mandatsträger und Landkreisverwaltungen bemühen sich seitdem, die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und die demokratische Teilhabe der Bürger zu verbessern.

Der Drs. 6/1119 ist zu entnehmen, dass sich die Ausgaben der Landkreise im Vorjahresvergleich sowohl in der Tendenz als auch in absoluten Zahlen ungleichmäßig entwickelten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die bisherigen Ergebnisse der Kreisgebietsreform sowie den gegenwärtigen Stand der Binnenmodernisierung vor dem Hintergrund der dargestellten Fakten in der Drs. 6/1119 und wie begründet sie diese Bewertung?

2. In welcher Weise will sie zukünftig die Landkreise bei der Entwicklung der Leistungsfähigkeit, bei der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und bei dem Ausbau der demokratischen Teilhabe der Bürger unterstützen?

Vielen Dank, Herr Grünert. - Es darf oder muss erneut der Minister für Inneres und Sport antworten. Bitte schön, Herr Stahlknecht.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Grünert, in der Antwort auf die Kleine Anfrage, auf die Sie Bezug nehmen, geht es um ausgewählte Ausgaben des Jahres 2011 im Vergleich zum Vorjahr auf der Grundlage der Kassenstatistik. Hierbei handelt es sich um die Personalausgaben, den laufenden Sachaufwand und die Investitionsausgaben.

Die Betrachtung dieser drei Ausgabearten lässt unserer Meinung nach keinerlei Rückschlüsse auf eine Bewertung der Kreisgebietsreform aus dem Jahr 2007 und auf den gegenwärtigen Stand der Binnenmodernisierung zu. Wir können aber gleichwohl eine insgesamt positive Bewertung vornehmen. Das ergibt sich nämlich aus den Eckwerten, die dem kommunalen Finanzbericht 2011 zu entnehmen sind. Jetzt folgen einige Zahlen, deshalb lese ich ausnahmsweise einmal ab.

Danach sanken die bereinigten Ausgaben der Verwaltungshaushalte der Landkreise im Zeitraum von 2007 bis 2010 kontinuierlich von 1,523 Milliarden € auf 1,376 Milliarden €. Im Jahr 2010 erwirtschafteten die Landkreise wie schon im Jahr 2009 bis auf einen Landkreis einen Finanzierungsüberschuss. Dieser Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2011 beträgt nach der Kassenstatistik rund 165 Millionen €.

Die Ausgaben für soziale Leistungen sind bei den Landkreisen in dem Zeitraum zwischen 2007 und 2010 tendenziell ebenfalls stetig zurückgegangen von rund 893 Millionen € auf rund 820 Millionen €.

Die Kreditmarktschulden der Landkreise verringerten sich vom Jahr 2007 - damals betrugen sie rund 833 Millionen € - bis zum Jahr 2010 auf rund 723 Millionen €. Hierzu trägt seit dem Jahr 2010 zunehmend auch das Teilentschuldungsprogramm Stark II bei, lieber Herr Kollege Bullerjahn.

Selbst die sonst eher auf hohem Niveau stagnierenden oder ansteigenden Kassenkredite sind bei den Landkreisen seit dem Jahr 2007 - damals waren es rund 336 Millionen € - bis zum Jahr 2010 auf 305 Millionen € zurückgegangen. Wir sind uns aber darüber einig - dazu werden Ihnen demnächst einen Vorschlag unterbreiten -, dass die Inanspruchnahme der Kassenkredite nach wie vor zu hoch ist.

Weitere Landesunterstützung wird den Landkreisen auch im Rahmen des in diesem Jahr begonnenen Investitionsprogramms für die insbesondere energetische Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen - wir sprachen gerade im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt darüber -, Stark III, zuteil. Darüber hinaus plant das Land ein Unterstützungsprogramm zur Reduzierung der Altfehlbeträge bzw. der hohen Kassenkre

dite. Das werden wir im Rahmen des Programms Stark IV gemeinsam mit dem Finanzministerium realisieren.

Zu Frage 2. Die mit der Kreisgebietsreform verfolgte Stärkung und langfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Landkreise, mit deren Hilfe sie angesichts der demografischen Entwicklung und künftiger weiterer Aufgabenübertragung in der Lage sind, ihre Aufgaben wirtschaftlich, sparsam und zugleich effizient zu erfüllen, ist ein langjähriger Prozess.

Fünf Jahre nach dem Abschluss der Kreisgebietsreform steht fest, dass die Reform in verfassungsgemäßer Weise dem Spannungsverhältnis zwischen der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der bürgerschaftlich-demokratisch organisierten kommunalen Selbstverwaltung aus unserer Sicht Rechnung getragen hat.

Die Landesregierung hat schon frühzeitig nach dem Abschluss der Kreisgebietsreform die neuen Landkreise bei deren Bemühungen um die Bewältigung der organisatorischen Folgen und bei dem Aufbau einer modernen Kreisverwaltung unterstützt. Dieser Prozess läuft auch noch weiter.

Aufgrund der Ergebnisse eines gemeinsam mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebenen Gutachtens hat die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ein Modell zur angemessenen Organisationsstruktur und zum angemessenen Stellenbedarf auf der kreislichen Ebene entwickelt. Mit diesem Gutachten setzen sich die Landkreise sehr ausführlich auseinander, eben mit dem Ziel, ihre Verwaltung organisatorisch und organisationswirtschaftlich zu optimieren.

Abschließend können wir sagen, dass diese Kreisgebietsreform der richtige Schritt war, um von einer zu kleinteiligen Struktur zu einer angemessenen Struktur der kommunalen Selbstverwaltung zu kommen. Die Zahlen habe ich Ihnen vorgetragen. Wir sind guter Hoffnung, dass die Effekte dieser Reform auch in den nächsten Jahren noch weiter greifen werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3, bei der es um Finanzierungshilfen vom Bund durch die Zustimmung zum Fiskalpakt geht, wird von der Kollegin Frau Dr. Klein gestellt. Bitte schön, Frau Dr. Klein.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 29. Juni 2012 im Bundesrat dem Fiskalpakt zugestimmt. Begründet wurde diese Zustimmung unter

anderem mit finanziellen Zugeständnissen des Bundes gegenüber den Ländern und Kommunen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen Garantien gibt es für die Kommunen zur Übernahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, zu Geldern für den Kita-Ausbau sowie zur Übernahme von Kosten der Grundsicherung nach der Bundestagswahl 2013?

2. Mit wie viel Millionen Euro Entlastung kann das Land und mit wie viel Millionen Euro Entlastung können die Kommunen für die Übernahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, für den Kita-Ausbau und für die Übernahme von Kosten der Grundsicherung rechnen?

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Für die Landesregierung spricht der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Übereinkunft zwischen dem Bund und den Ländern - wir haben vorhin schon darüber diskutiert - für die innerstaatliche Umsetzung hat der Bund Unterstützung zugesagt. Für mich gab es einen prinzipiellen Grund, diesem Fiskalpakt zuzustimmen, und nicht nur, weil wir angeblich dort Geld bekommen haben.

Das betrifft diese drei Punkte, also den Ausbau der Kindertageseinrichtungen, die Kostenübernahme bei der Grundsicherung und die Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen bekommen wir Investitionshilfen.

Es ist eben so - das haben wir vorhin schon thematisiert -, man kann Stark III für falsch halten; klar ist aber, dass uns die Europäische Union keine Kindergärtnerinnen bezahlt. An dieser Stelle ist es genauso. Man kann sich hinterher beschweren, dass die Investitionshilfen nicht alle Kosten abdecken; aber der Bund wird nicht die Kosten für unsere Kindergärtnerinnen übernehmen. Das müssen wir schon anders klären.

Hierbei geht es ganz konkret um Investitionsmittel in Höhe von 581 Millionen € und um nichtinvestive Zuschüsse in Höhe von 75 Millionen €. Da geht es um Betriebskosten im technischen Bereich. Die Zusage betrifft bereits das Jahr 2013. Dort, kann man sagen, gibt es auch eine rechtliche Handhabe.

Bei der Grundsicherung soll - das ist das Neue - jeweils auf der Grundlage des aktuellen Kalenderjahres abgerechnet werden. Diese Diskussion

stand schon seit Jahren im Raum: Wie aktuell sind dort die Regelungen?

Die Rechtsänderungen auf Bundesebene sind erforderlich. Das haben wir zugegeben. Das ist auch nichts, was völlig neu ist. Es gibt dort keine rechtliche Bindung. Wenn eine Bundesregierung das nicht machen will, kann man dem nichts entgegensetzen. Aber es gibt politische Verabredungen, es gibt Protokollnotizen.

Ich habe vorhin schon gesagt: Ich kann mir keine innerstaatliche Auseinandersetzung vorstellen, weil sich eine neue Bundesregierung, wie auch immer sie aussieht, nicht mehr daran erinnert, was im Bundesrat und im Bundestag verabredet wurde.

Bei der Eingliederungshilfe kann man jetzt spekulieren. Es gab Diskussionen, ob man mit einem Drittel einsteigt. Es gab Diskussionen, ob es sofort ein Bundesgesetz wird. Dann bekommt man auch den Hinweis, dass es 50 % der Lasten sein müssen, bis hin zu der Frage, ob der Bund dann auch Träger des Verfahrens wird im Sinne der Kostenübernahme oder einer eigenen Struktur. Dem will ich nicht vorgreifen.