Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Mehr an Entfaltungsmöglichkeiten gehört für uns aber auch, dass Kinder gesünder aufwachsen. Deswegen erweitern wir den Vorschlag der Landesregierung, ein kindgerechtes Mittagessen zu Verfügung zu stellen, und fordern, dass auch das Frühstück einbezogen wird. Diese beiden Mahlzeiten müssen vollwertig, gesund und kindgerecht sein.

Sie haben möglicherweise die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen zur Kenntnis genommen. Ein Schlagwort lautete, dass wir die meisten dicken Kinder haben. Ich glaube, wir haben diesbezüglich eine Verantwortung und müs

sen zur Kenntnis nehmen, dass der bewusste Umgang mit der Ernährung in unserer Gesellschaft ins Hintertreffen geraten ist. Das muss in der Kindereinrichtung aufgegriffen werden. Der bewusste Umgang mit Ernährung muss wieder an die Kinder herangetragen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorheben, der mir auch persönlich sehr wichtig ist. Es geht um die sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge. Ich denke, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, an dieser Stelle nicht pauschal vorzugehen, sondern die Anzahl der Kinder, das Einkommen der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen.

Ich gehe davon aus, dass sich unser Vorschlag nicht zulasten der Kommunen auswirken wird; denn der Umfang der zu generierenden Einnahmen bleibt gleich, nur die Verteilung wird sich ändern. Ja, einige werden etwas mehr bezahlen, aber andere werden auch weniger bezahlen. Ich finde jedoch, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die wir in diesem Land umsetzen sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Zeit für unsere Kinder durch einen deutlich veränderten Personalschlüssel bietet eine erhöhte Bildungs- und Betreuungsqualität. Mehr Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder durch mehr Beteiligung von Kindern, die Vermittlung der UN-Kinderrechte sowie ein vollwertiges, gesundes, kindgerechtes Essen morgens und mittags - das sind die zentralen Punkte unseres Änderungsantrages.

Der Ganztagsanspruch, die tarifgerechte Bezahlung, perspektivisch Inklusion für alle, die Feststellung von Schlüsselfähigkeiten in Vorbereitung auf die Schule, also das Beibehalten der Sprachstandsfeststellung - diese Aspekte sind auch in unserem Änderungsantrag enthalten. Dafür werden wir genauso kämpfen wie für die anderen Punkte.

Ich habe mich bewusst auf die Kernpunkte der Änderungsvorschläge der Grünen konzentriert, weil ich finde - an dieser Stelle muss ich dem Minister zustimmen -, dass dieses Vorhaben sehr wichtig ist. Viele Eltern in diesem Land warten seit zehn Jahren darauf, dass dieses unsägliche Gesetz endlich in vielen Teilen reformiert wird.

Wir haben die Aufgabe, dies auch verantwortungsbewusst zu tun und diesen Prozess nicht zu zerreden. Wir sollten nicht ideologisch aufgeladen in die Debatte gehen. Ich hoffe, dass wir die Gesetzentwürfe und den Änderungsantrag in die Ausschüsse überweisen können, um dort noch einmal über einzelne Punkte zu reden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Zeit für unsere Kinder und mehr Entfaltungsmöglichkeiten sind möglich. In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Änderungsantrag gemeinsam mit den Gesetzentwürfen in den Ausschuss zu überweisen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Frau Lüddemann, Herr Gallert möchte Sie etwas fragen. Möchten Sie ihm antworten?

Dann soll er das tun.

Bitte, Herr Gallert.

Erstens habe ich eine Bemerkung. Die Argumentation, dass Sie den Status der Kinder nach den Eltern differenzieren, ist für mich nicht einleuchtend. Denn es ist genau so, wie es Herr Bischoff gesagt hat: Als es noch einen Ganztagsanspruch für alle gab, betrug die Verweildauer der Kinder auch acht Stunden. Das heißt, Sie machen den ganzen Unterschied nur für einige wenige Ausnahmen. Dazu sage ich wiederum: Wenn die Eltern ihre Kinder zehn Stunden lang in der Einrichtung lassen, dann ist das für die Kinder sicherlich auch besser. Glauben Sie mir das.

Zweitens. Ich kenne die Berechnungen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und ich kenne unsere Berechnungen. Welche Mehrkosten haben Sie in Bezug auf Ihren Änderungsantrag errechnet?

Danke für die Frage. Ich stehe dazu, dass acht Stunden in der Einrichtung genug sind. Die Eltern müssen auch in die Pflicht genommen werden, sich um ihre Kinder zu kümmern.

(Zustimmung bei der CDU)

Dass das System, das dazugehört, nämlich zum Beispiel die Familienzentren, noch besser funktionieren und besser unterstützt werden muss, ist eine Frage, die an dieser Stelle nicht zur Debatte steht. Ich glaube, eine Betreuung von acht Stunden ist in Ordnung. Deswegen treten wir für eine Betreuung im Umfang von acht Stunden für alle Kinder ein. Diejenigen, die es aufgrund längerer Arbeitswege usw. nicht anders einrichten können, können eine Betreuung von zehn Stunden in Anspruch nehmen; das ist unstrittig.

Bei all dem, was ich vorgetragen habe - manches habe ich ausgeführt und manches nicht - ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber dem Regierungs

entwurf in Höhe von ca. 50 Millionen €. Das ist sehr viel. Darum haben wir auch in der Fraktion - das möchte ich ehrlich sagen - gerungen. Aber ich glaube, es ist absolut wichtig, dass wir dieses Geld zu diesem Zeitpunkt in die Hand nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn ansonsten werden wir keine qualitative Verbesserung erreichen. Ansonsten drehen wir uns im Kreis und haben, wie es der Kollege Erdmenger bereits ausführte, an der einen Stelle etwas weggenommen, um es an der anderen Stelle einzufügen.

Ich glaube, jetzt muss man den großen Wurf machen; jetzt muss man das angehen. Wir können nicht noch einmal zehn Jahre warten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD spricht die Kollegin Grimm-Benne. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Kinderförderungsgesetzes ist eines der wichtigsten Vorhaben in dieser Legislaturperiode, und zwar nicht, weil die Ganztagsbetreuung schon immer ein sozialdemokratisches Projekt war,

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das war es nicht!)

sondern weil es wichtig für unsere Kinder ist. Es ist wichtig für ihre Entwicklung und für ihre Lebenschancen.

Wir Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker der CDU und der SPD sind uns der Verantwortung bewusst, die damit verbunden ist, wenn wir ein Gesetz zur Förderung unserer Kinder gestalten. Deshalb werden wir als Koalitionsfraktionen dieses Kinderförderungsgesetz zu einem Erfolg machen. Unsere Kinder haben es verdient.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich freue mich, dass sich die Opposition bislang konstruktiv an der Diskussion beteiligt. Es wäre gut, wenn das Kinderförderungsgesetz ein Projekt des gesamten Parlamentes würde.

(Zustimmung bei der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen mir, dass sie das genauso sehen.

Meine Damen und Herren! Frühkindliche Bildung und Förderung sind das entscheidende Fundament für die individuellen Bildungsbiografien. Um allen Kindern die Teilhabe an gezielten Bildungsangeboten zu ermöglichen und um eine gute Vor

bereitung auf die Schule zu gewährleisten, hat der Bildungskonvent bereits im März 2008 richtungsweisende Empfehlungen zur frühkindlichen Bildung beschlossen.

Der zentrale Punkt - übrigens bei 20 Jastimmen und nur vier Enthaltungen - war, dass alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und vom Beschäftigungsstatus ihrer Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte erhalten. Wir nehmen diesen Anspruch als Auftrag ernst und haben ihn daher zur Grundlage unserer politischen Arbeit gemacht.

Eine fachliche Unterstützung hierfür finden wir im Sozialbericht 2010 und im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht des Landes Sachsen-Anhalt. Darin wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass es nur durch mehr Bildung gelingt, dem Drehtüreffekt „einmal arm - immer arm“ zu entkommen.

An genau diese Forderung knüpft der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung an. Er sieht ab dem 1. August 2014 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für alle Kinder vor. Damit steht dieser Gesetzentwurf in der Tradition des Kinderbetreuungsgesetzes, das bis 2003 gegolten hat.

Meine Damen und Herren! Dass die frühkindliche Bildung nicht nur ein Thema des Parlaments, sondern ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema ist, zeigt die Arbeit des Bündnisses für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt. Dass wir als Koalitionsfraktionen diese Diskussionen ernst nehmen, zeigt die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf zustande gekommen ist.

Ich denke, dass die Dialoge, die Minister Bischoff mit den Kindertageseinrichtungen noch vor dem Aufstellungsverfahren durchgeführt hat, ein Beleg für die hohe demokratische Kultur sind, mit der wir uns dem wichtigen Thema Bildung unserer Kinder widmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Diese Dialogbereitschaft findet mit der Vorlage des Regierungsentwurfs nicht ihr Ende. Sozialminister Herr Bischoff hat bereits in der letzten Landtagssitzung darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in diesem so wichtigen Punkt nicht in Stein gemeißelt ist. Vielmehr bleibt er offen für andere Regelungen, wenn sie von großen gesellschaftlichen Mehrheiten getragen werden und realisierbar sind. Wir als SPD-Fraktion schließen uns dieser Haltung vorbehaltlos an.

Meine Damen und Herren! Bevor ich auf weitere wichtige Bereiche des Gesetzentwurfes näher eingehe, möchte ich an dieser Stelle mit einem Missverständnis aufräumen, dass sich sehr hartnäckig hält und das mir bei dem Redebeitrag von Frau

Lüddemann eben auch wieder deutlich geworden ist. Der Gesetzentwurf schafft die Sprachstandserhebung und die Sprachförderung nicht ab. Es soll lediglich auf das Verfahren zur Sprachstandserhebung „Delfin 4“ verzichtet werden. Das hat einen einfachen Grund: Wir können mit diesem Verfahren die Ergebnisse der Sprachstandserhebung und die Maßnahmen zur Sprachförderung nicht vernünftig aufeinander abstimmen. Das muss besser werden.

Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen. Darin wird das Bildungsprogramm „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“ endlich gesetzlich verankert. Ein eigenständiger Teil widmet sich ausschließlich der Sprachförderung. In Zukunft soll es längerfristige Beobachtungen der Erzieherinnen - es gibt bereits Beobachtungsbögen - zur Einschätzung der sprachlichen Entwicklung geben. Dies ist den punktuellen Sprachstandserhebungen weit überlegen, wenn es darum geht, sprachauffällige Kinder wirkungsvoll zu unterstützen.

Es geht also nur um das Verfahren der Erhebung und nicht um die Abschaffung.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Das neue Verfahren reicht nicht!)

Meine Damen und Herren! Ein Wort zur Bedarfsplanung und zur neugefassten Leistungsverpflichtung. Die Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen erfolgt bisher über die Landkreise und die kreisfreien Städte und soll zukünftig auch Tagesmütter einschließen, die eine geeignete pädagogische Qualifizierung nachweisen. Tagesmütter sollen mit Tageseinrichtungen kooperieren. Das ergibt sich nicht nur aus den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung, sondern aus dem SGB VIII.