Cornelia Lüddemann

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der LINKEN beschreibt - zumindest aus grüner Sicht - Selbstverständliches. Aber in zugespitzten Zeiten ist es nötig, zugespitzt zu formulieren und klar zu fordern. Natürlich lehnen wir - ich denke, das eint alle Fraktionen in diesem Hohen Hause - sexuelle Gewalt und Belästigung ausnahmslos ab, egal von wem ausgeübt, egal von wem erlitten.
Eingangs erlaube ich mir, auf eine kleine Ungenauigkeit im ersten Satz hinzuweisen. Darin steht, dass der Landtag sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen auf das Schärfste verurteilt, aber selbstverständlich gilt das natürlich auch für sexuelle Gewalt gegen Jungen und Männer und, wie man jetzt so schön zusammengefasst sagt, LSBTI. Ich glaube, das ist nur eine Einengung.
Grundsätzlich kann ich sagen, dass wir allen Punkten in dem Antrag der LINKEN uneingeschränkt zustimmen können. Diesem können wir sehr viel mehr zustimmen als dem Antrag der Koalition. Denn politisch geht es doch um eines - hierbei kann ich mich dezidiert den Worten des Kollegen Gallert anschließen -: Wir müssen die Aufmerksamkeit, die das Thema sexualisierte Gewalt jetzt genießt - so traurig der Anlass auch ist -, dazu nutzen, Ergebnisse zu erzielen, wofür Engagierte auf diesem Feld, Frauengruppen etc., seit mehr als fünf Jahren, seit mehr als zehn Jahren, seit 30 Jahren kämpfen. Bisher haben diese Engagierten sehr oft Häme geerntet und keine breite Aufmerksamkeit, wie es aktuell der Fall ist.
Was wir brauchen, ist, gerade im Bereich des Strafrechts längst überfällige Reformen endlich auf den Weg zu bringen und Lücken zu schließen, Reformen, die wir Bündnisgrünen - das ist in den Protokollen des Bundestages nachzulesen - seit Langem fordern.
Insbesondere der bereits erwähnte § 177 des Strafgesetzbuches, in dem es um Vergewaltigung geht, ist mehr als lückenhaft. Die gängige und einleuchtende Formel „Nein heißt Nein!“ gilt gesetzlich nicht. Ein klar geäußerter Wille zählt nicht. Das ist schlicht und einfach eine Entmündigung des Opfers. Fälle, bei denen sich die vergewaltigte Person nicht wehrt, nicht um Hilfe ruft, weil sie etwa starr vor Angst ist oder weil sie ihre Kinder, die im Nebenzimmer schlafen, nicht wecken will, zählen juristisch betrachtet nicht als Vergewalti
gung. Das macht mich fassungslos, und zwar nicht erst seit Köln.
Damit sind wir schon bei dem aktuellen Kern der Debatte, der mich ebenfalls fassungslos macht. Es geht nämlich nicht um Migrationsfragen, es geht nicht um Ausländerfragen. Wer seine stetigen Forderungen nach einer härteren Gangart in der Flüchtlingspolitik jetzt an dieses Thema hängt, wer die verabscheuungswürdigen Ereignisse von Köln zum Anlass nimmt, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu verdammen, der macht die Frauen, die in der Silvesternacht zu Opfern geworden sind, erneut zu Opfern,
der instrumentalisiert ebendiese Frauen für seine fremdenfeindliche und xenophobe Politik.
- Ich habe Ihren Namen nicht genannt. Ich würde jetzt, im Gegenteil, darauf zu sprechen kommen, was Sie, den Imam von Köln betreffend, gesagt haben. Darin stimme ich nämlich mit Ihnen überein. Volker Beck, ein GRÜNER, wie Sie wissen, hat nicht umsonst Strafanzeige gegen diesen Imam gestellt. Das ist genauso verabscheuungswürdig.
Aber ich stelle hier auch ganz klar die Frage: Hat es denn vor Köln keine sexuelle Belästigung gegeben?
Ich arbeite seit mehr als 25 Jahren im Bereich sexueller Belästigung, im Bereich sexueller Gewalt mit Opfern, an unterschiedlichen Stellen. Wenn einige Ereignisse, die in diesen Jahren stattgefunden haben, nur annähernd die öffentliche Aufmerksamkeit gefunden hätten wie jetzt die Ereignisse von Köln, dann wären wir, glaube ich, schon sehr viel weiter.
Es drängt sich durchaus die Einschätzung auf, dass sich die deutsche Öffentlichkeit nur aufregt, wenn ein dunkelhäutiger Mann eine weiße Frau belästigt. Wenn aber ein weißer Mann eine weiße Frau belästigt, dann ist das eher Normalität und Privatsache.
Insofern ist als erster Schritt der Gesetzentwurf aus dem Hause Maas zu begrüßen. Jetzt komme ich doch auf die CDU zu sprechen, Kollege Borgwardt. Dieser Gesetzentwurf, mit allen Mängeln, die er hat, hat so lange gebraucht, weil er im Bundeskanzleramt nicht freigegeben wurde. Das ist jedenfalls meine Kenntnislage.
Insofern frage ich mich: Wo steht die CDU an dieser Stelle? - Das gehört zur Wahrheit nämlich auch dazu.
Dass wir neben der Aussage „Nein bleibt Nein!“ im Vergewaltigungsparagrafen - hierin stimme ich mit der Frau Ministerin ausdrücklich überein - auch einen Tatbestand der sexuellen Belästigung im Strafrecht brauchen, ist auch eine jahrzehntelang erhobene Forderung von Frauenverbänden. Vielleicht kommen wir in der nächsten Legislaturperiode hinsichtlich der Gemeinsamkeit ein Stückchen weiter.
Wo die Prioritäten in der bundesdeutschen Politik insgesamt liegen, die das nämlich letztlich alles regeln muss, ist, glaube ich, spätestens seit gestern klar. Es hat nur 27 Tage gedauert, um das Ausländerrecht zu verschärfen. Wir können die Jahre nicht mehr zählen, die Frauengruppen investiert haben, um das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Ich glaube, die Prioritäten sind ziemlich klar.
Es geht, das möchte ich abschließend noch einmal ganz klar sagen, um das Sexualstrafrecht, und es geht darum, dass alle gleich behandelt werden. Das müssen wir endlich auf den Weg bringen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es problematisch, dass es auch nach zweieinhalb Jahrzehnten eines geeinten Deutschlands immer noch ein unterschiedliches Rentensystem in Ost und West gibt.
Niemand hat die faktische Wiedervereinigung auf allen Ebenen von heute auf morgen erwartet. Aber dass zwei unterschiedliche Systeme quasi eine Generation lang Bestand haben und auch abseh
bar - ich sehe jedenfalls nicht, wo der Zug irgendwo einlaufen sollte - nicht angeglichen werden, und das in einem so zentralen Bereich wie der Rente, das überrascht mich doch und stiftet zu Recht gerade bei den Rentnerinnen in Ostdeutschland Unverständnis und Frustration.
Daher ist die Beschlussempfehlung im Sozialausschuss des Bundesrates absolut zu unterstützen. Es muss auf der Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode etwas in Sachen Rentenangleichung geschehen. Dieses Anliegen wurde schon zu oft von Legislaturperiode zu Legislaturperiode geschoben. Dabei sprechen wir noch gar nicht über die nachvollziehbare tiefe Verbitterung der in Ostdeutschland geschiedenen Frauen, die sich schon ebenso lange vergeblich für eine gerechte Anerkennung ihrer Ansprüche einsetzen.
Wir Bündnisgrünen sagen klar: Wir wollen ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland mit gleichen Rentenwerten und letztlich auch ohne Höherbewertungsregelung.
Auch ich fand das Fachgespräch im Ausschuss wirklich sehr erhellend. Es hat mir durchaus weitere Erkenntnisse gebracht. Es ist wirklich empfehlenswert, das nachzulesen. Eine mögliche Höherbewertung kann im Grunde, so kam es dort auch zur Sprache, nicht an geografischen Regionen festgemacht werden. Wenn man eine Kompensation unterschiedlicher Einkommensniveaus im Rentenrecht will, dann muss man sich einzig am Einkommensniveau orientieren. Zwar sind die geografischen Grenzen zwischen Ost und West und die Gefälle in der Lohnstruktur größtenteils deckungsgleich, sie sind dies aber nicht umfassend und nicht in jedem Fall.
Daher sagen wir: Ein deutschlandweit einheitliches Rentensystem braucht eine Gleichbehandlung zwischen Ost und West. Ob eine Ungleichbehandlung legitim ist aufgrund relevanter Unterschiede, etwa in der regionalen Einkommensstruktur, steht im Grunde nicht zur Debatte mit den heute hier in Rede stehenden Anträgen und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung. Dazu brauchte es - auch das hat das Fachgespräch gezeigt - noch mehr tatsächliche Diskussionen und nicht nur über Jahre hinweg Vertagungen von Ausschuss zu Ausschuss.
Grundsätzlich ist klar: Wir GRÜNEN wollen nicht nur an dieser Stellschraube im Rentenrecht drehen, wir wollen grundsätzlich umsteuern. Dafür steht unser Konzept einer Garantierente. Zu unserem Grundsatz „30 Versicherungsjahre für 30 Rentenpunkte“ habe ich in diesem Hohen Hause mehrmals ausführen können. Letztlich zielen wir Bündnisgrünen darauf, bedürftigkeitsprüfende Systeme wie die Grundsicherung im Alter überflüssig wer
den zu lassen. Das wäre dann keine kleine Reform mehr.
Was uns aber auch wichtig ist, das ist die Abkehr von einem starren Renteneintrittsalter. Auch das wäre ein Bruch mit dem jetzigen System, bei dem wir immer über ein starres Renteneintrittsalter reden, das jedoch immer weiter nach hinten geschoben wird. Wir kennen auch die Probleme, die sich für einzelne Berufsgruppen damit verbinden.
Aber gerade weil das ein großer Wurf wäre, halten wir die Debatte um die Absenkung des Renteneintrittsalters, wie sie im Antrag der LINKEN gefordert wird, für zu kurz gesprungen. Bezüglich der Flexibilisierung des Renteneintrittsalters gibt es auf der Bundesebene auch in den regierungstragenden Fraktionen etwas Bewegung, aber wie so oft ziert sich insbesondere die CDU, größere Schritte zu machen. An dieser Stelle ist Konservatismus doch eher die Wahrung der Asche als die Entfachung und die Weitergabe des Feuers.
Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses niemandem schadet - ich glaube, das ist unstrittig -, leider aber auch nichts bewirken wird, schon gar nicht den vielfach angesprochenen Zug noch stärker anschieben wird, werden wir uns wie auch im Ausschuss ablehnend dazu positionieren. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist symptomatisch und auch ziemlich passend, wie ich finde, dass wir zum Ende der Legislaturperiode nochmals zum Kinderförderungsgesetz debattieren. Es war einer der zentralen Bausteine im Wahlkampf vor fünf Jahren.
Am Ende der Legislaturperiode muss ich rückblickend sagen: Es ist fast erstaunlich, dass wir es geschafft haben, noch dazu mit der Schnelligkeit, den Ganztagsanspruch für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, wiedereinzuführen. Das ist rückblickend sehr bemerkenswert. Das war uns GRÜNEN sehr wichtig; dafür haben wir lange gekämpft.
Neben einigen kleineren Dingen, wie zum Beispiel der Landeselternvertretung, ist das aber auch schon alles, was man realistischerweise Gutes über die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes sagen kann.
Die Quantität ist verbessert worden. Keine Frage, in diesem Punkt stehen wir bundesweit sehr gut da. Das habe ich immer gesagt und das ist auch
richtig so. Aber - das ist das große Aber aus grüner Sicht - es ist die historische Chance verpasst worden, grundlegende qualitative Verbesserungen an diesem Gesetz vorzunehmen.
Wirklich bitter ist, dass diese historische Chance sehenden Auges verpasst wurde. Es gab gute Vorschläge. Es gab Geld. Es gab eine linke Mehrheit. - Es ist nicht gewollt worden.
Wir GRÜNEN hatten schon damals im Änderungsantrag zum KiFöG gefordert, dass mehr Personal in die Kitas kommt. Wir brauchen eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation.
Das ist unstrittig für all diejenigen, die jemals in der Praxis waren und in einer Kita gewesen sind. Inzwischen ist es so weit, dass sich Eltern bewusst für eine Tagesmutter entscheiden, weil sie wollen, dass ihr Kind individuell betreut und gefördert wird.
Das ist nicht in jeder Kita in diesem Land gewährleistet.
Das Bildungsprogramm, das uns allen so wichtig war, kann oft aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden. Das ist bitter und das ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung.
Wir GRÜNE hatten auch vorgeschlagen, kindgerechtes und gesundes Mittagessen und Frühstück in jeder Einrichtung anzubieten. Wenn man sich die Realität ansieht - das tue ich regelmäßig - stellt man fest, dass Kinder entweder aus finanziellen Gründen oder auch aus Gründen des Zeitmangels bei den Eltern ohne Essen oder mit ungesundem Essen in die Kitas kommen.
Wir hatten vorgeschlagen, die UN-Kinderrechtskonvention stärker in den Mittelpunkt zu stellen und ein gesondertes Budget für Kitas in sozialen Problemlagen aufzulegen. Wir müssen Kinder stärken, die aus ungünstigen und benachteiligten Familienkonstellationen kommen.
Last, but not least komme ich noch einmal zum Kern der Debatte. Kollege Gallert hat schon vieles Wichtige bei der Einbringung des Gesetzentwurfes dazu gesagt. Wir hatten schon damals, als das Kinderförderungsgesetz novelliert wurde, davor gewarnt, dass wir ein massives Problem mit der Höhe der Elternbeiträge in diesem Land bekommen. Wir hatten damals vorgeschlagen - wir stehen auch heute noch zu diesen Vorschlägen -, eine soziale Staffelung der Elternbeiträge, wie es sie auch in anderen Bundesländern gibt, in SachsenAnhalt einzuführen.
Wir hatten damals auch vorgeschlagen - dazu stehen wir noch heute -, die Elternbeiträge auf der Höhe des Kindergeldes zu deckeln. Heute hat sich die SPD zumindest dem Vorschlag zur Deckelung auf der Höhe des Kindergeldes angeschlossen.
Ich kann mich noch gut daran erinnern: Vor drei Jahren habe ich hier vorn gestanden und habe diese Vorschläge unterbreitet. Ich bin verlacht und verhöhnt worden. Man sagte, ich würde die Elternbeiträge künstlich hochreden. Inzwischen würden sich aber viele Eltern im Lande freuen, wenn es eine solche Deckelung geben würde.
Mir ist klar, dass es eine qualitative Verbesserung am Kinderförderungsgesetz nur mit einer neuen Landesregierung geben wird.
In den Debatten im Oktober und im Dezember 2015 ist es zwar ausführlich erwähnt worden, mir war aber nicht klar, dass es trotz der Versprechungen aller Fraktionen - laut Beschluss im Dezember 2015 sollten sämtliche Mittel aus dem unsäglichen Betreuungsgeld, die dem Land zugeführt werden, so schnell wie möglich den Eltern im Land zugute kommen - keinerlei Aktivitäten der regierungstragenden Fraktionen dazu gibt. Das ist ein erneuter Tiefpunkt.
Den Vorwurf des Schnellschusses, den Sie uns machen, muss ich konsequent zurückweisen. Hierbei handelt es sich um ein technisches Gesetz. Wir haben in fast jeder Sitzungsperiode über ein technisches Gesetz beraten. Ansonsten stehen wir - ich erlaube mir, die Fraktion DIE LINKE einzubeziehen - für eine ausführliche Bürgerbeteiligung, wenn es um Inhalte geht.
Dass der vorliegende Gesetzentwurf - das möchte ich deutlich sagen - ein gewisses Manko hat, ist
klar. Wir wollen, dass das Geld sehr schnell bei den Kommunen ankommt. Wir können an dieser Stelle nicht wirklich sicherstellen, dass es über den Elternbeitrag letztlich auch bei den Eltern ankommt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben Kommunalpolitiker vor Ort. Das ist die Stelle, an der man darauf achten muss, dass bei den Eltern über die Elternbeiträge tatsächlich eine Entlastung ankommt.
Wir sind der Meinung, dass wir bei all der öffentlichen Aufmerksamkeit, die dieses Thema in den letzten Wochen und Monaten gefunden hat, bei all den Versprechungen, die in diesem Hohen Hause gemacht wurden, verpflichtet sind, schnell und zielorientiert zu arbeiten. Wir haben uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner berufen. Wir haben gesagt, wir nehmen - in Anführungsstrichen - nur die 9,1 Millionen €, die für 2016 zur Verfügung stehen. Aber wir haben als Parlamentarierinnen und Parlamentarier die verdammte Pflicht, schnell ein Zeichen ins Land zu senden, mag es auch so klein sein, wie es in diesem Fall ist.
Ich halte nichts davon, etwas in Aussicht zu stellen, das erst nach der Wahl passiert. Leider Gottes haben die Menschen in diesem Land zu oft erlebt, dass das, was vor der Wahl versprochen wurde, nach der Wahl nicht gehalten wurde. Wir sollten jetzt tun, was wir jetzt tun können. Dazu liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor. - Vielen Dank.
Wenn ich es kann.
Ich kann nicht für Herrn Jantos sprechen. Das können Sie nicht von mir verlangen.
Es wäre schön, wenn Sie das selbst aufklärten; denn für Sie möchte ich auch nicht sprechen.
Ich habe vorhin in einem Zwischenruf gesagt - er hat sicherlich nicht sehr weit getragen -, dass wir über diese ganze Problematik letztlich seit August 2015 reden. Ich kann mich sehr wohl an die Pressestatements in der sogenannten Sommerpause erinnern, als die Nachricht kam, dass das Betreuungsgeld durch sei und dass das Geld höchstwahrscheinlich auf die Länder verteilt werde. Damals wussten wir noch nicht, mit welcher Höhe wir zu rechnen haben. Daraufhin kamen die ersten Pressestatements, die lauteten: Selbstverständlich bleibt das bei den Eltern; selbstverständlich müssen wir damit etwas für die Kitas tun; wir werden so schnell wie möglich eine Lösung finden.
Darum geht es seit August 2015. Das regt mich wirklich auf. Deswegen ist das alles kein Schnellschuss.
Ich weiß gar nicht, ob ich noch eine Frage unterbringen kann. Ich möchte auf jeden Fall eine Zwischenintervention zu Protokoll geben.
Mir und meiner Fraktion ist es wichtig, protokollarisch festzuhalten, dass es nicht in erster Linie relevant ist, wer aus unserer Fraktion im Ausschuss teilnimmt, weil wir uns selbstverständlich über die dort verhandelten Inhalte austauschen. Erstens.
Zweitens ist es für uns als Fraktion ein himmelweiter Unterschied, ob wir einen Tagesordnungspunkt vorsehen, zu dem regelmäßig zu berichten ist - dazu bestand im Ausschuss große Einigkeit, dass es gut und richtig ist, in jeder Ausschusssitzung zur aktuellen Flüchtlingsproblematik, zur aktuellen Flüchtlingssituation berichtet zu bekommen -, oder ob wir über einen Antrag entscheiden - genau das ist der Gegenstand dieser Debatte; dazu haben Sie sich nicht wirklich geäußert -, der ein klares Bekenntnis für oder gegen ein Einwanderungsgesetz fordert. Genau darum geht es. Das sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „Höhe der Elternbeiträge“ ist endlich in allen Fraktionen
angekommen. So weit, so gut. Das ist etwas - ich will das jetzt der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen -, was wir vor drei Jahren schon gefordert haben. Da stand ich an der Stelle, wurde ausgelacht, wechselseitig verhöhnt, weil ich die Elternbeiträge hoch rede, weil ich damals schon gesagt habe, wir wollen die an die Höhe des Kindergeldes koppeln.
Gut, heute sind wir alle zumindest verbal und theoretisch etwas weiter. Das ist auch nötig. Wenn ich zum Beispiel mit den Elternvertretern aus dem Landkreis Wittenberg rede - das ist wirklich nur die Spitze des Eisbergs, ich hatte auch viele andere in meiner Sprechstunde -, dann bin ich wirklich zutiefst beunruhigt. Dann ist die Rückläufigkeit der Betreuungsquoten wirklich kein Gespenst mehr am Himmel, sondern kommende, drohende Realität.
Aber bei allem guten Willen, den ich allen Fraktionen erst einmal unterstelle, etwas für die Eltern zu tun: Aktionismus und Wahlversprechen über die Medien, ihnen zu suggerieren, es gäbe Hilfe, noch dazu ganz schnell, möglichst schon Anfang des Jahres, das ist gefährlich und das ist unseriös.
Es gibt einen Landtagsbeschluss „Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für Kita-Qualität nutzen“ in der Drs. 6/4490. Die Kollegin der LINKEN hat darauf hingewiesen. Dieser fordert explizit in Einigkeit des ganzen Hohen Hauses, dass die Mittel des Betreuungsgeldes zur Senkung der Elternbeiträge einzusetzen sind.
Damit hat der Landtag - so der normale Werdegang, außerhalb von Wahlkämpfen, sage ich einmal dazu - seinen Teil getan, und wir warten alle gespannt auf die Beschlussrealisierung, die nach Artikel 39 unserer Geschäftsordnung spätestens am 21. Dezember dieses Jahres vorzuliegen hat.
Nun hat DIE LINKE einen erneuten Antrag gestellt. Das hat mich überrascht, weil es mehrfach zu Protokoll gegeben worden ist, dass Ihre Fraktion dieser Landesregierung nicht einmal mehr die Gründung einer Arbeitsgruppe zutraut. Jetzt soll sie die Kita-Beiträge irgendwie auf die Reihe bringen. Das finde ich schon ein großes Anliegen. Aber gut, das kann man machen.
Man kann sich auch in diesem Anliegen gestützt fühlen, weil die Spitzenkandidatin der SPD in der Tat in dieser Woche per Pressemitteilung gesagt hat: 190 €, da muss der Deckel liegen. Das Kindergeld - es sei mir gestattet, das zu erwähnen - liegt im Moment bei 188 €.
Man kann noch mehr Hoffnung entfachen - leider tun das die Eltern auch; ich werde gleich sagen, warum „leider“ -, indem der CDU-Parteivorsitzende Webel darauf reagiert hat mit einer Pressemitteilung, dass er zur rechtlichen Absicherung dieses
Projektes „Senkung der Elternbeiträge“ eine Sondersitzung des Landtages favorisiert.
Hier sind wir genau bei des Pudels Kern. Will man nämlich tatsächlich und ganz schnell spürbare Effekte für die Eltern produzieren, muss man einen Nachtragshaushalt vorlegen und das KiFöG ändern.
In diesem Hohen Haus gilt das Zweilesungsprinzip. Wir sind grundsätzlich froh, dass unsere Forderung, die Deckelung der Elternbeiträge vorzunehmen, jetzt ernsthaft diskutiert und wahrscheinlich, vielleicht, unter Umständen, eventuell auch übernommen wird.
Aber wie - da wäre ich sehr gespannt - will man das auf die Schnelle seriös kalkulieren? Es ist erwähnt worden, ich will es der Vollständigkeit halber noch einmal sagen: Niemand in diesem Land weiß, wie hoch überall die Elternbeiträge sind. Niemand weiß genau, wie viel Geld in diesem System ist. Die Statistik dazu existiert schlicht und ergreifend nicht. Ich frage mich: Wie soll darauf seriös ein Nachtragshaushalt gegründet werden?
Unser Ziel muss doch sein, über die Kommunen die Eltern zu entlasten. Damit komme ich zu unserem Alternativantrag. Dabei geht es - um das klarzumachen; denn das wird hier immer wieder vermischt - tatsächlich um die Mittel aus dem Betreuungsgeld von der Bundesebene.
Wir halten das Verfahren der LINKEN für zu kompliziert. Wir schlagen vor, die Gelder an die Kommunen zu geben entsprechend der Anzahl der Einrichtungen, aufgrund inhaltlicher Arbeit.
Das Landesverfassungsgericht hat völlig zu Recht kritisiert, dass die Mehrkosten, die durch die Umsetzung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ entstehen, weder kalkuliert wurden vom Land noch finanziert werden.
Wir halten es für angemessen, dies aufzunehmen, die flächendeckende Verteilung der Gelder aus dem Betreuungsgeld vorzunehmen. Das sind immerhin - eine große Summe - 60 Millionen €, genauer gesagt 58,8 Millionen €, verteilt auf drei Jahre. Das ist mitnichten eine Summe, mit der man im Land flächendeckend die Elternbeiträge deckeln oder herunterrechnen kann.
Das ist wirklich das, was im Kern steht. Wir dürfen den Eltern keine falschen Hoffnungen machen. Wir müssen sicherstellen, dass die Eltern letztendlich davon profitieren.
Die Kommunen haben es auch verdient, aber in diesem Fall geht es hauptsächlich um die Eltern. Wenn wir das nicht erreichen, haben wir nicht nur unser Ziel nicht erreicht, sondern wir haben bei den Eltern zusätzlichen Frust, zusätzlichen Unmut,
zusätzliche Politikverdrossenheit produziert. Das halte ich auch für gefährlich.
Nach aktueller Gesetzeslage kann man nur an die Gemeinden appellieren, so wie es das Innenministerium mit diesem Runderlass getan hat. Man kann nur appellieren. Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Wer etwas anderes behauptet, der lügt schlicht und ergreifend. Man kann die Kommunen nicht zwingen, die Elternbeiträge zu senken. Sie sind im Gegenteil gezwungen, das Gesetz umzusetzen, in dem steht, mindestens 50 %.
Deswegen bleibt in der Tat nur, dass CDU und SPD ihre vollmundig in der Presse vorgetragenen Versprechungen aus dem großen Adventskino in das reale Leben übernehmen, was sie mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung nicht getan haben.
Meine Fraktion hält eine Sondersitzung dieses Hohen Hauses ebenfalls für notwendig, wenn man tatsächlich über das Betreuungsgeld hinaus etwas für die Elternbeiträge tun will. Wir sind sehr gespannt, wie die entsprechenden Vorschläge der Großen Koalition umgesetzt werden. Wir stehen bereit. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Man könnte zumindest die freiwerdenden Gelder aus dem Betreuungsgeld kurzfristig umsetzen, um ein Zeichen zu setzen. Man müsste dann versprechen, dass man im zweiten Halbjahr 2016 ein überarbeitetes KiFöG, das seriöse neue Berechnungen für die Elternbeiträge enthält, vorlegt. - Vielen Dank.
In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 30. November 2015 ist von verschiedenen Trägern berichtet worden, dass sie noch keine Förderbescheide für das Jahr 2015 erhalten haben. Die Zustellung der Förderbescheide ist einigen Trägern, wie dem Kinder- und Jugendring, erst für das nächste Jahr zugesagt worden. Daraus ergeben sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Schwierigkeiten in der inhaltlichen Arbeit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit sieht die Landesregierung durch die
se sehr verzögerte Ausstellung von Förderbescheiden den eigentlichen Sinn einer institutionellen Förderung bedroht?
2. Durch welche Maßnahmen will die Landesre
gierung sicherstellen, dass die Förderbescheide zukünftig zeitnah ausgestellt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne lange Vorrede: Meine Fraktion möchte den hebammengeleiteten Kreißsaal in Sachsen-Anhalt installieren.
Im Jahr 2011 gab es in 13 der mehr als 800 Kliniken mit Entbindungsstationen hebammengeleitete Kreißsäle. Das sind also bundesweit noch Ausnahmen und hierbei könnte Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle einnehmen.
Es gibt gute Beispiele, an denen man sich orientieren kann. So wurde der erste Kreißsaal dieser Art in Deutschland im Jahr 2003 im Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide installiert. Das Ganze geht auf Konzepte zurück, die in den 90er-Jahren in Skandinavien, Großbritannien und Österreich entwickelt wurden.
Lassen Sie mich kurz erklären, was genau sich hinter diesem Konzept verbirgt. Zwei Vorbemerkungen dazu: Mit einem hebammengeleiteten Kreißsaal wollen wir ein Geburtshaus am Krankenhaus schaffen. Es geht uns um eine grundsätzliche Unterscheidung zu herkömmlichen von Ärzten geleiteten Kreißsälen. Der Name hebammengeleiteter Kreißsaal ist Programm.
Es ist klar, dass Hebammen schon jetzt die Erstversorgung in Kreißsälen übernehmen. Aber wir wollen die Hebamme zur Chefin machen.
Der Hebammenberuf ist eigentlich als Profession für die Geburt zuständig. Das ist auch unstrittig. Wir wollen aber, dass die Hebamme tatsächlich eigenverantwortlich tätig werden kann. Ärztliches Personal wird entsprechend von der Hebamme nur in Notfällen hinzugezogen. Ansonsten treten Ärztinnen und Ärzte im hebammengeleiteten Kreißsaal nicht auf.
Warum wollen wir ein solches Geburtshaus im Krankenhaus im Unterschied zu den ärztlich geleiteten Kreißsälen? - Drei Ziele verbindet meine Fraktion mit diesem Anliegen.
Ziel 1: Wir wollen den Hebammenberuf aufwerten,
Karrierewege für Frauen eröffnen und diese Profession, die ständig um ihre Existenz ringt und ihre Anerkennung ständig beweisen muss, stärken. Wir als Fraktion hatten im Hinblick auf die Haftpflichtproblematik hierzu bereits einen Antrag in dieses Hohe Haus eingebracht.
Damit liegt dieser Antrag auf einer Linie mit der Forderung nach Aufwertung der Pflege. Im Fall der Pflege dreht sich die entsprechende Debatte etwa um die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen auf Pflegekräfte.
Hier und heute wollen wir die Aufwertung des Hebammenberufes unterstützen. Wir unterlegen diese Forderung mit dem hebammengeleiteten Kreißsaal in Richtung einer Arbeit im Gesundheitssystem auf Augenhöhe aller Berufe.
Ziel 2: Als Bündnisgrüne wollen wir die natürliche und interventionsarme Geburt stärken. Das Verständnis der Geburt als natürlichen Vorgang menschlichen Lebens gehört wieder in den Mittelpunkt gerückt. Die zunehmende Medikalisierung betrachten wir als problematische Entwicklung.
Diese Entwicklung zeigt sich etwa auch in der seit Jahren stetig zunehmenden Zahl von Kaiserschnittgeburten. Seit 1994 hat sich die Kaiserschnittrate in Sachsen-Anhalt mehr als verdoppelt. Damals wurden 14,2 % der Kinder in SachsenAnhalt per Kaiserschnitt geboren. Im Jahr 2015 waren es bisher 29,6 %.
Die WHO geht davon aus, dass bei maximal 10 bis 15 % aller Geburten ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist. Die Quote müsste also in SachsenAnhalt deutlich niedriger sein. Wir glauben, sie ist so hoch, dass Politik hier tätig werden muss.
Es liegen mittlerweile mehrfache Studien vor, die die negativen medizinischen Auswirkungen von Kaiserschnittgeburten beschreiben.
Mit „Kaiserschnitt und chronische Immunerkrankung“ ist beispielsweise eine dänische Studie überschrieben, die deutlich zu dem Ergebnis kommt, dass ein Kaiserschnitt im Zusammenhang mit erheblichen Gesundheitsrisiken für die Kinder steht. Die Stichprobe dieser Studie umfasst Daten von 1,9 Millionen dänischen Kindern, die Jahrgänge zwischen 1977 bis 2012 betreffen.
Die Forscher verfolgten den Werdegang dieser Kinder von der Geburt bis zum Alter von 15 Jahren. Das ist die größte bekannte Studie zu diesem Thema. Sie hat nachgewiesen, dass ein um 23 % höheres Risiko für Asthma besteht, ein um 46 % höheres Risiko für Immundefekte, ein um 20 % höheres Risiko für Juvenile Arthritis und ein um 11 % höheres Risiko für Leukämie.
Wer sich etwas mit Statistik auskennt - dem will ich gleich im vorauseilendem Gehorsam begegnen -, der könnte jetzt einwenden, dass die Studie lediglich auf Korrelationen, also auf das gleichzeitige Auftreten von Phänomenen, verweist und keine kausalen Schlüsse zulässt.
- Natürlich, es stimmt. Das ist überhaupt keine Frage. Deswegen sage ich das an dieser Stelle. Aber ich denke, wenn man sich die Ergebnisse dieser Studie anschaut und auch die Fallzahlen in Betracht zieht und das mit anderen Studien abgleicht, lässt sich auf jeden Fall, Kollege Borgwardt, die These halten, dass eine vaginale Geburt
für die Kinder im Grundsatz gesünder ist. Ich denke, darauf kann man sich einigen.
Mir geht es aber - das will in an dieser Stelle auch erwähnen - nicht nur um die medizinischen Aspekte. Ich beobachte grundsätzlich, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, dass die Geburt eher als notwendiges Übel betrachtet wird. Man muss da halt durch und es ist dummerweise irgendwie so, dass man das machen muss, wenn man ein Kind haben will.
Das ist ähnlich wie mit dem anderen Fixpunkt im Leben, mit dem Sterben. Auch das wird zunehmend ausgelagert und technisiert. Es wird zunehmend darauf geschaut, dass es so wenig wie möglich mit unserem tatsächlichen Leben zu tun hat.
Ich glaube, das ist ein Fehler. Bei der Geburt - bei dem Thema will ich an dieser Stelle bleiben; das Thema Bestattung betrifft einen anderen Tagesordnungspunkt - kann man sehr viel mehr leisten. Geburt ist ein bereicherndes Erlebnis. Geburt ist eine Erfahrung, die Frauen und heute - Gott sei Dank! - auch Eheleute oder Familien in der Gemeinsamkeit stärken kann. Sie ist eine Grenzerfahrung, die uns mit den Grenzen menschlichen Verstehens und menschlichen Zugriffs konfrontiert. Sie kann eine existenzielle Erfahrung sein, die unser Lebensverständnis stärkt. Wie das Sterben, so ist auch die Geburt Wesenskern des Menschen, von dem er her zu denken ist.
Einigen von Ihnen wird die Philosophin Hannah Ahrendt bekannt sein. Sie gründet auf diese Geburtlichkeit ihr ganzes philosophisches System. In einem rein medizinisch-technischen Diskurs geht diese Dimension der Geburt verloren. Das halte ich für einen Fehler.
Der Umgang mit Geburt, die Geburtskultur in einer Gesellschaft transportiert immer auch das Menschenbild der Gesellschaft.
Natürlich soll jetzt der Kreißsaal nicht zu einem Philosophiehörsaal werden. Hannah Ahrendt soll dabei auch eher im Hintergrund agieren. Aber ich glaube, so wie in Geburtshäusern ein ganzheitliches Verständnis von Geburt, vom Eintritt in das Leben im Vordergrund steht, so kann auch ein hebammengeleiteter Kreißsaal das Erleben der Geburt als bereichernde Lebenserfahrung für Familien befördern.
Andere Forschungsarbeiten, etwa des Verbunds für Hebammenforschung an der Fachhochschule Osnabrück, legen die Stärkung der natürlichen Geburt durch einen hebammengeleiteten Kreißsaal nahe.
Deren Studienergebnisse verweisen darauf, dass im hebammengeleiteten Kreißsaal deutlich mehr
Spontangeburten und deutlich weniger Eingriffe stattfinden. Es werden weniger Geburten eingeleitet und weniger Wehen verstärkende Medikamente verabreicht. Es werden weniger Schmerzmittel gegeben bzw. PDA gesetzt und weniger Dammschnitte durchgeführt.
Dafür werden deutlich häufiger Massagen und Entspannungsbäder gegen Schmerzen eingesetzt. Die Frauen nutzen eine größere Bandbreite an Gebärpositionen und die Gebärenden sind nach der Geburt deutlich mobiler.
Ich will es nur am Rande erwähnen, weil das für mich wirklich nicht im Vordergrund steht, aber das alles rechnet sich auch.
Was mir aber wichtig ist, ist die Stärkung der natürlichen Geburt. Die Eigendynamik und der Eigenrhythmus der Geburtsvorgänge werden umfassender respektiert und durch weniger Interventionen beeinflusst.
Ziel 3, das wir verfolgen, ist die Stärkung der Wahlfreiheit der Eltern. Wer eine Affinität zur natürlichen Geburt hat, der findet kaum noch Angebote in Sachsen-Anhalt.
Mit Stand vom Mai 2014 gab es sieben Geburtshäuser in Sachsen-Anhalt, wobei man sagen muss, das sind nicht alles tatsächlich Geburtshäuser, sondern das sind in der Regel Hebammenpraxen, die, wie ich finde, mit sehr viel Liebe ausgestaltet werden und in denen man gebären kann. Aber es hat nicht wirklich etwas mit einem Geburtshaus zu tun.
Auch das steht auf der Kippe. Meine Fraktion hat sich sehr lange mit dem Landeshebammenverband unterhalten. Selbst sie wissen nicht so genau, wie viele Hebammen im Land überhaupt noch Hausgeburten anmelden oder durchführen können, weil das Feld einer dynamischen Entwicklung unterliegt, auch in Bezug auf die Haftpflichtproblematik. Die Zahl ist rückläufig; das kann man bestätigen.
Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2012 ging hervor, dass in Sachsen-Anhalt 99 % der Geburten im Krankenhaus stattfinden. Ich weiß aber aus persönlichen Gesprächen und auch von Eltern, die sich an mich gewandt haben, dass sehr viel mehr Eltern eine natürliche Geburt für sich und ihr Kind wünschen.
Es gibt aber auch Eltern - auch das weiß ich aus diesen Gesprächen -, die, auch wenn es ein Geburtshaus gibt, den Gang in dieses scheuen, weil sie sagen, es könnte ja doch ein Notfall eintreten und dann hätte ich gern den Arzt oder die Ärztin an meiner Seite.
Ich kann das persönlich gut nachvollziehen. Als ich mein Kind geboren habe, stand diese Wahl noch nicht an. Aber ich hätte wahrscheinlich auch einen
Moment lang überlegt. Genau deshalb ist der hebammengeleitete Kreißsaal die Lösung; denn er vereint die Vorteile beider Systeme, die Arbeitsweise und die Atmosphäre eines Geburtshauses und den Arzt oder die Ärztin in Rufweite; eben das Geburtshaus am Krankenhaus.
Ich glaube, das wäre für viele Eltern eine willkommene Alternative.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zum Ende kommen. Ich glaube und hoffe, dass deutlich geworden ist, was wir mit dem Antrag erreichen wollen, worum es uns geht. Ich will aber auch noch einmal deutlich sagen, dass uns natürlich nicht daran gelegen ist und dass wir auch nicht wünschen, dass die Landesregierung jetzt einen solchen hebammengeleiteten Kreißsaal ins Leben ruft und selbst betreibt. Nein, wir wollen das bei den Krankenhausträgern belassen.
Wir wollen aber die Landesregierung nicht aus der Pflicht entlassen, hierzu Einiges zu tun. Deswegen - das ist der Unterschied zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen - ist uns schon sehr daran gelegen, so wie es in unserem Antrag beschrieben ist, hier etwas Konkretes zu installieren, das über die Wahlperiode hinaus Bestand haben wird.
Daher wird es Sie nicht überraschen, dass wir natürlich bei unserem Antrag bleiben werden. Denn wir wollen schon sicherstellen, dass die Arbeitsgruppe „Hebammengeleiteter Kreißsaal“ tatsächlich in dieser Wahlperiode installiert wird. Es müssen Informationen eingeholt werden. Es müssen Expertinnen und Experten gehört werden. Die Landesregierung soll in diese Arbeitsgruppe mit einer ganz konkreten Zielstellung hineingehen.
Letztlich soll ein Konzept entstehen. Am Ende soll eine konkrete Empfehlung ausgesprochen werden, wo es gut und richtig wäre, einen solchen hebammengeleiteten Kreißsaal in Sachsen-Anhalt zu installieren.
Ich würde mich freuen, wenn es größtmögliche Zustimmung zu unserem Antrag gäbe, und freue mich jetzt auf Ihre Redebeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Danke schön.
Vielen Dank dafür. - Als Erstes noch einmal kurz an den Minister. Nach meiner Information - ich habe gerade an einem anderen Antrag mit der Kollegin Brock zusammengearbeitet - kann man im Moment im Regenbogenhaus gar nicht mehr gebären, weil die Hebamme, die dort gearbeitet hat, aufgrund der Haftpflichtproblematik im Sommer, glaube ich, aufgehört hat. Es ist bis jetzt noch kein Ersatz gefunden worden. Das ist ein Beleg für das, was auch die Kollegin Grimm-Benne angemerkt hat, dass immer weniger Geburten in Geburtshäusern stattfinden können aufgrund dessen, was wir im Hohen Haus schon debattiert haben.
Ich habe auf den Satz gewartet, Kollegin Dirlich: Was wir dieser Landesregierung denn noch zutrauen, dass das doch alles nicht mehr funktioniert. Das kommt tatsächlich seit einigen Plenarsitzungen standardmäßig in jeder Ihrer Reden. Ich habe sehr aufmerksam darauf gehört.
Ich muss sagen, wir lassen uns schon von dem Satz leiten: Man muss den Menschen auch etwas zutrauen und am Ende passiert dann etwas.
Wenn wir der Landesregierung sagen, wer Teil dieses Arbeitskreises sein soll, dann trauen wir der Landesregierung durchaus zu und sehen sie dazu auch in der Lage, diesen Arbeitskreis einzuberufen. Wir gehen davon aus, dass die Hauptarbeit in diesem Arbeitskreis nach dem 13. März stattfindet und dass dann eine andere Ministerin oder ein anderer Minister ein bisschen mehr Drive reinbringt.
Insofern bleiben wir bei der Forderung, diesen Arbeitskreis noch in dieser Legislaturperiode zu installieren. Für mich ist es selbstverständlich, dass dieser Arbeitskreis offen ist, damit andere MdL, die
Ausschüsse oder wer auch immer an den Ergebnissen partizipieren können.
Gestatten Sie mir noch die Bemerkung - ich bin ehrenamtlich im Landesfrauenrat tätig -, dass ich mich freue, dass offensichtlich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses die Beschlüsse des Landesfrauenrates und der Bundeskonferenz der Frauenräte zur Kenntnis genommen haben. Es ist sehr schön, dass dies in dieser Weise wirkt.
Ich teile die Auffassung, dass es darum gehen muss, mehr zu informieren. Die Frauenärzte und Frauenärztinnen vor Ort dürfen nicht tendenziell schon in eine Richtung beraten. Diese Beratung darf nicht unter einem Sicherheitsaspekt nach dem Motto stattfinden: Dann müssen Sie über nichts mehr nachdenken! Es geht alles seinen Gang! Sie bekommen einen festen Termin usw.
Im Krankenhaus ist es leider Gottes so, dass letztlich häufig die Wirtschaftlichkeitserwägungen zählen und nicht das, was die Fachärzte und Fachärztinnen empfehlen. Vielmehr geht die Politik dort eher in die Richtung: Was planbar ist, lasst uns planbar machen; dann wissen wir, wann wir was eintakten können und wie viel Geld wir dafür bekommen können und insofern ist der Kaiserschnitt das richtige Mittel der Wahl.
Ich freue mich, dass mit Blick auf unseren Antrag grundsätzlich eine hohe Übereinstimmung besteht. Die Wege für die Erreichung dieses Ziels sind naturgemäß unterschiedlich, was wir jetzt anhand des Abstimmungsverhaltens sehen werden. - Danke.
Nicht so laut?
Vizepräsident Herr Miesterfeldt
Er meinte, wir sind doch alle wach.
Ich tue ja alles, damit Sie mir zuhören.
Deswegen kann ich Ihnen trotzdem die Überschrift nicht ersparen, dass wir heute unsere grüne Novelle zum Bestattungsgesetz beerdigen.
Weiterhin werden die Freiheitsrechte der Menschen in diesem Land durch den Friedhofszwang eingeschränkt. Uns reicht es eben nicht, dass die Möglichkeit einer anonymen Bestattung auf einer Wiese besteht. Wir gehen weit darüber hinaus. In der Anhörung habe ich dafür den Begriff „postmortales Verfügungsrecht über den eigenen Körper“ gelernt. Das ist von vielen, die in der Anhörung aufgetreten sind, als ein sehr hohes Gut dargestellt worden, das höher zu bewerten ist als der Zwang, sich auf einem Friedhof bestatten zu lassen. Das hat meine Überzeugung und die Überzeugung meiner Fraktion gestärkt, dass das Bestattungsgesetz an dieser Stelle dringend zu liberalisieren ist,
nicht nur aus diesem rechtssystematischen Grund, sondern auch weil Umfragen zeigen, dass sich mindestens 10 % der Menschen eine solche freigewählte Bestattungsart wünschen. Es wären vermutlich noch sehr viel mehr Menschen, wenn es diese Möglichkeit tatsächlich gäbe. Wenn Dinge ermöglicht werden, dann werden sie nämlich auch in Anspruch genommen.
Diese Form der freien Auslegung der eigenen Persönlichkeit wird den Menschen in Sachsen-Anhalt weiterhin verwehrt. Es widerspricht der Würde des Menschen, dass ihm von Gesetzes wegen verwehrt wird, selbst darüber zu entscheiden, an welchem Ort er seine letzte Ruhe finden will.
Wir müssen weiter damit leben, dass sich Menschen für diese persönliche Freiheit - das kann man nämlich nicht grundsätzlich einschränken -
selbst Wege wählen. Sie lassen sich im Ausland einäschern. Die Urne verbleibt dann unter Umständen in privaten Händen oder wo auch immer. Wir haben es dann nicht mehr in der Hand. Das ist allerdings eine Freiheit, die sehr vom Geldbeutel der Familie abhängt.
Ich bleibe dabei, dass wir einen sehr durchdachten Vorschlag formuliert haben. Das Ausstreuen der Asche sollte unter klar definierte Bedingungen und nach durchaus strengen Regeln erfolgen.
Eine wirkliche Auseinandersetzung und Debatte hat zu diesem Punkt nicht stattgefunden. Sie haben von Anfang an gesagt, das sei etwas, das für Sie nicht infrage komme. Dabei ist es geblieben.
Wir wollten auch ein Zeichen der Integration setzen. Wir wollten zeigen: Integration umfasst das Leben, aber auch den Tod. Wir wollten Muslime die sargfreie Bestattung in Leichentüchern ermöglichen. Das wird nun nicht geschehen. Auch dazu ist berichtet worden.
Weiterhin zwingen wir Menschen, die gemäß ihrer Tradition bestattet werden wollen, sich in ihren Herkunftsländern bestatten zu lassen oder in einem der vielen deutschen Bundesländer, in denen das schon bisher möglich ist. Auch das ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Verehrte SPD! Ich hätte mir ein bisschen mehr Engagement gewünscht. An die CDU wende ich mich in dieser Frage erst gar nicht. Ich glaube, gerade jetzt, wo sich fremdenfeindliche Stimmen in diesem Land immer stärker zu Wort melden, immer mehr werden, wäre es gut gewesen, an dieser Stelle ein Zeichen für eine weltoffene Gesellschaft zu setzen und das Feld nicht rechtskonservativen Kräften zu überlassen.
Von der CDU bin ich allerdings auch ein bisschen enttäuscht.
- Ja. - In der Anhörung haben beide Vertreter der großen Kirchen in Einigkeit sehr detailliert darauf abgestellt, dass sie es für eine Frage der Religionsfreiheit hielten, anderen Religionen die Bestattung in Leichentüchern zu ermöglichen. Dabei hätte ich mir von Ihnen durchaus etwas mehr Unterstützung erhofft.
Es geht immer um die Ermöglichung. Es geht nie darum vorzuschreiben, wie es tatsächlich sein soll.
Diese Anerkennung religiöser Traditionen und religiöser Vielfalt ist versäumt worden. Damit verschließen Sie Ihre Ohren vor den Wünschen der Kirchen und der Islamverbände und vor der Einschätzung der Integrationsbeauftragten des Landes. Offensichtlich bestehen Sie auf einer Bestattungsleitkultur, die Sie mit Ihrer politischen Macht festschreiben wollen.
Zu unserem dritten Anliegen, dem Verbot, Grabsteine aus Kinderarbeit im Land aufstellen zu lassen. Hierzu habe ich keinen produktiven Vorschlag gehört. Wie ein Mantra wiederholen Sie immer wieder, was in den anderen Bundesländern gelaufen ist.
Wir haben in der Anhörung auch zur Kenntnis genommen, welche Schwierigkeiten es gibt. Sie haben aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, dass wir unseren Gesetzentwurf an dieser Stelle noch einmal nachjustiert haben und dass wir auf die Gerichtsurteile in Baden-Württemberg und in NRW reagiert haben. Wir haben auch die intensiven Debatten, die wir als Fraktion und als Ausschuss mit dem GBD zu dieser Frage geführt haben, in unseren aktualisierten Vorschlag einbezogen. Es ist mehr als traurig, dass an dieser Stelle nur ein sehr kurzer Passus in der Beschlussempfehlung geblieben ist.
Zu den „Sternenkindern“ brauche ich, glaube ich, nicht viel zu sagen. Die Möglichkeit besteht in der Tat. Die Anhörung hat gezeigt, dass es aber nötig wäre, eine zu dokumentierende Informationspflicht darüber vorzusehen, weil viele Eltern schlicht und ergreifend nicht wissen, dass sie diese Möglichkeit haben. Auch das haben Sie versäumt zu regeln.
Das Feigenblatt, das sich bei Ihnen Beschlussempfehlung nennt, beschreibt nur noch einmal die Inaktivität und Mutlosigkeit in dieser Sache.
Damit will ich es, weil meine Redezeit vorüber ist, an dieser Stelle bewenden lassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen, die dazu neigen, nur die Überschrift zu konsumieren, könnten jetzt denken, die GRÜNEN hätten einen Erfolg errungen.
Unsere Überschrift ist vollumfänglich übernommen worden. Immerhin! Aber der Inhalt hat sich komplett geändert. Darauf ist bereits eingegangen worden.
Gerade noch rechtzeitig, bevor nicht mehr zu vermeiden war, hier eine Beschlussempfehlung abzugeben, kam die Schützenhilfe von der Bundesregierung, eine Agentur einzurichten, eine staatliche Cannabisagentur, wie formuliert wurde. Wer hätte gedacht, dass eine CDU-geführte Bundesregierung ein solches Wort überhaupt einmal in den Mund nehmen würde und sagt, wir wollen uns darum kümmern.
- Ich hätte das nicht gedacht; ich bin davon sehr überrascht, Herr Kollege Borgwardt. Dass das auch noch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, einem CSU-Mitglied, positiv begleitet wird, das ist eine noch größere Überraschung.
Das Würdigen ist schon einmal ein Fortschritt. Das ist jetzt also überall angekommen; die Sache allerdings noch nicht. Ich frage mich, was diese staatliche Agentur dann tatsächlich tun soll. Es ist völlig unklar, was dort passieren soll, was ihre Aufgabe sein soll.
Nun gut, wir haben jetzt also diese Beschlussempfehlung, die dem Trend, den wir im Sozialausschuss an vielen Stellen haben - das wird der Bund schon richten; wir gucken mal, was der Bund macht; wir überlassen das dem Bund -, Rechnung trägt.
Die Kollegin von der Fraktion DIE LINKE hat schon darauf hingewiesen, dass wir uns, wie ich finde, sehr bewegt haben. Wir haben mit der gemeinsamen Beschlussempfehlung den wirklich kleinsten gemeinsamen Nenner, einen breiten Konsens, ganz niedrigschwellig, vorgelegt.
Ich darf das kurz in Erinnerung rufen. Unter dem ersten Punkt des Antrags wurde gefordert, Cannabis grundsätzlich als verkehrs- und verschreibungsfähig gemäß Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes einzustufen. Somit wäre es dann zum Beispiel möglich, Cannabis via Betäubungsmittelrezept zu verschreiben. Diese Änderung hätte grundsätzlich den Weg dafür freigemacht, Cannabis umfassend als Medizin zu nutzen. Aber leider ist das nur im Titel verblieben.
Die zweite Forderung zielte auf die Übernahme der Kosten von Cannabispräparaten durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Wie bereits in der ersten Landtagsdebatte mehrfach von mir betont wurde, gibt es bisher nur ein Präparat, das für eine spezifische Krankheit zugelassen ist, nämlich das Präparat Sativex für die Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose. Nur bei dieser einen Diagnose werden die Kosten übernommen.
Um dies zu ändern, soll eine Expertenkommission gemäß § 35c Abs. 1 SGB V einberufen werden. Dann wäre die Selbstverwaltung am Zuge gewesen, Regularien für eine zulassungsüberschreitende Verschreibung und damit für die Kostenübernahme zu treffen.
Eigentlich hätten beide Regierungsfraktionen dem zustimmen können, wenn man sich Äußerungen aus den Medien oder aus der ersten Landtagsdebatte anschaut. Ich kann mich daran erinnern, dass der Kollege Schröder von der CDU-Fraktion gesagt hat: Frau Kollegin Lüddemann, bei der medizinischen Einsetzbarkeit von Cannabis kommen wir überein. Das ist leider im weiteren Verfahren nicht so behandelt worden.
Wie gesagt, ich bin skeptisch, was diese Agentur auf der Bundesebene tun wird. Aber wir werden uns in den nächsten Jahrzehnten davon überzeugen können, was dort realisiert wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt in der Tat Grund zur Freude. Es ist bereits gesagt worden, dass sich der erste Punkt unseres Antrages nämlich erfreulicherweise gut geregelt hat. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wurde erhöht; damit wurde unsere Forderung in Punkt 1 erfüllt. Das war es dann aber auch schon.
Weiterhin besteht nämlich die nicht zu rechtfertigende strikte Einschränkung bei den Unterhaltsvorschussleistungen mit ihrer zweifachen Begrenzung; die Maximalbezugsdauer beträgt 72 Monate, das Höchstalter des Kindes 12 Jahre. Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, dieses Thema auf der Bundesebene zu platzieren, insbesondere für ein Land, in dem sehr viele Kinder bzw. deren alleinerziehende Mütter - die es in der Regel sind - Unterhaltsvorschussleistungen beziehen.
Man hätte durchaus auch Hoffnung haben können. Schließlich war in der „MZ“ vom 12. Mai 2015 zu lesen - ich zitiere -:
„Landes-Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) fordert eine Novelle der Bundesregelungen zum Unterhalt von Kindern Alleinerziehender.“
Er selbst wird dort zitiert mit der Feststellung:
„Das derzeitige System habe aber ,unübersehbar Schwachpunkte‘.“
Weiter heißt es:
„Es hat schon etwas von Willkür, dass Kinder für maximal sechs Jahre und höchstens bis zu einem Alter von zwölf Jahren unterstützt werden.“
Da bin ich ganz einer Meinung mit dem Minister. Insofern wäre es spannend gewesen, heute noch einmal seine Sichtweise auf die Dinge zu hören.
Denn diese Einschätzung hat offensichtlich keine Konsequenzen gezeitigt. Heute wird der Landtag diese Forderung einfach vom Tisch wischen. Das ist schade, insbesondere in einem Land, in dem, wie gesagt, die Quote der Alleinerziehenden im ALG-II-Bezug am höchsten ist.
Auch die von uns geforderten Konsequenzen für Väter, die sich rechtswidrig der Unterhaltszahlung entziehen, hat keine Aufnahme in die Beschlussempfehlung gefunden. In dem besagten „MZ“-Artikel sprach der Minister sogar von der Möglichkeit, Kfz-Stilllegungsmaßnahmen vornehmen zu wollen. Das wäre sicherlich eine interessante Überlegung im Einzelfall; das hätte man diskutieren können.
Auch forderten wir in unserem Antrag, die Rückgriffsquote zu erhöhen, sie zumindest auf den Durchschnitt des Bundes anzuheben.
Ich muss klar sagen: Ich halte diesen Zeitungsartikel in Hinsicht auf das, was heute beschlossen werden wird, für schwierig. Darin wird der Bevölkerung etwas vorgegaukelt, was nicht einmal ansatzweise diskutiert, geschweige denn heute beschlossen wird.
Klar ist natürlich, dass eine medial verbreitete Meinung des Ministers für das Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht bindend ist. Ehe Fragen kommen, will ich das gleich selbst vortragen. Aber ich glaube, die regierungstragenden Fraktionen hätten sich hierbei durchaus ein bisschen mehr anstrengen können.
Besonders bitter ist auch die Weigerung, unseren letzten Punkt zu berücksichtigen: die Sicherung der elterlichen Sorge beider Elternteile im Rahmen des ALG-II-Bezugs.
Drei Minuten sind nicht viel, wie ich sehe. Die Redezeit ist um. Aber ich glaube, es gibt jetzt auch nicht mehr viel zu einem Antrag zu sagen, von dem nichts, aber auch gar nichts übrigbleibt und mit dem die Chance vertan wurde, für die Alleinerziehenden in diesem Land tatsächlich etwas Konstruktives auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Schaut man sich nur die Beschlussempfehlung an, die heute behandelt wird, dann könnten sie alle hier in diesem Hohen Hause mit gutem Gewissen unterschreiben. Darin steht nur Richtiges und darin stehen viele gute Absichtsbekundungen. Aber wenn man sich den Antrag ansieht und wenn man sich vor Augen führt, welche Aufgabe dieses Hohe Haus hat, dann passt doch einiges nicht so richtig zusammen.
DIE LINKE hat sehr konkrete Forderungen zu einem sehr spezifischen Thema - zu Recht, wie wir finden - aufgemacht. Die Beschlussempfehlung liest sich eher wie ein SPD-Parteiprogramm und nicht wie etwas, was in diesem Hohen Hause als Arbeitsauftrag für die Landesregierung entwickelt wurde.
Dieses Thema ist wichtig. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse führen zu unsicheren Biografien. Darauf habe ich bereits im Rahmen der Einbringungsrede zu diesem Antrag hingewiesen.
Langfristige Planungen werden erschwert. Bei Kettenverträgen kann unter diesen Vorzeichen von Planung keine Rede sein. Die Betreffenden können nicht einmal einen ganz normalen Konsumentenkredit abschließen. An dieser Stelle hilft nicht nur eine gute Kita-Landschaft, sondern es müssen auch verlässliche Arbeitsplätze vorhanden sein, wenn man sagt, man will etwas für Familien in diesem Land tun.
Ich werde diesmal versuchen, meine Redezeit nicht zu überschreiten.