Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Darauf kommen wir gleich noch.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

- Sie können doch eine Frage stellen. Bleiben Sie doch ganz ruhig.

(Zuruf von der CDU: Was? - Unruhe)

Meine Damen und Herren! Übrigens ist es leider auch auf die Situation zurückzuführen, dass sich die Studierenden manchmal untereinander nicht trauen, Angst vor den deutschen Behörden haben; denn aufenthaltsrechtlich müssen die Studierenden die finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können.

Das führt mich zu Punkt 3 unseres Antrags. Lassen Sie uns gemeinsam, Bund, Länder und Kommunen, dafür Sorge tragen, dass die Studierenden, die durch den Umbruch in Syrien in finanzielle Not geraten sind, nicht ihren Status als Studierende verlieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Es muss ein Zeichen der Unterstützung sein, dass die Studierenden in dieser Situation nicht ihr Studium in Deutschland abbrechen müssen. Es ist wichtig, dass der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden zugunsten der Studierenden vollständig genutzt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Syrien ist nicht das einzige Land, das in einer solchen Krisensituation ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es immer wieder Länder geben wird, aus denen Studierenden in Sachsen-Anhalt an unseren Hochschulen studieren und die in eine solche Krisensituation geraten.

Deshalb ist meiner Fraktion besonders daran gelegen, dass in unserem Bundesland so etwas wie ein Krisenmanagement installiert wird. Verfahren, Absprachen und Abläufe sollten überprüft und so gestaltet werden, dass genau in einer solchen Situation wie der in Syrien Studierende nicht in ein Loch fallen, Ansprechpartner da sind und schnell Hilfe geboten werden kann.

Ich freue mich, dass die Koalition diese Notwendigkeit ähnlich sieht und diesen Vorschlag aufgreift, so wie Ihr Änderungsantrag in der Substanz nicht so sehr von unserem Antrag abweicht. Aber dieses Ritual ist ja nicht neu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass den syrischen Studierenden unkompliziert geholfen wird. Lassen Sie uns in Zukunft dafür Sorge tragen, dass es verlässliche und koordinierte Strukturen im Land gibt. Die Erfahrungen, die jetzt gesammelt werden, können in den Aufbau ihres Landes einfließen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie jetzt noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Lange, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Professor Dr. Wolff.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was sich in Syrien zurzeit abspielt, ist in der Tat ein Drama, auch ein humanitäres. Deshalb haben wir uns mit dem Thema dieses Antrags aufgrund einer Initiative der Regierungsfraktionen bereits in der letzten Ausschusssitzung befasst. Das Protokoll scheint schon bekannt zu sein.

Natürlich liegt es im Interesse der Landesregierung, den Aufenthaltsstatuts der syrischen Studenten nicht zu gefährden. Das haben wir auch schon unter Tagesordnungspunkt 14 vom Innenminister gehört.

Ebenso selbstverständlich ist es, den syrischen Studierenden, wie übrigens allen ausländischen Studierenden, die aufgrund von unglücklichen Ereignissen in ihren Heimatländern in eine Notsituation geraten, im Rahmen des Möglichen zu helfen.

(Beifall bei der CDU)

Zu den syrischen Studierenden erfuhren wir auf Anfrage bei den Hochschulen Folgendes - Herr Lange, mit einer Erhebung der Zahlen, denke ich, geht Koordination los,

(Herr Lange, DIE LINKE: Ja!)

damit man überhaupt weiß, über wie viele Schicksale wir reden -: An den meisten Fachhochschulen unseres Landes sind keine Studierenden aus Syrien eingeschrieben. An der Hochschule Anhalt gibt es derzeit vier Studierende aus Syrien.

An der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg sind 42 und an der Martin-Luther-Universität 61 syrische Studierende gemeldet. Das sind insgesamt also 107. Das sind leider noch nicht die 120. Wir freuen uns über jeden Einzelnen und wir alle wissen, wie hart die Hochschulen in unserem Land daran arbeiten, auch für internationale Studenten attraktiv zu sein.

Es ist übrigens nicht allen syrischen Studierenden der Geldhahn zugedreht worden, wie es Herr Herbst vielleicht vermutet. Die Finanzierung der Studierenden erfolgt auf sehr unterschiedlichen Wegen. Deren Erläuterung wäre ein abendfüllendes Thema, das ich hier nicht vertiefen möchte.

Aufgrund unserer schon vor der Ausschusssitzung gestarteten Anfrage gab es folgende Meldungen der Hochschulen und Universitäten zur Problematik von in Not geratenen syrischen Studierenden bei uns im Land:

Die Otto-von-Guericke-Universität meldete zehn syrische Studierende, die sich mit finanziellen Pro

blemen an die evangelische Studentengemeinde gewandt hatten. Nach der Auskunft der Universität konnten hier Problemlösungen gefunden werden.

Im Studentenwerk Magdeburg sind insgesamt ca. 15 Fälle bekannt, in denen es bisher Anfragen nach finanzieller Unterstützung bei der Sozialberatung gab. Hier wird noch geprüft bzw. ist auch schon geholfen worden. Es ist nicht bekannt, wie groß die Schnittmenge zwischen den zehn bei der Studentengemeinde und den 15 beim Studentenwerk bekannten Fällen ist.

Das Rektorat der MLU meldet bisher nur einzelne Fälle. Das Studentenwerk Halle teilt mit, dass es in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, wiederum mit der evangelischen Studentengemeinde, aber auch mit dem International Office, Hilfspakete für bedürftige Studierende schnürt. Die erste Anlaufstelle ist dabei die Sozialberatung im Studentenwerk. Dort kann man finanzielle Hilfen beantragen.

Meine Damen und Herren! Für derartige Fälle gibt es durchaus eingespielte, aber sehr stark individuell orientierte Verfahren, die sich auch bei politischen und anderen Katastrophen in anderen Heimatländern unserer Studierenden schon bewährt haben, ohne dass sich übrigens außerhalb der Hochschulen und der ihnen verbundenen Einrichtungen jemand dafür interessiert hätte. Das kann ich als ehemalige Ausländerbeauftragte der Ottovon-Guericke-Universität aus eigener Erfahrung berichten.

Kurz und gut: Derartige Probleme und auch Lösungen dafür gibt es seit etlichen Studentengenerationen. Das aktuelle Problem syrischer Studierender ist leider kein wirklich neues Phänomen, was es nicht weniger katastrophal macht.

Es geht auch nicht nur um finanzielle Hilfen im engeren Sinne. Ich nenne vielleicht einige konkrete Beispiele. Als im März 2012 im Studentenwerk Halle aufgrund der damals schon instabilen Verhältnisse eine Anfrage eines syrischen Studierenden ankam, wurden folgende Hilfen bereitgestellt: Es gab eine Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen und Gratisessen. In einem weiteren Fall gibt es neben einer Beihilfe die Möglichkeit, einen preisgünstigen Wohnheimplatz zu nutzen, um die Mietkosten zu senken.

Das Studentenwerk Halle betont dabei, dass es bei jedem zukünftigen Hilferuf eines ausländischen Studierenden individuell maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen des Möglichen sucht. Insgesamt gab es dort bis heute acht weitere Beratungskontakte, die sich nicht nur auf finanzielle Unterstützung bezogen. Sollte die Zahl der Anfragen in nächster Zeit steigen, kümmert sich das Studentenwerk verstärkt um weitere Problemlösungen.

In beiden Studentenwerken besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, sogenannte Über

brückungsdarlehen für in Not geratene Studierende in Anspruch zu nehmen. Diese sind zinslos, werden unabhängig vom Bafög und von der Staatsangehörigkeit vergeben und sind an den Nachweis einer unverschuldeten finanziellen Notlage und die Benennung von Bürgen gekoppelt. Nach den Angaben der Studentenwerke werden gerade diese Überbrückungsdarlehen gern von ausländischen Studierenden in Anspruch genommen. Offenbar gibt es auch Bürgen dafür.

(Herr Lange, DIE LINKE: Ja, aber nicht flä- chendeckend!)

Beide Studentenwerke empfehlen den in Not geratenen Studierenden unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen, als erste Anlaufstelle für ihre Probleme die Sozialberatungen der Studentenwerke aufzusuchen. Dort können, auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Hilfspakete geschnürt werden. Genau für solche Fälle sind die, übrigens vom Land finanzierten, Sozialberatungen der Studentenwerke eingerichtet worden.

Neben den Studentenwerken gibt es weitere Einrichtungen, die sich um in Not geratene ausländische Studierende bemühen. Einige wurden eben bereits erwähnt. Die evangelischen Studentengemeinden sind aktiv, die katholischen auch. Es gibt darüber hinaus andere Einrichtungen und auch private Initiativen. Der Verein „Hilfe für ausländische Studierende e. V.“ in Halle wurde bereits genannt. Aber auch durch Lions- und Rotary-Klubs sowie Privatpersonen wird geholfen, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Miete, durch die Zahlung der Immatrikulationsgebühr oder der Krankenkassenbeiträge, aber auch durch Stipendien und andere Nothilfen.

Auch die Studierendenräte selbst - das wurde auch erwährt - haben Geld, um in Not geratenen Studierenden extrem flexibel helfen zu können. Studierende untereinander können manchmal besonders gut und einfühlsam einschätzen, wer welche Hilfe wirklich braucht. Das weiß ich noch gut aus meiner Zeit als Ausländerbeauftragte hier in Magdeburg.

Zusätzliche Hilfe kann den Studierenden aus dem Ausland übrigens auch durch die Vermittlung von Stipendien und Jobs an den Hochschulen angeboten werden. Das geschieht auch.

Zusammenfassend kann ich zumindest bislang feststellen, dass die Hochschulen im Land die aus den Unruhen in Syrien resultierenden Probleme eigenverantwortlich im Sinne der Betroffenen lösen und ein Eingreifen der Landesverwaltung nicht erforderlich zu sein scheint. Zumindest aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalt ist auch kein Eingreifen der Bundesebene erforderlich.

Das von Ihnen aus NRW genannte Beispiel, Herr Lange, war interessanterweise eines für eine ei

genverantwortliche Lösung auf der Hochschulebene, nicht auf der Ebene der Regierung des Landes NRW.

Das Land und hier vor allem die Hochschulen und Studentenwerke werden wie immer die soziale Situation unserer Studierenden im Blick haben. Bislang ist uns noch nicht berichtet worden, dass die Akteure vor Ort damit überfordert seien.

Wir werden den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gern zum Anlass nehmen, um vor allem mit den beiden Universitäten die Verfahrensweisen nochmals zu besprechen und, wo erforderlich, zu verbessern. Selbstverständlich werden wir darüber gern im Ausschuss berichten. Ich empfehle Ihnen, dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. Es gibt zwei Nachfragen. Es sind Fragen des Kollegen Herbst und des Kollegen Lange. - Herr Kollege Herbst, Sie sind zuerst dran.

Vielen Dank. - Frau Ministerin, wenn Sie das hier in Ihrer ruhigen und sehr angenehmen Art so darlegen, dann bekommt man das Gefühl, es ist eigentlich alles in Butter, es läuft alles nach einem wunderbaren Verfahren ab, es ist alles geregelt und es gibt für alle diese Fälle irgendeinen geregelten Ablauf. Dann wird mit Stempel, Unterschrift und zweiter Durchschrift entschieden, dann bekommen die ihre Unterstützung und es gibt kein Problem mehr. Aber so ist es eben nicht.

So ist es nicht, und ich frage Sie, wie kommt es denn dann, dass diese Studierenden und die anderen Betroffenen klagen? Wie kommt es denn, dass sie offensichtlich alle Ansprechpartner abgeklappert haben und jetzt nicht mehr wissen, wohin sie sich wenden sollen?

Wie kommt es denn, dass sich am 3. August eine Gruppe von sieben Studierenden von der Universität Magdeburg in ihrer Not erst zum Rathaus aufgemacht hat, weil sie nicht wussten, an wen sie sich wenden sollten, dort mit dem Hinweis weggeschickt wurden, bitte wenden sie sich an den Landtag, dann zwischen 10 und 11 Uhr hier im Landtag eintrafen und an der Tür mit dem Hinweis weggeschickt wurden, bitte fahrt nach Berlin und wendet euch an den Deutschen Bundestag? Wie kommt das, frage ich Sie, Frau Ministerin? - Dieses Ereignis ist nachprüfbar. Ich bitte Sie auch, es nachzuprüfen.