Ich glaube, wir haben zum richtigen Zeitpunkt über dieses Thema gesprochen. Die Ministerin hat ausführlich und vollständig dieses Thema und die vielfältigen Bemühungen dargestellt. Ich frage mich: Was bezweckt dieser Antrag?
Ich habe den Eindruck, ein guter Onkel, eine gute Tante will Probleme lösen, und das möglichst öffentlichkeitswirksam. Ich frage mich: Ist der Ruf nach dem Staat an dieser Stelle wirklich der richtige,
wo wir doch nach meinem Blickwinkel Strukturen und Lösungsansätze haben. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Lange, dass es hierbei nicht nur um Syrien geht, sondern auch um Studierende aus anderen Ländern und mit anderen Problemen.
Sie haben in Ihren Ausführungen angesprochen, dass wir ein Krisenmanagement installieren und Ansprechpartner schaffen müssen. Das kann man nicht anders verstehen, als dass Sie zusätzliche Verwaltungsstellen aufbauen wollen; auch wenn Sie das mit Ihrer Zusatzfrage an die Ministerin wieder zurückgenommen haben. Ich kann nur davon abraten, vorschnell Verwaltungsstrukturen aufzublähen.
Deshalb bitte ich darum, dass wir bei diesem Thema in der bisher erprobten Arbeitsweise weiterarbeiten, uns damit im Ausschuss beschäftigen und Sie diesem Änderungsantrag zustimmen.
Bis zum Redebeitrag von Frau Dalbert wollte ich nicht noch einmal sprechen, aber dann kam Herr Harms.
Herr Harms, ich muss Sie fragen: Wozu sind wir denn da? Natürlich sind wir dazu da, um Probleme zu lösen.
wüssten Sie, dass diese Probleme noch nicht gelöst sind. Warum ist es so schwer zu akzeptieren, dass Politik weiter gehen muss als nur zu sagen: Es ist schon alles in Butter, darum kümmern sich ja Leute, auf zivilgesellschaftliche Strukturen zu verweisen und sich darauf auszuruhen, dass die zivilgesellschaftlichen Strukturen etwas machen. Das kann doch nicht alles sein.
- Ich meine keine Managementstelle, sondern ich meine koordiniertes Handeln. Dafür ist diese Landesregierung zuständig.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Eine Überweisung wurde nicht beantragt. Somit erfolgt eine Direktabstimmung.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag von CDU und SPD in Drs. 6/1456 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Wir stimmen jetzt ab über den Ursprungsantrag in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, dass wir alle richtig Lust haben, über diesen Antrag zu sprechen. Das freut mich natürlich.
Deswegen will ich die Zeit nicht überstrapazieren, aber trotzdem versuchen zu beschreiben, warum wir diesen Antrag gestellt haben.
mindest, wenn man sich anschaut, wie mit ihrem Status und ihrer Entlohnung umgegangen wird. Das hat auch historische Gründe, die vor allen Dingen darin liegen, dass es in den alten Bundesländern maßgeblich war, Lehrerinnen und Lehrer zu verbeamten.
Das hat sich spätestens mit der deutschen Einheit deutlich verändert. In den ostdeutschen Bundesländern haben wir eine gänzlich andere bzw. umgekehrte Situation. Wenn Sie sich im Personalentwicklungskonzept, das uns allen gut bekannt ist, die Tabellen bei den Lehrerinnen und Lehrer anschauen, in denen die Verhältnisse in einer Grafik sehr plastisch dargestellt sind, dann sehen Sie, dass in Sachsen-Anhalt die überwiegende Zahl der Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis tätig ist. Nur bei den jüngeren Jahrgängen haben wir im Wesentlichen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer.
Ich will die Debatte heute nicht dafür nutzen, grundsätzlich darüber zu sprechen, ob ich es für sinnvoll halte oder nicht, dass wir in Deutschland Lehrerinnen und Lehrer veramten. Prinzipiell halte ich das für nicht sinnvoll.
- Das freut mich, wenn die das gern hören, Herr Leimbach. Ich weiß aber auch, dass die Landesregierungen in der aktuellen Situation in den Bundesländern dazu neigen, bei diesem Mittel der Verbeamtung zu bleiben, was nicht zuletzt an dem Konkurrenzkampf liegt, dass wir uns um jeden Absolventen in der Bundesrepublik streiten und die Verbeamtung natürlich eines der geeigneten Mittel ist, Vorteile zu suggerieren.
Ich will an dieser Stelle aber auch sagen: Wenn wir ausreichend Vorsorge getroffen und mehr Absolventinnen und Absolventen hätten, dann gäbe es diesen Konkurrenzkampf nicht und wir müssten nicht zu diesem Mittel greifen, meine Damen und Herren.
Die angestellten Lehrerinnen und Lehrer sind insofern in einer besonderen Situation, als sie im Gegensatz zu anderen Angestellten im öffentlichen Dienst ihr Entgelt nicht über Tarifverhandlungen festgelegt bekommen, sondern über eine einseitige Festlegung der Landesregierung, nämlich eine Richtlinie.
Ich finde, nachdem wir gestern in einem anderen Zusammenhang hier im Haus sehr viel über die Stärkung der Tarifpartner und über den Stellenwert von Tarifverträgen geredet haben, sollte es unser gemeinsames Anliegen sein, auch für die Lehrerinnen und Lehrer insofern eine Veränderung herbeizuführen, als sie nicht mehr im Rahmen eines politischen Diktats, um in dem Duktus von Herrn
Schröder zu bleiben, sondern im Ergebnis einer fairen Verhandlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ihr Entgelt erhalten, meine Damen und Herren.
Wir haben bei den Beamten die Situation, dass wir im Ergebnis der Föderalismusreform über die Dinge auch in den Landesparlamenten per Gesetz verhandeln können.
Trotzdem - auch das muss gesagt werden - kommt sie 22 Jahre nach der deutschen Einheit nicht umhin, für die ostdeutschen Länder eine Reihe von zusätzlichen Sonderregelungen festzulegen, die zum Teil eine deutliche Schlechterstellung gegenüber den alten Bundesländern bedeutet. Die Gewerkschaft redet in diesem Zusammenhang von Eingruppierungsstrafrecht, meine Damen und Herren.