Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Die Betroffenheit ist riesig. Es gibt kaum Gegenden in unserem Land, die nicht durch zu viel Wasser beeinträchtigt sind. Für die Menschen in unserem Land war es wichtig zu sehen, es gibt Hoffnung, man nimmt sich der Sorgen und Nöte an und hat auch Lösungsmöglichkeiten im Gepäck.

Wir waren im Salzlandkreis in der Stadt Schönebeck, in der Stadt Barby und in der Region. Im Saalekreis besuchten wir die Einheitsgemeinde Kabelsketal, die Gemeinde Bennstedt sowie die Stadt Halle. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld waren die Stadt Bitterfeld-Wolfen und der Ortsteil Holzweißig, die Stadt Sandersdorf-Brehna, die Ortschaft Zscherndorf, die Stadt Südliches Anhalt mit den Ortschaften Libehna und Weißandt-Gölzau Ziele der Bereisungen.

Im Landkreis Wittenberg befassten wir uns mit Vernässungen in der Stadt Annaburg mit dem Ortsteil Löben sowie in der Lutherstadt Wittenberg mit dem Ortsteil Seegrehna und der betroffenen Region. In der fünften auswärtigen Sitzung besuchten wir die Stadt Dessau-Roßlau und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Stadt Zerbst mit dem Ortsteil Walternienburg.

Die vorerst letzte Station unserer auswärtigen Sitzungen war der Landkreis Mansfeld-Südharz. Hier haben wir Bürger der Stadt Sangerhausen, Ortsteil Riestedt getroffen und uns die Auswirkungen von Erosion in der Stadt Gerbstedt angesehen.

Ergänzend zu den direkten Gesprächen vor Ort mit Betroffenen ließ sich der Zeitweilige Ausschuss umfassend in öffentlichen und nichtöffentlichen Anhörungen von Privatpersonen, von privaten Interessen- und Bürgerinitiativen, von kommunalen Vertretern, von Verbänden und sonstigen Institutionen sowie von Ministerien und nachgeordneten Behörden zu Vernässungs- und Erosionsproblemen im Land Sachsen-Anhalt vortragen.

Bei den Gesprächen im Zusammenhang mit den Begehungen und den öffentlichen Anhörungen war dem Zeitweiligen Ausschuss vor allem die Sicht der Betroffenen zu den geschilderten Ursachen für die Vernässung und Erosion wichtig. Gern nahmen wir Lösungsvorschläge der Betroffenen entgegen und profitierten von den Erfahrungen der alteingesessenen Bürger und werden diese Informationen in unsere Arbeit einfließen lassen.

In den öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzungen des Zeitweiligen Ausschusses wurde insbesondere durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herrn Dr. Aeikens und seine Mitarbeiter sowie durch Vertreter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung zu spezifischen Problemen der Vernässung und Erosion und deren Minderung bzw. künftigen Vermeidung berichtet.

Mit Stand vom Dezember 2011 hat die Landesregierung dem Zeitweiligen Ausschuss den Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen im Umgang mit hohen Grundwasserständen und Vernässungen in Sachsen-Anhalt vorgelegt.

Dieser Bericht informierte den Zeitweiligen Ausschuss über die grundlegenden Gesichtspunkte, die für eine Beurteilung der Problemlagen zum Thema hohe Grundwasserstände, Vernässungen und Erosion im Rahmen einer ersten Meinungsbildung für den Ausschuss sinnvoll und erforderlich waren. Dazu wurden durch sieben Arbeitsgruppen in den sieben Flussbereichen unter der Federführung des Landesverwaltungsamtes mehr als 7 000 Erfassungsbögen ausgewertet.

Ich denke, es ist durchaus vorbildlich, wie sich hierbei alle Beteiligten eingebracht haben und wie akribisch genau an Lösungsvorschlägen gearbeitet wurde. Dabei kristallisierten sich folgenden Schwerpunkte heraus:

erstens die Verbesserung der Abflussverhältnisse und der Entwässerungsfunktion von Fließgewässern erster Ordnung durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft,

zweitens die Verbesserung der Abflussverhältnisse und der Entwässerungsfunktion von Gewässern zweiter Ordnung durch die Unterhaltungsverbände,

drittens die Prüfung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung durch die Kommunen und die Abstimmung der Planungen mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und den unteren Wasserbehörden,

viertens die Verbesserung der Stadtentwässerung und der Niederschlagswasserbeseitigung im urbanen Raum,

fünftens die Verbesserung der Straßenentwässerung an den Verkehrswegen und Verkehrsnebenanlagen durch die Landesstraßenbaubehörde,

sechstens die Verbesserung der Maßnahmen gegen Vernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen durch Ertüchtigung von Grabensystemen zur Ableitung des Oberflächen- bzw. Grundwassers - die Verbesserung von Drainagesystemen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen selbst ist originäre Aufgabe der Eigentümer -,

siebtens die Verbesserung der negativen Folgen des Grundwasserwiederanstiegs und der Vernässungen bedingt durch bergbaulichen Einfluss - in diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen und dem bergrechtlich zuständigen Unternehmen, zum Beispiel der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, wichtig -,

achtens die Verbesserung der kommunalen Organisationsstrukturen, um ein rechtlich sicheres, praktikables und auch kostendeckendes Umsetzen von Maßnahmen gegen Vernässung gewährleisten zu können; dabei ist zu prüfen, ob die Einrichtung von Wasser- und Bodenverbänden sinnvoll ist;

neuntens die Prüfung der bewährten Beurteilungskriterien hinsichtlich der Einstufung der Gewässer in die erste und zweite Ordnung,

zehntens die Prüfung der Zusammenarbeit oder die Reduzierung der Zahl der Unterhaltungsverbände, verbunden mit der Überprüfung der Einzugsgebietsgrößen,

elftens die Novellierung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Durch die diversen Anhörungen von Betroffenen und Experten sowie durch eigene Anschauung konnte der Zeitweilige Ausschuss die im Bericht der Landesregierung enthaltenen Informationen verifizieren und sich ein eigenes Bild von der Vernässungs- und Erosionsproblematik in SachsenAnhalt verschaffen.

Der Zeitweilige Ausschuss teilt die Auffassungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und nimmt die vom MLU vorgeschlagenen Punkte bezüglich erforderlicher Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.

Die zahlreich dem Zeitweiligen Ausschuss vorgelegten schriftlichen Berichte und Unterlagen wurden durch den Ausschuss gesichtet und einer ers

ten Analyse unterzogen. In dieser Analyse der Ursachen und Folgen der Vernässung und Erosion im Land Sachsen-Anhalt kann der Zeitweilige Ausschuss nach derzeitigem Kenntnisstand verschiedene Einflussfaktoren feststellen, die eine unterschiedliche Gewichtung für die betroffenen Regionen haben.

Danach ergeben sich zunächst einige qualitative Einflussfaktoren. Das sind geologische, hydrogeologische und morphologische Einflüsse, bodenbedingte Einflüsse, hydrologische Einflüsse, Einflüsse infrastruktureller Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, Einflüsse infrastruktureller bergbaulicher Maßnahmen, Einflüsse sozioökonomischer Maßnahmen, infrastrukturelle, bauliche Einflüsse und Einflüsse von Veränderungen der Flächennutzung und veränderte Wassernutzungen.

Es ist unstrittig, dass die Niederschlagsereignisse insbesondere in den Jahren von 2007 bis 2010/ 2011 einen entscheidenden Einfluss auf die hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten hatten und bei zukünftigen Ereignissen ähnlicher Intensität auch haben werden. Niederschläge sind Bestandteil meteorologischer Vorgänge und wirken sich auf den Wasserkreislauf und damit auch auf die regionale Wasserbilanz aus.

Demzufolge wurden die Niederschläge als integraler Bestandteil der hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten betrachtet und nicht gesondert als Einflussfaktor aufgeführt. Weitere Feststellungen, Schlussfolgerungen und konkrete Empfehlungen sollen dem Abschlussbericht vorbehalten bleiben.

Vor diesem Hintergrund wird sich der Zeitweilige Ausschuss in der kommenden Arbeitsphase vermehrt den Fragestellungen zuwenden, die auf die Entwicklung von Vermeidungs- und Vorbeugungsstrategien in einem zukünftigen Wassermanagement zielen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit war die Befassung mit Finanzierungsmöglichkeiten, um betroffenen Privatpersonen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verwaltungsgemeinschaften, kommunalen Zweckverbänden sowie Unterhaltungsverbänden finanzielle Hilfestellung bei der Bewältigung der Vernässungs- und Erosionsproblematik anbieten zu können.

Im Rahmen der von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen wurde ein Fonds mit dem Ziel aufgelegt, Vorhaben und Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Vorbeugung von Vernässung oder Erosion zu unterstützen. Der Fonds ist mit einem Finanzvolumen von 30 Millionen € ausgestattet. Dazu haben wir im Dezember 2011 - Sie erinnern sich - das Gesetz über den Altlastenfonds geändert, um dieses Geld in einem gesonderten Kapitel diesem Fonds zuordnen zu können. Damit

ist die Ausreichung des Geldes nicht an ein bestimmtes Haushaltsjahr gebunden, was wichtig und richtig für die Umsetzung der Vorhaben ist.

Diese Fördermaßnahme orientiert schwerpunktmäßig auf die Unterstützung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände sowie Unterhaltungsverbände. Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung von Konzepten und Planungen als Vorbereitung von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben, die mit 80 % gefördert werden, sowie Investitionen, die zu 65 % förderfähig sind.

Die Umsetzung der Finanzierungsmaßnahme erfolgt über die von der Landesregierung entwickelte „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt“. Mit der Durchführung der Fördermaßnahme wurde die Landesanstalt für Altlastenfreistellung beauftragt.

In Rahmen der Ausschusstätigkeit beriet der Zeitweilige Ausschuss auch über diese Richtlinie bezüglich der Zustimmung des Ausschusses zur Bewilligung von Zuwendungsbescheiden. Nach eingehender Beratung verabschiedete der Zeitweilige Ausschuss mit 11 : 0 : 1 Stimmen die Beschlussvorlage der Landesregierung.

Danach sind unter anderem dem Zeitweiligen Ausschuss insbesondere Vorhabensbeschreibungen von beantragten Projekten vorzulegen, deren Kosten 500 000 € betragen oder überschreiten. Soweit der Zeitweilige Ausschuss den Entwürfen der Zuwendungsbescheide zustimmt, werden die Entwürfe an den Finanzausschuss mit der Bitte um Zustimmung weitergeleitet.

Zusätzlich zu den Mitteln aus diesem Fonds stehen weitere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, zum Beispiel das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur Dorferneuerung und Stadtentwicklung, das Programm zur Flurbereinigung und Bodenneuordnung des Landes SachsenAnhalt, das Programm der Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt, der Europäische Fonds für Strukturentwicklung und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Von den Vernässungsproblemen ist nicht nur kommunales Eigentum betroffen, sondern vor allem auch privates. Anders als für die Körperschaften des öffentlichen Rechts existiert für diese Zielgruppe keine Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beauftragt, Unterstützungsmöglich

keiten für Privatpersonen in Bezug auf die Vernässungsproblematik zu eruieren.

Im Ergebnis wurde das Produkt „Sachsen-Anhalt Modern“ der IB Sachsen-Anhalt als geeignet identifiziert und um den Baustein „Vernässungen“ erweitert. Förderfähig im Sinne einer Darlehensgewährung sind Hauseigentümer, deren Immobilien in Sachsen-Anhalt von Vernässungsschäden betroffen sind.

Die Darlehensgewährung gilt nicht für alle Regionen Sachsen-Anhalts, sondern nur für solche Städte und Gemeinden sowie deren Umfeld, die in besonderem Maße von hohen Grundwasserständen und Vernässungen betroffen sind. Gefördert werden insbesondere Drainagen, Bauwerkstrockenlegungen, Sicherung oder Verlegung von Heizungsanlagen aus dem Kellergeschoss sowie Sicherung oder Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen aus dem Kellergeschoss.

Die Vergabe der Darlehen erfolgt bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, beträgt mindestens jedoch 10 000 €. Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre. Die detaillierten Bedingungen sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu erfragen. Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu stellen.

Der Zeitweilige Ausschuss begrüßt mehrheitlich, dass es mit den aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten gelungen ist, den Betroffenen eine finanzielle Hilfestellung zur Bewältigung ihrer Probleme anbieten zu können.

Seit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion im Land SachsenAnhalt“ sind bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung bis zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 44 Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung eingegangen.

Ich will Ihnen aber auch die aktuellen Zahlen nicht vorenthalten. Mit Stand vom 8. November 2012 liegen bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung 65 Anträge auf Vorhabensdurchführung vor. Davon beziehen sich 34 Anträge auf die Erstellung von Konzepten und Planungen, 18 Anträge auf die Durchführung von Investitionen, und 13 Anträge beinhalten sowohl Konzepte als auch Planungen und Investitionen.

Das Antragsvolumen beträgt ca. 10,7 Millionen €. Abzüglich des aufzubringenden Eigenanteils der Antragsteller belaufen sich die beantragten Zuwendungen auf 7,3 Millionen €. Bewilligt wurden bislang insgesamt 37 Vorhaben plus sechs Teilbescheide. Abgelehnt werden mussten bislang zwei Anträge.

Der Zeitweilige Ausschuss begrüßt die große Resonanz auf die Förderrichtlinie. Wir sehen uns hier in unserer Arbeit bestätigt. Aus allen besuchten

Gemeinden wurden Förderanträge gestellt. Durch unser Wirken konnten wir vielen Kommunalvertretern die Angst vor den doch recht umfangreichen Antragsunterlagen nehmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ausdrücklich bei den Mitarbeitern der LAF unter Leitung von Herrn Keil bedanken, die jederzeit bereit sind, bei der Antragstellung Hilfe zu leisten.

Die umfangreichen Prüfungen der Anträge obliegen den für diese Aufgabe entsprechend ausgestatteten und qualifizierten Behörden des Landes Sachsen-Anhalt.