Protokoll der Sitzung vom 16.11.2012

Aus der Sicht der Opposition finde ich dafür natürlich kritische Worte. Ich bedauere das. Wir wissen das seit dem Jahr 2009. Zu diesem Zeitpunkt ist im Bundestag die Entscheidung zur Reform und Modernisierung der Zwangsvollstreckung in Deutschland gefallen. Ich hätte es günstig gefunden, wenn wir im Rechtsausschuss, aber auch im Ausschuss für Finanzen darüber hätten diskutieren können.

Wir Fraktionen, denke ich, wissen spätestens seit dem Brief des Verbandes der Gerichtsvollzieher von vor der Sommerpause, dass das auf uns zukommt. Meine Fraktion hatte mit dem Verband auch diskutiert. Wir haben auch eine entsprechende Anfrage an das Ministerium gestellt. Das Ministerium hat dazu - zumindest lässt der Gesetzentwurf nur diese Schlussfolgerung zu - keine Anhörung durchgeführt.

Ich würde deswegen anregen, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung möglichst bald ein Anschreiben an den Gerichtsvollzieherbund, den Richterbund und an die Anwaltsverbände schickt, um zumindest noch eine kleine schriftliche Anhörung zu ermöglichen, damit sich die Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung noch einmal inhaltlich damit auseinandersetzen können, zumindest bezogen auf die zentrale Schuldnerdatei.

Ansonsten werden wir der Überweisung des Gesetzentwurfes heute hier zustimmen und alles Weitere in der Diskussion im Ausschuss klären. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Herr Dr. Brachmann. Bitte schön, Herr Dr. Brachmann.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Gesetzentwurf ist alles gesagt worden. Ich verzichte auf einen Redebeitrag und stimme der Ausschussüberweisung zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir nehmen Fahrt auf. Wir kommen nach dem Ende der Debatte zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1579. Ich habe ausschließlich den Wunsch bezüglich einer Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung gehört.

(Zuruf von der CDU: Nein, auch Finanzen!)

- Dann habe ich schlecht gehört.

(Frau von Angern, DIE LINKE: Finanzen!)

- Ausschuss für Finanzen. Die Federführung soll beim Rechtsausschuss liegen? - Gut.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Wir schaffen das nicht mehr!)

- Die Ausschussvorsitzende Frau Dr. Klein mahnt Zeitabläufe an.

Ich muss sagen, das wird zeitlich, wenn das im Dezember wieder in den Landtag soll, fast nicht machbar sein. Wir haben am 28. November 2012 noch einmal eine Sitzung mit jetzt schon 14 Tagesordnungspunkten. Das ist jetzt langsam an der Grenze des Machbaren für den Ausschuss. Ich weiß nicht, wie es mit den Zeitabläufen hinkommt, wenn das im Dezember wieder in den Landtag soll.

(Frau Niestädt, SPD: Muss das im Dezem- ber wieder raus?)

Meine Damen und Herren! Wenn ich § 29 - Ausschussberatung - unserer Geschäftsordnung richtig verstehe, muss entweder eine zusätzliche Sitzung durchgeführt werden oder nach vier Wochen hat es sich von selbst erledigt und ist wieder im federführenden Ausschuss. - Okay.

Also wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die überwältigende Mehrheit des Hauses. Ist jemand dagegen oder enthält sich der Stimme? - Beides nein. Damit ist die Überweisung in die beiden Ausschüsse beschlossen worden und wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 14 angekommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Ökostrombezug für den Landtag und die Landesliegenschaften

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1577

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1612

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1613

Den Antrag bringt der Abgeordnete Herr Erdmenger ein. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann die Einführung kurz

machen, weil wir uns in weiten Teilen des Hauses womöglich einig sind, wie es die Alternativanträge schon zeigen. Ich will dennoch begründen, warum wir den Antrag eingebracht haben, der zunächst die wesentliche Initiative beinhaltet, dass der Landtag Ökostrom beziehen sollte.

Der Landtag ist eine der stromintensiven Liegenschaften unserer Landesverwaltung. Wir verbrauchen pro Jahr etwa 1 Million kWh Strom. Für jeden, der daraus einen Maßstab ableiten will: Ein normaler Haushalt verbraucht etwa 2 000 kWh, mancher vielleicht auch 5 000 kWh. Im Verhältnis dazu ist natürlich der Landtag auch ein großer Stromkunde und Stromverbraucher.

Wir beziehen unseren Strom zurzeit aus dem allgemeinen Stromliefervertrag der Landesverwaltung von dem Versorger enviaM. EnviaM ist eine Tochter des Kohlekonzerns RWE.

(Zurufe von der CDU)

Deswegen verwundert es nicht, dass dieser Strom auch sehr kohlelastig ist. Im Landtag des Landes der erneuerbaren Energien beträgt der Kohleanteil am Strom zurzeit 50 %, während im Rest des Landes etwa 40 bis 50 % des Stromes aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Das ist natürlich ein großer Widerspruch und letztlich blamabel. Deswegen sollten wir das jetzt ändern. Dazu haben wir heute die Chance. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen, weil wir an Verträge und Ausschreibungen gebunden sind. Deswegen ist es notwendig, der Landtagsverwaltung den Auftrag zu erteilen, das entsprechend umzustellen.

Wenn man sich über Strom Gedanken macht, dann kommt man auch schnell darauf, dass es beim Strom nicht nur um die Bezugsquellen geht, sondern auch um die Frage, wie viel man verbraucht. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es dieser Landtag war, im Speziellen der Finanzausschuss, der nichts daran gefunden hat, im letzten Haushaltsplan, den wir beschlossen haben, die Mittel für die Stromkosten des Landtages für 2012 und auch für 2013 um jeweils 10 % zu erhöhen, nämlich von 180 000 €, die in den Haushalt eingestellt waren, auf 200 000 € bzw. 220 000 €. Es war also eine enorme Großzügigkeit vorhanden zu sagen: Na ja, wenn wir halt mehr Strom verbrauchen, dann verbrauchen wir eben mehr.

Wir haben uns in der Baukommission sehr darum bemüht, einmal dahinterzukommen, warum der Landtag immer mehr Strom verbraucht. Wir sind da aber letztlich nicht weitergekommen. Die Landtagsverwaltung hat auf den Landesbetrieb Bau verwiesen. Die haben wiederum auf die Bedürfnisse verwiesen, die die Landtagsverwaltung formuliert hätte, was Server und Kühlkapazitäten angeht,

die notwendig wären. Aber eine Aufschlüsselung in einer Tabelle, um einmal zu sehen, wohin denn diese 1 Million kWh Strom hinfließen, war nicht zu bekommen; sie war auch bisher nicht da.

Deswegen wäre es umso erfreulicher, wenn wir uns alle der Position anschließen könnten zu sagen: Da muss ein Energiesparkonzept her. Das muss einmal untersucht werden. Wir müssen auch beim Stromsparen hier im Landtag ein Stück weiterkommen; denn in Zeiten des technischen Fortschrittes, im Zuge dessen zum Beispiel Beleuchtung immer effizienter wird, immer neue Techniken entwickelt werden, Computerserver mit weniger Energieaufwand auskommen, Computer selber mit immer weniger Energie auskommen, ist eigentlich nicht einzusehen, warum der Stromverbrauch bei uns immer weiter steigen sollte.

Wir machen uns in dem Antrag auch für einen weiteren Punkt stark, der hier im Haus nicht Konsens zu sein scheint. Wir schlagen vor, dass der Landtag sich auch darum kümmern soll, dass eine Fotovoltaikanlage auf dem Landtagsgebäude installiert wird. Es gibt vielleicht einige, die gleich denken: Auf einem denkmalgeschützten Gebäude kann man doch keine Fotovoltaikanlage installieren.

Das ist ein Argument, das uns auch in der Baukommission - damals in Bezug auf eine solarthermische Anlage - entgegengehalten wurde. Unsere Auffassung ist: Dem Denkmalschutz muss natürlich Rechnung getragen werden. Das tut man im Dialog mit den zuständigen Behörden. Aber selbst wenn die zuständigen Behörden oder der Landtag selber, die Baukommission, zu dem Schluss kommen sollten zu sagen, na gut, an der Außenfassade wollen wir keine PV-Module sichtbar machen - ich weiß nicht, warum man das nicht wollte; aber selbst wenn man dazu kommt und nicht nur sagt, wir passen es einmal ein, damit es optisch nicht besonders störend ist -, dann hat man immer noch im Bereich des Innenhofes eine ganze Reihe von Dachflächen, die man mit Fotovoltaikmodulen belegen kann.

Jetzt kommt das Wichtige an dem Vorschlag. Es ist nämlich so, dass es bestimmte Verbraucher gibt, die bei Fotovoltaikmodulen inzwischen ohne Förderung auskommen. Das sind die Verbraucher, die nicht die ganz großen Stromverbraucher sind und ihren Strom ganz billig beziehen.

Also die energieintensive Industrie, die Strompreise von 7 Cent bezahlt, profitiert nicht davon. Aber diejenigen, die Strompreise von 15, 16, 17 oder 20 Cent bezahlen - zu denen gehört der Landtag; 2009 haben wir 17,25 Cent bezahlt; inzwischen ist es vermutlich mehr -, profitieren davon, dass Fotovoltaikanlagen jetzt so günstig geworden sind, dass man, wenn tagsüber Strom verbraucht wird und er von der Fotovoltaikanlage geliefert wird, lieber diesen Strom nutzt, als Strom aus dem Netz zu beziehen. Der ist nämlich tatsächlich billiger, und

damit sind solche Anlagen auch wirtschaftlich. Deswegen setzen wir uns dafür ein, diesen Aspekt gleich mit zu berücksichtigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn wir über Landesliegenschaften reden, muss man klar sagen: Wer A sagt, muss auch B sagen. Warum sollte nur der Landtag Vorbild sein und nicht auch die Landesregierung? - Wir gönnen der Landesregierung, sich dieser Vorbildwirkung anschließen zu können. Deswegen haben wir beantragt, für andere Landesliegenschaften die Möglichkeit zu schaffen, ein Ökostromangebot zu nutzen. Diese Möglichkeit sähen wir gerne eingeräumt.

Den Antrag der Koalition kann man jetzt sogar so lesen, als wenn er an der Stelle noch einen Schritt weiter ginge und sagte: Es soll ein Nebenangebot eingeholt werden. Wenn das günstig genug ist, nehmen wir das. - Ich bin nicht überzeugt davon, dass es in dem Ausschreibungsverfahren tatsächlich so funktionieren wird, dass man sagen kann, man hat das eine oder das andere Angebot.

Aber ich glaube, das ist nichts, worüber wir uns jetzt im Plenum streiten müssen, sondern das kann man sich tatsächlich angucken, wenn das Ausschreibungsverfahren entsprechend vorbereitet ist. Dann können wir darüber diskutieren, ob es tatsächlich den Zweck abbildet. Wir sollten es nicht dazu kommen lassen, dass es quasi ein Hauptangebot gibt, das nur minimal billiger ist als das Nebenangebot, und dann das Nebenangebot nicht angenommen werden kann, weil man nicht begründen kann, dass selbst die minimale Differenz in Anspruch genommen werden sollte.

Letztlich ist es so, dass man als Auftraggeber eigentlich klar sagen muss: Was will ich für eine Sorte Strom haben? Wenn ich sage, ich will Ökostrom, dann kann ich den nach den Auftragsunterlagen dann auch kaufen. Wenn ich sage, ich will den einen oder den anderen, dann wird es meiner Meinung nach bei der Auftragsvergabe schwer. Aber, wie gesagt, das sollten wir uns dann im Detail angucken. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir unseren Antrag beschließen könnten.

Bei dem Antrag der LINKEN bin ich gespannt darauf, wie Sie den erläutern. Ich habe nicht verstanden, worauf Sie da hinauswollen. Falls unser Antrag überraschenderweise nicht beschlossen werden sollte, könnten wir uns auch dem Antrag der Regierungskoalition anschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger, für die Einbringung. - Wir haben eine Fünfminutendebatte vereinbart. Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Erdmenger, neben dem, was Sie angesprochen haben, ist es - bei aller Ökologisierung in vielen Debatten - auch Aufgabe der Bauverwaltung, Einsparungen bei der Beschaffung von Strom zu erzielen. Der Wettbewerb wird natürlich auch auf diesem Gebiet genutzt. Wir haben das Nebeneinander von verschiedenen Versorgern.