Eigentlich sind wir uns nur nicht bei den Preisen, die zu erzielen sind, einig. Herr Bullerjahn, Sie haben vorgestellt, welcher Preis im Moment durchschnittlich bezahlt wird. Wenn man den bisherigen Anbieter, nämlich enviaM, eine Tochter von RWE, fragt, was man für Ökostrom bezahlen müsste, dann kann es uns nicht überraschen, dass ein wesentlich höherer Preis genannt wird. Das ist gerade so, als würde man, wenn man einen Computer kaufen möchte, zu seinem Staubsaugerhändler gehen.
Ich möchte Folgendes klarstellen. Niemand hat die Installation eines Batteriespeichers vor. Vielmehr geht es darum, die heute wirtschaftlichen Chancen zu nutzen. Es ist nicht ganz leicht zu verstehen,
dass das auch ohne Batteriespeicher geht. Aber bei einem Verbraucher wie den Landtag von Sachsen-Anhalt, der tagsüber große Menge der Energie verbraucht im Unterschied zu Haushalten, die oft abends eine große Menge Energie verbrauchen, kann man einen gewissen Anteil auch ohne Batterie ersetzen. Diese Chance sollten wir ergreifen.
Ich möchte einen letzten Aspekt ansprechen: Wenn wir die Betrachtung des Lebenszyklus, die von Frau Schindler und auch von Herrn Stadelmann hervorgehoben wurde und die auch in dem Antrag enthalten ist, realisieren könnten, dann hätten wir einen sehr großen Fortschritt gegenüber dem erreicht, was heute in der Landesregierung gilt. Heute gilt im Haushaltsgesetz des Landes, dass Investitionen in energiesparende Maßnahmen nur dann möglich sind, wenn sie sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren. Die meisten Investitionen haben einen deutlich längeren Lebenszyklus. Insofern ergeben sich große Chancen, wenn wir diese Forderung umsetzen. Darüber würde ich mich freuen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Überweisungswünsche habe ich nicht gehört. Deswegen werden wir unmittelbar über die Anträge abstimmen.
Ich lasse zunächst über den ursprünglichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/1577 abstimmen. Ich gehe davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/1613 der weitergehende Antrag ist. Über diesen Antrag würde ich abstimmen lassen, wenn der ursprüngliche Antrag keine Mehrheit bekommt. Wenn der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD eine Mehrheit bekäme, hätte sich der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/1612 erledigt.
Ich lasse abstimmen über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/1577. Wer gibt diesem Antrag seine Stimme? - Das ist die antragstellende Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in Drs. 6/1577 abgelehnt worden.
Ich lasse nun abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/1613. Wer gibt diesem Alternativantrag seine Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in Drs. 6/1613 mit Mehrheit angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In § 16 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt heißt es wie folgt:
„Die Landesregierung legt dem Landtag in der Mitte einer jeden Wahlperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe enthalten und einen Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung geben. Der Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln.“
Der nächste Kinder- und Jugendbericht muss also nächstes Jahr von der Landesregierung erstellt und veröffentlicht werden.
Frau Kollegin, einen kleinen Moment bitte. Wenn Tagesordnungspunkte wechseln, geht eine innere Anspannung zu Ende und der nächste Redner hat es schwer. Wir wollen Frau Hohmann gemeinsam zuhören. - Bitte schön.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, hat meine Fraktion in der Vergangenheit mehrfach den Anlauf unternommen, die Sozialberichterstattung des Landes, die mehr umfasst als den Kinder- und Jugendbericht, zu bündeln und über die Jahre hinweg vergleichbar zu gestalten, indem Datengrundlagen kontinuierlich genutzt und fortgeschrieben werden. Der im September 2012 getroffene Landtagsbeschluss zur Sozialberichterstattung des Landes zeigt dies auf.
Vor allem aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir daran gelegen, Berichte zu erhalten, die auch
einmal Reibungsfläche und Anlass zum politischen Diskurs bieten und die mitunter auch „störende Aussagen“, so möchte ich es einmal bezeichnen, enthalten können, die vielleicht politisch nicht so genehm sind. Es geht mir also um Berichte, welche nicht von den Abgeordneten mit verdrehten Augen und den Worten: „Wer soll das denn alles lesen?“, entgegengenommen werden, um dann eben im besten Fall teilweise gelesen in der runden Ablage, genannt Papierkorb, zu landen.
Ich möchte Ihnen an einem Beispiel genauer erläutern, was ich damit meine. Ich habe mir im letzten Kinder- und Jugendbericht, der immerhin 197 Seiten umfasst, unter anderem den Bericht zur Umwelt angesehen. Hierin heißt wie folgt:
„Die Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation im Land geführt, die insbesondere auch Kindern und Jugendlichen zugute kommt, was unter anderem zu einer erheblichen Verminderung von umweltbedingten Erkrankungen geführt hat. Dabei ist zu erwähnen, dass die Oberflächengewässer sauberer geworden sind, der Anschlussgrad an die öffentliche Trinkwasserversorgung und an moderne, neu gebaute Klärwerke enorm erhöht wurde. In den Kontext gehört auch, dass erhebliche Investitionen in die Beseitigung von Altlasten getätigt wurden, ebenso wie in die Verminderung von Immissionen durch Außerbetriebnahme alter Anlagen und Inbetriebnahme moderner Anlagen.“
Ich könnte in diesem Zusammenhang noch weitere Beispiele anführen, die im Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Sachsen-Anhalt 2008 stehen. Ich denke, Sie haben anhand dieses kleinen Beispiels verstanden, worum es uns eigentlich geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichterstattung des Landes bindet einiges an Ressourcen. Es steckt eine Menge Arbeit darin. Dies konnten wir feststellen. Deshalb haben wir uns an der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum letzten Kinder- und Jugendbericht orientiert und das Wesentliche, was aus unserer Sicht noch nicht gut aufgearbeitet worden ist, in unseren Antrag aufgenommen.
So fehlten im letzten Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung unter anderem Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung. Es fehlten binnendifferenzierte Aussagen zur demografischen Entwicklung der Zielgruppe bis 27 Jahre. Es fehlten auch regionale Darstellungen, also Darstellungen, wie sich in welchen Landkreisen die jeweiligen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe darstellen. Es fehlte natürlich auch an transparenten Darstellungen der bereitgestellten Haushaltsmittel pro Leistungsangebot und vieles mehr.
Durch die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zieht sich wie ein roter Faden der Wunsch nach einer Berichterstattung, die auf theoretisierendes Abheben verzichtet, die darauf verzichtet, geltendes Recht zu zitieren und die Dinge so darzustellen, wie sie sein sollten, statt wie sie sind. Ich denke, zumindest die Fachpolitikerinnen in diesem Haus könnten sich diesem Wunsch in Bezug auf den neuen Bericht anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich kann nachvollziehen, dass in einem Kinder- und Jugendbericht des Landes das Benennen gesetzlicher Grundlagen und Strukturen sicherlich seinen Platz hat. Schließlich kann man nicht davon ausgehen, dass nur Jugendhilfeprofis diesen Bericht lesen. Aber, liebe Landesregierung, es wäre schön, wenn Sie sich beim sechsten Bericht stärker den tatsächlichen Problemen der Kinder- und Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt widmen würden.
Was wäre so schlimm daran, zum Beispiel die Entwicklung des Fachkräfteprogramms in der Jugendarbeit in den letzten Jahren kritisch zu beleuchten? Was wäre so schlimm daran aufzuzeigen, welche Wirkung die Kürzung der Landeszuweisungen auf die kommunale Jugendarbeit gehabt hat? - Nichts, denke ich. Dies würde den Bericht der Landesregierung aufwerten, zumal nicht die Regierung, sondern das Parlament den Haushaltsplan verabschiedet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche mir einen realistischen Kinder- und Jugendbericht, der auch die tatsächlichen Probleme der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt in den Fokus nimmt.
Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN möchte ich anmerken, dass wir den darin formulierten Punkt 6 inhaltlich mittragen können, allerdings als neuen Punkt 7. Uns ist es schon wichtig, dass in dem Berichtsteil zu den kinder- und jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung neben der Nennung von Zielgrößen auch Aussagen zu konkreten Umsetzungsschritten enthalten sind. Wir halten das für zwingend notwendig, um zum Beispiel für die Jugendhilfeplanung eine Grundlage zu schaffen. Deshalb kann Punkt 6 unseres Antrags nicht geändert werden.
Ich weiß auch, dass mir der Herr Minister gleich sagen wird: Liebe Frau Hohmann, das ist doch alles schon erledigt, Sie hätten das nur besser lesen müssen.
Nichtsdestotrotz hatten wir am 15. Oktober 2012 eine Veranstaltung zum Thema „Fokus Jugendpolitik“, und die Akteurinnen und Akteure, die dort
mitgewirkt haben, haben massiv Kritik an dem Bericht geübt. Deshalb haben wir ihn noch einmal unter die Lupe genommen und möchten sensibilisieren und natürlich für unseren Antrag werben, den wir zur Direktabstimmung einbringen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Hohmann. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Zuvor hat der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Frau Hohmann, ich wusste gar nicht, dass Sie wir uns so gut verstehen, dass Sie wissen, was ich jetzt sagen will. Umgekehrt kann ich wahrscheinlich nicht so gut erahnen, was für einen Antrag Sie einbringen. Aber Sie haben richtig geahnt.
Deshalb und angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich jetzt darauf, auf das zu verweisen und vorzulesen, was in § 16 SGB VIII steht. In den Punkten 1 und 3 Ihres Antrags kommt immer wieder vor, was Auftrag des Landes ist, von Expertisen über Gutachten und Vorschläge bis zum Überblick über kinder- und jugendpolitische Zielvorstellungen usw.
Das Zweite, was ich sagen will: Der Jugendhilfeausschuss hat zu dem letzten Bericht eine Stellungnahme abgeben. Darin hat er deutlich gesagt: Der gesetzliche Auftrag ist erfüllt und es gab keine strukturellen Änderungen. Zumindest hat er an strukturellen Änderungen keine Kritik geübt.
Dazu möchte ich sagen: Dass in einer Stellungnahme eines Landesjugendhilfeausschusses zu einem Bericht der Landesregierung nur gelobt wird, das ist, glaube ich, noch nie vorgekommen. Dass der Landesjugendhilfeausschuss Kritik an dem Bericht übt, finde ich sogar gut; denn nur dann kann man sich weiterentwickeln. Deshalb werde ich mir die einzelnen Punkte, die er kritisiert hat, auch noch einmal vornehmen.
Ich möchte zu einigen Punkten, die Sie benannt haben, kurz Stellung nehmen, zu denen ich sagen muss: Das werden wir nicht schaffen - weder mit den Ressourcen, die ich habe, noch in der Zeit. Wir arbeiten schon an dem nächsten Bericht und in einem Jahr müssen wir ihn vorstellen.
Ich habe zum Beispiel das Problem - ich sehe das als schwieriger an -, die Situation junger Menschen regional und geschlechterdifferenziert zu analysieren und darzustellen. So wichtig mir das ist, aber das regional herauszubekommen - es ist noch einmal dort angeführt, wo es um die Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit im Land geht - und zu schauen, was die Jugendämter in den Freizeiteinrichtungen tun, welche Angebote es im Sommer und im Winter gibt, und das geschlechterdifferenziert - ich bezweifle, dass wir das können und dass diese Sammlung bei den örtlichen Trägern überhaupt vorliegt. Da das derart unterschiedlich angenommen wird und differenziert ist, bin ich überzeugt, dass es uns schwerfallen wird, das tatsächlich so in den Bericht aufzunehmen, dass der Landtag und Sie nachher sagen: Das ist vollständig und richtig. - Darauf möchte ich jedenfalls hinweisen.
Zu Punkt 3 kann ich nicht verstehen, warum Sie ausschließlich auf Angebote der Leistungen nach dem SGB VIII eingehen. Das wäre wieder eine Einschränkung, nur zu sagen, was in der Jugendarbeit tatsächlich los ist. Ich würde gerne wie bisher auch darstellen, wie zum Beispiel der Stand bei der Schulsozialarbeit ist. Das ist im SGB VIII gar nicht enthalten, gehört aber unbedingt in den Bericht. Ich würde auch gern darstellen, wie die Arbeitsmarktsituation ist und wie die Eingliederungsmöglichkeiten junger Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sind. Das gehört eigentlich auch in einen solchen Bericht hinein. Wenn man das, wie Sie es ausdrücken, ausschließlich auf das SGB VIII bezöge, wäre das eher eine Einengung.
Bei Punkt 5 ist mir nicht ganz klar, was Sie mit „bereitgestellten Haushaltsmitteln“ meinen. Meinen Sie die Landesmittel oder meinen Sie generell die Mittel, die wir gemeinsam - also Jugendpauschale der Kommunen und Landesmittel - für die Jugendarbeit ausgeben? Auch noch darzustellen, wie viel die kommunalen Haushalte für Kinder und Jugendliche ausgeben, wird noch schwieriger.
Zu der Frage zu den Schwerpunktsetzungen. In § 16 wird von der Landesregierung erwartet, dass der Bericht auch einen Ausblick gibt. Das wird er auch tun, aber er wird es nicht so konkret machen können, wie Sie es vielleicht wünschen. Denn das hängt von den Haushaltsmitteln ab. Wofür wir vom Landtag keine finanziellen Mittel erhalten, das können wir auch nicht umsetzen. Daher wird diese Aussage immer ein Stück weit allgemein sein müssen und nicht ganz konkret sein können.