Protokoll der Sitzung vom 16.11.2012

Wir sollten das unter den beiden folgenden Prämissen tun: Erstens sollten wir es sofort tun, weil wir die ganze Liste in dem geltenden Bundesverkehrswegeplan vor uns haben. Zweitens sollten wir es unter Berücksichtigung der Perspektive tun, die sich daraus ergibt, was das Land zur Aufnahme in den vordringlichen Bedarf im nächsten Bundesverkehrswegeplan anmeldet.

Ich habe dazu übrigens eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort der Landesregierung war, dass

sie nicht vorhabe, die Meldungen gegenüber dem letzten Mal zu verändern. Eine Ausnahme wird erwähnt. Sie hat vor allen Dingen nicht vor, irgendwen daran zu beteiligen, wem wir das melden, wie wir die richtigen Prioritäten finden und wie wir dabei am besten vorgehen.

Nicht nur bei den Bundesstraßen, sondern auch bei den Landesstraßen haben wir das Phänomen. Ein Thema des Jahresberichts des Landesrechnungshofs 2009 war, dass das Land mit der Erhaltung der Landesstraßen nicht hinterherkommt. Es wurde kritisiert, dass die Straßenzustandserfassung, die in der Straßenbaubehörde vorliegt, nicht entsprechend in Entscheidungen umgesetzt wurde und auch keine entsprechenden Prioritäten gesetzt wurden. Es wurde festgestellt, dass der Erhalt der Landesstraßen nicht gewährleistet ist, aber gleichzeitig neu und ausgebaut wird. 60 % der Landesstraßen sind demnach in einem schlechten Zustand, müssten quasi unmittelbar angefasst werden.

Noch im Februar 2012 hat der Finanzausschuss das Problem noch einmal behandelt und hat in seiner Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2009 formuliert, er erwarte, dass die Straßenbauverwaltung ihre Anstrengungen intensiviere, um der weiteren Verschlechterung des Straßenzustandes entgegenzuwirken.

Also auch bei den Landesstraßen haben wir viel zu tun und müssen klar festlegen, was unsere Prioritäten sind, an welcher Stelle wir zuerst anfassen müssen. Auch da lassen sich Einzelprojekte aufführen.

Ich muss gar nicht auf diesen sündhaft teuren Kreisel oder auf mehrere solcher Kreisel in Wernigerode eingehen. Ich kann auch einmal ein kleines Beispiel nehmen, und zwar das Beispiel der kleinen Stadt Osterwieck an der niedersächsischen Grenze. Dort plant die Landesregierung, die L 87, die Hornburger Straße, auszubauen. Das soll im Jahr 2013 beginnen. Die Öffentlichkeit wurde daran bisher nicht beteiligt. Das soll auch irgendwann, wenn die Planung fertig ist, erfolgen.

Auf meine Nachfrage hin, warum denn diese Straße jetzt zuerst ausgebaut wird, ist das Argument vorgebracht worden, dazu liege die Planung schon vor. Die Planung hat in dem Fall nämlich die Kommune in Auftrag gegeben. Das ist das Argument dafür, dass man dort jetzt anfängt. Das Argument ist, dass die Planung schon fertig ist.

Die Planung sieht vor, die Straße nicht nur zu sanieren, sondern gleich mit auszubauen. Es wird es wird eine ganze Million Euro dabei verbaut. Es gibt sogar böse Stimmen, die behaupten, vor meiner Anfrage hätten die da geplant, an der Kreuzung Kreisel zu bauen. Das weiß ich natürlich nicht. In der Tat wird diese Straße trotzdem ausgebaut. Man fragt sich mit Blick auf viele andere Landes

straßen, warum ausgerechnet dort jetzt die Priorität liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es auch anders geht, dass man politisch auch anders verfahren und Transparenz in solche Planungen bringen kann, zeigt das Bundesland Baden-Württemberg.

(Lachen bei der CDU)

Ich weiß, einige der Anwesenden hier hören die Beispiele aus Baden-Württemberg nicht gern. Das Land Baden-Württemberg hat gerade eine Prioritätenliste für die Bundesstraßen, für die tatsächlich Geld vorhanden ist, fertiggestellt. Es ist keine Straße herausgenommen worden. Aber es ist eine Prioritätenliste erstellt worden. Diese Prioritätenliste ist mit den Kommunen, mit den Verbänden und mit dem Parlament diskutiert worden.

Dafür gab es einen einheitlichen Maßstab, anhand dessen nach verschiedenen Kriterien beurteilt wurde: Wo befindet sich eine bestimmte Straße? Was kommt aus dem Bauprojekt am Ende heraus? Welches Straßenbauprojekt gehen wir zuerst und welches zum Schluss an?

Dort war es nicht so vage in dem Sinne: „Ja, wir beachten schon alle Kriterien“, wie das bei unserer Landesregierung der Fall ist. Das ist abgeschlossen. Die Landesregierung hat dort das Vorhaben in Angriff genommen, das auch für die Landesstraßen zu machen, und hat gerade einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Das ist jetzt in der öffentlichen Diskussion.

Genau so einen Prozess, in dem die Menschen mitgenommen werden, in dem die Versprechungen entweder nachvollziehbar sind oder eben keine falschen Versprechungen mehr gemacht werden, brauchen wir auch zur Glaubwürdigkeit der Politik in unserem Lande. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, der Ihnen vorliegt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist Ihnen vielleicht aufgefallen: Wir sprechen in unserem Antrag nur über die Straßenbauprojekte, um es nicht noch komplizierter zu machen. Sie wissen aus einer vorherigen Landtagssitzung, dass wir zum Beispiel bei straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen noch viel höhere Defizite haben. Das haben wir jetzt nicht einmal mit in die Prioritätensetzung hineingenommen. Eine solche Prioritätensetzung - ich glaube, das zeigt sich deutlich - ist aber unverzichtbar.

Ich möchte noch ein paar Worte zu dem vorliegenden Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD sagen. Wenn man ihn liest, könnte man glauben, alles ist gut, alles ist transparent und jeder weiß, nach welchen Kriterien gebaut wird, und es gibt keine Fehlplanungen. Es läuft alles ja vorzüglich. Auch die netten Worte für die Landes

regierung kann ich noch nachvollziehen. Dass Sie als Regierungsfraktionen das so in einen Antrag schreiben, kann ich nachvollziehen.

Aber dass Sie im letzten Absatz Ihres Antrags nicht mehr den Anspruch formulieren, dass das Parlament wenigstens Kenntnis erhält, bevor die prioritären Vorhaben für den Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet werden

(Herr Scheurell, CDU: Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit! - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das glauben aber auch nur Sie!)

- lesen Sie die Kleine Anfrage, Herr Scheurell -, dass Sie also nicht einmal Kenntnis haben wollen, geschweige denn mitreden wollen, halte ich für eine Selbstentmündigung des Parlaments. Das tut unserer Demokratie nicht gut. Deswegen, glaube ich, ist dieser Antrag nicht zustimmungsfähig. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Webel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Erdmenger, vielen Dank dafür, dass Sie aus Baden-Württemberg zu uns gekommen sind, um unseren Abgeordneten hier Demokratie beizubringen. Danke schön!

(Heiterkeit - Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank - Herr Erd- menger, GRÜNE: Hören Sie mit den Belei- digungen auf! Das ist so etwas von unhöf- lich! - Zuruf von der CDU: Also! - Weitere Zu- rufe - Unruhe bei der CDU und bei der SPD)

- Wer hat denn damit angefangen, Herr Erdmenger? Ich nicht, ich war friedlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Einen Antrag mit dem gleichen Inhalt gab es schon in Thüringen, und zwar am 11. Juli 2012. Er wurde dort am 20. September 2012 behandelt. Ein identischer Antrag liegt Ihnen heute vor.

Ich möchte nicht auf die einzelnen Dinge eingehen, die Herr Erdmenger hier vorgetragen hat, und mich nicht auf jede einzelne Bundesstraße, Landesstraße oder Autobahn beziehen. Ich möchte nur sagen, dass die Vorgehensweise bei der Priorisierung von Baumaßnahmen im Bundes- und Landesstraßenbau nicht zur Fehlleitung von Investitionsmitteln führte. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, diese Dinge, die hier genannt worden sind, zurückzuweisen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass wir bei der Planung und Realisierung von Straßenbauprojekten im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen von zwei unterschiedlichen Themenbereichen sprechen.

Es ist unstrittig, dass das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig ist. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Straßenbauverwaltung über die Prioritätenreihung der zu planenden und bauseitig vorzubereitenden Maßnahmen eigenmächtig entscheidet. So ist auch der Bundesverkehrswegeplan, auf dessen Erstellung im Rahmen des erwähnten Antrages abgezielt wird, hinsichtlich seiner rechtlichen Eigenschaft ein Programm der Bundesregierung.

Weitere grundsätzliche Ausführungen zum Wesen der Auftragsverwaltung sowie zur Kompetenzabgrenzung sind an dieser Stelle wohl entbehrlich.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes wird nach den Vorgaben der Bundesregierung abgearbeitet. Die Bundesregierung führt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der durchzuführenden strategischen Umweltprüfung durch. Sie wird die Prioritätenreihung vornehmen und sie wird am Ende den Bundesverkehrswegeplan 2015 beschließen. Eine Rechtsverbindlichkeit wird dann über einen daraus gegebenenfalls abzuleitenden Bedarfsplan, der vom Bundesgesetzgeber zu beschließen wäre, entstehen.

Hier und jetzt wird - ich habe es vorhin schon einmal gesagt - das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes aus dem Jahr 2004 die Grundlage für das Handeln der Straßenbauverwaltung sein. Es wurde von einer rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht, und auf dieser Grundlage wurde der heute noch maßgebliche Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beschlossen. Ich habe vorhin schon ausdrücklich dem ehemaligen Bundeskanzler Schröder und seiner Regierung für diese Weitsicht gedankt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Damit hat das Land ein Planungsmandat für eine Vielzahl von Baumaßnahmen, unter anderem für eine vierspurige A 14, nicht für eine dreispurige B 189.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Reihenfolge der Aufnahme dieser Maßnahmen obliegt jedoch ausschließlich dem Bund. Das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.

Natürlich hat die Straßenbauverwaltung auf der Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung aller potenziellen Neuaufnahmen eine Maßnahmenliste mit Vorschlägen erarbeitet. Diese wurde dem Bund vorgestellt. Im Ergebnis umfangreicher Abstim

mungen wurde durch den Bund festgelegt, welche Maßnahmen, auch planungsmäßig, begonnen werden können.

Dieses Prozedere ist das übliche Vorgehen und findet auch im Vorfeld von möglichen Baubeginnen seine Anwendung. Wenn das bestandskräftige Baurecht für eine Maßnahme vorliegt, wird dem Bund im Rahmen einer Besprechung ein mögliches Bauprogramm vorgestellt. Dieses beinhaltet Maßnahmen des Neu-, aber auch des Um- und Ausbaus sowie der Erhaltung. Es obliegt ausschließlich dem Bund, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Insofern ist die Unterstellung, dass es eventuell zu Fehlzuteilungen von Investitionsmitteln gekommen ist, schlichtweg falsch. Es war stets und ist auch weiterhin das Ziel des Landes Sachsen-Anhalt, die Infrastruktur entsprechend den Belangen der Nutzer unter Berücksichtigung anderer berechtigterweise in die Abwägung einzustellende Belange neu und auszubauen bzw. zu erhalten.

Es ist eine Frage zu den Landesstraßen gestellt worden. Meine Redezeit ist um. Aber ich denke, der Antrag wird in den Ausschuss überwiesen. Wir werden im Ausschuss über diese Problematik berichten. Dort werden wir uns über die Bundesstraßen und natürlich auch über die Landesstraßen unterhalten können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister Webel. - Für die SPDFraktion spricht der Abgeordnete Herr Hövelmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir wollen keine Überweisung, sondern wir wollen, dass das Parlament unserem Alternativantrag zustimmt. Wir können uns trotzdem im Ausschuss über die Fragen verständigen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Erdmenger, zunächst herzlichen Dank, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung bringen. Denn ich glaube schon, dass wir hin und wieder auch öffentlich wahrnehmbar darüber diskutieren sollten, wie Infrastrukturentscheidungen in diesem Land vonstatten gehen und wofür wir die immer weniger werdenden Haushaltsmittel in diesem Land ausgeben. Das ist, finde ich, eine sehr gute Sache. Deshalb bin ich Ihnen für Ihren Antrag ausgesprochen dankbar.

Sie werden verstehen - Sie haben es als „Lob an die Landesregierung“ bezeichnet; ich würde es

anders formulieren -, dass wir Ihre Grundkritik in dem ersten Punkt, dass durch fehlende Priorisierungen in den zurückliegenden Jahren Fehlentscheidungen getroffen worden sind, weil eben die Priorisierung nicht so war, wie es aus Ihrer Sicht hätte geschehen sollen, nicht teilen können.