Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Das heutige Thema ist eigentlich unstrittig. Das macht einen Diskurs etwas schwieriger, Herr Lange. Auf die ganzen kleinen Einzel- und Nebenvorwürfe möchte ich deshalb gar nicht so sehr eingehen. Ich möchte vielmehr gemeinsam mit allen Anwesenden heute die offenen Türen einlaufen, und zwar mit viel gemeinsamer Energie, damit wir heute pünktlich fertig werden.

Ich würde herzlich darum bitten, dass wir nach dem Gutachten des Wissenschaftsrates an einem Gesamtkonzept zur Überarbeitung dieser gesetzlichen Problematik arbeiten und uns bis dahin nicht in Stückwerk ergehen. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Harms. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abgeordnete Frau Professor Dalbert. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sinnierte auf dem Weg zum Pult gerade darüber, ob Langzeitstudiengebühren Nebenwidersprüche sind. Nun gut.

Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Herr Tögel hat die Beschlussempfehlung und die Debatte so präzise eingeführt, dass damit alles gesagt ist. Ich erlaube mir dennoch, auf einzelne Punkte einzugehen.

Es ist erfreulich - wir haben es gehört -, dass jetzt ein Teilzeitstudium und auch die Einschreibung als Teilzeitstudent oder -studentin ermöglicht werden soll. Es ist auch gut, dass die schwierige Situation der Universitäten beendet ist, wo sich Leute für das Masterstudium immatrikulieren wollten und dies auch getan haben, obwohl die Voraussetzungen noch nicht wirklich gegeben waren, weil einzelne Prüfungen fehlten. Das hat jetzt eine ordentliche Rechtsbasis bekommen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt für die Rechtssicherheit an unseren Hochschulen.

Auch ich finde es bedauerlich, Herr Lange, dass es keine Garantie dafür gibt, dass man, wenn man das möchte, an das Bachelor- ein Masterstudium anschließen kann. Im Gegensatz zu Ihnen muss ich aber sagen, dass mich die Anhörung davon überzeugt hat, dass das rechtlich nicht möglich ist. Manche Sachen würde man sich anders wünschen; sie sind aber rechtlich nicht möglich. Ich denke, dann muss man das akzeptieren. Insofern akzeptiere ich diesen Punkt.

Ganz anders sehe ich den Punkt mit der Gebührenfreiheit. Dabei geht es in großen Teilen um die Langzeitstudiengebühren. Diese passen nicht in die Landschaft. Dieses Land hat sich dazu entschieden, dass das Studium gebührenfrei ist. Das ist eine richtige Entscheidung. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden es richtig, dass ein Hochschulstudium gebührenfrei ist. Wenn es aber gebührenfrei ist, dann sollte es auch insgesamt

gebührenfrei sein, das heißt, es sollte auch keine Langzeitstudiengebühren geben.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Nun kann man fragen: Warum gibt es denn diese Langzeitstudiengebühren? - Dazu wurde in der Anhörung mit Steuerungseffekten der Langzeitstudiengebühren argumentiert. Ich habe in der Anhörung mehrfach nachgefragt, aber es konnte mir kein überzeugendes Beispiel dafür genannt werden, wie mit Langzeitstudiengebühren gesteuert wird. Ich halte das für ein wirklich nicht überzeugendes Argument. Auch das spricht gegen Langzeitstudiengebühren.

Dann könnte man damit argumentieren - damit ist gar nicht argumentiert worden, aber man könnte es tun -, das sei gut für die Staatskasse oder für die Kassen der Hochschulen, die das Geld einnehmen, und damit am Ende auch für den Staat, weil er dann den Hochschulen weniger Geld geben muss. Wenn man sich das aber genauer anschaut, dann stellt man fest, dass das im Jahr 2012 knapp 2 Millionen € waren. Wenn man bedenkt, dass es jetzt die Möglichkeit des Teilzeitstudiums gibt, dann darf man prognostizieren, dass die Langzeitstudiengebühren sinken werden; denn wenn ich Teilzeitstudent bin, komme ich nicht so schnell über die Studienhöchstdauer. Insofern halte ich das Finanzargument hierbei auch nicht für überzeugend.

Eines muss man aber auch sagen: Angesichts der aktuellen Situation - am 10. Dezember 2012 war die Überschrift „Aufwärtstrend gestoppt - leicht rückläufige Zahlen bei den Studierenden und Studienanfängern“ zu lesen - wäre es ein klares Signal des Landes Sachsen-Anhalt, wenn in SachsenAnhalt das Studium gebührenfrei wäre, und zwar wirklich gebührenfrei, also auch ohne Langzeitstudiengebühren. Das wäre das richtige Signal, mit dem wir ein Studium in Sachsen-Anhalt attraktiv machen könnten. Genau das wird unsere Aufgabe in den nächsten Jahren sein, das Studium in diesem Lande attraktiv zu machen.

Insofern finden wir es bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, dabei ein Stück weiter zu kommen und die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen. Weil wir diesem Punkt in der Beschlussempfehlung nicht zustimmen können, werden wir uns insgesamt bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Professor Dalbert. - Für die SPDFraktion spricht jetzt die Kollegin Frau Dr. Pähle. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn das Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes sicherlich nicht so viele Emotionen weckt wie das KiFöG heute Morgen, möchte ich an der einen oder anderen Stelle ein paar Argumente in die bisherige Debatte einwerfen.

Mit den heute zu beschließenden Änderungen im Hochschulgesetz wird sicherlich kein großer Wurf, keine große Reform unternommen, aber die beiden neuen Regelungen werden die Studierbarkeit an unseren Hochschulen im Lande verbessern. Davon bin ich überzeigt.

Wesentlich dafür ist die nun erfolgte rechtliche Regelung des Übergangs vom Bachelor- in den Masterstudiengang. Hiermit wird eine bereits seit Langem formulierte Forderung unserer Hochschulen aufgegriffen. Die bereits gelebte Praxis, den Studierenden eine Immatrikulation in den Masterstudiengang zu ermöglichen, auch wenn nicht das Bachelorzeugnis bzw. nicht alle Prüfungsleistungen vorliegen, wird mit der Gesetzesänderung auf rechtlich sichere Füße gestellt. Professor Willingmann als Sprecher der Landeshochschulrektorenkonferenz hat auch gesagt, so eine rechtliche Sicherheit für die Hochschulen ist wünschenswert. Damit läuft man bei den Hochschulen quasi offene Türen ein.

Auch wenn es der Landtag nur begrüßen kann, wenn an den Hochschulen in der Vergangenheit flexible Lösungen für dieses Problem bestanden haben, so ist es doch besser, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, auf die sich alle berufen können.

Auch der geänderte § 9 zur Ermöglichung von Abschnitten des Teilzeitstudienganges in einem Gesamtstudium ist ein erster Schritt, um notwendige flexible, individuelle Lösungen in besonderen Lebenssituationen der Studierenden zu ermöglichen bzw. rechtlich abzusichern.

Ich weiß, dass wir mit dieser Regelung den Hochschulen einiges abverlangen. Ich weiß auch, dass an den Hochschulen mit Vorsicht oder Zurückhaltung auf diese Regelungen reagiert wird, weil es dort heißt, man muss für jeden Studenten abwägen, ob ein Teilzeitstudiengang für ein Jahr gewährt wird oder nicht. Genau darum geht es uns.

Wir haben in diesem Hohen Haus ausführlich über die Situation von Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gesprochen. Wir haben schon an vielen Stellen über die Vereinbarkeit von Studium und Familie gesprochen. Genau um diese besonderen Lebenssituationen geht es, wenn wir über die Flexibilisierung und die Einrichtung von Teilzeitstudiengängen reden.

Es geht nicht allein - das ist ein Aspekt - um die berufsbegleitenden Studiengänge. Diese laufen über eine andere Schiene. Das sind dann quasi keine ersten berufsqualifizierenden Abschlüsse, die dort erworben werden; das ist ein ganz anderer Bereich. Es geht um eine notwendige Flexibilisierung aufgrund bestimmter Lebenslagen. Diese halte ich für richtig und notwendig.

Ähnlich wie die Gewährung von Urlaubssemestern in besonderen Lebenssituationen wird diese Möglichkeit nur von wenigen genutzt werden. Zumindest ist es meine Erwartung, weshalb ich die Sorge der Hochschulen, die an einigen Stellen schon formuliert wurde, nicht teile.

In diesem Zusammenhang möchte ich ganz kurz auf den Bereich der Studiengebühren eingehen. Sicherlich werden wir, wenn wir über die Gutachten des Wissenschaftsrates reden, noch einmal über das Hochschulgesetz in Gänze reden. Sicherlich werden von den Oppositionsfraktionen dann auch noch einmal Entwürfe oder Empfehlungen für die Abschaffung der Studiengebühren eingehen.

Ich möchte an dieser Stelle auf eines hinweisen: Auch wenn die Einnahmen über Studiengebühren an den Hochschulen steigen, ist es doch faktisch Realität, dass sehr viele Studierende auch jenseits der Regelstudienzeit von den Studiengebühren befreit werden. Das betrifft Studierende mit Erkrankungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die sich in den Fachschaften oder in den Studentenvertretungen engagieren. Auf viele dieser Studierenden treffen die Voraussetzungen für die Erhebung der Langzeitstudiengebühren gar nicht zu.

Deshalb halte ich es für eine sehr zugespitzte Formulierung zu sagen, mit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren werde quasi der Studienstandort Sachsen-Anhalt grundsätzlich unattraktiv gemacht. Wir werden über diese Regelungen sicherlich noch einmal erneut diskutieren. Ich bitte an dieser Stelle um wirklich konstruktive Beratungen, um auch der Sache an sich gerecht zu werden.

Als letzten Punkt möchte ich noch einen herzlichen Dank an die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft richten. Ich glaube, die Beratungen über diesen Gesetzentwurf haben gezeigt, dass es jenseits von Fraktionsgrenzen eine inhaltliche Diskussion gab. Wir sind gemeinsam zu einem guten Ergebnis gekommen. Dafür möchte ich herzlich danken. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Herr Kollege Lange würde Ihnen gern über die Fraktionsgrenzen hinweg eine Frage stellen.

Das habe ich mir gedacht.

Bitte schön, Herr Kollege.

Ich hätte es fast nicht gemacht, aber dann kommen Sie mit Befreiungstatbeständen bei den Langzeitstudiengebühren. Die gibt es in dem Gesetzentwurf. Den Hochschulen wird diese Möglichkeit eingeräumt.

Frau Dr. Pähle, wie beurteilen Sie die Situation? - Wenn Sie einmal in die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage gucken, dann sehen Sie, dass die Hochschulen diese Möglichkeiten recht unterschiedlich nutzen. Sehr auffallend sind die Unterschiede zwischen der Universität in Magdeburg und der Universität in Halle.

Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Auslegung dieses Paragrafen? Worin sehen Sie die Ursache, dass an der einen Hochschule oft und an der anderen Hochschule eher weniger oft ein Befreiungstatbestand festgestellt wird? Sehen Sie darin nicht eine gewisse Ungerechtigkeit?

Ich bin an manchen Stellen mit Ihnen komplett einer Meinung, Herr Lange. Ich sehe darin auch eine Ungerechtigkeit. Ich sehe an dieser Stelle - wahrscheinlich im Unterschied zu Ihnen - aber eher einen Regelungsbedarf hinsichtlich der Befreiungstatbestände: Welche Tatbestände sollen die Universitäten verpflichten, Studierende von den Langzeitstudiengebühren freizustellen? Das sollte im Gesetz deutlicher definiert und beschrieben werden. Das ist für mich aber kein Grund zu sagen, dass Langzeitstudiengebühren auf jeden Fall abgeschafft werden müssten.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Pähle. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 6/1656.

Als Erstes stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen; es sei denn, ein anwesendes Mitglied des Landtags verlangt etwas anderes. - Das tut kein Mitglied.

Wir stimmen damit jetzt über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnung 9 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportförder- gesetz - SportFG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1254

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1283

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/1663