Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

sein soll, den Lehrplan zu erfüllen. Sie sollen schon vor der Prüfung anzeigen, ob sie überhaupt berechtigt und in der Lage sind, diese Prüfung zu bestehen.

Denken wir mal ein Stück weit zurück. Wie ging es uns? - Da war die Frage: Sind Sie gesundheitlich und fachlich in der Lage, die Prüfung durchzuführen? - Unsere Antwort war: Ja. - Jetzt muss ich offensichtlich gleichzeitig unterstellen, es könnte sein, dass ich einen Rechtsmangel habe. Wenn ich diesen nicht jetzt anzeige, habe ich anschließend keine guten Karten.

Ich denke, auch in diesem Fall muss man prüfen, ob bestimmte Vorbehalte und bestimmte Regelungen, die wir haben, tatsächlich Gegenstand sein können. Wenn sie Gegenstand sind, dann muss das zumindest auch im Rahmen der Lehrpläne vermittelt werden.

Zweiter Fall, Gebietsänderungsverträge. Bereits in einem Antrag zu diesem Thema habe ich auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen hingewiesen. Das waren die Stellungnahme der Landesregierung sowie die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg und von Verwaltungsfachanwälten.

Da wir uns als Petitionsausschuss fachlich nicht in der Lage sahen, eine hinreichend begründete Stellungnahme abzugeben, baten wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages seinerseits um eine Stellungnahme. Auch diese brachte keine ausreichenden Argumente, wie und unter welchen Umständen ein Eingriff in verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte getätigt werden darf.

Daher übersandten wir die Unterlagen an den Fachausschuss für Recht und Verfassung mit der Bitte um Stellungnahme. Offensichtlich war aber auch dieser Ausschuss weder bereit noch in der Lage, eine fachliche Einschätzung abzugeben. Ohne überhaupt eine Würdigung der unterschiedlichen Auslegungen vorzunehmen, verwies er die Petition zurück an den Petitionsausschuss.

Das ist schon mehr als starker Tobak, da sich der Ausschuss einer kritischen Bewertung des Handelns der Landesregierung, wozu er übrigens nach der Geschäftsordnung verpflichtet ist, verweigerte. An dieser Stelle möchte ich mich einer Bewertung des Handelns entziehen, weil ich glaube, dass ich dann gegen die guten Sitten des Hauses verstoßen würde.

Drittens, die Petition zum Bahnhaltepunkt Jütrichau. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Petition stellten die Petenten fest, dass der bestehende Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 16. Mai 2012 hinsichtlich des Bahnhaltepunktes Jütrichau überprüft wird.

Das heißt, der Beschluss war auf dem Papier noch nicht ganz trocken, da beabsichtigte das Land bereits, die Auflassung des Bahnhaltepunktes zu untersuchen und die Aufgabe weiterer sieben Bahnhaltepunkte zu prüfen.

Bestehende betriebswirtschaftliche Berechnungen der Nasa waren weder geeignet noch aus meiner Sicht belastbar, die Aufwendungen der Auflassung exakt darzustellen. Auch der Verweis auf die noch ausstehenden und notwendigen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Hochgeschwindigkeitstrasse Magdeburg - Dessau fanden bei der Nasa keine hinreichende Berücksichtigung.

Diese Bewertungen sind nach der gemeinsamen Beratung zwischen Landesregierung, Nasa sowie Vertretern der Bürgerinitiative am 19. Juli 2012 zu treffen. Nach wie vor ist die Frage offen, wann, ob und mit welchem Beschluss das Eisenbahnbundesamt eine Korrektur des Planfeststellungsbeschlusses vom 16. Mai 2012 vorgenommen hat.

Eine Bewertung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 1. August 2012, dass Anrufbusse nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht genehmigungsfähig seien, durch die Landesregierung - ebenfalls Fehlanzeige.

Damit ist eigentlich die Auflassung des Bahnhaltepunktes Jütrichau rechtlich nicht aufrechtzuerhalten. Dies sah auch der Petitionsausschuss so und schloss sich der Stellungnahme der Landesregierung nicht an. Er legte der Landesregierung die Beibehaltung des Bahnhaltepunktes Jütrichau nahe.

Doch wie das so ist: Die Landesregierung hat den Beschluss des Petitionsausschusses ignoriert. Der Bahnhaltepunkt wurde abgerissen. Mehr als ein Vierteljahr gab es überhaupt keine Verbindung, die ÖPNV darstellen sollte. Von einem barrierefreien Bushaltepunkt, von einer Vergütung dieser Leistung ist offensichtlich auch noch nicht die Rede.

Meine Damen und Herren! Wenn dies der Stil des Umgangs der Landesregierung mit dem Parlament ist, dann sollten wir überlegen, ob wir mit unseren Regelungen dazu da sind, das Handeln der Landesregierung zu prüfen und zu hinterfragen, oder ob wir nur störend sind.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Nehmen wir uns eigentlich selbst noch ernst?

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE, und Frau Zoschke, DIE LINKE)

Wenn, dann sollten wir uns diese Frage selbst beantworten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Grünert. - Einen weiteren Bedarf, die Debatte fortzuführen, kann ich nicht erkennen.

Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/1762 ein. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt eine Stimmenthaltung. Die Petitionen sind somit bei einer Stimmenthaltung für erledigt erklärt worden und wir haben damit auch den Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Erste Beratung

Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1791

Einbringerin des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist die Kollegin Frau Hohmann. Bitte schön, Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

„In den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Situation der Unterrichtsversorgung immer noch unbefriedigend. Der vor zwei Jahren angestoßene Prozess der Verbesserung in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist ins Stocken gekommen. Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten erfordert unter anderem die Einbeziehung der am Klinikunterricht beteiligten Pädagogen in den therapeutischen Prozess, was nur mit ausreichenden Wochenstundenkontingenten und personeller Kontinuität gelingen kann.“

Diese von mir zitierte Stellungnahme stammt aus dem 19. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt, bekannt auch als 19. Psychiatriebericht, der uns im Januar 2013 im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt wurde.

Bereits in der fünften Wahlperiode haben wir zu diesem Thema einen Antrag eingebracht. Leider konnte er vor dem Ablauf der Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten werden und fiel der Diskontinuität anheim.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitige, bei aller Entwicklung immer noch unbefriedigende Situation der Unterrichtsversorgung an psychiatrischen Kliniken für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen hat uns veranlasst, dieses Anliegen erneut aufzugreifen und den im Januar 2011 begonnenen Diskussionsprozess fortzusetzen.

Die damalige Forderung des Bildungsausschusses, ein Expertengespräch zum Krankenhausunterricht sowie über notwendige Entwicklungen auf diesem Gebiet durchzuführen, haben wir aufgenommen und unter Punkt 2 unseres Antrages formuliert.

Für uns ist es nach wie vor sehr wichtig, dass die Landesregierung endlich ein tragfähiges Konzept und nicht nur einen Maßnahmenplan zur Verbesserung des Krankenhausunterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Situation seelisch und psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher mit stationärer Unterbringung vorlegt.

Angesichts der Tatsache, dass dieses Thema nicht neu ist, halten wir es für möglich, dieses Konzept bis zum Ende des Jahres 2013 zu erstellen. Die Ergebnisse des Expertengesprächs sowie die unter Punkt 3 unseres Antrages formulierten Schwerpunkte sollten im Konzept Berücksichtigung finden.

Wir sind uns dessen bewusst, dass der Einwand aus dem Jahr 2010 von der damaligen Ministerin Wolff bezüglich unserer vier geforderten Kriterien wahrscheinlich heute durch den Kultusminister wieder aufgegriffen wird. Dennoch sind wir der Auffassung, dass trotz des sieben Punkte umfassenden Maßnahmenkatalogs die Strukturprobleme des Krankenhausunterrichts nach wie vor nicht umfassend geregelt sind.

Auf der einen Seite steht der Unterricht, der auf ein im klassischen Sinne erkranktes Kind abzielt; auf der anderen Seite steht der Unterricht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der den Bedürfnissen in keiner Weise gerecht wird. Wir brauchen in diesen Einrichtungen spezielle Rahmenbedingungen, die weit über den klassischen Unterricht hinausgehen.

Ich denke insbesondere an die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe - Stichwort Schulsozialarbeiter - und in besonderer Weise auch an qualifizierte Lehrkräfte. Deshalb ist es uns wichtig, dass jede Klinik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie über eine Stammlehrerschaft mit den notwendigen Qualifizierungen verfügt. Aus dem Eckpunktepapier des Kultusministeriums geht dies nicht eindeutig hervor.

Zu dem Unterpunkt der eindeutigen Zuordnung von Kliniken zu Förderzentren möchte ich kurz Folgendes anmerken: Bestehende Einrichtungen, die mit dem Krankenhausunterricht beauftragt wurden, sind auf ihren weiteren Bestand hin zu überprüfen.

Wir alle wissen, dass sich mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ab dem Jahr 2014 einiges im Land verändern wird.

Gerade im Bereich der Förderschulen für Lehrnbehinderte kann es, wie uns im Bildungsausschuss mitgeteilt wurde, zu einer Reduzierung der Zahl der Standorte um ca. 50 % kommen. Diese Veränderungen gilt es ebenfalls in dem zu erstellenden Konzept zu berücksichtigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter Punkt 4 unseres Antrages bitten wir die Landesregierung, die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales über Regelungen und Erfahrungen der anderen Bundesländer bei der Durchführung des Krankenhausunterrichts zu informieren.

Vielleicht gibt es Modelle, die durchaus gut funktionieren und die unserem Anliegen zu diesem Thema sehr nahe kommen. Auf interessante Gespräche in den Ausschüssen freue ich mich. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit langwierig erkrankte Kinder und Jugendliche die gleichen Chancen in der schulischen Bildung erhalten. - Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Hohmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Hohmann, ich bin der Fraktion DIE LINKE dankbar dafür, dass sie das Thema hier im Landtag aufruft. Das Kultusministerium ist schon länger bestrebt, die personelle Absicherung des Krankenhausunterrichts so sicherzustellen, dass die Unterrichtsangebote die beabsichtigten Behandlungspläne unterstützen und das Weiterlernen im alten Klassenverband auch nach einer längeren Krankheit und einem stationären Krankenhausaufenthalt noch besser ermöglicht wird.

Wenngleich Sachsen-Anhalt im Vergleich der Länder bei der Organisation und dem Umfang der Unterrichtsangebote insgesamt gut aufgestellt ist - hierbei stimme ich mit Ihrem zu dunkel gemalten Bild nicht ganz überein - und der Umfang der Unterrichtsangebote insgesamt auch eine gute Figur macht, hat der Ausschuss für Angelegenheiten psychisch erkrankter Menschen in seinen Berichten immer wieder auf Problemlagen hingewiesen. Das haben wir wahrgenommen und das nehmen wir auch sehr ernst.

Gegenwärtig erarbeitet mein Haus ein nachhaltiges Konzept für den Krankenhausunterricht. Das heißt, wir arbeiten weiter daran. Es gibt bereits eines, das wird fortgeschrieben.

Insgesamt ist bezüglich des Krankenhausunterrichts im Land Folgendes festzustellen:

Erstens. Der Krankenhausunterricht ist in SachsenAnhalt in § 39 des Schulgesetzes als Sonderunterricht geregelt.

Zweitens. Für den Krankenhausunterricht stehen stabil 1 050 Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die insgesamt als angemessen bewertet werden. Das ist jedenfalls die Aussage, die wir immer wieder in diesem Kontext erhalten. Wir haben hier ein System, in dem Lehrer verlässlich im Krankenhaus arbeiten, aber auch an einer Stammschule, um eben den Kontakt nicht zu verlieren.