Protokoll der Sitzung vom 26.04.2013

Ich habe absichtlich Männer genannt, weil ich damit genau bei Ihrem Antrag bin, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie wollen mit Ihrer parlamentarischen Initiative etwas mehr Licht in das Dunkel oder in die Geschichte der Prominenz unseres Landes tragen. Das ist gut so und das ist richtig so. Wenn man über eine Erhellung spricht, dann kommt man natürlich auch, meine Damen und Herren, ganz schnell zu der Erkenntnis, ohne Frauen geht es nicht,

(Herr Kurze, CDU: Richtig!)

heute nicht, in der Zukunft nicht, und ohne Frauen ging es in der Vergangenheit auch nicht.

Die prominenten Frauen unseres Landes standen oft zu Unrecht im Schatten ihrer männlichen Zeitgenossen. Das geschah, obwohl viele von ihnen nicht minder wichtig und bedeutend waren. Die Namen hat Herr Minister Möllring bereits genannt. Ich möchte sie nicht wiederholen. Aber sie waren alle bedeutende Frauen in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Es waren kluge Frauen, die zu einer Zeit wirkten und gelebt haben, als die Gesellschaft das Wort „Gleichberechtigung“ noch gar nicht kannte.

Aber nichtsdestotrotz haben sie genauso großartig gewirkt und stehen, wie ich meine, mitunter zu Unrecht heute noch im Schatten. Daher verstehe ich Ihren heutigen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, weniger als einen Punkt im feministischen Mainstream, sondern als Würdigung der Leistungen der Frauen in der Geschichte unseres Landes. Genau aus diesem Grund haben wir auch den Punkt 1 Ihres Antrags in unseren Änderungsantrag unverändert übernommen.

Punkt 2 hat allerdings - lassen Sie mich dazu auch noch einiges sagen - einen anderen Kontext als den, den Sie vorhin hier dargestellt haben. Sie reden von Vermarktung, von Integration in das Tourismuskonzept und von buchungsfähigen Produkten. Hierzu müssen wir aber erst einmal feststellen, meine Damen und Herren, dass das Projekt FrauenOrte ursprünglich eben nicht als touristische Route oder als touristisches Produkt konzipiert wurde wie beispielsweise die Straße der Romanik, deren wunderbares 20-jähriges Jubiläum wir heute feiern.

Eine Integration in das Landestourismuskonzept ist deshalb und aus zwei weiteren Gründen, die ich gern nennen möchte, unserer Ansicht nach nicht möglich. Ich denke, mir fällt auf Anhieb eine Handvoll Kollegen ein, die hier sofort auch andere Themen vortragen könnten, die wir in dieses Landeskonzept durch einen Beschluss hineinbringen könnten. Aber ich denke, da würden wir einen Schritt zu viel machen; denn wir sollten zunächst die Fachleute aus Sachsen-Anhalt und die Fachleute von außerhalb unseres Landes an der Kon

zepterarbeitung weiterarbeiten lassen, die Innensicht und die Außensicht einbringen lassen und dann darüber - das ist auch eine Bitte an den Minister - im Landtagsausschuss diskutieren.

Zweitens müssen wir uns natürlich auch - wir bekommen die Diskussion im Zusammenhang mit dem Haushalt - die Frage stellen, ob wir die Kraft haben, im Land eine eigenständige Route zu konzipieren, deren Wirtschaftlichkeit wir auch noch hinterfragen müssen. Ich bin allerdings davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass Themen wie Luther 2017 und Katharina von Bora, 20 Jahre Straße der Romanik und Mechthild von Magdeburg oder Gertrud von Helfta wunderbar touristisch miteinander bespielt werden können und vor Ort in den Regionen

(Beifall bei den GRÜNEN)

zum großen Teil auch schon touristisch miteinander bespielt werden. Mit einer Vernetzung dieser Themen, meine Damen und Herren, stärken wir unser Alleinstellungsmerkmal als Land SachsenAnhalt. Ein Land macht Geschichte und wir erzählen die Geschichten dazu drumherum, meine Damen und Herren. Es sollte unsere Aufgabe sein, dies zu befördern.

Deswegen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Änderung in Punkt 2 habe ich Ihnen mit einer fachlichen Begründung nahegebracht. Vielleicht bekommen wir auch mit Ihrer Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein möglichst einhelliges Votum zu unserem Änderungsantrag zustande. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage, Herr Kollege Zimmer, von Frau Dr. Klein. Würden Sie die beantworten? - Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

Herr Zimmer, ich weiß, dass Sie sich im Tourismus stark engagieren. Sie sprachen jetzt von den Fachleuten aus Sachsen-Anhalt und von außerhalb, die an dem Tourismuskonzept arbeiten. Nun weiß ich nicht, wie viele Frauen dabei sind. Aber glauben Sie, dass diese Fachleute wirklich den Blick auf dieses Projekt FrauenOrte richten, ganz ernsthaft?

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Frau Dr. Klein, ich bin - -

(Frau Bull, DIE LINKE: Fest überzeugt!)

- Nein. Ich bin auch ein Stückchen froh darüber, dass die Geschäftsführerpositionen unserer touris

tischen Regionalverbände und auch des Landestourismusverbandes fast ausnahmslos mit Frauen besetzt sind, die, denke ich, einen sehr guten Blick für das Thema haben. Sie sind alle mit eingebunden. Deswegen denke ich, dass das Thema dort in der Runde sicherlich nicht untergehen wird.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Zimmer. - Frau Lüddemann, Sie können erwidern.

(Frau Lüddemann, GRÜNE, schüttelt den Kopf)

- Dann ist das nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Änderungsantrag ab, der Ihnen in der Drs. 6/2020 vorliegt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den soeben geänderten Antrag in der Drs. 6/1972 ab. Wer dem Antrag in der soeben geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Möglichkeiten des Grundstückverkehrsgesetzes ausschöpfen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1998

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2028

Der Einbringer ist der Abgeordnete Herr Krause.

Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzflächen für landwirtschaftliche Zwecke und damit für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Agrarbetriebe steht seit mehreren Jahren im Mittelpunkt heftiger Diskussionen. Ob bei der Landesbauernverbandstagung in Bernburg, bei der Klausurtagung des Bauernverbands, den vielen

Kreisbauernverbandstagungen und selbst in Kreistagen sowie bei meinem letzten Gespräch mit Vertretern landwirtschaftlicher Unternehmen und dem Landrat in Wittenberg stand dieses Thema immer an erster Stelle.

In den letzten zwei Legislaturperioden haben wir uns hier im Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Grundstücksverkehr, zur Verkaufspraxis der BVVG, zur Sonderregelung beim Flächenerwerb in Sachsen-Anhalt und über Fragen des Erwerbs von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch außerlandwirtschaftliche, nicht ansässige Kapitalanleger beschäftigt. Darüber hinaus wurde immer wieder angemahnt, dass durch diese beklagenswerte Bodenpolitik die landwirtschaftliche Wertschöpfung - das war auch gestern zu hören - bzw. Kapital aus dem ländlichen Raum abfließt und für die Entwicklung der Region verlorengeht.

Für unsere Fraktion möchte ich jedenfalls in Anspruch nehmen, dass wir nichts unversucht gelassen haben, um diese Situation immer wieder zu thematisieren, und auch zum Handeln aufgefordert haben. Genau genommen trifft für alle Fraktionen hier im Landtag zu, dass sie die sich abzeichnenden Gefahren für die agrarstrukturelle Entwicklung im Land erkannt und auch angesprochen haben. Das ist auch bei Herrn Minister Aeikens so gewesen. Er ist dabei auch nicht müde geworden.

Aber, meine Damen und Herren, wenn wir heute Bilanz ziehen, dann müssen wir feststellen, dass es beim Beklagen dieser Entwicklung geblieben ist. Alle bisherigen Versuche meiner Fraktion, landespolitische Möglichkeiten im Interesse der Landwirte hier im Land Sachsen-Anhalt auszuschöpfen, fanden keine Mehrheit im Landtag. Ich erinnere nur an unseren Antrag im Mai 2011 zu Fragen des Grundstücksverkehrs und der BVVG-Praxis und an unser wiederholtes Bemühen, von der Sonderegelung beim Erwerb von BVVG-Flächen Abstand zu nehmen und längerfristige Pachtverträge zu ermöglichen.

Vor über einem Jahr haben wir uns mit dem Gutachten des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften befasst. Dieses Gutachten gab uns eine hervorragende Analyse zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt und zu Perspektiven und Grenzen der Weiterentwicklung des bodenpolitischen Ordnungsrahmens beim Grundstücksverkehr in die Hand.

Es sind in diesem Gutachten schlussfolgernd Erwartungen an die Politik gestellt worden, die zu großen Teilen die bodenpolitischen Positionen meiner Fraktion bestätigt und gestärkt haben. Nun liegt das Gutachten seit mehr als einem Jahr vor und - so müssen wir sagen - dümpelt so vor sich hin. Es gab dazu im Ausschuss zwar eine kurze Debatte, doch wie so oft blieb es lediglich bei dem

üblichen Erkenntniszuwachs: Es war gut, darüber gesprochen zu haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Für konkrete Festlegungen und offensives Handeln seitens der Landesregierung in Richtung BVVG bzw. Berlin gab es keine Mehrheiten.

Die Notwendigkeit der vom Minister einberufenen Arbeitsgruppe ist für mich - ich muss es einfach sagen - nicht nachvollziehbar. Bis heute ist kein Ergebnis zu erkennen.

Dagegen meinen wir, dass dieses Gutachten, das von bundesweit anerkannten Juristen, Wissenschaftlern und Verwaltungsexperten erarbeitet worden ist, für sich spricht. Es bedarf keiner Arbeitsgruppe. Es gibt in dem Gutachten viele Ansätze, Hinweise und ganz konkret formulierte Empfehlungen an die Politik. Ich verstehe daher nicht, zu welchem Zweck diese Arbeitsgruppe gebildet wurde.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag zum Thema „Möglichkeiten des Grundstückverkehrsgesetzes ausschöpfen“ soll aus unserer Sicht das Anliegen des Gutachtens auf den Punkt gebracht werden. Wir haben das Gutachten als Aufruf an die Politik verstanden, dafür Sorge zu tragen, dass auf Landesebene letztlich mehr Rechtssicherheit für die bodenpolitischen Ordnungsbehörden in unseren Kreisen geschaffen wird, um Vorkaufsrechte für Landwirte und Landgesellschaften zu sichern, den Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen von Nichtlandwirten zu verhindern und die Entwicklung des Kaufpreises für landwirtschaftliche Flächen sozialpflichtig entsprechend dem Grundstückverkehrsgesetz zu begrenzen.

Wichtig sind für uns auch geeignete Maßnahmen, die die Anzeigepflicht bei der Pacht und bei Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen durchsetzen, um auch das Beanstandungsrecht der bodenpolitischen Ordnungsbehörden wirkungsvoller zu ermöglichen. Darüber hinaus geht es uns um länderübergreifende vergleichbare Regelungen beim Grundstücksverkehr.

Dem Gutachten ist deutlich zu entnehmen, dass es den Verfassern um einen Paradigmenwechsel bei der Flächenprivatisierung in den neuen Bundesländern geht. Die Botschaft lautet: Abkehr von der primär fiskalischen Privatisierungsstrategie hin zu einer stärkeren Berücksichtigung agrarstruktureller Belange mit dem Ziel der Entlastung der Betriebe durch Reduzierung des Kaufdrucks.

(Zustimmung bei der LINKEN)

So, meine Damen und Herren, lautete die Forderung in vielen Anträgen und Bemühungen der LINKEN nicht nur in dieser, sondern auch in der letzten Legislaturperiode. Dazu gehören - so ist dem

Gutachten zu entnehmen - in erster Linie die Streckung des Privatisierungszeitraumes und eine auf die Agrarstruktur abgestimmte Veräußerungsstrategie.

Mit dem vorliegenden Antrag haben wir darüber hinaus auch die Hinweise für eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes für gemeinnützige Siedlungsunternehmen und für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen aufgegriffen.