Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

(Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Auch dies wäre, wenn es bewiesen ist, auf das Schärfste zu verurteilen. Überhaupt kein Thema. Gleichbehandlung, Herr Czeke. Völlig klar.

(Unruhe)

Gerade um diese Zusammenhänge zu untersuchen - an der Stelle bin ich jetzt, Herr Czeke, keine Angst -,

(Herr Czeke, DIE LINKE: Angst kenne ich nicht!)

bedarf es der schon erwähnten umfassenden Aufklärung.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Dies ist keine alleinige Aufgabe der neuen Bundesländer und schon gar nicht nur - wie jetzt im Gespräch - Bestandteil der Aufarbeitung der Geschichte der Berliner Charité. Die Aufklärung der Vorgänge um die Pharmatests ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, ja eigentlich sogar eine länderübergreifende; denn es waren ja Pharmaunternehmen anderer Staaten, zum Beispiel der Schweiz, beteiligt. Hier müssen die zuständigen Ministerien, der Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, beteiligte Krankenhäuser, Universitäten, die Ärztekammer und weitere Betroffene bzw. Beteiligte an einen Tisch.

Zuerst muss aber - Herr Minister hat es zugesagt - die Vernichtung der Patientenakten aus den 80erJahren ausgesetzt werden, dies vor allem vor dem Hintergrund der auslaufenden Archivierungsfristen.

Daher begrüße auch ich die bisher vorliegenden Beschlüsse der Verbraucherministerkonferenz und freue mich, dass offensichtlich hier - an dieser Stelle bin ich freudig überrascht - auch die Fraktion

DIE LINKE anders als in anderen Bundesländern das Grundanliegen unseres Antrages mitträgt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Interesse einer tiefgehenden Aufklärung der skandalösen Vorgänge in der DDR um Zustimmung zu unserem Antrag in der von Frau Grimm-Benne vorgetragenen geänderten Fassung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwenke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Herbst. Bitte schön, Herr Herbst.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Regierungsfraktionen zur Aufarbeitung der Arzneimittelstudien in der ehemaligen DDR ist richtig und wichtig und findet unsere Unterstützung. Das Unrecht des DDRStaates an seinen Bürgerinnen und Bürgern muss lückenlos aufgeklärt werden. Das sind wir den Betroffenen weiterhin schuldig. Dazu gehört selbstverständlich auch diese noch wenig aufgeklärte und belichtete Fassette.

Um den Prozess der Aufarbeitung zu unterstützen, habe ich vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage zu diesem Thema eingereicht. Dass das Thema jetzt im Landtag behandelt wird, kann ich namens meiner Fraktion daher nur begrüßen.

Die Notwendigkeit zur Aufarbeitung des geschehenen Unrechts in der ehemaligen DDR und die Benennung der konkreten Verantwortung ihres tragenden Regimes zeigen sich immer wieder deutlich in der Aufdeckung von Vorkommnissen in verschiedensten Gesellschaftsbereichen der damaligen Zeit.

Heute reden wir über den Bereich Gesundheitswesen. Vor einiger Zeit haben wir uns über den Bereich der Zwangsarbeit politischer Gefangener in der DDR unterhalten. Heute früh haben wir über die Ereignisse des Arbeiteraufstandes am 17. Juni 1953 gesprochen. Aufarbeitung gibt es in all den beschriebenen gesellschaftlichen Feldern weiterhin zu leisten.

Ein Runder Tisch hat sich vor wenigen Tagen mit der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen mit der Notwendigkeit der Aufarbeitung auf diesem Gebiet nochmals beschäftigt und die Notwendigkeit unterstrichen; denn inwieweit Patientinnen und Patienten in Sachsen-Anhalt unwissentlich an Arzneimittelstudien teilgenommen haben, in welchem Umfang, mit welchen Präparaten und mit welchen Folgen eigentlich für die Betroffenen, das ist größtenteils - das wurde hier schon erwähnt - noch gar nicht genau bekannt. Eine fundierte wissenschaftliche Aufarbeitung ist deswegen notwendig.

In dem Gespräch mit der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen war auch zu vernehmen, dass die Gesundheitsministerinnenkonferenz - auch darauf wurde hier eingegangen - in der nächsten Woche mit aller Wahrscheinlichkeit einen entsprechenden Beschluss fassen wird. Dieser soll eine Aufarbeitung der Arzneimittelstudien von westlichen Pharmaunternehmen in der DDR fordern, was aber letztlich nicht bedeuten kann, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht, auch wir hier in Sachsen-Anhalt nicht; vielmehr müssen die voraussichtlich wenigen vorhandenen Mittel zu diesem Zweck genutzt werden, möglichst effizient den ganzen Osten mit einem integrierten Ansatz zur Aufarbeitung abzudecken.

Allerdings, meine Damen und Herren, würden wir uns hier eine noch breitere Fragestellung wünschen. Der jetzt bekannte Fokus soll vornehmlich auf Verstöße gegen das damalige Recht liegen. Diese Frage ist sicherlich zentral, insbesondere vor dem Hintergrund einer zu einem späteren Zeitpunkt zu führenden Debatte um etwaige Schadenersatzansprüche.

Aber die mögliche Einflussnahme und die Motive der damaligen staatlichen Organe sind für mich ebenfalls von großem Interesse. Zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gehört immer auch die Erforschung der Frage, inwieweit totalitäre Politik andere Gesellschaftsbereiche überformt, in diesem Fall den Bereich der Wissenschaft. Die Freiheit der Wissenschaft ist ein demokratisches Gut. Deswegen ist es unsere Verantwortung, eine Überformung dieser Gesellschaftsbereiche aufzuarbeiten.

Aber auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Arzneimittelstudien ist geboten, um Vorverurteilungen und eventuell falsche Anschuldigungen aus der Welt zu schaffen, aus dem Weg zu räumen oder gar nicht erst weiter aufkommen zu lassen. Solange wir nichts Konkretes wissen, sollten wir uns vor voreiligen Urteilen hüten.

Namens meiner Fraktion kann ich deswegen erklären, dass wir, wie gesagt, den Antrag der Regierungsfraktionen mittragen, auch in der von Ihnen, Frau Grimm-Benne, vorgeschlagenen modifizierten Fassung durch Teile des Änderungsantrags der LINKEN. Sollte dieser gesondert zur Abstimmung gestellt werden, werden wir uns bei Ihrem Antrag, liebe Linksfraktion, der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die liebe Frau Grimm-Benne verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag, sodass wir jetzt die Debatte beenden und zum Abstimmungsverfahren kommen.

Ich hatte vorhin einen leichten hitzebedingten Aussetzer, als Sie Ihre Änderungsanträge vorgetragen haben. Ich gehe davon aus, dass das Protokoll besser war als ich und dass Sie alle besser zugehört haben. Das heißt, es wissen jetzt alle, was Frau Grimm-Benne gesagt hat? - Wunderbar.

Dann frage ich die Antragstellerin des Änderungsantrags, ob sie auf einer Abstimmung über ihren Änderungsantrag beharrt.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE, nickt)

- Sie beharrt darauf. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Ich rufe den Änderungsantrag in der Drs. 6/2186 auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/2135 in der von Frau Grimm-Benne vorgetragenen geänderten Fassung ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in der beschriebenen geänderten Fassung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 (LBVAnpG 2013/2014)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1994

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2017

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2019

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/2125

Die erste Beratung fand in der 44. Sitzung des Landtages am 26. April 2013 statt. Berichterstatterin ist Frau Niestädt. Frau Niestädt, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge, die eben von Herrn Präsidenten genannt worden sind, wurden in der 43. Sitzung des Landtages am 25. April 2013 nach

der ersten Beratung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 9. März 2013 auf den Bereich der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Die Erhöhungsschritte sollen abweichend vom Tarifabschluss um jeweils ein halbes Jahr verschoben werden.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 39. Sitzung am 22. Mai 2013 mit dem genannten Gesetzentwurf und auch den Änderungsanträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE befasst. Zu dieser Beratung lag auch eine mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages vor.

Im Laufe der Beratungen im Ausschuss wurden der mit überwiesene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2017, in dem unter anderem die zwangsweise Reduzierung der Arbeitszeit der Beamten gefordert wurde, bei 1 : 7 : 4 Stimmen und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2019, in dem unter anderem die zeitgleiche Umsetzung mit den Tarifbeschäftigten gefordert wurde, bei 4 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die rechtsförmlichen Anpassungen und notwendigen Änderungen aus der Synopse des GBD wurden vom Ausschuss übernommen und fanden Eingang in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 4 : 1 Stimmen beschlossen worden ist.

Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 6/2125 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die zügige Berichterstattung. - Wir treten in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht zuvor Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Ich will das mit dem Zügigen fortführen. Ich denke, das Tarifergebnis ist bekannt. Wir haben verschiedene Reaktionen auch in den Ländern, was die Übernahme auf den Beamtenbereich angeht.

Wir haben einige Länder, die das gesetzlich schon normiert hatten: Rheinland-Pfalz 1 % über fünf Jahre. Andere Länder wie etwa NordrheinWestfalen und Bremen haben von sich aus festgelegt, dieses Tarifergebnis so nicht zu übernehmen.

Wir selbst haben darauf hingewiesen, dass wir das Ergebnis zwar inhaltsgleich, aber als Teil der Gesamtkonsolidierung zeitlich verschoben ab 1. Juli 2013 übernehmen würden. Wir sparen dadurch - das sage ich hier ganz offen, das habe ich auch schon bei der Einbringung erwähnt - insgesamt rund 26 Millionen € in zwei Jahren.