Wigbert Schwenke
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Sehr geehrte Frau Zoschke, man kann Dinge wirklich sehr unterschiedlich wahrnehmen. Nach den umfänglichen Ausführungen der Berichterstatterin zu der wirklich sehr umfänglichen Diskussion und Prüfung im Ausschuss war,
glaube ich, Ihre Schlussfolgerung, die Sie zu unserem Verhalten gezogen haben, ein wenig einseitig und von Ihrer Sicht geprägt. Dazu habe ich eine ganz andere Wahrnehmung; darauf komme ich in meiner Rede zurück, auch zu dem, was uns auf dem Neujahrsempfang der Heilberufler gesagt worden ist.
Eigentlich kann ich mich nach den, wie gesagt, umfänglichen Ausführungen der Berichterstatterin des Ausschusses zur dortigen Diskussion und nach den Ausführungen des Ministers zum aktuellen Arbeitsstand hinsichtlich der möglichen Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in SachsenAnhalt kurz fassen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es leider in dieser Frage nicht zu einer bundeseinheitlichen Regelung gekommen ist. Richtig, das zänkische Bergvolk im Süden Deutschlands ist manchmal etwas eigen in seinen Ansichten; da bin ich sicherlich auch ein Stückchen dabei. Das bedaure ich durchaus sehr. Nun liegt es in der Verantwortung der Länder, jeweils für ihr Bundesland gemeinsam mit den Krankenkassen und Kommunen festzulegen, ob und wie eine solche Gesundheitskarte eingeführt werden kann.
Darüber, dass die Voraussetzungen dafür in Stadtstaaten und Flächenländern unterschiedlich sind, haben wir bereits einvernehmlich diskutiert. Dass dann, wenn sich ein Flächenland dazu grundsätzlich bekannt hat, der Teufel oft im Detail liegt, merken gerade jetzt einige dieser Bundesländer. So erreichten uns gerade in den letzten Tagen Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, dass die Bereitschaft der Kommunen, die Karte einzuführen, sehr gering ist. Das Gleiche gilt für Rheinland-Pfalz, wo wohl nur Trier signalisiert hat, offen für eine solche Karte zu sein. Man befürchtet schlicht und ergreifend, dass damit höhere Kosten auf die Kommunen zukommen könnten.
Hier fehlt eben - ich sagte es einleitend - die bundesweite Vorgabe. Außerdem gibt es noch offene Fragen zum definierten Leistungsumfang einer solchen Karte.
Der Minister verwies vorhin auf die von den Kassen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Überprüfbarkeit des Leistungsumfanges. Ich spreche nicht von Missbrauch, sondern von der Überprüfung des Leistungsumfanges. Hierzu hoffe auch ich auf eine diesbezügliche Bundesrahmenempfehlung.
Es bleibt also noch einiges zu tun, sodass wir uns heute im Hohen Haus als derzeit realistischen Auftrag an die Landesregierung nur auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales verständigen können.
Eines möchte ich aber noch ergänzen: Die medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt ist derzeit auch ohne Gesundheitskarte gesichert.
Beim Neujahrsempfang der Heilberufler vor wenigen Tagen - meine Wahrnehmung - wurde mit Recht gerade auf die verantwortungsbewusste Arbeit der Hausärzte in diesem Bereich hingewiesen. Das von den Ärzten, gerade von den Zahnärzten erwähnte derzeitige Hauptproblem war eher die Kommunikation mit den Patienten, da diese oft weder Deutsch noch Englisch sprechen und Dolmetscher fehlen.
Dies kann auch zu Haftungsrisiken bei der Beratungspflicht führen. Auch hierbei besteht Handlungsbedarf. Den lösen wir aber nicht mit der Gesundheitskarte.
Trotzdem leisten die Ärzte eine nur zu lobende Arbeit. Dazu kommt auch noch die hohe Bereitschaft zum Beispiel von Vertragsärzten im Ruhestand, bei der Flüchtlingsbetreuung unterstützend tätig zu werden. Ich möchte deshalb auch einmal von dieser Stelle aus meinen ausdrücklichen Dank an die Ärzteschaft aussprechen.
Zurück zum eigentlichen heutigen Thema. Es gilt, die noch offenen Fragen der Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Kassen und Kommunen zu klären und dann entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Genau diesen Auftrag an die Landesregierung beinhaltet die vorliegende Drucksache. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, auf diese Ausführung komme ich in meiner Rede noch zurück. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Als wir im Februar des letzten Jahres über die Versicherungsproblematik bei Hebamme debattierten, fing ich mit einem Zitat aus dem Alten Testament an. Das möchte ich heute aus Hochachtung vor dem Beruf der Hebammen wiederholen. Schon im zweiten Buch Mose heißt es:
„Und Gott tat den Hebammen Gutes, und das Volk mehrte sich und wurde sehr stark.“
Aus aktuellem Anlass ein kurzer Verweis auf das Neue Testament. Leider konnte ich trotz intensiver Bemühungen auch kurz vor dem Weihnachtsfest nicht zweifelsfrei recherchieren, ob vor gut 2 000 Jahren bei der Geburt in einem Stall bei Bethlehem eine Hebamme dabei war. Aber offensichtlich ist die Geburt trotz schlechter Rahmenbedingungen gut verlaufen, sonst hätten wir ja in 14 Tagen nichts zu feiern.
Unabhängig davon ist der Beruf der Hebamme - die Bezeichnung für männliche Kollegen ist übri
gens „Entbindungshelfer“ - einer der ältesten und anerkanntesten Professionen der Welt. Er verdient Anerkennung und Unterstützung, wo immer auch die Hebammen tätig sind, ob im Krankenhaus, in Geburtshäusern oder jeweils zu Hause.
Genauso bekenne auch ich mich ausdrücklich zum Erhalt der Wahlfreiheit von Frauen über die Art und Weise sowie den Ort der Geburt. Ich erwarte auch eine langfristige und nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik bei Hebammen. Diesbezüglich sind leider immer noch trotz aller Bekenntnisse fast alle Fragen offen.
Sehr geehrte Frau Lüddemann, ich kann hier bekennen, dass ich grundsätzlich den größten Teil der Forderungen der Konferenz der Landesfrauenräte im Jahr 2015 zum Thema „geburtshilfliche Versorgung“ unterstützen könnte. Ich habe sie hier liegen.
Auch wenn mir aus biologischen Gründen die persönlichen Erfahrungen fehlen, Herr Präsident, kann ich den Ausführungen zur natürlichen Geburt folgen und sie mittragen. Ich kann es nachvollziehen und unterstützen.
Es fällt mir allerdings trotzdem schwer, Ihrem heute vorliegenden Antrag zuzustimmen, zumal er leider kurz vor dem Ende der Legislaturperiode kommt. Dieser Antrag, liebe Frau Lüddemann, ist eigentlich ein typischer Fall von Überweisung in den Ausschuss zur Durchführung eines Fachgesprächs mit allen Beteiligten.
Auch mich interessiert zum Beispiel, wo die Fachleute die Ursachen für die überdurchschnittlich hohe Zahl an Kaiserschnitten sehen. Gibt es wirklich die unterstellten ökonomische Gründe? Werden Frauen falsch beraten? Haben sie schlicht und ergreifend so entschieden? Sind die Hinweise, die Sie, Frau Lüddemann, gegeben haben, möglicherweise nicht in die Beratungsgespräche eingeflossen?
Und ist den Kliniken bekannt, dass es schon jetzt die Möglichkeit gibt, die Hierarchie in den Geburtsstationen in Richtung Hebammen zu ändern, dass also schon jetzt ein hebammengeleiteter Kreißsaal möglich ist? Und wenn ja, warum wurde die Möglichkeit bisher so selten genutzt? Gibt es medizinische oder vielleicht haftungsrechtliche Bedenken? - Der Fragenkatalog kann sicherlich noch erweitert werden.
Wie gesagt, für eine Fachdiskussion bleibt in dieser Legislaturperiode leider keine Zeit mehr. Deshalb schlagen wir in unserem Alternativantrag vor, die in anderen Bundesländern derzeit in Auftrag gegebenen Berichte zu dem Thema auch in Sachsen-Anhalt auszuwerten und mit den zuständigen Akteuren zu diskutieren.
Dem Landtag der kommenden Legislaturperiode bleibt es dann überlassen, daraus die richtigen Schlussfolgerungen abzuleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lüddemann, da auf die durch Ihren Antrag aufgeworfenen Fragen heute leider keine ausreichenden Antworten gegeben werden können, werden wir Ihren Antrag ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
So es mir möglich ist, versuche ich es.
Frau Frederking, ich glaube, ich habe das ausgeführt. Der Fragenkatalog, den Sie aufwerfen oder der dahinter steckt, ist ein wenig umfänglicher. Das Thema „natürliche Geburt“, so wie es Frau Lüddemann geschildert hat, kann sogar ich als Mann nachvollziehen. Dazu brauche ich, glaube ich, gar keine Fachgruppe. Das glaube ich, zumal ich auch Vater von zwei Söhnen bin und eine Frau habe, die mit mir sogar über so etwas kommuniziert.
Das Thema ist schlicht und ergreifend zu umfänglich, um das heute abschließend zu behandeln. Ich gehe davon aus - das ist eine wichtige Frage -, wenn wir genau diese Erfahrungen aus den anderen Bundesländern in der nächsten Legislatur
periode aufnehmen werden, dass man sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen wird. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist es einfach zu früh.
Das Leben hat Anfang und Ende. Insofern passt das alles ganz gut. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes und des Entschließungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Antrags der Fraktion DIE LINKE hatte der Abgeordnete Jürgen Scharf als Vertreter unserer Fraktion umfänglich begründet, wieso eine grundsätzliche Veränderung des geltenden Friedhofsgesetzes aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht notwendig ist.
Die in den letzten Monaten durch unsere Arbeitsgruppe geführten Gespräche mit Beteiligten, die Diskussionen im Ausschuss und auch die sehr intensive Anhörung hier im Plenarsaal haben uns nicht davon überzeugt, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ja, es gibt einige wenige Punkte, bei denen man nachsteuern könnte oder bei denen ein gewisser Lenkungsbedarf besteht. Eine Gesetzesnovelle in dem von Ihnen vorgeschlagenen Umfang lehnen wir aber weiterhin ab.
Wir haben uns - die Berichterstatterin aus dem Ausschuss sagte es gerade - auf eine Art Konsensliste bezüglich der Handlungsbedarfe verstän
digt. Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte eingehen.
Zum Friedhofszwang. Unsere Fraktion hält auch weiterhin eine über die schon vorhandenen Möglichkeiten hinausgehende Aufweichung des Friedhofszwangs für falsch. Eine über den Tod des Menschen hinausgehende Wertschätzung ist unseres Erachtens nur in würdevoller Umgebung gesichert. Dies ermöglichen nur unsere Friedhöfe in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften oder öffentlich-rechtlicher kirchlicher Körperschaften. Nur hier wird allen Angehörigen ein gleichberechtigter Zugang gewährt und eine angemessene Erinnerungskultur möglich.
Eine Bestattung auf privatem Grund und Boden lässt Probleme erwarten, zum Beispiel bei einem Verkauf des Grundstücks. Über den möglichen Streit um den Zugang zu der im privaten Besitz befindlichen Urne mit der Asche des bzw. der Verstorbenen unter sich vielleicht zerstreitenden Familien und über die daraus folgenden juristischen Vorgänge will ich hier nicht weiter philosophieren.
Schon jetzt werden auf unseren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten vorgehalten. So sind zum Beispiel neben den schon seit Langem möglichen anonymen Bestattungen auf der sogenannten grünen Wiese auf einigen Friedhöfen auch sogenannte naturnahe Bestattungen möglich. Selbst Friedwälder sind keine Einzelfälle mehr, obwohl sich diesbezüglich für die nächste Legislaturperiode wirklich Klarstellungsbedarf entweder auf dem Gesetzesweg oder über Verordnungen abzeichnet.
Zur Sargpflicht. Dies ist sicherlich ein Thema, über das man in Zukunft noch einmal in Ruhe diskutieren muss. Ich persönliche werbe für einen toleranten und akzeptierenden Umgang mit religiösen Traditionen, egal welcher Glaubensüberzeugung. Allerdings sehe ich hierbei immer noch ein Missbrauchsrisiko in Richtung Billigbestattungen. Ich halte derzeit ob der sehr geringen Nachfrage begründete Ausnahmeregelungen oder Bestattungen im offenen Sarg als Alternative für ausreichend. Aber, wie gesagt, das Thema könnte uns künftig noch intensiver beschäftigen.
Zum Thema „Sternenkinder“. Auch hierbei besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine würdevolle Bestattung fehlgeborener Kinder, unabhängig von deren Größe und Alter, ist schon jetzt möglich und wird auch in vielen Kommunen praktiziert. Wahrscheinlich ist nur eine intensivere Informationspolitik notwendig, damit dies im ganzen Land möglich gemacht wird.
Das letzte Thema, auf das ich kurz eingehen möchte: Grabsteine aus Kinderarbeit. Ja, ausbeuterische Kinderarbeit ist zweifellos zu verurteilen
und im Rahmen der Möglichkeiten auch zu verhindern.
Es sind aber gesetzgeberische Wege zu beschreiten. Ich persönlich bin gern bereit, realistische, zielführende Schritte zu unterstützen. Meines Erachtens ist aber der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, erfolgversprechende Wege einzuschlagen.
- Ach, Herr Striegel, darüber haben wir schon des Öfteren diskutiert. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen.
- Genau, in Baden-Württemberg ist es an einigen Stellen sogar gescheitert; sie mussten zurückrudern. Aber, Herr Striegel, das wissen Sie vermutlich besser als ich. Insofern versuche ich jetzt weiterzureden.
Wenn der Bundesgesetzgeber Vorgaben gemacht hat, dann sind wir als Land in der Pflicht, entsprechende Wege einzuschlagen. Wenn es dann um die Umsetzung im Land und vor Ort geht, dann werde ich das gern unterstützen.
Den schwarzen Peter ohne bundesrechtlichen Rahmen den Steinmetzen zuzuschieben ist der falsche Weg. Durch die Steinmetze ist das, solange es kein staatlich anerkanntes Zertifizierungssystem gibt, nicht umsetzbar. Dies hat meines Erachtens auch die Anhörung klar untersetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Nachdem ich eingangs schon als Berichterstatter des Ausschusses die wesentlichen Diskussionsabläufe darstellen durfte und auch auf die intensive Diskussion unter anderem in einem aus meiner Sicht sehr guten Fachgespräch hinweisen konnte, kann ich mich jetzt kurz fassen. Ich werde mich also nur ganz kurz zu den wesentlichen Positionen unserer Fraktion hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen äußern. Unsere Position sehen wir übrigens auch durch das Fachgespräch bestätigt.
Also noch einmal ganz klar: Die CDU-Fraktion lehnt auch weiterhin eine Legalisierung des Cannabiskonsums ab. Dies gilt auch für den Anbau von Cannabis zur Selbstmedikation.
Die Risiken für die Patienten überwiegen klar die Vorteile. Dies wurde durch Experten im Fachgespräch bestätigt. Den Zugang zu cannabishal
tigen Arzneimitteln für die Schmerztherapie unter ärztlicher Kontrolle zu verbessern, das halten wir grundsätzlich für richtig. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben der CDU-geführten Bundesregierung außerordentlich, eine staatliche Stelle einzurichten, die sich dieses Themas im Interesse der betroffenen Patienten annimmt. Diese Intentionen spiegeln sich in der vorliegenden Beschlussempfehlung wider. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu selbiger. - Vielen Dank.
Ich möchte nur eines richtigstellen, Herr Czeke. Sie haben behauptet, dass Magdeburg einen Beschluss zu TTIP gefasst hätte. Das ist nicht wahr. Es liegt ein Antrag vor, das ist ein Prüfantrag, der liegt derzeit in der Verwaltung zur Überprüfung und zur Diskussion in den Ausschüssen. Beschlossen wurde dazu in Magdeburg nichts.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Landtagsabgeordneten! Sehr geehrte Frau Wicke-Scheil, eigentlich hatte ich nach den Schlussbemerkungen Ihrer Fraktionskollegin Lüddemann gestern bei der Debatte über die Große Anfrage zur Selbstbestimmung im Alter erwartet, dass Sie den Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, kurz: PsychKG LSA, heute zurückziehen.
Für diesen Gesetzentwurf gilt das Gleiche wie für die Forderungen in Ihrem Entschließungsantrag von gestern: Eine abschließende Beratung des Gesetzentwurfes in dieser Legislaturperiode ist, wenn man angemessene Sorgfalt walten lassen will, schlicht und ergreifend nicht mehr möglich.
- Sie haben es gestern bei dem Thema Entschließungsantrag - das Zitat kommt gleich; sorry - gesagt. Sie sollten ihn also lieber - es steckt ja auch eine Menge Arbeit darin - nach oben auf Ihren Wahlkampfstapel legen. Das haben Sie gestern gesagt.
Da Sie Ihren Gesetzentwurf aber wohl nicht zurückziehen werden, werden wir ihn heute an die Ausschüsse überweisen. Eine angemessene und, das gebe ich zu, durchaus berechtigte Diskussion werden wir in dieser Legislaturperiode aber wohl nicht mehr abschließend führen können. Ich werde deshalb jetzt nicht auf Details Ihres Gesetzentwurfes eingehen, sondern nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen.
Ja, Frau Wicke-Scheil, die Frage, ob eine Novellierung des PsychKG und des Maßregelvollzugsgesetzes notwendig ist, haben wir bereits andiskutiert. Sie ist also nicht neu. Auch ich kenne die Forderungen des Landespsychiatrieausschusses, nochmals konkretisiert und formuliert auf seiner Frühjahrssitzung am 22. April 2015. Doch schon die Aussagen und Forderungen bzw. Wünsche der Gesprächspartner bei der schon traditionellen Vorstellung und Diskussion des Psychiatrieberichts in der Januarsitzung des Sozialausschusses hinterließen ein sehr differenziertes Bild hinsichtlich der konkreten Schlussfolgerungen.
Grundsätzlich sind die Forderungen des Psychiatrieausschusses nachvollziehbar,
aber ob Ihr Gesetzentwurf diesbezüglich die richtigen Lösungen aufzeigt, da bin ich ähnlich wie der Minister eher skeptisch. Es gibt diverse Diskussionsbedarfe. Ich erinnere mich zum Beispiel auch sehr gut an die kritischen Hinweise der kommunalen Spitzenverbände bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung, der Bürokratie und der Finanzierbarkeit. Auch dazu sind noch unheimlich viele Gespräche nötig.
Kurz noch ein paar Anmerkungen zum Maßregelvollzugsgesetz. Ja, die aktuelle Diskussion war ein wesentlicher Grund dafür, dass wir kürzlich als gesundheitspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Uchtspringe und Bernburg besucht haben. Das waren außerordentlich interessante Termine mit einer Fülle von Themen und Problemschilderungen.
Hierbei möchte ich kurz auf ein Problem eingehen. Frau Wicke-Scheil, es gibt eben nicht nur die Betroffenensicht, sondern auch die Ärztesicht, die man im Blick haben muss. Gesetzliche Klarstellungen für die Handlungsmöglichkeiten der Ärzte vor dem Hintergrund der zunehmenden Liberalisierung der Gesetzesauslegung, zum Beispiel bei Zwangsbehandlungen, bei der Relevanz ärztlicher Empfehlungen versus Freiheitsrechte der Betroffenen und bei den daraus resultierenden Folgen, wären auf jeden Fall hilfreich. Diese gesetzlichen Klärungen wären auch im Sinne einer einigermaßen verlässlichen Rechtssicherheit bei den aus der Sicht der verantwortungsvoll handelnden Ärzte notwendigen Entscheidungen hilfreich.
Ich erinnere mich an den Chefarzt, der sagte, kritische Dinge, die gefährlich werden könnten, macht er selbst, die überträgt er nicht an seine Mitarbeiter; denn wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, dann trägt er die Verantwortung.
- Ich gebe Ihnen Recht, Frau Lüddemann, wir brauchen gesetzliche Klärungen. Aber auch hierfür gibt Ihr Gesetzentwurf allenfalls Anregungen. Er bietet keine wirklich schlüssige Lösung.
Aber, wie gesagt: Schauen wir einmal, was wir diesbezüglich in den nächsten Monaten bei den Ausschussberatungen klären können. Wir gehen ähnlich wie der Minister aber davon aus, dass die letztendliche Problemlösung den Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode ins Hausaufgabenheft geschrieben wird. Ich möchte es heute dabei
bewenden lassen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Nach der Aussprache zu den Großen Anfragen zum Thema harte Drogen und Cannabis in der letzten Sitzung des Landtages dürfen wir heute erneut über das Thema Cannabis debattieren.
Nach den schon sehr ausführlichen und tiefenscharfen Ausführungen meiner Vorredner kann ich mich kurz fassen.
Vielen Dank auch, Frau Lüddemann, für die sachliche Darstellung. Das erspart mir jetzt eine tiefenscharfe nochmalige Wiederholung des Ganzen.
Ich möchte auf den Umgang mit diesem Thema eingehen. Sie fordern zum einen im Antrag der LINKEN, den Anbau und die Nutzung von Cannabis zu entkriminalisieren, und in beiden Anträgen zum anderen den Zugang zu Cannabis als Schmerzmittel zu vereinfachen.
Zu Letzterem gibt es derzeit - das haben sowohl Sie selbst als auch der Minister gerade ausgeführt - eine bundesweite Diskussion, verbunden mit einer konkreten Fachdiskussion in den BundLänder-Gremien mit dem Ziel, in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der beinhaltet, den Zugang zu Cannabis als Therapie- und Arzneimittel für schwerstkranke Schmerzpatienten zu vereinfachen.
In diesem Zusammenhang soll auch die Finanzierung im Interesse der Patienten geklärt werden. Dies begrüße ich - das sage ich ganz deutlich - ausdrücklich. Mein Misstrauen, sehr geehrte Frau Zoschke, gegenüber Gesundheitsminister Gröhe ist dabei wesentlich geringer als Ihres.
Ich denke schon, dass das ein Erfolg werden kann.
Das heißt aber auch, dass in diesem Bereich schon gehandelt wird. Deshalb bedarf es Ihrer Anträge hier eigentlich nicht; ich komme abschließend noch einmal darauf zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren! In Bezug auf das Thema Anbau von Cannabis quasi auf dem eigenen Balkon zur Selbstmedikation bin ich wesentlich skeptischer. Diesen Vorschlag halten wir im Interesse der Patienten für geradezu abenteuerlich.
Die Qualität des selbstangebauten Cannabis kann nie der Qualität und Sicherheit von cannabishaltiger Fertigarznei entsprechen. Außerdem halten wir die dann fehlende konsequente ärztliche Beratung und Begleitung für mehr als problematisch, ja sogar für gefährlich.
- Herr Striegel, ich zitiere Sie nachher noch; ich wollte es eigentlich nicht machen.
Die von Cannabis ausgehende Suchtgefahr würde völlig vernachlässigt werden. Hierzu wurde erst vor wenigen Tagen wieder eine Studie veröffentlicht. Ich glaube, es war eine holländische Studie. Darin wird unter anderem davor gewarnt, dass schon beim Konsum von geringen Mengen Cannabis Psychosen bei den Konsumenten auftreten können.
Heute Morgen gab es im Fernsehen einen Bericht aus Amerika im „MoMa“; ich glaube, aus Washington. Dort wurde genau dieses Thema dargestellt. Die jungen Menschen, die dort durch die Gegend fuhren, waren durchaus angekifft und nach meiner Auffassung nicht wirklich arbeitsfähig. Der Arzt, der anschließend zitiert wurde, hat ausdrücklich auch noch einmal auf die Gefahr von Psychosen und von Angstzuständen durch den Konsum von Cannabis hingewiesen. Er war auch persönlich betroffen; sein Sohn hat nach dem Missbrauch von Cannabis Selbstmord begangen.
Das sind nur wenige Beispiele, die die Gefährdung der Cannabis-Konsumenten deutlich machen. Wir sehen hierbei ein nicht vertretbares Risiko.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Anträge, vor allem der der LINKEN, lassen eher vermuten, dass es weniger um die Schmerzindikation geht, sondern dass Sie versuchen, über die Hintertür den
Anbau und den Konsum von Cannabis zu legalisieren. Dagegen sind wir nach wie vor.
Cannabis ist und bleibt eine sucht- und gesundheitsgefährdende Droge. Um es ganz klar zu sagen: Auf die alte Forderung von Herrn Ströbele „Gebt das Hanf frei“ antworte ich eindeutig mit Nein.
Da uns aber auch der Stand der Diskussion auf der Bund-Länder-Ebene zur angedachten Gesetzgebung bezüglich des Umgangs mit und des Zugangs zu cannabishaltigen Arzneimitteln interessiert, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung beider Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Inneres und Sport. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Als letzter Redner in der Aussprache zu den beiden Großen Anfragen der LINKEN zu Cannabiskonsum bzw. zu harten Drogen in Sachsen-Anhalt
werde ich jetzt noch einige wenige Ausführungen aus gesundheits- bzw. sozialpolitischer Sicht machen und nur zu einigen ausgewählten Aspekten sprechen.
Meine Redezeit werde ich wohl nicht voll ausnutzen, auch weil die Antworten erwartungsgemäß keine ganz neuen Erkenntnisse bringen. Das ist jetzt keine Kritik an der Landesregierung, etwa wegen mangelhafter Beantwortung, sondern das liegt vor allem daran, dass uns allen seit Jahren, ja, seit Jahrzehnten die Brisanz des Themas bekannt ist und wir uns dementsprechend auch schon lange mit diesen Fragen beschäftigen.
Erst in der vorletzten Sitzungsperiode des Landtages, im November, haben wir uns auf Antrag der Regierungsfraktionen mit dem derzeit sehr brisanten Thema Crystal Meth beschäftigt. Auch in dieser Debatte wurde schon auf die Antworten zur Großen Anfrage zu harten Drogen in SachsenAnhalt verwiesen.
Die drastische Zunahme des Konsums von Crystal Meth erzeugt einen hohen Handlungsdruck. Entsprechende Beschlüsse haben wir in der erwähnten Sitzung gefasst. Auch die Antworten der Landesregierung zeigen ganz deutlich die Notwendigkeiten einer intensiven Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden auf.
Dieses Thema wird uns demnächst in den Fachausschüssen beschäftigen. Deshalb brauche ich jetzt nicht weiter darauf einzugehen, zumal einige Punkte aus der heutigen Drucksache sicherlich in die Diskussionen in den Fachausschüssen mit einfließen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genauso wichtig ist natürlich - darüber ist heute relativ wenig gesagt worden - eine gute und intensive Präventions- und Beratungstätigkeit. Dies gilt sowohl für harte Drogen als auch für den Missbrauch und die Suchtgefahren bei Cannabis, Alkohol, Nikotin und Pharmaka. Hierbei muss präventive Arbeit so früh wie möglich ansetzen.
Insofern freut es mich, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Drogen und Süchte, wie im Abschnitt VI der Antwort in der Drs. 6/3498 zu lesen ist, schon im Schulgesetz verankert ist. Die Lehrpläne und Rahmenrichtlinien bieten diverse Möglichkeiten der Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema, und dies von der Grundschule über alle Schulformen bis zum Gymnasium. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind auf den Seiten 50 bis 54 der Drucksache aufgelistet. Deshalb brauche ich dies hier nicht zu wiederholen.
Ich kann Schulen und Lehrkräfte nur auffordern - darüber sind wir uns wohl einig -, ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden und die Themen wirklich in die Unterrichtsabläufe und in die Schulprogramme einzupflegen oder dies in Projekt
wochen zu thematisieren. Hierfür stehen die Landesstelle für Suchtfragen in Sachsen-Anhalt, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und natürlich die diversen Sucht- und Drogenberatungsstellen vor Ort, um nur einige zu nennen, als Partner zur Verfügung.
Auch hier begrüßen wir das klare Bekenntnis zu einem flächendeckenden Angebot an Suchtberatungsstellen. Wir haben das über einen längeren Zeitraum im Fachausschuss diskutiert.
Ein weiterer wichtiger Akteur in diesem Bereich ist die Landesstelle für Suchtfragen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Sie bietet unter anderem Fachveranstaltungen für Multiplikatoren an und koordiniert zum Beispiel in Sachsen-Anhalt den internationalen Schulwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens „Be Smart - Don’t Start“. Das ist eine gelungene Aktion, die sehr gut angenommen wird.
Erlauben Sie mir noch Folgendes zu sagen: Kurz vor Beginn der Fastenzeit - am 18. Februar ist schon wieder Aschermittwoch - möchte ich auch an die Aktion „Sieben Wochen Pause“ erinnern, die, wie angedeutet, parallel zur christlichen Fastenzeit läuft, aber nicht konfessionell ausgerichtet ist, also alle anspricht. Vielleicht sollten gerade wir hier im Hohen Hause diese Gelegenheit nutzen, um unser eigenes Konsumverhalten, zum Beispiel hinsichtlich Alkohols, zu hinterfragen. Denn bekanntermaßen gehören auch wir Politiker zu einer besonders suchtgefährdeten Spezies.
Das war aber nur eine Anregung.
Diese Aktion zielt nicht nur auf Alkoholmissbrauch, sondern fordert auch zu siebenwöchigem Verzicht oder zumindest zum Hinterfragen anderer Alltagssüchte auf. Das ist eine tolle niederschwellige Aktion, die sehr erfolgreich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zum Thema Prävention. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Präventionsarbeit kann nicht früh genug beginnen. Prävention, gerade in den Schulen und auch in den Jugendklubs, ist unverzichtbar, angefangen bei Nichtraucherkampagnen über Alkoholmissbrauch bis hin zum Drogenkonsum. Vielleicht - oder hoffentlich - verändern sich dann zukünftig auch einige der uns in der Beantwortung der Fragen vorgelegten statistischen Zahlen, auf die auch ich noch kurz eingehen möchte.
Auch mir bleibt festzustellen, dass mehr Männer als Frauen von Alkohol- und Cannabisabhängigkeit betroffen sind bzw. von den Beratungsstellen erfasst werden. Cannabiskonsum ist eher bei Menschen im Alter von 20 bis 30 Jahren festzustellen, wohingegen sich Alkoholmissbrauch über alle Altersgruppen erstreckt und gerade bei den
über 40-Jährigen auffällig wird, wie man aus dem vorliegenden Zahlenmaterial der Beratungsstellen schlussfolgern kann.
Alkoholkonsum, auch übermäßiger, wird in unserer Gesellschaft leider noch immer als normal empfunden. Trotzdem oder gerade deshalb dürfen Themen wie das sogenannte Komasaufen bei Jugendlichen oder Alkohol und Gewalt natürlich nicht aus den Augen verloren werden. Die vorliegenden Zahlen sind durchaus beängstigend und ohne Zweifel sehr ernst zu nehmen. Auch deshalb begrüßen wir das im Gesundheitszieleprozess unseres Landes unter anderem vereinbarte Ziel der - ich zitiere - Senkung des Anteils an Rauchern in der Bevölkerung und der alkoholbedingten Gesundheitsschäden auf Bundesdurchschnitt. Allen Beteiligten viel Erfolg bei der Erreichung dieses Zieles!
Sehr geehrte Damen und Herren! Eines möchte ich hier noch ganz klar und deutlich sagen: Alkoholmissbrauch findet in Deutschland und auch hier in Sachsen-Anhalt offensichtlich wesentlich häufiger statt als Cannabiskonsum. Cannabis gilt bei den meisten Fachleuten als nicht gefährlicher als Nikotin oder Alkohol. Daraus aber zu schlussfolgern - wie dies Ihre Fragen schon suggerieren und Sie als Vertreter der GRÜNEN und der LINKEN dies noch einmal betonten -, man sollte in Deutschland den Cannabiskonsum legalisieren, das halten wir - darin sind wir uns mit der Landesregierung und auch mit Herrn Erben völlig einig - nach wie vor für völlig falsch.
Die Logik, Frau Tiedge, Cannabis zu legalisieren, damit die Personen, die Cannabis illegal nutzen, nicht mehr verfolgt werden müssen, erschließt sich mir nicht. Was müssten wir dann möglicherweise noch alles legalisieren oder straffrei stellen?
Cannabis ist und bleibt eine gesundheitsgefährdende Droge, deren Gebrauch aus unserer Sicht ausschließlich in den im Abschnitt VII aufgeführten gesundheitlichen Fällen zugelassen werden sollte. Auch hierzu schließen wir uns den Ausführungen der Landesregierung an; der Herr Minister hat ja vorhin einiges dazu gesagt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Themen Drogen und Sucht sowohl in Bezug auf Alkohol, Nikotin und Cannabis als auch auf harte Drogen sind wichtige Themen, die wir auf allen Ebenen im Blick und in der Diskussion halten müssen. Es gilt, daraus die richtigen und nachhaltigen Schlussfolgerungen zu ziehen und den Kampf gegen den Missbrauch erfolgreich fortzusetzen. Wenn die Diskussion heute einen positiven Beitrag dazu leistet, war es gut, dass wir sie ge
führt haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Dass ich als Gesundheitspolitiker heute hier zu einem Thema sprechen darf, das vorrangig eigentlich ein Asyl- bzw. Integrationsthema ist, hängt mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Krankenkassenkarte zusammen. Aber da das Thema natürlich durchaus auch sozialpolitisch zu betrachten ist und mir persönlich auch die Situation von Asylbewerbern und die Integration sehr am Herzen liegen,
mache ich das gern. Allerdings hat der Sozialminister vorhin umfassend zu den gesundheits- und sozialpolitischen Aspekten ausgeführt und haben meine Vorredner bereits Diverses gesagt, sodass ich mich kurz fassen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Da sich Bund und Länder - der Minister verwies gerade auf die Bund-Länder-Gespräche zum sogenannten Asylkompromiss - zuletzt in der Sitzung des Bundesrates am 28. November 2014 mit der Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz darauf verständigt haben, dass Asylbewerbern ein einfacherer Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglicht werden soll, ist das Ziel Ihres Antrages eigentlich grundsätzlich erledigt.
Bund und Länder - dies wurde schon gesagt - wollen nun - so ist es beschlossen - eine weitgehende Einführung einer Krankenkassenkarte oder, wie es heute auch gern heißt, einer Gesundheitskarte für Asylbewerber auch in den Flächenländern prüfen. Interessierten Bundesländern soll ermöglicht werden, dies analog zum Bremer Modell zu regeln.
Beim Bremer Modell erhalten Asylbewerber eine AOK-Versicherungskarte und können damit bei Bedarf ambulante und stationäre Behandlung in Anspruch nehmen, ohne zuvor das Sozialamt zwecks Ausstellung eines Krankenscheins aufsuchen zu müssen. Das ist zweifellos eine notwendige Erleichterung für die Asylbewerber. Dazu soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Diese Vereinbarung ist von allen Beteiligten, auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ausdrücklich begrüßt worden. Also, wie gesagt, eigentlich ist Ihr Antrag erledigt.
Da aber - der Minister führte es aus - die Rahmenbedingungen in den Flächenländern anders sind als in den Stadtstaaten - Frau Zoschke, das ist leider so - und auch uns der jetzt einzuleitende Prüfprozess interessiert, also zum Beispiel die Frage der Partner mit Blick auf die Kassen, die Einschätzung des Aufwandes aus der Sicht der Kommunen und Ähnliches, und wir auch daran interessiert sind, wie die Prozesse in Brandenburg und Niedersachsen laufen und wir übrigens nicht so ganz verstehen, was Sie in Punkt 2 Ihres Antrages im Detail unter - ich zitiere - „umfassenderen Zugang in das Gesundheitssystem“ verstehen, empfehlen wir, wie Herr Wanzek bereits sagte, eine Überweisung des Antrages in die zuständigen Ausschüsse, also in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Inneres und Sport. Die Federführung sollte beim Sozialausschuss liegen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Umgang mit diesem Thema, auch in der öffentlichen Diskussion. Wir erleben momentan leider in vielen Bereichen Stammtischparolen, was den Umgang mit Asylbewerbern betrifft. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in der Art und Weise, wie wir mit
diesen Parolen umgehen, das Gegenteil dessen erzeugen, was wir wollen. Ich denke, uns allen, die wir in diesem Hause, demokratisch gewählt, sitzen, liegt die Integration der Asylbewerber am Herzen. Das eint uns auch.
- Ich weiß, was Sie meinen, Herr Striegel, weil manchmal ein Satz irgendwo in einem Programm steht, der mich ärgert, weil ich ihn für überzogen halte. Man muss nur aufpassen, wie man reagiert; denn manchmal kann eine Reaktion die Menschen, die gern Stammtischparolen hören, genau diesen Rechtspopulisten in die Arme treiben. Das wollen wir alle nicht.
Wir sollten gemeinsam etwas sensibel mit diesem Thema umgehen. Das ist meine Bitte, da mich manches manchmal ein wenig ärgert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordneten! Es ist heute ziemlich genau ein Jahr her, dass wir zu diesem Antrag hier im Hohen Hause erstmals diskutiert haben. Schon damals konnte man den Wortbeiträgen der Koalitionsfraktionen - für unsere Fraktion sprach damals Frau Gorr - und den Ausführungen des Ministers entnehmen, dass der Antrag in seinen Forderungen eigentlich nicht nötig ist, weil das Problem, soweit man es so nennen kann, in all seinen Fassetten in Sachsen-Anhalt bekannt ist und wir diesbezüglich gut aufgestellt sind. Das heißt, es sind ausreichend Angebote zu dem Thema in Sachsen-Anhalt vorhanden. Details kann man dem Protokoll der Landtagssitzung vom 14. November 2013 entnehmen. Ich möchte das jetzt nicht alles wiederholen.
Wir hatten uns damals trotzdem für eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales entschieden, um zu sehen, ob über die vorhandenen Angebote hinaus noch weitergehender Handlungsbedarf besteht. Die Berichterstattung und die Diskussion im Ausschuss, diverse Recherchen unserer zuständigen Arbeitsgruppe und auch von mir persönlich geführte Gespräche mit in diesem Bereich auf unterschiedlichen Ebenen tätigen Akteuren haben aber keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebracht, aus denen sich für uns ein größerer Aktionismus herleiten lassen würde.
Im Gegenteil; ich wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass unsere glücklicherweise mehrheitlich immer älter werdenden älteren Mitbürger, die außerdem mehrheitlich an Körper und Geist gesund älter werden, im Regelfall in der Lage sind, selbstbestimmt über ihr Leben und über ihre Gewohnheiten zu entscheiden, und dass sich die Politik so weit wie möglich heraushalten sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es jetzt ein wenig phrasenhaft klingt, möchte ich sagen: Wenn sich unsere Senioren beim geselligen Zusammensein am Nachmittag oder am Abend vielleicht einmal ein Gläschen Schnaps, Wein oder Bier gönnen oder wenn die Oma abends neben ihrer Katze auf der Couch vor dem Fernseher sitzt und ein Likörchen oder ein Glas Sekt trinkt, dann gönne ich es diesen Menschen von ganzem Herzen.
Nicht wenige meiner fachkundigen Gesprächspartner meinten sogar, das wäre therapeutisch
wichtig. Das ist normalerweise noch keine Sucht. Wirkliche Problemfälle - ich sagte es einleitend -, so sie doch auftreten, werden von unserem vorhandenen System erfasst. Wir müssen also das Rad nicht neu erfinden. Deshalb wird meine Fraktion den Ursprungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich glaube, dass ich nicht lange brauchen werde. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Der Minister hat die Hintergründe erläutert, die zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf führten, sodass ich mich wirklich kurz fassen kann.
Wir sind aufgrund von EU-Richtlinien verpflichtet, rechtliche Anpassungen im Gesetz über die Kammern der Heilberufe, im Gesundheitsdienstegesetz, im Krankenhausgesetz, im Hochschulmedizingesetz und im Ladenöffnungszeitengesetz vorzunehmen. Diese Änderungen sollen durch dieses Artikelgesetz vollzogen werden.
Dass der Vorlage des Gesetzentwurfes vorgeschaltete Anhörungsverfahren des Ministeriums mit den Verbänden hat offensichtlich dazu geführt, dass einige wesentliche Anregungen und Bedenken der Verbände schon in den uns vorliegenden Entwurf eingeflossen sind. Es liegt also ein sehr ausgewogener und offensichtlich schon im Wesentlichen abgestimmter Entwurf vor.
Trotzdem denke ich, dass einige Fragen, insbesondere die rechtlicher Art - mir sind dazu gestern noch ein paar Hinweise eines bisher nicht beteiligten Verbandes zugegangen -, einer sorgfältigen Diskussion im Ausschuss bedürfen und dass wir uns dort bei Bedarf über ein eigenes Anhörungsverfahren verständigen sollten. Aber darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.
In diesem Sinne beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die ausdrücklich darum gebeten haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten und anerkanntesten Berufe der Welt. Schon im zweiten Buch Moses im Alten Testament heißt es: „Und Gott tat den Hebammen Gutes, und das Volk mehrte sich und wurde sehr stark.“
Auch schon in Berichten über das alte Ägypten und viele weitere Epochen und Geschehnisse der Weltgeschichte wird mit großer Bewunderung auf die bedeutsame Aufgabe der Hebammen Bezug genommen. Bis in die heutige Zeit genießen Hebammen größte Anerkennung.
Übrigens ist der Hebammenberuf noch vorwiegend ein Frauenberuf, den in Deutschland seit 1985 auch Männer ausüben dürfen. Sie heißen dann allerdings Entbindungspfleger - in Österreich heißen sie übrigens auch Hebamme -, von denen es laut Wikipedia im Januar letzten Jahres drei in Deutschland gab. - Aber das nur am Rande.
Heute reden wir über die aktuelle und akut berufsgefährdende Situation der freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Frau Lüddemann und Herr Bischoff haben die Ursachen für die Situation gerade umfänglich beschrieben. Dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen. Zahlen werde ich jetzt nicht ergänzen, diese sind genannt worden und sind bekannt.
Ja, sehr geehrte Frau Lüddemann, man kann durchaus mit Recht kritisieren, dass es bis heute für die Problematik der Berufshaftpflichtversicherung keine Lösung gibt. Das Problem ist nun schon einige Jahre bekannt, und auch ich hätte mir gewünscht, es wäre schon gelöst. Auch ich kenne die Online-Petition und habe diese übrigens auch mit unterzeichnet. Stand heute früh: 290 000 Unterschriften. Das ist eine bemerkenswerte Reaktion der Öffentlichkeit auf dieses Thema. Wir brauchen - da sind wir uns, denke ich, alle einig - eine schnelle Klärung des Versicherungsproblems.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als CDUFraktion halten die Wahlfreiheit für Frauen hinsichtlich der Wahl des Geburtsortes und die wohnortnahe und niedrigschwellige geburtshilfliche Versorgung, wie vom Deutschen Hebammenverband gefordert, für unverzichtbar. Auch wir fordern zuverlässige, verlässliche Rahmenbedingungen für die Hebammen. Nur hinsichtlich des Lösungsweges scheinen wir unterschiedliche Auffassungen zu haben.
Wir erwarten eindeutig eine bundeseinheitliche Lösung. Hierbei steht die Bundesregierung in der Pflicht, die Probleme der Hebammen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ernst zu nehmen und eine Problemlösung herbeizuführen. Dazu wurde - der Minister führte es aus - eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des federführenden Gesundheitsministeriums, anderer betroffener Ministerien und auch des Hebammenverbandes gegründet, die demnächst ihren Abschlussbericht vorlegen wird.
Ich bin optimistisch, dass dann nachhaltige Vorschläge vorliegen werden, die den freiberuflichen Hebammen eine langfristige Sicherheit in ihrer Berufsausübung geben. Der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat diesbezüglich klare, optimistisch stimmende Aussagen gemacht. Ich vertraue ihm da einfach, das gebe ich zu.
- Das unterscheidet uns, Frau Lüddemann. - Übrigens wurden diese Aussagen vom gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion gestern im „Morgenmagazin“ auch noch einmal untersetzt und wiederholt. Ich bin ganz optimistisch, dass wir eine Lösung finden. Deshalb kommt der Vorschlag für eine Bundesinitiative einfach zum falschen Zeitpunkt.
Selbstverständlich müssen wir das Thema permanent im Auge behalten. Sollte sich wider Erwarten doch keine Lösung abzeichnen, sind auch wir sicherlich bereit, erneut über andere Wege zur Unterstützung der Hebammen zu sprechen. Aber jetzt ist erst einmal der Bund in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten am Zuge.
Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im dritten Quartal dieses Jahres positive Informationen zum Sachstand bekommen werden. Trotzdem ist es gut und richtig, dass wir heute über dieses Thema debattieren. Es gibt uns als Landtag in SachsenAnhalt die Chance, den Hebammen zu zeigen, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und dass wir gemeinsam mit ihnen auf eine Lösung drängen. Wir als CDU werden unseren Einfluss in Richtung Berlin auf jeden Fall nutzen. Ich hoffe - ich wiederhole mich -, dass eine sachliche Debatte zu diesem Thema heute im Hohen Haus auch das Signal der Geschlossenheit und der ernsthaften Unterstützung in Richtung der Hebammen aussendet.
Zu den Anträgen der LINKEN ist schon einiges gesagt worden. Der erste Punkt erledigt sich sozusagen mit unserem Antrag. Für den zweiten gehe ich davon aus, dass die vorhandenen Arbeitsgruppen im Bund dieses Problem bereits angehen. Zu der Bitte um Berichterstattung unter Punkt 3 gehe ich davon aus, dass man die Inhalte unter Punkt 2 unseres Antrags subsumiert. Das sind die Fragen, die uns natürlich auch interessieren. Ich gehe davon aus, dass demzufolge die Antworten
darauf in der Sitzung des Ausschuss gegeben werden.
Ich bitte um Unterstützung unseres Änderungsantrages. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordneten! Wir dürfen heute über die Antworten auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema „Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in und für Sachsen-Anhalt“ debattieren - ein zweifellos wichtiges ressortübergreifendes Thema mit stetig wachsender Bedeutung; darin sind wir uns einig.
Allerdings hat schon Ihre außerordentlich umfangreiche, eine Unmenge von detaillierten Daten fordernde, immerhin 16-seitige Fragestellung in mir Zweifel daran aufkommen lassen, ob man diese in der entsprechenden Debatte zu der Antwort auf Ihre Große Anfrage effektiv und zielführend diskutieren kann. Diese Zweifel sind auch durch die Antwort nicht kleiner geworden.
Dies liegt aber eindeutig nicht an der Antwort der Landesregierung. Durch die entsprechenden Ressorts wurde, wie erbeten, eine Unmenge an Daten zusammengetragen - eine Fleißarbeit, für die man sich eigentlich nur bedanken kann.
Allerdings sind die Fakten so heterogen, dass sie eigentlich nur in den jeweiligen Ressorts und in den jeweils zuständigen Ausschüssen diskutiert werden können, eine Aufgabe - das will ich hier eindeutig sagen -, zu der ich die jeweiligen Ausschüsse nur ermuntern kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl die Fragen als auch die Antworten bestätigen, dass die Gesundheitswirtschaft ein ständiges und hochwichtiges Thema in fast allen Ressorts ist. Ich möchte daran erinnern, dass wir heute früh zum Beispiel über das wichtige Thema der Finanzierung der Uniklinika und auch über die Situation bei der medizinischen Hochschulausbildung diskutiert haben. Morgen werden wir zum Beispiel über den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Fachkräftesituation und zur Ausbildung im Pflegebereich diskutieren, Übermorgen über Vertretungskörperschaften wie die Pflegekammer. Sie sehen, die Themen sind uns sehr wichtig.
Die Themen Gesundheitstourismus und Förderung von Kureinrichtungen waren auch schon des Öfteren Thema im Landtag und in den Ausschüssen. Auch die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Situation in der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, Stichwort Ärztemangel, die Krankenhausplanung usw. usf. sind quasi ständige Themen in den Fachgremien und hier im Hohen Haus.
Das wäre sehr nett.
Danke schön. - Das waren nur einige Beispiele. Sie sehen aber, die Themen, die auf irgendeine Weise das Thema Gesundheitswirtschaft betreffen, waren und sind permanent im Fokus der Exekutive und der Legislative. Deshalb möchte ich in meinem weiteren Redebeitrag diese Themen ohne Anspruch auf Tiefenschärfe - eine solche schaffen wir heute nicht - nur grob skizzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesundheitswirtschaft in Sachsen-Anhalt erfährt seit Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung. Knapp 14 % der Gesamtwirtschaft werden mittlerweile durch diese Branche gestellt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass inzwischen über 100 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche beschäftigt sind.
Die heterogen strukturierte Gesundheitswirtschaft umfasst unter anderem die Bereiche stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, Ret
tungsdienste, die Pharmaindustrie, die Herstellung von Medizintechnik, den Handel mit Arznei- und Medizinprodukten, Krankenversicherungen sowie die Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin und Biotechnologie. Weitere gesundheitsrelevante Bereiche sind Sportanlagen, Fitnesszentren, Saunen, Bäder und Ähnliches.
Auch in diesen Bereichen ist eine positive Entwicklung festzustellen, die sich im Übrigen bundesweit analog fortsetzt. Das darf nicht verwundern; denn die Menschen werden immer älter. Sie sind auf der einen Seite gesundheitsbewusster und nehmen gezielt auch Wellnessangebote an. Sie werden auf der anderen Seite mit fortschreitendem Alter aber auch pflegebedürftiger.
Den Löwenanteil im Gesundheitswirtschaftsbereich stellen hierzulande die Krankenhäuser, die ambulanten Pflegedienste und die ambulante Gesundheitsvorsorge. Sie umfassen gut zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft des Landes.
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, Innovationen und des medizinisch-technischen Fortschritts befindet sich die Branche in einem grundlegenden Wandel. Dies gilt zum Beispiel für ganz unterschiedliche Bereiche wie den Tourismus und die Ernährungsindustrie sowie auch für die Bereiche der Biotechnologie.
Der Wachstumskurs der hiesigen Gesundheitswirtschaft wird sich also auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Allerdings gibt es bereits heute Probleme mit neuen und gut ausgebildeten Fachkräften. Hier gilt es dringend anzusetzen, um die weitere Entwicklung nicht zu gefährden. Entsprechende Initiativen zu Themen wie die medizinische Hochschulausbildung und die Pflege erwähnte ich bereits.
Weitere wichtige Schwerpunkte in diesem Zusammenhang müssen auch die Einführung neuer Technologien, veränderte Innovationsstrukturen und eine stärkere Kundenorientierung sein. Ich will nicht vergessen zu erwähnen, dass natürlich auch die angemessene Entlohnung des Personals bei dem Thema Fachkräftegewinnung ebenfalls eine wichtige Rolle spielt.
Die stetig zunehmende Präsenz des Themas Gesundheit schlägt sich auch in den privaten Ausgaben nieder. Die Menschen geben immer mehr Geld für Produkte und Dienstleistungen aus, von denen sie sich den Erhalt ihrer eigenen Gesundheit versprechen. Dazu gehören vor allem Ausgaben in den Bereichen des sogenannten zweiten Gesundheitsmarktes wie Sportstudios, Wellnessangebote und Produkte mit Gesundheitsnutzen. Nach einer Studie der NordLB hat dieser Bereich mit einem Zuwachs von zum Teil 10 % die höchsten Wachstumsraten.
Ein ganz neuer Trend zeigt sich in der sogenannten ökologischen Gesundheitswirtschaft. Diese versucht, den gesundheitlichen Ansatz mit den naturnahen Randbedingungen zu verknüpfen. Dieser Bereich ist noch relativ klein, verspricht aber auch in den kommenden Jahren solide Zuwachsraten.
Bis weit in die 90er-Jahre hinein wurde das Thema Gesundheit eher als sozialpolitische Leistung angesehen, die den Staat viel Geld kostet. Mittlerweile hat es einen gesellschaftspolitischen Wandel gegeben. Mit Prävention und neuen Produkten des Gesundheitsmarktes lässt sich mittlerweile gutes Geld verdienen, das über das Steueraufkommen wieder zurückfließt. Aber es sind auch die vielen präventiven Maßnahmen, welche die Menschen gesünder machen und somit die staatlichen Leistungen in erheblichem Maße verringern.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf den Bereich Pharma und Medizintechnik eingehen. Dieser Bereich ist in Sachsen-Anhalt relativ klein, aber hochinnovativ. Hier finden Forschung und Entwicklung statt. Hier gab es insbesondere durch die Produktion von sogenannten Generika eine besonders gute Entwicklung. Die bekanntesten Beispiele dürften hierzulande wohl Hexal und Bayer sein, die mit ihren Produkten aus Sachsen-Anhalt die ganze Welt versorgen. Wer im Ausland Aspirin kauft, der kauft auch ein Stück Made in SachsenAnhalt.
Mein Fazit lautet: Die Gesundheitswirtschaft ist ein extrem wichtiger Wachstumsmarkt mit großen Innovationen. Er wächst proportional, teilweise sogar überproportional mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft.
Sachsen-Anhalt ist gut aufgestellt. Wir müssen aber dringend - ich sagte es bereits - das Problem des Fachkräftemangels lösen. Sonst wird die Branche in Zukunft kaum noch Wachstumschancen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zusammenfassend noch Folgendes sagen. Ich habe heute - ich sagte es eingangs schon - erst gar nicht versucht, die Große Anfrage und die vorliegenden Zahlen tiefenscharf zu sezieren. Fakt ist aber, dass sie eine gute Basis bilden, um die einzelnen Themen intensiv in all ihren Fassetten in den jeweiligen Gremien zu diskutieren und daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen.
Die Gesundheitswirtschaft wird in Sachsen-Anhalt ernst genommen, und dies sowohl in den Ressorts als auch ressortübergreifend. Es ist unheimlich viel Erfolgreiches passiert. Es ist aber auch noch genauso viel Potenzial für weitere positive Entwicklungen da. Lassen Sie uns gemeinsam diese Potenziale im Interesse unseres Landes nutzen.
Letzter Satz - es ist meine letzte Rede vor der Sommerpause in dieser Sitzungsperiode -: Ich wünsche Ihnen allen eine gute Erholung im Urlaub und vielleicht beim Nutzen von Gesundheits- und Wellnessangeboten in Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen erreichten uns wieder verstärkt Informationen zu Medikamentenversuchen an DDR-Bürgern vor allem in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts.
Dankenswerterweise haben sich die Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits
dienstes der ehemaligen DDR dieses Themas angenommen und unter anderem umfassende Aufklärung gefordert. Dieser Aufforderung muss unbedingt Folge geleistet werden. Dies vor allem auch deshalb, weil bisher vorliegende Gutachten und Erkenntnisse nicht dem Anspruch auf ausgewogene und gründliche Auswertung gerecht werden.
Auch die von meinen Vorrednern erwähnte und zitierte Studie der im Jahr 1991 berufenen Kommission zur Aufklärung der Praxis von Arzneimittelprüfungen im Ostteil Berlins ist bei Weitem nicht ausreichend, zumal selbst das von Herrn Minister zitierte Gesamtergebnis meines Erachtens nicht die in dem Gutachten aufgeführten Einzelergebnisse widerspiegelt.
Wenn ich einige Detailaussagen lese, würde ich ganz andere Schlüsse ziehen. Diese wären dann wesentlich weniger beruhigend. Selbst in diesem Gutachten stecken einige das DDR-System entlarvende Erkenntnisse.
Wichtig ist allerdings, dass eine generelle und pauschale Vorverurteilung der beteiligten Ärzte oder weiterer Beteiligter nicht korrekt wäre. Zu einer realistischen Beurteilung der Vorgänge bedarf es zwingend einer intensiven Aufklärung. Eines scheint mir aber doch schon jetzt sicher zu sein: Die betroffenen Patienten wussten nicht, dass sie Bestandteil von Versuchsreihen waren, ja geradezu als Versuchskaninchen dienten.
Allein dies ist schon ein Skandal. Schon gar nicht war den betroffenen Patienten bewusst, dass sie dadurch dem kommunistischen DDR-Regime als Devisenbeschaffer dienten. Selbst wenn sie Ähnliches vermutet haben sollten, welche Wahl hätten sie denn gehabt?
Das in manchem Rückblick so glorifizierte DDRGesundheitssystem war eben in vielen Bereichen so marode, dass die Patienten nur die Wahl hatten, entweder kaum eine Chance auf Gesundung oder gar Überleben zu haben oder eben ein neues Westmedikament zu nehmen - mit oft dramatischen Folgen.
Ich könnte hierzu mindestens ein Beispiel aus meinem familiären Umfeld nennen. Ja, ich weiß, dass hier ein direkter kausaler Zusammenhang sehr schwer zu beweisen ist. Aber meist ist die Indizienkette sehr eindeutig.
Sicherlich haben es auch die meisten beteiligten Ärzte - auch das wurde schon genannt - sehr gut gemeint, waren persönlich sehr engagiert. Die Hauptverantwortung für die Vorgänge liegt meines Erachtens - das muss hier klipp und klar gesagt werden - bei den politisch Verantwortlichen in der DDR, denen Devisenbeschaffung wichtiger war als
die Menschenwürde ihrer eigenen Bevölkerung. Dies ist auf das Schärfste zu verurteilen.
Natürlich darf auch die Verantwortung der westlichen Pharmakonzerne nicht ausgeblendet werden.
- Kein Problem. Das Thema nenne ich natürlich auch.
Es ist durchaus davon auszugehen, dass sie wussten, was sie tun, wenn sie mit der DDR Geschäfte machten. Dabei wurden Negativauswirkungen auf die DDR-Bevölkerung zumindest billigend in Kauf genommen.
Auch dies wäre, wenn es bewiesen ist, auf das Schärfste zu verurteilen. Überhaupt kein Thema. Gleichbehandlung, Herr Czeke. Völlig klar.
Gerade um diese Zusammenhänge zu untersuchen - an der Stelle bin ich jetzt, Herr Czeke, keine Angst -,
bedarf es der schon erwähnten umfassenden Aufklärung.
Dies ist keine alleinige Aufgabe der neuen Bundesländer und schon gar nicht nur - wie jetzt im Gespräch - Bestandteil der Aufarbeitung der Geschichte der Berliner Charité. Die Aufklärung der Vorgänge um die Pharmatests ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, ja eigentlich sogar eine länderübergreifende; denn es waren ja Pharmaunternehmen anderer Staaten, zum Beispiel der Schweiz, beteiligt. Hier müssen die zuständigen Ministerien, der Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, beteiligte Krankenhäuser, Universitäten, die Ärztekammer und weitere Betroffene bzw. Beteiligte an einen Tisch.
Zuerst muss aber - Herr Minister hat es zugesagt - die Vernichtung der Patientenakten aus den 80erJahren ausgesetzt werden, dies vor allem vor dem Hintergrund der auslaufenden Archivierungsfristen.
Daher begrüße auch ich die bisher vorliegenden Beschlüsse der Verbraucherministerkonferenz und freue mich, dass offensichtlich hier - an dieser Stelle bin ich freudig überrascht - auch die Fraktion
DIE LINKE anders als in anderen Bundesländern das Grundanliegen unseres Antrages mitträgt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Interesse einer tiefgehenden Aufklärung der skandalösen Vorgänge in der DDR um Zustimmung zu unserem Antrag in der von Frau Grimm-Benne vorgetragenen geänderten Fassung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Conny Lüddemann, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu der Überschrift Ihres Antrags. Mit Verlaub, die Selbstbestimmung von Frauen an der Frage der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ festzumachen halte ich für ein wenig übertrieben. Die Frage der Selbstbestimmung von Frauen ist zweifellos ein wichtiges Thema, aber wahrscheinlich hätte ich einen diesbezüglichen Redebeitrag gern einer meiner qualifizierten und selbstbestimmten Fraktionskolleginnen überlassen. Ich will mich deshalb in meinem Redebeitrag mehr auf den eigentlichen Kern Ihres Antrags beziehen, die Frage der Rezeptfreiheit der „Pille danach“.
Ich sage es gleich: Ich bin einer von denen, die, vorsichtig formuliert, äußerst skeptisch sind, dass die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ sinnvoll ist. Ich möchte das beispielhaft und kurz ohne Anspruch auf Tiefenschärfe - es wurde schon auf eine mögliche Ausschussberatung verwiesen - mit drei Ansätzen begründen.
Erstens. Die „Pille danach“ ist - egal mit welchem Wirkstoff; ich spare mir jetzt die Fremdworte - ein Hormonpräparat. Bei Hormonpräparaten können Nebenwirkungen auftreten und es gibt immer Risiken. Sie sind nie 100-prozentig ausgeschlossen. Das haben mir auch Ärzte bestätigt, mit denen ich über diesen Redebeitrag gesprochen habe.
Deshalb ist es aus meiner Sicht wichtig, dass eine ärztliche Begleitung erfolgt, um Risiken zu mindern. Allein die Tatsache, dass dies in anderen Ländern liberaler gehandhabt wird, überzeugt mich nicht.
Zweitens. Ich befürchte, dass eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ in einigen Fällen durchaus zu größerer Nachlässigkeit bei der Empfängnisverhütung führen kann, frei nach dem Motto: Wenn etwas schiefgeht, kann ich ja anschließend in die Apotheke gehen, das Problem beheben und deshalb zum Beispiel auf Kondome verzichten.
Auf das damit möglicherweise einhergehende Risiko der Übertragung von Geschlechtskrankheiten, HIV usw. brauche ich, glaube ich, hier nicht weiter einzugehen. Das Thema kennen wir.
Um nicht falsch interpretiert zu werden: Das ist jetzt hier keine generelle Unterstellung. Aber diese Fälle wird es geben; diese Fälle hat es gegeben. Ich habe auch mit Apothekern gesprochen. Dabei wurde mir bestätigt, dass bereits Leute kamen und meinten: Ich habe jetzt ein Problem. Kann ich die Pille danach bekommen? - Übrigens haben die dann ihr Problem nach Arztkontakt gelöst bekommen.
Mit einem kurzfristigen Arztbesuch ist es im ländlichen Bereich schwierig. Frau Lüddemann, das ist bekannt, das wissen wir. Es ist kein Geheimnis, aber es ist ein Problem, das ich zumindest sehe.
Drittens - das ist angesprochen worden -: Der dramatischste, aber im Zusammenhang mit der „Pille danach“ am häufigsten genannte Fall ist die Vergewaltigung. Gerade in diesem Falle dürfen Frauen nicht alleingelassen werden. Hierbei sind zunächst eine medizinische und psychologische Begleitung der Opfer und im Weiteren eine polizeiliche und hoffentlich auch juristische Aufarbeitung unverzichtbar. Gerade in diesen Fällen werden Arzt und Psychologe dringend gebraucht.