Für mich persönlich kann ich jedoch sagen, dass ich in meiner Abgeordnetenzeit bisher selten eine parlamentarische Beratung zu einem Gesetzentwurf erlebt habe, die so sehr auf die Diskussion und die Berücksichtigung der Argumente aus der öffentlichen Anhörung abgestellt hat. Das ist - auch mit leichter Selbstkritik - etwas, das wir uns zukünftig durchaus als Vorbild nehmen können. Dass sich die Hinweise der Ingenieure, der Planer, der Architekten und der Feuerwehrleute dann auch in den Änderungsanträgen aller Fraktionen wiederfanden, war sicherlich auch ein Grund dafür, dass es dafür eine fraktionsübergreifende Mehrheit gegeben hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich noch einmal auf das Thema der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden eingehe.
Der Minister hat mir die Ehre angedeihen lassen, sich dezidiert mit unserem Antrag auseinanderzusetzen. Herr Minister, bei allem persönlichen Respekt, zu der Frage haben wir völlig unterschiedliche Auffassungen.
Ich hatte bereits während der ersten Lesung gesagt, dass wir es begrüßen, dass die Begriffsbestimmungen in § 2 des hier vorliegenden Gesetzentwurfs um die Definition der Barrierefreiheit erweitert wurden. Das ist so weit konkret. Aber die ausreichende Umsetzung ist in der Diskussion letztlich nicht erfolgt. Das war der Punkt, wo sich unsere Fraktion mit ihren Änderungsanträgen leider nicht durchsetzen konnte. Uns ging es eben darum, die Barrierefreiheit grundsätzlich für alle öffentlichen Gebäude zu fixieren.
Der Minister hat darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der Bauordnung und der Bauaufsichtsbehörden natürlich in der Gefahrenabwehr besteht. So definiert es auch § 3, der überarbeitet wurde. Aber unser Änderungsvorschlag dazu fand keine Zustimmung.
Anstelle der gemeinsam vom Allgemeinen Behindertenverband Sachsen-Anhalt, dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf erhobenen Forderung nach einer Anwendung und Prüfung der eingeführten technischen Baubestimmungen wurden Normen, die die Barrierefreiheit betreffen und in die Liste der technischen Baubestimmungen gehören, aus bauordnungsrechtlichen Überlegungen heraus, zum Beispiel aus Gründen der Gefahrenabwehr und eben auch zugunsten von Erleichterungen für Investoren, inhaltlich erheblich gekürzt. Ich hatte das ausführlich in der ersten Lesung am 21. Februar 2013 dargestellt.
Unsere Fraktion beantragte daher folgerichtig, den in der Anhörung von den Behindertenverbänden vorgeschlagenen Text - ich zitiere -:
in den neuen § 3 Abs. 3 aufzunehmen. Das fand leider keine Mehrheit. Die stattdessen in das Gesetz aufgenommene Erweiterung ist - nehmen Sie es mir nicht übel - weiße Salbe, die niemandem hilft.
Dieser Makel bleibt am Gesetzentwurf hängen. Er bleibt auch rückblickend unentschuldbar; wir hätten dort mehr Möglichkeiten gehabt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 26. März 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Es war damit höchste Zeit, dieses auch in diesem Bundesland geltende Recht konkret in der Landesbauordnung umzusetzen. Dieser Chance und dieser Aufforderung sind wir nicht gefolgt und haben versagt.
Denn es gilt aus unserer Sicht, der eingeschränkten Nutzbarkeit wirkungsvoll vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Es gilt, die Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu gewährleisten, egal ob in Einrichtungen im Kulturbereich, im Bildungswesen oder in Sport- oder Freizeitstätten, in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder im von mir schon bemühten Hochschulbau.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das Grundgesetz schreibt eindeutig vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Hierbei liegt eine Form von Benachteiligung vor, wenn wir meinen, uns sehenden Auges hinter wirtschaftlichen Erwägungen verstecken zu können, und sagen, das braucht nicht zu erfolgen.
Denn, sehr geehrte Damen und Herren, andere Regelungen, die seit Langem akzeptiert sind, schränken das Eigentum auch ein. Wir haben das in der Landesbauordnung zum Beispiel beim privaten Wohnungsbau; dort gibt es Auflagen hinsichtlich der Barrierefreiheit. Wir haben die energetischen Vorgaben zur Umsetzung der Energiewende; dort gibt es Vorgaben für den Neubau und die Sanierung, ohne Rücksicht auf Mehrkosten und Refinanzierbarkeit. Der Änderungsantrag der Koalition verankert die Duldungspflicht für Eigentümer bei Abständen von Windenergieanlagen, Stichwort Baulast. Auch dazu sprach der Minister ganz klar und deutlich.
Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt in der Anhörung eine Analogie dazu herstellt. Dies ist zulässig wie auch nachvollziehbar; denn die grundlegende Regelungssystematik bei Vorgaben zur energetischen Sanierung oder für Abstandsflächen bei Windenergieanlagen beinhaltet Eingriffe in fremdes Eigentum und wird akzeptiert.
Warum darf das nicht auch grundsätzlich bei Auflagen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden gelten? Wir wollen dieses Regelungsprinzip auch hier durchsetzen. Daher haben wir einen Änderungsantrag zu § 3 und zu § 49 gestellt, der Ihnen in der Drs. 6/2187 vorliegt.
Bitte bedenken Sie, dass nach den Regelungen des § 66 der Landesbauordnung, der unverändert blieb, jeder Bauherr in begründeten Fällen Abweichungen von den Regelungen erwirken kann, die dann aber detailliert zu begründen sind, um als Ausnahme anerkannt zu werden. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor.
Genau dorthin wollen wir. Der Grundsatz muss sein, dass die Barrierefreiheit uneingeschränkt zu gewährleisten ist. Wenn es dann tatsächlich irgendwelche nachvollziehbaren Gründe gibt, davon abzuweichen, dann bilden diese die Ausnahme. Jetzt haben wir es genau umgekehrt; jetzt haben wir den Zustand, dass Barrierefreiheit grundsätzlich nicht zu gewährleisten ist. Das ist etwas, das nicht akzeptabel ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Von der Notwendigkeit einer Einzelfallbegründung bei eventuellen Abweichungen von grundsätzlich normierten Vorgaben zur Durchsetzung der Barrierefreiheit bleibt dieser Gesetzentwurf weit entfernt, systematisch wie auch inhaltlich. Deshalb wird unsere Fraktion dem Gesetzentwurf trotz aller konstruktiven Zusammenarbeit und trotz des weitgehend nicht so heftigen Streits während der Beratungen nicht zustimmen.
Herr Kollege Felke ist in seiner Berichterstattung sehr ausführlich auf die Erörterungen zu den §§ 57 und 85 eingegangen, die die Erkenntnisse des Vernässungsausschusses betreffen. Deshalb möchte ich das nicht noch einmal darstellen.
Ich möchte sagen, dass wir als Fraktion DIE LINKE etwas traurig darüber sind, dass eine sehr qualitätsvolle Beratungsreihe, die wir uns im Ausschuss geleistet haben, hier nicht zu dem Ergebnis geführt hat, das durchaus erreichbar gewesen wäre. Aber, Herr Kollege Scheurell, wenn wir die Bauordnung ohnehin wieder anfassen, haben wir noch einmal eine Chance dazu. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vieles ist zum Verfahren der Novellierung der Bauordnung gesagt worden. Ich glaube, ich muss das nicht wiederholen. Ein Dank an alle, die daran beteiligt waren: den federführenden Ausschuss, den GBD, das Ausschusssekretariat usw. Alle Beteiligten sind genannt worden.
wiederholen. Ich möchte auf ein paar Dinge hinweisen, die bisher nicht genannt worden sind, egal wie man sie hinsichtlich ihrer Bedeutung einschätzt. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass in der Bauordnung auch in Zukunft den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, Fahrradabstellanlagen zu ermöglichen. Es ist eine Ermächtigung für die Kommunen vorhanden. Ich halte zum Beispiel auch diesen Hinweis für sehr vernünftig.
Wir haben im Bereich des Kampfmittelschutzes nunmehr zwingend vorgeschrieben, dass belastete Gebiete entsprechend zu prüfen sind. Dazu muss das Land entsprechende Karten zur Verfügung stellen. Wir haben damit eine Pflicht, die, glaube ich, sinnvoll ist und die den Bauherren hinterher Sicherheit gibt.
Es wird die Möglichkeit eingeräumt, Bauanträge über ein elektronisches Verfahren einzureichen. Einige haben das ganz elegant formuliert und gesagt, dass damit auch die Baubehörden im digitalen Zeitalter angekommen sind. Ich denke, das ist für diese kein Neuland. Das ist dort sicherlich teilweise schon gelebte Praxis.
Es gibt, um auch einmal auf einen Bereich hinzuweisen, der die ländlichen Räume vielleicht ein wenig entlasten kann, die Möglichkeit der Rückbausicherheit für Einzelhandelsmärkte, die größer als 800 m² sind. Wir erleben oft genug, dass Bauruinen im Ort und nah am Ort stehen, weil es die Rückbausicherheit nicht gibt. Auch das halte ich für sehr vernünftig.
Hinsichtlich der Stärkung der Kommunen möchte ich auch - es ist schon erwährt worden - auf die Zulassung örtlicher Bauvorschriften abheben, mit denen ein besonderer Charakter oder eine Gestaltung des Ortsbildes erreicht werden kann. Ich denke, das ist für die Kommunen eine gute Sache. Ich denke, sie sollten den Mut aufbringen, davon Gebrauch zu machen.
Ich halte es auch für richtig, dass der Verfall von örtlichen Bauvorschriften nach fünf Jahren nicht mehr stattfindet, sondern dass diese dauerhaft Bestand haben.
Gut finde ich es auch - ich glaube, darauf ist noch gar nicht vertiefend eingegangen worden -, dass § 59, der lange Zeit ein Diskussionsgegenstand war, den Kreisen weiterhilft. Wir kommen hiermit zu der Regelung zurück, wie wir sie schon vor vielen Jahren hatten. Das war ein oft geäußerter Wunsch der Landkreise und des Landkreistages. Ich glaube, dass wir dem mit der erneuten Veränderung Rechnung getragen und diese lange Geschichte zu einem Ende gebracht haben, auch wenn es noch einige Kritik gibt.
diskutiert worden. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Bauordnung so etwas vielleicht gar nicht regeln sollte, weil es hierbei urplötzlich um erneuerbare Energien geht. Eigentlich sollten nur baurechtliche Vorschriften geregelt werden.
Frau Kollegin Frederking, lassen Sie mich eines sagen: So wie Sie das vorhin dargestellt haben, kann ich das nicht akzeptieren; denn der Kompromiss, den die Koalition vorgeschlagen hat, ist absolut nicht der Untergang des Abendlandes.
- Ich sagte, der Kompromiss, der jetzt durch die Koalitionsfraktionen im Hinblick auf die Abstandsregelung bei Windkraftanlagen gefunden worden ist, ist nicht der Untergang des Abendlandes.
- Das ist die Frage. - Ich muss Ihnen eines ganz ehrlich sagen. Ich bin der umweltpolitische Sprecher meiner Fraktion. Ich möchte auf eine Sache hinweisen. Herr Kollege Weihrich ist leider nicht da.
Wir als SPD-Fraktion haben im Umweltausschuss vor Kurzem einen Antrag auf Selbstbefassung gestellt. Darin ging es um die Besorgnis in Bezug auf die Biodiversität im Zusammenhang mit der Energiewende. Ich denke, diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt.
Wenn Sie mit Herrn Ohlendorf von der Referenzstelle Fledermäuse sprechen, dann sagt er, jede Anlage koste ihn pro Jahr zehn Fledermäuse. Das sind bei 4 000 Anlagen hochgerechnet 40 000 Tiere. Ich gehe davon aus, dass die Grünen für diese Klientel auch noch etwas übrig haben; zumindest hatten sie das mal. Deswegen müssen wir schauen, wie wir den Zubau gestalten.
Vor diesem Hintergrund halte ich es schon für vernünftig, Repowering besser zu stellen als den Zubau. Das macht Sinn. Ich persönlich wäre mit Blick auf das Repowering auf 0 H heruntergegangen, aber wir haben uns auf 0,4 H, so wie es in der Musterbauordnung steht, verständigt.
Wer zubauen möchte, muss den etwas schwierigeren Weg gehen. Ziel muss es sein - ich hoffe, dass wir diesbezüglich ziemlich beieinander sind -, die Einspeisekapazität im Land zu erhöhen, aber die Zahl der Anlagen deutlich zu reduzieren,