Ralf Bergmann
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Herr Bergmann möchte eine Zwischenintervention machen. Bereits im Umweltausschuss hat es einen kleinen Disput gegeben zwischen Frau Frederking und Herrn Leimbach zum Thema Windkraft im Wald.
Frau Kollegin Frederking, ja, wir haben Wahlkampfzeiten. Aber ich finde es unverschämt und
arrogant, in welcher Art und Weise Sie den Koalitionsfraktionen unterstellen, den Artenschutz zu missbrauchen, um die Energiewende zu verhindern, und gleichzeitig so tun, als hätten Sie die Weisheit mit Löffeln gefressen, nur weil Sie zufälligerweise die Farben des Waldes tragen.
Über die Möglichkeit der Windkraft im Wald kann man diskutieren; das wird von unseren Artenschützern im Land aber abgelehnt. Kommen Sie bitte nicht mit der Mär der artenarmen Wälder. Denn die artenarmen Wälder können zwar botanisch recht arm sein, können aber durchaus Bereiche sein, in denen Rotmilane und Fischadler usw. brüten. Die Artenarmut eines Waldes sagt noch nichts über den Brutzustand oder Ähnliches aus.
Sie müssten, um das, was Sie wollen, umzusetzen, einen Anteil von 3,3 % der Landesfläche in Anspruch nehmen für neue Windkraftanlagen, davon auch einen Teil Waldfläche. Ich glaube nicht, dass dies das Ziel ist.
Ich bin gern bereit, diese vielen Dingen fachlich mit Ihnen zu diskutieren. Sie verrennen sich. Wenn Sie wissen wollen, wo Sie mit Ihrer Diskussion landen werden, dann schauen Sie sich bitte im Internet all die schönen Kritiken an, die sich GRÜNE bereits bundesweit für ihre falsche Vorgehensweise eingefangen haben. Ich finde es schön, dass Sie diesen Weg weiter gehen wollen. Damit geben Sie uns einige Dinge, die wir in den nächsten Wochen gern intensiv mit Ihnen besprechen möchten. - Schönen Dank.
Liebe Frau Berthold, auf jeden Fall sind Sie sehr schnell durch alle Straßen Sachsen-Anhalts gebraust.
Ich habe zwei konkrete Fragen. Das hat etwas mit meinem Demokratieverständnis zu tun. Ich akzeptiere, dass Sie gegen die A 14 sind. Sie haben ihr, glaube ich, fast ein Drittel Ihrer Redezeit gewidmet, obwohl sie nur ein kleiner Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes ist. Aber diese Autobahn ist
mehrfach demokratisch legitimiert worden. Die Umfragen, auch in der Altmark, besagen ganz klar, dass es eine große Mehrheit der Leute gibt, die diese Autobahn möchten. Warum akzeptieren Sie nicht eine demokratische Entscheidung, auch wenn es nicht gefällt?
Ich weiß nicht, ob Sie meine zweite Frage beantworten können. Vielleicht haben Sie sich vielleicht mit den Kollegen kurzgeschlossen. Ich will noch einmal daran erinnern - das darf nicht untergehen -: Auch die GRÜNEN haben in der rotgrünen Koalition im Jahr 2003 den Bundesverkehrswegeplan mit der Nordverlängerung der A 14 beschlossen. Somit sind Sie, die GRÜNEN, ein originärer und ganz wichtiger Bestandteil bei der Planung dieser Autobahn.
Vergessen Sie das bitte nicht!
Frau Präsidentin! Manchmal bin ich wirklich erstaunt. Das lag aber an mir. Ich bin davon ausgegangen, dass die Opposition zuerst an der Reihe ist.
Im Nachgang zu dem, was der Minister bereits vorgetragen hat, bleibt nicht viel Substanzielles hinzufügen. Natürlich freuen wir uns, dass wir nach kurzer, aber intensiver Beratung dieses Gesetz heute verabschieden können. Wir wollten dieses Gesetz. Wir haben gesagt, dass die Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren eine sinnvolle Sache ist, um in vielen Dingen schneller Rechtssicherheit zu bekommen und dadurch früher einen besseren Hochwasserschutz zu erreichen.
Die Angst, die einige hatten, dass hierdurch Mitbestimmungsrechte verloren gehen, kann ich keiner Weise teilen. Denn keines dieser Rechte kann außer Kraft gesetzt werden. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass diese Rechte meistens durch Europarecht festgeschrieben sind; sie können also nicht durch dieses Haus negiert werden.
Ich hatte darum gebeten, einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde zur Anhörung einzuladen, um Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich zu erfragen, wenn es beispielsweise um die Frage des Einsatzes der Feuerwehren und der Wasserwehren bei Hochwasserereignissen geht. Inwieweit können wir sie loslassen? Haben wir rechtliche Dinge zu beachten, die uns später auf die Füße fallen?
Ich glaube, an dieser Stelle haben wir einen großen Schritt in Richtung Rechtssicherheit gemacht. Die Ortsbürgermeister haben nun weniger Sorgen,
wenn sie das Hochwasser vor der Tür haben; sie müssen dann nicht auch noch bestimmte rechtliche Dinge berücksichtigen. All diese Unsicherheiten sind nun ausgeräumt.
Ich freue mich, dass wir zum Ende dieser Legislaturperiode, in der das schreckliche Hochwasser aufgetreten ist, noch in einer der letzten Landtagssitzungen etwas auf den Weg bringen können, das dem Land substanziell helfen wird. Dafür bedanke ich mich bei allen, die daran mitgearbeitet haben. Dies sollte für heute reichen. - Vielen Dank.
Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich freue mich, heute die Debatte zum Thema Klimaschutz mitgestalten zu können. Vielen Dank, Frau Professor Dalbert, dass wir dieses Thema zum Ende der Legislaturperiode heute noch einmal auf der Tagesordnung haben, auch um einige Dinge loszuwerden, die zum Ende einer Legislaturperiode gesagt werden müssen.
Zunächst möchte ich feststellen, dass es gut ist, dass wir im Vorfeld des Klimaschutzgipfels in Paris heute darüber reden. Der Minister hatte es bereits erwähnt. Wir sollten nicht vergessen, unsere Redebeiträge rechtzeitig dorthin zu schicken, damit sie in die Beratung einfließen können.
Ich habe recherchiert: Wenn wir schlagartig aufhören würden, CO2 aus fossilen Energieträgern freizusetzen, so würde es nach Ansicht von Wissenschaftlern ca. 400 000 Jahre dauern, ehe der CO2-Gehalt der Atmosphäre wieder auf das vorindustrielle Niveau von ca. 280 ppm absinken würde. Fakt ist: Das ist eine lange Zeit. Fakt ist: Wir können das nur in einer sehr, sehr langen Zeit schaffen, indem wir heute die Voraussetzungen dafür schaffen, die dann langfristig und nachhaltig wirken.
Wir sollten uns die Zahlen aber durchaus verinnerlichen; denn sie verdeutlichen die langfristige Wirkung unseres Tuns. Bereits in den zurückliegenden Jahrzehnten ist es immer wärmer geworden. Dies belegen auch die Messwerte und Vergleiche der Jahresdurchschnittstemperaturen der letzten 20 Jahre. Beispielsweise müssen wir auf dem Magdeburger Flugplatz feststellen, dass die Durch
schnittstemperatur innerhalb von 20 Jahren von 8,7 °C auf 10,1 °C gestiegen ist. Ich möchte aber fairerweise sagen, dass es sich hierbei sicherlich auch um einen stadtklimatologischen Aspekt handelt, der auf Umlandbereiche nicht automatisch übertragbar ist. Dort fehlen manchmal die Messwerte.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Beim Klimaschutz hat die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors eine herausragende Stellung. Hervorheben möchte ich deshalb ausdrücklich die vier energetischen Modellregionen Energieallianz
Mansfeld-Südharz, Energieavantgarde Anhalt, Zukunftsregion Altmark und Landkreis Harz, dessen Konzepterstellung über das Programm SachsenAnhalt Klima gefördert wurde.
In den Modellregionen sind neben einer zukunftsfähigen Energieversorgung Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und der Energieeinsparung, der zielgerichteten Nutzung erneuerbarer Energien und damit ein wirksamer Klimaschutz geplant, die schrittweise umgesetzt werden müssen.
Es handelt sich also in diesem Energiebereich um einen ganzheitlichen Ansatz, den wir mit der Hoffnung verbinden, dass dies Schule macht und dass sich das in absehbarer Zeit zum Standard entwickelt. Apropos Schule: Es ist ganz wichtig zu erwähnen - Sie, Professor Dalbert, fordern auch konkrete Maßnahmen ein -, dass auch kleine Dinge dazu beitragen. Ich weiß nicht, ob diese Maßnahme tatsächlich so klein war. Ein Programm, das meines Erachtens im Laufe dieser Legislaturperiode viel zu wenig Lob bekommen hat, ist das Programm Stark III, mit dem das Land bis zum Ende des Jahres 2015 98 Schulen energetisch saniert haben wird. Ich glaube, damit haben wir einen gehörigen Beitrag zum Klimaschutz an unseren Schulen und in den Kommunen geleistet.
Ich wollte dies heute ausdrücklich erwähnen, weil ich glaube, dass diese Schuldebatte häufig viel zu kurz gekommen ist; denn dieses Programm dürfte in Deutschland und auch in Europa nahezu einzigartig sein. Ich weiß, dass es einige ähnliche Programme gibt. Es ist ein richtig gutes Programm. - Jetzt, wo das Programm endlich einmal gelobt wird, ist der Finanzminister nicht anwesend; aber das ist sein Schicksal.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Klimaschutz ist natürlich die Wissensvermittlung, die Bildung von Netzwerken und die Nutzung von Multiplikatorenfunktionen. Hierbei spielt - das möchte ich heute ausdrücklich sagen, und das meinte ich, als ich sagte, dass man das zum Ende einer Legislaturperiode sagen muss - die Lena eine heraus
ragende Rolle. Wenn ich allein an die Kampagnen „Energie.Kennen.Lernen“, „Schmeiß deine Alte raus!“ - diese bezog sich auf Umwälzpumpen bei Heizungen - oder die Kampagne „Energie & Kommune: Klimaschutz = Kostensenkung“ denke, dann muss ich feststellen, dass die Lena an dieser Stelle in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet hat.
Es ist mir ganz wichtig, heute noch einmal zu sagen, dass diese Arbeit, die Marko Mühlstein mit seinen wenigen Mitarbeitern leistet, eine ganz, ganz wichtige ist. Ich glaube, das ist eine Arbeit, die nicht ohne Weiteres von Privaten hätte durchgeführt werden können, auch was die Akquisition bestimmter Gelder für diese Programme angeht. Ich möchte mich noch einmal bei allen bedanken, die der Lena wohlgesonnen waren und deren Einrichtung nicht nur um der Kritik willen kritisiert haben.
Ich versteige mich jetzt zu der folgenden Äußerung: Wenn ich die langfristige Perspektive unseres Planeten ansehe, dann ist mir eine Landesenergieagentur wichtiger als der Landesrechnungshof. Auch das muss einmal gesagt werden.
- Wer jetzt „Oh, oh!“ gesagt hat, der hatte mit dem Landesrechnungshof noch nichts zu tun, glaube ich.
Ein wesentlicher Aspekt des Klimaschutzes ist die ressourcenschonende Mobilität, welche im öffentlichen Sektor auch eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Positiv hervorheben möchte ich deshalb die Bemühungen des Landes im Rahmen der Etablierung und attraktiven Ausgestaltung von Schnittstellen. Um den motorisierten Individualverkehr deutlich zu reduzieren, sollte nach unserer Auffassung die Preisgestaltung grundlegend überdacht werden.
In den zurückliegenden Jahren sind die Preise im ÖPNV erheblich gestiegen, was sicherlich negative Auswirkungen hat. Positiv ist an dieser Stelle beispielsweise die kostenlose Mitnahme der Fahrräder im SPNV zu nennen, was es attraktiv macht, beide Möglichkeiten kombiniert zu nutzen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Forschung und Entwicklung in der Speichertechnologie ist für mich weiterhin ein ganz wichtiger Punkt und wegweisend für die Ressourcenschonung und für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien. Entsprechend den Ergebnissen der Speicherstudie sollten wir uns hierbei auf die Speichertechnologie Power-to-Gas konzentrieren und ähnlich wie beim
Ausbau der Windkraft eine führende Rolle in Deutschland einnehmen.
Die Aktivitäten der Landesregierung sowie das Bekenntnis, die Speicherforschung kontinuierlich und langfristig voranzubringen, finden unsere volle Anerkennung und Unterstützung.
Mit Blick auf den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich darauf hinweisen, dass ich unseren Antrag für weitergehend halte, da wir ausgehend von der Halbzeitbilanz Handlungsempfehlungen für die kommende Wahlperiode für die einzelnen Politikfelder sowie eine Evaluierung der im Klimaschutzprogramm 2020 bisher beschlossenen und vorlaufenden Maßnahmen fordern. Wir denken, dies ist der richtige Weg, um den Klimaschutz in den kommenden Jahren voranzubringen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Vielen Dank.
Kollege Lüderitz, das können wir vielleicht ganz schnell machen. Darf ich Ihre Äußerung ganz zum Schluss zur Lena so verstehen, dass wir sie gemeinsam im Landtag aufwerten und mit weiteren Aufgaben versehen sollten?
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Abfallgesetzes ist weitestgehend durch die Begriffsanpassung an das Bundesgesetz bestimmt. Der Grund, heute in zweiter Lesung eine Debatte durchzuführen, ist zum einen die im Rahmen der Beratung in § 6 Abs. 2 eingefügte Möglichkeit, dass Gebühren für Aufwendungen, die durch die Stilllegung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und deren Nachsorge entstehen, erhoben werden können, soweit keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Wir waren und sind uns fraktionsübergreifend einig, dass das vernünftig ist.
Die von den kommunalen Spitzenverbänden außerdem vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Streichung der Periodenbezogenheit und der stringenten Formulierung nach Maßgaben statt unter Beachtung des Kommunalabgabengesetzes haben wir nicht übernommen, da wir hierbei der Beurteilung gefolgt sind, dass dies eher für Verunsicherung sorgen könnte.
Die Abfallgebühren werden seit dem Beschluss des KAG periodenbezogen kalkuliert. Das ist vernünftig. Eine Streichung könnte fehlinterpretiert werden. Um das zu vermeiden, haben wir uns dazu entschlossen, die derzeit gültige Formulierung beizubehalten. Sie steht im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das war uns wichtig.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Beschlussempfehlung, wie es die Vorsitzende des Umweltausschusses vorgeschlagen hat. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen, meine lieben Kollegen! Zu später Stunde ein bisschen Biologieunterricht im Landtag. Aber das ist nicht schlimm, das ist gut so. Und dass das Thema, Herr Minister, die EU erreicht hat, finde ich besonders klasse. Ich habe das schon vor mehr als 30 Jahren in der Vorlesung hören dürfen. Daran können Sie sehen, wie lange etwas dauert, bis es die EU erreicht.
Jetzt kommt aber Ordnung hinein.
Es ist natürlich so, dass das Thema Neophyten und Neozoen oder Neobiota, wie man es zusam
menfasst, mehr oder weniger alle Tier- und Pflanzenarten umfasst, die nach dem Jahr 1492 eingeschleppt worden sind, also zeitgleich mit der Entdeckung Amerikas, als hier Arten auftauchten, die hier ursprünglich nicht vorhanden waren.
Zu den Neozoen gehörte eine ganze Zeit lang - übrigens ist es sehr aktiv gewesen -, vor vielen Jahren noch das Heimchen, das sich dann auf unseren Abfalldeponien breitmachte. Dadurch, dass die Bioabfälle noch nicht anderweitig verwertet oder kompostiert wurden, entstanden Gärungsprozesse und dadurch waren die Deponiekörper sehr warm. Die Tierchen hatten dort dadurch eine Menge Spaß. Inzwischen kommen durch die TA Siedlungsabfall - so müsste man fast sagen - schon die ersten Neobiota auf die rote Liste.
Dennoch gibt es Arten, über die wir diskutieren müssen, weil sie - da beißt die Maus keinen Faden ab - einfach Schaden anrichten und natürliche Prozesse in unserer Natur zerstören.
Natürlich gibt es immer Streit darüber, welche Arten mehr und welche weniger stören. Deshalb ist es notwendig, hierzu langfristig Konsens zu erzielen, und deshalb ist es auch wichtig, die Hausaufgaben, die die Europäische Union uns vorgibt, zu machen.
Kollege Tögel hat lange Zeit gegen den Mink gekämpft. Ich will die Minke ausdrücklich noch einmal erwähnen, da sie nur deshalb ein Problem geworden sind - das will ich hier deutlich sagen -, weil durchgeknallte Tierschützer gemeint haben, man müsse nachts eine Minkfarm einfach öffnen, den Tieren freien Lauf lassen und dann wäre das gut für die Natur. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben in bestimmten Bereichen über Jahre die Vogelnester leergemacht und die Arten nicht verschont. So etwas darf nicht passieren.
Aber die Natur ist reicher geworden. Der Goldschakal und das Grauhörnchen machen sich inzwischen in Deutschland breit. Viele finden diese niedlichen Waschbären, die aus den USA zu uns rüber gekommen sind, putzig. Das schürt bei dem einen oder anderen dann doch wieder etwas Antiamerikanismus; denn diese Tiere sind gar nicht witzig. Es ist zwar schön, ihnen zuzuschauen, aber die Schäden, die sie anrichten, sind schwerwiegend, sodass wir uns Gedanken darüber machen müssen, ob man mit der Entfernung dieser Tiere aus der Natur etwas erreichen kann.
Über die Nilgans, Herr Dr. Aeikens, streiten wir uns sicherlich noch ein paar Mal. Das ist auch wieder eine sehr anthropozentrische Betrachtung, ob diese nun wirklich bösartig ist oder nicht.
Mich freut - auch das ist für mich eine Erkenntnis aus der Diskussion -: Es wird heute nicht mehr bestritten, dass das Einwandern von Neophyten et
was mit dem Klimawandel zu tun hat. Ich will aber vorsichtig sein und sagen: Vor 30 Jahren ist das noch anders erklärt worden. Da war es so, dass in den Städten die mittlere Durchschnittstemperatur über das Jahr ungefähr zwei Grad über der des Umlandes lag. Das machte die Innenbereiche der Städte besonders attraktiv für Neobiota. Das hatte zu dem Zeitpunkt mit Klimawandel nichts zu tun, wurde zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht als das verkauft.
Deshalb müssen wir genau schauen, welche Dinge wozu führen, denn durch den Klimawandel werden wir erleben, dass sich die Verbreitungsgebiete von Arten aus dem mediterranem Raum in Richtung Norden verschieben und unsere Fauna und Flora etwas bereichern werden.
Das ist dann aber ein völlig anderer Prozess als der, wenn Tiere durch Schiffe, durch Eisenbahnen, durch Autos etc. eingeschleppt werden. Hierbei muss man differenzieren und hierüber muss man auch diskutieren. Ich weiß, dass das ein Thema für die Fachpolitiker ist. Wir werden diese Thematik im Umweltausschuss weiterhin betrachten. Dennoch vielen Dank an den Kollegen Leimbach und den Kollegen Rosmeisl vom Koalitionspartner, dieses Thema hier anzuschieben.
Auch wenn ich mich jetzt nicht unbedingt an das gehalten habe, was im Antrag steht, so wollte ich doch ein wenig über diese niedlichen Tierchen referieren. Ich freue mich, dass wir dieses Thema im Ausschuss ausführlich behandeln können.
Ferner habe ich das Gefühl - gegen Abend darf man das sagen -, dass die Opposition schwächelt: kein Alternativantrag, kein Änderungsantrag zu diesem Thema. Da scheint es viel Konsens zu geben.
Oder man merkt doch, dass die Legislaturperiode dem Ende zugeht. - Vielen Dank und bis demnächst.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zweieinhalb Jahre nach der letzten großen Hochwasserkatastrophe in Sachsen-Anhalt wollen wir uns heute noch einmal mit dieser Thematik, heute vielleicht auch einmal aus einem etwas anderen Blickwinkel, beschäftigen.
Im Wesentlichen hatte sich damals der Umweltausschuss der Problematik angenommen. Wir haben nachdem Hochwasser von 2013 keinen Sonderausschuss in irgendeiner Form gebildet und gesagt, das müsste im Umweltausschuss abzuarbeiten sein.
Wir waren vielfach vor Ort. Wir haben - ich denke, das hat auch jeder für sich und jeder so, wie er in seinem Wahlkreis betroffen war, getan - viele Stellen und viele Orte besucht und uns die Probleme angeschaut. Wir haben uns aktiv in die Problematik der Ausgleichszahlungen sowohl für die Privaten als auch die Öffentlichen eingemischt und können, glaube ich, knapp zweieinhalb Jahre später sagen, dass vieles auf das Gleis gesetzt worden ist und vieles in die richtige Richtung läuft, einmal abgesehen davon, dass es immer einige kleine Streitigkeiten gibt. Das ist aber nicht das Entscheidende.
Unabhängig davon wurde uns von kommunaler Ebene viel abverlangt. Es gab viele Forderungen an das Land. Zweieinhalb Jahre danach möchten wir als Land mit einer Aufgabe initiativ werden, von der wir glauben, dass es sinnvoll ist, wenn die Gemeinden sie durchführen würden. Das soll jetzt nicht heißen, dass wir den Spieß umdrehen. So ist es nicht gemeint.
Wir möchten anregen, dass insbesondere in stark betroffenen Hochwasserregionen die Gemeinden
sich dazu durchringen, sich einem Hochwasseraudit zu unterziehen, das heißt, sich bereits sehr früh auf eine eventuelle neue Hochwassersituation einzustellen; denn Präventivmaßnahmen sind in vielen Fällen die wichtigsten.
Ich habe mich davon leiten lassen, was die DWA, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, aufgeschrieben hat. Sie hat das Thema inhaltlich bereits sehr gut ausgestaltet. Es gibt ein Merkblatt dazu. Man muss sich nicht danach richten, das will ich auch gleich dazu sagen. Ich habe auch kein Problem damit, wenn der eine oder andere in Sachsen-Anhalt sich das Ganze etwas verändert vorstellt oder einige Dinge ergänzend einbringt. Das ist alles nicht dramatisch. Das ist vielleicht sogar so gewollt. Wichtig aber ist, dass die Kommunen sich jetzt langsam darauf einstellen, wie es in Zukunft, in zehn, 15, 20 oder vielleicht auch erst 80 Jahren sein könnte.
Was beinhaltet ein Hochwasseraudit? - Es geht zum einen um flächenwirksame Vorsorge, also auch darum, wo Flächen noch bereitgestellt werden können, die Retentionsraumcharakter übernehmen können. Wo macht es Sinn, bestimmte Dinge anzusiedeln, und wo nicht? Was führte dazu, dass es eventuell zur erneuten Verengung von Fließgewässerbereichen kommt? Wo werden eventuell durch Baumaßnahmen die Deiche näher an das Wasser gebracht oder weiter weg? Welche strömungsdynamischen Auswirkungen hat das? - All diese Dinge sollen gefragt werden.
Es soll aber auch die Risikovorsoge überprüft werden; denn es gibt für die Gemeinden verschiedene Risiken. Es hängt auch immer davon ab, wo die Gemeinde liegt. Liegt sie direkt am Fluss oder einige Kilometer weit weg - wenn ich an meinen Wahlkreis, den gesamten Elbe-Havel-Winkel, denke, wo viele Leute nie damit gerechnet haben, dass sie einmal Besuch vom Wasser bekommen würden.
Es geht aber auch darum, eine Verhaltensvorsorge zu entwickeln. Was kann die Bevölkerung zu den jeweiligen Zeitpunkten sinnvollerweise tun? Wie bereitet man sich darauf vor, dass man einige wenige Tage nicht einkaufen kann oder nicht versorgt wird? Wie geht man damit um, wenn evakuiert wird? Wer muss vielleicht doch im Ort zurückbleiben - all diese Dinge, die beim letzten Hochwasser teilweise zu Irritationen geführt haben, um das einmal gelinde auszudrücken.
Oder auch im Zusammenhang mit der Bauvorsorge. Wie bekomme ich bestimmte Gebäude hochwassergeschützt? Oder was kann ich tun, damit man - - Kürzlich sind bei einer Überschwemmung im Ausland - ich habe das Land jetzt nicht parat -, Leute in eine Tiefgarage gegangen, um ihre Autos herauszuholen, und dabei ertrunken. Auch so etwas kann passieren. So etwas muss verhindert
werden. All diese Dinge gehören dazu, wenn man ein kommunales Hochwasseraudit durchführt.
Wir stellen uns vor und möchten das im Umweltausschuss mit der Landesregierung besprechen, dass man so etwas über Modellprojekte anschiebt. Man kann sich nach einigen Jahren - hier muss der Landtag dann dranbleiben - Best-practiceBeispiele zeigen lassen. Ich bin insbesondere immer wieder darauf gestoßen - um nicht zu sagen, darauf gestoßen worden -, als ich die Kollegen in Halle besuchte. Frau Dr. Pähle hat einige Besuche initiiert. Ich denke, einige Kollegen aus der CDU auch. Der Wunsch gerade in Halle war, solch ein kommunales Hochwasseraudit auf die Beine zu stellen. Es wäre schön, wenn eine der beiden größten Städte in Sachsen-Anhalt hierbei vorangeht.
Das Ganze muss im Interesse der Kommunen liegen. Begleitet werden sollte es durch das MLU, durch die Landesregierung. Selbstverständlich sollte dann regelmäßig - auch in der nächsten Legislaturperiode - im Umweltausschuss dazu berichtet werden, damit der Umweltausschuss weiß, wie das läuft. Gegebenenfalls schaut er sich die eine oder andere Sache einmal vor Ort an.
Dies vielleicht heute zur Einbringung. Das war bisher in dieser Legislaturperiode der unaufgeregteste Punkt, der mit Hochwasser zusammenhängt. Alles andere war in starker zeitlicher Verbindung zur Katastrophe von 2013. Für mich ist wichtig: Wir werden oft mit dem Spruch konfrontiert - ich habe es hier auch schon erwähnt -, dass die Landespolitiker gern unter der Krankheit der Hochwasserdemenz leiden. Wir möchten hiermit das Gegenteil andeuten. Das tun wir nicht. Wir bleiben auf jeden Fall dran. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte mir das schon etwa so vorgestellt, dass wir - darüber freue ich mich - zum Hochwasserschutz und auch zum kommunalen Hochwasserschutz weitestgehend konsensual diskutieren. Ich glaube, das darf ich so zusammenfassen, Herr Meister. Es hätte mich auch gewundert, wenn die Opposition nicht zumindest an der einen oder anderen Stelle ein bisschen herumgekrittelt hätte; aber das betrachte ich heute mehr als Pflichtaufgabe. Ich habe dabei nichts erkennen können, das weltbewegend ist.
Ich möchte aber noch auf zwei, drei Kleinigkeiten eingehen. Zum Modellcharakter. Sie haben Recht, wir müssen vielleicht nicht so sehr auf das Thema Modellcharakter im Sinne von Modell schauen. Der Gedanke war einfach: Wenn zwei, drei Gemeinden jetzt in Sachsen-Anhalt vorangehen und ein komplettes Audit hinlegen - wir wissen genau, die Gemeinden beobachten sich gegenseitig -, dann wird es auch einige geben, die dann nachziehen.
Auch uns ist klar, dass viele Gemeinden schon Teilbereiche dieser Audits in gewisser Weise fertig haben, schon gemacht werden, aber nie in Gänze so etwas aufgestellt haben. Natürlich gibt es eine Menge Daten; all das soll zu einem vernünftigen Paket zusammengepackt werden.
Zur Zusammenarbeit der Kommunen. Ich glaube, die Grenzbereiche zwischen den Kommunen sind noch immer am schwierigsten. An einer bestimmten Stelle hört die Verantwortung des einen Bürgermeisters auf und die des anderen beginnt. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir die Gemeinden auch davon überzeugen können, dass sie sich entsprechend zertifizieren lassen. Sie sollten sozusagen alle paar Jahre wieder geweckt werden und es sollte nachgefragt werden, ob noch alles steht, ob noch alles funktioniert. Denn eines können mir auch die Bürgermeister im Land glauben: Hochwasserdemenz betrifft nicht nur Landespolitiker. Das Begehren vor Ort, dass bestimmte Flächen - mit Blick auf die Elbe - schnell wieder bebaut werden sollen, ist doch sehr schnell da. Auch vor diesem Hintergrund sollte man dies tun.
Viele Dinge sind auch im Landesinteresse; das wissen wir. Herr Dr. Köck, wir wollen uns darüber verständigen, ob wir, ohne dass wir den Haushalt noch einmal anpacken müssen, über die bestehenden Fördermöglichkeiten auch die Chance haben, die Gemeinden an dieser Stelle zu unterstützen. Ich glaube, das ist so, wie der Haushalt gestrickt ist, möglich. - Das soll an dieser Stelle
reichen. Alles andere machen wir fachlich im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Professor Dalbert, der Antrag zur heutigen Sitzung ist auf jeden Fall berechtigt. Auch Alarmschlagen muss erlaubt sein, weil ich glaube, dass es in dem einen oder anderen Bereich nötig ist.
Naturschutz ist nicht Haribo Color-Rado, wo man sich mal eben ein paar Stückchen heraussuchen kann, die man als negativ darstellt, und alles andere ist in Ordnung. Man kann, wie der Minister schon anmerkte, nicht sagen, dort wo Grün regiert, ist alles in Ordnung, und dort, wo Schwarz-Rot regiert, nicht. Wir müssen natürlich genauer hinschauen.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass die Koalitionsfraktionen das Thema Artenschutz an Windkraftanlagen aufgerufen haben, weil es uns sehr ernst ist. Aus Ihrer Fraktion höre ich hingegen nur, man sei für einen weiteren Windenergieausbau. Aus dem Blickwinkel der Energiewende ist dagegen nichts einzuwenden. Aber es geht nicht so weiter, wie wir es im Moment betreiben, weil das auch enorme Artenschutzprobleme mit sich bringt.
Ich höre aus Ihrer Fraktion dann auch, man sei auch für Windkraftanlagen im Wald. Dazu sage ich, nein, mit der SPD an der Stelle gerade nicht
und, wie ich vernommen habe, mit der CDU-Fraktion auch nicht, weil genau diese Eingriffe deutlich gravierender sind als die im Offenlandbereich. Das zeigt, wie schwierig die gesamte Diskussion ist. Wenn wir das Richtige wollen, müssen wir wirklich ernsthaft über viele Dinge diskutieren. Deswegen ist meine Rede keine Verteidigung der Arbeit der Regierung oder der Koalitionsfraktionen. Ich möchte vielmehr versuchen, fachlich auf bestimmte Dinge einzugehen.
Wir haben im Moment - deshalb meine ich, dass das Alarmschlagen wichtig ist - den größten Artenschwund in der Landwirtschaft zu verzeichnen. Ich setze in dieser Frage insbesondere auf die Minister, die gleichzeitig für den Bereich der Landwirtschaft und der Umwelt zuständig sind, und hoffe, dass sie deutlich mehr Aktivitäten zeigen.
Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind richtig. Ich kenne Arbeiten des Julius Kühn-Instituts, nach denen auf Versuchsflächen vor 20 Jahren 50 % mehr Tierarten und 60 % mehr Individuen vorhanden gewesen sind. Das Ganze muss alarmieren.
Es kommt hinzu, dass dieser Verlust in keiner Weise - ich komme nachher noch einmal darauf zurück - durch die Eingriffsregelung erfasst wird. Diese Entwicklungen passieren eher schleichend und werden insofern auch nicht ersetzt. Das macht die Sache umso problematischer.
Es gibt nicht nur, aber insbesondere in der Landwirtschaft im Moment - auch das sage ich hier ausdrücklich - eine schwierige Situation durch den Einsatz von Neonicotinoiden. Von denen sagt man inzwischen, dass es als belegt gilt, dass nicht nur Insekten, sondern auch Vögel extrem darunter leiden. Das ist auch ein Grund für das Artensterben in der Landwirtschaft.
Ich sage es hier, weil ich weiß, dass es dann im Protokoll steht. Ich glaube, dass das Thema Neonicotinoide ein ähnlich großes werden wird, wie DDT es vor Jahrzehnten gewesen ist. Meines Erachtens müssten diese Stoffe sofort verboten werden. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz Jane Goodall zitieren, die sagte:
„How could we have ever believed that it was a good idea to grow our food with poisons?”
Frei übersetzt heißt das: Wie können wir jemals geglaubt haben, dass es eine gute Idee ist, unsere Pflanzen mit Gift großzuziehen? - Ich glaube, das ist im Moment ein riesiges Problem. Wir haben noch ein weiteres Problem mit Glyphosat. Aber
das hat mit Artenschutz erst einmal nicht so viel zu tun.
Wir haben im Forstbereich im Moment das Problem, dass dort, wo man mit modernen Geräten arbeitet, nichts übrig bleibt. Selbst der letzte Ast wird radikal geschreddert. Damit wird auch die Tierwelt, sofern sie sich in Höhlen befindet, mit geschreddert. Wir haben das Waldgesetz noch vor uns. Hier muss noch eine Schippe Naturschutz mit hinein. In der derzeitigen Art und Weise, wie es vonstatten geht, können wir das nicht mittragen. Das sage ich hier ganz klar und deutlich.
Es kann auch nicht sein - meine Kollegin Hampel ist sehr engagiert im Südharz -, dass die ehrenamtlichen Naturschützer in die Hänge gehen und versuchen, Gebüsch zurückzuschneiden, damit die Orchideen blühen können etc. pp., während an anderer Stelle das Artensterben umso schneller voranschreitet, weil die forstwirtschaftlichen Bedingungen immer radikaler und brutaler werden. Dann ist der ganze Einsatz nichts wert. Dann wird in derselben Zeit an anderer Stelle das Zehn- oder Zwölffache von dem zerstört, das durch idealistisch eingestellte Naturschützer wiedergutgemacht wird.
Ich bin der Meinung, dass die Landwirtschaftsklausel in ihrer heutigen Form, wonach die landwirtschaftliche Bodennutzung a priori keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, im Naturschutzgesetz nichts mehr verloren hat, auch nicht unter Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis. Gute fachliche Praxis heißt nichts anderes, als dass sich die Landwirte an das halten müssen, was in den Vorschriften steht.
Früher gab es die Fruchtfolge, heute gibt es die Giftfolge. Das hängt auch damit zusammen, dass die Landwirte von denen beraten werden, die diese Stoffe produzieren, und der Staat sich aus der Beratung zurückgezogen hat. Diese Dinge sollten klar angesprochen werden. Ich habe das getan.
Ich bin für diesen Antrag sehr dankbar. Die Situation ist weitaus dramatischer, als wir uns das im Moment vorstellen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich hatte eine Zwischenintervention geplant, aber vielleicht bekomme ich eine Frage unter.
Frau Kollegin Frederking, vorab möchte ich sagen: Das, was Sie uns jetzt zum Thema Windparke erzählt haben, würde bedeuten, dass Sie sich den Antrag zum Artenschutz, den Sie heute Morgen eingebracht haben, hätten sparen können. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass Sie das Gegenteil von dem tun, was Sie heute Morgen angekündigt haben - 100-prozentig.
Jetzt versuche ich, es in die richtige Richtung zu puschen. Wenn Sie sagen, Sie wollen die Windanlagen nicht dort im Wald errichten, wo der Artenschutz von Belang ist, dann schauen Sie sich bitte an, an welchen Stellen im Wald normalerweise - das ist noch nicht gängige Praxis, das weiß auch
der Minister - die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung angewendet werden müsste. Wenn man dies konsequent umsetzen würde, dann würde dies bedeuten, dass bei jedem Holzeinschlag vorher geprüft werden müsste, ob dort artenschutzrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind. Wenn Sie in dieser Dichte durch den Wald gehen - das sollten Sie einmal wieder tun -, dann werden Sie feststellen, dass für die Windkraft dort überhaupt kein Platz ist.
An dieser Stelle freue ich mich auf den Wahlkampf, aber auch auf sehr fachlich bezogene Diskussionen im Ausschuss. Ich habe nur ein Problem damit, dass Sie als GRÜNE den Leuten weismachen wollen, dass beides gleichzeitig geht. Diesbezüglich sage ich Ihnen ganz klar und deutlich: Das nehme ich Ihnen nicht ab, und ich werde Sie, wenn es sein muss, vorführen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich, heute noch einmal das Thema Hochwasser und Hochwasserschutz aufgreifen zu dürfen. Es ist jetzt schon mehr als zwei Jahre her, als uns die letzte große Flut im Land erreicht hat.
In gewisser Weise freue ich mich auch darüber, dass man uns nicht die so oft nachgesagte Hochwasserdemenz anhängen kann, sondern dass das Thema noch immer aktuell ist, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass wir das Gesetz etwas schneller vorgelegt bekommen hätten, Herr Minister, weil wir beschleunigen wollten. Aber wir schaffen das noch in dieser Legislaturperiode. Darin bin ich mir sicher.
Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung. Ich habe in diesen Tagen einmal festgestellt, dass es in meinem Wahlkreis in dieser Legislaturperiode
die Buga gab. Es gab ein Hochwasser und es gibt demnächst in Klietz Flüchtlinge. Ich möchte einfach sagen, ich freue mich darüber, dass ein Ort, der auch massiv von der Hochwasserkatastrophe betroffen war, bereit ist, 700 Flüchtlinge aufzunehmen.
Ich habe vor wenigen Tagen an der Einwohnerversammlung teilgenommen. Frau Dr. Paschke hat auch daran teilgenommen. Ich glaube, mein Gefühl war trotz einiger skeptischer Fragen überwiegend positiv. Ich denke, die Leute sind, nachdem sie vor zwei Jahren selbst Leid erfahren haben, gut darauf eingestellt, jetzt anderen Leuten zu helfen. Ich hoffe das und wünsche mir das an dieser Stelle.
Zum Inhalt. Herr Minister, wir würden gern im Zuge der Gesetzesdebatten in den Ausschüssen auch darüber diskutieren, ob wir vielleicht im Rahmen des Gesetzes oder auf einem anderen Weg unsere Kommunen ermuntern können, Hochwasseraudits durchzuführen. Diese Dinge sind sinnvoll. Sie führen natürlich nicht zur Beschleunigung. Aber sie sind natürlich in prophylaktischer Hinsicht sehr gut. Ich hatte vor Kurzem einmal die Möglichkeit, darüber auch mit Burkhard Henning zu reden. Er sagte, es wäre für die eine oder andere Stadt wirklich sinnvoll.
Ob man es in das Gesetz schreibt oder ob man sonst wie motiviert, ist dann immer so eine Frage. Aber ich glaube, wir sollten dieses Mittel auf jeden Fall auch in Betracht ziehen, um Vorsorge für künftige Hochwasserereignisse zu treffen.
Ein weiterer Wunsch von mir. Sie wissen, dass ich mich sehr viel mit der Planung und den Genehmigungsfragen beschäftige. Im Naturschutzgesetz möchten wir eine weitere Änderung vornehmen, die dahin geht, dass den vom Land gestellten Kartierern für das Projekt Natura 2 000 oder deren Beauftragten auch die Möglichkeit gegeben wird, Gelände zu betreten, damit verschiedene Daten erhoben werden können. Dann gehen auch manche Verfahren schneller vonstatten.
Ich möchte einfach, dass wir den Widerstand derer, die ihn regelmäßig ankündigen, auch einmal brechen und sagen, dass Land muss in der Lage sein, sich für die Planungsprozesse benötigten Daten einfach zu besorgen. Dann habe ich vielleicht in dem einen oder anderen Gerichtsverfahren auch nicht die Probleme, die wir bei der A 14 haben. Dann treten sie vielleicht im Hochwasserschutz erst gar nicht auf. Dies wäre eine weitere Forderung, die von der SPD-Fraktion kommt.
Ein bisschen treibt mich genauso wie den Kollegen Lüderitz die Thematik der unbestimmten Rechtsbegriffe um. Es geht um den Begriff der unwesentlichen Veränderungen an den Deichen. Ich habe
zwar einmal dazu die Erläuterungen in den Erläuterungen gelesen. Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass uns das davor bewahrt, dass der eine oder andere das auch zu einer Klage bringen wird. Dann haben wir das Gegenteil von Beschleunigung erreicht, sodass wir sehr gern noch einmal den Finger in diese Wunde legen würden.
Herr Dr. Aeikens, Ihr Haus hat - entschuldigen Sie jetzt bitte die kleine Spitze - genügend Juristen, die sich aber nicht gegenseitig blockieren sollten, sondern sich vielleicht noch einmal gegenseitig den Mut machen sollten, eine Formulierung zu finden, die ein bisschen griffiger, knackiger und auch eindeutiger ist. Wie gesagt, darüber wollen wir auf jeden Fall noch einmal mit Ihnen diskutieren.
Das waren schon die Dinge, die ich heute dazu beitragen kann. Wie gesagt, ich freue mich auf jeden Fall, dass wir das Gesetz noch einbringen und möglichst schnell aus dem Landtag auch wieder herausbringen, weil ich weiß, dass Hochwasserschutz - in diesem Fall stimmt es einmal wirklich - alternativlos und für die Zukunft extrem wichtig ist. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Frederking, es wäre fast eine Zwischenintervention gewesen. Ich beginne einmal mit der Frage, ob Sie mir darin zustimmen, dass sich der Passus, auf den Sie sich bezogen haben, hinsichtlich der unwesentlichen Veränderungen usw. darauf bezieht, dass das kurzfristig nach einer Beschädigung des Deiches passiert. Das bedeutet, wenn Sie an der Stelle auch zeitlich die Öffentlichkeit, Verbände etc. einbinden, dass der Deich bei Fischbeck bis heute nicht geschlossen worden wäre.
Es geht in diesem Fall nur darum, in einem Havariefall unverzüglich, unwesentlich, also vielleicht leicht abweichend vom Planfestellungsbeschluss zu schließen. Um nichts anderes geht es an dieser Stelle. Uns stört der Begriff „unwesentlich“ auch, weil dies zu Prozessen führen könnte. Das sollten wir in Ruhe im Ausschuss bereden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz könnte meines Erachtens qualitativ dahingehend wachsen, dass sie mehr Aufgaben übernimmt und dem Anspruch einer landesweiten Stiftung stärker gerechter wird und stärker in Erscheinung tritt.
Frau Kollegin Hunger, ich teile aber 100-prozentig Ihre Meinung, dass die SUNK jetzt nicht die Aufgaben übernehmen darf, derer man sich im Ministerium vielleicht überdrüssig ist und das Ministerium dann zwar von einigen Aufgaben entledigt wird, aber die Zusammenarbeit fehlt.
Herr Dr. Aeikens, wir müssen heute konstatieren - deswegen bin ich heute auch ein wenig kritischer eingestellt -, dass die vielen Dinge, die wir in den letzten Wochen zum Thema Förderung des Naturschutzes besprochen haben, nicht so abgelaufen sind, wie ich mir das vorstelle. Die Konsequenz kann nur sein, dass man trotz der Änderung des SUNK-Gesetzes auch im MLU darauf achten muss, dass eine auskömmliche Personalausstattung gegeben ist.
Ich habe das Gefühl, dass zumindest in der Abteilung 4 nicht alles so läuft, wie wir uns das im Umweltausschuss oft vorgestellt haben.
Ich kann mich auch daran erinnern, dass der Kollege Leimbach, der leider heute nicht hier ist, mehrfach darauf hingewiesen hat, dass es zumindest zur Übertragung der Gelder nicht unbedingt
eines Gesetzes bedürfe. Dies hätte dann zur Beschleunigung mancher Ausreichungen von Fördermitteln in diesem Jahr geführt. Jetzt ist es richtig, das Gesetz zu machen und damit auch dauerhaft Sicherheit zu haben.
Also, wir brauchen Personal bei der SUNK, wir brauchen Personal im Ministerium. Ich hoffe, dass wir neben den Biodiversitätsprojekten und der Koordinationsstelle Naturpark alsbald eine Lösung für das Thema Loburg finden. Dabei setze ich ganz auf das Ministerium. Es besteht eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Der Abgeordnete Herr Bergmann hat sich bemüht, an der einen oder anderen Stelle etwas mitzuhelfen. Ich muss aber auch sagen, ich bin die Tage von den Worten der Staatssekretärin etwas demotiviert worden, die sagte, dass Herr Bergmann immer Sonderwünsche habe.
- Das stimmt. Das habt ihr zum Glück nicht. Solange die Sonderwünsche, die ich habe, vom Parlament beschlossen werden, sind es Wünsche des Parlaments und nicht nur meine allein. Ich denke, dieses Engagement werde ich mir in diesem Bereich weiterhin aufrechterhalten. Wir müssen aber auch schauen, wie wir an dieser Stelle miteinander umgehen.
Ich erhoffe mir auch etwas von der Kritik, die ich heute hier losgeworden bin, obwohl wir gemeinsame Ziele haben. Ich sage Ihnen, Herr Minister, ich freue mich auch über ein paar Dinge, die in der letzten Zeit passiert sind.
- Vom Ergebnis sicherlich. Deswegen ist zum Schluss auch wieder alles gut. Aber ich denke, man muss die Dinge auch einmal ansprechen, um sie lösen zu können.
Ich denke, es ist wichtig, dass andere das einmal hören, dass wir diese Probleme haben. Auch das MF kann das mal hören. Das führt nicht immer und automatisch gleich zu einer Lösung. Aber ich muss dafür kämpfen, dass diese Dinge, die wir hier machen, ausreichend gut bearbeitet werden können und dass wir nicht wie bei Natura 2000 dann mit Blitz- und Eileinstellungen versuchen, bestimmte Dinge zu retten. - Das soll es gewesen sein.
Wir wollen etwas Gutes: Wir wollen die SUNK auf Vordermann bringen und größer machen. Ich freue mich auf die Diskussion, auch auf die Diskussion mit der SUNK. - Vielen Dank am heutigen Abend.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie sehen, geht der Wechsel hier vorn relativ schnell. Das hat auch etwas damit zu tun, dass der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, in seiner inhaltlichen Tiefe wohl nicht besonders schwierig zu bearbeiten ist.
Der Kollege Lüderitz hat einen guten Vorschlag gemacht, dem ich mich gern anschließen möchte. Ich denke, dass dabei niemand irgendetwas anders sieht. Wir könnten bei diesem Gesetzentwurf auf eine Anhörung verzichten. Aber wir sollten mit dem Städte- und Gemeindebund noch einmal bezüglich des Vorschlages im Hinblick auf eventuelle Gebühren für die Nachsorge in einen Austausch treten; denn dazu macht er einen konkreten Vorschlag. Das Ministerium ist darauf erst einmal nicht eingegangen. Sicherlich kann man sich das noch einmal anhören und in diesem Zusammenhang auch zu einem Beschluss kommen.
Wenn es, wie vorgeschlagen, zu der Streichung des § 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen
Anhalt käme, wäre das KAG natürlich mit betroffen. Vor diesem Hintergrund würde ich empfehlen, dass wir den Gesetzentwurf auch in den Innenausschuss überweisen. Das ist dort kein großer Aufwand, aber es macht Sinn. Dann hätten wir eine schnelle Beratungsfolge, trotzdem alles involviert und kämen sehr schnell zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
Viel mehr bleibt mir heute an diesem heißen Tag nicht zu sagen. - Ich bedanke mich fürs Zuhören und sage: Bis demnächst!
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Antrag. Ich habe lange überlegt; denn es gibt einige ernstzunehmende Pressevertreter, die halten Schwarz-Grün für eine echte Alternative in diesem Land. Da muss noch etwas zusammenwachsen, wenn es wirklich dazu kommen will.
Kollege Weihrich, ich bin nicht die Regierung, und ich kritisiere auch einiges. Als ich diesen Antrag zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich mir:
Wenn er diesen Antrag als Leitantrag auf dem Parteitag der GRÜNEN nicht durchbekommt, warum schiebt er es dann in den Landtag?
Das war meine erste Frage, die ich mir gestellt habe. Das erinnert mich ein wenig an „Haribo Colorado“ nach dem Motto: „Da ist für jeden was drin“, und wir hauen einmal überall drauf.
Ich weiß nicht, über welches Bundesland Sie gesprochen haben, Kollege Weihrich, das muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn es das Land ist, dem Sie im Tourismusbereich große Chancen aufzeigen, dann passt das nicht zusammen, dann sind das zwei verschiedene Bundesländer gewesen, über die Sie im Antrag gesprochen haben. Das muss ich ehrlicherweise auch mal sagen.
Zum Klimaschutz. Ich halte wenig davon, für Bundesländer eigene Klimaschutzziele zu entwickeln. Das passt dann unter Umständen nicht alles in die Gesamtbilanz der Bundesrepublik Deutschland. Und nationale Klimaschutzziele und -standards gibt es. Ich sage das auch deswegen ausdrücklich - Sie wissen das auch -: Sie waren vor wenigen Wochen viel näher an meinem Parteivorsitzenden als wohl unsere gesamte Fraktion. Und dafür gab es Gründe.
Man muss aufpassen. Man schreibt hier immer ziemlich locker ins Vorwort, dass Ökologie und Ökonomie wunderbar zusammenpassen müssen. Das ist auch so. Aber dann stellen wir anschließend die Schalter so um, dass Ökonomie gar nicht mehr geht. Das kann es nicht sein. Das sage ich Ihnen sogar als Umweltpolitiker.
Deswegen finde ich es nicht korrekt, dass wir uns als Bundesland Klimaschutzziele geben, die wir gar nicht einhalten können. Wenn wir in die Vorgaben schauen, auch in das IPCC, dann können wir uns theoretisch zurücklehnen, weil wir die Vorgaben in Sachsen-Anhalt eigentlich alle schon erreicht haben.
- Ja, relativ und absolut, Frau Frederking.
- Wir sind doch auf einem Superweg. Wir haben vieles erreicht. Was wollen Sie denn?
Bei Ihnen geht es doch immer nur darum: Wenn wir etwas erreicht haben, dann wissen Sie es noch ein Stückchen besser. Um nichts anderes geht es Ihnen. Wenn wir irgendwo Recht haben, dann wissen Sie es immer noch ein bisschen besser und haben noch ein bisschen mehr Recht.
Aber mir wäre es lieber, wenn Sie nachher eine Frage stellen; sonst reichen meine fünf Minuten nicht aus.
Wir haben über die kommunalen Klimaschutzthemen gesprochen. Wir haben, lieber Dietmar Weihrich, - deshalb finde ich das auch unfair; ich fand es an vielen Stellen unfair -, hier im Landtag, teilweise auf Initiative der SPD-Fraktion hin, viele Anhörungen durchgeführt. Wir haben auch zum Klimaschutz eine Anhörung durchgeführt. Wir haben Ihren Antrag damals übrigens abgelehnt. Darin stand schon dasselbe. Jetzt kommt das noch einmal, nur anders verpackt. Es soll heute wieder beschlossen werden, was damals schon abgelehnt wurde. Auch das empfinde ich nicht gerade als einen vernünftigen Umgang miteinander.
Ich sage Ihnen etwas zum Artenschutz. Wir haben einen Antrag gehabt zum Fledermausschutz an Windkraftanlagen. Jetzt sagen Sie bitte nicht, das hätte mit dem Artenschutz nichts zu tun. Wir haben hier über den Rotmilan geredet. Wir haben das Rotmilan-Kompetenzzentrum gemeinsam aus der Taufe gehoben. Dabei waren Sie mit initiativ, das will ich durchaus anerkennen.
Wir haben auf einen Antrag der LINKEN hin eine Debatte geführt mit einem anderen Zungenschlag. Es ging um das Thema Neonikotinoide in der Landwirtschaft. Auch das ist für mich ein Thema, das man heutzutage nicht mehr ausklammern darf, wenn man über artenschonende Landwirtschaft reden will. All diese Dinge haben sowohl die Regierung als auch die beiden regierungstragenden Fraktionen aufgenommen.
Falsch war von dem, was Sie vorhin gesagt haben, dass es einen Antrag gegeben habe mit dem Ziel, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen. Das stimmt überhaupt nicht.
Das stimmt in keiner Weise. Es gab mehrere Anträge zum Wolf und in einem einzigen Antrag stand, dass die rechtliche Situation überprüft werden soll. Damit war keineswegs eine Überführung ins Jagdrecht gemeint. Im Übrigen würde das nichts nützen, das wissen Sie so gut wie ich.
- Herr Daldrup ist einer von weit mehr als 60 Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Herr Daldrup
ist auch nicht die Regierung. Ich glaube, Sie haben die Regierung kritisiert. Das spielt aber auch keine Rolle. Einzelmeinungen gibt es innerhalb der GRÜNEN an der einen oder anderen Stelle sicherlich auch.
Beim Hochwasserschutz haben Sie von gesellschaftlicher Akzeptanz gesprochen. Natürlich brauchen wir die. All das, was Sie hier schreiben, ist richtig. All das wird von uns auch getragen. Das wird, glaube ich, im Wesentlichen auch von der CDU-Fraktion und von der Regierung getragen. Worüber wir uns überhaupt streiten könnten, das sind ein paar Zahlen, die die Daten, die Erreichbarkeit und die Schnelligkeit betreffen. Das sehen wir einfach realistischer. Nichts anderes ist es.
Man kann natürlich jedes Mal, wenn sich die Regierung bis zu einem bestimmten Termin ein Ziel setzt, fordern, die Frist um zwei Jahre zu verkürzen. Sie bringen dann einen Antrag in den Landtag ein und sagen, die Regierung ist nicht schnell genug. Das kann man so machen, aber das hilft uns nicht weiter. Denn genau Sie sind hinterher derjenige, der uns vorwirft, dass wir nicht sauber gearbeitet hätten oder dass die Verfahren nicht richtig gewesen seien. Oder wie wir es im Fall des Gimritzer Damms in Halle erlebt haben: Zum Schluss sagen Sie, dass hätten Sie schon vorher gewusst.
Genau das wird dann auch passieren. Deswegen geht manchmal auch Sorgfältigkeit vor Schnelligkeit. Denn wir wollen die Retentionsräume wirklich, und zwar basiert auf vernünftigen Verfahren. Dann klappt das Ganze auch. Es wird gar keine Alternative dazu geben.
Die Landschaftsplanung ist der einzige Punkt, bei dem ich gesehen habe, dass wir übereinstimmend derselben Meinung sind. Diesbezüglich ist mir der Minister noch etwas schuldig, das weiß er auch. Wir haben einmal darüber gesprochen, dass die Landschaftsrahmenplanung wieder angeschoben werden müsste; denn ich glaube, dass die alte Datenbasis aus den Jahren 1990 bis 1992 nicht unbedingt hilfreich ist für Planungen in der heutigen Zeit. Dass man das wieder in Angriff nehmen muss, ist gar keine Frage.
Wenn man das nicht tut - das weiß auch Dietmar Weihrich -, dann haben diejenigen, die mit Planung zu tun haben, ein Problem. Sie müssen sich die Daten neu besorgen, müssen neu kartieren. Das führt übrigens auch zu einer gewissen wirtschaftlichen Tätigkeit im Land, insofern wäre das gar nicht so schlecht. Die Notwendigkeit, sich damit zu beschäftigen, ist natürlich gegeben.
Noch ein paar abschließende Worte von mir zu diesem Antrag. Nach vier Jahren, die die GRÜNEN in diesem Landtag sind, kommt das nun sozusagen als pauschaler Rundumschlag. Ich hätte
vorher gern einmal etwas substanziellere Anträge zum Natur- und Umweltschutz gesehen.
Das heutzutage noch einmal abzuarbeiten in einem solchen Otto-Katalog, das finde ich schon ein bisschen schräg. Aber Sie entscheiden das für sich allein. - Vielen Dank.
Fragen von Frau Frederking beantworte ich immer gern.
Frau Frederking, schönen Dank für die Frage. Ich hatte darum gebeten, damit ich noch etwas länger reden darf. Ich beantworte die Frage auch sehr gern; denn das ist eine Frage, die die SPD in den letzten Wochen mehrmals beantwortet hat.
Das Referenzdatum des IPCC liegt bei Mitte der 90er-Jahre, was den Vergleich der Klimaschutzdaten angeht. Wir nehmen immer Bezug auf 1990. Es ist völlig unbestritten, dass in den neuen Bundesländern gerade in den ersten Jahren nach der Wende viel Industrie abgeschaltet wurde, viele Kraftwerke vom Netz genommen wurden. Deswegen waren die Ziele sehr schnell erreicht; denn
man hat viele CO2-Emittenten sehr schnell vom Netz genommen.
Wenn Sie heute sagen, wir müssten in der gleichen Geschwindigkeit weitermachen, dann kann man das tun. Das ist ein hehrer Anspruch. Fakt ist aber, dass Sie unsere Wirtschaft damit in ein ungleich schwierigeres Fahrwasser bringen als etwa die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Wenn man dort ein oder zwei Braunkohlekraftwerke vom Netz nimmt, dann erreicht man dort wirklich etwas; denn dort stehen noch richtig alte Kamellen, was bei uns schon lange nicht mehr der Fall ist.
Das ist für uns ein Problem; damit verursachen wir für unsere Wirtschaft einen zusätzlichen Nachteil. Das möchte ich nicht; denn auf diese Art und Weise entsiedeln wir die neuen Bundesländer noch weiter. Das kann nicht Ziel und Zweck der Politik sein.
Das ist auch nicht Ziel und Zweck der Umweltpolitik, die ich betreiben möchte. Wir möchten die Umwelt für die Menschen gestalten. Wir möchten nicht die Umwelt ohne die Menschen gestalten; denn die verlassen dann das Land.
Ich mache es kurz und knapp. Ich will gar nicht, dass wir jetzt noch unendlich diskutieren. Ich hoffe nur, Kollege Weihrich, dass Sie mir heute wenigstens in diesem Punkt Recht geben.
Sie haben gesagt, es ist für die Kommunen nichts getan worden. Sind Sie aber nicht doch meiner Meinung, dass Stark III auch ein Klimaschutzprogramm und ein energetisches Sanierungskonzept für Schulen ist und dass das irgendwo auch etwas mit Umwelt zu tun hat?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Weihrich, ich weiß, dass es müßig ist, immer diesen Streit über verschiedene Dinge wie FFH hier auszufechten, aber wir tun es und machen es auch gern. Sie wissen sicher auch, dass ich das eine oder andere kritisch sehe. Ich sehe das jetzt auch nicht als ein Riesendrama an. Es ist nicht der Weltuntergang. Es ist auch so, dass ich es als ein vernünftiges Ziel ansehe, das Land vor Ausgleichszahlungen zu bewahren. Auf der anderen Seite geht es uns gemeinsam darum, die Landschaft in Sachsen-Anhalt in einem schönen Zustand zu erhalten, so wie es die europäischen Richtlinien fordern.
Wir dürfen aber nicht vergessen, auch wenn es sich wie ein Allgemeinplatz oder eine billige Floskel anhört, dass die Natur auch ohne die Vorschriften der Europäischen Union entstanden ist. Die Europäische Union reagiert auf die Naturlandschaften, die hier vorher entstanden sind. Das ist gut so. Das ist der Weg. Deswegen ist es ja nicht so, dass automatisch alles den Bach herunter geht, wenn noch nicht alles administrativ umgesetzt worden ist.
Kollege Scharf hat angesprochen, dass wir das mit wenig Verwaltung machen wollen. Das ist richtig. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir uns nicht immer dem Primat derer unterwerfen, die meinen, dass alles immer mit noch weniger Leuten geht.
Ich muss an dieser Stelle kritisch sagen, dass bei Greening-Maßnahmen, gerade im Bereich der Landwirtschaft, über die wir schon diskutiert haben, häufig nur die Maßnahmen gefördert werden, die einfach zu kontrollieren sind, um möglichst wenig Verwaltungsaufwand zu haben. Dabei bleiben manche Biotoptypen auf der Strecke. Das hat uns an der einen oder anderen Stelle Frau Professor Tischew schon einmal nahe gebracht.
Darüber müssen wir reden, insbesondere darüber, wie wir damit umgehen wollen und ob wir nicht doch bereit sind, an der einen oder anderen Stelle über Verwaltung nachzudenken. Ich finde gut, dass die Verwaltung im Bereich „Natura 2000“ aufgestockt worden ist.
Jetzt bin ich an dem Punkt, an dem wir uns alle einig sind. Es ist schön, dass es eine junge Truppe im Landesverwaltungsamt gibt, die ordentliche Arbeit leistet. Wir haben seit wenigen Wochen eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Darüber habe ich mich besonders gefreut. Wir finden auf Facebook neuerdings die Seite „Sachsen-Anhalt ist naturaverbunden“. Wir haben auf dem Sachsen-Anhalt Tag am Stand des Landesverwaltungsamtes ein Quiz zum Thema Natur mitmachen können. Das war den jungen, neu eingestellten Kollegen wichtig.
Ich glaube, es ist schon einmal richtig, dass ein bisschen etwas von dem, was sich da tut, von der Landesverwaltung in die Bevölkerung hineingetragen wird. Dennoch wissen wir, Dietmar Weihrich - darin gebe ich Ihnen völlig Recht -, wir sind nicht da, wo wir schon sein könnten oder sein wollten. Das ist richtig und unstrittig.
Nichtsdestotrotz sind wir auf einem guten Weg. Nächstes Jahr werden wir uns wahrscheinlich etwas umstellen müssen. Auch das hat Jürgen Scharf angesprochen. Die EU ist dabei, ihr Refit für die FFH-Richtlinie und für die Vogelschutzrichtlinie vorzubereiten.
Einem Gespräch vor wenigen Wochen in Brüssel mit Karl Falkenberg, dem Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt, war schon deutlich zu entnehmen, dass auch die EU ihre eigenen Richtlinien durchaus kritisch sieht und Fragen stellt wie: Warum schaffen wir mit unseren Richtlinien teilweise Positives, und warum geht es teilweise gar nicht voran? Das müssen wir checken, das müssen wir durchspielen. Wir wollen aber, dass wir in Zukunft noch erfolgreicher im Naturschutz sind. - Das ist eine gute Positionierung, eine gute Aussage.
Ich will in diesem Zusammenhang auch gleich sagen - weil ich hier jetzt die Möglichkeit dazu habe -, in dem Refit oder dem Fitnesscheck etwas Negatives zu sehen und zu glauben, der Naturschutz würde hierdurch im schlimmsten Falle kürzer gemacht, das glaube ich nicht. Ich glaube, gerade Karl Falkenberg steht dafür, dass er wirklich etwas Gutes will.
Er kommt dann beispielsweise mit dem Biber, zu dem er sagt, er ist in vielen europäischen Ländern in einem guten Erhaltungszustand. Wir haben aber auch Tierarten in bestimmten Bereichen - ich denke speziell auch an landwirtschaftliche Bereiche -, wo wir einen eklatanten Rückgang zu verzeichnen haben und die EU-Gesetze nicht greifen.
Da bleibt weiterhin viel Arbeit. Ich hoffe nur, dass wir nicht in die falsche Richtung arbeiten, wenn die EU nächstes Jahr - in der ersten oder spätestens in der zweiten Jahreshälfte werden wir es merken - dann doch einiges wieder revidiert und ändert. Das nur am Rande und zur Aktualität. - Ich bedanke mich für das Zuhören. Bis zum nächsten Mal.
Frau Kollegin Frederking, eine kurze Frage. Sie haben vorhin, ich will mal sagen, ziemlich pauschal ein Behördenversagen bei deren Tätigkeit unterstellt. Ich wüsste gern, ob sich das mit meiner Wahrnehmung deckt.
Ich habe in den letzten eineinhalb Jahren mitbekommen, dass der Landkreis Jerichower Land mit einem jungen Landrat sehr stark gegen die Firma Straathof und entsprechende Unternehmen vorgegangen ist. Wir kommentieren jetzt aus sicherer Entfernung solche Dinge, während der Landrat vor Ort und seine Behörde viele Dinge beachten müssen. Ich hätte mich gefreut - deswegen frage ich, ob Sie meine Meinung teilen -, wenn Sie zumindest diese Behörde vorhin herausgehoben und einmal gelobt hätten. Denn ich glaube, viele brauchen einfach auch einmal ein Lob von außerhalb, um mutig genug zu sein, gegen diese Tatbestände vorzugehen.
Es geht dabei nicht nur darum, die eine oder andere Richtlinie zu ändern, sondern denjenigen, die wirklich etwas Tolles leisten, einmal zu sagen: Danke schön für den Mut. - Das wollte ich noch loswerden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich rede gern zum Thema Natura 2000. Herr Kollege Weihrich hat eine Rede gehalten, die mich schon ein wenig überrascht hat; denn ich habe den Absatz der Beschlussfassung gelesen. Ich freue mich, dass Sie wenigstens im Nachhinein doch noch den Kern der Sache erwähnt haben. Ich habe mich immer gefragt: Wo sind hierin eigentlich die Sätze, in denen steht, dass wir Arten, dass wir Gebiete schützen wollen? - Ich fand immer nur die Aussage: Es ist wichtig, schnellstmöglich Dinge zu erfüllen, um Strafzahlungen und Sperrungen von EU-Mitteln zu verhindern.
Anders ausgedrückt: Die Rehe waren näher am Landesrechnungshof als am Landesamt für Umweltschutz. Das hat mich bei der Sache ein wenig geärgert.
- Ja, Frau Kollegin Dalbert, das war so. Wir können das gern noch einmal im Protokoll nachlesen.
Zudem will ich hier noch sagen - das ist ein kleiner kollegialer Hinweis -: Die Flora-Fauna-HabitatRichtlinie heißt in Wirklichkeit Fauna-Flora-HabitatRichtlinie; das war schon immer so.
- Dann schauen wir einmal in die offiziellen Dokumente. Ich wollte vermeiden, dass wir es vertiefen, aber schöne Grüße von Professor Richter. Er legt
großen Wert darauf, dass die Zoologen zuerst genannt werden; ich kann doch nichts dafür.
- Zuerst das Wesentliche, genau so ist es.
Das Wesentliche ist, glaube ich, dass wir dazu kommen, die Arten und die Gebiete, die es dringend nötig haben, zu schützen. Ich glaube, wir haben heute wieder einen nicht notwendigen Sturm im Wasserglas entfacht. Wir schaffen es natürlich, die Verwaltung jetzt wieder über Gebühr mit Auftritten im Umweltausschuss zu beschäftigen. Wir hätten die Verwaltung besser einsetzen können, um bestimmte Dinge auf Vordermann zu bringen.
Was ist denn Fakt? - Fakt ist: Das Netz Natura 2000 in Sachsen-Anhalt steht - und das seit geraumer Zeit. Fakt ist auch, dass das Land dafür hohe Verantwortung trägt, dass das Land letztlich dafür gerade steht, dass keine Verschlechterung eintritt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie weit der Stand an Unterschutzstellungen, an Sicherungen usw. ist. Das Risiko, wenn man es so sagen darf, tragen Sie, Herr Minister, mit; denn Sie dürfen ja nicht verschlechtern.
Das Land hat - darüber freue ich mich -, obwohl es schon unter Druck handeln musste, 22 junge Kolleginnen und Kollegen beim Landesverwaltungsamt eingestellt, die sich mit vielen weiteren Kollegen genau mit dieser Materie beschäftigen. Ich denke, sie sind auf einem guten Weg.
Wir haben das Naturschutzgesetz geändert und wollen diese Landesverordnung nun umsetzen.