Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Auch hier gilt die Debattenstruktur D, eine Gesamtredezeit von 45 Minuten. Die Redezeit verteilt sich wie folgt: GRÜNE vier, SPD acht, LINKE neun, CDU zwölf Minuten, und zwar in dieser Reihenfolge. Die SPD-Fraktion hat als Erste das Wort. Es spricht für die Fragestellerin Herr Steppuhn. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, wie man jetzt von den Bienen zum Arbeitsmarkt kommt.

(Zurufe von der CDU: Bienenfleiß! - Fleiß!)

- Ja. Die Kollegin Mittendorf hat mir das schon mit auf den Weg gegeben. - Wenn wir über fleißige Bienen reden, dann ist es, denke ich, auch richtig, über fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Beschäftigte in diesem Land zu diskutieren.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN)

Somit haben wir den Übergang hergestellt.

Ich möchte vorwegschicken, dass ich Herrn Minister Bischoff dankbar dafür bin, dass diese Große Anfrage so ausführlich beantwortet worden ist. Wenn ein Jurist diese Antworten betrachten und ein Plädoyer halten würde, dann könnte man, glaube ich, diese Antwort auf die Große Anfrage durchweg auch als Plädoyer für einen gesetzlichen Mindestlohn verstehen.

Bevor ich aber dazu komme und die Gründe dafür nenne, die aus den Antworten hervorgehen, möchte ich sagen, dass es ganz wichtig ist, dass wir den Arbeitsmarkt unseres Landes nach Möglichkeit sehr real beurteilen und bewerten. Das gilt auch für die Antworten auf die Große Anfrage, die jetzt gegeben worden sind. Nur wenn die in der Antwort der Landesregierung vorgenommene Einschätzung des Arbeitsmarktes realistisch ist, können die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden.

Ich denke, diese Antwort der Landesregierung macht sehr deutlich - ich meine das nicht negativ, sondern eher positiv -, dass wir einen gespaltenen Arbeitsmarkt haben. Wir haben gute Arbeit in den industriellen Bereichen. Wir haben gute Arbeit in vielen mittelständischen Unternehmen. In diesen Bereichen findet man oft Tarifverträge und auch Betriebsräte.

Wir haben aber auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Wir haben Arbeitsplätze, von denen man nicht leben kann. Wenn wir uns umschauen, in welchen Bereichen es diese Arbeitsplätze gibt, dann stellen wir fest, dass es sich hierbei um die Dienstleistungsbereiche und Teile des Handwerks handelt.

Damit bin ich beim Thema Mindestlohn und Branchenmindestlöhne. Im Bereich des Handwerks gibt es mittlerweile viele Branchen, in denen bereits Branchenmindestlöhne gezahlt werden, beispielsweise im Baugewerbe, Malerhandwerk, Dachdeckerhandwerk und Gebäudereinigerhandwerk. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Branchen aufzählen.

Wir können feststellen, dass diese Branchenmindestlöhne bereits seit einigen Jahren existieren und auch weiterentwickelt wurden - im Dachdeckerhandwerk gilt mittlerweile ein Tariflohn von mehr als 11 € pro Stunde - und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Bereichen und Branchen sehr gut entlohnt werden.

Wir stellen aber auch fest, dass es Bereiche im Handwerk gibt, beispielsweise das Friseurhandwerk, das Bäckerhandwerk, aber auch die Cateringbranche, bei denen keine Tarifverträge existieren, mangelnde Tarifbindung herrscht und die Löhne besonders niedrig sind.

Bei diesen Niedriglohnbereichen im Handwerk können wir noch lange darauf warten, dass Branchenmindestlöhne eingeführt werden, weil die Verhandlungspartner fehlen, weil keine Tarifverträge existieren und weil es möglicherweise in diesen Bereichen auch keine Menschen gibt, die sich zur Sozialpartnerschaft zusammenfinden.

Daher, glaube ich, braucht man an dieser Stelle nicht lange darüber nachzudenken, dass hier der Staat eingreifen müsste. Dies wird nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn funktionieren.

Wir stellen aber auch fest, dass laut der Antwort der Landesregierung 67 000 Menschen im Land aufstockende Leistungen beantragen müssen. Dieses Problem betrifft insbesondere Dienstleistungsbranchen, in denen überwiegend keine Tarifverträge gelten. Ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich sage, dass in diesem Bereich überwiegend Frauen beschäftigt sind. Auch an dieser Stelle ergibt sich Handlungsbedarf.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass es Branchen gibt, in denen reguläre Jobs in Minijobs umgewandelt wurden. Auch angesichts dieser Entwicklung muss gehandelt werden.

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit in diesem Hohen Haus auch darüber debattiert, wie sich arbeitsmarktpolitische Entscheidungen auf der Bundesebene auch nach der Agenda 2010 und nach der Hartz-IV-Reform ausgewirkt haben. In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass die Zunahme an Minijobs auch aus der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen resultiert. Je höher diese Grenzen liegen, umso stärker wird der Anreiz, diese Jobs zu schaffen. Ich denke, dies ist eine Fehlentwicklung, der wir politisch begegnen müssen.

Wenn man sich die Antworten der Landesregierung unter der Fragestellung betrachtet, in welchen Branchen man reagieren kann, dann stellt man fest, dass es insbesondere die Branchen sind, bei denen wir genügend Argumente für einen Mindestlohn haben.

Natürlich muss hierbei versucht werden - das haben wir bislang getan -, auch die Branchenmindestlöhne weiterzuentwickeln. An all den Stellen, Herr Rotter, an denen es Tarifvertragsparteien aus eigener Kraft können, sind Branchenmindestlöhne und Tarifverträge gefragt. Diese kann man auch weiterentwickeln. Ich glaube nicht, dass wir den Dachdeckern heute erzählen müssen - in diesem Bereich ist ein Mindestlohn von mehr als 11 € pro Stunde bereits normal -, dass sie Mindestlöhne von 8,50 € einführen sollen.

Ich frage mich allerdings, warum es im Dachdeckerhandwerk Mindestlöhne von mehr als 11 € pro Stunde gibt, im Glaserhandwerk jedoch Stundenlöhne von weit weniger als 8,50 € existieren. Es liegt auf der Hand: Im Glaserhandwerk gibt es keine Mindestlöhne, in anderen Bereichen gibt es sie. Gerade in den Branchen, in denen es Mindestlöhne gibt, haben sich die Einkommensbedingungen entwickelt und haben sich die Tarifverträge stabilisiert. Diesen Weg sollte man weitergehen.

(Zuruf von Frau Take, CDU)

Wir befinden uns fast gar nicht im Bundestagswahlkampf. Aber ich glaube, es muss gesagt werden: Die Zeit ist endlich dafür reif, dass wir zu einem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland kommen.

(Zustimmung bei der SPD - Beifall bei der LINKEN)

Dieser Mindestlohn ist langsam überfällig. Ich glaube, es gibt viele Menschen auch bei uns im Land, die darauf warten, dass endlich für gute Arbeit gute Löhne gezahlt werden. Ich denke, auch wir als Parlament sind gut beraten, an diesen Dingen weiterhin zu arbeiten. Das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt. Die Zeit ist reif für einen gesetzlichen Mindestlohn. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Steppuhn. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion umfasst 45 Einzelfragen, die sich in vier Themenkomplexe gliedern. Ich nenne die Themenkomplexe in Stichworten: Niedriglohnsektor, prekäre Arbeit, Tarifbindung und Aufstocker.

Seit dem Jahr 2000 ist das öffentliche Interesse bezüglich der Frage, welche Wirkungen und Ergebnisse die Arbeitsmarktreformen gezeigt haben, groß. Auch die Diskussion um die Hartz-IV-Reform nimmt zu zwischen denjenigen, die sagen, diese Reform habe nichts gebracht und habe ihr Ziel verfehlt, und denjenigen, die sagen, man könne bereits ablesen, dass es manche positive Entwicklungen gebe.

Die Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit lässt den Schluss zu, dass zumindest einige Teile dieser Reform Erfolg hatten. Zumindest ist die Arbeitslosigkeit gesunken und die Beschäftigung hat sich erhöht. In Sachsen-Anhalt konnte im

Jahr 2012 mit 137 000 Personen die geringste Arbeitslosigkeit der letzten 20 Jahre verzeichnet werden und es gab mehr als 900 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Andererseits gibt es unerwünschte Nebenwirkungen dieser Reform, wodurch sich die positive Entwicklung relativiert. Dazu gehört unter anderem, dass ein Teil der Erwerbstätigen keine existenzsichernde Beschäftigung ausübt, dass atypische und unsichere Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet wurden und die Tarifbindung auf einem niedrigen Niveau stagniert.

Vor diesem Hintergrund ist die Große Anfrage der SPD-Fraktion einzuordnen. Die Antwort der Landesregierung liefert Datenmaterial, um zu sehen, wie sich die Entwicklung in den letzten Jahren dargestellt hat. Es wird auch die Frage aufgeworfen, wie sich die Einkommensbedingungen und die Beschäftigungsstrukturen in Deutschland und in Sachsen-Anhalt entwickelt haben.

Der erste Teil dieser Großen Anfrage thematisiert die Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in Deutschland und in Sachsen-Anhalt. Die Antworten zeigen vor allem zwei wesentliche Einkommensentwicklungen auf - Herr Steppuhn ist bereits darauf eingegangen -:

Zum einen liegen die Einkommen der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt immer noch rund ein Viertel unter dem Bundesdurchschnitt. Zum anderen zeigt sich, dass im Jahr 2010 und 22 % der Vollbeschäftigten in Sachsen-Anhalt unterhalb der Niedriglohnschwelle von 1 334 € Bruttoverdienst arbeiteten. Das trifft auf 121 000 Personen zu. Zirka 45 000 Menschen erzielten dabei einen Stundenlohn von weniger als 8,50 €.

Ausgehend von diesen Ergebnissen haben wir uns mit der Frage der möglichen Effekte sowie der Vor- und Nachteile von Mindestlöhnen auseinandergesetzt. Wir haben hierzu innerhalb der Landesregierung sehr intensiv diskutiert. Manches davon haben Sie bereits mitbekommen, über manches ist auch im Landtag diskutiert worden.

Im Ergebnis dieser Diskussion steht die Landesregierung weiter zu dem, was bereits im Beschluss des Landtags vom 20. September 2012 erklärt wurde, nämlich dass sich die Landesregierung für die Einführung einer Lohnuntergrenze in Deutschland einsetzt - unter den in der Beschlussrealisierung ebenfalls genannten Bedingungen, insbesondere unter Wahrung der Tarifautonomie.

Aus meiner Sicht haben die wissenschaftlichen Evaluierungen der in Deutschland geltenden Mindestlohnregelungen klar gezeigt, dass diese sich nicht negativ - jedenfalls nicht auf Dauer - auf die Beschäftigungsentwicklung ausgewirkt haben und dass gesamtgesellschaftlich die positiven Effekte von Mindestlöhnen überwiegen.

Dazu hätte ich gern eine persönliche Aussage gemacht. Da es sich aber um die Antwort der Landesregierung handelt, ist es in einer Koalition nicht möglich, dass ich diese Einschätzung weiter vervollständige. Nach meinem Eindruck wird auch aufseiten der Wirtschaft die kürzlich vereinbarte stufenweise Einführung einer Mindestlohnregelung im Friseurhandwerk anerkannt. Das war ein großer Schritt nach vorn.

Manche von Ihnen haben vielleicht auch mitbekommen, dass es für die Arbeitnehmer in den Callcentern ähnliche Bewegungen gibt. Hierzu wurden Bundestagsabgeordnete auch der CDU-Fraktion und auch die zuständige Bundesministerin aufgesucht, um zu versuchen, auch in dieser Branche eine Mindestlohnregelung zu erreichen.

Wir werden nach der Bundestagswahl sehen, ob in dieses Thema noch einmal Bewegung kommt, auch auf der Ebene des Bundesrats. Aber zumindest merkt man, dass es Bewegung in diesem Bereich gibt.

Der zweite Abschnitt der Großen Anfragen befasst sich mit Fragen zur Entwicklung atypischer Beschäftigung, insbesondere im Hinblick auf Leiharbeit und Midijobs. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Beispiele. Es zeigt sich, dass es in Sachsen-Anhalt mit rund 42 000 Midijobbenden und rund 87 000 Minijobbenden ein beachtliches und auch ein beharrliches Ausmaß dieser Beschäftigungsform gibt.

Der Anteil der Beschäftigten im Bereich der Leiharbeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf zuletzt 3,4 % gestiegen. Das durchschnittliche Einkommen der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen beträgt. 1 245 € und liegt damit unterhalb der statistischen Niedriglohnschwelle für eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Leiharbeit durchaus ein geeignetes Instrument sein kann, um Unternehmen eine gewisse personalpolitische Flexibilität zu ermöglichen. Darüber hinaus mag Leiharbeit für den einen oder anderen Arbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sein, auch wenn die sogenannten Klebeeffekte meist geringer ausfallen als unterstellt wird.

Mit Sorge sehen wir aber, wenn Unternehmen Leiharbeit nutzen, um Lohnkosten zu senken oder Stammbelegschaften abzubauen. Ich denke, dass wir an dieser Stelle enger mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten müssen, um noch effektiver den bestehenden gesetzlichen Rahmen auszuschöpfen und um Missbrauch zu verhindern.

Der dritte Fragenkomplex beschäftigt sich mit der Entwicklung der Tarifbindung. Die Tarifbindung in Sachsen-Anhalt lag schon immer unter dem Bundesdurchschnitt und ist zudem seit Jahren rückläufig. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in der kleinteiligen und mittelständisch geprägten Wirt

schaft in unserem Bundesland. In den letzten Jahren zeigen sich aber Hinweise, dass dieser Abwärtstrend schwächer wird.

Der letzte Teil der Großen Anfrage berichtet schließlich über die Entwicklung und den Umfang der Hilfebedürftigkeit von Erwerbstätigen, die sogenannten Aufstocker. Die zeitliche Entwicklung zeigt einen leicht rückläufigen Trend. Dennoch waren zuletzt ca. 67 000 Personen trotz Arbeit auf ein zusätzliches Entgelt und Leistungen nach dem SGB II angewiesen.

Mit der Beantwortung der Großen Anfrage stellt die Landesregierung dem Landtag umfassende Informationen über wichtige Entwicklungslinien auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Ein wesentliches Ziel der Landesregierung ist die Schaffung attraktiver Arbeits- und Einkommensverhältnisse im Land. Dazu zeigt die Große Anfrage deutlich, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Latta das Wort. Bitte schön.