Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Danke schön, Herr Abgeordneter Lange. - Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Niestädt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ja, Herr Lange, was lange währt, wird gut. So sehen wir das zumindest.

Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im März gab es umfangreiche Diskussionen über die Beamtenschaft überhaupt. Ich möchte feststellen, dass der Beamtenstatus für Teile der Verwaltung notwendig und auch sinnvoll ist. Nun kann man trefflich darüber streiten, ob das auch für die Professoren zutrifft. Aber dazu sage ich: Ich muss zur Kenntnis nehmen - das sollten wir alle -, dass, wenn man Exzellenzen für die Hochschullandschaft gewinnen will, kein Weg am Beamtenstatus vorbeiführen wird.

Ich habe in den letzten Jahren gemerkt - und das sehr eindrucksvoll -, dass man das auch bei den Lehrern immer wieder feststellt: Wenn es um den Wettbewerb mit anderen Ländern geht, kommt man um die Verleihung des Beamtenstatus nicht herum. Sonst verlieren wir hier gute Kräfte.

Zum Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Es wurde schon gesagt: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 war Anlass zur Änderung der Regelungen hinsichtlich der Professorenbesoldung. Zwar sind wir von dem ergangenen Urteil zum hessischen Besoldungsrecht nicht direkt betroffen. Aber natürlich müssen wir es genauso umsetzen. Daher die Änderung des Gesetzes.

Hier werden nun die Gehälter der Professoren angehoben, um auch den Professoren ohne Leistungsbezüge ein ausreichendes Grundgehalt zur Verfügung zu stellen. Das macht insgesamt viel Geld aus; das sage ich auch.

Die Mehrkosten, die die Gesetzesänderung im Jahr 2013 verursacht - wir lassen sie rückwirkend ab 1. Januar 2013 in Kraft treten -, betragen round about 500 000 € bis 600 000 €. Davon sind etwa 300 000 €, 400 000 € zusätzliche Personalkosten, die sachgerecht aus den Budgets der Hochschulen zu erbringen sind. Daneben stehen der Anteil, den das Land aus dem Einzelplan 13 erbringt - er beträgt 200 000 € -, und Zuführungen an den Pensionsfonds des Landes.

Die Beratungen in den Ausschüssen haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen werden kann. Ich empfehle daher die Zustimmung zu dem Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Den Erschließungsantrag, Herr Lange, wollen wir ablehnen.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das ist schade!)

Wir haben im Herbst die Haushaltsberatungen. Ihr Entschließungsantrag zielt darauf ab, das Budget entsprechend zu erhöhen. - Vielen Dank.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau so ist es!)

Frau Kollegin Niestädt, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Lange. Möchten Sie sie beantworten?

Ja, gern.

Herr Lange, bitte.

Frau Niestädt, das bedeutet, dass Sie den Hochschulen auch für dieses Jahr, in dem das Gesetz rückwirkend gelten wird, keine Kompensation zur Verfügung stellen wollen, beispielsweise über Personalergänzungsmittel?

Ich habe gesagt, dass wir, wenn Sie es möchten, im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2014 sicherlich noch einmal über das Thema reden können, dass aber aus meiner Sicht der Entschließungsantrag nicht notwendig ist.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön, Frau Abgeordnete Niestädt. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Professor Dalbert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Greife ich doch einmal die Paraphrase auf, die hier gewählt wurde: Was lange währt, wird am Ende dann doch nicht wirklich gut. Es wird verfassungskonform. Das immerhin ist zu konstatieren. Durch die Anhebung der Grundgehälter der W2- und W3Besoldung ist Verfassungskonformität hergestellt worden. Aber man darf auch feststellen, dass wir ein Problem mit diesem Gesetz haben, was die Finanzierung und die Ausgestaltung der sogenannten besonderen Leistungsbezüge betrifft.

Dadurch, dass die Landesregierung sich entschieden hat, den Aufwuchs der Kosten den Hochschulen überzuhelfen, bekommen die Hochschulen ein finanzielles Problem. Das betrifft nicht nur die angewandten Hochschulen. Das betrifft auch die Universitäten. Der Eindruck, dass es die Universitäten nicht betrifft, war einem Rechenfehler des

Finanzministeriums geschuldet. Daher betrifft es alle Hochschulen im Land.

Das führt zu einem systematischen Fehler. Denn die Einführung der W-Besoldung geschah mit dem Ziel, eine Steuerungsfunktion an den Hochschulen zu ermöglichen. Die Steuerungsfunktion läuft über die sogenannten besonderen Leistungsbezüge.

Wenn die Hochschulen kein Geld mehr haben, besondere Leistungsbezüge zu bezahlen, dann haben wir zwei Probleme, nämlich zum einen das Problem, dass die Steuerungsfunktion entfällt - dann kann man nicht mehr steuern, dann kann man nicht mehr sagen, welche besonderen Leistungen man haben will, indem man sie sozusagen vergütet -, und zum anderen das Problem, dass das Grundgehalt zwar verfassungskonform ist, dass es jedoch für die Dauerprofessuren eine Absenkung des Gehaltes um 16 % respektive 19 % bedeutet. Auch das war nicht der Grundgedanke der Einführung der W-Besoldung.

Da die W-Besoldung, so wie Sie sie ausgestaltet haben, verfassungskonform ist, werden wir das Gesetz nicht ablehnen. Aber Sie haben zentrale Probleme nicht gelöst; Sie haben sie durch Ihren Finanzierungsvorschlag sogar verschärft. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete Dalbert. - Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Herr Barthel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Entschließungsantrag zwei Sätze. Es war von den regierungstragenden Fraktionen geradezu ein Auftrag an die Landesregierung, eine Lösung zu entwickeln, die nicht zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts führt. Daher ist der uns nun vorgelegte Gesetzentwurf genau das, was wir haben wollten. Er ist a) verfassungskonform und führt b) nicht zu einem Aufwuchs im Landeshaushalt.

Im Übrigen haben wir uns über die Budgets verständigt, damit es Planungssicherheit für beide Seiten gibt, für das Land auf der einen Seite und für die Hochschulen auf der anderen Seite.

Zunächst ist es auch nicht so, dass irgendjemand weniger Geld bekommt; vielmehr ist es, wie es Kollegin Dalbert sagte, ein Verschiebebahnhof zwischen Leistungsbudgets und Grundvergütung. Wir hatten auch nicht den Anspruch, dass Professoren am Ende mehr Geld bekommen.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Eher weni- ger!)

Ich will auf einen Aspekt kommen, den meine Vorredner noch nicht beleuchtet haben, der aus der Sicht meiner Fraktion aber ein ganz wesentlicher ist.

Zum einen hat Kollegin Niestädt zu Recht gesagt, dass es wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, auf die Verbeamtung von Wissenschaftlern zu verzichten. Wenn wir uns einmal kurz ansehen, was ein Beamter für einen Auftrag hat, ist es so, dass er natürlich zu Recht den Anspruch auf eine leistungsgerechte und amtsangemessene Vergütung hat. Damit ist aber aus der Sicht meiner Fraktion auch der Anspruch vom Land und von den Studenten verbunden, dass der Beamte seine Arbeitsleistungen und seine Arbeitskraft auch zu 100 % und ausschließlich dem Wohl des Landes zur Verfügung stellt.

(Herr Kolze, CDU: Genau so ist es!)

Wenn man sich mit Studenten - das ist Stand 2013, nicht von irgendwann - unterhält, dann hört man, dass es doch den einen oder anderen Professor gibt, der am Montagmittag da ist und am Donnerstagmittag schon wieder verschwunden ist.

(Zustimmung von Herrn Kolze, CDU - Zuruf von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

- Nein. - Nebenbei ist er noch Gutachter oder hat ein Architekturbüro oder ein Planungsbüro, das er auch noch am Leben erhalten muss. Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Das das passt an der Stelle nicht zusammen.

Daher hat meine Fraktion in der Tat große Sympathien für den Vorschlag des Ministerpräsidenten, dass man sich darüber Gedanken macht, ob es nicht sinnvoll ist, dass Landesbeamte ab einer gewissen Besoldungsgruppe im Land SachsenAnhalt auch ihren Lebensmittelpunkt haben müssen.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der CDU: Jawohl! - Unruhe)

Zumindest den, der die Arbeit von Montag bis Freitag so regelt, sodass die Professoren tatsächlich mit ihrer ganzen Kraft dem Wohl des Landes und der Studenten zur Verfügung stehen. Denn eines ist Fakt: Nur wenn Sie hier als Professor mit Kammern und Verbänden gut vernetzt sind, gewisse Netzwerke aufbauen - das kostet alles Zeit -, können sie auch erfolgreich zum Wohl des Landes an unseren Hochschulen agieren.

Vor diesem Hintergrund, meinen wir, ist zu Recht die Erwartung aller vorhanden, dass die Gegenbuchung für eine angemessene Vergütung eine angemessene Leistungserbringung ist. Darüber wird sich meine Fraktion zukünftig stärker Gedan

ken machen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Barthel. - Wir können nunmehr die Aussprache abschließen und in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2234 eintreten. In Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen nun vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

(Herr Borgwardt, CDU: Richtig!)

Ich lasse nun über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit haben die Artikelüberschriften eine Mehrheit gefunden.

Ich lasse nunmehr über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz zur Änderung landesbesoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit hat die Gesetzesüberschrift eine Mehrheit gefunden.

Jetzt lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit hat das Gesetz die erforderliche Mehrheit gefunden und ist beschlossen worden.

Ich lasse nunmehr abschließend über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/2272 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich die Stimme? - Niemand. Damit hat der Entschließungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Wir sind nunmehr am Ende der 47. Sitzung des Landtags angelangt. Ich berufe die 48. Sitzung für morgen früh 9 Uhr ein. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 6 - Berufsnachwuchs in der Land- und Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt sichern.

Ich schließe die heutige Sitzung des Landtages.

Schluss der Sitzung: 18.37 Uhr.