Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes dachte ich mir, was sollen wir dazu noch austauschen; es ist eigentlich alles gesagt. Manchmal wird man im Parlament aber doch überrascht. Noch einmal in der Klarheit vom Wissenschaftsminister zu hören, dass es überhaupt keinen Änderungsbedarf gebe,
Ich empfehle, dazu das Gutachten des Wissenschaftsrats zu lesen, weil auch der Wissenschaftsrat sagt, wir müssen an die Karrierewege unserer jungen Leute ran.
Insofern, Herr Minister, haben Sie nicht viele Leute hinter sich, wenn Sie sagen, es gebe keinen Änderungsbedarf. Ihre Fehlinterpretationen des Gesetzentwurfs, um den es hier geht, haben Sie hier erneut wiederholt. Ich will das nicht erneut korrigieren. Ich habe das bereits bei der Einbringung des Antrags getan.
Wenn ich jetzt zu der Beschlussempfehlung komme, dann wird es Sie nicht überraschen, dass wir die Beschlussempfehlung ablehnen. Sie ist wirklich weniger als ein Nichts. In der Beschlussempfehlung wird konstatiert, dass wir ein Problem haben. Das ist schon mehr, als der zuständige Minister sagt. Ich muss mich insofern korrigieren. Vielen Dank dafür, dass das Problem konstatiert wird. Die Ansprüche in diesem Haus werden ja immer bescheidener.
verabschiedet haben, sagen, dass es ein Problem gibt und dass man die Arbeits- und Karrierechancen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern muss. Sie sagen aber nicht, wie man das macht.
Es gibt ein gutes Mittel: Schließen Sie sich der Bundesratsinitiative an! Darin steht alles. Das hätten wir uns gewünscht. Dafür hat die Kraft gefehlt. Wir werden die Beschlussempfehlung weiterhin ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon in der ersten Debatte über dieses Thema haben wir sehr viel Einigkeit verspürt.
Diese Einigkeit hat sich auch im Ausschuss fortgesetzt, sodass wir nach wenigen Minuten der Diskussion über dieses Thema in der Lage waren, eine Beschlussempfehlung abzugeben, die heute vorliegt.
Ja, die erste Debatte im Landtag hat gezeigt, dieses Gesetz, das die befristeten Arbeitsverträge in der Wissenschaft regelt, ist nicht nur berechtigt, sondern hat sich auch bewährt.
Es hat sich aber auch gezeigt, dass der zweite der Teil der Wahrheit nicht vergessen werden darf: Warum hat man dieses Gesetz beschlossen und warum hat es sich bewährt? - Dieses Gesetz gibt vor allem jungen Wissenschaftlern eine Chance, im Bereich von Lehre und Forschung tätig zu werden, die vorher in dem starren System nicht gegeben war,
Ja, Teil der Beschlussvorlage ist auch der Satz, auf den meine Kollegin hingewiesen hat: Dazu gehört auch die Verbesserung der Arbeits- und Karrierechancen und dergleichen mehr - „auch“, neben anderem.
Ich möchte hier nichts hineininterpretieren, was in der Debatte im Ausschuss nicht vorgekommen ist und nicht beschlossen wurde.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft in Drs. 6/2236 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Wir schließen Tagesordnungspunkt 4.
Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt transparenter gestalten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema wurde genannt. Es geht um die Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen und darum, diese transparenter zu gestalten.
Lassen Sie mich zu Beginn meiner Einbringungsrede erklären, worüber wir reden und was das Problem dabei ist. Wir beobachten seit den 80er-Jahren eine Ausweitung der sogenannten Drittmittelfinanzierung an den Hochschulen. Das heißt, dass die Hochschulen zum Teil auch als Reaktion auf die schlechtere Finanzierung durch die öffentliche Hand Mittel einwerben, um ihre Forschung zu finanzieren. Das ist prinzipiell etwas Gutes. Darüber haben wir heute schon in einem anderen Kontext debattiert.
Mit den Drittmitteln nimmt auch der Anteil der Mittel zu, die durch die Wirtschaft zugewendet werden, also nicht durch die DFG und die Bundesministerien und andere, sondern schlicht und einfach durch Wirtschaftsunternehmen aus der Region.
Das ist im Prinzip auch etwas Gutes. Das wollen wir ja haben. Wir wollen ja diese Kooperationen haben, weil - ich habe das mehrfach in anderen Kontexten hier schon gesagt - durch diese anwendungsbezogene Forschung die Hochschulen die Wirtschaft im Lande stärken, die gar nicht die Kraft hat, diese Forschung selber zu leisten. Auch die Verschränkung in der Lehre, dass sich die Wirtschaft da engagiert, ist gut. Dadurch wird die Lehre praxisnäher und die Ausbildung praxistauglicher.
Wir reden also über etwas - das will ich am Anfang klarstellen -, was im Prinzip auch gerade für unser Land mit seiner sehr kleinteiligen Wirtschaftsstruktur eine gute und spannende Entwicklung ist.
Aber trotzdem gibt es bei der Entwicklung ein Problem. Das Problem hat zwei Seiten. Die eine Seite des Problems ist, dass der Umgang zwischen den beiden Vertragspartnern nicht geregelt ist. Zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und einem Lehrstuhlinhaber an der Uni zum Beispiel ist das komplett durchgeregelt. Da gibt es ein Regelwerk. Danach richten sich alle. Da ist klar, wie das mit dem Publizieren ist, wie das mit Kosten usw. ist. Das ist bei der freien Wirtschaft eben nicht klar, weil sich dieser Sektor nach und nach entwickelt hat und größer geworden ist. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt, der natürlich mich als Abgeordnete und als Haushaltsgesetzgeberin besonders umtreibt, ist, dass wir keinen Zugang zu diesen Vereinbarungen haben. Wenn wir die Landesregierung nach diesen Vereinbarungen fragen, so verweist die Landesregierung immer auf die Vertraulichkeit dieser Vereinbarungen. Das kann sie auch tun, weil im Informationszugangsgesetz die Hochschulen ausgenommen worden sind.
Das heißt, dass wir hier eine Grauzone haben, bei der wir im Prinzip sagen, dass das vom Ansatz her alles gut ist, dass aber keiner so richtig hineingucken kann und keiner weiß, was wirklich vereinbart worden ist.
Es gab in anderen Bundesländern Vorfälle - in Köln, Nordrhein-Westfalen, aber auch in Berlin -, wo solche Vereinbarungen und Verträge zwischen Hochschulen und großen Unternehmen plötzlich bekannt geworden sind und wo man dann doch relativ erschüttert war, weil diese Verträge einen starken Eingriff in die Freiheit der Forschung darstellen und massiven Einfluss auf die Lehre genommen haben. Das hat noch einmal deutlich gemacht, dass es hier ein Problem gibt.
Ich will auch sehr deutlich sagen: Wir haben dieses Problem bei uns im Land nach allem, was ich weiß, nicht, und ich habe auch überhaupt keine Veranlassung zu meinen, dass wir da ein Problem haben.
Aber dieses Thema beschäftigt uns jetzt schon über ein Jahr. Wir haben dieses Thema mit den Hochschulrektoren sehr eng besprochen. Auch die Hochschulrektoren gehen da mit uns mit, indem sie sagen: Es ist gut für unser Land, wenn wir hier Transparenzregeln vereinbaren, weil dann beide Seiten gar nicht erst in Probleme kommen. - Das wollen wir ja - eben weil wir sagen, dass wir dieses zarte Pflänzchen „Kooperative Forschung Hochschulen/Wirtschaft“ im Lande stärken wollen.