Konkret sind im LAU für den Bereich der Waldlebensraumtypen gegenwärtig von fünf VBE nur noch 3,6 besetzt, im wissenschaftlichen Umsetzungsbereich zur Natura 2000 werden es im Jahr 2014 von derzeit zwölf VBE nur noch acht sein, die besetzt sind. Die Tendenz bis 2018 ist weiter sinkend.
Noch interessanter liest sich der Landesrechnungshofbericht. Hierin finden wir den bemerkenswerten Satz - ich darf zitieren -:
„Das Landesverwaltungsamt schätzte bereits im September 2009 in einem Bericht an das MLU ein, dass mit dem vorhandenen Personalbestand im Landesverwaltungsamt und dem Landesamt für Umweltschutz die nationalrechtliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete voraussichtlich erst im Jahr 2054 abgeschlossen werden könne.“
Ich habe mich nicht versprochen. Es handelt sich um das Jahr 2054. Wir können uns zumindest trösten: Keiner von uns wird wohl dann noch in Verantwortung sein.
Ich finde, das ist ein Skandal. Wenn ich mich nicht irre, Herr Leimbach, waren Sie damals noch verantwortlich im Landesverwaltungsamt.
Herr Dr. Aeikens, da helfen noch so schöne Papiere zum Erhalt der biologischen Vielfalt, Klima- und andere Konzepte, Berichte und Worte nicht. Wenn wir nicht endlich umsteuern und die praktische Umsetzung des Naturschutzes zu einer Schwerpunktaufgabe in Ihrem Haus machen - dabei schließe ich die personelle und finanzielle Ausstattung der Ämter und Behörden wie auch die schnelle und handhabbare Erstellung von Förderrichtlinien in diesem Segment ein -, dann sehe ich schwarz, was die naturschutzfachliche Planung und Entwicklung in unserem Land betrifft.
Das übrigens hat in ähnlicher Form bezogen auf den Natura-2000-Prozess auch der Landesrechnungshof so angemerkt - ich meine, sehr zu Recht.
Wie ernst es die Koalition mit der Finanzausstattung meint, wird dadurch ersichtlich, dass man sich für andere Wünsche im Haushalt 2014 wieder am Haushaltstitel Natura 2000 bedient hat. Ich finde dies skandalös.
Anstatt dafür Sorge zu tragen, dass Ministerium und Behörden in die Lage versetzt werden, so zeitnah wie möglich diese Pflichtaufgabe zu erfüllen, glaubt man hier, weiter auf Zeit spielen zu
können. Es geht ja nur um Naturschutz. Das kostet nur und ist nur hinderlich. Da ist zum Beispiel die A 14 viel wichtiger, da kann man mal so eben 38 Stellen am Haushalt vorbei zusätzlich ausbringen.
So kann man natürlich auch herangehen. Aber jeder kann täglich in unserer modernen Medienwelt verfolgen: Verzicht auf Naturerhalt führt zu Katastrophen, zu menschlichem Leid und volkswirtschaftlichen Krisen. Er bedroht vor allem die zukünftigen Generationen. Aber eine A 14 ermöglicht zumindest den schnellen Wegzug aus den dann gefährdeten Regionen.
Um wieder in die richtige Spur zu finden und der Natur langfristig eine Chance zu geben, schließen wir uns der Forderung des Landesrechnungshofs an und fordern die Landesregierung auf, noch im ersten Quartal 2014 einen konkreten Ablaufplan zur Umsetzung des Natura-2000-Prozesses vorzulegen.
Es geht uns dabei nicht um die verbale Absichtserklärung, so wie im Strategiepapier zur biologischen Vielfalt oder in den bisherigen Berichterstattungen, sondern wir wollen konkret wissen, was bis wann in den Bereichen Planung, Monitoring, Ausweisung und Berichterstattung erfolgt, welche finanziellen und personellen Mittel dafür erforderlich sind, was man durch Dritte leisten lassen kann, was gegenüber der Europäischen Union vorgesehen ist, um das drohende Vertragsverletzungsverfahren zu umgehen. Dieses Vertragsverletzungsverfahren richtet sich zwar gegen die Bundesrepublik Deutschland, ist aber im Wesentlichen mit durch das Land Sachsen-Anhalt beeinflusst.
Es geht mir auch darum, endlich die Schritte zu erfüllen, die angekündigt wurden. So wurde davon gesprochen, dass es ein gebündeltes Verfahren zur Sicherung der Schutzgebiete mit standardisierten Umsetzungsvorschriften geben soll. Ich weiß, dass diese Form der Umsetzung nicht unumstritten ist und viele Fachpolitiker - mich eingeschlossen - dem eher skeptisch gegenüberstehen. Wenn ich diese Form aber, Herr Minister, umsetzen will, dann erfordert das, dass sie durch wissenschaftlich hochqualifiziertes Personal vorbereitet wird - und das möglichst schnell.
Ich erwarte auch, dass die Berichterstattung dergestalt erfolgt, dass uns dieses Mal ohne das Weglassen misslicher Themen und Inhalte berichtet wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Lüderitz, Sie sprachen von 36 Stellen für die A 14, die am Haushalt vorbei zusätzlich ausgebracht wurden. Das interessiert mich als Finanzpolitiker natürlich in besonderer Weise, weil wir auch im Finanzausschuss großen Wert auf das Budgetrecht des Landtages legen. Können Sie mir vielleicht etwas genauer sagen, was da an uns vorbei passiert ist? Das habe ich nicht ganz verstanden.
Dann haben Sie, Herr Kollege Barthel, die Medien aber schlecht verfolgt. Das war an dem Tag, als der Haushalt des Verkehrsministeriums behandelt wurde, als abends noch in den Medien verkündet wurde, dass 38 zusätzliche Stellen zur Abarbeitung der Probleme, die bei der A-14-Planfeststellung entstanden sind, umgesetzt werden.
Ich möchte klarstellen, dass das Zusammenziehen und Bündeln von Stellen, die bereits für einen bestimmten Aufgabenzweck in der Landesverwaltung vorhanden sind, nicht das Ausbringen von zusätzlichen Stellen am Haushalt vorbei ist. Das ist Handeln der Exekutive. Dazu wird der Finanzausschuss in der Regel nicht benötigt.
Also wenn das nicht im Einzelplan 14 wirksam wird, dann wundert mich das doch sehr, Herr Kollege Barthel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen des Abgeordneten Lüderitz mit großem Interesse und mit viel Aufmerksamkeit zugehört. Sie haben das Wort „Skandal“ inflationär verwendet.
Wir arbeiten hier ein wichtiges Thema solide und präzise ab, meine Damen und Herren, ein Thema, das mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist. Aber machen Sie sich keine Sorgen: Wir werden die Herausforderung annehmen, und wir werden es schaffen - wie andere Bundesländer auch -, Natura 2000 ordnungsgemäß umzusetzen. Ich freue mich darauf, Ihnen dazu zunächst einmal berichten zu dürfen, und ich freue mich auf die Diskussion in den Fachausschüssen.
Die nationalrechtliche Sicherung der Natura-2000Gebiete ist natürlich eine besondere Verpflichtung, zu deren Erfüllung das Land erhebliche Anstrengungen unternimmt. Wir sind verpflichtet, die gemeldeten Natura-2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete auszuweisen.
Dabei sind nach den Vorgaben der Europäischen Kommission Regelungen zu treffen, die einen günstigen Erhaltungszustand der relevanten Arten und Lebensräume gewährleisten oder unter Umständen auch wiederherstellen. Wir sprechen insgesamt von einer Fläche von 232 000 ha.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Abarbeitung der Vorgaben, aber wir wollen den Prozess beschleunigen. Der Sachverhalt ist auf europäischer Ebene der, dass die Kommission mit Datum vom 25. April 2013 gegen 14 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ein Pilotverfahren als Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet hat. Das nehmen wir sehr ernst.
Dieses Pilotvorhaben beruht auf den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragenkatalog, den die EU-Kommission im Juni 2012 allen Mitgliedstaaten übermittelt hat. Lediglich Dänemark hat nach Ansicht der EU-Kommission alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung seiner Verpflichtungen nach Natura 2000 erfüllt, alle anderen Staaten bisher nicht.
Wie aus den Antworten der Bundesländer auf die Fragen der Kommission zur Umsetzung von Natura 2000 hervorgeht, beschreiten die einzelnen Län
der sehr verschiedene Wege, um die europarechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese reichen im Wesentlichen von klassischen Schutzgebietsverordnungen über Grundschutzverordnungen bis zu freiwilligen Vereinbarungen und Verwaltungsvorschriften.
Dies führt uns auch zu der Überlegung, unseren Weg einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, ob wir Natura 2000 nicht mit weniger Aufwand genauso effektiv umsetzen können und den Prozess noch beschleunigen können. Ich finde, es ist absolut legitim, nach links und rechts zu schauen und zu schauen, wie andere Bundesländer mit dieser Thematik umgehen.
Die Bewertung der Kommission zu den unterschiedlichen Umsetzungsstrategien steht zwar noch aus, aber nach den bisherigen Erkenntnissen stehen wir nicht im Fokus kritischer Überlegungen. Dies beruhigt mich ein Stück weit. Wir können aber noch nicht abschätzen, welche Positionen die Kommission im Einzelnen einnehmen wird. Die Bewertung bleibt abzuwarten.
Wie ich bereits ausgeführt habe, prüfen wir auch im Lichte der Handlungen der anderen Bundesländer, wie wir die Anforderungen rechtssicher erfüllen können und den Prozess beschleunigen können.