Herr Minister, die Entwürfe für die Leistungsvereinbarungen kennen wir ja schon. Darüber haben wir auch schon einmal im Ausschuss geredet.
Was muss denn dabei mit den Studentenwerken jetzt noch groß verhandelt werden? Die Planzahlen stehen fest und im Prinzip müssten die Leistungsvereinbarungen insoweit ausformuliert sein, dass sie schon unterschrieben sein könnten. Sie müssten so schnell wie möglich und möglichst noch in diesem Jahr unterschrieben werden, damit die Studentenwerke in das nächste Jahr mit Planungssicherheit starten, so wie es der Landtag gewollt hat.
Das ist völlig richtig. Die Studentenwerke wissen, was der Landtag beschlossen hat. Hierbei geht es jetzt nur noch um die formale Freigabe der Verpflichtungsermächtigung. Sie wissen, dass eine Verpflichtungsermächtigung erst dann eingegangen werden kann, wenn formal vom Finanzministerium die Freigabe erteilt worden ist. Diese werden wir jetzt beantragen. Wenn wir diese haben und wenn die Entwürfe auch so von den Studentenwerken gewollt werden, werden wir gemeinsam
Die letzte Frage für heute, die Frage 8 stellt der Abgeordnete Herr Dr. Thiel zu dem Thema Sponsorensuche für einen Dessauer Sportverein. Es antwortet der Minister Stahlknecht.
In einer MDR-Sendung am 28. November 2013 wurde im Zusammenhang mit einem Stadtratsbeschluss der Stadt Dessau zur Rettung eines Sportvereins aus einer Vorlage des Stadtrates zitiert, dass durch den Wegfall von Sponsoren und das Nichtzustandekommen eines durch den Ministerpräsidenten in Aussicht gestellten neuen Großsponsorenvertrages sich die Situation dieses Vereins dramatisch zugespitzt habe.
1. Bestätigt die Landesregierung die in der Beschlussvorlage des Stadtrates Dessau getroffene Aussage, dass der Ministerpräsident gegenüber Vertretern der Stadt Dessau eine Zusage gemacht hat, nach der er sich um einen entsprechenden Sponsor für den Sportverein bemühen wird, und hält die Landesregierung einen solchen Einsatz des Ministerpräsidenten für angebracht?
2. In welchem Zusammenhang hat der Ministerpräsident sich bei einem Unternehmen um einen Sponsoringvertrag bemüht?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die genannte Berichterstattung beruht auf einer inhaltlich unzutreffenden Darstellung im Stadtrat Dessau über eine sportpolitische Veranstaltung,
In dem Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an Herrn Oberbürgermeister Klemens Koschig vom 18. Oktober 2013 heißt es zu einem angeblich in Aussicht gestellten Großsponsorenvertrag - ich zitiere -:
stellt. Er hat vielmehr eine mit dem Sportminister vereinbarte Veranstaltungsreihe ‚Sport und Wissenschaft’ genutzt, um vor Ort Kontakte zu knüpfen und allgemein für eine stärkere Unterstützung durch die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zu werben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Sachverhalt in geeigneter Weise klarstellten.“
Sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ tarifgerecht entlohnen
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag ist nur ein wirklich kleiner Baustein. Er ist ein kleiner Baustein im Rahmen eines sehr viel größeren und komplexeren Problems. Es geht im Grunde um schlechte oder unangemessene Bezahlung und teilweise um prekäre Bedingungen bei der Beschäftigung im Rahmen der sozialen Arbeit.
Soziale Arbeit wird viel zu schlecht bezahlt, meine Damen und Herren. Sie wird gegenüber vergleichbaren Arbeiten schlechter bezahlt, zum Beispiel im Vergleich zu den Lehrkräften an Schulen und den Schulsozialarbeiterinnen. Sie wird schlechter bezahlt gegenüber ganz anderen Berufen.
Das hat sehr viele komplexe und unterschiedliche Ursachen. Ich will an dieser Stelle nur zwei nennen. Zum einen, denke ich, handelt es sich um einen Grundirrtum. Der Grundirrtum besteht darin, dass man davon ausgeht: Soziale Arbeit ist der Reparaturbetrieb der Gesellschaft. Nein, meine Damen und Herren, das ist sie nicht.
Soziale Arbeit bedeutet, Menschen oder Kinder und Jugendliche, je nachdem, in ihrer gesamten Perspektive, in ihrer gesamten Persönlichkeit und auch in ihrer jeweiligen sozialen Lebenslage im Blick zu behalten.
Problemkinder - in Anführungsstrichen -, sondern um alle Kinder und Jugendlichen. Damit ist es auch das Anliegen aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, mit älteren Menschen, mit Erwachsenen, wie auch immer.
Eine andere Ursache will ich nur kurz antippen. Es ist ein sogenannter typischer Frauenberuf. Ich denke, das ist auch eine Ursache. Wenn Sie es sich angucken, dann tummeln sich in diesen Bereichen querbeet vergleichsweise wenige Männer. Das hat Konsequenzen.
Darüber hinaus halte ich die Trennung von Bildungsberufen und sozialen Berufen - ich nehme einmal diese beiden Kategorien -, also die Auslagerung der sozialen Perspektive aus manchen Bildungsberufen für ein Absurdum. Das ist im Übrigen eine Alleinstellung Deutschlands. Das kann man an den unterschiedlichen Ausbildungsberufen und auch an den unterschiedlichen ministeriellen Zuständigkeiten ablesen. Genaugenommen ist das ein Spiegelbild des Grundverständnisses, das ich eingangs genannt habe.
Außerdem gibt es eine heimliche Wertehierarchie, meine Damen und Herren, zwischen sozialen Berufen und Bildungsberufen. Es ist absurd zu sagen, soziale Berufe haben immer das Anliegen, Bildungsprozesse in Gang zu setzen, und umgekehrt: Bildungsprozesse sind nur dann erfolgreich, wenn sie auch die soziale Lage von Menschen im Blick haben, um die es ihnen geht.
Es gibt unzählige Beispiele, die diese Problemlage illustrieren. Das zeigt sich in der unterschiedlichen Bezahlung von Erzieherinnen zum Beispiel im Vergleich zu Lehrerinnen, was wir immer gemeinsam beklagen. Es gibt eine Pyramide von Erzieherinnen bis zum Hochschullehrer, was das Einkommen im Bildungsbereich betrifft, und das Problem zeigt sich auch an der mickrigen Bezahlung von Sozialarbeiterinnen in allen Bereichen.
Kommen wir zum Antrag. Nehmen wir das Beispiel der Schulsozialarbeiterinnen aus dem Programm „Schulerfolg sichern“. Sie sind im Vergleich zu den Lehrkräften sehr viel niedriger eingruppiert. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Netzwerkstellen sind auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Kultusministeriums in die Entgeltgruppen 9 und 10 eingruppiert - wohlgemerkt: nach der Richtlinie.
Man muss dabei beachten, dass es sich dabei nur um die Stellenbewertung handelt. Tatsächlich werden die Kolleginnen nur dann in diese Entgeltgruppen eingruppiert, wenn sie bei einem Träger angestellt sind, der Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L abschließt, oder wenn sie im öffent
lichen Dienst beschäftigt sind. Das Land kontrolliert das aber nicht. Es kontrolliert lediglich das Verbot der Besserstellung im Vergleich zum öffentlichen Dienst.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im vergangenen Jahr nennt die Landesregierung neun Träger von Netzwerkstellen, die die Fachkräfte nach trägerinternen - trägerintern, so wird es genannt - Tarifen bezahlen: im Bördekreis, in Dessau, im Altmarkkreis Salzwedel, in Landkreis Stendal, im Burgenlandkreis, in Halle, in Mansfeld-Südharz und im Saalekreis. Die Landesregierung hat nach eigenen Angaben Abweichungen in Höhe von 0,5 % bis - sage und schreibe! - 20 % festgestellt.
Die Vergütung der in den Schulen selbst tätigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wird nicht erfasst. Dazu stehen uns leider keine Daten zur Verfügung. Man kann nur auf das zugreifen, was einem erzählt wird. Es gibt eine Prüfung, aber auch wieder lediglich die Prüfung, dass es keine Besserstellung gegenüber dem öffentlichen Dienst geben kann.
Auch die Umsetzung der Regelung zum Erreichen höherer tariflicher Erfahrungsstufen wird vom Landesverwaltungsamt nicht erfasst. Sie ist aufgrund der permanenten Befristung dieser Arbeit und den immer wieder neuen Neueinstellungen gefährdet.
Wir finden, dass all das ein sehr beklagenswerter Zustand ist. Er wird von allen quer über alle Parteien - selbstverständlich mit mehr oder weniger großer Leidenschaft - beklagt. Zum Beispiel am Internationalen Frauentag oder am Internationalen Tag der sozialen Arbeit gibt es immer wieder Presseerklärungen dazu. Das Problem ist aber, dass die Klagen weitgehend folgenlos bleiben.
Es wird jeweils auf die Zuständigkeit anderer verwiesen oder auf vermeintliche Sachzwänge, die im Grunde genommen aber nicht von Gott gegeben sind, meine Damen und Herren. Es ist eine ganze Menge Baustellen zu beackern. Die können nicht alle in einem Antrag behandelt werden. Wir haben fragmentierte Zuständigkeiten. Wir haben fragmentierte Strukturen.
Der Antrag, der Ihnen jetzt vorliegt, könnte daher bestenfalls ein erster Schritt sein, um irgendwann Nägel mit Köpfen zu machen. Wir haben uns entschieden, den ersten Schritt zu gehen, nämlich die gleiche Bezahlung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, die bei freien Trägern beschäftigt sind, und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, die in Einrichtungen kommunaler Träger arbeiten, einzufordern und verbindlich zu regeln.
Ich sage noch einmal, dass das wirklich nur ein kleiner Schritt wäre. Es wäre wünschenswert gewesen, gleich zu sagen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gehören mindestens in die
Entgeltgruppe 10. Das Problem ist aber, dass die Mittel der Europäischen Union gedeckelt sind - das wissen Sie alle. Bei einer Anhebung der Vergütung könnten wir wesentlich weniger Personal bezahlen, obwohl eigentlich sehr viel mehr Personal gebraucht wird. Dieser Punkt hat uns davor zurückschrecken lassen.
Wir haben uns aber entschlossen, meine Damen und Herren, die gleiche Bezahlung mindestens nach Entgeltgruppe 9 zu fordern. Nach meinem Eindruck wäre dieses Anliegen durchaus mehrheitsfähig. Wir hatten dazu auch schon Debatten im Ausschuss, in denen man durchaus das Gefühl hatte, es könnte sich um ein gemeinsames Anliegen handeln. - In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Borg- wardt, CDU: Wie viel würden die denn weni- ger, wenn wir das machen würden? Wie viel weniger müssten das werden?)
Vielen Dank, Frau Kollegin Bull. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.