Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

(Herr Bommersbach, CDU: Aber eine Aus- nahme haben Sie trotzdem gemacht!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Herr Güssau. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich am Dienstagnachmittag die Mitteilung erhielt, es werde eine Aktuelle Debatte zum Thema Schulentwicklungsplanung geben, war ich etwas verärgert.

(Zustimmung bei der CDU)

Warum? - Es sind ganz klar Gründe, die mit den bevorstehenden Kommunalwahlen zu tun haben.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Korrekt! - Weitere Zurufe)

Einige Barden von der SPD und auch aus unseren Reihen, von der CDU, haben in den vergangenen Wochen mit mehr oder weniger öffentlichkeitswirksamen Stellungnahmen dazu beigetragen, dass heute nun DIE LINKE ihren großen Auftritt hatte.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Ob das für die Betroffenen so schön ist?)

Herr Höhn, Sie haben den Ball aufgenommen. Sie haben hier verbal Prügel verteilt. Sie haben das charmant verpackt und das auch sehr witzig ge

macht. Sie haben sich hier als Zuchtmeister präsentiert.

(Zustimmung bei der CDU)

Worüber reden wir? - Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werden von den 536 Grundschulen, private wie öffentliche, bis zum Schuljahr 2014/15 24 Grundschulen das Netz verlassen. Weitere 15 Grundschulen sind noch vakant. Es sind also rund 40 Schulen, über die wir im Rahmen der ersten Phase der Schulentwicklungsplanung reden. Ich behaupte, mit der verbleibenden Anzahl von annähernd 500 Grundschulen im Land SachsenAnhalt lässt sich auch in naher Zukunft ein tragfähiges Schulnetz unterhalten,

(Zustimmung bei der SPD)

auch wenn in der zweiten Phase noch einige Schulen dazukommen werden. Ich komme auf dieses Thema nachher noch zurück.

Diese Perspektive vor Augen, verstehe ich so manche Diskussion der vergangenen Wochen und Monate nur schwer, die nur von der Aufregung und von der Emotion gelebt hat. Das an die Wand gemalte Gespenst des flächenhaften Aussterbens von Grundschulen wird es nicht geben.

Gleichwohl gibt es kleine Teilbereiche in SachsenAnhalt, wo es mittelfristig eng wird. Dort müssen wir uns auf den Weg machen, programmatisch und perspektivisch zu neuen Modellen zu kommen. Die CDU schläft an dieser Stelle nicht. Wir werden uns in Kürze konstruktiv zu diesem Thema öffentlich zurückmelden.

Meine Damen und Herren! Ich spreche auch als Stadtrat und als Kreistagsmitglied. Ich weiß um diese Probleme vor Ort. Ich habe daran mitgearbeitet. Es sind keine leichten Entscheidungen, die man im kommunalen Ehrenamt treffen muss. Ich habe es getan und ich weiß, worüber ich rede.

In dem nun diskutierten Zeitraum der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind ausschließlich Grundschulen betroffen. Die Zielgröße von 60 Schülern an einer Grundschule war auch in der Vorgängerverordnung enthalten. Der Fehler war, dass es immer mehr Ausnahmen von der Ausnahme gab. Man hat sich in diesem Land jahrelang daran gewöhnt.

Am Ende ist festzustellen, meine Damen und Herren, wir werden in Sachsen-Anhalt auch künftig im Vergleich zu anderen Bundesländern die meisten kleinen Grundschulen haben. Das kostet uns einiges Geld. Aber das wollen wir uns auch leisten.

(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU)

Was ist nun zu tun? - Ich will mit einigen kurzen und feststellenden Bemerkungen auf die Situation eingehen. Erstens - um es vorwegzunehmen -: Die CDU-Fraktion wird an den Vorgaben der jetzt gel

tenden Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festhalten - so viel zur Klarheit.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Aber auch die Wahr- heit!)

Wer glaubt, nach Ablauf der Frist und der Beschlussfassung über die Planungen mit einem Moratorium zur Schulentwicklungsplanung die vermeintliche Lösung der Dinge aussitzen zu können, der irrt. Ich sagen Ihnen, meine Damen und Herren, auch das ist ein Wahlkampfgetöse aus Ihrer Ecke.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir sehen uns die Fakten an. Der Minister hat es gesagt. Die Kreistage haben die Schulentwicklungsplanung beschlossen. Es gibt zwei Ausnahmen. Wir haben es gerade gehört und es ist uns allen bekannt.

Ich will mich aber auch um einige inhaltliche Anmerkungen nicht drücken. Es sei daher Folgendes festgehalten: Die gültige Verordnung lässt in § 4 Abs. 3 Nr. 3 nach wie vor Spielräume bei den eigentlich vorgesehenen Planungsgrößen zu. Diese Spielräume gelten also innerhalb der bestehenden Verordnung.

Sie werden allzu leichtfertig mit dem Begriff „Ausnahme“ belegt. Der Minister war mitunter an einigen Stellen auch nicht sehr korrekt in der Aussprache. Das Wort „Ausnahme“ treibt nämlich viele Abgeordnete fast schon zum Wahnsinn.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: So weit ist es noch nicht, Herr Güssau!)

Der Minister hat bereits in seiner Dezember-Rede darauf verwiesen, indem er ausgeführt hat, dass - ich zitiere -:

„… Abweichungen von der schulischen Mindestgröße zugelassen werden, wenn innerhalb der durch die Rechtsprechung als zumutbar angesehenen Schulwegzeiten keine andere Schule“

- es wurde insbesondere auf die Grundschulen abgestellt -

„erreicht werden kann.“

Nach aktueller Rechtsprechung - wir haben es gehört - sind es 45 Minuten. Ich persönlich finde, dass das für ein Kind in der 1. oder 2. Klasse eine ziemlich lange Fahrzeit ist. Deshalb haben wir in der Altmarkt - Frau Paschke hat daran mitgearbeitet - 30 Minuten Fahrzeit vereinbart. Ich denke, dass eine Fahrzeit von 30 Minuten angemessen ist; bei 45 Minuten wird es eng.

Ich habe mir sagen lassen, dass 0,15 % unserer Grundschülerinnen und Grundschüler in diesem Land länger als 45 Minuten in eine Richtung unter

wegs sind. Dazu müssen wir uns die Landkreise anschauen, um festzustellen, wie die Schülerverkehre dort organisiert werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Aber das ist eine Aufgabe der Kreistage, meine Damen und Herren, und an dieser Stelle muss man auch Geld ausgeben, wenn man Kinder ordentlich und auf kurzen Wegen befördern möchte. Ich will jetzt nicht anfangen, eine Spitzabrechnung anzuregen,

(Herr Scheurell, CDU: Doch!)

um festzustellen, wie mit Geldern im öffentlichen Personennahverkehr und im Schülerverkehr umgegangen wird. Hierzu haben wir eine ganz andere Diskussion, die uns dann entgegentreten würde. Wir haben Landkreise, die machen ihre Aufgaben; aber manche Landkreise nutzen diese Gelder als Sparbox. Das muss man auch einmal klar ansprechen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das ist das Gleiche!)

Vielleicht hätte das Kultusministerium offensiver auf diese Spielräume hinweisen sollen, vielleicht hätte auch die Kommunikation in der Öffentlichkeit durch das Kultusministerium besser gepflegt werden können. Aber ich habe auch den Eindruck, meine Damen und Herren: Der Minister hätte die Verordnung auch vortanzen können; manche wollen ihn an einigen Stellen einfach nicht verstehen. Auch das muss man feststellen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich stimme Ihnen, meine Damen und Herren von den LINKEN, ausdrücklich in der Einschätzung zu - Herr Höhn hat das im Landtag schon sehr oft, und zwar gefühlte zehn Jahre lang, erzählt, wenn er über Personalplanung gesprochen hat; ich höre ihm immer sehr aufmerksam zu -,

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Oh! Aber ver- stehen tun Sie ihn nicht!)

dass wir erhebliche Probleme bei der Personalplanung an unseren Schulen bekommen werden. Auch das ist Gegenstand des Antrages zur Aktuellen Debatte.

(Zustimmung von Herrn Höhn, DIE LINKE)

Das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung sieht eine Rückführung der Lehrerstellen an allen Schulformen vor. Wer das nicht will, weil er die Unterrichtsversorgung durch mehr Lehrkräfte absichern will, der muss sagen, woher er das Geld nehmen will, um die Finanzierung sicherzustellen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Streichungen zulasten von Polizeibeamten, Forstangestellten und Straßenwärtern und ein Ausspielen untereinander ist nicht die Lösung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Henke, DIE LINKE: Wer macht denn das?)