Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Dann warten Sie einmal den morgigen Tag ab.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Da haben wir aber Angst!)

Da werden wir jetzt aber - - Nein, ist schon in Ordnung.

Nicht so empfindlich, wollte ich damit sagen.

Das Problem ist im Grunde genommen, dass es kein sonderlich treffendes Argument ist zu sagen, dass man in einer staatlichen Behörde grundsätzlich historische Aufarbeitung betreiben könnte - die Beispiele haben Sie genannt, das waren klassische Bereiche von historischer Forschung, die hier anstehen -, dass man in einer Behörde grundsätzlich immer näher am Menschen wäre, als wenn man es in wissenschaftlichen Einrichtungen macht, die nach dem Grundgesetz auch eine grundsätzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit haben. Deswegen wundere ich mich schon, dass Sie sozusagen diese Polarisierung hier erzielen.

Man kann der Meinung sein, dass besser eine Behörde forschen soll als eine wissenschaftliche Einrichtung. Das haben Sie jetzt gesagt. Das wollen Sie so. Aber ich sage einmal ausdrücklich: Dass das dann grundsätzlich eine qualitativ bessere Situation wäre und dass die näher an den Menschen dran wären, das bezweifeln wir. Damit wird, glaube ich, hier ein Dissens aufgebaut, der ausdrücklich nicht da ist.

Herr Gallert, ich gebe Ihnen recht, mir geht es ganz bewusst nicht um diese Polarisierung, dass man sagt, das eine soll dort laufen und dort eben nicht mehr.

Wir hatten gerade die Offenheit gezeigt, unseren Antrag dahingehend zu ergänzen: Einbeziehung der Forschungseinrichtungen. Damit sind im Wesentlichen Archivstellen und Universitäten gemeint. Die bleiben natürlich im Boot.

Behörde klingt immer etwas entrückt. Natürlich ist es eine Behörde, aber wir hatten gerade gemeinschaftlich feststellen wollen, dass die Landesbeauftragtenstelle sich in den vergangenen Jahren gerade dadurch ausgezeichnet hat, dass sie neben der Funktion, Anlaufstelle für Betroffene zu sein, auch vielfältige Kooperationen, zum Beispiel mit der Landeszentrale für politische Bildung, mit der Gedenkstättenstiftung usw., eingeht, dass sie eine sehr starke, auch multiplikatorische Arbeit im Bereich der politischen Bildung geleistet hat.

Deswegen erscheint gerade hier die Neuausrichtung sinnvoll und vor allem nah beim Menschen und der jungen Generation, die diese Diktaturerfahrung glücklicherweise nicht mehr teilt, angesiedelt.

Insofern wollen wir die Neuausrichtung nicht so offen anlegen, dass wir einmal sagen könnten: Die Behörde muss das vielleicht nicht mehr tun; das tut dann ausschließlich die Universität; dort kann völlig frei geforscht werden.

Nein, wir wollen diese Stelle hinsichtlich dieser Frage verstetigen, neu ausrichten und mit einer aktualisierten Amtsbezeichnung versehen. Das ist kein Kontrapunkt oder Gegensatz zur Akademie. Aber es wäre in der Akademie allein eben auch nicht richtig aufgehoben, darauf wollte ich hinweisen. Das ist auch der Dissens zu der Rede von Frau Quade.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Vielen Dank, Herr Schröder. - Ich glaube, Herr Herbst möchte intervenieren. Dann tun Sie das.

Herr Schröder, Sie haben mir mit Ihren letzten Sätzen Anlass für eine Richtigstellung gegeben. Ich bedauere es, dass man nach meiner Rede möglicherweise zu dem Schluss kommen könnte, dass der Begriff der Neuausrichtung für uns ein hinsichtlich der Existenz der Behörde ergebnisoffener Begriff wäre. Dem möchte ich für meine Fraktion widersprechen. Es ist explizit nicht so.

Ich glaube, es ist in meiner Rede auch deutlich geworden, dass eine Neuausrichtung für mich und für uns die Auflösung der Behörde komplett ausschließt. Es geht um eine Neuausrichtung des Kurses und der Zuständigkeiten.

Worauf ich im Hinblick auf den Begriff Verstetigung hinaus wollte - deswegen haben wir ihn in unse

rem Änderungsantrag ersetzt -, ist, dass eine Verstetigung für mich auch eine Bewegung sein kann, die nicht immer qualitativ motivationsgeladen sein muss. Deshalb haben wir hier von einem Bekenntnis zur Notwendigkeit der Arbeit im Hier und Jetzt und in der Zukunft gesprochen.

Herr Herbst, ich bedanke mich für die Klarstellung aus der Sicht der GRÜNEN und freue mich, dass DIE LINKE bei diesem Thema allein ist.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Tja!)

Vielen Dank für die Debattenbeiträge. Die Debatte ist damit abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Als Erstes stelle ich fest, dass die Fraktionen der CDU und der SPD eine Änderung in ihrem Antrag in der Drs. 6/2927 vornehmen möchten. Der erste Satz des zweiten Absatzes soll wie folgt lauten:

„Zur Verstetigung des Amtes sowie zur Neuausrichtung der Arbeit führt der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Anhörung unter Einbeziehung der betroffenen Verbände und Forschungseinrichtungen durch.“

Das nehmen wir so zur Kenntnis.

Als Zweites nehmen wir zur Kenntnis, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Änderungsantrag trotz der vorgenommenen Änderung aufrechterhält. Dann stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag in der Drs. 6/2952 ab. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Antragstellerin und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und ebenfalls Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind große Teile der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der durch die Antragsteller ergänzten Fassung ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind große Teile der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Dafür sehen wir 90 Minuten vor. Dann sehen wir uns also um 14.50 Uhr wieder.

Unterbrechung: 13.23 Uhr.

Wiederbeginn: 14.50 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Herr Mormann, SPD, deutet eine La-Ola- Welle an)

Ich werde mich von Herrn Mormann nicht verführen lassen, la Ola zu machen. Ich werde schlicht und einfach beginnen. Das Schriftführerproblem wird soeben einer Lösung zugeführt. Wir danken dem Freiwilligen.

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEnG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2923

Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister Webel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin Norbert Bischoff dankbar, dass er mir als Minister zur Seite steht.

(Minister Herr Bischoff: Immer!)

Lieber Norbert, vielen Dank, dass du pünktlich gekommen bist. Andernfalls hätte ich die Regierung allein vertreten müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Legislaturperiode hatten die Koalitionspartner vereinbart, das Landesplanungsrecht zu novellieren. Ich möchte die Ziele dieser Novellierung noch einmal in Erinnerung rufen und zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den Koalitionsvertrag:

Erstens. Wir wollen die Zentren nachhaltig stärken, die das Umland in der Entwicklung mitziehen sollen.

Zweitens. Wir wollen die Neuinanspruchnahme von Flächen landesweit abgestimmt minimieren.

Drittens. Wir streben die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete an.

(Zustimmung von Herrn Thomas, CDU)

Viertens. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll weiterhin unterstützt werden.

Fünftens. Die Teilnahme an europäischen Programmen ist fortzuführen. Die vielfältigen Erfah

rungen Sachsen-Anhalts mit dem demografischen Wandel sollen auch auf europäischer Ebene eingebracht und die transnationale Zusammenarbeit soll intensiviert werden.

Sechstens. Wir wollen damit die europäische Förderfähigkeit unserer Regionen landesweit abgestimmt stärken. Dazu soll das 16 Jahre alte Landesplanungsgesetz novelliert werden. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, noch einmal den Koalitionsvertrag:

„Neben der erforderlichen Anpassung an das Raumordnungsgesetz des Bundes sollen die Struktur und die Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung klar und effizient geregelt werden.“

Wir erkennen an diesen Zielvorgaben, dass die Landespolitik an dieser Stelle gefordert ist. Bei der Organisation der Landes- und der Regionalplanung ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland mit vier Ebenen in den Bereichen Planung und Vollzug. Gegenwärtig schafft Rheinland-Pfalz eine Planungsebene ab.