Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Damit ist die Debatte beendet. Vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/2925 und die drei schon genannten Änderungsanträge. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zu dem Vorschlag, über diese Änderungsanträge zuerst abzustimmen. - Dem widerspricht niemand.

Dann rufe ich als Erstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3058 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3082 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 8/3086 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Antragstellerinnen und die beiden anderen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung ab. Ich darf an den Vortrag des Berichterstatters erinnern, der sich auf § 58 Abs. 1 Satz 3 bezog, wo die bereits vorgeschlagene Änderung lautet:

„Auf Verlangen des Vorsitzenden und jedes Mitglieds der Vertretung ist eine Erklärung wörtlich in der Niederschrift festzuhalten.“

Das war Konsens. Ich wollte das nur für Sie und das Protokoll wiederholen.

Dann lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung unter Berücksichtigung des Nachtrags abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind große Teile der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und Einzelne von der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind ebenfalls Einzelne von der CDU-Fraktion. Das ist somit beschlossen worden.

Dann stimmen wir jetzt über die Artikel- und Abschnittsüberschriften ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das ist somit beschlossen worden.

Wir stimmten über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher

Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz). Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das ist somit beschlossen worden.

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Einzelne von der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind erneut Einzelne von der CDU-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Zuständigkeiten im Gewerberecht

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2924

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3010

Die erste Beratung fand in der 64. Sitzung des Landtages am 27. März 2014 statt. Die Berichterstattung aus dem Ausschuss übernimmt der Kol

lege Herr Tögel. Es wurde vereinbart, ohne Debatte darüber abzustimmen. Bitte schön, Herr Berichterstatter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gewerberechts in der Drs. 6/2924 überwies der Landtag in der 64. Sitzung am 27. März 2014 zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, verschiedene Bereiche des Gewerberechtes zu novellieren. Hintergrund sind die am 1. August 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Gewerbeordnung aufgrund des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarabrechnung über Finanzinstrumente. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Erlaubniserteilung zur Gewerbeausübung eines Honorarfinanzanlagenberaters zu überantworten.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 33. Sitzung am 10. April 2014 mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung für den Landtag. Diese Beschlussempfehlung wurde einstimmig angenommen.

Zur Beratung lag dem Ausschuss in der Vorlage 1 eine Synopse des GBD vom 8. April 2014 vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfes die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt worden sind.

Die Bestimmungen und die Gesetzesüberschrift wurden einstimmig in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/3010 vorliegenden Beschlussempfehlung. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)

Wir danken für den flotten Bericht. Es meldet sich wegen der vereinbarten Behandlung ohne Debatte niemand zu Wort. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen.

In Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Ver

langt jemand die Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich jetzt: Wer stimmt dem zu? - Das sind Mitglieder aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Die selbständigen Bestimmungen sind in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen worden.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Artikelüberschriften. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind ebenfalls Mitglieder aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Die Artikelüberschriften sind angenommen worden.

Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten im Gewerberecht“. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind auch Mitglieder aller Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind wieder Mitglieder aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 6 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2220

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3059

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3093

Die erste Beratung fand in der 48. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2013 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft ist erneut Herr Tögel. Bitte schön, Kollege Tögel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es deutlich länger. In zwei Minuten kriege ich die Berichterstattung nicht hin. Das Gesetz ist auch etwas umfangreicher. Es ist auch komplizierter gewesen, zu dieser Beschlussempfehlung zu kommen. Der Präsident hat es bereits gesagt,

seit 11. Juli des letzten Jahres wird darüber beraten. Aber was lange währt, wird endlich gut. Ich hoffe, wir kommen heute damit zu einem guten Abschluss.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/2220 überwies der Landtag in der 48. Sitzung am 11. Juli 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur sowie für Inneres und Sport.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass auch Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf den Vergleich außerhalb Deutschlands erworbener Berufsqualifikationen mit den für deutsche Berufe erforderlichen Abschlüssen eröffnet. Es sollen möglichst weitreichend Qualifikationen und Berufserfahrungen anerkannt werden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 24. Sitzung am 29. August 2013 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich zum weiteren Verfahren. In seiner Sitzung am 24. Oktober 2013 kam der Ausschuss überein, in der darauffolgenden Sitzung eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese öffentliche Anhörung fand in der 30. Sitzung am 16. Januar 2014 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse statt.

Zum Anhörungskreis gehörten neben den Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg auch die Ingenieur-, Ärzte- und Architektenkammer Sachsen-Anhalt sowie die Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Weiter war das IQ Netzwerk für Integration und Qualifizierung Sachsen-Anhalt vertreten.

Die Anhörungsgäste sprachen sich für ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes aus, damit die offenen Verfahrensfragen rechtssicher geregelt werden können. Weitere Schwerpunkte der Meinungsäußerung waren unter anderem Fragen nach der Höhe der Gebühren für die Antragsbearbeitung sowie die Aufnahme einer Regelung hinsichtlich eines gesetzlich verankerten Beratungsanspruches in das Gesetz.

Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der Sitzung am 16. Januar 2014 eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse, welche mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 46. Sitzung am 13. März 2014 mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, welche mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde.

Der Beschlussempfehlung, die Änderungen des § 17 im Artikel 1 beinhaltet, wurde auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hin mit 8 : 0 : 4 Stimmen nur hinsichtlich der Regelung einer Übermittlungsbefugnis von Tabellen mit statistischen Ergebnissen an die obersten Landesbehörden gefolgt.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 39. Sitzung am 27. März 2014 mit dem Gesetzentwurf befasst und erarbeitete ebenfalls eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, die mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der mitberatende Ausschuss, Änderungen in Artikel 4 - Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt - vorzunehmen. Diese

Empfehlungen wurden vom federführenden Ausschuss einstimmig beschlossen.