Sie sprachen in Ihrer Antwort auch wieder von notwendigen Stellenhebungen, die erst einmal Voraussetzung dafür wären, dass man Beförderungen überhaupt realisieren kann. Jetzt verlese ich Ihnen
noch einmal, was uns hier aufgeschrieben wurde. Dort steht: Eine Berechnung der Beförderungsmöglichkeiten durch eine Gegenüberstellung der Haushaltsstellen im Jahr 2014 zum Ist-Personalstand hat man durchgeführt.
Man hat also gesagt: Was haben wir im Haushaltsplan drin und wie sind die Leute wirklich eingruppiert? - Da hat man tatsächlich in 5 145 Fällen festgestellt, dass die Leute zwar auf Stellen sitzen, die höher dotiert sind, dass sie aber niedriger bezahlt werden. Das heißt, das Problem, über das wir hier reden, ist noch nicht einmal die notwendige Stellenhebung, sondern dass die Leute dafür so eingruppiert werden, wie ihre Stelle eigentlich bewertet ist.
Deswegen frage ich, warum Sie das Problem der Stellenhebung hier noch einmal einbringen; denn wenn wir das noch dazunehmen würden, dann würden wir nicht mehr über 5 000 Fälle reden, sondern über 8 000, 9 000 oder 10 000 Fälle. Deswegen möchte ich bezüglich dieser Fragen von Ihnen noch einmal eine Trennung haben.
Ich bin von Frau Dr. Paschke darauf angesprochen worden, dass in meinem Geschäftsbereich 901 Beschäftigte von diesem Beförderungsstau betroffen sind. Bei uns war es beispielsweise so, dass wir für den vorangegangenen Doppelhaushalt, also bis 2013, den Stellenplan so verändert haben, dass wir diese Stellenhebungen zunächst einmal im Stellenplan hinbekommen haben. Die stehen jetzt quasi mit dem Beschluss 2013 darin, aber das konnte erst mit dem Haushaltsplan 2014 finanziell untersetzt werden. Deshalb habe ich dann eine zeitliche Lücke. Ich habe zwar höherwertige Stellen, kann diese aber noch nicht mit den entsprechenden finanziellen Mitteln untersetzen.
Herr Gallert, ich möchte Sie noch auf eine andere Sache hinweisen. Dass ich eine Haushaltsstelle habe und einen Kollegen, der darauf mit einer bestimmten Besoldung sitzt, heißt nicht automatisch, dass dieser nicht entsprechend seinem Amt besoldet wird. Ich habe viele Richter, die stellentechnisch auf höherwertigen Stellen sitzen, aber ein Amt innehaben, für das sie entsprechend bezahlt werden. Im richterlichen Bereich funktioniert das gar nicht anders.
Man müsste sich das für die einzelnen Bereiche noch genauer anschauen. Das ist eben auch teilweise der Tatsache geschuldet, dass ich in einem bestimmten Bereich nicht ausreichend Stellen habe, sodass ich stellentechnisch auf eine höherwertige Stelle zurückgreifen muss, der Betreffende aber trotzdem keinen Anspruch auf Beförderung hat.
Vielen Dank. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte wird durch Frau Feußner von der CDU-Fraktion eröffnet. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Beförderungspolitik des Landes war schon häufig Anlass einer Debatte im Plenum bzw. auch in den jeweiligen Ausschüssen.
Ich möchte am Anfang meines Redebeitrags klarstellen: Bewährungsaufstieg ist im öffentlichen Dienst die Bezeichnung für die Besetzung einer höherwertigen Planstelle in einer höheren Laufbahngruppe oder für eine Höhergruppierung bei Angestellten. Jegliche Beförderung bei Beamten ist jedoch von einer freien und besetzbaren Planstelle abhängig. Einen Rechtsanspruch auf Beförderung gibt es nicht.
Trotzdem halten wir als CDU-Fraktion Beförderungen und Höhergruppierungen unter der Prämisse des Grundsatzes Eignung, Leistung und Befähigung für unabdingbar.
Nicht zu vernachlässigen sind auch Auswirkungen auf die Motivation durch eine solche Anerkennung des Beschäftigten.
Diese Voraussetzungen erklären noch nicht, wie die angedachten bzw. angemeldeten Beförderungen bewertet wurden bzw. bewertet werden - dies ist ein Prozess, welcher nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist; ich möchte an dieser Stelle nur das Stichwort Beurteilungspraxis nennen - und auch nicht, wie die Beförderungen vorgenommen werden.
Seit 2012 - das hat Frau Kolb eben vorgetragen - gibt es im Land gesonderte Beförderungskonzepte, die das Hohe Haus auch in der Vergangenheit häufig eingefordert hat. Die Bedarfe werden von den Häusern beim MF angezeigt. Wie es in der Vergangenheit zu beobachten war, war das dann zugeteilte Budget für die Beförderung jeweils geringer als zuvor angezeigt.
ausgeschöpft. Das mag unterschiedliche Gründe haben. Häufig sind es Probleme bei den Ausschreibungsverfahren bzw. daraus folgende Konkurrentenklagen.
Die Beförderungen selbst sind sehr wohl Angelegenheit der Exekutive. Aber das dazu notwendige Budget liegt in unserer Verantwortung. Wenn nun transparente und nachvollziehbare Beförderungskonzepte vorliegen, wird es auch dem Haushaltsgesetzgeber wesentlich leichter fallen, das dazu notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Meinung, dass die Personalverstärkungsmittel im Haushalt durchaus so auszugestalten sind, dass die angezeigten Beförderungen entsprechend finanziert werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun erreichen auch uns regelmäßig Beschwerden über die Beförderungspolitik des Landes. Deshalb ist es auch für uns legitim, mehr Transparenz an dieser Stelle einzufordern. Die aufgeworfenen Kritikpunkte können nur aufgeklärt werden, indem, wie es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Abschnitt II Punkt 1 gefordert wird, - ich zitiere - die Landesregierung die gegenwärtige Beförderungspraxis und ihre Beförderungskonzepte im Finanzausschuss erläutert.
So wie ich Frau Ministerin Kolb eben verstanden habe, hat sie das auch im Auftrag des Finanzministers vorgetragen und bestätigt, dass Herr Minister Bullerjahn dies tun würde und tun will. Dabei wird sich herausstellen, inwieweit Handlungsbedarf dahingehend besteht, die derzeitige Beförderungspraxis zu verändern oder eventuell auch zu evaluieren.
Immerhin können auch wir des Eindrucks nicht erwehren, dass die nachgeordneten Behörden immer etwas zu kurz kommen. Gerade beim Kultusministerium gibt es sehr viele Anfragen zu nichtbesetzten Stellen von Schulleitern, stellvertretenden Schulleitern, Funktionsstellen usw. Diese Problematik kennen Sie alle; das muss ich hier nicht aufzählen. Man bedient sich vielleicht sogar zuerst selbst, obwohl derzeit - das hat Frau Ministerin Kolb auch vorgetragen - der Schwerpunkt wohl bei den sogenannten nachgeordneten Behörden liegt.
Eine deutliche Darstellung in einem Konzept könnte diesen Eindruck widerlegen. Deshalb beantragen wir als CDU-Fraktion die Ausschussüberweisung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Feußner. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Meister. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 entscheiden die Länder selbst, wie sich Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht im Beamtenbereich entwickeln. Im Ergebnis ist zwischen den Bundesländern aktuell eine deutliche Diskrepanz in den Entgelten derselben Besoldungsgruppe feststellbar. So verdient beispielsweise eine Hauptwachtmeisterin auf einer Stelle in der Besoldungsgruppe A 5 in Sachsen-Anhalt im Jahr rund 1 100 € weniger als ihre Kollegen in MecklenburgVorpommern, aber rund 1 800 € mehr als ihre Kollegin in Berlin.
Dies ist einerseits ein Zeichen für einen Besoldungswettlauf nach Kassenlage. Andererseits wird aber auch deutlich, dass die finanzielle Situation der Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt auch in den unteren Besoldungsgruppen im Ländervergleich zumindest nicht dramatisch schlecht ist. - Dies sei vorweggeschickt.
Die aktuell aufgeworfene Fragestellung, ob es einen Beförderungsstau in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts gibt, ist mit einem deutlichen Ja zu beantworten. Die Gewerkschaften sprechen sogar von einem jahrelangen massiven Beförderungsstau. Auch der Innenminister lässt sich entsprechend zitieren. Besonders prekär ist offensichtlich die Lage bei der Polizei und im Schulbereich.
Der aktuelle Beförderungsstau trägt ebenso wie die fortwährende mediale Diskussion über die verschiedenen Konzepte zur Personaleinsparung zur Unzufriedenheit der Beamtinnen und Beamten mit der Personalpolitik der Landesregierung bei. Bei Beleg dafür ist die stark gestiegene Anzahl von sogenannten Konkurrentenklagen.
Zwar ist die Motivation für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit ihrem besonderen gesellschaftlichen Stellenwert nicht nur der finanzielle Anreiz, allerdings kommt dann bei den Mitarbeitern Frust auf, wenn sie über lange Zeiträume auf höheren Dienstposten eingesetzt werden, ohne dass sich dies in ihrer Beförderungssituation widerspiegelt.
Aber - auch das sei angemerkt - die Besoldungs- und Beförderungspolitik findet im öffentlichen Dienst unter anderen Bedingungen statt als in der Privatwirtschaft. Natürlich muss jeder Beförderungsantrag als Einzelfall eingehend geprüft werden. Es sollte auch keinen Beförderungsautomatismus geben.
Es besteht grundsätzlich auch dann kein Anspruch auf Beförderung, wenn die Beamtin oder der Beamte längere Zeit auf einem höher bewerteten Dienstposten eingesetzt wird. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst Urteile zur Zah
lung einer Zulage bei Wahrnehmung eines höherbewerteten Amtes getroffen. Der Antrag der LINKEN spricht es unter Abschnitt II Punkt 3 an.
Hintergrund des Beförderungsstaus ist - das ist klar - die Haushaltslage. Die Frage, ob die in den Haushaltsplan eingestellten Finanzmittel für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten einen ausreichenden Rahmen darstellen, muss leider eindeutig mit Nein beantwortet werden. Nach Auskunft des Innenministeriums würde eine Verdopplung des aktuellen Beförderungsbudgets von 3 Millionen € auf 6 Millionen € die Situation deutlich entschärfen.
Das Beförderungsbudget muss sich selbstverständlich auch an den finanziellen Möglichkeiten des Landes orientieren. Denn der umfangreichste Ausgabeposten im Landeshaushalt sind gegenwärtig die Personalausgaben. Gleichwohl ist im Vergleich mit allen anderen Bundesländern der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben in Sachsen-Anhalt mit rund 24 % nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch unterdurchschnittlich.
Nicht vergessen werden sollte aber, dass nicht nur die aktiven Beamtinnen und Beamten aus den Landesmitteln finanziert werden müssen, sondern auch die Versorgung der Pensionäre.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der LINKEN spricht ein grundsätzliches Problem für die verbeamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes an. Eine Aufstockung des Beförderungsbudgets zieht auch höhere Personalkosten und Pensionslasten nach sich, mit dem das exakte Gegenteil des Konsolidierungszieles erreicht wird. Ein Aufwuchs der Personalausgaben muss gegenfinanziert werden.
Wir als Haushaltsgesetzgeber sollten uns diesem für die betroffenen Beamtinnen und Beamten emotionalen Thema nicht verschließen, sondern unter Beachtung der Konsolidierungsziele nach einer praktikablen Lösung suchen.
Der vorliegende Antrag stößt ein Verfahren an, stößt einen Weg der Prüfung an, indem unter anderem die Landesregierung aufgefordert wird, die verschiedenen Möglichkeiten für eine Lösung des Problems darzulegen. Dieser Forderung nach einer Lösungssuche schließen wir uns an. Welcher Weg sich am Ende als tauglich erweist, bleibt abzuwarten.
Meine Fraktion würde sowohl dem Antrag, aber auch der Überweisung - diese ist beantragt worden - zustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Meister. - Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Niestädt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Beförderungskonzept, Beförderung, PEK, Personalstellen, Beamte und Tarifverträge - das sind alles wunderbare Themen, die wir hier im Landtag zu Recht diskutieren. Bei meiner kurzen Redezeit will ich bei meinen Betrachtungen den Schulbereich, wo ich eine Beförderung bei den Funktionsstellen, wie zum Beispiel Schulleitern, nach einer Probezeit von sechs Monaten für notwendig erachte, um Lehrer zur Wahrnehmung dieser Aufgabe zu motivieren, außen vor lassen und nicht gesondert darauf eingehen.
Wir haben ein aktuelles Beförderungskonzept der Landesregierung, die darauf reagiert hat, und haben für das Jahr 2014 allein für diesen Bereich 1,3 Millionen € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich und neben dem Beförderungsbudget von 5 Millionen € werden seit 2012 rund 5 Millionen € zusätzlich für die Hebung der Sekundarschullehrerstellen bereitgestellt. Ich denke, das sagt schon einiges aus.
Ich halte Beförderungen für ein wichtiges Mittel, vor allen Dingen für die Motivation und Leistungsanerkennung der Beschäftigten. Aber ich bin - und das bitte nicht nur aus finanzieller Sicht - dagegen, dass Beförderungen zu schnell, zum Beispiel nach zwei Jahren, ausgesprochen werden oder, was ich für noch fataler halte, dass Automatismen für Beförderungen bestehen. In beiden Fällen verpufft der Leistungsanreiz, der durch Beförderungen erreicht werden soll. Eine ausgewogene und transparente Beförderungspolitik in den Ressorts ist dafür Voraussetzung.
Das Beförderungskonzept der Landesregierung ist dafür doch nur die Klammer. Es wird, wie bereits durch Frau Ministerin Kolb erläutert, durch die Ermittlung der Beförderungspotenziale erstellt, ein, wie ich finde, doch transparentes Verfahren. Danach haben wir im Land ein aktuelles Beförderungspotenzial - Sie haben es gesagt, Frau Dr. Paschke - von 5 145 Fällen mit einem Mittelbedarf von 20,5 Millionen €. Wir werden im Jahr 2014 trotz des Konsolidierungsdrucks 6,5 Millionen € im Landeshaushalt abarbeiten.
Beförderungspolitik ist aber nicht nur eine Sache des Geldes. Sie muss zwischen den einzelnen Kollegen und auch über die Hierarchieebenen hinweg gerecht sein. So ist es aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, wenn im nachgeordneten Bereich nur rudimentäre Reste der Beförderungsmöglichkeiten des Ressorts ankommen. Ich sage