Olaf Meister
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Vorgänge im politischen Geschehen, die man auch mit viel gutem Willen nicht mehr als durchdachte Vorgehensweise bezeichnen kann. Es geht um Vorgänge, die geradezu als Beispielfälle für diejenigen herhalten müssen, die pauschal und polemisch über die Demokratie und den demokratischen Willensbildungsprozess schimpfen, der ja nun einmal von Widersprüchen lebt und vorangetrieben wird.
Das, was uns die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen hier zumuten, läuft aber nicht mehr unter „Schwierigkeiten der demokratischen Willensbildung“, sondern das ist schlichtweg peinlich.
Wir hatten im Jahr 2014 hier mehrmals die Diskussion, wie wir mit den Altbeiträgen umgehen. Anlass war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013. Ein wesentlicher Punkt in der Debatte war dabei die Frage: Wann ziehen wir den Schlussstrich?
Meine Fraktion hat sich damals auf den Standpunkt gestellt: Lasst es uns Ende 2014 tun. Das hätte klare Verhältnisse geschaffen. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sahen es anders. Sie wollten noch ein Jährchen dranhängen. Begründet wurde dies insbesondere mit der Gerechtigkeit und mit der dafür erforderlichen gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragsschuldner. Diesen Standpunkt kann man einnehmen.
Wir Bündnisgrünen hatten aber die Sorge, dass es in dem bewussten letzten Jahr einen Run seitens der Verbände darauf geben würde - der Minister war merkwürdigerweise genau dieser Meinung, allerdings erst jetzt -, die Altbeiträge nun noch festzusetzen, und dass dabei die Frage, ob ein Beitragsbescheid rechtmäßig ist, eine eher untergeordnete Rolle spielt - dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und der in jedem Einzelfall zu stellenden Frage, ob die lange Zeitdauer zwischen Vorteilsentstehung und Abrechnung nun noch rechtmäßig ist.
Diesen Bedenken ist man nicht gefolgt. Es wurde sogar eine Taskforce eingesetzt - dazu habe ich heute noch nichts gehört -, deren Aufgabe die Ermöglichung einer möglichst umfangreichen Erhebung der Altbeiträge war.
Als ich nun den Antrag der LINKEN gelesen habe, dachte ich mir: Ja, das ist die konsequente Weiterführung der Position der Opposition; da sind wir dabei. Natürlich hat der Antrag, bedingt durch die jetzige Situation, diverse Tücken; auf diese komme ich gleich noch zu sprechen. Aber die Regierungsfraktionen haben über Jahre hinweg ihre Position dargelegt, daher dachte ich: Da geht nichts mehr, das ziehen die jetzt durch, das ist entschieden, da ändert sich nichts.
Dann teilte die SPD-Fraktion mit, dass sie das jetzt dufte findet. Ob dieses Richtungswechsels bei voller Fahrt war ich dann doch geplättet.
- Aber erfreut, natürlich, ja. - Die Landesregierung verkündete dann ganz aktuell per Erlass, dass der Antrag der Opposition, also der LINKEN, sofort umzusetzen sei.
So einen Erlass hat man noch nicht gehabt.
Gesagt wird das in dem Erlass anders, aber im Kern ist das natürlich der Regelungsgehalt. Bei so etwas steht man dann nur noch staunend daneben. Dass man erst springt und sich dann entscheidet, die Richtung zu wechseln, ist nicht eben die Hohe Schule. Die Krönung ist jetzt die Aussage
von Minister Stahlknecht: Es gibt keinen Richtungswechsel. Er nimmt offenbar an einer ganz anderen Debatte teil.
Es ist völlig legitim, seine Position zu ändern. In diesem Fall wird aber so getan, als ob eine völlig andere Situation vorläge, die diese Pirouette erfordere. Das ist Unsinn! Die Rechtsprechung gilt seit dem Jahr 2013. Das aktuellere Urteil aus dem Jahr 2015 wurde noch vor knapp zwei Wochen - vielleicht waren es auch zweieinhalb Wochen - vom Staatssekretär sinngemäß wie folgt kommentiert: Das betreffe nur Brandenburger Spezifika und habe keine Auswirkungen auf das Land SachsenAnhalt.
Im Alternativantrag wird sogar noch das für das Land günstige Urteil des Oberverwaltungsgerichts angeführt, wobei ich nicht verstehe, warum wir das jetzt feststellen. Es ist eine ungewöhnliche Situation, dass sich der Landtag mit der Kenntnisnahme von Urteilen befasst. Wie das juristisch letztlich ausgeht, war und ist offen. Es gibt eine Änderung der Situation, die tatsächlich ursächlich für die veränderte Positionierung ist, es aber nicht sein sollte; denn es ist Landtagswahl.
Sie haben angesichts der breiten Diskussion Angst bekommen und rudern nun zurück - zumindest bis zum Zeitpunkt der Landtagswahl. Man sollte aber seine Position zu inhaltlichen Themen nicht von Wahlterminen abhängig machen.
Nun kann man sagen: Es kann uns doch egal sein, aus welchem Grund die Regierung jetzt auf den Kurs der Opposition einschwenkt. Da ist etwas dran. Nur, zwischen einer geordneten Entscheidung im Dezember 2014 und den Chaostagen im Januar 2016 liegen Welten. Durch Ihre Entscheidung ist im Jahr 2015 eine Vielzahl rechtlich fragwürdiger - das sagen Sie jetzt selbst - Bescheide ergangen. Diese wurden zum großen Teil rechtskräftig und wurden auch von einem großen Teil der Betroffenen bezahlt. Zu den Details habe ich schon vor einer Weile eine Kleine Anfrage gestellt. Wir warten einmal ab.
Was passiert nun mit denen, die gezahlt haben? Sollen die Verbände die Beiträge zurückerstatten? Sind diejenigen, die darauf vertraut haben, dass die Gesetzeslage ernst zu nehmen ist, jetzt die Dummen? Was tun die Verbände mit den eingenommenen Beträgen? Völlig in der Luft hängen die noch offenen Verfahren.
Statt einer sauberen Lösung bescheren Sie, liebe Koalitionäre, uns völlig unklare Verhältnisse, motiviert durch wahltaktische Erwägungen. So kann, so sollte man Politik nicht machen.
Meine Befürchtung ist - wenn ich mir den Alternativantrag ansehe, die Prüfung und was man so vorhat -, dass das nur eine Krücke ist, um über den 13. März 2016 zu kommen,
und dass nach der Wahl geprüft wird und festgestellt wird: Na ja, das ist schon rechtlich okay; jetzt ziehen wir das weiter so durch.
- Ja, es ist ja kein Wahlkampf. - Es wird in der nächsten Zeit nun eine Aufgabe sein, den Knoten, den ihr hineingemacht habt, zu entwirren. Letztlich kann das der vorliegende Antrag, den die Linksfraktion eingebracht hat, noch nicht leisten, aber er ist ein Schritt auf dem Weg, dem auch wir zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich den Antrag der Koalitionsfraktionen ansieht, kann man den Eindruck gewinnen, es bedarf noch unbedingt der Stellungnahme des Landtages von Sachsen-Anhalt, damit die Bundesregierung auf den rechten Pfad geführt wird.
Eigentlich ist dies nicht der Fall, denn der Bundestag hat bereits im Juli vergangenen Jahres im Sinne des vorliegenden Antrags die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Aktuell hat gestern der Wirtschaftsausschuss des Bundestages einen Entschließungsantrag Ihrer Fraktionskollegen im Bundestag behandelt. Aber es spricht natürlich nichts dagegen, einen bereits rollenden Wagen mitzuschieben, wenn man ihn noch zu fassen kriegt.
Auch in anderen Landesparlamenten gab es fraktionsübergreifend ähnliche Anträge.
- Total. - Der Tenor ist meist ähnlich, überspitzt gesagt. Die EU-Kommission möchte in das bewährte deutsche System eingreifen, und wir sind aufgerufen, ihr auf die Finger zu klopfen. Auch die Antwort des heute vorliegenden Antrags lautet ähnlich: Die EU-Kommission kann evaluieren, wie sie will, Hauptsache es bleibt alles so, wie es ist.
Kann man es sich so - ich möchte sagen - verführerisch einfach machen? - Ja, kann man, sollte man aber nicht.
Grundsätzlich spricht erst einmal nichts dagegen, auf europäischer Ebene Regeln anzugleichen und
Zugänge für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu erleichtern. Für den Menschen ist es auch ein Stück Verbraucherschutz, wenn klar geregelt ist, nach welchen Bedingungen Menschen aus anderen europäischen Ländern in Sachsen-Anhalt tätig sein können.
Darüber hinaus muss dies nicht zwangsläufig eine Einbahnstraße sein. Denn auch Dienstleister aus Sachsen-Anhalt brauchen bei einer Tätigkeit in anderen europäischen Staaten einen verlässlichen und verständlichen Rechtsrahmen.
Wir haben nachher im Tagesordnungspunkt 9, bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem es allerdings weit weniger Diskurs gab.
Worum geht es aktuell? - Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2015 unter dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen, mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ eine Mitteilung vorgelegt, die einen Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie darstellt. Mit dieser Initiative sollen unter anderem die Beschränkungen für Architekten, Anwälte, Bauingenieure, Buchprüfer, Fremdenführer, Immobilienmakler und Patentanwälte auf den Prüfstand kommen.
Die Bundesregierung hat damit von der EU-Kommission die Aufgabe bekommen, nachzuweisen, dass die Interessen des Gemeinwohls nur mit den in der Bundesrepublik geltenden Berufsordnungen und Zugangsregelungen gewahrt werden können.
Gerade wenn wir die in Deutschland bewährten Systeme erhalten wollen, müssen wir den Mut haben, sie auf notwendige Veränderungen zu überprüfen. Es kann doch nicht Ihre Überzeugung sein, dass hier überhaupt keine Veränderungen notwendig sind.
Wir brauchen Antworten auf die Frage, wie wir die Dienstleistungsfreiheit in der EU, als eine der vier Grundfreiheiten, so ausgestalten, dass nationale Standards hoch bleiben, und gleichzeitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU mobiler werden.
Wir haben auch das Problem, dass Inländer teilweise schwieriger Dienstleistungen erbringen können als Wettbewerber aus der EU. Auch hier benötigen wir dringend umsetzbare Lösungen.
Dem grundsätzlichen Anliegen des Antrags können wir durchaus folgen. Auch wir möchten, dass die legitimen Schutzzwecke, insbesondere Verbraucherschutz und Qualitätssicherung, denen die Regelungen des Berufszugangs und der Berufsausübung dienen, beachtet werden. Dies gilt auch für die in einigen freien Berufen geltenden Honorarordnungen und Kapitalbindungsvorschriften.
Auch in der Bewertung der Bedeutung der Freiberufler für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt gibt es zwischen uns - und ich glaube überhaupt im Haus - keinerlei Dissens. Insgesamt zielt aber der Antrag aus unserer Sicht zu einseitig in die Richtung der EU-Kommission und negiert notwendige Veränderungen an den bestehenden nationalen Regelungen.
Wenn es im Antrag heißt:
„Eine angestrebte europäische Vereinheitlichung der Systeme darf nicht zulasten bestehender Regelungen gehen...“
heißt das übersetzt, unsere Regelungen sollen genauso bleiben, wie sie sind, und zwar genauso. Die Europäische Union darf sie gerne übernehmen. Das kann man nicht ernsthaft als Forderung postulieren. So funktioniert Europa nicht.
Auch in anderen Punkten hat der Antrag so seine Probleme. So, wenn in dem letzten Punkt eine Entscheidung des Bundesrechnungshofs angeführt wird. Gemeint ist sicherlich der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Gericht in Steuer- und Zollsachen. Der Bundesrechnungshof prüft Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er wird sich mit dem Fremdkapitalverbot eher nicht befassen.
Das sollten die Antragsteller gegebenenfalls redaktionell korrigieren, sonst wird der Antrag - wenn wir ihn denn beschließen - in Berlin bestenfalls Heiterkeit erregen.
Uns ist der Antrag letztlich zu allgemein und oberflächlich. Kollege Thiel sprach von holzschnittartig, genau. Wir werden uns ebenfalls bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU und der SPD sieht letztlich eine perspektivische Wiedereinführung der Sonderzahlung für Beamte vor. Das stellt eine Abkehr von der bisherigen Position der Koalitionsfraktionen dar. Nun sind Änderungen von Positionen nicht nur zulässig, sondern können sogar ausgesprochen hilfreich sein.
Wir hatten kürzlich Gelegenheit, über die aktuelle Rechtsprechung zur sachsen-anhaltischen Beamtenbesoldung und die dort festgestellte Verletzung des Alimentationsprinzips zu debattieren. Insofern besteht in diesem Bereich - das haben auch alle meine Vorredner so gesehen - durchaus Handlungs-, zumindest jedoch Diskussionsbedarf.
Was einen ein wenig misstrauisch macht, ist die Tatsache, dass jetzt, wenige Wochen vor der Wahl - Frau Feußner hat geahnt, dass solche Argumen
te kommen -, diese Wohltat verkündet wird, der vor einigen Wochen beschlossene Nachtragshaushalt die Mehrkosten allerdings nicht einpreist.
Selbst bei der Reaktion auf die Rechtsprechung - wir hatten erst in der letzten regulären Sitzung des Landtags die Debatte zu dem entsprechenden Gesetzentwurf bezüglich der Richterbesoldung - wurde nur das minimal Mögliche getan. Erinnert sei an das Heranpirschen an 4,99 % - 5 % würde bereits eine Verletzung des Kriteriums bedeuten. Die Wiedereinführung von Weihnachtsgeld war gänzlich außerhalb der Diskussion. Eher zurückhaltende Anträge während der Gesetzesberatung wurden deutlich abgelehnt. All das ist knapp sechs Wochen her.
Darin erkenne ich einen Widerspruch. Wieso und wie kam es denn zu diesem recht überstürzten Meinungsbildungsprozess? War im Dezember 2015 noch nicht absehbar, was nun sogar zu einem eigenen Antrag erhoben wird? Sollte etwa - ich mag es kaum glauben - der Wahltermin eine Rolle spielen?
Auf unseren Fraktionsfluren wurde über eine versuchte Beamtenbestechung gelästert.
So war es. Es scheint doch so zu sein, dass man hiermit ein Wahlgeschenk hübsch verpackt und präsentiert, die tatsächliche Auslieferung und Bezahlung aber dem nächsten Landtag, der nächsten Landesregierung aufhuckt. Zumindest kommt man so billig über den Wahltag.
Nähere Details über die beabsichtigte Regelung sind erst einmal nicht zu finden. Wie die Ausgestaltung aussieht, wann sie kommt und wie sie finanziert wird, all das bleibt völlig offen.
Wenn man sich das Ergebnis der beiden letzten Haushaltsjahre ansieht, kann man feststellen, dass Spielräume für eine solche Regelung bestanden hätten. Ob dies zukünftig so einfach der Fall sein wird, ist offen.
Die Entscheidung, wie wir, die grüne Landtagsfraktion, uns zu dem vorliegenden Antrag verhalten, haben wir uns durchaus nicht einfach gemacht. Einerseits sind wir von der Ernsthaftigkeit nicht so recht überzeugt; Sie konnten es meinen Worten entnehmen. Andererseits sehen wir - wie es im Antrag auch formuliert ist - durchaus Handlungsbedarf. Das ist momentan das, was man tun kann.
Obwohl wir in dem Antrag die sprichwörtliche Nachtigall trapsen hören, halten wir vor dem Hintergrund der Diskussion und Rechtsprechung über das Alimentationsprinzip den damit nun grundsätz
lich eingeschlagenen Weg für richtig und werden dem Antrag daher zustimmen.
Wie ernst der Antrag tatsächlich gemeint ist, werden wir spätestens bei der Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2017 sehen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir den Gesetzentwurf heute wieder auf der Tagesordnung haben. Dass der Entwurf heute in zweiter Lesung beraten werden kann, war nicht selbstverständlich. Dass uns die Landesregierung erst zwei Monate vor der letzten Landtagssitzung einen 100-seitigen Entwurf
eines Artikelgesetzes, das in zehn Gesetze eingreift, vorlegte, wurde im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft schon als Zumutung begriffen. Die Stimmung war anfangs etwas frostig.
Tatsächlich war es eine Herausforderung für den Parlamentsbetrieb. Ich habe bereits in der ersten Lesung angekündigt, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf inhaltlich für wichtig erachtet und wir es daher als sportliche Herausforderung begreifen. Schließlich geht es darum, Menschen möglichst schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren, ihnen einen Zugang zum Arbeitsmarkt und unserer Wirtschaft die Beschäftigung von Fachkräften zu ermöglichen.
Keinesfalls wollten wir, dass Menschen über Monate im Ungewissen leben müssen, da die Landesregierung aber auch wir als Parlamentarier es nicht gebacken bekommen, das Gesetz und damit die fristgemäße Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie zu verabschieden. Die jetzt bestehende Fristüberschreitung von etwa zwei Woche ist nicht schön, aber verzeihlich.
Letztlich haben sich die Opposition und sogar beide Regierungsfraktionen zusammengerauft und den Gesetzentwurf unter Wahrung der erforderlichen Qualität im schnellstmöglichen Tempo inklusive Anhörung durch die Gremien gebracht. Besonders zu danken ist dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages - meine Vorredner haben dies bereits getan -, der trotz Weihnachtspause eilig die rechtsförmlichen Prüfungen vornahm und die Synopse erstellte.
Inhaltlich erwies sich der Gesetzentwurf erfreulicherweise als wenig strittig. Es werden unter anderem die Einführung eines europäischen Berufsausweises für mehrere Berufe, die Einführung eines europaweiten Vorwarnsystems bei der Untersagung von Berufsausübungen, die Möglichkeiten elektronischer Verfahrensführung und insbesondere - das ist vielleicht der wichtigste Punkt - die Erlaubniserteilung für eine teilweise Ausübung eines reglementierten Berufes geregelt. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach etwas mehr als zwei Jahren Arbeit legt der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss dem Landtag heute seinen Untersuchungsbericht vor. Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war, was durchaus nicht selbstverständlich ist, davon geprägt, dass nicht nur die Oppositionsfraktionen die Aufklärung vorantrieben, sondern auch die Regierungsfraktionen, insbesondere die CDU-Fraktion, sich aktiv an der Untersuchungsarbeit beteiligten. Ich hoffe, Sie können mit Lob von der falschen Seite umgehen.
Dementsprechend ist auch der Untersuchungsbericht in vielen Punkten von einer gemeinsamen Einschätzung getragen. Bestimmte Bewertungen gehen dann aber doch auseinander. Die beiden vorliegenden Sondervoten verdeutlichen das.
Gemeinsam ist allen, so meine ich, dass wir bei der Vergabe von Risikokapitalmitteln bestimmte Verstöße gegen Fördermittelrichtlinien und Beteiligungsvoraussetzungen feststellen mussten. Gab es Förderung von Unternehmen, die nicht innovativ waren? - Ja. Gab es Förderung von Unternehmen, die nicht klein oder mittelständisch waren? - Ja. Von Unternehmen außerhalb SachsenAnhalts? - Ja. Von Unternehmen, obwohl sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden? - Oh ja. Gab es unrechtmäßige private Geschäfte und Interessenskollisionen durch Mitarbeiter der IBG, insbesondere Herrn Dinnies von der Ostens? - Aber ja. Das ist nicht gut und das sind sehr ernste Feststellungen.
Spannend und nicht mehr ganz so einheitlich ist die Beantwortung der Frage nach den Ursachen und Motiven. Wieso lief die IBG so aus dem Ruder? Wieso konnte Dinnies von der Osten so schalten und walten, wie er es tat?
Tatsächlich liegt hierin der wesentliche Unterschied in den Einschätzungen zwischen unseren Sondervoten und den Positionen der CDU und der SPD. Die Kollegen von der Koalition schildern gern das „System von der Osten“. Danach kam - ich
überspitze es - Herr von der Osten irgendwie von der Straße, setzte sich bei der IBG an den Tisch und brachte die Akten und die arme Landesregierung gehörig durcheinander. Das scheint mir doch eine reichlich verkürzte Sichtweise.
Keine Frage: Herr Dr. von der Osten ist selbstverständlich eine der Hauptfiguren in diesem Drama. Wenn man ihn jedoch als Einzeltäter darstellt, blendet man ganz wesentliche Aspekte des Skandals aus und riskiert, dass sich Ähnliches wiederholt oder schlicht fortsetzt.
Nach meiner Einschätzung des Untersuchungsergebnisses ist es so, dass sowohl die Verquickungen von der Ostens als auch die systematischen Verstöße gegen Richtlinien und Grundsätze in der Landesverwaltung und Landesregierung bekannt waren bzw. bekannt sein mussten, aber geduldet oder sogar ausdrücklich befürwortet wurden.
Als von der Osten nach Sachsen-Anhalt kam, hatte er letztlich Q-Cells im Schlepp. Jeder, der das wissen wollte, wusste es. Von der Osten gehörte dem Q-Cells-Aufsichtsrat an, und das noch vor der Beteiligung des Landes, also im Rahmen seines eigenen privaten Engagements. Dass sich von der Osten mit der IBG also auch an einem eigenen Unternehmen beteiligte, lag klar auf dem Tisch, interessierte aber nicht.
Q-Cells war zunächst ein Riesenerfolg, an dem sich alle freuten und der von der Osten alle Türen öffnete. Es war daher Regierungspolitik - dafür haben wir klare Belege in den Akten -, von der Osten unbedingt zu halten und von ihm gestellte Forderungen auch zu erfüllen.
Schon im Jahr 2003 bestehende kritische Anmerkungen des Landesrechnungshofes - mein Vorredner hatte es bereits ausgeführt - wurden ignoriert. Die Privatisierung des Beteiligungsmanagements, die zu erheblichen Kostensteigerungen führte, war nicht etwa eine Idee der Landesregierung oder eine Idee aus dem politischen Bereich des Landtages, es war eine Idee von der Ostens, die man dann bereitwillig umsetzte, nämlich um ihn zu halten.
Die Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe des Beteiligungsmanagements, die nicht so ganz überraschend von der Osten gewann, füllen längere Passagen im Untersuchungsbericht.
Als rechtlicher Betreuer des Vergabeverfahrens engagierte das Land ausgerechnet unter Tausenden Juristen, die zur Verfügung gestanden hätten, Dr. Krohn, einen langjährigen Bekannten von der Ostens, nämlich auf dessen Empfehlung hin.
Nach Aussage Dr. Krohns wusste das Land von den engen Beziehungen. Dem Untersuchungsausschuss wurde dieses interessante Detail verheimlicht. Dabei dann noch von einem fairen Vergabeverfahren zu reden, wäre albern.
In der Vergabe gab von der Osten eine negativ eingeschätzte Präsentation ab, was seine Chancen jedoch scheinbar nicht schmälerte. Bewertungskriterien wurden noch im Nachhinein zu seinen Gunsten angepasst. Das ist kein „System von der Osten“, das ist ein „System für von der Osten“.
Seine Verquickungen wurden in Kauf genommen bzw. wollte man nicht so im Detail kennen. So erklärt sich dann auch, dass von der Osten in seinen Vertrag Passagen hineinverhandeln konnte, nach denen ihm eine Offenlegung zuvor eingegangener, kollusiver Beteiligungen nicht auferlegt wurde. Wieso sollte er eine solche Klausel wünschen, wenn es doch gar nichts offenzulegen gegeben hätte? Das hat aber niemanden gewundert.
Diese Situation erklärt, wieso von der Osten ungestört seinen Geschäften nachgehen konnte. Im Übrigen wurden auch bei der jüngst erfolgten erneuten Vergabe viele Fehler der ehemaligen Vergabe, wenn auch dieses Mal ohne von der Osten, fortgesetzt. Auch die handelnden Personen blieben weitgehend, von seiner Person abgesehen, die gleichen.
Noch weniger „System von der Osten“ ist bei den systematischen Verstößen gegen die Richtlinien festzustellen. Das Land Sachsen-Anhalt hat - das war ein politischer Wunsch, der maßgeblich vom damaligen Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff ausging - enorme Mengen an Finanzmitteln in den Bereich Risikokapital gepumpt. Um das einmal zu verdeutlichen: Die Sachsen haben, trotz deutlich größerer Einwohnerzahl und größeren Wirtschaftsvolumens, nur ein Drittel unserer Summe in diesen Bereich gesteckt. Ähnlich sind die Zahlen in Berlin.
Es muss einem dabei klar sein, dass der Bedarf der Wirtschaft an Risikokapital für innovative kleine und mittelständische Unternehmen begrenzt ist. Es lassen sich nicht beliebig hohe Summen in begrenzter Zeit in dieses Segment investieren. Vor diesem Problem stand nun aber von der Osten. Der Landesregierung muss das klar gewesen sein.
Von der Osten löste das Problem letztlich auf die einzig mögliche Art und Weise, indem bei vielen Investments die Förderbedingungen außer Acht gelassen wurden. Dieses Vorgehen ist für das Land gefährlich, da Rückforderungen der europäischen Mittel drohen, wenn man die Bedingungen nicht einhält. Hierzu zu behaupten, das hätte er hinter dem Rücken der Landesregierung getan,
geht fehl. Im Gegenteil: Er setzte die Vorgaben um.
Insbesondere bei dem Thema Schlossgruppe Neugattersleben der Familie Hübner ist ein Eigeninteresse von der Ostens nicht erkennbar. Er nutzte dankbar die Möglichkeit, dort Gelder zu versenken. Dass es gerade die Schlossgruppe war und dass diese Möglichkeit sich insbesondere ab dem Amtsantritt des Finanzministers Bullerjahn ergab, beruht auf den persönlichen und politischen Verbindungen Klaas Hübners, ehemaliger SPDBundestagsabgeordneter und Mitglied des damaligen SPD-Kompetenzteams, in die Landesregierung.
Wir hatten hierzu und zu dem in diesem Zusammenhang unübersehbaren steuerlichen Zinserlass für die Unternehmen der Schlossgruppe schon heftige aktuelle Debatten. Das dort von mir Gesagte hat sich nach meiner Auffassung bestätigt.
In Reinform erfolgte ein Verstoß gegen alle Richtlinien bei der zur Rettung der Schlossgruppe gegründeten K 57. Bei diesem Vorhaben stand groß auf der Stirn: Das ist rechtswidrig.
Vor diesem Hintergrund kann man sich insgesamt fragen, wie gut die Kontrollen eigentlich sein sollten. Einigkeit zwischen allen Fraktionen besteht allerdings tatsächlich darin, dass die Kontrollen unzureichend waren. Der Aufsichtsrat unter Führung des jeweiligen Wirtschaftsministers, der Beteiligungsausschuss und das Finanzministerium als das die Funktion des Gesellschafters ausübende Haus übten ihre Aufgabe - das ist zumindest meine Auffassung - nicht oder nur mangelhaft aus.
Viele der auf der Landesseite tätigen Mitarbeiter waren schon von ihrer Ausbildung her nicht in der Lage, von der Osten wirksam zu kontrollieren oder auch nur nachzuvollziehen, was da gerade läuft. Auch diese Fehler werden derzeit fortgesetzt.
Der jetzige Geschäftsführer hat zuvor das Universitätsmarketingprogramm „Studieren in Fernost“ bearbeitet. Ich finde dieses Programm ausgesprochen gelungen; dabei wurde eine sehr gute Arbeit geleistet. Ich kann aber ohne Weiteres keinen Zusammenhang mit dem Management von Beteiligungen oder der Bewirtschaftung von Risikokapital erkennen.
Das wird man, bezogen auf die Person, abwarten müssen, wie es sich entwickelt. Aber der kritische, in Finanzfragen erfahrene Ralf Seibicke, ehemaliger Chef des Landesrechnungshofes, der seinerseits von der Landesseite selbst ins Gespräch gebracht worden war, wäre für einen Neuanfang eine interessante Personalie gewesen. Ein
solcher radikaler Neuanfang war aber nicht gewünscht.
In der Konsequenz brauchen wir jetzt eine realistische Einschätzung dazu, wie groß der Bedarf an öffentlichen Risikokapitalmitteln in Sachsen-Anhalt tatsächlich ist. Wir brauchen eine darauf ausgerichtete Finanzkulisse und -struktur sowie eine Arbeitsweise der Kontrollgremien und Ausbildung der Beteiligten, die ihrer Verantwortung gerecht wird, und eine konsequentere Ausrichtung auf innovative Unternehmen und Unternehmen in Start-upSituationen, auch wenn das nicht den ganz großen Mittelabfluss bringt.
Letztlich brauchen wir im Bereich der Politik einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Förderinstrument Risikokapital. Es bedarf angemessener Zielsetzungen und inhaltlicher Vorgaben und einer Politikferne in den einzelnen Förderungen. Vettern- und Freunderlwirtschaft haben bei uns nichts zu suchen.
Mit diesen Maßgaben wäre ein Neustart unseres Engagements im öffentlichen Risikokapital möglich. - Ich danke Ihnen.
Meine Wortmeldung ist keine Frage, sondern eine Zwischenintervention.
Sie sagten, dass ich ein „System von der Osten“ verneint und mich trotzdem in meiner Rede länger mit ihm befasst hätte. Das ist richtig.
Ich möchte einen Unterschied klarmachen: Sie sehen es als ein „System von der Osten“, sehen in ihm also die zentrale handelnde Figur, die alles steuerte. Ich sehe es auch als ein System f ü r von der Osten. Es gab natürlich einen Bereich um ihn herum, der das ermöglicht hat, und es gab Entscheidungen der Landesregierung - Sie haben die Probleme, die wir da haben, zum Teil angeführt -, die ihm das ermöglicht haben, was er getan hat.
Sie sprachen von einem Minijob für Geschäftsführer. Wenn ich eine Kontrolle so gestalte, was macht Herr von der Osten daraus? Das ist doch klar.
Das Vergabeverfahren habe ich erwähnt, die Vertragsgestaltung, mangelhafte Aufsicht und dergleichen. - Das ist der Unterschied, der da zwischen uns beiden besteht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der ursprüngliche Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte die Zielrichtung, die ehrenamtlichen Bürgermeister und Stadträte hinsichtlich der ihnen zustehenden Aufwandsentschädigungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchenden anrechnungsfrei zu stellen. Derzeit werden die Entschädigungen als nicht zweckgebundene Einnahmen betrachtet mit der Folge, dass die Ehrenamtlichen, die auch Leistungen nach dem SGB ll beziehen, Abzüge von ihrem Regelsatz treffen.
Dass dies der Arbeitsfähigkeit der Betroffenen abträglich ist und nicht zur Attraktivität des Ehrenamtes beiträgt, liegt auf der Hand. Problematisch ist jedoch die Frage, wie das Problem angegangen werden kann. Der Antrag der LINKEN sah in Punkt 1 eine Anerkennung der Aufwandsentschädigung durch den Landtag als zweckgebundene Einnahme zur Abgeltung der erhöhten Aufwendungen eines Ehrenamtes vor.
Der schlichte deklaratorische Beschluss des Landtages kann aber nicht zu einer Rechtsänderung führen. Es hätte einer deutlichen Veränderung des Antrages hin zu einer Gesetzesänderung bedurft, die aber nicht vorliegt, wobei ich erhebliche Zweifel daran habe, ob wir das Ziel mit den rechtlichen Mitteln des Landes überhaupt erreichen können.
Insofern weist die Beschlussempfehlung, die auf eine Änderung des SGB II auf der Bundesebene verweist, vermutlich in die richtige Richtung. Die
Formulierung ist aber so flauschig, dass ich nicht ernsthaft damit rechne, dass daraus eine Initiative des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund erwächst.
Vollends kurios ist Punkt 2 der Beschlussempfehlung. In seiner letzten Sitzungsperiode soll der Landtag nun feststellen, dass der Ausschuss für Inneres und Sport inhaltlich zuständig ist, der allerdings in dieser Legislaturperiode nicht noch einmal tagt. Wir können doch nicht ernsthaft versuchen, die Zuständigkeitsfragen des Landtages der siebenten Wahlperiode zu lösen. Abgesehen davon wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn sich die Ausschüsse ohne Hilfe des Plenums über ihre Zuständigkeiten verständigen könnten.
Laut Berichterstattung der Ausschussvorsitzenden haben die beiden Ausschüsse erhebliche Energie in die Klärung der Zuständigkeitsfrage investiert. Eine vertiefende Arbeit am Inhalt wäre vielleicht besser gewesen, aber na gut.
Letztlich müssen wir feststellen, dass wir der Lösung des im Antrag benannten Problems leider nicht näher gekommen sind und es in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr schaffen werden. Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute über die Haushaltsrechnung des
Jahres 2013 zu befinden und wagen daher den Blick zurück in das Haushaltsjahr 2013. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich mit diversen Teilproblemen zu befassen. Ich führe einige exemplarisch an.
Im Jahresbericht des Landesrechnungshofes liegt für das betreffende Haushaltsjahr ein besonderer Schwerpunkt auf der Frage des Energiemanagements bei der Bewirtschaftung der Landesliegenschaften. Eine deutliche Kritik geht dahin, dass das Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes, BLSA, nur in ungenügendem Maße auf bauliche strukturelle Veränderungen bei der Nutzung der Landesliegenschaften reagiert und ein zentrales und einheitliches Energiemanagement nicht existiert. Insbesondere fehlen dem BLSA gebäude- und nutzerspezifische Daten.
Die Nutzung erneuerbarer Energien oder Energien von Kraft-Wärme-Kopplung findet in den Liegenschaften ebenfalls weitgehend nicht statt. Die entsprechenden Potenziale werden überwiegend nicht erfasst und bleiben damit ungenutzt. Diese Situation ist nicht nur vor dem Hintergrund des Erfordernisses des Klimaschutzes relevant. Das Land gibt in jedem Jahr Mittel in Höhe von 56,2 Millionen € für Energie und Wasser aus. Mit einem wirkungsvollen Energiemanagement könnten es wohl mehrere Millionen Euro weniger sein.
Ein weiterer Schwerpunkt befasste sich mit den Defiziten beim Fördermittelmanagement und bei der Einrichtung einer zentralen Fördermitteldatenbank. Wir haben Untersuchungsausschüsse gehabt, die in dieser Richtung unterwegs waren und wo man sieht, dass dort Handlungsbedarf besteht. Es fehlt an einem ressortübergreifenden vollständigen und aktuellen Überblick über die im Land bearbeiteten Förderprogramme, die Höhe der ausgezahlten Fördermittel und die Fördermittelempfänger. Vor allem fehlt auch eine Übersicht über die für die Vergabe der Fördermittel jeweils eingesetzten Ressourcen.
Insgesamt werden für die reine Bewirtschaftung der Förderprogramme Mittel in Höhe von mindestens 65 Millionen € ausgegeben. Auch hierbei können erhebliche Effizienz- und damit Kosteneinsparpotenziale bestehen.
In den Koalitionsverträgen seit dem Jahr 2006 ist ein zentrales Fördercontrolling vereinbart worden. Eine Umsetzung steht aber noch immer aus. Die EDV-Unterstützung ist mangelhaft und es fehlt weiterhin eine zentrale Fördermitteldatenbank. Unter diesen Voraussetzungen fehlt nicht nur die Möglichkeit einer zielgerichteten Steuerung und Überwachung der Effektivität und Effizienz, sondern es besteht auch ein erhöhtes Risiko des Fördermittelmissbrauchs und von Doppelförderung.
Der Weg zu einem solchen Fördermittelmanagement - das gebe ich gern zu - ist nicht einfach. Wir haben auch diese Fragestellung im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt. Der Weg muss aber konsequent weiter verfolgt werden.
Schon eher kurios ist das Problem der transparenten und vor allem auch korrekten Information über die Wirkung von GRW-Fördermitteln. Wenn nach wie vor aufgrund statistischer Vorgaben bei Mehrfachförderung in einer Betriebsstätte die gleichen Dauerarbeitsplätze mehrfach als gerettet gezählt werden, dann ist dies für mich das Gegenteil von transparent.
Die künstliche Erhöhung geretteter Arbeitsplätze abzustellen, war schlichtweg nicht zu erreichen. Wenn Sie zukünftig einen Minister sagen hören: Durch die Förderung wurden x Arbeitsplätze gesichert, dann bitte ich Sie, gedanklich immer etwa 15 % abzuziehen, dann haben Sie im Durchschnitt die realistische Zahl.
Ein ernsthafteres Problem ist dagegen die Verschuldung der Kommunen. Über die finanzielle Lage der Kommunen haben wir in diesem Hause schon kontrovers gestritten. Nach unserer Sicht ist die finanzielle Balance zwischen Kommunen und Land nicht gegeben. Ein besonderer Indikator dafür ist der Anstieg der Kassenkredite. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern belegen wir im Jahr 2014 mit einer Belastung von 587 € pro Einwohner den ersten Platz unter den neuen Bundesländern.
Diese Entwicklung muss uns unruhig machen. In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht auf einen wesentlichen Umstand hingewiesen: Die mit dem Stark-II-Programm gewährten Annuitätendarlehen bieten zwar eine gleichbleibende Rate, aber mit steigender Laufzeit erhöht sich der Tilgungsanteil. Wenn die Kommunen es dann nicht schaffen, diesen Tilgungsanteil im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, dann greifen sie auf Kassenkredite zurück.
Schon sind wir beim Thema FAG; denn als Ursache für die Entwicklung sieht nicht nur der Landesrechnungshof den in der FAG-Bemessung gleichbleibenden pauschalen Tilgungsanteil in Höhe von 178 Millionen €, der über die Jahre gleich bleibt, obwohl der Tilgungsanteil mit Laufzeit steigt. Dass das FAG in der nächsten Legislaturperiode eine der wichtigen finanzpolitischen Großbaustellen werden muss - wie immer das ausgehen mag -, dürfte deutlich sein.
Bedanken möchte ich mich bei den Mitgliedern des Unterausschusses Rechnungsprüfung, des Finanzausschusses und vor allem auch des Landesrechnungshofes für die konstruktive Arbeit, die wir in den vergangenen Jahren in den Ausschüssen ge
leistet haben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat nach drei Jahren seine Arbeit abgeschlossen. Die Bewertungen gehen - das ist nicht wirklich überraschend - auseinander.
Was war Ursache für die Einsetzung des Ausschusses? - Im Jahr 2001 wurde eine Richtlinie zur Qualifizierung von Beschäftigten erlassen. Sie hatte einige Besonderheiten, die zu einer hohen Missbrauchsanfälligkeit führten. Einerseits durften
Schulungen inhouse, also bei den Antragstellern selbst, durchgeführt werden. Zum anderen wurden auch Lohnkostenerstattungen gewährt.
Aus dieser Kombination von „Arbeitnehmer verbleibt am Arbeitsplatz“ und „Land zahlt Lohn“ ergeben sich selbstverständlich große Probleme bei der Kontrolle der Maßnahmen. Zugleich ergibt sich eine starke Motivationslage für kriminelle Handlungen, da es leicht möglich war, die Schulungen nur pro forma durchzuführen, die Mitarbeiter trotzdem arbeiten zu lassen und zusätzlich die Lohnkostenerstattung zu kassieren. So geschah es auch in einer erheblichen Zahl an Fällen.
Ich mache es an einem Beispiel deutlich: Ein Unternehmen mit neun Mitarbeitern schult gleichzeitig acht seiner Mitarbeiter inklusive seines Geschäfts
führers, und dies acht Stunden am Tag, sieben Monate lang. Dass ein Unternehmen sieben Monate lang gänzlich auf seine Belegschaft verzichten kann, erscheint mir ungewöhnlich.
Gut geschult, aber nur wenig produktiv. Solche Anträge wurden eingereicht und, obwohl sie schon anhand der Antragslage offenkundig unsinnig sind, auch bewilligt.
In dem beschriebenen Fall schaltete sich auch das Wirtschaftsministerium, damals unter der Leitung von Dr. Reiner Haseloff, ein und forderte mit Verweis auf den Wunsch der Hausleitung die schnellstmögliche Bewilligung dieses Projekts. Acht von neun Mitarbeitern wurden sieben Monate lang geschult - ein wegweisendes Konzept.
Spaßiger Fakt am Rande: Im Beispielfall wurde die Schulung von einem CDU-Stadtrat aus Bernburg durchgeführt, der praktischerweise auch selbst geschult wurde. Also er schulte sich selbst; das macht man ja mal.
Dauerhaft bestehende Personalengpässe beim Landesverwaltungsamt verhinderten Kontrollen
und zeitnahe Verwendungsnachweisprüfungen.
Unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen fanden praktisch nicht statt.
Das Fehlen einer konkreten arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung und einer entsprechenden Evaluierung der Wirksamkeit der Förderung runden das Desaster ab.
Selbst wenn der Untersuchungsausschuss nur diese Missstände behandelt hätte, wäre das Untersuchungsergebnis wichtig, da es uns zeigen kann, welche Fehler bei der Konstruktion und Umsetzung der Fördermittelrichtlinie gemacht wurden, was man also künftig anders machen muss.
Die Regierungsfraktionen interessierten sich jedoch nicht dafür. Ihre Schlussfolgerungen nach drei Jahren Ausschussarbeit, 287 Akten, 58 Zeugen und 8 Millionen € Schaden - Herr Steppuhn sprach von 26 Millionen € und meinte damit einen größeren Bereich, als wir untersucht haben -, passen auf anderthalb Seiten.
Insgesamt wurden fünf Seiten für den Teil C vorgelegt; davon umfassen aber dreieinhalb Seiten die wortwörtliche Wiedergabe der Fragestellung. Das, meine Damen und Herren, ist eine Missachtung des Parlaments. Das ist eine Arbeitsverweigerung.
Anderthalb Seiten, Kollegen. Also wirklich! Man kann sich doch nicht hinstellen und sagen: 8 Millionen € Schaden - mir doch Wurst. Wenn der Landtag jemanden beauftragt, dann muss man sich doch inhaltlich kümmern und der Sache auf den Grund gehen. Mit anderthalb Seiten ist das nicht getan.
Ich erwarte ja nicht, dass Sie unsere Einschätzung zu persönlichen Verwicklungen teilen. Aber ich hätte schon erwartet, dass die Koalition eine Meinung zum im großen Stil erfolgten Fördermittelbetrug hat sowie Ursachen und Lösungsansätze benennen möchte. Anderthalb Seiten inhaltlicher Abschlussbericht. Dass sich nicht der Boden auftut und die Koalitionsfraktionen vor Scham versinken, ist allein der soliden Statik des Gebäudes geschuldet.
Das Ziel dieses Verhaltens ist natürlich klar. Man will damit sagen: Da war doch nichts; das sind Weihnachtsmärchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch für einen reingewaschenen Abschlussbericht wäre eine intensive Auseinandersetzung mit den 288 Akten und 58 Zeugen nötig gewesen. Das Ergebnis hätte euch vermutlich nicht gefallen. Insofern sind diese anderthalb Seiten in gewisser Art und Weise auch ein Eingeständnis.
Bei der Einsetzung des Ausschusses gab es darüber hinaus den Verdacht, dass es ein System gab, bei dem rechtswidrige Fördermittel gegen Parteispenden an die CDU ausgereicht wurden. Für eine solche Verbindung von rechtswidrigen Fördermitteln und Parteispenden hat der Untersuchungsausschuss keine Belege gefunden.
Dass es innerhalb und im Umfeld der Dessauer CDU eine Gruppe von Menschen gab, die intensiv in den Fördermittelbetrug und die rechtswidrige Fördermittelvergabe verstrickt waren, hat sich im Ausschuss bestätigt und ist bekanntlich auch Gegenstand verschiedener staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Wie wurde gehandelt? - Eine der örtlichen Hauptfiguren war ein Herr Dietmar B. Er war für das IHKBildungszentrum in Dessau tätig, gehört der CDU an und saß für die CDU im Verwaltungsrat der Dessauer Sparkasse. Er sprach sehr offensiv mit Unternehmen und versuchte, sie für einen Fördermittelbetrug nach dem eben von mir erläuterten Muster zu gewinnen. Eine Zusammenarbeit bestand dabei mit einem Michael S., einem Mitarbei
ter des damaligen Wirtschaftsministeriums und ebenfalls CDU-Mitglied.
Auf seine Handlungen muss ich kurz eingehen, da dies für die Bewertung des Gesamtvorgangs wichtig ist. Er wies in mehreren belegten Fällen das als Bewilligungsbehörde tätige Landesverwaltungsamt an, Projekte, die dem Fördermittelbetrug dienten, zu bewilligen, darunter auch das anfangs genannte Beispiel, wobei sich das in diesem Fall konkret auf die Hausspitze bezog.
Außerdem überwachte er die ohnehin nur
schwächliche Fördermittelkontrolle und ließ sich über beabsichtigte Vor-Ort-Kontrollen vorab informieren. So war es ihm wichtig, an einer Vor-OrtKontrolle bei der Firma Fenger Personalservice GmbH des Kemberger CDU-Stadtrates Torsten F. teilzunehmen. Da ihm der vorgesehene Termin nicht zusagte, ließ er ihn verlegen, später ermittelte die Staatsanwaltschaft.
Herr S. erhielt für seine Tätigkeit offenbar materielle Belohnungen. Belegen lässt sich eine Zahlung über 6 000 €. In diesem Fall hat Herr S. als Mitarbeiter des Ministeriums eine rechtswidrige Maßnahme der Pauly Biskuit AG befürwortet. Er war gemeinsam mit Herrn B. auch zum Gespräch im Unternehmen.
Die Zahlung erfolgte von der Pauly Biskuit AG über eine fingierte Rechnung der Dessauer BaustoffService. Wir wissen von diversen weiteren Anweisungen des Herrn S. an das Landesverwaltungsamt, entsprechend zu handeln.
Es gibt ein besonders absurdes Projekt, das ich jetzt überspringe, da ich jetzt nicht so viel Zeit habe, bei dem Herr B. 150 000 € als sozusagen ehrenamtlicher Projektkoordinator bekommen hat.
So viel als kleiner Auszug dazu, wie die Straftaten in der Praxis abliefen und wie insbesondere das Wirtschaftsministerium in Gestalt des Herrn S. agierte. Eine wichtige Frage ist nun: Wie geht die Landesregierung mit solchen krassen Korruptionsvorgängen im eigenen Ministerium um?
Was ist aus dem besagten Herrn S. geworden? Auf welcher einsamen Insel geht er jetzt seiner Arbeit nach? - Ach was, er arbeitet natürlich noch immer in der gleichen Abteilung. Trotz der gravierenden Vorwürfe - Geld ging hin und her und klare rechtswidrige Anweisungen - sah man sich bis zum heutigen Tage nicht veranlasst, eine Versetzung vorzunehmen.
Dies wäre schon unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht erforderlich gewesen.
Genau genommen wurde er befördert und ist auch heute noch für die Fördermittel zuständig.
Bei Bekanntwerden der Vorwürfe wurde von zuständigen Mitarbeitern versucht, die Versetzung zu erreichen - erfolglos. Die damalige Personalchefin Frau Monika L. setzte sich vergeblich für seine Versetzung ein.
Wieso verbleibt er auf seinem Posten? Wieso wird den nachgeordneten Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes zugemutet, dass jemand mit einer solchen Geschichte auf der vorgesetzten Stelle verbleibt?
Was für einen Eindruck haben sie vom Vorgehen der Landesregierung gegen Korruption?
Am 19. Juni 2006 sandte der Zeuge Wolfgang B. auf den Wunsch des damaligen Ministers Dr. Reiner Haseloff hin eine E-Mail, in der die vorrangige Bewilligung zweier Projekte gefordert wurde. Beide Projekte stellten sich als Teil des Fördermittelbetrugs heraus.
Weil es nicht schnell genug ging, fragte Herr S. - ich erwähnte ihn bereits - später nach und erinnerte an den Wunsch des Ministers.
- Gut, das will ich nicht behaupten. - Ein unglaublicher Vorgang! Wieso um alles in der Welt wünschte Reiner Haseloff die betrügerischen Projekte? Auf diese nun wirklich naheliegende Frage gab uns der Ministerpräsident keine brauchbare Antwort. Er wisse es nicht mehr. Auch sonst weiß es niemand. Aufzeichnungen gebe es nicht. Die vom Ministerpräsidenten vor dem Ausschuss im Zeugenstand gegebene Antwort entspricht nach meiner Überzeugung nicht der Wahrheit.
Es ist nicht vorstellbar, dass das Ministerium ausdrücklich zwei Maßnahmen wünscht, ja sogar drängt, weil es nicht schnell genug geht, dann jedoch später nicht mehr wissen will, wieso es sich das so sehr wünschte.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man nach Bekanntwerden der Vorgänge nicht intern untersuchte, wie es zu dieser Instrumentalisierung des heutigen Ministerpräsidenten kam. Mit der vorgeschützten Erinnerungslücke verhindert der Ministerpräsident die Aufklärung des Vorganges.
Ich habe in einem Sondervotum auf 26 Seiten die gewonnenen Erkenntnisse dargelegt und vor dem Hintergrund der Ergebnisse Empfehlungen für den zukünftigen Umgang mit Fördermitteln gegeben. Aus Zeitgründen gehe ich nicht auf die einzelnen Punkte ein; man kann es ja nachlesen.
In der heutigen Debatte geht es aber natürlich auch um die politische Bewertung und die Benennung von Verantwortlichen. Tatsächlich steht der Ministerpräsident im Mittelpunkt dieser Affäre. Obwohl sein Name mit dem Wunsch nach Vorrangigkeit der betrügerischen Projekte verbunden ist, verweigert er die Aufklärung.
Darüber hinaus verweigert seine Regierung auch jegliche Reaktion auf die Korruption. Der Hauptverdächtige ist weiterhin tätig; eine Versetzung findet nicht statt. Die Organisation der Fördermittelvergabe entsprach nicht den Anforderungen. Auch dafür ist der heutige Ministerpräsident als damals zuständiger Fachminister politisch verantwortlich.
Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die Erinnerungslücke zu überwinden, die Sachverhalte aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen und Reaktionen auf und zur Vorbeugung von Korruption endlich einzuleiten. Hoffnung habe ich aber nicht.
Ja.
Ja, das ergibt sich so aus den Unterlagen.
Er müsste zum damaligen Zeitpunkt CDU-Stadtrat in Bernburg gewesen sein, also in der Stadt Bernburg. Im Sondervotum steht es genau. Wenn Sie es lesen wollen, dann empfehle ich das.
So ist es. - Die Frage nach der Veranstaltung in Dessau, kurz bevor wir das Sondervotum eingereicht haben: Ich verstehe den Vorwurf nicht. Ich meine, es ist doch meine Sache, wenn ich eine Veranstaltung mache und über Dinge spreche. Es ist ein freies Land.
Ich sehe keine Vorschrift, die mich zwingen würde, bei den Koalitionsfraktionen oder bei den Kollegen im Ausschuss eine Genehmigung dafür einzuholen. Ich weiß nicht, was Sie wollen.
Zu den anderen Dingen. Ich habe ganz konkrete Punkte benannt. Ich habe ganz konkrete Punkte einzeln aufgeführt, bei denen Dinge passiert sind, die nachdenklich stimmen. Dabei geht es weniger um die Frage der CDU in Dessau vor Ort. Das war nicht der spannende Punkt. Der spannende Punkt war vielmehr, was ist im Ministerium passiert, wie liefen Anweisungen. Wir haben ganz klare Beweise dafür, dass rechtswidrige Maßnahmen angewiesen wurden. Das ist wirklich eine interessante Frage. Man könnte dem nachgehen.
Auf Ihren eineinhalb Seiten finde ich davon nichts, gar nichts. Ich sage, das haben Sie bewusst gemacht, dass Sie das nicht schreiben. Es ist wirklich ein interessanter Punkt. Dabei hat die Landesregierung nicht aufgeklärt. Es wäre aber nötig gewesen. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Straßenwinterdienst ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eine unreflektierte Anwendung des Personalentwicklungskonzepts zu abstrusen Ergebnissen führt.
Als Folge der Anwendung des Konzeptes kam es beim Winterdienst zu erheblichen Personalengpässen; das dürfte unstreitig sein. Am 8. September 2014 schrieb das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr an die Landesstraßenbaubehörde - ich zitiere; es ist ein Ausschussdokument, also allen zugänglich -:
„Nach den verbindlichen Stellenzielzahlen des Personalentwicklungskonzeptes für die Landesstraßenbaubehörde und ihren Berichten über die Einsetzbarkeit des Straßenbetriebspersonals können die Aufgaben des Leistungsbereiches 5 - Winterdienst - ohne Ergänzungspersonal derzeitig und zukünftig von ihnen unmittelbar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ich übersetze das einmal ins Deutsche. Das bedeutet, schlicht gesagt: Wir haben nicht genug Leute, um den Winterdienst mit eigenen Kräften abzusichern.
Das war im Jahr 2014 offensichtlich allen bekannt, zumindest dem Ministerium. Daher ist die Überraschung, die jetzt in den Reden durchklingt, nicht ganz nachzuvollziehen.
Vor dem Hintergrund dieser letztlich bewusst im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes herbeigeführten Personalsituation beginnt nun die Flucht in die private Erledigung der Aufgabe. Dieses Phänomen stellen wir in den unterschiedlichsten Bereichen fest. Besonders markant war vor einiger Zeit auch schon die Flucht des Landesgestüts in eine private Betreibungsform. Das hat dann erst einmal Mehrkosten gebracht.
Häufig ist es so, das verlorengegangene fachliche Fähigkeiten eher unspektakulär und ohne Debatte im Landtag durch Vergabe von privaten Aufträgen ersetzt werden, also beispielsweise an die Stelle der fachlichen Arbeit eines Landesbediensteten nun ein Gutachten von privater Stelle tritt, was allerdings zu Mehrkosten führt.
Ein Personalentwicklungskonzept ist ein sinnvolles Element in der Personal- und Finanzplanung. In Sachsen-Anhalt hat es vor allem die Funktion, Einsparungen im Personalbereich zu erreichen und durchzusetzen. Finanzpolitisch verkehrt sich das Instrument jedoch ins Gegenteil, wenn das eigentliche Ziel aus dem Blick gerät.
Ziel ist nicht, möglichst wenig Personal zu haben und in einer bundesweiten Statistik eine bestimmte Zahl an Mitarbeitern der Landesverwaltung pro 1 000 Einwohner zu erreichen; Herr Hövelmann hat es in diese Richtung angesprochen. Ziel ist es, eine bestimmte, als notwendig eingestufte Aufgabe mit möglichst wenig Ressourceneinsatz zu erreichen, also so günstig wie möglich zu erfüllen.
Was jeweils der günstigste Weg ist, kann eigentlich nur im jeweiligen Einzelfall abgewogen werden. Das kann natürlich auch einmal eine Privatisierung im Ganzen oder in Teilen sein. Häufig wird es aber die eigenständige Erfüllung der Aufgabe durch die Landesverwaltung sein.
Im Fall des Winterdienstes ist Letzteres nun aufgrund des fehlenden Personals nicht mehr möglich. Ich habe im Finanzausschuss die vortragenden Mitarbeiter der Landesverwaltung gefragt, ob es durch die Situation der privaten Vergabe zu mehr Kosten im Verhältnis zu einer eigenständigen Erfüllung komme. Ich erhielt die Antwort, dass man mit Mehrkosten von etwa 10 % bis 20 % rechne.
Das heißt, dass die über das Personalentwicklungskonzept initiierte Sparmaßnahme im Falle des Winterdienstes darin besteht, Mehrkosten von 10 % bis 20 % zu haben. Das macht etwa 2 bis 4 Millionen € aus. Die Sparmaßnahme besteht in Mehrausgaben.
Das ist nicht sinnvoll. Nun lautet der naheliegende Sparvorschlag, der sich in der Konsequenz sowohl aus dem Antrag der LINKEN als auch aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ergibt, die Sparmaßnahme einzusparen, um so Geld zu sparen. Das ist zu begrüßen.
Ein Personalentwicklungskonzept ist immer Mittel, nicht Ziel. Wenn die Einsparung von Personal zu Mehrkosten führt, ist das Mittel in der konkreten Situation falsch, weil das Ziel, Einsparungen für den Haushalt zu erreichen, verfehlt wird.
Das im Finanzausschuss vorgelegte Winterdienstkonzept ist für eine Entscheidung über die Art der Auftragsvergabe letztlich völlig unbrauchbar. Die Verfasser gehen vom Bestehen des Personalentwicklungskonzeptes aus - klar, das ist die interne Weisung - und versuchen, in der so entstandenen Not noch das Günstigste zu bewerkstelligen.
Aus haushalterischer Sicht müssten wir jedoch in einem Vergleich die Situation einbeziehen, dass wir ausreichend Personal zur Verfügung stellen.
Nur so erhalten wir eine brauchbare Grundlage für eine sinnvolle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Ich habe mit einer gewissen Freude festgestellt, dass es auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen Stimmen in diese Richtung gab.
Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung nicht in der Lage zu sein scheint - zumindest war das bisher so -, zu einem reflektierten Einsatz des Personalentwicklungskonzeptes zu gelangen.
Nun zu den Anträgen. Letztlich zielen beide Anträge auf die Fortführung des Winterdienstes in eigener Regie ab. Dies dürfte in der Konsequenz auch richtig sein. Der Antrag der LINKEN würzt das Ganze noch mit der berechtigten Kritik an der Landesregierung.
Die Koalition erläutert - das finde ich an dem Antrag überraschend - nicht den Widerspruch ihres Antrags zum Personalentwicklungskonzept. Wenn man sagt, wir möchten das jetzt mit eigenen Kräften machen - das ist ja auch Ziel des Antrages -, dann müsste man auch sagen: Gut, zumindest an dem Punkt des Personalentwicklungskonzepts steigen wir aus. Das wird - zumindest in der Deutlichkeit - nicht gesagt.
Wichtig ist jedoch - darauf gehen beide Anträge nicht wirklich ein -, dass wir eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Es kann durchaus sein, dass für Teilaufgaben oder bestimmte Situationen auch die Einbeziehung Dritter sinnvoll ist. Das sollten wir objektiv prüfen. So wurde es auch im Finanzausschuss vereinbart.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen will ich noch klarstellend anmerken, dass die Einbeziehung der Kommunen nur - das steht in dem Punkt - in konkreten Einzelfällen und natürlich gegen Erstattung der Kosten möglich ist.
- Das ist logisch, ja, klar. Ich wollte es nur einmal sagen. Das ist immer so eine Sache: Wenn man Dinge auf eine andere Ebene verschiebt, sind das erst einmal Sorgen. Daher sind wir uns darin einig.
Wir GRÜNEN halten beide Anträge für zustimmungsfähig; denn letztlich sind sie doch nur der Beginn einer Umsteuerung in diesem Bereich und einer Prüfung des tatsächlichen wirtschaftlichen Vorgehens. - Danke schön.