Protokoll der Sitzung vom 16.05.2014

(Zustimmung von Frau Dr. Paschke, DIE LINKE)

Wir haben mit Ausnahme von 2007 seit dem Jahr 2006 konstant Beförderungskonzepte mit einem festen Budget für Beförderungen. In den gesamten Jahren haben wir nicht kumuliert und 35 Millionen €, in der Summe 165 Millionen €, für Beförderungen in den Ressorts zur Verfügung gestellt. Ich finde, wir haben seit dem Jahr 2006 eine Menge getan, um den vorher schon dargestellten Beförderungsstau abzuarbeiten. Dieser war uns doch bewusst und wir sind das angegangen.

Neben diesen 35 Millionen € haben wir zusätzlich für die Beförderung von Vollzugsbeamten der Justiz und der Polizei in der Eingangsstufe, für die Hebung der Sekundarschullehrerstellen - vorhin erwähnte 5 Millionen € - und für Zulagen im Schulbereich Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt. Ich glaube, das ist schon nicht wenig, auch wenn es für manche, die gerade davon betroffen sind und auf ihre Beförderung warten, mit meinen Ausführungen sicherlich nicht ausreichend ist. Ich will damit darstellen, dass viel passiert ist und dass der Stau und die so riesengroße Ungerechtigkeit aus meiner Sicht nicht ganz so dramatisch sind.

Ich möchte auch auf die Argumentation der Gewerkschaften eingehen. Diese Beförderungen machen die Nachteile, die durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes zum Bespiel bei den Beamten entstanden sind, nicht wett. Das weiß ich. Aber ein Blick auf den Landeshaushalt verrät auch, dass die Personalausgaben trotz Personalabbau seit 2006 nicht gesunken sind, sondern auch durch Tarifsteigerungen stetig steigen, was natürlich gut ist. Ich will die Tarifsteigerungen um Himmels willen nicht kritisieren. Aber das macht deutlich, wo wir insgesamt mit den Personalkosten sind.

Wir werden in den künftigen Haushalten selbstverständlich auch Mittel für Beförderungen vorsehen, aber es wird sich bedauerlicherweise nicht jede Beförderungshoffnung der Belegschaft sofort erfüllen lassen.

Zwei Worte zu dem Punkt 2 Ihres Antrages. Anders als meine Kollegin Eva Feußner finde ich die Missbilligung, die Sie für die Beförderungsanstrengungen vornehmen wollen, überzogen. Aus den dargelegten Gründen muss ich, gerade im Hinblick auf die Anstrengungen der Landesregierung und von uns als Haushaltsgesetzgeber, was die Zurverfügungsstellung der Beförderungsmittel betrifft, diese Missbilligung auf das Entschiedenste zurückweisen.

Ich fasse zusammen: Wir haben eine gut arbeitende und motivierte Belegschaft in der Landesverwaltung, keine Frage. Wir stellen planbar jährlich

Beförderungsmittel zur Verfügung. Wir müssen sehen, dass sie jedes Jahr wieder in der Größe bleiben, damit der Stau abgebaut werden kann. Und wir reagieren auf Sonderbedarfe mit zusätzlichen Mitteln, und das soll auch so bleiben.- Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Dr. Paschke das letzte Wort.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Da es in den Ausschuss überwiesen wird, erspare ich Ih- nen die Erwiderung!)

- Gut. Dann hatte Frau Niestädt das letzte Wort.

Damit ist die Frage mit Ja beantwortet, ob wir über die Überweisung in die Ausschüsse abstimmen. Wir überweisen den Antrag in den Ausschuss für Finanzen. Die Frage ist: noch in andere? Theoretisch kann man dieses Thema in alle Ausschüsse überweisen, außer vielleicht in den Petitionsausschuss. Frau Dr. Paschke.

Es steht so in dem Antrag. Ich hatte die Vorabsprachen so verstanden, dass das Thema im Finanzausschuss behandelt wird und dass man dann entscheidet, ob es in weiteren Ausschüssen ebenfalls verhandelt wird.

Das heißt, wir überweisen den Antrag nur in den Finanzausschuss und überlassen das Weitere der Weisheit des Finanzausschusses. Wer ist dafür? - Das ist die ganze Kirche, hätte ich beinahe gesagt.

(Heiterkeit)

Das ist das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Dann ist der Antrag einstimmig in den Finanzausschuss überwiesen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 19 abgearbeitet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 20:

Beratung

Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3049

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3090

Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3091

Einbringer ist Herr Gebhardt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Anlass, heute über die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beraten, hat den gleichen Hintergrund wie die Debatte hier im Landtag im Jahr 2009. Der Hintergrund ist die sogenannte Causa Brender, also jener Vorgang beim ZDF, der an der Staatsferne zweifeln ließ.

Im Jahr 2009 wurde der damalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender vom ZDF-Verwaltungsrat in seiner Funktion nicht bestätigt, obwohl der damalige ZDF-Intendant Herrn Brender erneut als Chefredakteur vorgeschlagen hatte. Die Wortführerschaft gegen Herrn Brender - wir erinnern uns - hatte im ZDF-Verwaltungsrat der damalige Ministerpräsident aus Hessen inne, Herr Roland Koch, der seinerzeit mit Parteifreunden dafür sorgte, dass Herr Brender als Chefredakteur nicht wieder berufen wurde.

Die Motive hierfür schienen eindeutig politischer Natur zu sein. Kritiker dieses Vorgangs waren damals schon der Auffassung, dass Roland Koch mit seinen Gefolgsleuten und mit seiner Aktion dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblichen Schaden zugefügt hat.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Auch hier im Landtag hatten wir dazu im Dezember 2009 eine Aktuelle Debatte auf Antrag der SPD-Fraktion. Ich möchte noch einmal aus der Begründung des damaligen Antrags auf eine Aktuelle Debatte zitieren. Dort heißt es:

„Die Demissionierung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender aus offensichtlichen politischen Opportunitätsgründen hat die Frage aufgeworfen, ob die Strukturen im ZDF im Speziellen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen die Unabhängigkeit journalistischen Arbeitens in jedem Fall gewährleisten können. Die lebhafte öffentliche Debatte um die ‚Causa Brender‘ zeigt, dass die Entscheidung des ZDFVerwaltungsrats dem Ansehen und der Akzeptanz von Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk gleichermaßen geschadet hat.“

Meine Damen und Herren von der SPD, wir hätten es nicht besser formulieren können. Wir sagen klar: Entweder der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern oder er ist keiner.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Infolge dieser damaligen unsäglichen Entscheidung kam es zu einer Klage beim Bundesverfas

sungsgericht. Das Wirken blieb also nicht folgenlos, weil die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt hatten.

Nun, seit dem 25. März 2014, haben wir ein Urteil. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde den Klägern in weiten Teilen Recht gegeben. Denn das Gericht erkennt dem Gesetzgeber zwar einen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Rundfunk- und der binnenpluralen Kontrollstruktur zu. Diese Ausgestaltung muss sich aber strikt, so das Gericht, am Gebot der Staatsferne orientieren. Das Gericht entschied, dass diese Regelung des ZDF-Staatsvertrages eben jenen Anforderungen nicht genüge.

Ich will an dieser Stelle auch klar sagen, dass wir als Fraktion DIE LINKE dieses Urteil begrüßen, weil es in seiner Konsequenz die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärkt und zumindest versucht, politischen Einmischungen eine Abfuhr zu erteilen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich will kurz auf einige Punkte eingehen, die die Entscheidung des Verfassungsgerichts betreffen und unserer Ansicht nach auch für den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk Änderungen nach sich ziehen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Sicherung der Staatsferne klare Regelungen aufgestellt. Regel Nr. 1 lautet: Der Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter in den Aufsichtsgremien darf ein Drittel der Gesamtmitgliederzahl des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.

Interessant ist an dieser Stelle auch, wie das Gericht den Begriff „staatsnahe Mitglieder“ definiert. Das sind eben nicht nur Mitglieder einer Regierung oder Abgeordnete eines Parlaments, sondern es sind auch Wahlbeamte, wie Bürgermeister und Landräte, politische Beamte, kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie alle Personen, die von politischen Parteien entsandt worden sind. Sie alle sind laut Bundesverfassungsgericht als staatsnah anzusehen.

Wenn wir uns nun die Zusammensetzung der MDR-Aufsichtsgremien, des Rundfunkrates und des Verwaltungsrats, anschauen, dann wird

schnell klar, dass diese vom Gericht festgesetzte Grenze von einem Drittel überschritten wird. Da das Verfassungsgericht diese Drittelregelung aber nicht nur für die Gesamtgremien, sondern auch für alle Ausschüsse des jeweiligen Aufsichtsgremiums geltend gemacht hat, wird noch deutlicher, dass aufgrund dieses jüngsten Gerichtsurteils beim MDR-Staatsvertrag Korrekturbedarf besteht.

Ein weiterer Punkt, den das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, ist die Sicherung der Meinungsvielfalt in den Aufsichtsgremien. Hier hat das Gericht klar definiert, dass sich in den Gremien eine wirklichkeitsgetreue gesellschaftliche Pluralität widerspiegeln müsse. Konkret sagt das Gericht, dass der Gesetzgeber die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien so gestalten muss, dass den aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräften in Deutschland Rechnung getragen wird.

Meine Damen und Herren! Der MDR-Staatsvertrag und die Regelung zur Zusammensetzung der Gremien stammen von Anfang der 90er-Jahre und somit aus dem letzten Jahrhundert. Deshalb habe ich ernsthaft Zweifel, dass wir damit den aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräften in Deutschland Rechnung tragen. Auch hierbei sehen wir Korrekturbedarf.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass ein Prozess zur Änderung des MDR-Staatsvertrags zügig in Gang gesetzt wird. Wenn ich mir die Alternativanträge der Fraktionen ansehe, von denen zumindest einer heute wahrscheinlich eine Mehrheit finden wird, ist uns das schon einmal gelungen. Das können wir schon einmal konstatieren.

Wir wollen, dass erstens eine Berichterstattung der Landesregierung gegenüber den Mitgliedern des Landtages zu der Frage erfolgt, in welchem Umfang sie Korrekturbedarf sieht. Zweitens soll sie mit den Ländern Thüringen und Sachsen, die zum MDR-Gebiet gehören, verhandeln und eine Arbeitsgruppe bilden, die Vorschläge für eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages unterbreitet.

Unser Antrag unterscheidet sich von dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in einem wesentlichen Punkt: Wir wollen, dass bei dieser Arbeitsgruppe der drei Länder externer Sachverstand hinzugezogen wird, und nicht, dass die Regierungen allein daran arbeiten. Ich denke, auch aufgrund des Gerichtsurteils müsste uns klar sein, dass externer Sachverstand bei diesen Fragen dringend notwendig ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Nun wäre DIE LINKE nicht DIE LINKE, wenn wir nicht weitergehende Forderungen stellen würden. Meine Damen und Herren! Ich denke auch, in MDR-Aufsichtsgremien und in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es höchste Zeit, über eine Frauenquote, also über die hälftige Besetzung der Aufsichtsgremien mit Frauen nicht nur nachzudenken, sondern diese auch umzusetzen.

(Zustimmung bei der LINKEN)