Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Das hat für meine Fraktion jedoch nichts mit dem Zweifel an den Schülerzahlprognosen für das Jahr 2030 zu tun, wie es in der Antragsbegründung der LINKEN steht. Dieses Argument wird von den LINKEN regelmäßig bemüht. So unscharf, wie behauptet wird, ist diese Projektion leider nicht. Kinder, die im Jahr 2030 eingeschult werden wollen, müssen spätestens 2024 geboren sein. Wer dazu theoretisch in der Lage ist, wurde bereits in der Vergangenheit entschieden und kann in beschränktem Umfang noch verändert werden. Die Datenbasis in diesem Fall ist relativ belastbar und eigentlich ungeeignet, um eine Abweichung zu rechtfertigen.

Deshalb sage ich noch einmal an dieser Stelle: Wir sollten uns damit beschäftigen, was wir selbst klären können. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns auch mit der Zweckbindung im Ausschuss noch einmal beschäftigen.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass auch die kleinen Schulen mit 80 Schülern im ländlichen Raum in einem attraktiven baulichen Zustand gehalten oder instand gesetzt werden müssen.

Viele Kommunen werden dazu ohne Hilfe des Landes nicht in der Lage sein. Der Anspruch leitet sich für meine Fraktion deshalb im Wesentlichen aus dem Verfassungsgrundsatz der gleichwertigen Lebensbedingungen her.

Attraktive ländliche Räume leben auch von attraktiven und wohnortnahen Grundschulen. Wir würden uns deshalb freuen, wenn wir am Ende der Ausschussberatungen die Schulplanungsverordnung und die Förderrichtlinie so synchronisiert hätten - meinetwegen auch, nachdem sich die Kommission zu unserem EPLR-Entwurf geäußert hat -, dass tatsächlich jede bestandsfähige Schule gestrichen werden und in den Genuss der Landesförderung kommen kann. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von der Re- gierungsbank)

Vielen Dank, Herr Kollege Stadelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt, wie geplant, Frau Kollegin Professor Dr. Dalbert. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, was der Kern dieses Antrags ist. Wir haben zweierlei Maß in diesem Land. Ein Maß besagt, wann eine Schule bestandsfähig ist; ein anderes besagt, wann eine Schule in den Genuss von Stark-III-Mitteln kommen kann.

Im Moment braucht man - gemessen an der Schulentwicklungsplanung - 30 bis 40 Schüler mehr, um in den Genuss von Stark-III-Mitteln zu kommen. Ab dem Schuljahr 2017/18 sind es dann noch 20 Schüler, die man mehr braucht, um in den Genuss der Stark-III-Mittel zu gelangen.

Was passiert im Land? - Es gibt im Land riesige Debatten über Grundschulschließungen. Wenn Sie da genau hinsehen, werden Sie feststellen, dass sich nur ein Teil dieser Debatten auf die Schulentwicklungsplanung und auf Schulen bezieht, die in Sorge sind, dass sie die Kriterien für die Schulentwicklungsplanungsmaßzahlen nicht erreichen.

Ein Teil der Debatten ist darauf zurückzuführen, dass Schulträger und Kreistage anfangen, Schulen zu schließen - oder dies planen -, um am Ende eine größere Schule zu haben, mit dem Argument, dass sie in den Genuss von Stark-III-Mitteln kommen wollen.

Das zeigt klar, wie diese Diskrepanz zwischen den beiden Kriterien funktioniert. Wir haben zum einen die Zwangsmaßnahme Schulentwicklungsplanung und dann haben wir das Zuckerbrot Stark III, mit dem das Land die Schulträger locken will, ihre Schulen zu größeren Schulen zusammenzulegen.

Das ist das Mantra dieser Landesregierung: große Schule - gute Schule, kleine Schule - schlechte Schule.

Ich wiederhole: Dieses Mantra wird nicht dadurch richtiger, dass es an dieser Stelle wieder zum Tragen kommt.

Stark III ist gut, aber Stark III wird missbraucht, um ein bestimmtes bildungspolitisches Mantra in diesem Bereich umzusetzen. Herr Bullerjahn, das ist das Problem mit Stark III.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Deswegen ist der Antrag der LINKEN zu begrüßen und wir unterstützen ihn auch.

Klar ist, dass wir uns darauf einigen müssen, was eine „bestandsfähige Schule“ ist. Das ist im Moment das Instrument der Schulentwicklungsplanung in diesem Land. Wenn wir sagen, eine Schule ist bestandsfähig, dann muss sie auch in den Genuss von Fördermöglichkeiten kommen. Alles andere macht keinen Sinn.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Natürlich ist es richtig zu sagen, dass es eine von der Schulform unabhängige Schule sein muss - das wurde bereits erwähnt -; denn wir haben gerade eine neue Schulform eingeführt. Dabei kann sich zukünftig noch Bewegung ergeben. Das kann nicht das Kriterium sein, an der alten Schulform festzuhalten. Daher ist das in Ihrem Antrag ein sinnvoller Punkt.

Ich finde es auch sinnvoll, dass Sie den Zeithorizont nach vorn legen und sagen, dass das ein Zeitraum ist, bezüglich dessen man verlässlich sagen kann, dass das Gebäude, das mit Stark-IIIMitteln auf Vordermann gebracht wird, als Schule genutzt wird. Möglicherweise läuft das irgendwann aus. Dann gibt es aber immer noch die Möglichkeit, das Gebäude für Bildungszwecke zu nutzen.

Meine Fraktion hat damit Schwierigkeiten, dass Sie die schulische Nutzung auf fünf Jahre begrenzen. Sie haben das zwar eben in Ihren Ausführungen, in Ihrer Einbringung begründet, Herr Höhn, aber ich finde es trotzdem schwierig.

Denn wenn man sich das ansieht, stellt man fest, dass die Stark-III-Mittel nicht nur für die energetische Sanierung, sondern auch für die IT-Modernisierung genutzt werden sollen. Sie sind auch für die Verbesserung der Lern- und Betreuungsvoraussetzungen vorgesehen. - Das alles sind schulspezifische Dinge.

Also wenn man das Gebäude energieeffizient saniert, kann man auch anderen Bildungsaufgaben nachkommen. Aber ein eklatanter Teil bezieht sich dann doch auf die schulische Nutzung. Diesbezüglich fände ich - ehrlich gesagt - einen Zeitraum von fünf Jahren doch sehr kurz gegriffen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Deswegen haben wir zu diesem einen Punkt den Änderungsantrag eingebracht und gesagt: Man sollte sich schon zutrauen, eine Prognose über zehn Jahre zu machen, und für die weiteren zehn Jahre eine andere Nutzung im Bildungsbereich ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund werbe ich noch einmal für unseren Änderungsantrag, den Zeitraum hinsichtlich der schulischen Nutzung zu erweitern.

Ansonsten sind wir Ihnen dafür dankbar, dass Sie diesen Punkt noch einmal in Ihrem Antrag aufgegriffen haben. Wir unterstützen daher Ihren Antrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dalbert. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Frau Niestädt. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich weiß nicht, woher die Mär kommt, dass mit Stark III nicht alle bestandsfähigen Schulen saniert werden könnten, die der Sanierung bedürfen.

Ich höre das immer wieder von vielen Seiten, obwohl ich persönlich nicht müde werde, jedem und jeder zu erklären, dass dieses Programm erstens auch mit der neuen EU-Förderperiode fortgeführt wird und zweitens tatsächlich für das ganze Land Sachsen-Anhalt gilt. Dabei stehen wir zu unserem Wort und doch ernten wir immer wieder Ungläubigkeit.

Reibungspunkt ist - das haben wir gerade eben wieder in den Beiträgen gehört - die vom Träger nachzuweisende Bestandsfähigkeit. Die Bestandsfähigkeit bestimmt sich durch den DemografieCheck.

Ich stehe dazu: Ein solcher Check ist notwendig, damit aus Investitionsgeldern nicht Fehlinvestitionen werden und schlimmstenfalls Investitionsruinen, die Jahre später wieder den Landtag, die Kreistage und Gemeinderäte beschäftigen.

Für Sachsen-Anhalt gilt die Schulentwicklungsplanung, die ein zukunftsfähiges Schulnetz abbildet. In deren Umsetzung sind auch Abweichungen für dünn besiedelte Regionen möglich und bereits in die Tat umgesetzt worden.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Debatten in den letzten Landtagssitzungen. Herr Kultusminister Dorgerloh hat zu diesem Thema Ausführungen gemacht. Ich denke, meine Worte sind durch die Worte des Herrn Kultusministers bestätigt worden.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich lasse mir ein solches deutschland- und europaweit einmaliges Programm nicht dadurch zerreden, dass immer wieder scheinbare Gründe gefunden oder auch erfunden werden, die dem erklärten Ziel, alle Schulen und Kitas zu sanieren, angeblich entgegenstehen.

(Zustimmung von Frau Grimm-Benne, SPD - Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

Schade, dass wir als Parlament nicht auch ein bisschen selbstbewusster sind und für unser Stark-III-Programm öffentlich werben.

In der zu Ende gehenden EU-Förderperiode wurden für Stark III rund 150 Millionen € bereitgestellt und mithilfe von Anträgen bzw. mithilfe von Zuwendungsbescheiden gebunden. 55 % der Mittel davon sind in die energetische Sanierung geflossen, 45 % in IT und sonstige Herrichtungen und Reparaturen.

Die neue Förderperiode sieht nun ein EU-Volumen von insgesamt 260 Millionen € über die nächsten sieben Jahre vor und weitere rund 190 Millionen € für sonstige Sanierungen, die ausschließlich über Landes- und Eigenmittel finanziert werden. Das macht zusammen rund 450 Millionen €.

Wir als Land werden also Mittel in Höhe von insgesamt 600 Millionen € in bessere Lernbedingungen investiert haben. Die Kommunen, die Träger der Schulen sind, hätten ein Programm dieses Umfanges über einen Zeitraum von zehn Jahren ohne die Unterstützung des Landes nicht stemmen können. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.

(Zustimmung von Frau Reinecke, SPD)

Das bestätigt auch die Partnerschaft, die wir seit Jahren üben, nämlich die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen.

Aus meiner Sicht stehen Schulentwicklungsplanung und Stark III nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Sie verbindet, wenn Sie so wollen - ich bin ja gutgläubig -, die Sicherung eines flächendeckenden Netzes moderner Schulen und Kitas, topsaniert, in die unsere Kinder und unsere Schülerinnen und Schüler gern gehen.

Das Zuckerbrot Stark III, Frau Dalbert, sehe ich nicht. Es ist kein Zuckerbrot. Das, was wir machen, ist ein Programm, das nicht Zuckerbrot zur Schulentwicklungsplanung ist, sondern das den Kommunen wirklich hilft, ihre Schulen und Kitas auf Vordermann zu bringen. Sie würden das sonst nicht tun. Deswegen ist das kein Zuckerbrot, sondern eine große Anstrengung unseres Landes.

In Ihrem Antrag fordern Sie von der Fraktion DIE LINKE, die Bestandsfähigkeit künftig nicht mehr an der Existenz des Objektes als Schule zu messen, ja, Sie fordern, darauf zu verzichten. Stattdessen sind fünf Jahre Schule oder - wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert - zehn Jahre gewünscht. Wenn das Gebäude danach nicht mehr für den Schulunterricht benötigt wird, soll es fünfzehn Jahre für gemeinnützige Zwecke im Bereich Bildung genutzt werden.

Ich habe mich gefragt, was ich davon halten soll. Können wir Geld zum Fenster hinauswerfen? Können wir es uns leisten, ins Blaue hinein zu investieren? Wie stellt man sich das denn vor? Woraufhin sollen die Schulträger denn konzipieren? Erst Schule, dann Bürgerhaus oder Außenstelle einer Musik- oder Volkshochschule? - Davon halte ich nichts. Das ist aus meiner Sicht Augenwischerei, kein solides Agieren und schon gar kein vernünftiges Wirtschaften mit Steuergeldern.

(Zustimmung von Frau Reinecke, SPD)

Wir werden das sicherlich im Finanzausschuss und im Kultusausschuss weiter diskutieren können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)