Jürgen Stadelmann
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem großen Ganzen kommen wir jetzt wieder zu den Mühen der Ebene. Der Antrag ist insofern ein ziemlich technischer Antrag, als er sich speziell auf die neue Förderperiode bezieht.
Sie alle wissen, dass wir in diesem Hohen Haus schon zwei Beschlüsse gefasst haben, die in diese Richtung gehen. Regionalbudgets zu schaffen, war der ursprüngliche Ansatz. Das haben wir dann konkretisiert, auch im Hinblick auf die mögliche Reaktion aus Brüssel auf den sogenannten Regionalisierungsansatz.
Ich möchte zunächst sagen, dass ich allen Kollegen dankbar bin, die sich fondsübergreifend bzw. arbeitsgruppenübergreifend mit der Vorbereitung des Antrags beschäftigt haben. Wir haben dazu insbesondere mit dem Landkreistag Gespräche geführt. Ich danke von dieser Stelle aus auch dem Präsidenten Herrn Ziche dafür, dass er sich dort eingebracht hat, gemeinsam mit den Chefs der Ämter für Flurneuordnung und Forsten, die sich damit gut auskennen.
Besonders möchte ich mich bei dem Kollegen Barth bedanken, der als Regionalmanager des Programms „Regionen aktiv“ in der Altmark mit dem dortigen Regionalverein, der wirklich sehr gut funktioniert, ein Best-Practice-Projekt ins Leben gerufen hat.
Den Antrag selbst könnte man in drei Teile aufteilen. Im Teil 1 geht es um die ELER-Förderung.
Dabei sollen die Arbeitsgemeinschaften ländlicher Raum, die durch das MLU im ländlichen Raum schon initiiert wurden, weitergeführt werden. An dieser Stelle sehen wir noch Möglichkeiten der verbesserten Einbringung der Kommunen.
In der letzten Zeit ist die Tendenz zu beobachten gewesen, dass sich die Landräte nicht in dem Maße haben einbringen können, wie sie sich das vorstellen. Allerdings muss man sagen, dass es sich in den Regionen des Landes unterschiedlich gestaltet, wie sich die einzelnen Landkreise einbringen wollen und können. Ich glaube, dass wir schon auf einem guten Weg sind. Aber wir müssen diese Sache noch anpassen.
Insgesamt hatten wir - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen - eine ziemliche Diskussion, bis klar war, dass es nicht um LeaderFörderung geht - darüber haben wir gestern gesprochen -, sondern dass wir den Regionalisierungsansatz eben gerade außerhalb und neben dieser Leader-Methode etablieren wollen.
Wir haben die Punkte deshalb auch besonders für die Fonds ESF und ELER zielgenau dargestellt. Der eine oder andere Kollege wird sich an die Ausschusssitzung erinnern, in der über die Landtagsbeschlüsse diskutiert worden ist. Es hieß dann immer - ich möchte niemandem zu nahe treten -, was wollt ihr denn von uns; sagt doch einmal, was wir regionalisieren sollen. Deshalb haben wir es noch etwas schärfer aufgeschrieben, damit man Punkte hat, an denen man arbeiten kann.
Der dritte Teil betrifft ein Thema zum Stichwort LHO. Darüber haben wir gestern auch schon diskutiert. Gerade bei den Leader-Aktionsgruppen gibt es das Problem der Anerkennung von Spenden als Eigenanteil. Es wird immer wieder bemängelt, dass das - nach dem Hörensagen - in anderen Bundesländern geht, bei uns aber nicht. Das muss man sich ansehen.
Es ist eine Reihe von Ausschüssen beteiligt, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen. Ich möchte an dieser Stelle gleich sagen, auch wenn es mich dann nicht mehr betrifft, dass das durchaus auch ein Arbeitsauftrag an das Parlament ist. Der Beschluss richtet sich nicht an die Landesregierung.
- Na, gut, das Wort Vermächtnis ist vielleicht ein bisschen übertrieben. - Ich würde darum bitten, dass die Ausschüsse das Thema auf die Tagesordnung setzen und über die einzelnen Punkte diskutieren. Es wird sich herausstellen, dass das eine machbar ist und das andere vielleicht nicht. Die Orientierung sollte jedoch sein, die Punkte herauszufiltern, die machbar sind, und dann zu überlegen, wie wir es machen wollen. - Nochmals
vielen Dank an alle Kollegen, die daran beteiligt waren.
In Abwandlung eines Zitates eines bekannten Politikers möchte ich meinen Beitrag mit dem folgenden Aufruf schließen: Mehr Regionalisierung wagen! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Krause, unter Bezugnahme auf die Ermessensentscheidung des Landesverwaltungsamtes in Binde, die Sie erwähnt haben, würde ich von Ihnen gern erfahren, ob es für die Gemeinde Binde, die heute Ortsteil der Stadt Arendsee ist, einen Flächennutzungsplan gibt, der den Bau, die Erweiterung und den Betrieb von Tierhaltungsanlagen untersagt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beiträge meiner Vorredner zeigen, dass es relativ wenig Material zu dem Thema gibt. Ich habe den Eindruck, wir haben alle das Gleiche gelesen. Deswegen bleiben mir wenige Fakten, die ich beitragen kann.
Ich möchte eine Studie zitieren, die die Kollegen sicherlich auch gelesen haben. Bei einer Anzahl an Windkraftanlagen von derzeit etwa 24 000 in Deutschland und einer Schlagopferzahl von durchschnittlich zehn Fledermäusen pro Jahr und Anlage gibt es jährlich immerhin 240 000 Schlagopfer. Das macht die Dimension deutlich. Wenn man sich zudem vor Augen führt, dass es laut Naturschutzgesetzgebung ein Tötungsverbot gibt, dann wird einem bewusst, dass an dieser Stelle ein Handlungsbedarf besteht.
Bei allem Konsens möchte ich noch einen Aspekt einbringen, der für meine Fraktion wichtig ist. Ich möchte die Kollegen des Umweltausschusses an unsere Anhörung zum Thema Wasserkraft erinnern und an das Stichwort „Wenn Fische schreien könnten“. Die ökologische Durchlässigkeit der Gewässer ist herzustellen. Dies hat die Wasserkraft, zumindest die kleine Wasserkraft, in Deutschland tot gemacht. Ich möchte nicht, dass wir durch eine TA Wind oder durch die Umsetzung von Helgoländer Papieren das Gleiche bei der Windkraft erleben. Ich glaube auch nicht, dass dies die Richtung ist, in die wir diskutieren. Der Kollege Lüderitz ist darauf bereits eingegangen.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir im Gegensatz zur kleinen Wasserkraft in Sachsen-Anhalt mehrere Tausend Arbeitsplätze im Bereich der Windkraft haben, die zur Wertschöpfung in unserem Land beitragen. Ich weiß auch, dass die Betreiber und Hersteller von Windkraftanlagen bereits Arbeitskreise zum Naturschutz gegründet haben. Nach meiner Information haben diese Arbeitskrei
se erst gestern wieder getagt. Auch unsere Anträge waren dort bekannt. Die Betreiber und Hersteller von Windkraftanlagen sind bereits nach den heutigen Vorgaben zur Planung verpflichtet, Voruntersuchungen, Monitoring, Horstschutzmaßnahmen usw. zu ergreifen, und zwar im gesamten Verfahren und auch beim Betrieb der Anlage.
Ich glaube, dass das Stichwort Dialog an dieser Stelle sehr wichtig ist. Den Dialog sollten wir führen, um zu vermeiden, dass Artenschutz und erneuerbare Energien gegeneinander ausgespielt werden.
Eine Ergänzung haben wir vorzubringen, die wir mit den Kollegen Bergmann und Scheurell bereits besprochen haben. Wir würden gern einen Bericht im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu diesem Thema haben wollen; denn es geht dabei auch um Fragen der Abstandregelungen usw.
Damit bin ich mit meinem Redebeitrag am Ende und möchte mich kurz, sofern der Präsident es erlaubt, aus dem Hohen Haus verabschieden. Ich bedanke mich bei allen Kollegen für die jahrelange gute und zum Teil auch freundschaftliche Zusammenarbeit. Ich bedanke mich auch bei denjenigen, die ich bisher möglicherweise zu wenig in Entscheidungsprozessen eingebunden habe. Herr Herbst ist gerade nicht anwesend. Ich gelobe Besserung bei meiner zukünftigen Funktion.
Ich glaube, man wird sich an der einen oder anderen Stelle wiedersehen. Ich glaube, eine Altlast gibt es in fast jedem Wahlkreis.
- Ich meine eine ökologische Altlast. Ich möchte bekanntgeben, dass ich im Anschluss an die Landtagssitzung im Fraktionsraum der CDU zu einem Gläschen Sekt und ein paar Häppchen einlade. Wer dort seine Abschiedsgeschenke überreichen möchte, ist herzlich willkommen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Czeke, als Frühaufsteher kann ich nur sagen: Guten Morgen! Ich habe mit dem Kollegen Daldrup bereits vor drei Jahren eine Konferenz durchgeführt mit allen Ministerien und mit den Leader-Arbeitsgruppen, um genau diese
Fragen für die neue Förderperiode zu klären. Dabei war unter anderem auch der fondsübergreifende Ansatz Thema, der, wie wir finden, jetzt in sehr guter Weise durch die Reservierung aus dem ESF für die Leader-Arbeitsgemeinschaften umgesetzt worden ist.
Ich will gleich vorweg sagen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, weil er sich erledigt hat.
Zu den einzelnen Punkte noch einmal ganz kurz etwas aus fachlicher Sicht.
Das Problem mit der Mehrwertsteuer werden die Landwirte kennen. Es gibt Optionierte, Pauschalierte und diejenigen, die die Mehrwertsteuer sozusagen normal abführen. Das ist nicht in jedem Jahr das Gleiche.
Die EU-Kommission hat die sogenannte Selbstanzeige bemängelt. Es muss eine Lösung gefunden werden. Die wird zurzeit mit dem MLU und dem MF abgestimmt. Grundsätzlich ist es so, dass die Mehrwertsteuer förderfähig ist - der Minister hat es gesagt. Das finden wir gut. Das war eine Zielstellung, die auch wir von Anfang an verfolgt haben.
Zu den Förderboni ist schon gesagt worden, dass sie weiter in Ansatz gebracht werden. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal auf die integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzepte hinweisen, die schon in einer Konferenz durch das MLU in hervorragender Weise vorgeführt und wozu schon Pilotprojekte erarbeitet wurden.
Der Klimaschutz ist jetzt ein wesentliches Thema, der zu einem Förderbonus führt. Das finden wir natürlich gut, dass wir jetzt im Zusammenhang mit der Klimaschutzstrategie des Landes die Kommunen einbeziehen.
Bei der Abgrenzung der Städtebauförderung zur Leader-Förderung ist etwas gelungen, was ich nie für möglich gehalten hätte. Wir haben uns jahrelang mit der Zahl von 10 000 Einwohnern herumgeplagt. Wir haben in der Zwischenzeit auch eine Gemeindegebietsreform durchgeführt. Die Zahl von 10 000 Einwohnern ist eine historische Zahl, die irgendwann einmal entstanden ist.
Dass es die Zahl von 50 000 Einwohnern werden würde, daran hätte ich nie gedacht. Damit kommen wir mit der Förderung in den Bereich der Mittelzentren und unserer Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden. Ich finde das ganz toll, weil es in der Vergangenheit keinem Antragsteller plausibel zu machen war, warum das Dach in dem einen Dorf gefördert werden kann und in dem anderen nicht, bloß weil es ein Ortsteil einer Stadt war, die in einem Städtebaufördergebiet lag und darüber gefördert werden konnte.
Ich finde darüber hinaus gut - das habe ich in der Stellungnahme gelesen -, dass sogar Ausnahmen
in diesem Bereich zugelassen werden, sodass man die Leader-Förderung selbst bei Einwohnerdichten von bis zu 150 Einwohnern pro km² noch in Anspruch nehmen kann.
Ich denke, man muss natürlich das Städtebaufördergebiet abgrenzen. Minister Bullerjahn hat es schon gesagt. Man kommt so dicht an andere Gebiete heran, dass es für diejenigen, die in den Leader-Arbeitsgemeinschaften tätig sind und die einen Antrag stellen, unerheblich ist, weil auf der Verwaltungsebene geklärt werden muss, wo wer aus welchem Topf beantragen kann.
Insgesamt kann man an dieser Stelle sagen: Chapeau, Landesregierung. Sie hat alles so umgesetzt, wie wir uns das vorgestellt haben, und zum Teil sogar besser. Deshalb können wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE getrost ablehnen, weil sich das zumindest für die darin genannte Punkte erledigt hat. - Vielen Dank.
Das ist keine Frage, sondern eine Intervention zur Richtigstellung im Protokoll. Der Zweckverband heißt Zweckverband Breitband Altmark, nicht Altmarkkreis Salzwedel. Beide Landkreise und auch einige Kommunen aus beiden Landkreisen sind Mitglied.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir natürlich nicht, dass es nach dem Jahr 2016 anders wird. Aber das wird letztlich der Wähler entscheiden. Ob es dann ein Klimaschutzgesetz geben wird, steht auch noch in den Sternen.
Zeitgleich zu unserer heutigen Debatte tagt nach meiner Kenntnis die interministerielle Arbeitsgruppe Klimaschutz. Ich glaube, es ist wirklich nicht fair, den Mitarbeitern der Landesregierung, die dort sitzen, zu unterstellen, dass sie sich da sozusagen nur zum Kaffeetrinken treffen. Ich glaube, das sind engagierte Leute, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Klimaschutzstrategie, die wir bei uns im Land haben, und anhand der Vorgaben, dies es gibt, voranbringen wollen.
Ich sage zur Klarstellung und Einordnung vielleicht noch Folgendes, damit man weiß, über welche Größenordnung wir hier reden. Sachsen-Anhalts Anteil am Gesamtausstoß von CO2 in der Welt lag im Jahr 2012 bei unter 0,000008 %. Das sind fünf Nullen nach dem Komma.
In der Anhörung haben wir gehört, dass bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes in der vorgelegten Entwurfsfassung China ganze 13 Tage brauchen würde, um uns wieder auf den Nullpunkt zu bringen. Daran sieht man, welche Wirkungen ein solches Gesetz haben würde.
Ich will an der Stelle auch noch einmal Folgendes sagen, weil der Kollege Lüderitz die Frage der Förderung angesprochen hat. Das ist meiner Ansicht nach ein wesentlicher Webfehler in dem Gesetzentwurf; denn wenn wir eine Pflichtaufgabe ausrufen, dann ist es eine Aufgabe, die die Kommunen zu finanzieren haben. Wir haben gestern über den Landeshaushalt und über das FAG gesprochen. Das heißt, wir müssten dann mit Landesmitteln die Anpassung an den Klimawandel finanzieren.
Wenn es aber eine freiwillige Aufgabe ist, dann können wir sämtliche Förderinstrumente, die uns der Bund und die EU zur Verfügung stellen, mit Landesmitteln kofinanzieren und die Kommunen auf diese Weise bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Die Landesenergieagentur ist schon erwähnt worden. Die ist in der Richtung unterwegs.
Ich glaube, einmal abgesehen davon, dass im Fall einer Annahme eines solchen Gesetzes in unserem Land eine Deindustriealisierung einsetzen würde - man muss sich nur einmal das Chemiedreieck ansehen -, würden wir mit Pflichtaufgaben, die wir an die Kommunen verteilen, ein kommunales Investitionsprogramm verhindern, das im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel steht.
Viele kleine Handwerksbetriebe, Ingenieurbüros und auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen sind hier bei uns im Land unterwegs und werden dabei entsprechend mit den Förderprogrammen unterstützt. Ich denke nur an das Programm, das für die neue Förderperiode vorbereitet worden ist. Das Programm „Sachsen-Anhalt - Klima“ soll gerade auch dieses Thema noch bestärken.
Herr Lüderitz, wenn Sie sich das Schreiben, das uns das MLU zu der Frage übermittelt hat, wie der Klimawandel bei uns verortet ist, richtig durchlesen, dann werden Sie sehr viele Punkte finden, die sehr konkret sind und genaue Aussagen machen. Sie legen dar, was hier in unserem Land bei einer bestimmten Sache passieren soll.
Ich sage also das, was der Minister im Grunde genommen auch schon gesagt hat: Es handelt sich um ein Gesetz, das wir nicht brauchen. Es ist überflüssig. Wir sind gut auf dem Weg. Ich zitiere noch einmal unseren Kollegen Herrn Weihrich. Er sagte heute Vormittag: Wer glaubt, dass dieses Gesetz das Weltklima in irgendeiner Weise beeinflussen könnte, der glaubt auch daran dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir das Naturschutzgesetz des Landes heute so, wie es die Beschlussempfehlung empfiehlt, verändern werden, weil ich glaube, dass wir damit eines der modernsten Naturschutzgesetze in Deutschland haben, das den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt und das auch die Konsequenzen aus den Hochwasserereignissen zieht, die wir in den letzten, man kann schon sagen, 20 Jahren, erleben mussten.
Ich möchte zu einigen Kritikpunkten etwas sagen, die auch der Kollege Lüderitz angesprochen hat, die § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes - bei uns § 6 - Eingriffe in Natur und Landschaft - des Landesnaturschutzgesetzes - betreffen, und werde auf das Stichwort „andere Landnutzer“ eingehen.
Natürlich soll auch für andere Landnutzer der Eingriff vereinfacht werden. Das ist genau der Antrag, den Herr Krause nachher unter dem Tagesordnungspunkt 15 hier vortragen wird. Wir sind genau auf Ihre Intention eingegangen und sagen, dass es an der Stelle, wo Natur auf Zeit sozusagen stattgefunden hat, möglich sein soll, Eingriffe vorzuneh
men, ohne dass erhebliche Kosten und Planungsmaßnahmen auf den jeweiligen Investor zukommen.
Das Ganze ist ein System. Wir wollen gleichzeitig die Ökopunkte und die vorgezogenen Maßnahmen verbessern und beschleunigen, damit eben ein Pool von Ökopunkten vorliegt, auf die man zurückgreifen kann. Dann haben wir nämlich das Problem gar nicht mehr, dass wir keine Möglichkeiten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben, wenn wir Hochwasserschutzmaßnahmen, die auch von den GRÜNEN immer gefordert werden, Polder, Retentionsflächen usw., vorsehen müssen. Natürlich ist das Flächenverbrauch. Dazu müssen wir Reserven schaffen. Das ermöglichen wir mit diesem Gesetzentwurf. Dann werden wir auch nicht mehr das Problem haben wie bei der Hochwasserschutzmaßnahme Wippra, die sich um Jahre verzögert hat,
nicht weil die Hochwasserschutzmaßnahme an sich strittig ist, sondern einzig und allein die Frage, wo und wie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden.
Das kann doch nicht wahr sein, meine Damen und Herren. Wenn in der Zeit ein Hochwasserereignis stattgefunden hätte, wären Menschen an Leib und Leben in Gefahr gewesen und man hätte sich um einen Steinbruch gestritten. Das wollen wir abstellen. Das ist kein - ich sage es einmal so - Naturschutz light, sondern das ist einfach eine bessere Organisation und eine Verbreiterung der Möglichkeiten, die wir im Land haben.
- Und Logik, eine in sich geschlossene Logik. Danke, Herr Kollege Borgwardt.
Zu § 23 - „Natura 2000“. Ich weiß, dass es diesbezüglich Bedenken gibt nach dem Motto: Dann wird wieder eine neue Schutzgebietskategorie ausgerufen und die Leute vor Ort wissen dann gar nicht mehr, was los ist. Ich glaube schon, dass diejenigen, die damit befasst sind, die unteren Naturschutzbehörden und die Akteure vor Ort, sehr genau wissen, wie sie damit umgehen sollen.
Ich glaube, dass wir mit dieser Schutzgebietskategorie Natura 2000 so, wie wir es auch in unserem Koalitionsvertrag immer postuliert haben, im Verhältnis 1 : 1 EU-Vorgaben umsetzen und nichts noch oben draufsetzen. Denn der EU ist es eigentlich völlig wurscht, ob das „Naturschutzgebiet“, „Landschaftsschutzgebiet“ oder wie auch immer heißt. Der EU kommt es nur darauf an, dass es unter nationalrechtlichen Kategorien sichergestellt
werden muss, wo die FFH- und Vogelschutzgebiete angesiedelt sind.
Wir werden natürlich im Anschluss darangehen müssen, dieses System zu entflechten, wo wir überlappende Schutzkategorien haben, und das Ganze anschließend wieder in einen Zustand zu bringen, der auch vor Ort mit einer Kategorie ein Gebiet abdeckt.
Ich denke, uns liegt hier ein Gesetzentwurf vor, dem wir zustimmen sollten. Ich glaube, dass wir dann mit der Umsetzung, auch mit den Verordnungen, einen Zustand im Land erreichen werden, der den Naturschutz bei uns voranbringt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Verantwortung für den Artenschutz bei uns im Land. Ich glaube, ein Zeichen dafür ist es, dass wir einmal an relativ prominenter Stelle über Artenschutz hier im Landtag reden und nicht nur mal so Freitagnachmittag, 18.30 Uhr, auch bei relativ vollem Haus.
Ich glaube, es rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, dass der Erhalt der Artenvielfalt auch ökonomische Folgen nach sich zieht. Eine Weltwirtschaftskonferenz, bei der sich bekanntermaßen nicht nur die Ökofreaks treffen, hat mittlerweile festgestellt, dass der Verlust der Artenvielfalt erhebliche Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt der Länder hat. Insofern begrüße ich die Debatte.
Es hätte mich allerdings mehr gefreut, wenn wir das Thema dann inhaltlich hätten bearbeiten können, wenn wir die Antwort auf die Kleine Anfrage vorliegen hätten, in der viele Punkte enthalten sind, wie der Minister schon erwähnt hat. Insofern ist es eigentlich ein schlechter Zeitpunkt. Ich verstehe auch nicht so recht, warum die Antwort nicht abgewartet werden konnte; denn so lange - ich glaube, sie ist vom 25. September - ist es noch nicht her.
Ein Punkt, bei dem wir als Koalition natürlich nicht mitgehen können, ist das Bashing gegen die Landwirte. Deswegen wollten wir auf jeden Fall einen Änderungsantrag formulieren. Daher haben wir auch nicht „Landbewirtschaftung“ in unseren Änderungsantrag geschrieben, sondern „Lebensbedingungen“.
Man darf aber natürlich nicht unter den Tisch kehren - der Kollege Weihrich hat es schon gesagt -, dass auch andere Fragen bei der Erhaltung des Rotmilans eine Rolle spielen, unter anderem die Frage der Windkraftanlagen.
Man muss dazu vielleicht wissen - das sage ich für die Kollegen, die das im Ausschuss nicht verfolgen konnten -, dass von den 90 toten Rotmilanen, die in den Jahren von 2002 bis 2007 an Windkraftanlagen gefunden wurden, allein 28 in SachsenAnhalt gefunden wurden. Das ist ein negatives Zeichen für die Verbreitungsdichte, die wir hier
haben. Das wirft natürlich einige Fragen auf. Das darf aber nicht dazu führen, dass der schwarze Peter jetzt der Regionalplanung zugeschoben und gesagt wird, jetzt muss die Regionalplanung an den Rotmilan angepasst werden. Ich glaube, das ist ein etwas weiteres Feld.
Ich möchte darauf verweisen, dass wir eine Strategie zum Erhalt der Artenvielfalt im Land haben. Darin sind als Verantwortungsarten 19 Arten festgeschrieben. Ich glaube - ohne dass ich das jetzt hier näher begründen kann -, es sind einige Arten dabei, denen es mindestens genauso schlecht geht wie dem Rotmilan, die aber nicht so vorzeigbar wie der Rotmilan sind, wenn ich zum Beispiel an den Stengellosen Traganten denke.
Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir werden das Thema weiterhin behandeln. Wir unterstützen auch das Vorgehen nach dem Bundesforschungsprogramm und wollen uns die Ergebnisse im Ausschuss ansehen, um anschließend darüber zu beraten, welche Schlussfolgerungen wir daraus für die Art Rotmilan ziehen können. Wir wollen das dann in einem Kompetenzzentrum umsetzen.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass wir noch 18 andere Arten haben, mit denen wir uns beschäftigen müssen und für die wir besondere Verantwortung tragen, und natürlich auch noch weitere Arten, die ebenfalls gefährdet sind und bei denen wir uns künftig um den Artenschutz kümmern müssen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
In einem neulich erschienenen Zeitungsartikel hat die Geschäftsführerin eines großen Umweltverbandes des Landes die Umweltpolitik SachsenAnhalts der vergangenen Jahre stark kritisiert.
Ich frage die Landesregierung:
Welche insbesondere freiwilligen Naturschutzgroßprojekte wurden wie und in welcher Höhe und mit welchen Ergebnissen in den vergangenen zehn Jahren vom Land unterstützt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne gleich mit dem Letzten, was der Kollege Lüderitz angesprochen hat.
Selbstverständlich wollen wir den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen, und zwar schon allein deswegen, weil wir die andere Novelle zum Naturschutzgesetz, die durch die Koalitionsfraktionen eingebracht worden ist, auch in den beiden Ausschüssen mitberaten und eine gemeinsame Anhörung und Behandlung vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren! Die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 in Sachsen-Anhalt bereitet uns mit den verfügbaren personellen Ressourcen große Schwierigkeiten, was die Einhaltung der von der EU vorgegebenen Fristen angeht. Dabei stehen wir, wie es der Minister schon gesagt hat, deutschland- und europaweit nicht allein da.
Was im Übrigen dieses Schreckgespenst mit den 900 000 € pro Tag angeht, so muss man natürlich ein Sternchen daran machen und sagen: für die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem fließt noch viel Wasser den Rhein und die Elbe hinunter, bevor das Anlastungsverfahren tatsächlich zum Laufen kommt.
Wir alle wissen, dass wir konzeptionelle Veränderungen herbeiführen müssen. Nicht zuletzt hat auch der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht 2013 schon geschrieben, dass das Verfahren zur Ausweisung der Natura-2000-Gebiete zusammengefasst und beschleunigt werden muss, um den Mittelabfluss in diesen Bereichen zu verbessern.
Leider mussten wir feststellen, dass wir auch aus personellen Gründen bei der rechtlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in zeitlichen Verzug geraten sind. Dies ist insbesondere problematisch, weil die EU den Zeitrahmen für die nationalrechtliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete vorgegeben hat.
Deshalb hat das Ministerium in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe gegründet, die das Verfahren einer Prüfung unterzogen hat. Ja, es gab dazu auch ein Gutachten von dem anerkannten Fachmann Professor Louis, das wir allerdings anders lesen, Herr Kollege Lü
deritz, weil Professor Louis gerade darin auch empfiehlt, eine zentrale Verordnung zur Umsetzung anzuwenden.
Unser Ziel besteht in einer rechtssicheren Ausweisung der Natura-2000-Gebiete mit einem vertretbaren Zeitaufwand und mit vertretbarem Personalaufwand. Dabei soll grundsätzlich durch eine Einszu-eins-Umsetzung den Erfordernissen des EURechts Rechnung getragen werden. Natürlich ist das mit den Betroffenen bzw. den Verbänden der Landnutzer vor Erlass der entsprechenden Verordnung abzustimmen.
Es hat sich erwiesen, dass die ausschließliche Orientierung auf Naturschutzgebiete als geeignete Schutzgebietskategorie in mehrerlei Hinsicht ungeeignet ist. Wir haben deshalb jetzt zusammen mit dem Umweltministerium Folgendes konzipiert: Die Managementplanung dient als detaillierte Grundlagenerfassung für die Lebensraumtypen und -arten.
Ich sage ausdrücklich, es handelt sich um standardisierte Lebensraumtypen, die wir hier vorfinden. Deswegen ist auch nichts dagegen zu sagen, diese mit einer standardisierten Verordnung unter Schutz zu stellen.
Ich kann mir nicht vorstellen, warum ein Hainsimsen-Buchenwald in Arendsee etwas anderes sein soll als in Zeitz. Wenn dort noch irgendein Vogel oder Käfer herumfliegt, der zusätzlich vorkommt, dann muss das natürlich unter Schutz gestellt und ausgewiesen werden. Das ist der Ansatz.
Ich sage an dieser Stelle auch noch einmal: Wir haben noch Nachholbedarf im Bereich Natura 2000 im Wald. Hier sollte nach unserer Ansicht eigentlich der gemeinsam beschlossene Standard der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Forstwirtschaft umgesetzt werden.
Auf eine weitergehende gebietsbezogene Konzeption durch das LAU wollen wir verzichten. Stattdessen werden Standards erarbeitet, die für die Lebensraumtypen und Arthabitate die erforderlichen Maßnahmen festlegen. Auf der Basis der Grundlagenerfassung und der standardisierten Maßnahmen werden Schutzgebiete für Natura 2000 ausgewiesen und nur bei zwingendem Erfordernis werden über die Standards hinausgehende Regelungen einzelgebietsweise getroffen.
Das ist mitnichten der Untergang des Abendlandes im Naturschutzbereich; vielmehr glaube ich, dass wir hierbei einen Weg beschreiten, der auch schon in anderen Mitgliedstaaten der EU beschritten wird, ebenso wie in anderen Bundesländern, etwa in Sachsen oder Baden-Württemberg, wo man Ähnliches beschlossen hat.
Ich freue mich auf die federführende Beratung im Ausschuss für Umwelt sowie auf die Mitberatung
im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Vielen Dank.
Immer gern.
Zu Ihrer ersten Frage, Kollege Weihrich. Ich habe gesagt, dass die ausschließliche Orientierung auf Naturschutzgebiete sich nicht als geeignet erwiesen hat. Das heißt, wir müssen diesbezüglich flexibler werden. Ich rede zum Beispiel von Vertragsnaturschutz oder von Landschaftsschutzgebieten oder von anderen Unterschutzstellungen, wo also schon gewisse Aufgaben erfüllt werden, die man mit einer zusätzlichen Unterschutzstellung nicht unbedingt noch einmal festschreiben muss.
Zu Ihrer zweiten Frage. Bei den Lebensraumtypen geht es uns darum, dass wir - das haben Sie in Ihrem eigenen Beitrag auch schon erwähnt, aber natürlich negativ, indem es, ich glaube, viermal pauschalisiert genannt wurde - einen Grundschutz für einen bestimmten Lebensraumtyp haben wollen. Wenn dort bestimmte Bedingungen vorherr
schen, die natürlich berücksichtigt werden müssen, dann wird das sozusagen oben draufgesetzt und für das betreffende Gebiet extra festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, sondern möchte lediglich auf zwei Dinge hinweisen bzw. die Dinge verstärken, die unserer Fraktion besonders wichtig sind.
Der erste Punkt betrifft den Hinweis auf § 15 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, auf die Funktionalität. Der ist unserer Ansicht nach deshalb notwendig, weil es noch nicht in jeder unteren Naturschutzbehörde angekommen ist, dass im Jahr 2009 das Bundesnaturschutzgesetz novelliert worden ist und es keine Waldpunkte, Wiesenpunkte oder Wasserpunkte gibt, sondern ein Punkt ist ein Punkt. Wir denken, dass es wesentlich zur Verbesserung der Ökokonto-Maßnahmen im Land beitragen kann, wenn wir das klarstellen.
Der zweite Punkt betrifft die Frage des Hochwassers. Lieber André Lüderitz, ich finde es schon ein
bisschen seltsam, das als Deckmantel zu bezeichnen. Wir haben mehrere Beschlüsse von allen vier Fraktionen, mit denen wir uns dazu bekannt haben, dass der Hochwasserschutz beschleunigt werden muss.
Jetzt tun wir etwas, und dann heißt es, wir machen irgendetwas unter einem Deckmantel. So ist es auf keinen Fall.
Wir wollen, dass die Maßnahmen beschleunigt werden. Wir wollen auch genau das, wozu Sie von den GRÜNEN von uns immer verlangen, dass wir da noch mehr tun müssten, nämlich Polder- und Retentionsflächen. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß: Damit gehen wir aus der Deichlinie heraus, gehen in die Fläche, haben Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche. Deswegen müssen wir neue Regelungen finden, damit wir auch weiterhin den Hochwasserschutz gewährleisten können, solange diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Ich bitte darum, uns nicht vorzuwerfen, wir wollten durch die Hintertür das Naturschutzrecht aushebeln. Uns geht es vielmehr darum, Mensch und Leben, Gesundheit, Hab und Gut der Bevölkerung zu schützen und dies möglichst sicher und umfassend durchzusetzen.
Der dritte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Frage Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“. Wir haben im Moment eine Allgemeinverfügung, die beklagt wird. Wir denken, dass wir durch die gesetzliche Regelung mit der Verordnungsermächtigung das Verfahren dahingehend untersetzen können - das möchte ich einmal vorsichtig in Richtung Gericht sagen -, dass wir sagen: Es besteht die Absicht, dass wir, wenn diese Allgemeinverfügung nicht Wirkung entfalten kann, per Verordnung dort ein Biosphärenreservat ausrufen.
Ich glaube, dass das schon ausreichen könnte, damit wir mit der Allgemeinverfügung vor Gericht Recht bekommen.
Als Letztes noch die Anmerkung zur Natura-2000Frage, die Kollege Lüderitz aufgerufen hat. Natürlich haben wir das auf dem Schirm. Natürlich wollen wir dazu etwas machen. Wir müssen noch darüber beraten, ob wir das auch im Sinne einer Straffung der Ausschussarbeit zusammenziehen können. Aber wir wollen erst einmal die Frage der Ökokonten und des Hochwasserschutzes zeitnah bearbeiten.
Wir alle wissen, dass zu dem Thema „Natura 2000“ die Vorbereitungen im Ministerium laufen und dass es dazu im Herbst auch eine Gesetzesänderung geben wird. Ich denke, wir können das dann in einer verbundenen Debatte machen, um die entsprechenden Änderungen des Naturschutzgesetzes im Herbst zu beschließen. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Barthel gehört heute zu unserem Reisekader, deswegen muss ich an dieser Stelle einspringen. Das tue ich gern; denn Investitionen in unsere Bildung bzw. in die entsprechende Infrastruktur sind auch für meine Fraktion ein wichtiges politisches Ziel. Deshalb haben wir das Programm Stark III auch im Koalitionsvertrag verankert.
Auch für uns ist klar, dass es zwischen Förderrichtlinie und aktueller Schulentwicklungsplanung keine
Plausibilitätslücke geben darf. Wir halten es grundsätzlich für richtig, dass wir uns in einem Land, welches zu über 90 % aus ländlichem Raum besteht, eine kleinteilige Grundschullandschaft leisten.
Mit einer Mindestschulgröße von 80 Schülern haben wir einen Kompromiss zwischen wohnortnaher Grundschulversorgung und einer dauerhaft bezahlbaren Bildungslandschaft gefunden, der den demografischen Herausforderungen Rechnung
trägt. Zu diesem Kompromiss stehen wir, auch wenn das vor Ort nicht immer einfach ist und wir jede einzelne Schulschließung natürlich bedauern.
Meine Damen und Herren! Dass die aktuelle Stark-III-Förderrichtlinie im Hinblick auf die Mindestschülerzahlen von der Schulentwicklungsplanung abweicht, ist allerdings auch für meine Fraktion ein Widerspruch, den wir für unglücklich halten. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits im März 2014 einen Antragsentwurf erarbeitet, der inhaltlich nahezu das Gleiche verfolgte wie dieser Antrag, der uns jetzt vorliegt. Leider konnten wir uns in der Koalition bis heute nicht über einen gemeinsamen Antragsinhalt verständigen, obwohl das Thema viele Kollegen in beiden koalitionstragenden Fraktionen beschäftigt.
Ich kann meinen Kollegen den Hinweis nicht ersparen, dass nicht wir es waren, die die Landtagswahl mit dem Slogan „Wir streichen alle Schulen“ bestritten haben. Selbst wenn man unterstellt, dass jeder dieses Wortspiel so verstanden hat, dass damit alle dauerhaft bestandsfähigen Schulen gemeint waren, lässt das Wort „alle“ wenig Spielraum für weitergehende Interpretationen.
Dennoch haben wir faktisch die Situation, dass es eine logische Lücke zwischen Stark-III-Richtlinie und Schulentwicklungsplanung gibt. Bestandsfähig sind eben nicht nur Schulen mit mehr als 100 Schülern, sondern auch die Schulen, die dauerhaft zwischen 80 und 100 Schülern nachweisen können.
Diesen Widerspruch möchte meine Fraktion gern seit Längerem beseitigen, schon um dem Verdacht zu entgehen, wir würden auf kleinere Schulen zusätzlichen Schließungsdruck ausüben, indem wir ihnen Fördermittel vorenthalten. Viele meine Kollegen von der SPD-Fraktion - das weiß ich - sehen das ähnlich, und auch der Finanzminister, glaube ich, ist von diesem Wunsch wenig überrascht.
Meine Damen und Herren! Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir die Chance einer Ausschussberatung gern nutzen würden, um dieses Thema lösungsorientiert zu diskutieren. Das machen wir selbstverständlich nur im Einvernehmen mit unserem Koalitionspartner und hoffen, dass uns eine Einigung jenseits der Kommunalwahlen nun leichter fällt.
Vorgaben der EU stehen diesem Vorhaben nach unseren Informationen nicht im Weg. Das gilt sowohl für die Mindestschülerzahlen als auch für die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft. Diese Spielregeln werden durch uns selbst festgelegt - ich nenne hier noch einmal das Stichwort „Zweckbindung über 15 Jahre“ -, die jetzt mit dem Entwurf des EPLR eingereicht wurden.
Das hat für meine Fraktion jedoch nichts mit dem Zweifel an den Schülerzahlprognosen für das Jahr 2030 zu tun, wie es in der Antragsbegründung der LINKEN steht. Dieses Argument wird von den LINKEN regelmäßig bemüht. So unscharf, wie behauptet wird, ist diese Projektion leider nicht. Kinder, die im Jahr 2030 eingeschult werden wollen, müssen spätestens 2024 geboren sein. Wer dazu theoretisch in der Lage ist, wurde bereits in der Vergangenheit entschieden und kann in beschränktem Umfang noch verändert werden. Die Datenbasis in diesem Fall ist relativ belastbar und eigentlich ungeeignet, um eine Abweichung zu rechtfertigen.
Deshalb sage ich noch einmal an dieser Stelle: Wir sollten uns damit beschäftigen, was wir selbst klären können. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns auch mit der Zweckbindung im Ausschuss noch einmal beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass auch die kleinen Schulen mit 80 Schülern im ländlichen Raum in einem attraktiven baulichen Zustand gehalten oder instand gesetzt werden müssen.
Viele Kommunen werden dazu ohne Hilfe des Landes nicht in der Lage sein. Der Anspruch leitet sich für meine Fraktion deshalb im Wesentlichen aus dem Verfassungsgrundsatz der gleichwertigen Lebensbedingungen her.
Attraktive ländliche Räume leben auch von attraktiven und wohnortnahen Grundschulen. Wir würden uns deshalb freuen, wenn wir am Ende der Ausschussberatungen die Schulplanungsverordnung und die Förderrichtlinie so synchronisiert hätten - meinetwegen auch, nachdem sich die Kommission zu unserem EPLR-Entwurf geäußert hat -, dass tatsächlich jede bestandsfähige Schule gestrichen werden und in den Genuss der Landesförderung kommen kann. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der CDU-Fraktion ist der Begriff Nachhaltigkeit bereits angekommen und breit aufgestellt worden. Ich spreche heute unter anderem auch als Mitglied des Finanzausschusses. Ich werde am Schluss meiner Rede auch dazu noch etwas sagen.
In Richtung der Kollegin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss ich sagen: Schicker Antrag zum Wahlkampf; man könnte „Nachhaltigkeitsstrategie“ auch ersetzen durch „Klimaschutzstrategie“, „Biodiversitätsstrategie“, wie auch immer. Aktionspläne kommen draußen immer gut an, und Gremien und Strukturen sind eine Sache, die man gut fordern kann.
Aber ich denke, wir sollten uns als Landtag erst einmal selbst mit dem Thema beschäftigen. Dazu sollte uns die vom Minister für Ende des Jahres angekündigte Konferenz einen guten Anlass geben. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir rechtzeitig die entsprechenden Informationen bekommen werden.
Kollege Weihrich, Sie haben gesagt, in die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage sei alles reingepackt worden, was zum Thema irgendwie passt. Ich meine, es ist gerade der ressortübergreifende Ansatz, dass man die einzelnen Themen aus mehreren Ressorts erwähnt.
Wir haben bestimmte Themen auf dem Schirm, muss ich sagen, die wir genau beobachten. Wir sehen es zum Beispiel kritisch, dass sich das Kultusministerium aus der Förderung oder Unterstützung der Ökoschulen zu verabschieden scheint. Ich glaube, dass wir dazu bei der Haushaltsdiskussion noch ein Wort reden müssen.
Vielleicht noch einmal zu der Frage des Kollegen Graner. Diese fand ich sehr gut, auch was die Frage des Wohlstands betrifft. Kollege Weihrich, darauf haben Sie so schön geantwortet: Ökologie und Ökonomie. Wenn ich mir allerdings den letzten Satz Ihrer Begründung ansehe, dann sage ich einmal: Hm. Lässt da Hessen grüßen? Denn hier steht: „Die Sicherung einer nachhaltigen, das
heißt“ - jetzt kommt die Reihenfolge - „wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgewogenen Landesentwicklung kann nur durch die Umsetzung der in dem Antrag genannten Punkte erreicht werden.“
Diesen Satz können wir voll unterschreiben; damit haben wir kein Problem. Denn das Wichtigste ist eigentlich - deswegen habe ich zu Beginn gesagt, dass ich hier auch als Mitglied des Finanzausschusses spreche - eine nachhaltige Finanzpolitik. Das ist eine Finanzpolitik durch Schuldentilgung und ohne Neuverschuldung. Denn ohne Geld können wir auch die besten Strategien nicht umsetzen. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wir beginnen die heutige Sitzung mit einem etwas spröden Thema. Das ist eine Frage der Haushaltstechnik und der Zusammenhänge mit der EU-Förderperiode. Nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, ein wichtiger Antrag. Wir haben ja auch noch zwei andere Anträge auf der Tagesordnung, die sich mit regionaler Entwicklung beschäftigen, und zwar betreffend die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung und zum Thema „interkommunale Zusammenarbeit stärken“. Ich glaube, dass es kurz vor der Kommunalwahl gut ist, ein Zeichen zu setzen, dass sich der Landtag für die Entwicklung im Land und für die Regionen verantwortlich zeigt.
Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag, den die CDU und die SPD in Sachsen-Anhalt gemeinsam vereinbart haben, steht - ich zitiere -:
„Die Entwicklung des ländlichen Raumes bietet erhebliche Potenziale. Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg liegt dabei in der Integration der verschiedenen Politikfelder. Das Instrument des Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung soll zur Forcierung der eigenständigen Regionalentwicklung genutzt werden.“
Inzwischen wissen wir durch viele Gespräche, vor allem mit dem Ministerium der Finanzen, dass die Frage der Definition und des Begriffs „Regionalbudget“ wahrscheinlich an dieser Stelle haushaltstechnisch und auch was die Förderung durch die EU betrifft, nicht ganz richtig ist. Deswegen haben wir das in unserem Antrag als „Regionalisierung“ bezeichnet. Nichtsdestotrotz ist das für uns die Umsetzung dieses Auftrages aus dem Koalitionsvertrag. Ich werde es trotzdem weiterhin „Regionalbudget“ nennen, damit ich nicht immer diese lange Begrifflichkeit nutzen muss.
Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass aus unserer Sicht das Regionalbudget auf mehreren Säulen ruht, die jedoch bisher nicht alle untersetzt worden sind. Die erste Säule sind die Arbeitsgemeinschaften für den ländlichen Raum, die wir ins Leben gerufen haben und die Mittel aus dem ELER bereitstellen. So wie die Planung bisher ist, sind es mehr als 61 Millionen € für die Dorfentwicklung, den Fremdenverkehr und die Sportstätten.
Wir sehen jedoch noch eine weitere Säule, die entwickelt werden muss. Deswegen sage ich an dieser Stelle auch: Dieser Antrag ist nicht ein ELER- oder MLU- oder Leader-Antrag. Es geht vielmehr um die regionale Entwicklung insgesamt.
Wir können uns vorstellen, dass man zum Beispiel die regionalen Arbeitskreise, die zur Bearbeitung des regionalen Übergangsmanagements durch das Sozialministerium entwickelt worden sind, weiterentwickelt. Das Sozialministerium hat immerhin 130 Millionen € für Vorhaben in der neuen Förderperiode in Aussicht gestellt, die in den Regionen eingesetzt werden können. Man könnte es aber auch so machen, dass man die Begleitausschüsse für die Strukturfonds weiterentwickelt und mit anderen, neuen Kompetenzen ausstattet.
Da es sich bei dem sogenannten Regionalbudget um einen fondsübergreifenden Ansatz handelt, ist bisher noch nicht ganz klar, welche anderen Ressorts sich daran beteiligen könnten. Ich denke, es gibt Ressorts, die in diesem Bereich Vorreiter sind, etwa das Ressort von Thomas Webel bei der Regionalisierung der kommunalen Straßenbaumittel. Auch das Sozialministerium, muss man sagen, hat sich bisher dazu bekannt, sich daran zu beteiligen.
Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass auch noch andere Häuser aufgerufen sind, sich intensiver einzubringen. Ich denke zum Beispiel an das Kultusministerium. Wir halten es nicht für zielführend, neue Strukturen aufzubauen, was die Schulsozialarbeit betrifft oder die Schulabbrecherfragen. Aber auch das Wirtschaftsministerium könnte das Ganze mit Fachkräfteprogrammen verzahnen. Denn ich glaube, dass vor Ort bei den Landkreisen, den Industrie- und Handelskammern sowie den Berufsschulen die richtigen Adressaten zu finden sind.
Bezüglich der AGLR ist die Mitwirkung der Kommunen noch nicht ganz klar. Der Vorschlag wäre, dass die oben genannten Mittel aus dem ELER in einer Prioritätenliste erfasst werden und die Landkreis und das ALLF diese gemeinsam abarbeiten.
Da bereits jeweils zwei Kreistagsmitglieder in die AGLR entsendet werden, sind die Kommunen darin bereits vertreten. Um eine Einbindung der Städte und Gemeinden sicherzustellen, könnten die kommunalen Spitzenverbände einen oder zwei Vertreter aus der Region benennen, die der AGLR angehören. Bezüglich der praktischen Organisation könnte man sich durchaus das Modell aus der Altmark mit unserem Regionalverein vorstellen. Die Bewilligung der Mittel für die AGLR und der Leader-Mittel erfolgt durch die Ämter für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung. Diese tragen die Verantwortung für die EU-konforme Umsetzung.
Das bedeutet, dass die AGLR auf der Basis der RELE ihren spezifischen Bewertungsrahmen erarbeitet. Auf dieser Basis bewerten die Mitglieder auf einem entsprechenden Bewertungsbogen die von den ALLF vorgelegten kommunalen Projekte. Die Bewertungsergebnisse führen zu einer für die Bewilligungsbehörde verbindlichen Prioritätenliste für die Förderung.
Für das Regionalbudget ist ein Schlüssel für die Mittelverteilung zu finden. Allein der Schlüssel nach Einwohnern erscheint an dieser Stelle nicht zielführend. Außerdem sollten Jahresscheiben entwickelt werden, die so darzustellen sind, dass für die Regionen eine gewisse Planungssicherheit entsteht.
Außerdem ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch die Abgrenzung zwischen dem ländlichen Raum und den Städten zu klären; denn wir wollen auch die kreisfreien Städte, die Oberzentren, in die regionale Entwicklung einbeziehen. Das heißt, wir müssen uns Gedanken darüber machen - ich weiß, dass die Landesregierung diesbezüglich schon auf dem Weg ist -, die bisherige Abgrenzung zwischen ländlichem Raum und Städten, Stichwort Dorfentwicklung, Städtebauförderung, in der neuen Förderperiode an die Strukturen im Land anzupassen. Ich erinnere daran, dass wir eine Gemeindegebietsreform hatten. Es ist für viele Menschen vor Ort nicht einsichtig, dass ein kleines Dorf plötzlich nicht mehr ländlicher Raum ist bzw. ein Stadtteil nicht mehr in die Förderung einbezogen werden kann.
Da die regionalen Arbeitskreise jetzt auch Mittel aus dem ESF und Leader-Mittel nutzen sollen - dafür bin ich dem Ministerium für Arbeit und Soziales dankbar; es hat sich dazu bekannt, 5 % der Mittel aus dem ESF sozusagen für die LeaderMethode bereitzustellen -, müssen wir auch eine Abgrenzung und ein Mitspracherecht der AGLR bei der Verteilung der Leader-Mittel organisieren.
Wir könnten uns vorstellen, dass die kommunalen Spitzenverbände stärker in die ganze Leaderproblematik eingebunden werden und dass sich die AGLR mit den Leader-Arbeitsgemeinschaften enger abstimmen, um sozusagen die regionale Entwicklung gemeinsam in eine Richtung zu führen, um Doppelstrukturen und eine Doppelförderung möglichst zu vermeiden.
Die Einbindung aller betroffenen Ressorts ist insbesondere deshalb notwendig, damit die als Exante-Voraussetzung für die neue Förderperiode geforderten sogenannten ISEKS und IGEKS, also integrierte städtische Entwicklungskonzepte und integrierte gemeindliche Entwicklungskonzepte, für die Region abgestimmt sind und der Mitteleinsatz optimiert wird.
Die RELE, die sogenannte Richtlinie für die Entwicklung des ländlichen Raums, müsste so gefasst sein, dass sie den AGLR bei der Gestaltung eines eigenen Bewertungs- und Prioritätenrahmens
möglichst viel Spielraum lässt. Darüber hinaus sollte der EPLR auch bei allen Fördertatbeständen, die über die AGLR entschieden werden, explizit die Beteiligung ausweisen, also nicht nur bei der Dorferneuerung, sondern auch beim Wegebau und bei touristischen Schwerpunkten.
Ich möchte abschließend noch aus einem Gespräch berichten, das wir schon Mitte des letzten Jahres mit der EU-Kommission, und zwar mit Herrn Unterwurzacher, der dem einen oder anderen sicherlich bekannt ist, geführt haben. Dieser empfiehlt uns insbesondere das Konzept der integrierten territorialen Investitionen - ITI - für die Förderperiode 2014 bis 2020 als neues Werkzeug der Integration, welches zur Umsetzung territorialer Strategien vor Ort eingesetzt werden soll.
Bei dieser Methode werden die Finanzmittel aus mehreren Prioritätenachsen eines oder mehrerer operationeller Programme zu multidimensionalen und bereichsübergreifenden Interventionen gebündelt. Dazu soll es eine Kombination von EFRE und ESF geben, da durch den integrierten Ansatz immaterielle Institutionen in Bildung und Forschung in Sachsen-Anhalt insbesondere mit Investitionen in der physischen Infrastruktur gekoppelt werden sollen. Eine Förderung von Straßen ist nicht mehr geplant, aber eine Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung steht dabei im Fokus.
Leader bzw. eine von den Gemeinden ausgehende lokale Entwicklung, die CLLD, wie es neuerdings heißt, kann ein wichtiger Baustein für die Umsetzung von ITI sein, aber ELER ist eben nicht alles.
Der Unterschied ist, dass Leader einen Bottom-upAnsatz fährt, aber ITI auch top-down erfolgen kann. Deutschland zeigt sich aber dem ITI gegenüber nach seinen Aussagen noch sehr zurückhaltend, im Gegensatz zu finanziell schwächeren Mitgliedsstaaten.
Grundsätzlich sei EFRE auch für Leader geeignet. Derzeit herrscht auf Bundesebene jedoch noch keine völlige Klarheit, da die Partnerschaftsvereinbarung mit der EU bis letztes Jahr im Juli vorliegen musste. Ich glaube, das ist inzwischen erledigt.
Meine Damen und Herren! So viel zur Einbringung unseres Antrages. Ich hoffe, da dies ein Thema ist, das das ganze Land betrifft, auf breite Zustimmung aller Fraktionen und freue mich auf die Debatte. - Vielen Dank.
Herr Dr. Thiel, nicht inhaltlich, sondern nur zur Klarstellung: Sie haben von Fracking in der Altmark gesprochen; ich gehe davon aus, dass Sie die CCS-Problematik meinten.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Frederking, ich habe irgendwo gelesen, Ihre Partei hat aus den Bundestagswahlen gelernt und will jetzt wieder zur Wohlfühlpartei werden. Wenn das dann so aussieht, dass wir am Veggieday die Heizung abdrehen und das Licht ausmachen, dann hilft das allenfalls, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Aber ich glaube nicht, dass wir die Mitarbeiter der Landesverwaltung - darin gebe ich Herrn Minister Bullerjahn durchaus Recht - zum Jagen tragen müssen. Ich glaube, auch in der letzten Amtsstube im Land ist angekommen, dass Energieeffizienz ein wichtiges Thema ist, dass Deutschland die Energiewende eingeläutet hat. Ich glaube, die Mitarbeiter der Landesverwaltung stehen auch dazu.
Man kann immer alles noch besser machen. Ich glaube schon, dass unser Antrag in die richtige Richtung zielt. Ich denke, die Frage der Energieeffizienz kann man zusammen mit den Personalvertretungen organisieren. Ich erinnere beispielsweise an das System des Gesundheitsmanagements, das in den Ressorts durchgeführt wird, und kann mir vorstellen, dass man das auch für das Energiemanagement so organisiert.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass ich dabei eine Rolle für die Lena sehe, nicht als Konkurrenz für irgendwelche Ingenieurbüros oder Unternehmen, wie es immer dargestellt wird. Ich denke, diejenigen, die sich für Energieeffizienz in der Landesverwaltung interessieren und engagieren, haben eigentlich eine andere Aufgabe. Das heißt, sie brauchen Beratung und Unterstützung, um die Maßnahmen durchzusetzen. Ich denke, dafür ist die Landesenergieagentur prädestiniert.
Sie kann das auch. Ich habe das für die Umweltstiftung bereits machen lassen. Ich denke, wir haben ein gutes Konzept vorliegen. Die Mitarbeiter, die jetzt an der Energieeffizienz in diesem Gebäude arbeiten wollen, wissen, wo es langgehen soll, um anschließend Firmen damit zu beauftragen.
Ich möchte einen weiteren Punkt ausdrücklich unterstützen, den Herr Minister Bullerjahn angeführt hat: Wir haben bei jedem Gebäude, das wir sanieren oder neu bauen, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wie Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, EE-Wärmegesetz usw. Deswegen werden die Liegenschaften immer besser.
Eines der Projekte, in das ich große Hoffnung setze und das beispielgebend sein wird, wird die Sanierung des Landesamtes für Umweltschutz in Halle werden. Ich glaube, wir werden uns dort einiges anschauen können, was wir später in anderen Landesliegenschaften umsetzen können. Daher bitte ich herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Fachthema, und die Fachpolitiker sind sich im Großen und Ganzen, glaube ich, auch einig, dass die Problemfelder beleuchtet werden müssen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur sagen: Es ist eigentlich alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. Deswegen werde ich mich mit Einzelheiten zurückhalten.
Ich bin insbesondere Silke Schindler für ihren Beitrag dankbar. Im Grunde genommen hat sie genau das gesagt, was ich auch gesagt hätte. Insofern sieht man, dass wir uns darin einig sind. Deswegen möchte ich eher einen Verfahrensvorschlag
machen, wie wir mit diesem Antrag umgehen wollen.
Beim ersten Durchlesen kommt der Antrag relativ harmlos daher, aber es ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden, all diese Berichte zu erstellen.
Wenn ich höre, dass in diesem Jahr sowieso ein Leitbild kommen soll, dann würde ich sagen, dass dieser Antrag in mindestens zwei Felder zu gliedern wäre. Das eine sind Berichte zu Statistiken, Kennzahlen, Leitbildern usw., über die sicherlich nicht in der nächsten Ausschusssitzung beraten werden muss, sondern die, wie es der Ausschussvorsitzende schon sagte, über einen längeren Zeitraum betrachtet werden können. Das andere ist das Thema KAG mit dem Herstellungsbeitrag II und der degressiven Gebührenbemessung. Das Thema ist eigentlich schon in der Pipeline und am Kochen.
Deswegen ist unser Vorschlag, wie wir mit diesem Antrag umgehen: Wir lehnen den Antrag nicht ab, sondern möchten ihn gern zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss überweisen. Dann können wir noch einmal spezifizieren, welche Fragen wir bis wann genau beantwortet haben möchten. Dann können wir vielleicht auch die eine oder andere Formulierung noch einmal besprechen und auch noch einmal nachfragen, ob man sich das eine oder andere nicht direkt vom Landesrechnungshof, vom Statistischen Landesamt usw. besorgen kann, ohne einen riesigen Aufwand betreiben zu müssen.
Die Frage Herstellungsbeitrag II und degressive Gebührenbemessung wollen wir aufgrund der Dringlichkeit relativ zeitnah beraten. Da ich weiß, dass auch der Innenausschuss an dem Thema dran ist, würde ich sagen - wenn Sie unter Abschnitt II im Ergebnis der Berichterstattung eine Anhörung der Zweckverbände vorschlagen, die ich noch um die kommunalen Spitzenverbände erweitern würde -, dass wir das gemeinsam mit dem Innenausschuss machen.
Also, noch einmal, um es kurz zu fassen: Wir lehnen den Antrag nicht ab, sondern beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung an den Umwelt- und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zu wissen, wohin man will, ist gelegentlich ein Blick dahin, woher man kommt, hilfreich. Wenn ich meinen fast 80-jährigen Vater frage, was für einen Salat er am liebsten isst, dann kommt ganz spontan die Antwort: Fleischsalat.
Das ist die Kriegs- und Nachkriegsgeneration. Das ist einfach so. Mein Vater und meine Brüder sind Handwerker, sind Brunnenbauer. - Da wiegt solch ein Gestängeschlüssel schon mal 20 kg, und da nützt kein Tablet-PC und keine Cloud, sondern das Loch muss in die Erde, und man muss das Gerät in die Hand nehmen. - Sie müssen Fleisch essen und sie wollen Fleisch essen.
Wir hatten als Kinder zu Hause einen Hund, der sich um die Hühner zu kümmern hatte. Wir hatten eine Katze, die die Mäuse fangen sollte, damit diese den Kaninchen nicht das Futter wegfressen. Mein Tierschutzbeitrag bestand, als ich ungefähr zwölf Jahre alt war, darin, dass ich meine Lieblingskaninchen ein bisschen weiter hinten im Stall platziert habe, weil ich wusste, dass die Kaninchen vorn an der Tür zum Teil im Winter erfrieren.
Meine Damen und Herren! Wir sind die erste Generation in Deutschland, die das Wort Hunger eigentlich nicht mehr kennt. Das ist auch ein Verdienst unserer Landwirtschaft. Gleichzeitig - das sage ich auch an dieser Stelle - geht es den Menschen und den Tieren in Deutschland so gut wie niemals zuvor. Aber der Agrarmarkt - wir haben es schon von meinen Vorrednern gehört, und es ist unbestritten -, die Tier- und Pflanzenproduktion sind globalisiert. Unsere Landwirte stehen im internationalen Wettbewerb, einem Wettbewerb, in dem nicht weltweit die gleichen Standards für den Tierschutz und das Tierwohl gelten wie bei uns.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Ich verteidige nicht die Verstöße gegen gesetzliche Normen aus Profitinteresse, sondern ich werbe um Verständnis für unsere Landwirte, die in einem schwierigen Umfeld wirtschaften, die aber selbst wissen, dass Klasse und nicht Masse nachhaltig ist, und die deshalb längst erkannt haben, was zu tun ist.
Aber jetzt kommen wir als Verbraucher ins Spiel, mit unserem Verhalten im Supermarkt, im Zoohandel und im Umgang mit Heimtieren. Die Tierärzte sagen, dass es die größten Probleme heute nicht mit den professionellen und dafür ausgebilde
ten, ja studierten Tierhaltern, also den Landwirten gibt, sondern im Heimtierbereich. Wenn ich höre, dass ein Hund vom Tierarzt keine Antibiotika bekommen soll und dass der Halter dann zu seinem Hausarzt geht, ein Tropfauge vortäuscht und für 80 € Antibiotika in der Apotheke kauft, um sie dem Hund zu verabreichen, dann muss ich sagen: Hier liegt etwas im Argen.
Damit kommen wir zu dem Knackpunkt der ganzen Angelegenheit, der Kontrolle. Verbandsklagen sind in Deutschland nichts Besonderes. Das Naturschutzrecht, das immer angeführt wird, ist nicht gerade das beste Beispiel, weil es bei den Klagen in der Regel nicht mehr um das Recht der Natur geht, sondern um Formfehler, Abgabetermine, ungenügende Beteiligung usw.
Die Verbandsklage gibt es im Verbraucherschutzrecht, die Verbandsklage gibt es im Schwerbehindertenrecht, immer dort, wo eine objektive Gesetzeslage der individuellen Betroffenheit gegenübersteht. Diese objektiven Normen vermitteln keinen subjektiven Rechtsschutz, aber die Verletzung dieser ist Voraussetzung für eine Klage vor Gericht.
Wer ist also der Anwalt der Tiere? - In unseren Augen sind das bis jetzt immer noch die Tierärzte. Das Instrument der Verbandsklage durchbricht dieses Verwaltungsgesetzsystem mit der sogenannten Schutznormtheorie. Im Land ist das regelbar, weil in der Verwaltungsgerichtsordnung steht: „… soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist“. Es ist also klar, dass wir selber diesbezüglich etwas tun können.
Nun kommen wir aber an einen Punkt, der in den Ausschüssen diskutiert werden muss: Welche Normen sind wie, wann, wo und durch wen einzuhalten? - Stichwort: Ist die Spaltenbreite oder der Luftzug im Lkw-Anhänger das richtige Indiz für Tierwohl? In manchen Bereichen streiten sich da sogar noch die Wissenschaftler und Fachleute. Und - darauf wurde auch schon hingewiesen - wer soll die Kontrollen bezahlen, was kosten diese?
Denn eines ist sicher: So, wie Sie diesen Teil in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs herunterspielen, wird es nicht kommen. Das zeigen die Erfahrungen aus dem Naturschutzrecht nun wirklich: Heerscharen von Juristen, Planern, Wissenschaftlern und Behörden und Verwaltungen werden damit beschäftigt. - Wenn es beim Tierschutz dann ähnlich kommt, muss die Frage erlaubt sein: Wollen und können wir uns das leisten?
Deshalb sage ich für meine Fraktion: Wir wollen das Verbandsklagerecht nicht. Wir halten es für überflüssig.
Es widerspricht auch unserem Ansatz, gesetzliche Regelungen nur zu erlassen, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen, und möglichst an einem
Bürokratieabbau zu arbeiten und nicht an einem Aufwuchs von Bürokratie.
Gleichwohl haben wir die Diskussion mit unserem Blog auf www.cdufraktion.de eröffnet: „Manche Tiere lieben wir, manche Tiere hassen wir und manche Tiere essen wir.“ Wir haben bei dem Thema keine Berührungsängste. Schauen Sie dort hinein und diskutieren Sie mit. Es ist ein Thema, das die Menschen umtreibt, und darauf wollen wir Antworten finden.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine konstruktive Diskussion über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollege Herbst, eines habe ich nicht richtig verstanden: Was sind denn grüne Server? Laufen die nur, wenn Wind weht und die Sonne scheint oder dann doch kontinuierlich?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke einmal, dass das, was von meinen Vorrednern einschließlich des Ministers gesagt wurde, die Situation deutlich macht. Wir haben zum einen diese neue Kategorie, die vom Bund ausgerufen wurde, aber im Grunde genommen fachlich noch nicht bis ins Letzte untersetzt worden ist. Wir haben auf der anderen Seite ein Grünes Band, an
dem noch unheimlich viele Aufgaben zu erledigen sind.
Ich bin einfach der Meinung, dass wir das schrittweise entwickeln und ein Konzept erarbeiten sollten. Wir haben durch die Übertragung der Flächen durch den Bund Aufgaben mitbekommen, die vorgegeben sind und die sowohl naturschutzfachliche und touristische als auch Themen der Regionalentwicklung umfassen.
Ich glaube, auch die Kollegen, die gestern in der Stiftungsratssitzung waren und sich das dort im Detail haben vorführen lassen, haben gesehen, welche Sisyphusarbeit noch vor den Beteiligten liegt. Wenn das Grüne Band irgendwann einmal als ein Nationales Naturmonument gelten soll, dann muss man wirklich davorstehen wie vor der Zugspitze oder vor dem Elbsandsteingebirge und sagen, das ist wirklich eine tolle Sache. So weit sind wir einfach noch nicht, muss ich an dieser Stelle sagen.
Ich denke, dass das Vorgeschlagene richtig ist. Wir sollten uns die Referenzstelle ansehen, damit wir sehen, wie dort mit dem Grünen Band umgegangen wird. Wir sollten auch weiterhin mit den Akteuren in Kontakt bleiben und uns weiterhin mit der Entwicklung des „Grünen Bandes“ beschäftigten, weil wir dann sehen werden, wie wir die Ziele, die dort vorgegeben sind, bestmöglich erreichen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass wir inhaltlich relativ konsensual über diesen Antrag reden. Bisher habe ich hierzu aber noch keine Argumente gehört.
Was das Salz in der Wunde betrifft, Herr Lüderitz und Herr Weihrich, kann ich mich an dieser Stelle nicht zurückhalten und muss einfach einmal sagen: Es gibt außer Natura 2000 auch noch andere Pflichtaufgaben im Land. Wenn die A 14, die A 143 und die Deiche fertig wären, dann hätten wir sicherlich genug Personal, um die Natura-2000Frage zu klären.
Wir wissen genau, wer hier bremst. Das sind Leute, die sich eigentlich mit Naturschutz beschäftigen sollten, aber irgendwelche anderen Spielwiesen entwickelt haben. Insofern ist es zu großen Teilen natürlich das gleiche Personal, das sich mit diesen Themen beschäftigen muss. Sie sehen es ja. Wenn Leute umgesetzt werden müssen, um sich wieder mit der A 14 zu beschäftigen, weil neue Forderungen gestellt worden sind, dann fehlen uns diese Leute an anderer Stelle.