Natürlich ist auch die Frage der Mandatsausstattung eine Frage gewesen, zu der ausführlich diskutiert wurde.
Nicht gänzlich abgeschlossen haben wir die Diskussion zu der Frage: Wie können wir künftig die Arbeitsorganisation und die Mandatswahrnehmung im Parlament und die Arbeitsorganisation und die Mandatswahrnehmung im Wahlkreis nach außen hin darstellen?
Wie können wir darstellen - das ist eine Frage der Kommunikation -, was wie entschieden wird? Wie können wir darstellen, was vor welchem Hintergrund wann auf die Tagesordnung gesetzt wird? Was sind Ablehnungs-, was sind Befürwortungsgründe? Wie bekommt man staubtrockene Themen, die hochkomplex sind und immer komplizierter werden, heutzutage noch vermittelt, damit die Leute uns folgen können und wissen, warum wir so oder anders entscheiden? - Das ist nicht abschließend diskutiert worden. Das wird eine Aufgabe nicht nur für die Kommission sein, sondern für uns alle.
Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Thema Mandatsausstattung auch mit der Frage befasst, die leider Gottes als einzige alle fünf Jahre wieder im Vordergrund steht: Wie muss jemand, der vom Volk gewählt wurde, um für das Volk fünf Jahre lang Entscheidungen zu treffen - mit der schon genannten Budgetverantwortung, mit den Folgen all dieser Entscheidungen für die Menschen im Lande -, ausgestattet sein, wenn er das Mandat annimmt? Dies hat bei der Frage der Transparenz im Vordergrund gestanden.
Wir werden künftig - darauf haben wir uns verständigt - im Hinblick auf die Gestaltung der Grundentschädigung und der Kostenpauschale ein transparentes Verfahren wählen, für das sich elf Bundesländer und auch der Bund schon entschieden haben, sodass für jedermann nachvollziehbar, für jedermann nachlesbar in der Verfassung und über das Internet recherchierbar ist: Wer sich hier wählen lässt, wird künftig eine Ausstattung erhalten, die sich orientiert an der Besoldung der Richter an den Amtsgerichten in der letzten Dienstaltersstufe, wie es die Diätenkommission, die seit Jahren unabhängig mit Verfassungsrang arbeitet, immer empfohlen hat.
Es wird also nicht Entscheidungen aus dem Bauch heraus geben, die eine Anhebung oder eine Absenkung vorsehen, sondern es wird eine kontinuierliche Entwicklung, gekoppelt an Indizes, stattfinden. Dies ist transparent und für jedermann nachvollziehbar. Es passiert nicht in Hinterzimmern. Das ist gerecht und eine, so denke ich, vernünftige Lösung.
Last, but not least - ohne dass ich jetzt alles aufgelistet habe - möchte ich noch auf etwas hinweisen, das sicherlich auch strittig war, und das zu Recht. Das ist die Frage der Immunität. Immunität und Indemnität sind in der Verfassung geregelt. In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, dass die Immunitätsregelung in Deutschland für Abgeordnete, die in den Landtagen und im Deutschen Bundestag sind, so etwas wie ein Freifahrtschein, ein Sonderrecht für Abgeordnete ist. Dieser Eindruck war falsch und er ist falsch.
Immunität dient der Arbeitsfähigkeit des Parlaments; sie soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments schützen. Nur aus diesem Grund gibt es in einem Rechtsstaat Stoppzeichen in Ermittlungsangelegenheiten.
Das ist nach wie vor nicht unkritisch, wenn man sich den einen oder anderen Fall aus der jüngsten Vergangenheit einmal anschaut. Wie wird mit Vertretern des Volkes, die als Abgeordnete im Parlament sitzen, umgegangen, wenn sie in der Mandatswahrnehmung ganz besonders schwierige und heikle Fragen verfolgen?
Wird der Mensch in seiner Unvollkommenheit an einer anderen Stelle vielleicht dazu verleitet, jemanden außer Gefecht zu setzen, weil er weiß, dass allein die öffentliche Anschuldigung reicht, um jemanden, der in einer Sache besonders engagiert recherchiert, der sein Mandat leidenschaftlich wahrnimmt, der es ernst nimmt, mit der Tatsache der Verfolgung Schachmatt zu setzen? - Man setzt das nicht voraus. Man unterstellt das in einem gefestigten demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland auch niemandem. Aber der Umstand, dass es in vielen Bundesländern grenzwertige Fälle bis hinein in die jüngste Vergangenheit gegeben hat, hat uns länger darüber diskutieren lassen.
Letztlich haben wir uns dennoch für etwas entschieden, das bemerkenswert ist. Wir haben uns angelehnt an eine Regelung, die seit einigen Jahren in Brandenburg - als einzigem Land in Deutschland - existiert.
Mit der Parlamentsreform, wenn wir sie jetzt im Herbst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens umsetzen, schaffen wir de facto das Immunitätsrecht in Sachsen-Anhalt ab. Diese letzte Stoppstufe ist noch vorhanden, aber in einem so außer
ordentlich eingeschränkten Maße, dass wir es vermutlich nicht erleben werden, dass jemand die Reißleine zieht. Man kann sie noch als Ultima Ratio ziehen. Ob wir das erleben - ich weiß es nicht.
Ich möchte dazu nur sagen, dass dies einer der bedeutenden, aber auch nur einer von vielen Punkten war, mit denen wir uns sehr ausführlich - manchmal bis tief in die Nacht - befasst haben.
Ich möchte abschließend meinen Dank nicht nur an die Mitglieder der Parlamentsreformkommission richten, die wirklich sehr fleißig und sehr ernsthaft an dem Thema gearbeitet haben und ein, wie ich finde, bemerkenswertes und respektables Ergebnis zustande gebracht haben, sondern ihn auf die Geschäftsstelle erweitern. Denn in der Geschäftsstelle für die Kommission hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst neben den unglaublich vielen Anforderungen, die auf den wenigen Mitarbeitern liegen, auch diese Aufgabe mit großer Ernsthaftigkeit und mit viel Fleiß erledigt.
Ich danke Herrn Vogt und den Mitarbeitern beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die geleistete Arbeit und die Unterstützung. Ich danke Ihnen und ich bin froh, dass wir heute mit dem Be
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 6/3273 ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Das sind alle Fraktionen im Hause. Stimmt jemand dagegen? - Eine Gegenstimme. Enthält sich jemand der Stimme? - Eine Stimmenthaltung. Bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 20 erledigt.
Wir sind am Ende der 72. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zur 36. Sitzungsperiode für den 18. und 19. September 2014 ein. Ich wünsche uns allen einen fröhlichen und friedlichen Sachsen-Anhalt-Tag. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende. Kommen Sie entschleunigt und erholsam durch die Ferienzeit.