Herr Borgwardt, ich sage noch einmal ganz klar: Ich habe das Verfahren für die Wahlkreisanlage 10, die jetzt vorliegt, nicht für richtig gehalten. Ich halte es auch heute nicht für richtig. Aber ich halte es für heilbar.
Unser Problem besteht darin, dass diese Karte, wenn wir das unterschreiben, für uns genauso sakrosankt gewesen wäre, wie alle anderen Dinge. Wir haben uns ohnehin darauf verständigt, dass das im Ausschuss für Inneres und Sport wieder zur Sprache kommt. Insofern ist diese Geschichte für uns erledigt.
- Na ja, wenn man einen Gesetzentwurf mit einer Anlage 10, die die Wahlkreiseinteilung beinhaltet, einbringt und diesen Gesetzentwurf unterschreibt, dann ist meine Auffassung schon, dass man die
Wahlkreiseinteilung mit eingebracht hat. Danach müsste man Veränderungen noch einmal sehr, sehr gut begründen.
Dazu besteht aber die Vereinbarung: Lassen Sie uns im Innenausschuss darüber reden. Es gibt an verschiedenen Stellen auch noch Nachfragen und möglicherweise Änderungen. Kein Problem.
Dann will ich noch etwas zu dieser Kontroverse sagen, die verhindert hat, dass wir mit unterschreiben. Das betrifft die Bürokosten- und Aufwandspauschale von 1 600 € bzw. von 1 800 €.
Noch einmal: Für uns war die Beschlusslage dieses Hohen Hauses vom Juli 2014 ausschlaggebend. Darin steht ein Betrag in Höhe von 1 600 €. Ein Betrag von 1 800 € war vorher in der Debatte abgelehnt worden. Das wissen alle, die dabei waren. Deswegen waren die Dinge für uns klar.
Bedauerlich ist, dass in der CDU-Fraktion die Information nicht da gewesen ist, dass wir uns als Fraktion klar dagegen ausgesprochen haben. Es gibt verschiedene Interpretationen, warum das so ist.
Ich musste davon ausgehen, dass Sie es wissen. Das hat mit Herrn Henke überhaupt nichts zu tun. Ich habe später erfahren, dass Sie es nicht wussten. Deshalb ist es bedauerlich, dass wir an dieser Stelle so weit auseinander gekommen sind; so weit waren wir nicht auseinander.
Deshalb sage ich noch einmal ausdrücklich für meine Fraktion: An dieser Stelle haben wir eine Kontroverse. Wir halten das inhaltlich für richtig, was wir im Juli 2014 beschlossen haben.
Was an Kontroversen dazu in der Öffentlichkeit da war, wäre möglicherweise vermeidbar gewesen. Allerdings können wir diese Dinge nicht ewig weiterspielen. Ansonsten werden wir uns hier permanent selbst rechtfertigen und widersprechen.
Das möchte ich nicht. Ich möchte, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Und das Wesentliche ist nicht der Unterschied zwischen 1 600 € und 1 800 €, sondern das von uns im Juli 2014 gemeinsam beschlossene Programm; daran werden wir uns halten.
Meine Hoffnung ist - das sage ich ganz ausdrücklich -, dass wir diesen Konsens, der mehr ist, als man sich in vielen Ländern hätte vorstellen können, der mehr ist, als ich es mir vor eineinhalb Jahren hätte vorstellen können, gemeinsam vertreten. - Danke.
Die Wünsche bezüglich der Überweisung in die Ausschüsse sind klar und einheitlich formuliert worden. Die Überweisung soll zur federführenden Beratung in den Ältestenrat und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Inneres und Sport sowie für Finanzen erfolgen. Weitere Wünsche kann ich nicht erkennen. Dann können wir einschließlich der Federführung über diesen Vorschlag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
- Irgendwie habe ich heute die falsche Brille. - Bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung ist die Überweisung so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 2 damit erledigt.
Die erste Beratung fand am 27. Februar 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Knöchel. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ihnen liegt in der Drs. 6/3402 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu dem Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes vor.
Der Gesetzentwurf wurde mit dem Änderungsantrag in der 61. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht benannt.
Die Landesregierung begründet die Gesetzesänderung mit einer Anpassung des Versorgungsniveaus der politischen Leitungsebene des Landes. Die Altersgrenze für den Beginn des Bezuges des Ruhegehalts wird an die beamtenrechtliche Altersgrenze angepasst. Der Ruhegehaltssatz wird reduziert.
Des Weiteren werden Regelungen zum freiwilligen Rücktritt eines Ministers getroffen, die Nachversicherung für das Ausscheiden aus dem Amt, wenn noch kein Ruhegehaltsanspruch erworben wurde, geregelt sowie die Möglichkeit der Gewährung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung statt der Beihilfe geschaffen. Die Regelungen zur Gewährung einer Entschädigung für doppelte Haushaltsführung sowie für die Amtswohnung werden gestrichen.
Schon während der Landtagssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag ein, der Ihnen in der Drs. 6/2839 vorliegt. Darin fordert die Fraktion Änderungen, die den Wechsel von Regierungsmitgliedern nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung in die Wirtschaft betreffen. Es soll eine Karenzzeit von zwei Jahren eingeführt werden.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 67. Sitzung am 3. September 2014 mit dem Gesetzentwurf und mit dem Änderungsantrag befasst. Hierzu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages vor, in welcher der Gesetzentwurf der Landesregierung mit deren Einverständnis um sprachliche bzw. redaktionelle Änderungen ergänzt wurde. Der Ausschuss erhob die Synopse des GBD zur Beratungsgrundlage.
Nachdem sowohl der Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag im Ausschuss noch einmal begründet und erörtert worden waren, erfolgte die Abstimmung. Der Ausschuss lehnte den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei drei Jastimmen, sieben Neinstimmen und null Stimmenthaltungen ab.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen mit sechs Fürstimmen, keiner Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen die Annahme des hier eingebrachten Gesetzentwurfes in der Drs. 6/3402.
Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Robra. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Ausschuss für Finanzen und auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages für die intensive und im Ergebnis ja auch zügige Beratung.
Wie beim Bund und in vielen anderen Ländern wird die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt auf die für Beamte geltenden Regelaltersgrenzen angehoben. Zugleich werden die Ruhegehaltssätze gekürzt. Das sind gravierende Veränderungen gegenüber dem Status quo.
Ich hoffe - das will ich bei dieser Gelegenheit auch einmal sagen -, dass es für junge Männer und Frauen auch in Zukunft noch attraktiv ist, in Sachsen-Anhalt ein Ministeramt anzunehmen und die damit verbundene Arbeitslast auf sich zu nehmen. Denn das ist schon, ich sage einmal, gerade für die Fachminister eine wirklich große Herausforderung.
(Oh! bei der CDU - Frau Niestädt, SPD, lacht - Herr Knöchel, DIE LINKE: Nicht dass nur noch die LINKE übrig bleibt! - Herr Gal- lert, DIE LINKE: Solidarfonds!)
Ich wollte sonst nur noch ein paar Sätze zu der Karenzzeit-Regelung sagen, die in den Ausschussberatungen eine erhebliche Rolle gespielt hat. Dabei haben wir es im Grunde genommen mit drei Aspekten zu tun.
Das ist zum einen die inhaltliche Dimension. Dabei geht es um den Schutzweck und um die Frage: Warum machen wir das? Warum wollen wir das? - Es besteht mittlerweile ein Konsens dahingehend, dass man das nicht macht, um irgendjemanden an irgendetwas zu hindern. Vielmehr macht man es, wenn man es macht, mit dem Ziel, sozusagen im Rückspiegel die Integrität der Amtsausübung zu gewährleisten. Das ist schwer zu formulieren, schwer abzugrenzen und muss im Ergebnis mit Artikel 12 des Grundgesetzes, der freien Berufswahl, vereinbar sein.
Zum anderen geht es um die zeitliche Dimension. Das wird ja in vielen Parlamenten, auch im Bundestag im Moment noch intensiv diskutiert. Dabei geht es um die Frage: Wie lange soll das gelten und unter welchen Voraussetzungen soll es gelten?
Der Grundgedanke, der dem Antrag der GRÜNEN zugrunde liegt, ist, dass es nur gelten soll, solange Übergangsgeld oder Ruhegehaltsbezüge entgegengenommen werden.
Das ist auch nicht wirklich tragfähig. Denn bei den Jobs, um die es wirklich geht - - Das sind die Jobs, die so hoch bezahlt sind, dass die Betreffenden auf ihr Ruhegehalt verzichten und sich von der Wirtschaft bezahlen lassen. Auch das müsste man gegebenenfalls einfangen in Vereinbarkeit mit dem Artikel 12 des Grundgesetzes; das ist auch nicht so einfach.
Last, but not least: Wer entscheidet im Fall des Falles? Soll das die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Amt tun? Im politischen Raum ist das keine gute Idee. Oder soll es ein unabhängiges Gremium tun?
Ich will mit all dem nur sagen: Das sind Aspekte, die zurzeit in vielen Parlamenten diskutiert werden. Nahezu alle Bundesländer schauen dabei zunächst auf die Bundesebene. Ich denke, so sollten wir es auch handhaben. Ich jedenfalls bin für mich
bereit - ich werde das auch tun -, das auf der Bundesebene intensiv weiterzuverfolgen. Wenn es dort zu Lösungen gekommen sein sollte, dann, denke ich, werden wir die Diskussion hier im Land zu dem Thema erneut führen.
Ich bitte darum, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.