Protokoll der Sitzung vom 18.09.2014

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Auf der Tribüne darf ich Schülerinnen und Schüler des Hauptmann-Gymnasiums Wernigerode herzlich begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten nun in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Für die SPD-Fraktion eröffnet die Kollegin Frau Niestädt die Debatte. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir behandeln heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes. In der Hauptstoßrichtung wird mit dem Gesetzentwurf eine Änderung der bestehenden Altersversorgungsregelungen vorgenommen.

Wir haben uns dabei an den Regelungen im Brandenburger Gesetz orientiert. Das bedeutet - Staatsminister Robra hat es eben ausgeführt - vor allem auch Einschnitte in der Versorgung der Mitglieder der Landesregierung.

Bislang war der Ruhestand eines Ministers bereits mit 55 Jahren möglich. Ich möchte an dieser Stelle besonders betonen, dass die Anpassungsregelung in § 13 des Gesetzentwurfes lautet, dass das Ruhegehaltsalter der Minister entsprechend der Änderung im Landesbeamtengesetz angepasst wird. Ich finde das richtig. Es wird kein weiterer Anpassungsbedarf in Bezug auf die Neuregelung der Altersgrenzen für Beamte entstehen.

Wir werden den Gesetzentwurf zur Änderung des Beamtengesetzes, der von der Landesregierung vorgelegt wird, in einer der nächsten Sitzungen des Landtages zu beraten haben. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren. Im Koalitionsvertrag vereinbarten wir die Anpassung der Altersgrenzen für Beamte; das wird mit dem Gesetzentwurf auch umgesetzt. Schon wegen der Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten halte ich diese Anpassung für geboten. Wir haben das mit der Änderung des Ministergesetzes ebenfalls vollzogen.

Dazu, was die Änderung im Landesbeamtengesetz bedeutet, will ich sagen, dass wir mit Sicherheit für besonders im Einsatz geforderte Kräfte Sonderregelungen finden werden. Wir haben es heute Morgen vor den Türen des Landtages gesehen.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfes zur Änderung des Ministergesetzes betreffen Klarstellungen. Laut Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, dass ein Minister zurücktritt.

(Herr Striegel, GRÜNE: Wir begrüßen das ausdrücklich!)

Das wurde im Gesetzentwurf ebenfalls verankert. Die Regelung zur Besorgnis der Befangenheit unter den Kabinettskollegen finde ich gut. Insofern enthält der Gesetzentwurf einige Änderungen, auch was den Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung anstelle von Beihilfen betrifft. Diese Änderung ist aufgrund der Entwicklungen in der letzten Zeit notwendig geworden.

Wir haben den Gesetzentwurf im Finanzausschuss recht einvernehmlich beraten. Daher bitte ich um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Gürth, CDU, und von Staatsminister Herrn Robra)

Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun der Abgeordnete Herr Striegel. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich den in zweiter Lesung vorliegenden Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes. Insbesondere ist es systematisch zielführend, die Versorgungssituation von Ministerinnen und Ministern an die der Landesbeamten heranzuführen.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum man diese Angleichung nicht auch in anderen Bereichen konsequent vornimmt. Während Ruhestandsbeamtinnen und -beamten sowie früheren Beamtinnen und Beamten mit Versorgungsbezügen nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses gemäß § 81 des Landesbeamtengesetzes innerhalb eines gewissen Zeitraumes Tätigkeiten untersagt werden können, wenn zu befürchten ist, dass durch sie dienstliche Interessen und das Ansehen staatlichen Handelns und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität beeinträchtigt werden, existiert eine vergleichbare Regelung für scheidende Regierungsmitglieder trotz vergleichbarer Konfliktlage auf der Landesebene nicht. Lediglich für die Zeit ihrer Amtsführung gibt es für

Regierungsmitglieder bestimmte Betätigungs-, Zugehörigkeits- und Berufsausübungsverbote.

Dem wollten wir Grüne mit unserem Änderungsantrag entgegensteuern. Ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung sollte es, sofern und solange sie aus ihrer früheren Tätigkeit Übergangs- oder Ruhegeld erhalten, für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und höchstens zwei Jahren nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses untersagt sein, ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf auszuüben sowie der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens anzugehören, wenn dies mit der bisher ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang steht und zu besorgen ist, dass dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

Keine Frage: Der Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen ist wichtig und muss stattfinden. Aber die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, wenn Politiker auf Versorgungsposten bei Staatsunternehmen abgeschoben werden oder wenn berufliches Wissen anschließend in der Beratung von Unternehmen gleichsam vergeudet wird. Immer wieder führen solche Karriereplanungen zu breiten öffentlichen Debatten und sehr verständlicher Empörung. Dem hätten wir nun in Sachsen-Anhalt Einhalt gebieten können.

Leider haben sich die Koalitionsfraktionen diesem Ansinnen konsequent verweigert. Das finde ich äußerst bedauerlich; denn die von uns vorgeschlagene flexible Karenzzeit würde für Rechtsklarheit sorgen und würde nicht nur ehemalige Mitglieder der Landesregierung, sondern auch Wirtschaftsunternehmen schützen. Insbesondere würde eine solche Regelung aber das Vertrauen der Allgemeinheit stärken, und das ist in unser aller Interesse. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Striegel. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Frau Kollegin Feußner. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der sechsten Änderung des Ministergesetzes hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich im Wesentlichen an den Gesetzen anderer Bundesländer orientiert, welche die notwendigen Anpassungen an derzeit geltende Regelungen und Gesetze umgesetzt bzw. vorgenommen haben. Dies begrüßen wir.

Zunächst möchte ich Ihnen einige wesentliche Änderungen stichpunktartig nennen. Ich hoffe, dass ich mich dabei nicht wiederhole; es sind bereits

einige Beispiele genannt worden. Ich mache es kurz.

Es soll eine spürbare Absenkung der Altersversorgung erfolgen sowie die Anhebung der Regelaltersgrenze, die für Beamte derzeit 65 Jahre beträgt nach einer Änderung des Beamtengesetzes 67 Jahre betragen soll. Das hat Frau Niestädt schon vorgetragen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Ruhegehalt ist nach diesem Gesetzentwurf erst ab der Vollendung des 63. Lebensjahres unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlages von 3 % pro Jahr möglich.

Künftig soll der Ruhegehaltssatz nach zwei Amtsjahren von 15 % auf 12 %, nach fünf Jahren von 33,5 % auf 30 % gesenkt. Der Anspruch auf den Höchstsatz des Ruhegehalts von 71,75 % wird anstatt nach 18 Amtsjahren künftig nach 23 Amtsjahren erreicht.

Ebenfalls begrüßen wir es, dass die Gewährung einer Entschädigung für die doppelte Haushaltsführung sowie für eine Amtswohnung gestrichen wurde. Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit das eine oder andere Problem, worauf ich an dieser Stelle nicht näher eingehen möchte.

Zum Schluss möchte ich noch zwei Sätze zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Scheinbare Interessenkonflikte beim Ausscheiden aus dem Amt und der Annahme einer neuen Tätigkeit hat es sowohl in den Ländern als auch beim Bund in der Vergangenheit des Öfteren gegeben; zumindest gab es die eine oder andere starke oder weniger starke Kritik.

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes hat versucht, eine geeignete Regelung hierfür zu finden. Aber der Disput über Karenzzeiten wird bestehen bleiben. Das hat sich in den Ländern und auch beim Bund gezeigt; der Staatsminister hat das vorgetragen. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen können wir diesem Änderungsantrag derzeit nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, von Herrn Berg- mann, SPD, und von Staatsminister Herrn Robra)

Vielen Dank, Frau Kollegin Feußner. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt der Abgeordnete Henke das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich vielleicht daran erinnern: In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hatte ich die Regelungsbedarfe etwas grundsätzlicher dargestellt. Nachdem sich aber im Verlauf der Debatte herausgestellt hat, dass es eine Änderung des

Ministergesetzes nur im Rahmen des bestehenden Systems geben wird, war klar, dass sich die Änderungen vorrangig auf Detailfragen beziehen werden.

Stichwort Detailfragen: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, wieder einmal den Kollegen des GBD Dank und Anerkennung auszusprechen; denn dass über den Gesetzentwurf erst nach einem guten halben Jahr im Finanzausschuss beraten werden konnte, lag weder am Finanzausschuss noch an anderen Dingen. Es lag schlicht und ergreifend daran, dass der GBD bis über beide Ohren mit anderen Aufgaben eingedeckt gewesen ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung war dringend nötig. Es zeigte sich wieder einmal, dass nicht nur rechtsförmliche Anpassungen und redaktionelle Richtigstellungen nötig waren, sondern dass teilweise auch inhaltliche Ergänzungen vorgenommen werden mussten. Das muss leider immer wieder angemerkt werden. Der Kollege Knöchel ging in seinem Bericht darauf ein.

Ich mache noch eine Anmerkung zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den wir ausdrücklich unterstützt haben. Meine Fraktion hat im Finanzausschuss weniger die Ablehnung dieses Änderungsantrages durch die Koalition überrascht als vielmehr die larmoyante Begründung, die dort kam. Es wurde gesagt, dass es bei uns in Sachsen-Anhalt für dergleichen keinen Bedarf gebe.

(Herr Striegel, GRÜNE: Das kann mit der Qualifikation zu tun haben!)

Da fiel mir jemand ein, der hier vor Jahren für Verkehrsverträge zuständig war. Ich denke, das war nicht zielführend und hat eigentlich inhaltlich genau das unterstützt, was die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebt haben.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung über dieses Gesetz der Stimme enthalten. Dies geschieht nicht deswegen, weil die Absenkung der Versorgungsansprüche für künftige Regierungsmitglieder auch zu Nachteilen bei Akteuren unserer Partei führen wird, sondern vor allem deswegen, weil es eine nicht genutzte Möglichkeit ist, um die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen beispielgebenden Ergänzungen in die Tat umzusetzen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Ich frage ganz einfach: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/3402 zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das tut niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3419

Der Einbringer ist der bereits am Podium stehende Minister Herr Stahlknecht. Bitte schön.