Zwischen dem Ministerium und den Hochschulen besteht Einvernehmen dazu, dass Beiträge der Hochschulen zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Studierender im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplans in den themenübergreifenden Teil der neuen Zielvereinbarung aufgenommen werden sollen.
Zu Frage 2: Das Land selbst hat für die Umsetzung des Inklusionsgedankens die erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten, zum Beispiel die Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes, geschaffen. Auch ein Inklusionsbeirat wurde durch das Land eingerichtet, der in regelmäßigen Abständen tagt.
Die Hochschulen des Landes setzen unter Wahrung der Hochschulautonomie und in eigener Verantwortung zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Inklusion um. Beispielhaft nenne ich die Herstellung von Barrierefreiheit, das Vorhalten von Beratungsstellen, das Gewähren von Nachteilsausgleichen und finanzielle Unterstützungen. An den Hochschulen betrifft dies überwiegend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und/oder chronischen Krankheiten.
Die Frage 6 zu dem Thema Freihandelsabkommen EU/Kanada stellt der Abgeordnete Herr Czeke. Herr Minister Möllring wird antworten. Bitte schön, Herr Kollege Czeke.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Entwurf für CETA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, von der Bundesregierung an die Bundesländer weitergeleitet wurde. Die Rückmeldefrist hat die Bundesregierung auf Ende August 2014 beschränkt. Der Entwurf enthält umfassende Vereinbarungen für Investor-StaatSchiedsverfahren und gilt als Blaupause für TTIP.
Beschlüsse des Landtages zu Freihandelsabkommen in der Drs. 6/3085 und in der Drs. 6/2954 berücksichtigt, nach welchen der Landtag erwartet, dass die Defizite existierender Investor-Staat-Schiedsverfahren beseitigt wer
den, Handlungsspielräume für Parlamente nicht eingeschränkt werden und neue, nicht diskriminierende Gesetze und Regulierungen nicht als enteignungsgleicher Eingriff in Investorenrechte gewertet werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verhandlungen über CETA sind im August 2014 beendet worden. Die EU-Kommission hat daraufhin den Mitgliedstaaten den konsolidierten Vertragsentwurf des Freihandelsabkommens übersandt. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend. Einschließlich Anlagen umfasst das CETA-Abkommen etwa 1 500 Seiten. Es liegt seit dem 6. August 2014 in englischer Sprache vor.
Zu Frage 1: Die in der Frage angesprochene Abstimmung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Ländern fand bislang ausschließlich auf der Fachebene statt und bezog sich dabei nur auf den Dienstleistungsbereich. Substanzielle Änderungsanliegen konnten insoweit noch nicht vorgebracht werden; darauf hatte das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich hingewiesen.
Zu anderen Teilen des Abkommens wurde bisher weder eine Stellungnahme erbeten, noch ist eine Äußerung erfolgt. Das Thema der Investor-StaatSchiedsverfahren spielte bei dieser Abfrage keine Rolle.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird im Rahmen des folgenden Beteiligungsprozesses über den Bundesrat die Beschlüsse des Landtages zu Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA insbesondere im Hinblick auf das Thema der Investor-Staat-Schiedsverfahren berücksichtigen.
In Medienberichten im Monat August wurde darauf hingewiesen, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, einen Bericht zu den Vorgängen um die Jahnhalle in Wolmirstedt vorgelegt hat (Aktenzeichen OF/2012/1128/B3 Wol
Mitgliedern der Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft, für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr zur Verfügung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Dr. Thiel, die von Ihnen gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat nach der Vorlage des Berichts - dieser liegt uns trotz mehrfacher Nachfragen der EU-Verwaltungsbehörde beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung bis zum heutigen Tag nicht vollständig vor; bisher fehlen sämtliche Anlagen - eine umfassende Prüfung veranlasst. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Prüfungen sind Schlussfolgerungen möglich.
Zu Frage 2: Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung schreibt auf Anfrage der EU-Verwaltungsbehörde - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Die von Ihnen erbetene Übermittlung richtet sich nach Artikel 12 der Verordnung 883/2013. Beschränkungen der Übermittlung von in OLAF-Untersuchungen erlangten Informationen ergeben sich andererseits aus Artikel 339 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU und Artikel 10 der Verordnung 883/2013, wonach derartige Informationen nur an diejenigen Personen in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten übersandt werden dürfen, deren Funktion dies zur Prävention von Betrug, Korruption und sonstigen illegalen Aktivitäten erfordert.
Schließlich findet auf die Übermittlung personengebundener Daten Artikel 8 der Verordnung EG 45/2001 Anwendung. Auch ist
Die Landesregierung ist insoweit nicht berechtigt, den Bericht weiterzugeben bzw. zur Verfügung zu stellen. Aber, sehr geehrter Herr Dr. Thiel, das Recht des Abgeordneten zur Einsichtnahme ist davon unberührt. Als Abgeordnete können Sie bei uns oder hier im Landtag die Unterlagen nach vorheriger Belehrung über die Vertraulichkeit sehr gern einsehen.
Sehr geehrter Herr Dr. Thiel! Nach dem Vorliegen der Erkenntnisse aus der veranlassten Prüfung können wir in den Ausschüssen gern über unsere Prüfergebnisse berichten. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Antwort, Herr Minister Webel. In Bezug auf Ihre Antwort auf die Frage 2 wüsste ich gern: Bedarf es eines formalen Antrages, dass diese Unterlagen dem Landtag zugeleitet werden? Oder reicht Ihre Zusage von heute aus, dass das geschehen wird?
Dafür reicht meine heutige Zusage, dass Sie das bei uns beantragen können, aus. Dann können Sie die Einlagen - - Dann können Sie die Unterlagen einsehen.
Jetzt stellt Frau Dr. Paschke die Frage 8 zum Thema Nachschulische Betreuungsangebote für geistig behinderte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren nach dem Grundsatzurteil des Sozialgerichtes Magdeburg. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Am 27. Juni 2014 entschied das Sozialgericht Magdeburg zum Rechtsstreit S 22 SO 17/14 ER, dass eine nachschulische und Ferienbetreuung von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren nicht über die Eingliederungshilfe (persönliches Budget) mitfinanziert werden muss. Der Kultusminister teilte mir in einem Schreiben vom 27. Juli 2014 zu den Ergebnissen der Betreuungskonferenz für den Schüler Max V. mit, dass die Mutter erneut auf
die Möglichkeit der Inanspruchnahme des persönlichen Budgets hingewiesen wurde. Dies steht nach meiner Auffassung im Widerspruch zu dem Urteil des Sozialgerichtes.