Protokoll der Sitzung vom 19.09.2014

In einem neulich erschienenen Zeitungsartikel hat die Geschäftsführerin eines großen Umweltverbandes des Landes die Umweltpolitik SachsenAnhalts der vergangenen Jahre stark kritisiert.

Ich frage die Landesregierung:

Welche insbesondere freiwilligen Naturschutzgroßprojekte wurden wie und in welcher Höhe und mit welchen Ergebnissen in den vergangenen zehn Jahren vom Land unterstützt?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Herrn Stadelmann wie folgt.

Wichtige Schwerpunktgebiete für die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich des Naturschutzes bilden die nationalen Naturlandschaften. Die nationalen Naturlandschaften, wie das Biosphärenreservat Mittlere Elbe und der Naturpark Drömling,

zeichnen sich durch einen besonderen Naturschutzreichtum und eine internationale Bedeutung aus. Es sind Modellregionen und deshalb fließen umfangreiche staatliche Mittel in langfristig angelegte Naturschutzgroßprojekte. An der Elbe, an der unteren Havel und im Drömling wurden und werden im Rahmen der Naturschutzgroßprojekte insgesamt 76,8 Millionen € bereitgestellt.

Neben dem finanziellen Engagement des Landes erfolgt durch die Großschutzgebietsverwaltungen und durch die Landesverwaltung die fachliche Begleitung der Naturschutzgroßprojekte. Dazu zählen Monitoring und Evaluation, Flurneuordnungsverfahren, wasserrechtliche und naturschutzfachliche Verfahren und anderes.

Das Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Land SachsenAnhalt und WWF Deutschland. Der WWF Deutschland betreut als Projektträger in den Jahren von 2001 bis 2018 das Naturschutzgroßprojekt.

Hierbei werden die Entwicklung, die Sicherung und die Renaturierung eines durchgehenden Verbundes echter überflutbarer Auenwälder im Bereich des Lödderitzer Forstes durch die Deichrückverlegung mit einem Gesamtbudget von 30 Millionen € angestrebt. Es entsteht die größte zusammenhängende Retentionsfläche an der Elbe in einer Größe von 600 ha. Die Deichrückverlegung ist somit ein herausragender Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt und entlang der Elbe.

Im Nordteil des Biosphärenreservats Mittlere Elbe ist das länderübergreifende Naturschutzgroßprojekt Untere Havel hervorzuheben. Das Gebiet der unteren Havel ist das größte und bedeutsamste Feuchtgebiet im Binnenland Mitteleuropas. Es soll durch Renaturierung wieder in eine naturnahe Flusslandschaft mit einer weitgehend natürlichen Gewässerdynamik entwickelt werden. Träger des Projektes ist der NABU Deutschland. Er wird gemeinsam mit dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Projekt mit Mitteln in Höhe von ca. 25 Millionen € bis zum Jahr 2018 umsetzen.

In die Entwicklung des Naturparks Drömling eingebunden war die Durchführung des Naturschutzgroßprojektes des Zweckverbandes Drömling mit einem Finanzvolumen von 21,5 Millionen €, das im Dezember 2012 abgeschlossen werden konnte. Das Naturschutzgroßprojekt trägt wesentlich dazu bei, das Niedermoor im Drömling nachhaltig zu sichern.

Das Land Sachsen-Anhalt führt vor allem im Vergleich zu anderen Bundesländern Naturschutzgroßprojekte großflächiger und fast engmaschig in international bedeutsamen Naturlandschaften, wie der Elbaue, sowie mit einem hohen finanziellen und persönlichen Engagement durch. Das erfolgt

deshalb, weil die Naturschutzgroßprojekte einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Netzwerkes „Natura 2000“ darstellen, weil sie die Biodiversität in den nationalen Naturlandschaften sichern, die Partizipation und die Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen stärken und entscheidend zum Nachhaltigkeitsprozess und zur regionalen Entwicklung beitragen.

Unsere ambitionierten Naturschutzgroßprojekte, meine Damen und Herren, sind Modellvorhaben, die das Image des Landes stärken und über die Grenzen Sachsen-Anhalts und Deutschlands hinweg auf großes Interesse und Anerkennung stoßen.

Vielen Dank, Herr Minister. Kollege Weihrich würde Sie gern etwas fragen, Herr Minister.

Das habe ich gesehen.

Herr Dr. Aeikens, mich würde interessieren, welche Projekte das Land Sachsen-Anhalt konkret initiiert hat und welche Naturschutzgroßprojekte zukünftig geplant sind.

Meine zweite Frage: Können Sie dem Hohen Haus darüber Auskunft geben, welche Projekte außerhalb der Naturschutzgroßprojekte nicht durchgeführt werden konnten, weil das notwendige Personal nicht vorhanden war, um die zur Verfügung sehenden EU-Mittel zu verausgaben?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weihrich, solche Projekte lassen sich nur durchführen, wenn das Engagement und die Bereitschaft des Sitzlandes, sich daran personell und finanziell zu beteiligen, gegeben ist. Das heißt, ohne den Willen der Politik in Sachsen-Anhalt und ohne das Engagement der Administration werden diese Großprojekte in Sachsen-Anhalt nicht durchgeführt werden.

Nun sage ich Ihnen etwas, das ich Ihnen, lieber Herr Weihrich, sehr gern sage: In keinem anderen Bundesland werden so umfänglich Großprojekte durchgeführt wie im Land Sachsen-Anhalt. Wir sind auch in diesem Bereich führend.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU - Herr Weigelt, CDU: Das hört man gern! - Herr Striegel, GRÜNE: Das war zwar keine Antwort auf die Frage, aber gut!)

Das sollte man an dieser Stelle auch einmal betonen und würdigen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 4, das Pflegekonzept des Landes Sachsen-Anhalt betreffend, stellt die Abgeordnete Frau Lüddemann. Minister Bischoff wird diese Frage beantworten. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

In der Antwort auf die Große Anfrage „Stand der Umsetzung des Seniorenpolitischen Programms der Landesregierung“, vorliegend in Drs. 6/2403, spricht die Landesregierung von nötigen „nicht unerheblichen personellen und finanziellen Ressourcen“, um den gesetzlichen Auftrag gemäß § 3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz umzusetzen und eine Pflegekonzeption zu entwickeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anstrengungen hat die Landesregie

rung unternommen, die benötigten Mittel zur Erstellung einer Pflegekonzeption bereitzustellen?

2. Wie ist der Arbeitsstand der Landesregierung

hinsichtlich der Erarbeitung einer Pflegekonzeption?

Danke, Frau Lüddemann. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Lüddemann für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Wegen anderer Prioritätensetzungen und angesichts der budgetierten Haushaltsmittel konnten bisher keine finanziellen Mittel für die Erstellung einer Pflegekonzeption bereitgestellt werden.

Zu Frage 2: Zusätzliche personelle Ressourcen für die Erstellung einer Pflegekonzeption für das Land stehen derzeit nicht zur Verfügung und können vor dem Hintergrund des Personaleinsatzes und der Entwicklung auch nicht in Aussicht gestellt werden. Eine externe Vergabe der Aufgabe ist ohne entsprechende Haushaltsmittel nicht möglich. Insoweit wird derzeit nicht an einem Pflegekonzept gearbeitet.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen gibt es nicht.

Die Frage 5 zu dem Thema Situation von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Universitäten, Fachhochschulen und der Burg Giebi

chenstein Kunsthochschule Halle in SachsenAnhalt stellt die Kollegin Dr. Pähle. Herr Minister Möllring wird antworten. Bitte, Frau Abgeordnete.

Die Landesregierung hat dem Landtag am 27. Februar 2013 in der Drs. 6/1844 einen Bericht zur Situation von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Universitäten, Fachhochschulen und der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle in SachsenAnhalt auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses in der Drs. 6/1313 vorgelegt. Im letzten Absatz des Vorwortes heißt es:

„Die vorliegenden Daten sollen auch dazu dienen, mit den Hochschulen und den Studentenwerken und unter Berücksichtigung des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Handlungskonzept zu erarbeiten, das auch in die Zielvereinbarungen ab 2014 Eingang finden soll.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Erarbeitung des Hand

lungskonzepts bzw. inwieweit fanden bereits definierte Maßnahmen bisher Eingang in die Diskussionen um die Zielvereinbarungen?

2. Ausgehend von der Drs. 6/1844: Wie gedenkt

die Landesregierung den Inklusionsgedanken an den Hochschulen im Land konkret umzusetzen?

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Ein Handlungskonzept ist bisher nicht erarbeitet worden. Zum einen hat sich abgezeichnet, dass die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für alle“ aus dem Jahr 2009, an der sich auch alle Hochschulen des Landes beteiligen, das Thema Menschen mit Behinderungen an Hochschulen umfassend berücksichtigt.

Zum anderen legen die Hochschulen und das Land gemeinsame Ziele und Maßnahmen vorrangig in Zielvereinbarungen fest. Die geltenden Zielvereinbarungen sind um ein Jahr verlängert worden. In dem Bericht der Landesregierung war noch von der Zielvereinbarung bis 2014 die Rede. Wir

haben jetzt die Verhandlungen über die Zielvereinbarung für 2015 bis 2019 begonnen.

Zwischen dem Ministerium und den Hochschulen besteht Einvernehmen dazu, dass Beiträge der Hochschulen zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Studierender im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplans in den themenübergreifenden Teil der neuen Zielvereinbarung aufgenommen werden sollen.