Protokoll der Sitzung vom 19.09.2014

Das Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ wurde in Sachsen-Anhalt im vierten Quartal 2012 begonnen. Seitdem wurden in den

Landkreisen und kreisfreien Städten 2 457 Familienbedarfsgemeinschaften betreut.

Im Ergebnis des individuellen Coachings konnten 1 017 Personen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Dabei erhielten 311 bisher langzeitarbeitslose junge Frauen oder Männer ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Unternehmen ohne eine Förderung durch das Land. 706 Erprobungsarbeitsplätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen wurden durch eine auf maximal elf Monate befristete Förderung unterstützt.

Der Landesregierung ist bekannt, dass zwischen der Arbeitsaufnahme auf einem Erprobungsarbeitsplatz und der Auszahlung des ersten Förderbetrages durchschnittlich acht Wochen vergehen. Verursacht wird dieser Zeitraum in erster Linie durch das notwendige Prüfungs- und Kontrollverfahren, welches mit der Gewährung von öffentlichen Mitteln an Unternehmen verbunden ist.

Vor der Bewilligung und Auszahlung derartiger Beihilfen ist eine sorgfältige Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und der sonstigen Förderbedingungen für jedes antragstellende Unternehmen erforderlich. Für diese Aufgabe stehen der zuständigen Bewilligungsbehörde - das ist hier die Förderservice GmbH der Investitionsbank - erfahrene Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen zur Verfügung.

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages zur Erprobung eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin im Rahmen des Programms stellt zugegebenermaßen zunächst einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für ein Unternehmen dar. Dies wird aber bereits bei der Akquisition möglicher Erprobungsarbeitsplätze berücksichtigt.

Die Arbeitgeber werden durch die Projektmitarbeiter und Projektmitarbeiterinnen in der Art beraten, dass bis zu einer ersten Zahlung der Fördermittel eine Vorleistung von etwa zwei Monatsgehältern erbracht werden muss. Alle Unternehmen erklären bei der Antragstellung ausdrücklich, dass es sich nicht um ein Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten handelt. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorleistung der Personalausgaben für ein bis zwei Monate realisierbar ist.

Anders als bei reinen Praktikumsmaßnahmen sollen mit diesem Programm durch die Gebietskörperschaften solche Unternehmen angesprochen werden, die einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf haben und bei denen die Aussicht besteht, dass bei erfolgreicher Erprobung und Einarbeitung der bisher Langzeitarbeitslosen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die Beihilfe soll dabei den für die Unternehmen entstehenden zusätzlichen Aufwand durch die Betreuung und die Minderleistung in den ersten Monaten der Beschäftigung ausgleichen.

Auch künftig wird die Landesregierung durch Optimierungen der organisatorischen Abläufe und eine bessere elektronische Unterstützung des Verwaltungsverfahrens bemüht sein, die Zeiträume zwischen der Unterzeichnung der Zuwendungsverträge, der Mittelabforderung der Unternehmen und der eigentlichen Mittelauszahlung zu verkürzen.

Vielen Dank, Herr Minister. Eine Nachfrage sehe ich nicht.

Jetzt kommen wir zu Frage 2. Die Kollegin Zoschke hat eine Frage zum Thema Schnittstelle Rettungsdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst in Sachsen-Anhalt. Herr Minister Stahlknecht ist dann so freundlich und antwortet. Bitte schön, Frau Zoschke.

Danke schön, Herr Präsident. - Das ARD-Magazin „Fakt“ hat in einem Beitrag vom 26. August 2014 grundlegende Probleme beim Rettungsdienst thematisiert: Als eine Konsequenz des Ärztemangels und der Abnahme ärztlicher Hausbesuche werde demnach immer häufiger der Notruf 112 in minderschweren Fällen gewählt, was die Kapazitäten der Notärzte sehr belastet.

(Frau Zoschke, DIE LINKE, holt tief Luft - Frau Grimm-Benne, SPD: Mach mal lang- samer! Sonst müssen wir auch noch Luft ho- len!)

Frau Kollegin, ich weiß zwar, wo hier der Defibrillator hängt. Aber holen Sie erst ein, zweimal richtig Luft. Man kann gar nicht zuhören. Ein- oder zweimal richtig Luft holen und dann können Sie weiterreden.

Ich wollte meine sportlichen Leistungen unter Beweis stellen.

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

- Danke schön.

In den Rettungsleitstellen werden Anrufende daher häufiger auf den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen, der unter der Rufnummer 116 117 ambulante ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten bereitstellt.

In zwei dargestellten Beispielen aus Sachsen-Anhalt (Wittenberg) hat dieser Bereitschaftsdienst versagt - mit erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen für die Betroffenen. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Notärzte hält es für dringend geboten, die Leitstellen beider genannten

Dienste zusammenzulegen. Dies könnte das Schnittstellenversagen ausschließen und die Kapazitäten der Notärzte entlasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregie

rung aus diesen Vorfällen und der dargestellten Belastung des Rettungsdienstes?

2. Unterstützt die Landesregierung den vom Bun

desrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des SGB V in der Bundestagsdrucksache 18/1289, nach dem der ärztliche Bereitschaftsdienst künftig in das System der Rettungsleitstellen der Länder integriert werden könnte?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister.

(Frau Frederking, GRÜNE: Genauso schnell bitte!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, ganz so schnell mache ich es nicht.

Liebe Frau Zoschke, Sport frei! Ich beantworte

(Herr Czeke, DIE LINKE: Mangelndes Trai- ning!)

- eben - Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Bevor ich auf Ihre Frage konkret antworte, möchte ich ein paar Klarstellungen vornehmen. Nach der Auswertung vorhandener Daten der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Anzahl von Einsätzen des KV-Bereitschaftsdienstes in Sachsen-Anhalt seit Jahren konstant und ebenso die Anzahl der Einsätze der Notärzte im Rettungsdienst.

Die deutschlandweite Rufnummer für den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst lautet 116 117. Sie ist gemäß § 75 Abs. 7 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches - Fünftes Buch - auf der Grundlage einer Richtlinie als bundeseinheitliche Notdienstnummer umgesetzt worden.

Ob und auf welcher Seite Fehler gemacht worden sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt im Übrigen ein Gegenstand eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens welches noch nicht abgeschlossen ist. Dazu kann ich auch nichts sagen.

Zu Frage 1: Mit Rücksicht auf das bundesrechtlich festgelegte Selbstverwaltungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es nicht zulässig, die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Landesrecht zu verpflichten, sich der Rettungsleitstellen für die Ver

mittlung des vertragsärztlichen Notfalldienstes zu bedienen. Wir können sie also nicht zwingen.

§ 75 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Fünftes Buch - lässt es nur zu, dass die Kassenärztliche Vereinigung durch Landesrecht an der notärztlichen Versorgung des Rettungsdienstes beteiligt werden darf. Daher bleibt nur der Weg, die Kassenärztliche Vereinigung zu bitten, sich durch Vertrag mit dem jeweiligen Träger der Rettungsdienstleitstelle darauf zu einigen, dass die Vermittlung über die Rettungsdienstleitstelle gegen Kostenerstattung erfolgt. Derartige Verträge gibt es in einzelnen Rettungsdienstbereichen schon seit längerer Zeit, zum Beispiel im Landkreis Harz, im Salzlandkreis und auch in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau.

Es hängt auch von der Bereitschaft der jeweiligen Gebietskörperschaft als Träger des Rettungsdienstes ab, ob solche Verträge abgeschlossen werden. Das unterliegt der Privatautonomie. Da es sich hierbei um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt, unterliegt sie nicht der Fachaufsicht der Landesregierung. Daher ist die Einflussnahme der Landesregierung äußerst begrenzt.

Gesetzliche Konsequenzen sind nicht erforderlich, da bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 die mögliche Vermittlung des vertragsärztlichen Notfalldienstes durch die Rettungsdienstleitstellen in § 9 Abs. 8 dieses Gesetzes bereits verankert wurde.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Landesregierung hat dem Gesetzentwurf zur SGB-V-Änderung im Bundesrat zugestimmt.

(Frau Zoschke, DIE LINKE, meldet sich)

Herr Präsident, ich würde den letzten Satz gern wiederholen.

Okay, bitte tun Sie das.

Die Landesregierung hat dem Gesetzentwurf zur SGB-V-Änderung im Bundesrat zugestimmt.

Jetzt hätte Frau Zoschke nach der Wiederholung des Satzes eine Frage an Sie.

Herr Präsident, es gibt immer Möglichkeiten, Luft zu holen. - Herr Minister, wäre es nicht, um beide Seiten zu entlasten, notwendig, dass die Landesregierung moderierend in den Prozess eingreift

und die Landkreise dazu bewegt, genau diese Schritte zu tun? Das dient zum einen dazu, die gesundheitliche Versorgung im Ländle zu garantieren, und zum anderen dazu, die Notärzte zu entlasten, die in den Rettungsdienststellen diese Aufgaben mit erledigen, bzw. auch die Krankenhäuser zu entlasten, die dafür eintreten, dass Menschen medizinische Hilfe außerhalb der Sprechzeiten von Hausärzten oder Fachärzten aufsuchen können.

Ich bin von Zeit zu Zeit mit Landräten in Kontakt, die wir zu Gesprächen ins Ministerium einladen. Dort werde ich die Frage stellen, ob eine solche Moderatorenfunktion erwünscht ist oder ob sie nicht erforderlich ist. Es muss ein Erfordernis bestehen, um das anzubieten. Aufgrund des konkreten Falls, den Sie geschildert haben, könnte man vermuten, dass es vielleicht erforderlich wäre. Ich würde es gern besprechen und Ihre Anregung mitnehmen.

Vielen Dank.

Die Frage 3, den Naturschutz in Sachsen-Anhalt betreffend, stellt der Abgeordnete Herr Stadelmann. Herr Minister Dr. Aeikens wird darauf antworten. Bitte, Herr Kollege Stadelmann.

In einem neulich erschienenen Zeitungsartikel hat die Geschäftsführerin eines großen Umweltverbandes des Landes die Umweltpolitik SachsenAnhalts der vergangenen Jahre stark kritisiert.