Dagmar Zoschke

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich drei Vorbemerkungen machen. Erstens. Ich war heute ein bisschen in Bedrängnis, weil bereits in den Vormittagsstunden die Entscheidung im Bundesrat fallen sollte. Sie ist nicht gefallen, sondern es wurde zweitens mitgeteilt, dass der Bundesrat die Entscheidung zunächst in die Ausschüsse für Gesundheit, für Finanzen und für Wirtschaft überwiesen hat. Zum Dritten hoffe ich, dass der öffentliche Druck dafür sorgt, dass das Projekt die notwendige Fahrt aufnimmt, um positiv zu enden.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen rasant an. Schon im Jahr 2020 wird sich der Zusatzbeitrag im Vergleich zu heute im Durchschnitt von 1,1 % auf etwa 2 % verdoppelt haben. Ohne eine notwendige Kurskorrektur zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann insgesamt 56 % ihrer Krankenversicherungsbeiträge und die Arbeitgeber entsprechend nur noch 44 %.
Diese Warnung kommt von Christian Zahn, dem Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, also von einer Seite, die linksrevolutionärer Umtriebe doch eher unverdächtig ist.
Bereits 1951 wurde in der alten Bundesrepublik die paritätische Finanzierung eingeführt und sie entwickelte sich zu einem wichtigen Kennzeichen des Sozialversicherungssystems. Viele Jahrzehnte lang bewährte sich dieses Prinzip von halbe-halbe. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen teilten sich den Krankenkassenbeitrag paritätisch.
Im Jahr 2005 durchbrach Rot-Grün auf Bundesebene dieses Prinzip durch die Einführung eines Sonderbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel war es, durch die Senkung der Lohnnebenkosten die Arbeitgeberseite zu entlasten.
Im Jahr 2009 legten Union und SPD im Bund sogar noch nach und führten Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung ein, die als einkommensunabhängige Beiträge die unteren Einkommensgruppen besonders hart getroffen hatten. Nur noch über diese Zusatzbeiträge konnten die Kassen Finanzlücken schließen. Das Recht, den paritätischen Beitragssatz selbst zu bestimmen, wurde ihnen genommen.
In demselben Jahr - also gegenteilig zu ihrem Handeln in der damaligen großen Koalition - schrieb die SPD in ihrem Wahlprogramm - ich zitiere -:
„Und wir werden dafür sorgen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - auch der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten - wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen wird.“
Das konnte die SPD tatsächlich nicht umsetzen, weil sie in den Jahren von 2009 bis 2013 nicht regierte.
Im 2013 hieß es dann erneut in ihrem Wahlprogramm:
„Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag leisten wie Beschäftigte, die tatsächliche Parität muss wiederhergestellt werden. Wir werden den Zusatzbeitrag abschaffen.“
In den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2013 hat sich die SPD allerdings damit nicht durchsetzen können und hat stattdessen Zusatzbeiträge akzeptiert. Der Sonderbeitrag wird seit dem Jahr 2015 als Zusatzbeitrag erhoben; der Arbeitgeberanteil wurde bei 7,3 % festgeschrieben.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die genannten Reformen, also die Schritte der Abkehr von der paritätischen Finanzierung, waren ein sozialpolitischer Fehler.
Es war ein Fehler, den es nun zu beheben gilt. Daher kann ich für meine Fraktion sagen: Wir sind über die Bundesratsinitiative sehr erfreut. Unser Dank gilt hierbei ausdrücklich auch der SPD. Besonders engagiert - wir geben das gern zu - hat sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Ankündigung der Bundesratsinitiative erklärte sie - ich zitiere -:
„Es kann nicht sein, dass allein die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Er
höhung der Krankenkassenbeiträge die Zeche zahlen sollen.“
„Gerecht sieht anders aus. Damit muss Schluss sein. Die Beiträge müssen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden.“
Dieses Anliegen wird nun von einer ganzen Reihe Landespolitikerinnen und Landespolitikern geteilt. Auch auf Bundesebene sind aus den Reihen der SPD wieder erfreuliche Statements hierzu zu vernehmen. Ähnliches gilt übrigens für den CDAFlügel innerhalb der CDU.
Ich hoffe, dass sich auch die SPD in Sachsen-Anhalt auf ihre grundlegenden Positionen besinnt; ebenso der CDA-Flügel der CDU. Es geht um eine wichtige soziale Kurskorrektur und eine klare Entscheidung im Bundesrat.
Der Verweis auf die Koalitionstreue zum Ende der Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt hielten wir daher für sehr unbefriedigend. Seien sei einfach mutig!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Noch bevor uns das Argument hier um die Ohren gehauen wird, sage ich: Nein, höhere Sozialabgaben sind nicht der Untergang des Abendlandes, auch nicht der Untergang des Unternehmertums in unserem Land.
Unternehmerische Erfolge haben sich noch nie durch niedrige Löhne und möglichst geringe Sozialversicherungsbeiträge eingestellt, sondern stets durch gute, innovative Produkte und hochwertige Dienstleistungen. Diese Wertschöpfung wird von den Beschäftigten erbracht und getragen. Und genau deshalb ist es nur gerecht, dass sich die Arbeitgeber mindestens hälftig an der Finanzierung der Krankenversicherung ihrer Beschäftigten beteiligen.
Die Gesundheit der Belegschaft liegt im ureigenen Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass in jüngster Vergangenheit immer mehr erfolgreiche und innovative Unternehmen durch freiwillige Investitionen im Hinblick auf einen betrieblichen Gesundheitsschutz besonders positive und deutliche Zeichen setzen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, also auch nicht auf einen etwaigen Regierungswechsel im Bund vertagt werden; denn jeder weitere Monat kostet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld. Genau genommen war die Abkehr von der Parität nichts anderes als eine staatlich verordnete Lohnkürzung.
Auch Lohnnebenkosten sind Lohnkosten. Wer die Lohnnebenkosten senkt, der senkt den Lohn. Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teile des Beitrags des Arbeitgebers mitfinanzieren müssen, dann ist das eine direkte Lohnsenkung.
Das ist einerseits sozialpolitisch hoch problematisch und sogar wirtschaftspolitisch unvernünftig; denn geboten sind derzeit kräftige Lohnsteigerungen zur Belebung der Binnennachfrage. Das könnten wir im Land Sachsen-Anhalt besonders gut gebrauchen.
Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe dem Kollegen Rotter sehr wohl zugehört. Er ist uns allen die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wer die Zeche zu zahlen hat.
Frau Ministerin, wir beide waren vor Kurzem zu einer Lesung, bei der eine Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt über ihre Vergewaltigung gesprochen hat und darüber, was ihr im Nachhinein alles passiert ist, bis sie wieder zu ihrem Leben zurückgefunden hat. Ich war zutiefst beeindruckt, vor allem auch von der Tatsache, dass sie es geschafft hat, wieder ins Leben zurückzufinden, wobei sie immer noch sagt, sie habe ihr erstes Leben verloren.
Stimmen Sie mir darin zu, dass wir tatsächlich eine breite öffentliche Debatte zu diesem Thema benötigen, und zwar ohne auf den Geburtsort der Täter zu reflektieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage Sie: Welchen Sinn macht es, einen parlamentarischen Beschluss zu fassen,
der von der realen Praxis längst überholt ist? - Keinen.
Die Regierungsfraktionen wollen nun also die Voraussetzungen prüfen, die für die erfolgreiche Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Land Sachsen-Anhalt erforderlich wären. - Na, das ist doch mal so richtig innovativ.
Nur, dass aufgrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern längst bekannt ist, was organisiert werden muss und wo die Stolperpflaster liegen. Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die berechtigte Kritik der Krankenkassen aufgreifen und das Ausbleiben einer bundeseinheitliche Lösung bedauern, möchte ich doch auf das offene Geheimnis verweisen, dass diese bundeseinheitliche Lösung auf Intervention von Bayern und Sachsen beim großen Flüchtlingsgipfel im September beerdigt wurde - also aus der Ecke CDU/CSU.
Nichtsdestotrotz gilt: Wenn es gewollt ist, geht eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge aber auch auf Landesebene. Erfahrungen zum Umsetzungsprozess liegen inzwischen aus zwei Flächenländern vor: Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Letzteres hat die elektronische Gesundheitskarte sogar im Rahmen der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes gesetzlich verankert.
Es drängt sich für uns deutlich der Verdacht auf, dass man mit der vorliegenden Beschlussempfehlung die klare Aussage umgehen möchte, ob man diese Karte nun will oder eben nicht. Ich frage noch einmal ganz direkt: Wollen Sie diese Karte - ja oder nein?
In der Ausschussberatung war anstelle einer Antwort auf diese klare Frage Verschiedenes zu hören. Ganz besonders häufig trat hier der Begriff „Missbrauch“ auf; auch der Minister hat ihn eben als Begründung angegeben.
Diesem Begriff würde ich gern noch einmal genauer auf den Grund gehen. Sicherlich stimmt es, dass niemand garantieren kann, dass jede einzelne Maßnahme, die ein Arzt oder eine Ärztin bei der Versorgung von Flüchtlingen vornimmt, zu 100 % dem Wortlaut des § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes entspricht und eben nur der Akut- und Schmerzbehandlung dient.
Dies gilt indes für das aktuelle Prozedere mit dem Schein vom Sozialamt genauso; dieser kann sogar leichter zwischen Personen ausgetauscht werden. Eines möchte ich noch deutlich betonen: Bevor wir uns den Kopf darüber zermartern, wie wir diesen vermeintlichen Missbrauch ausschließen, sollten
wir uns dringend Gedanken über den Sinn dieser Einschränkung machen.
Mit dieser Begrenzung der ärztlichen Leistung tun wir so, als wären die Menschen in wenigen Wochen wieder weg; denn ansonsten macht es ja keinen Sinn, nicht auch Prophylaxe und Vorsorge zu finanzieren. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen Säumnisse von heute zukünftig teuer zu stehen - und damit auch alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben sicher, so wie ich, den „Volksstimme“-Artikel vom 14. Januar 2016 zur Kenntnis genommen, der unter der Überschrift „Zähne ziehen in der Grauzone“ ein einhelliges Plädoyer unserer Heilmittelerbringer in Sachsen-Anhalt zum Ausdruck brachte.
Ärztinnen und Ärzte, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker machen sich für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte stark. Sie sind diejenigen, die jeden Tag in der Praxis mit den entsprechenden Problemen konfrontiert sind. Der Prüfauftrag aus der vorliegenden Beschlussempfehlung wird diesem Anliegen nicht gerecht.
Meine Fraktion wird daher mit Nein stimmen. Um eine Lösung des Problems müssen wir uns sicherlich nach dem 13. März 2016 kümmern. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich stimme mit Ihnen überein, was die Notwendigkeit dieser Studie betrifft, auch mit der von Ihnen skizzierten inhaltlichen Seite. Sie sagten aber gerade in Ihrem Beitrag, dass Sie schon sehr lange über diese Studie nachdenken.
Ich hätte gern gewusst, woran der Beginn dieser Studie scheitert, wenn die Sozialminister auch im Osten die ganze Zeit schon über solch eine Studie nachdenken.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Problem ist, dass ich nebenbei auch Vorsitzende des Ausschusses bin. Die Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen haben jetzt beide unter anderem von einer tiefgründigen Beratung gesprochen.
Wir sind jetzt im Oktober. Das heißt, der Ausschuss trifft sich planmäßig noch drei Mal. Wir haben eine wahnsinnig lange Liste. Ich hätte gern von beiden gewusst, wie sie sich eine tiefgründige Bearbeitung dieser Thematik im Ausschuss vorstellen. Das ist heute von der Sache her offensichtlich nicht möglich, da beide nicht wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr schade! Wir waren uns bei diesem Thema inhaltlich so nah und so einig. Zumindest schien es so. Aber die Regierungsfraktionen lassen die gemeinsamen Einsichten immer dann gern liegen, wenn es konkret wird.
Sie haben in den letzten Ausschussberatungen jedenfalls kein einziges Argument genannt, das erkennen lässt, warum unserem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Viel merkwürdiger noch: Sie haben sich in der Sache überhaupt nicht mehr geäußert.
Aber wir brauchen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine umfassende Lösung des Problems. Ich habe dies in meiner Einbringungsrede genauer ausführen können und will an dieser Stelle nur eines wiederholen: Das Recht auf Elternschaft ist in Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe b der UNBehindertenrechtskonvention detailliert und zweifelsfrei verankert worden. Dort heißt es - ich zitiere -:
„das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie
Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden …“
Es handelt sich hierher um Recht im Range von Menschenrechten. Wir müssen feststellen, dass die Kluft zwischen dieser Rechtssetzung und der Rechtswirklichkeit noch immer nicht geschlossen worden ist.
Der Ausgangspunkt unseres Antrages war ein konkreter Fall. Nach einem dramatischen Beginn wurden den betroffenen Eltern die Zwillingsbabys später wieder zugeführt. Inzwischen vernehmen wir weitere Beispiele aus der behördlichen Praxis in Sachsen-Anhalt, die das Fortbestehen des Problems bestätigen. Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht in jedem Einzelfall erstritten werden muss.
Aus dem Sozialministerium hieß es jetzt, dass man eine Handreichung für eine trägerübergreifende Arbeit entwickele. Nun ja, unser Antrag ist auch schon ein Jahr alt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit ihrem Änderungsantrag zu Recht deutlich gemacht, dass es nicht allein um das Recht der Eltern auf Elternschaft geht, sondern auch um das Recht auf Eltern im Interesse der Kinder. Die Ergänzung unseres Antrags um den genannten Punkt haben wir sehr gern mit aufgenommen.
Wir bitten das Plenum, beiden Anträgen zuzustimmen, also die Beschlussempfehlung abzulehnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich bedanke mich, ebenso bei Ihnen, Herr Jantos, dass Sie meine Frage beantworten. Ich hätte gern von Ihnen konkret gewusst, an welcher Stelle der vorliegende Antrag tatsächlich das Recht der Eltern beschneidet, darüber zu entscheiden, wo und wie sie ihre Kinder erziehen.
Die Anfrage ist im Grunde genommen wieder ganz einfach, Herr Rotter. Ich würde gern wissen, warum es überhaupt eines Alternativantrages Ihrerseits bedarf, wenn denn die Landesregierung tatsächlich schon arbeitet.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird nicht immer gut. So ist es auch diesem unserem Antrag ergangen. Im Oktober 2011, also vor nunmehr vier Jahren, hat meine Fraktion das Ansinnen in den Landtag eingebracht, sich mittels einer Bundesratsinitiative für die Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art einzusetzen und dies entsprechend mit einem eigenen Merkzeichen, nämlich dem Merkzeichen „TBI“ im Schwerbehindertenausweis zu verbinden.
Die Argumente dafür haben wir in der Einbringung hinlänglich dargestellt. Ich kann und will das heute nicht alles wiederholen. Nur noch einmal so viel: Es ist eine massive Beeinträchtigung, wenn einem Menschen ein Sinn fehlt. Dieser wird durch die besondere Ausprägung der anderen Sinne teilweise kompensiert. Hierin liegt die Crux. Fehlt ein weiterer wichtiger Sinn, kommt es zu einer Potenzierung der Beeinträchtigung. In der behördlichen Anerkennung und in der Gewährung von Nachteilsausgleichen kommt es indes nur zu einer Addierung eben dieser Beeinträchtigungen. Das ist der Kern des Problems.
Die Regierungsfraktionen hatten ihrerseits einen Änderungsantrag gestellt. Wieder einmal sollte ein Antrag von uns in die Richtung gewandelt werden, dass man sich ja zunächst einmal informieren müsse. - In Ordnung. Warum nicht? Doch die nüchterne Bilanz nach nunmehr vier Jahren lautet, nicht einmal das hat vollumfänglich stattgefunden. Beispielsweise haben wir keinen Bericht darüber erhalten, wie spezielle Nachteilsausgleiche für Taubblinde ausgestaltet werden könnten.
Auch die inhaltliche Diskussion war ernüchternd. Es hieß, man sei ja nicht grundsätzlich dagegen,
aber das von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorgeschlagene mehrstufige Verfahren sei unzureichend gewesen, die Definition von Taubblindheit sei etwas ganz Schwieriges und das Merkzeichen „TBI“ allein verändere noch nicht den Nachteilsausgleich. - Ja, Letzteres stimmt fraglos. Aber immerhin wäre das Merkzeichen ein erster Schritt der Anerkennung.
Zum Verfahrenshickhack muss ich an dieser Stelle auch noch zwei Sätze loswerden. Die Regierungsfraktionen hatten das formale Problem, dass sie ihren Antrag für erledigt erklären wollten, damit aber gleichzeitig hätten in Kauf nehmen müssen, dass dann in der zweiten Beratung heute im Plenum nur unser Antrag auf der Tagesordnung gestanden hätte. Nun soll das Plenum quasi beschließen, dass der Ausschuss den Antrag für erledigt erklärt. - Nun ja, eine parlamentarische Glanzleistung ist das wahrlich nicht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kollegin Dr. Späthe,
ich wollte nur wissen, ob wir uns vielleicht tatsächlich etwas missverstehen. Sie haben auf den Punkt 2 unseres Änderungsantrags reflektiert und lehnen das zu erarbeitende Konzept ab. Das haben wir von Ihrem Antrag übernommen. Das Einzige, was wir daran ergänzt haben, sind die an der Erarbeitung dieses Konzepts Beteiligten.
- Doch. - Ich würde Sie einfach bitten, es noch einmal zu lesen, weil es den Kreis derer, die an einem solchen Konzept mitarbeiten, tatsächlich erweitert und zum Beispiel auch die Sicht von Eltern mit einbringen soll.
Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Dank und Respekt den Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit diesem Vorhaben wird auf einer wichtigen Baustelle geklotzt.
Der Gegenpol ist: Allerdings hätten wir hierbei viel mehr das Engagement der Landesregierung erwartet.
Die Baustelle Novellierung des PsychKG und des Maßregelvollzugsgesetzes sind von besonderer Brisanz, geht es hierbei doch um nichts Geringeres als um das Menschenrecht auf Selbstbestimmung, das unter der aktuellen Gesetzgebung unverhältnismäßig oft und unverhältnismäßig stark beschnitten wird.
Neben den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichtes zu Zwangsmaßnahmen müssen wir hier auch die Defizite bei der Umsetzung von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention benennen. Es geht darum, die Entscheidungsfähigkeit von psychisch oder geistig kranken Menschen nicht pauschal in Abrede zu stellen. Auch bei starken geistigen und/oder psychischen Einschränkungen muss der Grundsatz gelten, diese Entscheidungsfähigkeit durch entsprechende Hilfen zu stärken und damit dem Willen des betroffenen Menschen den Vorrang vor Stellvertreterentscheidungen zu geben.
Es tröstet wenig, dass es einige Bundesländer gibt, die das PsychKG und den Maßregelvollzug noch immer nicht verfassungskonform angepasst haben. Auf dem Betreuungsgerichtstag in Wittenberg vor knapp zwei Wochen erläuterte uns eine Richterin aus Hannover, dass auch manche Bundesländer, die ihre Gesetzgebung bereits novelliert haben, wohl noch immer nicht auf der sicheren Seite sind, das heißt, noch nicht vollständig verfassungskonforme Regelungen getroffen haben. Meine Fraktion wünscht sich daher, dass uns die Landesregierung zur Ausschussberatung über diesen Gesetzentwurf eine Ländersynopse vorlegt.
Besonders wichtige Punkte des vorliegenden Entwurfs sind: erstens Zwangsmaßnahmen in der ärztlichen Behandlung, also die notwendige Neufassung von § 17 PsychKG sowie von § 8 des Maßregelvollzugsgesetzes im Interesse von Ärztinnen und von Patienten, und zweitens die stärkere Einschränkung sogenannter besonderer Sicherungsmaßnahmen, also Fixierung, in beiden Gesetzen. In diesem Bereich legen wir besonders viel Wert auf einen Vergleich des Wortlautes der Gesetze jener Bundesländer, die bereits novelliert haben, und auf die dortigen Erfahrungen. Schließlich geht es an dieser Stelle um einen massiven Eingriff in die Menschenrechte.
Gerade die genannten Beispiele auf dem Betreuungsgerichtstag bestätigen, dass viele eskalierende Fälle, bei denen es schließlich zu einer Einweisung nach dem PsychKG gekommen ist, hätten vermieden werden können, nämlich genau dann, wenn bereits bei ersten Anzeichen eines Problems Hilfen angeboten worden wären.
Drittens ist uns daher die Psychiatrieplanung ganz besonders wichtig, die Bestandteil des vorliegenden Entwurfes ist, und das nicht nur, weil dies seit vielen Jahren auch vom Psychiatrieausschuss nachdrücklich eingefordert wird. Die in diesem Zusammenhang beschriebene Einführung von Psychiatriekoordinatorinnen und die Einrichtung von gemeindepsychiatrischen Verbünden auf kommunaler Ebene sind eine sinnhafte Verbesserung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz einige offene Problempunkte und Fragen benennen, die spätestens in einer Ausschussanhörung mit Fachleuten zu erörtern wären. Wie lösen wir die Probleme bei der Behandlung somatischer Krankheiten, die in den psychiatrischen Einrichtungen nicht mitbehandelt werden können? Sowohl ehrenamtliche als auch Berufsbetreuerinnen haben uns von diesen Problemen in der Praxis berichtet.
Wann und in welcher Form werden notwendige Veränderungen auch auf der Bundesebene vollzogen? Gemeint ist hierbei insbesondere das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ein weiteres Problem: Welche weiteren Maßnahmen sind neben der Gesetzesnovellierung zu ergreifen, um im Sinne des Werdenfelser Weges die Anwendung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Gurte, Bettgitter, Vorsatztische oder das Einschließen drastisch zu reduzieren?
Uns allen ist hoffentlich klar: Menschenrechte sind auch in diesem Fall nicht zum Nulltarif zu haben. Wir brauchen einen entsprechenden Aufwuchs bei den Haushaltsmitteln. Im Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde der Bedarf auf etwa 560 000 € pro Jahr und auf zusätzlich einmalig 280 000 € zum Aufbau der gemeindepsy
chiatrischen Verbünde beziffert. Wie genau diese Berechnung ist, muss am Ende ebenfalls geprüft werden.
Was nicht infrage zu stellen ist, ist, dass wir eine verfassungskonforme Gesetzgebung brauchen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist für die Diskussion auf dem Weg dahin eine gute Grundlage. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann versuche ich einmal zu antworten.
Herr Hövelmann, psychisch Kranke sind zum Beispiel auch diejenigen, die einer Sucht unterliegen. Ich glaube, wir verschließen sehr oft die Augen davor. Ich denke nur an den lockeren Ausspruch: Ein Gläschen in Ehren kann keiner verwehren. Ich finde, auch in solchen Fällen sollte man tatsächlich Hilfsangebote leisten, und dabei ist durchaus auch die Zivilgesellschaft gefragt und nicht erst der Arzt. Man sollte sie vielleicht tatsächlich an die Hand nehmen und einer ordentlichen Hilfe zu führen. - Das ist das eine.
Das andere ist: Ich glaube, gerade mit Blick auf das, was zurzeit an Krankheiten im psychischen Bereich festgestellt wird, und auf die Ursachen für solche Krankheiten kann die Zivilgesellschaft im Vorhinein schon eine ganze Menge tun, bevor es dann zur akuten Erkrankung kommt.
Danke schön, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der infantilen Zerebralparese handelt es sich um eine frühkindliche Hirnentwicklungsstörung, die zu Schädigungen des Nervensystems und der Muskulatur führt. Sie ist durch erhebliche Einschränkungen der willkürlichen Motorik gekennzeichnet. Sehr häufig liegt die Ursache der Zerebralparese in einem akuten Sauerstoffmangel vor, während oder nach der Geburt, nicht selten allerdings bleibt die Ursache auch unklar.
Wie in allen Fällen, in denen Eltern mit einer gravierenden Behinderung ihres Kindes konfrontiert werden, ist dies zunächst eine schwierige Situation, in der sich viele Fragen, Ängste und Unsicherheiten aufbauen.
Was heißt das für mein Kind? Wird es ein selbstbestimmtes und freudvolles Leben führen können? Was heißt das für uns als Eltern? Um wie viel mehr werden wir uns um das behinderte Kind kümmern müssen? Wird das Kind je unabhängig von uns leben können? Welche Konsequenzen hat diese Behinderung für das Familienleben?
Die Antworten auf solcherlei Fragen stellen sich nur schrittweise ein und sind von vielen Faktoren abhängig. Maßnahmen oder Therapien, die die gestörte Motorik der Kinder schulen und verbessern sollen, schlagen mit unterschiedlichem Erfolg an.
Für viele betroffene Eltern wird das Kennenlernen der Petö-Therapie als ein Glücksfall erlebt. Dieser Glücksfall wird darin beschrieben, dass die Kinder große sichtbare Fortschritte in relativ kurzer Zeit machen. Dabei ist die Therapie sehr intensiv und auf zeitlich zusammenhängende Förderungsabschnitte ausgelegt. Petö verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.
Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sowie Pädagogik werden mit dem direkten Alltagsbezug verbunden. Die Therapie ist nach András Petö benannt, der diese in Ungarn entwickelt hat. In Deutschland ist sie seit gut 20 Jahren bekannt, wenngleich sie nach wie vor an nur wenigen Orten angeboten wird. Eine herausgehobene Rolle spielt dabei das Bundesland Bayern. Doch auch wir in Sachsen-Anhalt haben mit Ponte Kö e. V. in Weißenfels ein solches Angebot; einige von Ihnen werden es kennen.
Anfänglich wurde die Finanzierung dieser Therapiewochen häufig über die gesetzliche Krankenversicherung abgewickelt. Dies war übrigens zu diesem Zeitpunkt die Begründung für die Ablehnung von Petö als Eingliederungshilfeleistung. Nunmehr hat sich das Blatt diametral gewendet. Versuche, die Petö-Therapie als eine feste Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, sind gescheitert. Dies führt wiederum in der behördlichen Praxis auch zu einem Ablehnungsgrund in der Eingliederungshilfe. Ergebnis war und ist, dass die Petö-Methode, auf deren Erfahrungen und Ergebnisse viele Eltern bauen, oftmals von keiner Seite mehr finanziert wird.
Lassen Sie mich hierzu zwei wichtige Aspekte näher benennen. Erstens. Die Nichtübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist kein Nachweis für einen unzureichenden medizinischen Erfolg oder gar für einen Misserfolg der Petö-Therapie. Dieses grundlegende Missverständnis muss ich geraderücken. Zweitens verweise ich auf die Urteile der Sozialgerichte, die die Petö-Therapie als Leistung der sozialen Rehabilitation in der Eingliederungshilfe bewerten.
Zur Ablehnung der Aufnahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. In dem entsprechenden Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses von 2005 heißt es - ich zitiere -:
„Bei Auswertung der wissenschaftlichen Unterlagen ergeben sich Hinweise auf positive Wirkungen einer konduktiven Förderung nach Petö bei Kindern mit einer infantilen Celebralparese. Mangels methodisch sauberer Vergleichsuntersuchungen ist jedoch kein valider Nachweis des therapeutischen Nutzens hinsichtlich medizinisch relevanter Parameter der konduktiven Förderung nach Petö im Vergleich zu anderen, bereits etablierten medizinischen Behandlungsmethoden möglich.“
Das heißt, eine zum Teil vertretene Interpretation dieser Entscheidung, die aussagt, es sei kein medizinischer Nutzen nachzuweisen, ist mehr als fragwürdig; dazu komme ich später noch genauer.
Nun zu den Urteilen. Diese Urteile - besonders das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 29. September 2009 - verweisen darauf, dass die Beurteilung
der Frage der sozialen Rehabilitation unabhängig von der Frage der medizinischen Rehabilitation steht. Für die soziale Rehabilitation spielt es keine Rolle, dass diese Therapie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden ist. Mit anderen Worten: Selbst wenn kein medizinischer Nutzen nachweisbar wäre - ich bestehe auf diesem Konjunktiv -, selbst dann bleibt die Frage zu klären, ob Petö der sozialen Rehabilitation dienlich ist. Alle drei genannten Urteile bejahen dies. Alle drei Individualklagen waren erfolgreich.
Herr Minister Bischoff, wenn Sie jetzt gleich mitteilen werden, dass die Petö-Therapie bereits eine Leistung der Eingliederungshilfe ist und sie hier gar keinen Dissens sehen, stimmt das. So heißt es in Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage in der Drs. 6/3345 nach Auflistung möglicher Ziele der Eingliederungshilfe erfreulich deutlich - ich zitiere -:
„Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistung für die konduktive Therapie nach Professor Dr. Petö kein Ermessen, sondern eine Verpflichtung.“
Allerdings, Herr Minister Bischoff, das Problem steckt wie so häufig nicht in diesen Maßgaben, sondern in deren Umsetzung in der Praxis.
Ich möchte das an einem Beispiel darstellen: Frau Heide Lockau aus Tangerhütte, die sich für die Belange ihres inzwischen knapp fünfjährigen Sohnes Paul einsetzt. Das Wechselspiel zwischen Anträgen, negativen Bescheiden, Widersprüchen und deren Ablehnung dauert bereits seit August 2013 an. Ich kann den Fall hier nicht in Gänze darstellen, greife aber einige wenige Punkte heraus. Sollten Sie hier mehr wissen wollen, melden Sie sich bitte bei mir, uns liegen dazu schriftliche Dokumente vor.
Frau Lockau wurde in einem Widerspruchsbescheid aus dem Januar dieses Jahres seitens der Sozialagentur schriftlich erklärt, dass die Leistung abgelehnt werde, weil es sich im Fall ihres Sohnes vornehmlich um eine medizinische Leistung handele. Der Anspruch auf soziale Eingliederung sei mit dem Besuch einer integrativen Kindertagesstätte abgedeckt, da dort ja auch heilpädagogische Maßnahmen vorgenommen würden.
Darüber wundern wir uns schon sehr. Selbstverständlich hat Paul Anspruch auf einen Kita-Besuch und selbstverständlich muss eine integrative Kindertagesstätte auch heilpädagogische Angebote vorhalten. Aber das kann doch kein Grund dafür sein, ihm eine Therapie vorzuenthalten, deren soziale Rehabilitationsziele beispielsweise lauten, sich allein ankleiden zu können oder allein die Toilette benutzen zu können. Das sind wesentliche
Ziele, die in der Kita so nicht erreicht werden können. Für die gesellschaftliche Teilhabe von Paul ist es indes eine ganz erhebliche Kompetenz.
Nichts Geringeres verbirgt sich hinter dem juristisch benutzten Begriff der sozialen Rehabilitation. Was für gesunde Kinder eine Selbstverständlichkeit ist, wird für ein Kind wie Paul zu einer Kernfrage, an der sich entscheidet, ob er überhaupt Lebensperspektiven bis hin zu einem Beruf entwickeln kann.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht um eine Leistung, die dauernd parallel zur Kita beansprucht wird, sondern im Fall von Paul um eine zweiwöchige Therapie im Jahr 2014, aktuell eine zweiwöchige Therapie im Jahr 2015; die bereits erfolgte Therapie im Jahr 2013 wurde aus Spenden in einer Stiftung beglichen.
Die formale Unterscheidung zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation, wie wir diese in der Rechtsprechung vorfinden, ist für uns Normalsterbliche - ich schließe mich da überhaupt nicht aus - schwer nachzuvollziehen. Das zeigt sich bereits an den soeben genannten Beispielen. Wenn Paul nach einer zweiwöchigen Petö-Therapie mehr Dinge selbständig erledigen kann, muss ja auch ein medizinischer Erfolg vorliegen.
Dass es diese Erfolge gibt, wird eben nicht nur von den Konduktoren, also den dortigen Therapeuten, sondern auch von verschiedenen Medizinern eindeutig bescheinigt, so in einem Befund des Sozialpädiatrischen Zentrums Hannover von Dezember 2013 oder in einem Bericht der Helios-Klinik Hohenstücken von Januar 2015. Beide empfehlen die Fortführung der konduktiven Förderung, also der Petö-Therapie. Dass gute Entwicklungserfolge bei Paul auszumachen sind, ist sogar dem soeben genannten Widerspruchsbescheid der Sozialagentur zu entnehmen. Noch einmal die Einladung: Sollten Sie mehr wissen wollen, melden Sie sich.
Natürlich werden wir den Widerspruch zwischen der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nichtaufnahme von Petö in den Heilmittelkatalog und den mehrfach beschriebenen Erfolgen dieser Therapie nicht auflösen. Der Heilmittelkatalog liegt weit außerhalb unserer Kompetenz. Aber wie die Entscheidungspraxis der Sozialagentur aussieht, das liegt in unserer Verantwortung, genauer in der Verantwortung des Sozialministeriums.
In diesem Zusammenhang noch einmal zur Erfahrungsgeschichte von Frau Lockau. Ihr wurde in einem Telefongespräch mit dem Sozialamt Stendal erklärt, dass man bei der Sozialagentur davon ausgehe, dass ihr Sohn minderbemittelt und daher für die Aufgabenstellung der Petö-Therapie ungeeignet sei. Die Grundlage dieser Annahme sei der
bereits erwähnte Befund des Sozialpädiatrischen Zentrums Hannover.
Tatsächlich bescheinigt der zuständige Arzt darin Paul nach einem Test zur nonverbalen Intelligenz einen T-Wert von 48; übrigens wären 50 möglich. Dieses scheint man - anders lässt es sich wohl kaum erklären - bei der Sozialagentur mit dem IQ-Wert verwechselt zu haben. Selbst der soeben genannte Befund des Arztes bescheinigt quasi an gleicher Stelle, dass es sich bei diesem Test mit Paul um ein durchschnittliches Ergebnis handelt. Alle anderen Stellungnahmen und Gutachten, die auch so von der Sozialagentur selbst zitiert werden, bestätigen Paul eine gute Auffassungsgabe.
Was ich an diesem Beispiel zeigen möchte: Es gilt hier nicht nur fachliches Wissen aufzubauen, sondern offenkundig auch Vorurteile abzubauen.
Am Ende bleibt mir zu betonen, dass wir bei unserem Besuch in Weißenfels nicht allein mit Pauls Mutter, sondern auch mit anderen betroffenen Eltern sprechen konnten und Kinder in der Therapie erlebt haben. Pauls Mutter ist mit ihren behördlichen Problemen wahrlich nicht allein. Wir sollten es verhindern, dass diese engagierten Eltern zu Klagen vor dem Sozialgericht genötigt werden. Ihr Alltag ist Herausforderung genug. Auch die vorliegenden Gerichtsurteile zeigen uns, dass sich in der behördlichen Praxis etwas ändern muss. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe das letzte Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, den Eltern geht es genauso wie mir: Für sie ist es vollkommen unerheblich, ob wir zwischen sozialer oder medizinischer Rehabilitation unterscheiden; sie brauchen konkrete Hilfe. Wenn dann eine Überweisung in den Ausschuss, mit dem Ziel, ein tatsächliches Ergebnis noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen, gefordert wird, kann ich das mittragen.
Das Problem ist nicht - das habe ich vorhin schon erwähnt -, dass das grundsätzlich nicht möglich ist, sondern das Problem ist die Behördenarbeit, also die Arbeit der Sozialagentur und der Sozialämter, die die Prüfarbeit erledigen. Ich muss sagen: Wenn Eltern auf die Ablehnung eines Antrags hin in Widerspruch gehen und von ihnen verlangt wird, einen Therapieplan vorzulegen, dann ist das hirnrissig; denn Therapiepläne werden erst gemacht, wenn die Therapie beginnt, und nicht schon ein halbes Jahr vorher. Das, denke ich, muss in der Behördenpraxis deutlicher gemacht werden.
Herr Minister, vielleicht ist es auch eine Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Weißenfels zu Ponte Kö zu schicken, damit sie sich
vor Ort davon überzeugen können, welche Arbeit dort geleistet wird.
Herr Rotter, es mag in Ihren Augen so sein, dass wir zu kurz gesprungen sind, allerdings sind wir wenigsten überhaupt gesprungen, und das, finde ich, ist schon ein großer Vorteil.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Lüddemann, ich beziehe mich einmal auf Ihren Punkt 3. Sie fordern, dass der Landkreistag gemeinsam mit anderen einen Arbeitskreis gründen soll, um den Unterhaltsvorschuss in den Landkreisen stärker eintreiben zu können. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob Sie die Bemühungen der Landkreise kennen, mit denen der Unterhaltsvorschuss tatsächlich eingetrieben werden soll, wie Sie sie bewerten und ob Sie wirklich davon überzeugt sind, dass ein weiteres Gremium tatsächlich dazu beitragen kann, hierbei Fortschritte zu erzielen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Cannabis bisher so unzureichend als Medikament genutzt wurde und wird, hat einen einzigen Grund. Das ist die Cannabisprohibition, die seit Jahrzehnten mit großem ideologischen Popanz aufgeladen und gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis aufrechterhalten wird.
Aber alle Achtung - inzwischen scheinen sich auch die ganz großen ideologischen Cannabisgegner einer Tatsache nicht mehr verschließen zu können, dem Faktum, das Cannabis für viele Menschen ein segensreiches Medikament wäre, im Kern ein Palliativmedikament mit sowohl krampflösender als auch schmerzlindernder Wirkung. Hilfreich ist es bei einer ganzen Spannbreite an Diagnosen, wie Krebs, Multipler Sklerose, spastischen Erkrankungen, Aids, Glaukom, ADHS, Rheuma sowie anderen Schmerz- und Entzündungskrankheiten.
Für eine Cannabismedikation kommt nach vorsichtigen Schätzungen, Herr Steinecke, mindestens 1 % der Bevölkerung infrage. In Deutschland wären es demnach 800 000 bzw. in Sachsen-Anhalt 22 000 Menschen. Tatsächlich erhalten in ganz Deutschland gerade einmal etwa 5 000 Personen cannabishaltige Arzneimittel verschrieben. Wie viele davon in Sachsen-Anhalt leben, konnte uns die Landesregierung leider nicht sagen.
Die Kosten für das Medikament Sativex werden inzwischen bei Multipler Sklerose und spastischen Erkrankungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Therapie mit Dronabinol, etwa bei starken chronischen Schmerzen, kostet 250 bis 400 € im Monat und muss von den Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden, ebenso wie das besonders wirksame reine Cannabis in Blütenform.
Erschwerend kommt hinzu, dass eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt werden muss. Die Ärztinnen und Ärzte sind wegen der Beantragung sehr zögerlich; denn diese bedeutet seitenweise Begründungen, viel Bürokratie bei wenig Honorar. Derzeit gilt noch, dass die Menschen austherapiert sein müssen. Kein anderes Medikament darf so gut helfen wie Cannabis.
Das Verfahren ist derart rigide, dass bundesweit nur ca. 300 Personen bisher eine solche Genehmigung erhalten haben. In Sachsen-Anhalt war es mit Stand vom Oktober 2014 lediglich eine einzige Person. Das ist ein Negativrekord.
Vielleicht kann uns Minister Herr Bischoff später noch sagen, was aus den drei Anträgen geworden ist, die im Oktober 2014 noch nicht abschließend beschieden waren, und wie viele neue Anträge eventuell inzwischen vorliegen.
Erstaunlich ist auch der Preis. In Kanada kostet Apotheken-Cannabis vom gleichen Hersteller ca. 5 € pro Gramm, in Deutschland 15 bis 25 €. Da es sich bei den Nutzern häufig um Menschen handelt, die seit vielen Jahren schwer erkrankt sind, leben nicht wenige von ihnen auf Grundsicherungsniveau. Das heißt, diejenigen, die Cannabis am dringlichsten benötigen, können es sich schlichtweg nicht leisten, jedenfalls nicht legal.
Wir hatten in unserer Großen Anfrage zu Cannabis die Landesregierung gefragt, wie sie die Preisdiskrepanz zwischen dem Apotheken-Cannabis und dem Cannabis auf dem Schwarzmarkt bewertet. Die Antwort war, dass man dies nicht bewerten könne, weil man die Preise des Schwarzmarktes nicht kenne.
Komisch fanden wir dann, dass die Landesregierung an anderen Stellen zeigte, dass sie die Preise für Crystal Meth, Heroin und Kokain sehr wohl kennt.
Sei es drum. Dann klären wir die Landesregierung jetzt einmal auf: Die sogenannten Schwarzmarktpreise liegen in der Größenordnung der kanadischen Apothekenpreise, nämlich bei etwa 5 € pro Gramm oder leicht darüber.
Zurück zu den politischen Entwicklungen. Wir fanden es beachtlich, dass ausgerechnet ein CDUMinister ein Gesetz angekündigt hat, das Cannabis als Medikament besser zugänglich machen will. - So weit, so gut. Weil aber Herr Minister Gröhe zugleich deutlich betont hat, dass er dem Cannabis-Missbrauch - wie er das nennt - weiterhin unterbinden möchte, steht zu befürchten, dass dieser
Gesetzentwurf ohne entsprechenden Druck von außen eben nicht der große Wurf wird.
Es scheint absehbar, dass die ideologischen Scheuklappen in Sachen Cannabis weiterhin eine wirkliche Lösung für alle Betroffenen verhindern, dass weiterhin ein bürokratisches Antragsverfahren und enge Reglementierungen die Nutzung von Cannabis als Medikament beeinträchtigen werden. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Landesregierung sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine generelle Lösung auf der Bundesebene engagiert.
Dazu erläutere ich Ihnen gern die einzelnen Punkte.
Ich habe elf Minuten Redezeit, Herr Präsident. Für die Einbringung des Antrags habe ich elf Minuten Zeit. Stimmt’s?
Punkt 1 a) betrifft die richtige Verortung von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz. Wichtig ist, dass für die Sicherung von Cannabis gegen unerlaubten Zugriff keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als für andere verschreibungsfähige Betäubungsmittel, wie Morphium, Methadon oder Dronabinol. Letzteres ist ja bereits ein Medikament auf Cannabisbasis.
Es ist doch fraglos Ausdruck ideologischer Verbohrtheit, wenn etwa einem Krebspatienten im Endstadium zur Schmerzstillung sehr wohl Morphium zugänglich gemacht werden kann, aber das besonders wirkungssichere Cannabis mitunter vor Gericht erfochten werden muss. Es wird dann zynisch, wenn dieser Patient den positiven Bescheid gar nicht mehr erlebt. Dass dieser Missstand ausgeräumt werden muss, dürfte doch wohl auf allgemeine Zustimmung stoßen.
Der Eigenanbau für den Eigenbedarf soll straffrei sein. Bevor Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, uns gleich mit Nachdruck darauf aufmerksam machen: Ja, wir wissen es. Diese Forderung geht schon etwas über die rein medizinische Nutzung
von Cannabis hinaus. Dennoch haben wir das aus vier Gründen bewusst so gewählt.
Erstens haben im letzten Jahr mehrere Palliativpatienten nach einem langwierigen Prozess ihr Recht auf Eigenanbau vor Gericht erstritten. Wir halten es für unwürdig, dass schwerkranke Menschen auch zukünftig diesen Prozess jeweils individuell austragen müssen.
Zweitens steht zu erwarten, dass die von uns angestrebte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zeitlich nicht ohne Verzögerung umzusetzen ist.
Drittens gibt es immer wieder Lieferengpässe beim Apotheken-Cannabis, die wir den Menschen in der Schmerztherapie wahrlich nicht zumuten wollen.
Viertens würde die Straffreistellung des Eigenanbaus Polizei und Justiz entlasten.
- Das finde ich auch.
Zu der bereits angesprochenen Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Zugegeben, der Weg klingt natürlich wenig elegant: Wir wollen die Landesregierung damit beauftragen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinwirkt. - Okay, das gibt Abzüge in der B-Note. Aber schlussendlich führt kein Weg daran vorbei, dass medizinisch sinnvolle Therapien auch bezahlt werden müssen.
Auch wenn der Bundestag dies nicht direkt regeln kann, hat doch das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Verfahren zur Bewertung von Cannabis und cannabishaltigen Rezepturen einzufordern. Sollte dieser dennoch untätig bleiben, kann das Ministerium als Aufsichtsbehörde eine entsprechende Richtlinie erlassen.
Da dieser Vorgang so oder so fraglos wertvolle Zeit kosten wird, ist unsere Forderung nach der Legalisierung des Eigenanbaus umso notwendiger.
Noch kurz zu den Punkten, die wir vorab auf Landesebene regeln könnten. Das betrifft die Punkte 2 a) und b). - Ja, auch das geht wieder etwas über die Frage der therapeutischen Nutzung von Cannabis hinaus. Wir wollen die Strafverfolgungsfreigrenze anheben und Modellprojekten von Cannabisklubs nach spanischem Vorbild eine Chance geben.
Ich verweise hierzu erneut auf die notwendige Entlastung der Strafverfolgungsbehörden. Meine Fraktionskollegin Gudrun Tiedge und auch der Kolle
ge Sebastian Striegel haben in der Diskussion zu unserer Großen Anfrage im Januar-Plenum alles Notwendige dazu gesagt. Die Cannabisklubs nach spanischem Vorbild unterliegen im Übrigen klaren Regelungen. So müssen die Mitglieder namentlich bekannt und mindestens 18 Jahre alt sein. Es gilt hier auch das Werbeverbot, das wir im Kontext der Cannabisregulierung generell einfordern.
Der Punkt 2 c) dürfte sich schließlich aus dem Zweck unseres Antrages von allein erklären: Wir treten für eine Überprüfung der Fälle von Strafverfolgung ein, in denen der Besitz einer begrenzten Menge von Cannabis auf medizinische Gründe zurückzuführen ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Nun noch zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir freuen uns sehr, dass wir bei dieser Thematik den gleichen Impetus zugrunde legen. Es hatte sich bereits in der Debatte im Januar zu unserer Großen Anfrage gezeigt, dass wir uns mit Blick auf das Thema Cannabis und Drogen weitgehend einig sind.
Zu den konkreten Vorschlägen - ich beginne von hinten mit dem Punkt b) -: Ja, die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht leicht zu lösen; dies erwähnte ich bereits. Ein Off-Label-Use halten wir allerdings für eine sehr barrierestarke und zugleich unzureichende Lösung; denn einerseits lässt sich auch dieses Verfahren nicht direkt vom Bundestag anweisen, sondern müsste auch über den Gemeinsamen Bundesausschuss geklärt werden; dort haben wir also die gleichen Abzüge in der B-Note. Andererseits - das ist das eigentliche Problem - würde dieses Verfahren einen großen Teil von Patientinnen und Patienten ausschließen.
In einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom April 2006 wurden verschiedene Voraussetzungen des Off-Label-Use definiert. Die problematischste in unserem Zusammenhang ist die, dass eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegen muss, und zwar schon in lebensbedrohlichem Zustand. Wer also „nur“ chronisch unter Schmerzen leidet, wie zum Beispiel bei schwerem Rheuma, fällt dabei komplett heraus.
Zum Punkt a) möchte ich sagen, dass er uns einfach zu unkonkret ist. Nun gibt es die Ankündigung eines Gesetzes auf Bundesebene. Hier gilt es aber, die Maßstäbe zu setzen. Das haben wir in unserem Antrag getan; auch das hatte ich bereits erläutert.
Zu den Formulierungen wie „soll in der Regel nicht verfolgt werden“ und „im Regelfall das Strafverfahren einzustellen“ möchte ich in Zuspitzung sagen: Das trifft heute bereits zu. 90 % aller Strafverfahren wegen Cannabis werden eingestellt.
Also noch einmal kurz und knapp: Wir teilen das Anliegen, halten den Antrag für dieses Anliegen aber für unzureichend.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Tausende Menschen, für die Cannabis als Medikament ein Segen wäre, auch in Sachsen-Anhalt. Eine weitere Verzögerung oder auch eine halbherzige Umsetzung käme zwar nicht im juristischen, dennoch aber im moralischen Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung gleich.
In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Es geht auch relativ schnell; ich möchte nur noch zwei Dinge ansprechen.
Erstens, Herr Minister, sprachen Sie die Forschung an. Das große Dilemma, das wir in Deutschland haben, besteht darin, dass es zu Cannabis und Cannabisprodukten in den letzten 20 Jahren keine Forschung in Deutschland gab. Das, was wir über Cannabis wissen, bezieht sich auf Ergebnisse internationaler Forschungsaktivitäten. Ich werfe es dieser Gesellschaft unter anderem vor, dass sie keine Forschung in diesem Bereich betrieben hat.
Zweitens möchte ich ein Erlebnis schildern. Ich war am vergangenen Sonnabend zum Fünften Tag der Selbsthilfegruppen für Menschen mit seltenen Erkrankungen. Ich empfehle Ihnen, diese Veranstaltung im nächsten Jahr ebenfalls zu besuchen. Es ist erschütternd, wie schwierig Patientinnen und Patienten zu ihren Diagnosen und nach Diagnosen dann zu den Medikamenten gelangen oder auch nicht gelangen.
Ein Mitglied der Selbsthilfegruppen sagte unter anderem den folgenden Satz, der mich zutiefst beeindruckt und auch erschüttet hat: Die Gesellschaft setzt auf Zeit und Zeit ist genau das, was wir mit unseren Erkrankungen nicht haben. - Ich bitte Sie
daher, darüber nachzudenken, wie wir damit umgehen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sachsen-Anhalt-Tag ist die zentrale Festveranstaltung, die das Land für seine Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr austrägt. Mit der bevorstehenden Bundesgartenschau, die auch in der Stadt Havelberg ausgerichtet wird, kommt in diesem Jahr ein zweites Großereignis in Sachsen-Anhalt hinzu, das über ein halbes Jahr den Menschen zur Verfügung stehen wird. Auch wenn letztere keine originäre Landesveranstaltung ist, sind bislang immerhin ca. 3 Millionen € an Landesmitteln in die Buga geflossen.
 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche barrierefreien Angebote, allen voran für
gehörlose und sehbehinderte Personen, wird es auf den genannten Großveranstaltungen in Sachsen-Anhalt geben?
2. Inwieweit werden Anregungen des Gehörlosen
vereines Stendal für die Buga aufgenommen, die sich für Angebote wie Führungen mit Gebärdendolmetschung, eine Buga-App mit Gebärdensprache und schließlich eine barrierefreie Webseite in leichter Sprache sowie Gebärdensprache einsetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Minister, wir teilen die Auffassung, dass es wichtig und richtig ist, sich intensiv mit dem Thema „Teilhabe für alle“ zu beschäftigen, auch und gerade zum jetzigen Zeitpunkt.
Ja, es geht um Akzeptanz, es geht um Vielfalt, es geht um ein Miteinander und es geht um Möglichkeiten für Teilhabe und Chancen.
Ja, es geht darum, öffentlich einen Diskurs anzustrengen und zu führen über die Frage: Was will die Gesellschaft, was leistet die Gesellschaft und was muss und was kann sie sich leisten? - Deshalb ist vielleicht auch Ihre Form, sich dem Thema zu nähern, eine der möglichen.
Damit beginnen aber dann die Unterschiede in den Feststellungen und Bewertungen. Mit Sicherheit hat sich einiges, so wie in Ihrer Regierungserklärung beschrieben, entwickelt. An einigen Stellen besteht durchaus berechtigt Hoffnung, dass es sich genau so entwickelt. Aber es gibt eben auch eine andere Sicht und auch abweichende Ergebnisse. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Die Opposition darf und muss diese benennen.
Vorangestellt etwas Grundsätzliches. Herr Minister Bischoff, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung in Ihrer dritten These gesagt - ich zitiere -:
„Teilhabe für alle erfordert nicht zwingend mehr Geld, aber sicher neue Konzepte.“
Nicht zwingend - das mag sein. Aber wir können doch auch ganz ehrlich miteinander sein und sagen: Mehr Geld würde die Dinge doch ganz enorm vereinfachen.
Ich will damit sagen: Ich kann durchaus verstehen, dass es schwierig ist, mit den vorhandenen Mitteln des Landes Politik zu machen. Aber ich warne davor, die Probleme der mangelnden Finanzausstattung hinter der Vorstellung zu verstecken, das alles sei nur ein Problem der Konzepte.
Ja, richtig, es gibt kluge Konzepte und einzelne Maßnahmen, die auch ohne höhere Finanzaufwendungen gut funktionieren. Aber in vielen Bereichen fehlt dann eben doch das Geld. Darum brauchen wir nicht herumzureden.
An dieser Stelle sei mir der Verweis auf das Beispiel Eingliederungshilfe erlaubt. Wir finden dazu im Landeshaushalt eine ganz erhebliche Summe.
Dennoch wird an allen Ecken und Enden der Eingliederungshilfe deutlich mehr benötigt, um Teilhabe zu ermöglichen.
Herr Minister, so zu tun - Sie haben das heute tendenziell auch wieder getan -, als sei alles auf einem guten Wege, und, parallel in Richtung Bundesebene schauend - quasi wie das Kaninchen auf die Schlange -, immer nur auf das kommende Teilhabegesetz zu verweisen, ist dann vielleicht auch nicht der adäquate Umgang mit dieser großen Aufgabe.
Wir stellen fest: Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, wegen der unzureichenden Höhe des bewilligten persönlichen Budgets vor Gericht zu gehen, um ihren Teilhabeanspruch geltend zu machen.
Wir stellen zudem fest, dass in den vergangenen Jahren in Sachsen-Anhalt mehrere Hundert Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII anhängig waren, weil sich die Träger der Eingliederungshilfe mit der Sozialagentur in den Entgeltverhandlungen nicht haben einigen können.
Um noch einmal auf Ihre dritte These zurückzukommen: Doch, wir brauchen hierfür zwingend mehr Geld und eine schnellere Bewilligung im System. Auch müssen wir ehrlich miteinander umgehen, gerade weil wir dies auf Landesebene allein eben nicht vollkommen befriedigend lösen können.
Es gilt: Wenn die Länder nicht ausreichend Druck auf die Bundesebene ausüben, dann braucht sich hinterher niemand zu wundern, dass das Ergebnis des Teilhabegesetzes unzureichend ist. Ja, Druck wollen wir gemeinsam machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Teilhabe für alle ist eine enorme Aufgabenstellung, die ihren Ursprung in der Teilhabesicherung für Menschen mit Behinderungen hat, und eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Schon die von Ihnen benannten Handlungsfelder des Landesaktionsplanes machen einen Teil dieser Dimension deutlich. Ich will nicht auf alles eingehen, habe mir aber gezielt ein paar Punkte herausgegriffen:
Zum Thema Barrierefreiheit. Niemand hat erwartet, dass mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 quasi über Nacht alle Barrieren beseitigt sein werden, weder die tatsächlichen noch die in den Köpfen. Allerdings ist die Frage legitim, ob manches nicht ein wenig zu lange dauert oder nur halbherzig angegangen wurde und wird.
Beispiel Wahllokale. Wir stellen fest - dies auf der Grundlage von wiederkehrenden Anfragen meiner Fraktion -: Zu den Bundestagswahlen 2005 und
der Landtagswahl im Jahr 2006 waren ca. 38 % der Wahllokale barrierefrei zugänglich. Zur Landtagswahl im Jahr 2011 waren es dann 41 % und zur Bundestagswahl im September 2013 schließlich knapp 45 %. Das empfinde ich schon als ernüchternd.
Wenn das in diesem Tempo weitergeht, werden die meisten von uns eine diskriminierungfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen in Sachsen-Anhalt nicht mehr erleben.
Beispiel Mobilität. Sie selbst hatten hier das Thema barrierefreie Bahnsteige als ein Beispiel für eine gelungene Inklusion angesprochen. In einem Schreiben der Deutschen Bahn AG Sachsen-Anhalt an meine Fraktionskollegin Bianca Görke wird uns bestätigt, dass die Probleme bei den Bahnsteighöhen nach wie vor immens sind. So heißt es, dass noch zu oft Bahnsteighöhe und Fahrzeugboden nicht zueinander passen.
Wir erfahren in diesem Schreiben, dass mobilitätseingeschränkte Personen seitens der Bahn um eine Voranmeldung für Hilfestellungen bis um 20 Uhr des Vortages gebeten werden. Eine solche Anmeldung sei konkret auch für den Bahnhof in Staßfurt möglich. Allerdings müssen Menschen mit Behinderungen ihren Reisewillen 72 Stunden vorher in Form einer Anmeldung beim „Unternehmen Zukunft“ bekunden. Spontan reisen oder spontane Teilhabe am Tourismus ist wohl etwas anderes.
Es stimmt, wir hatten bereits in der Vergangenheit genügend Diskussionen um Bahnhöfe, die für mobilitätseingeschränkte Personen überhaupt nicht erreichbar waren. Der Bus ist keine wirkliche und flächendeckende Alternative. Vom Anrufbussystem wollen wir gar nicht erst reden.