Protokoll der Sitzung vom 19.09.2014

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es geht darum, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Nutzung der Potenziale von Menschen mit Behinderungen sollte nicht nur für den Zeitraum der staatlichen Förderung erfolgen.

Ein weiteres und eines der hauptsächlichen Probleme ist, dass der vorliegende Antrag der Differenziertheit im Handwerk nicht gerecht wird. Die Spannbreite zwischen 130 Ausbildungsberufen

und Gewerken ist ziemlich groß; die unterschiedlichen Situationen werden nicht widergespiegelt.

Sie haben sich zum Meister bekannt. Das ist ein sehr spannendes Thema. Das sage ich nicht nur deshalb, weil mein Sohn gestern Abend seinen Meisterbrief erhalten hat. Er ist ein frischgebackener Meister.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und von Herrn Meister, GRÜNE)

Die Freude über die belohnte Mühe kam bei allen jungen Meistern zum Tragen. Wir sollten versuchen, das weiterzutragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Probleme betreffen die Themen Schwarzarbeit, Mindestlohn, Kammerzwang, Arbeitnehmer

recht im Handwerk. Wir haben heute Früh über das Thema Mitbestimmung diskutiert. Herr Thomas hat auch die Themen Sozialversicherungsbeitrag und GEZ angesprochen. Sie sehen, es gibt ein ganzes Paket, über das wir als Abgeordnete reden sollten, bevor wir den Herrn Minister und seine Mannschaft bitten, uns zu berichten.

Es gibt Redebedarf, dem mit Änderungsanträgen nicht abgeholfen werden kann. Deshalb beantragen wir die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zur Mitberatung in den Bildungsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. - Der Kollege Mormann spricht noch einmal. Er hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was mir auf dem Herzen liegt, habe ich im Rahmen der Einbringung erwähnt. Ich denke, ich habe den Minister und die Kollegen in ihren Beiträgen dahingehend richtig verstanden, dass auch sie sich der Bedeutung des Handwerks für unsere Gesellschaft und für unser Land bewusst sind. Daher möchte ich nicht noch einmal auf alles eingehen.

Zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Diskussion über die Umsetzung der im Antrag aufgeführten Punkte und über die darin vorgeschlagenen, geplanten und durchgeführten Maßnahmen sollten wir regelmäßig im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft führen. Daher würden wir diesen Punkt gern als Nr. 15 in unseren Antrag aufnehmen, sofern Sie damit einverstanden sind.

Lassen Sie mich einen Punkt des Antrages besonders hervorheben. In Nr. 8 unseres Antrages bitten wir die Landesregierung darum, mit den vorhandenen Instrumentarien der Wirtschaftsförderung im Land die Absicherung einer mittelstandsgerechten Finanzierung sicherzustellen. Wir alle im Haus kennen diese Instrumentarien. Es gibt auf der einen Seite Bürgschafts- und Darlehensprogramme, die die Handwerksbetriebe bei dringend notwendigen Investitionsvorhaben unterstützen können. Auf der anderen Seite ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, zu nennen.

Aufgrund der neuen EU-Strukturfondsperiode befindet sich die Richtlinie der GRW im Prozess der Überarbeitung. Ich verrate sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die angehörten Kammern und Verbände durchaus kluge und richtige Verbesserungsvorschläge im laufenden Anhörungs

verfahren gemacht haben. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass eine Landesregelung zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe auch und gerade auf die Struktur und die Besonderheiten unserer hiesigen Wirtschaft eingehen muss.

Meine Damen und Herren! Da wir uns heute mit dem Handwerk beschäftigen, sollte es selbstverständlich sein, dass diese Landesregelung auch auf die Strukturen und die Besonderheiten unseres Handwerks eingehen muss.

Wir sprachen von der Innovationskraft der Handwerksunternehmen und von der Unterstützung der Exportbemühungen. Wir müssen uns aber auch vergegenwärtigen, dass Handwerksbetriebe zumeist von Inhabern geführte Unternehmen sind. Das ist auch gut so. Ich sehe die Stärke unseres Handwerks gerade darin, dass viele verantwortungsbewussten Betriebsinhaber im Land ihrer besonderen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und Kunden in exzellenter Weise nachkommen. Aber diese Struktur bedeutet auch, dass wir die Inhaber nicht mit Bürokratie und Regelungswut überfrachten dürfen.

Angesichts dessen sehe ich bei der Überarbeitung der GRW-Richtlinie einen Handlungsbedarf der Landesregierung, und zwar derart, dass man sich bei der Festlegung der Mindestinvestitionshöhen zwar nicht ausschließlich, aber eben auch am Bedarf der Handwerksbetriebe orientiert und dass man die Bürokratie bis zu einem bestimmten Investitionsvolumen so gering wie möglich hält. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Land werden uns dafür dankbar sein.

An dieser Stelle noch ein kleiner Nachtrag zu meiner Einbringungsrede. Herzlichen Dank an Frau von Angern und an den Landesfrauenrat. Selbstverständlich sagen wir nicht nur ja zum Meisterbrief, sondern auch ja zum Meisterinnenbrief.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU)

Eine Lösungsmöglichkeit besteht sicherlich auch darin, dass sich mehr Frauen für das Handwerk interessieren.

Die Fraktion DIE LINKE möchte den Antrag gern in den Ausschuss überweisen. Aber ich denke, wir sollten den Beschluss jetzt fassen und keine weitere Zeit verstreichen lassen. Die Diskussion im Ausschuss zu den konkreten Maßnahmen sollten wir natürlich führen. Deshalb befürworten wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mormann. Der Kollege Thiel würde Sie gern etwas fragen. - Herr Dr. Thiel, bitte schön.

Erstens, Herr Mormann, würden Sie mir zustimmen, dass das Thema der Einhaltung der Fristen bei der Bezahlung öffentlicher Aufträge wichtig wäre und dass man dieses Thema auch in den Katalog aufnehmen sollte, auch angesichts der vielen Klagen von Handwerksunternehmen?

Zweitens. Ich habe in meiner Rede vergessen zu erwähnen, dass der Antrag zur Mitberatung auch in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden sollte. - Vielen Dank.

(Herr Borgwardt, CDU: Wir wollen ihn nicht überweisen!)

Zur zweiten Bemerkung: Wir wollen den Antrag ja nicht überweisen. Zur ersten Frage stimme ich Ihnen zu.

Das haben wir geklärt. Wir sind am Ende der Debatte. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wer für die Überweisung der beiden Anträge stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist die Überweisung des Antrages abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/3439. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Jemand aus dem Mittelblock hatte vorhin gesagt, er wolle einen Punkt des Antrages übernehmen. - Diesen Punkt würden die Antragsteller übernehmen. Dann ziehen Sie Ihren Änderungsantrag zurück.

Wir stimmen somit über den Ursprungsantrag inklusive des einen Punktes des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer ist dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Ursprungsantrag mit der Ergänzung angenommen worden.

Es ist jetzt 13.09 Uhr. Wir sollten um 14 Uhr mit der Fragestunde weitermachen.

Unterbrechung: 13.09 Uhr.

Wiederbeginn: 14 Uhr.

Liebe pünktliche Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall)

Ja, man muss sich auch einmal selbst beklatschen. Das stärkt das Selbstbewusstsein.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 36. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/3435

Ihnen liegen in der Drs. 6/3435 zehn kleine Anfragen vor. Die Frage 1 stellt die Abgeordnete Frau Hohmann zum Thema Hindernisse bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen durch das Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen". Der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff wird antworten. Bitte schön, Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hindernisse bei der Vermittlung von Langzeit-arbeitslosen durch das Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“. Im Rahmen des Programms bewilligt die Förderservice GmbH der Investitionsbank im Auftrag des Sozialministeriums Beihilfen an Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit der beruflichen Erprobung über Praktikumsmaßnahmen geben. Problematisch ist dabei oft der Zeitraum zwischen dem Beginn des Praktikums im Unternehmen und der Zahlung der Beihilfen an die Unternehmen. Insbesondere für kleinere Unternehmen stellt dies eine Schwierigkeit dar, da diese auf die Beihilfen angewiesen sind.

Ich frage die Landesregierung:

Sind der Landesregierung die genannten Probleme bekannt, und welche Lösungen werden angestrebt, um diese Vermittlungshemmnisse abzubauen? - Danke.

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Werte Frau Hohmann! Ich beantworte Ihre Frage für die Landesregierung wie folgt.

Das Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ wurde in Sachsen-Anhalt im vierten Quartal 2012 begonnen. Seitdem wurden in den