Protokoll der Sitzung vom 19.09.2014

aus dem FAG. Es gibt auch kein Recht auf Vollfinanzierung aus dem FAG.

Ich weiß, dass das natürlich immer politische Diskussionen bringt; denn wer will festlegen, was angemessen ist?

Ich könnte als Finanzminister in Bezug auf den Landeshaushalt auch eine Angemessenheitsdiskussion mit Schäuble führen. Ich glaube, der würde mich zu dem Thema gar nicht erst vorlassen, nach dem Motto: „Das musst du schon selbst klären in deinem Land“.

Diese Systematik wollte ich deswegen noch einmal ansprechen, weil so getan wird, als wenn es ein Recht darauf gäbe, dass alles, was uns gemeldet wird, einfach schlichtweg richtig ist, während wir uns oft darüber streiten, was wir eigentlich noch selbst leisten können.

Deswegen noch einmal: Höhere eigene Einnahmen führen logischerweise zu geringeren Landeszuweisungen. Das ist nicht meine Erfindung, sondern systematisch bedingt, und das ist auch richtig so. Denn auch wir werden durch unsere eigenen Rücklagenbildungen im Landeshaushalt irgendwann die Zeit haben, in der wir zuführen müssen, in der eben nicht Steigerungen bei den eigenen kommunalen Steuern oder auch bei den Zuweisungen durch Dritte zu verzeichnen sein werden - nicht unbedingt durch uns, weil das im FAG anders geregelt ist.

Die eigenen Steuereinnahmen sollen nach der Prognose weiter steigen, im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % - das entspricht ungefähr einem Betrag von 62 Millionen € -, im Jahr 2016 dann nochmals um 3,8 %; das sind dann 57 Millionen €. Hier wird man sicherlich die Steuerschätzung im November abwarten müssen. Aber es wird oft ausgeblendet, dass man beim eigenen Pfad der Einnahmeentwicklung auch positive Aussichten hat.

In den letzten Wochen wurde zudem ausgeblendet - das finde ich besonders überraschend -, dass der Bund die Grundsicherung im Alter nunmehr zu 100 % übernimmt. Daher ist ein Ausgleich durch das Land in Höhe von 34 Millionen € in 2015 schlichtweg entbehrlich. Eine Leistung, die jetzt ein Dritter trägt wie hier, noch einmal durch das Land zu erstatten, ist systematisch falsch; mit mehr will ich das nicht kommentieren.

Aber ich halte es für richtig, dass sich das, was zwischen dem Bund, den Ländern und der kommunalen Ebene gerade im Sozialbereich - ich habe es gestern erwähnt - passieren soll, natürlich in der Symmetrie der Finanzierung widerspiegeln muss. Zwischen den Finanzministern des Bundes und der Länder ist nicht angedacht, dass, wenn der Bund übernimmt, die Länder trotzdem zahlen. Für was eigentlich?

Das würde ich mir für den Landeshaushalt auch wünschen. Aber da ist der Bund - Gott sei Dank - richtig strukturiert. Er wird das natürlich auch immer in irgendeiner Form anrechnen. Das sollte auch für uns gelten.

Im Gegensatz dazu springt das Land mit Mitteln in Höhe von rund 14 Millionen € bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein, weil hier die Finanzierung durch den Bund gegenüber dem letzten FAGBerechnungszeitraum sinkt.

Nun zu einem Thema, von dem ich geahnt habe, dass es kommt, aber das mich im Hinblick auf die Ausführungen und auf die Härte der Diskussion doch überrascht hat. Das finde ich zum Teil auch anmaßend. Es geht um die Diskussion über die Eingliederungshilfe.

Dieses Land - wer auch immer, wann auch immer und warum auch immer, das konnte ich nicht recherchieren - trägt seit Jahrzehnten die Eingliederungshilfe. Andere haben die Kosten damals Zweckverbänden übertragen oder es wird auf der kommunalen Ebene verrechnet oder Ähnliches.

Ich war froh, dass wir als Landesregierung und das Parlament insgesamt - ich bin den regierungstragenden Fraktionen dankbar dafür, dass sie das jetzt auch so sehen - in den Beratungen zum Fiskalpakt im Bundesrat erreicht haben, dass der Bund bei der Eingliederungshilfe denjenigen, der die Kosten trägt, entlastet. Weil es dazu noch kein eigenes Gesetz gibt, hatten wir damals verabredet, dass das im Prinzip vorher mit 1 Milliarde € ausfinanziert wird.

Da es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen gibt, wurde gesagt, wir machen das hälftig über die Steuern und über die Anrechnung bei den KdU. Das war sicherlich schon damals nicht richtig. Aber wir haben gesagt, na gut, bevor es gar kein Geld gibt, nehmen wir das jetzt.

Dann kam als erstes die Diskussion auf, das Geld könne das Land doch wohl nicht abziehen, weil - mir ist schlichtweg egal, ob mein Parteivorsitzender mit am Tisch gesessen hat oder nicht - die Bundestagsfraktionen fernab jeglicher Diskussionen einen Fiskalpakt beschlossen haben, der den Kommunen helfen soll, und die bekommen die 1 Milliarde €. Das ist systematisch schlichtweg unsinnig.

Auf was berufen sich alle? Es werden Briefe geschrieben. Sie werden es auch kennen von ihrem Bundesvorstand. Große Wohltat für alle aus Berlin; Kommunen bekommen 1 Milliarde €. Natürlich haben wir jetzt die Debatte.

(Frau Feußner, CDU: Ja!)

Auf einmal kennen jetzt Leute meinen Bundesvorsitzenden so gut, dass sie sich auf ihn berufen.

Das ist auch erstaunlich. Es gibt viele Leute, die ihn vorher gar nicht ernst genommen haben. - Wulf, du warst jetzt ausdrücklich nicht gemeint. Ich meine jetzt eher Leute, die uns politisch ferner stehen. Die haben die Briefe von Sigmar Gabriel gelesen und sagen dann: Gucke mal, dein Vorsitzender!

(Herr Gallert, DIE LINKE: Da macht er ein- mal was Gutes! - Frau Feußner, CDU: Eben!)

- Na ja, das würde ich jetzt nicht so stehen lassen wollen.

Deswegen glaube ich schon, dass wir mit Recht behaupten können, dass diese Milliarde in ihrer Aufteilung dem System der Eingliederungshilfe folgt. Dann stehen sie anteilig dem Land SachsenAnhalt zu und niemand anderem.

(Zustimmung von Minister Herrn Bischoff)

Denn dieser Landeshaushalt trägt nach wie vor diese Ausgaben. Ich denke, hier sollte man politisch klug sein. Denn wenn das einmal einreißen würde, dann kehren wir bitte zur Quote zurück.

(Zustimmung von Minister Herrn Bischoff)

Dann sollte in Zukunft generell gesagt werden, wir geben den Kommunen 10 Milliarden €, die können ohnehin alles besser, und wir beschränken uns hier auf ein Mindestmaß.

(Zustimmung von Frau Schindler, SPD)

- Ich frage mich, Frau Schindler, ob Sie nicht auch eine gewisse Affinität zu unserem Haushalt haben. Aber ich weiß ja, was Sie umtreibt. Es ist richtig, das Thema FAG wird uns immer auch Diskussionen bringen. Das ist richtig so, weil jede Ebene für sich in Anspruch nimmt, für ihre Belange zu kämpfen. Damit kann ich auch umgehen. Aber bei der Eingliederungshilfe habe ich von der Systematik her alle Argumente auf meiner Seite.

Wie es jetzt bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen weitergehen wird, müssen wir abwarten. Das habe ich gestern gesagt. Aber ich bin denjenigen dankbar, die mir schon signalisiert haben, dass die Mehrheit hier das nicht mitmachen wird.

Einige Worte zu den oft kritisierten Ländervergleichen. Das ist ja nicht meine Erfindung. Ich habe im Finanzausschuss und auch in anderen Gremien, beispielsweise in der Enquetekommission, aufgezeigt, dass die zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister in Berlin die Ländervergleiche, also das Benchmarking beim Personal, gänzlich ohne unsere Hinweise macht. Sie erhebt, wie viel Personal das Land in der Kernverwaltung hat. Dann führt sie nach einem Schalenmodell auf, dass wir im Vergleich der Länder nicht mehr Letzter sind, sondern siegreich Vorletzter.

Deshalb haben wir das PEK darauf abgestimmt, dass wir irgendwann einmal ins Mittelfeld kommen.

Wir werden natürlich jedes Jahr darüber reden, ob andere ihre Zielzahlen ändern.

Gleiches gilt übrigens bei Vergleichen der Ausgabenstrukturen der Kommunen. Deswegen muss es möglich sein, beim Benchmarking mit ins Feld zu führen, dass wir uns in bestimmten Bereichen bei gleicher Daseinsvorsorge teurer verwalten. Warum soll das Land Sachsen-Anhalt das zur Gänze tragen?

Wir haben einen Vorschlag erarbeitet. Die beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen haben gestern angedeutet, dass es noch Gespräche darüber geben wird, dass wir den Korridor des Vergleiches noch einmal anders darstellen, als es bei der ersten Vorlage des FAG der Fall gewesen ist.

Ich bin auch bereit, darüber zu reden. Aber wir sollten nicht davon abrücken, dass man so, wie es beim Landeshaushalt normal ist, auch bei kommunalen Haushalten den Vergleich hernimmt und schaut, ob man sich in einem bestimmten Bereich wiederfindet.

Auch die Pauschalierungsbeiträge sind jetzt in der Diskussion gewesen. Ich sage es hier noch einmal: Es gibt für mich überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln - Holger Stahlknecht hat das in einer Kabinettsvorlage auch eindringlich aufgezeigt -, dass wir durch Stark II und andere Programme sowie auch durch Eigenanstrengungen der Kommunen zum Beispiel die Verschuldung im Kern von mehr als 700 Millionen € abgetragen haben.

Deshalb kann es nicht sein, dass der Anrechnungsbeitrag bei der Frage innerhalb der Erstattung auf dem Niveau der Vorjahre bleibt, obwohl die Leistung an sich geringer wird. Wir haben in der Vorlage, die Ihnen überreicht wurde, das aufgrund aktueller Zahlen herausgerechnet - das hat die IB gemacht -, wenn wir diesen Tilgungsbeitrag erstatten.

Denn das, was die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben, ist systematisch richtig. Zu Beginn von Stark-II-Tilgungen kann es - das ist bei vielen der Fall - zu erhöhten Tilgungsbeiträgen kommen. Es würde der Diskussion natürlich zuwiderlaufen, wenn wir das nicht anrechnen. Aber grundsätzlich ist die Logik - so kennen Sie mich auch; ich lebe von der Logik, sonst ist man in der Diskussion um Haushalte völlig verraten -, dass dieser Betrag zurückgehen kann, richtig.

Ich finde es schade, dass man sich selbst so klein macht. Es ist eine Leistung der Kommunen und zum Teil des Landes, dass wir es teilweise auch bei den Kassenkrediten geschafft haben, die Beträge abzusenken.

(Zustimmung von Minister Herrn Bischoff)

Insofern ist von uns das dargestellt worden, was systematisch auch erklärbar ist. Ich werde deshalb nicht allzu sehr auf den Antrag der LINKEN eingehen, die das im Prinzip wegfallen lassen wollen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das könntest du auch einmal tun!)

Das werden Sie ja sicherlich auch selbst begründen.

Ich will noch kurz auf das Thema der Asylleistungen eingehen. Es wird ja heute schon gemutmaßt, wie viel Geld dafür fließen muss. Wir haben die Mittel erhöht. Ich sage an dieser Stelle aber auch zu, wenn es wirklich so kommt, wie es viele unterstellen, dann werden wir als Land sehr schnell reagieren und reagieren müssen.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD, und von Herrn Barthel, CDU)

Ich halte nichts davon - sonst geben wir die Systematik völlig auf -, dass wir jetzt schon im Vorgriff irgendwelche Horrorzahlen, die eintreten könnten, nennen. Das ganze Leben ist ein Risiko, auch das FAG, Steuern und Ähnliches. Aber im Vorgriff die Zahlen so hoch zu puschen, dass sie nur zulasten einer Seite gehen, halte ich für falsch.

Aber richtig ist - das sage ich zu -, wir werden, und zwar nicht ein oder zwei Jahre danach, sondern aktuell - ich denke, dabei werden das Parlament und der Finanzausschuss mitmachen - eine Regelung finden, wenn diese Beträge zu stark abweichen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Das wäre Grund genug, es bei den Ansätzen zu belassen. Ich rechne auch damit, dass das mehr wird. Aber wer kann heute schon ernsthaft sagen, wie viel es nachher genau sein wird?

Zum Ausgleichsstock. Ich lese immer wieder, dass der Ausgleichsstock sozusagen das Füllhorn für alle ist.

(Herr Schröder, CDU, lacht)