Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Um die zukünftige Entwicklung besser erfassen zu können, sind die regionalen Klimaszenarien hinsichtlich der Auswirkungen auf das Wassermanagement zu verbessern sowie die Bewirtschaftungsverhältnisse den sich verändernden hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnissen anzupassen.

Gewässerunterhaltung und Wasserwirtschaft. Der ordnungsgemäße Zustand von Gewässern wurde in zahlreichen Fällen durch die zuständigen Unterhaltungsverbände und den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft nicht immer in ausreichendem Maß gewährleistet.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Ausschuss zu prüfen, ob und in welcher Form die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung zukünftig stärker dem aktuellen Bedarf anzupassen sind. Wir wissen, dass der LHW unter Personalknappheit leidet. Ich ermutige die Landesregierung ausdrücklich, qualifiziertes Personal einzustellen und die Ausbildung von Fachkräften wieder in Angriff zu nehmen.

Zur Verbesserung der Abflussbedingungen sind in bestimmten Fällen Ausbaumaßnahmen nicht vermeidbar. Durch die Einbindung mehrerer beteiligter Behörden und Privatpersonen ergibt sich ein zeitintensiver Abstimmungsprozess. Hierbei ist zu prüfen, wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Für die Durchsetzung von Maßnahmen für einen Gewässerausbau mit Ausnahme der Anordnung im Interesse des Wohls der Allgemeinheit - dabei spreche ich vom § 89 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - gibt es keine Gesetzesgrundlage.

Der zeitweilige Ausschuss empfiehlt daher, den Unterhaltungsverbänden die Möglichkeit zu geben, Um- und Ausbaumaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung durchzuführen, so dass bei Bedarf und vorliegender Genehmigung auch kleinere Baumaßnahmen ausgeführt werden können.

Vorbeugender Hochwasserschutz. Vernässungslagen in großen Teilen des Landes sind auch auf die engen Wechselwirkungen zwischen hochwasserführenden Vorflutern und den ohnehin naturräumlich bedingten hohen Grundwasserständen der Grundwasserleiter zurückzuführen.

Zur Verbesserung der bestehenden Verhältnisse und um auch bei zukünftigen Hochwasserereignis

sen einen ungehinderten Abfluss in die hochwasserführenden Vorfluter realisieren zu können, bedarf es einer Überprüfung der bestehenden Bemessungsabflüsse und der Hochwasserschutzpläne.

Darüber hinaus empfiehlt der zeitweilige Ausschuss die Überprüfung und Anpassung der Ausbaunotwendigkeiten für Vorfluter, Deiche, Rückhalteflächen und sonstige wasserwirtschaftliche Anlagen, zum Beispiel Schöpfwerke.

Grundwassermanagement und Wassernutzung. Durch den Rückgang der Grundwasserentnahmen kommt es in weiten Teilen Sachsen-Anhalts zu einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels, verbunden mit Vernässung. Als Grundlage zur Erstellung ganzheitlicher Konzepte gegen Vernässungen ist die hydrologische und hydrogeologische Datenbasis zu verbessern.

Durch Veränderungen der Wasserführung in den Grundwasserleitern kann es zu Veränderungen in der hydrochemischen Qualität des Grundwasserkörpers kommen. Entsprechende qualitätsbedingte Veränderungen sind im Zusammenhang mit einer veränderten Wassernutzung zu berücksichtigen.

Boden- und Erosionsschutz, Landnutzung. Überwiegend auftretende Schäden durch Wassererosionen wurden maßgeblich hervorgerufen durch mehrtägige Niederschläge in der Zeit der Herbstbestellung. Die Wasserspeicherkapazität war erschöpft. Um dem entgegenzuwirken, ist der Rückhalt des Wassers in der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu verbessern und die Bearbeitungspraxis zu verändern. An Standorten mit agrarstrukturellen Defiziten können Flurneuordnungsverfahren zur Beseitigung wesentlicher Ursachen der Bodenerosion beitragen.

Verkehrsinfrastruktur. Hohe Grundwasserstände und Vernässungen führten auch zu erheblichen Schäden an der Verkehrsinfrastruktur. Im Rahmen der Wiederherstellung sind die Ursachenanalysen zu verstärken, um auftretende Probleme für die Zukunft zu minimieren. An vorhandenen verkehrlichen Anlagen sind die Unterhaltungsmaßnahmen an Straßenentwässerungen und begleitender Infrastruktur sowie an Bahnanlagen und Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn zu verstärken.

Bei der technischen Auslegung von verkehrlichen Anlagen sind nicht nur die lokalen Verhältnisse zu berücksichtigen, sondern auch die regionalen Randbedingungen einer übergeordneten Entwässerungsstruktur zu beachten.

Siedlungswasserwirtschaft. Innerörtliche Entwässerungssysteme zur Abführung von Niederschlagswasser und bestehende Meliorationsanlagen in landwirtschaftlichen Bereichen weisen häufig Defizite auf, die auf mangelnder Pflege oder technischer Auslegung beruhen, so dass die hydrogeolo

gischen Gegebenheiten oft nur unzureichend Berücksichtigung finden.

Bei mangelhafter Leistungsfähigkeit der oberirdischen und im Untergrund verlegten Entwässerungssysteme sind diese durch die Pächter oder Eigentümer auf ihr hydraulisches Abflussvermögen hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ertüchtigen. Die Auslegung der Vorfluter und technischen Kanalsysteme sowie sonstiger wassertechnischer Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Grundwasserregulierung sind der demografischen Entwicklung und den Erfordernissen aus dem Klimawandel anzupassen. Wegen hoher Investitionskosten sind Baumaßnahmen nur auf gesicherter Datenbasis durchzuführen.

Naturschutz. Die zunächst vom Ausschuss angenommene Konfliktsituation zwischen Naturschutzbelangen und dem Wassermanagement sowie der Landwirtschaft wurden im Rahmen der Anhörung von Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und von Naturschutzverbänden relativiert. Generell gilt es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes unter Beachtung bestehender gesetzlicher Regelungen und Minimierung von Eingriffen in die Natur und in die Landschaft zu erhalten oder wiederherzustellen.

Zur Entwicklung von Gewässern und terrestrischen Ökosystemen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Ökosystemleistungen sind ingenieurökologische Maßnahmen zu unterstützen. Sie sollen dem Ziel der Schaffung sich selbst regulierender Systeme dienen.

Unsere Gedanken zu rechts- und ordnungspolitischen Regelungen finden Sie ab der Seite 104 und dann ab der Seite 163 des Endberichtes.

Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten. In Sachsen-Anhalt sind 28 Unterhaltungsverbände für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, empfehlen wir, die Zusammenarbeit der Verbände vor dem Hintergrund der Einfügung des § 55a - Zusammenarbeit von Unterhaltungsverbänden - in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt nachhaltig zu unterstützen.

Die Organisation der Beseitigung von Vernässungen verursacht übergreifend im kommunalen Bereich häufig Probleme. Die Unterhaltungsverbände können gemäß § 55 Abs. 5 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weitere Aufgaben übernehmen. Hierzu ist eine Erweiterung der Verbandssatzung erforderlich. Außerdem können sie ihre Verwaltungskraft bündeln. Dazu kann zum Beispiel die Gründung von Wasser- und Bodenverbänden beitragen.

Abstimmungsprozesse zwischen Erfordernissen des Wassermanagements und naturschutzrechtlichen Belangen sind teilweise konfliktbeladen. Um

Verzögerungen bei Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zu minimieren, empfiehlt der Ausschuss, auftretende Konfliktsituationen bereits im Vorfeld, zum Beispiel bei Gewässerschauen, zu klären und stärker und pragmatischer zusammenzuarbeiten.

Finanzierungsmaßnahmen und Darlehensprogramme. Zur Unterstützung von Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde auf Vorschlag der Landesregierung ein Fonds aufgelegt und durch den Landtag in einem Nachtragshaushalt genehmigt. Dieser Fonds ist mit 30 Millionen € ausgestattet und an den Altlastenfonds gekoppelt, damit er haushaltsübergreifend genutzt werden kann.

Die Inanspruchnahme der Mittel ist seit 2012 unbefristet möglich. Die Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen erfolgt über die von der Landesregierung entwickelte Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosionen im Land Sachsen-Anhalt.

Für durch hohe Grundwasserstände und Vernässung betroffene Immobilien von Privatpersonen veranlasste die Landesregierung die Einrichtung eines Darlehensprogramms bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt modern“.

Der 30-Millionen-€-Topf ist nicht die einzige Finanzierungsquelle. So können zum Bespiel das Programm zur Flurbereinigung und Bodenneuordnung, Programme der Wirtschaftsförderung, das Programm zur Dorferneuerung und Stadtentwicklung sowie der EFRE und der ELER genutzt werden.

Bei kleineren Kommunen und Unterhaltungsverbänden fehlen zur Erstellung der Antragsunterlagen oftmals die erforderlichen Fachkräfte. Diese sollten sich nicht scheuen, Hilfe bei ihren Nachbarstädten oder der Landesanstalt für Altlastenfreistellung zu suchen.

Was bleibt nun noch zu tun? - In Anbetracht der Komplexität der mit dem Einsetzungsbeschluss verbundenen Aufgaben und der während unserer Tätigkeit hinzugewonnenen Erkenntnisse konnten nicht alle Fragestellungen vollständig und abschließend geklärt werden.

Deshalb wurde durch den Ausschuss eine Reihe von Einzelpunkten identifiziert, die der weiteren Bearbeitung bedürfen. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung der hydrologischen und hydrogeologischen Datengrundlage, die Erstellung von Katastern, zum Beispiel eines Vernässungs- und Erosionskatasters, sowie die Bereitstellung dieser Daten für die Öffentlichkeit über nutzerfreundliche Online-Datenbanken.

Vor dem Hintergrund der laufenden und verbleibenden Aufgaben empfiehlt der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und

das dazugehörige Wassermanagement“ dem Landtag, sich auch nach der Beendigung der Tätigkeit des Ausschusses intensiv mit der Problemlage zu befassen und diese politisch zu begleiten.

Betroffenen Kommunen soll durch die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel bei der Beseitigung von hohen Grundwasserständen, Vernässungen und Erosion geholfen werden. Darüber hinaus hält es der Ausschuss für dringend erforderlich, ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement zu entwickeln.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige Veröffentlichungen lenken, in denen ergänzend zu dem Endbericht und zu meinen heutigen Ausführungen die Tätigkeit und die Ergebnisse unserer Arbeit auf wenigen Seiten zusammengefasst sind.

Eine erste Veröffentlichung erfolgte im „Zwischenruf“, der bereits in Ihren Postfächern lag. Darüber hinaus werden die Ergebnisse im Internet auf der Homepage des Landtages bereitgestellt. Im September 2014 erschien eine bebilderte Broschüre, die allen Kollegen zur Verfügung steht. Anlässlich der Landespressekonferenz im Juli 2014 hatten Herr Dr. Köck und ich die Gelegenheit, Vertreter der Presse über die Ausschusstätigkeit zu informieren.

Zum Schluss einige Worte des Dankes. Sie haben mir bisher sehr geduldig und aufmerksam zugehört. Aufgrund der Bedeutung und der Komplexität dieses Themas war mir eine umfassende Berichterstattung zum Ende der Tätigkeit des Ausschusses wichtig. Ich bedanke mich im Namen aller Ausschussmitglieder bei der Landesregierung, insbesondere bei Herrn Finanzminister Bullerjahn, für die Bereitstellung der Mittel und beim Landtag für die Genehmigung des Nachtragshaushalts.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sie alle haben mit Ihrer Mitwirkung zum Gelingen dieser umfangreichen Aufgabe beigetragen. Mein besonderer Dank und mein Respekt gelten Herrn Minister Dr. Aeikens, der unserem Ausschuss ein kenntnisreicher und zuverlässiger Begleiter war. Herr Dr. Aeikens, bitte richten Sie unseren Dank auch Ihren Mitarbeitern aus.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr unter Herrn Minister Webel danken wir für die Bereitstellung der erforderlichen digitalen Geländemodelle und der Daten, ohne die die wissenschaftlich fundierte Arbeit zu unserem Abschlussbericht unvollständig wäre.

Dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft unter der Leitung von Herrn Minister Möllring spreche ich einen herzlichen Dank für die Unterstüt

zung und Entsendung von Mitarbeitern in unseren Ausschuss aus. Auch möchte ich mich ganz herzlich bei Frau Dr. Mai bedanken, die uns stets mit wichtigen Hinweisen und Empfehlungen unterstützte.

Unser Dank gilt den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, den Ausschussassistentinnen Petra Gaertner und Jacqueline Kriener, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes und den zahlreichen Helfern, die uns die Arbeit erleichtert haben.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich bedanke mich bei Herrn Wolfgang Busch, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Ausschusses, und bei Herrn Professor Dr. Merz vom HelmholtzZentrum für Umweltforschung für die wissenschaftliche Begleitung und die fachliche Unterstützung der Ausschusstätigkeit. Beide Herren sitzen auf der Tribüne und hören uns zu.

Wir danken den Städten, den Landkreisen und den Gemeinden - vom Oberbürgermeister über den Landrat bis hin zum Ortsteilbürgermeister -, den Gemeinderäten, den Unterhaltungsverbänden, den Verbänden und Vereinen, den Bürgerinitiativen und einer großen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die zum Gelingen der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses beigetragen haben.

Last, but not least bedanke ich mich bei meinem Stellvertreter Herrn Dr. Köck und bei den Ausschussmitgliedern Thomas Keindorf, Gunnar

Schellenberger, Ralf Wunschinski, Lars Jörn Zimmer, Sabine Dirlich, Uwe Loos, André Lüderitz, Ralf Bergmann, Petra Grimm-Benne, Silke Schindler sowie bei Dietmar Weihrich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die offenen Diskussionen und die konstruktive Unterstützung.

(Zustimmung)

Als Ausdruck dieser guten Zusammenarbeit darf ich wohl die Tatsache werten, dass der Endbericht und damit die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse von den Ausschussmitgliedern einstimmig verabschiedet wurden.