Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie haben gut zu Mittag gespeist und gehen jetzt gestärkt in die Neuordnung der Landesfinanzverwaltung.
Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2014 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen ist Herr Barthel. Bitte schön, Herr Kollege, berichten Sie.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt in der Drs. 6/3480 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung vor.
Der Landtag hatte den Gesetzentwurf in der 68. Sitzung am 19. Juni 2014 an den Ausschuss für Finanzen überwiesen; mitberatende Ausschüsse wurden nicht festgelegt.
Die Landesregierung begründete den Gesetzentwurf mit der Auflösung der Oberfinanzdirektion Magdeburg und der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen, hier auf den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, BLSA. Damit soll die bisher dreistufige Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt zweistufig organisiert werden.
In der 68. Sitzung am 1. Oktober 2014 hat der Ausschuss für Finanzen über den Gesetzentwurf beraten. Ihm lagen zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme des Landerechnungshofes, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie als Tischvorlage ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Den Änderungsantrag begründeten die Koalitionsfraktionen im Wesentlichen mit der Abkehr von den ursprünglichen Planungen, die Bezügestelle dem BLSA zuzuordnen. Stattdessen soll diese nun dem Finanzamt Dessau-Roßlau zugeordnet werden.
Daraus ergeben sich aus der Sicht der Koalitionsfraktionen mehrere Vorteile. Zum einen erübrigen sich dadurch weitere Diskussionen über die Stadt Dessau-Roßlau als Behördenstandort. Zum anderen ist auch die räumliche Nähe, beispielsweise zu der für die Vollstreckung zuständigen Stelle, von Vorteil. Die Bezügestelle wird nach erfolgter Zuordnung relativ schnell arbeitsfähig sein.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass möglichst wenige Umsetzungen von Bediensteten erfolgen sollen. Es wird angestrebt, dass die Beschäftigten nach Möglichkeit an ihren bisherigen Arbeitsplätzen verbleiben können.
Angesichts der Tatsache, dass es sich sicherlich um eine optimale Lösung handelt, die von Dauer ist, ist den Koalitionsfraktionen daran gelegen, dass nach zwei Jahren eine Evaluierung vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung wurde im Änderungsantrag als § 6 formuliert.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßte es, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Landesbetrieb BLSA zu seinem Kernbereich, der Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung, zurückkehren könne und keine Vermischung mit Finanzdienstleistungen erfolge.
Die Zuordnung der Bezügestelle zum Finanzamt Dessau-Roßlau und die Evaluierung des Gesetzes nach zwei Jahren fanden ebenfalls die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE.
Im Zusammenhang mit dem Thema der Zweistufigkeit der Verwaltung hält die Fraktion DIE LINKE die Frage des Übergangs des Bewertungsreferats allerdings noch für diskussionswürdig. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nach wie vor eine grundlegende Reform der Grundsteuer anstehe, die die Aufgaben der Bewertungsreferate berühren werde, sei eine Stellungnahme zu der Frage, ob es tatsächlich Sinn mache, das Bewertungsreferat vollständig aufzulösen und die entsprechenden Aufgabe auf die Finanzämter zu verlagern, notwendig.
Des Weiteren stellte sich im Hinblick auf den Gesetzentwurf aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE noch eine technische Frage. Es wurde angeführt, in § 3 sei lediglich pauschal von den Aufgaben der Abteilung St 3 der Oberfinanzdirektion Magdeburg die Rede. Möglicherweise empfehle es sich, die Aufgaben an dieser Stelle konkret zu benennen, um deutlich zu machen, was gemeint sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelte, dass in der gesamten Diskussion bislang der Aspekt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wie sie auch der Landesrechnungshof in seinem Schreiben vom 27. August 2014 angemahnt habe, noch nicht zur Sprache gekommen sei. Vor diesem Hintergrund werde sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten, auch wenn sie sich mit den Intentionen des Änderungsantrags grundsätzlich einverstanden erklären könne.
Der Ausschuss beauftragte den GBD und das Finanzministerium damit, bis zur Beschlussfassung im Plenum zu versuchen, eine Umschreibung der Aufgaben der Abteilung St 3 der Oberfinanzdirektion Magdeburg zu finden und einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten. Leider ist dieser Versuch gescheitert.
Der Ausschuss stimmte nach einer sehr ausführlichen Diskussion dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit 12 : 0 : 1 Stimmen zu und nahm den Gesetzentwurf in entsprechend geänderter Fassung mit 8 : 0 : 5 Stimmen an.
Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung des Finanzministers die Justizministerin Frau Professor Kolb. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen des Finanzministers darf ich mich für die schnelle und konstruktive Arbeit des Finanzausschusses bedanken. Aus der Sicht des Finanzministers sind die entscheidenden Reformziele seines Ministeriums unverändert geblieben, auch im Hinblick auf die Änderungen, die Sie, Herr Barthel, eben dargestellt haben.
Wesentliches Ziel der Verwaltungsreform war es, den Aufbau der Steuerverwaltung künftig von der dreistufigen Gliederung in eine zweistufige Gliederung zu verändern, das heißt auf die Oberfinanzdirektion zu verzichten. Der Aufbau dieses ganz entscheidenden Bereiches der Landesverwaltung mit rund 3 200 Bediensteten wird künftig von anderen Behörden wahrgenommen. Das heißt, das Ministerium arbeitet dann unmittelbar mit den 14 Finanzämtern auf der Ortsebene zusammen.
Ich möchte betonen, dass diese Umstellung der Aufbauorganisation natürlich auch Veränderungen im Hinblick auf die bestehen bleibenden Behörden bedeutet und von Anfang an die Funktionsfähigkeit hierbei im Mittelpunkt steht, um eine kontinuierliche Arbeit der Finanzämter nicht zu beeinträchtigen.
Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die nunmehr vorliegende gesetzliche Grundlage in dieser Hinsicht auch keine Änderungen vorgenommen hat.
Herr Minister Bullerjahn begrüßt es auch, dass das Inkrafttreten des Gesetzes bereits zum Januar 2015 ermöglicht wird. Es war von Anfang an ein anspruchsvoller Zeitplan. Vor gut einem Jahr wurde diese Reform angeschoben. Ich glaube, wir alle wissen, wie schwierig heutzutage Strukturreformen anzugehen und umzusetzen sind.
Es ist eine Leistung, dass das innerhalb eines Jahres umgesetzt werden kann. Deshalb noch einmal der Dank des Finanzministers für die Intensität der Diskussion und für die zügige Beratung über den Gesetzentwurf.
Landeshauptkasse und der Bezügestelle nach Auflösung der OFD betrifft, soll ich darauf hinweisen, dass das wichtige Dienstleister innerhalb der Landesverwaltung sind, wo auch kleinere Fehler oder Verzögerungen für ganz erheblichen Unmut sorgen.
Sie haben das in der Vergangenheit an verschiedenen Petitionen und Anfragen, beispielsweise zur Dauer von Beihilfebearbeitungen und Zulagenzahlungen im Straßenbau, gesehen.
Insoweit gab es von Anfang an im Hinblick auf die Zuordnung dieser beiden Behörden unterschiedliche Optionen. Die Gründung eines neuen Landesamtes schied aus Wirtschaftlichkeitsgründen von vornherein aus.
Herr Minister Bullerjahn sieht die jetzt gefundene Lösung, diese beiden Behörden am Standort Dessau zu belassen, als eine tragfähige Lösung an. Beide Behörden werden auch in Zukunft in der Nähe des Finanzamtes untergebracht werden. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass dies für das Oberzentrum Dessau-Roßlau ein wichtiges Signal im Hinblick auf seine Stärkung als Behördenstandort ist.
Nicht zuletzt ist das auch aus der Sicht der Mitarbeiter positiv, weil eine solche Reform Veränderungsbereitschaft auch bei den Kolleginnen und Kollegen voraussetzt. In diesem Fall wird es aber so sein, dass die Kolleginnen und Kolleginnen nicht einmal ihr Büro wechseln müssen. Herr Minister Bullerjahn hat den Beschäftigten in diesem Zusammenhang bereits die Zusage gegeben, dass es aufgrund der Organisationsänderung nicht zu Um- und Versetzungen kommen wird.
Er hat mich gebeten, noch einmal zu einem Punkt des Gesetzentwurfes Stellung zu nehmen, und zwar zum Evaluationsauftrag. Es ist wichtig und sinnvoll, nach einer bestimmten Zeit noch einmal zu überprüfen, ob die neu geschaffenen Strukturen tatsächlich auch effizient sind und ob sie optimal funktionieren.
Er lässt noch einmal darauf hinweisen, dass die Landeshauptkasse und die Bezügestelle in den letzten Jahren bereits stärker als viele andere Organisationseinheiten von Umstrukturierungen betroffen gewesen sind. Erst waren sie bei den Regierungspräsidien angesiedelt und sind dann zur OFD gewechselt. Nun werden sie dem Finanzamt Dessau-Roßlau zugeordnet. Insoweit wäre bei einer Evaluation festzustellen, dass man sicherlich das eine oder andere optimieren kann, dass es aber sicherlich nicht darum gehen kann, dass man im Hinblick auf diese beiden Bereiche zu einer völlig neuen Lösung kommt.
Geduld, für die stets zuverlässige und engagierte Arbeit auch in dieser Übergangszeit, vor allem aber auch für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium im Hinblick auf das Gelingen der Organisationsreform, zu danken.
Den Finanzpolitikern danke ich noch einmal ausdrücklich für ihr Engagement sowie für die zügige und am Ende weitgehend einvernehmliche Beschlussfassung im Ausschuss. Damit können die neuen Strukturen wie geplant zum 1. Januar 2015 eingerichtet werden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte eröffnet der Kollege Knöchel von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der jetzt vorliegende geänderte Gesetzentwurf zeigt, dass sich auch intensive Beratungen nach der Einbringung lohnen und dass eine Intention, die wir bereits bei der Einbringung des Entwurfs geäußert haben, Erfüllung gefunden hat, nämlich dass eine funktionierende Verwaltung, wie es unsere Finanzverwaltung in ihrem jetzigen Zuschnitt unbestritten ist, auch ohne die Oberfinanzdirektion weiterhin als Finanzverwaltung funktionieren kann.
Die zweite gute Nachricht dieses geänderten Gesetzentwurfes ist es, dass unsere Bau- und Liegenschaftsverwaltung - darauf hat der Herr Berichterstatter bereits verwiesen - Bau- und Liegenschaftsverwaltung bleibt.
Denn wir haben sie erst vor Kurzem installiert und sollten ihr die Gelegenheit geben, nun auch die Ansprüche, die wir an sie gestellt haben, zu erfüllen.